DE19921146A1 - Stromversorgungsanordnung mit einem Energiespeicher - Google Patents
Stromversorgungsanordnung mit einem EnergiespeicherInfo
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Abstract
Eine Stromversorgungsanordnung mit einer Gleichstromquelle 3 speist einen Verbraucherstromkreis 1, 2, dessen Stromversorgung im Störungsfalle oder bei kurzzeitiger Überlastung aus einem zusätzlichen Energiespeicher 6 gestützt wird. Um eine verbeserte Nutzung des Energieinhalts des Energiespeichers 6 zu erzielen, ist derselbe einerseits über einen Ladesteller 7 und andererseits über einen Entladesteller 8 parallel zu Verbrauchern 5 des Verbraucherstromkreises 1, 2 schaltbar. Der Ladesteller 7 ist vorzugsweise als Hochsetzsteller ausgebildet, durch welchen der Energiespeicher auf eine gegenüber dem Versorgungsstromkreis erhöhte Spannung aufladbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Stromversorgungsanordnung gemäß dem Oberbegriff des
ersten Anspruchs.
Es ist bei Stromversorgungsanordnungen dieser Art ganz allgemein bekannt, an einen
elektrischen Verbraucherstromkreis parallel zu daraus gespeisten Verbrauchern einen
Energiespeicher unmittelbar anzuschalten, der bei einer Unterbrechung der Verbindung zu
der speisenden Stromquelle oder bei einer Überlastung der den Verbraucherstromkreis
speisenden Stromquelle für einen begrenzten Zeitraum die Stromversorgung des oder der
Verbraucher aufrechterhält oder stützt. Das ist insbesondere im Zusammenhang mit einer
Zugsammelschiene in Schienenfahrzeugen zur zumindest vorübergehenden
Aufrechterhaltung der Stromversorgung von funktionswichtigen und insbesondere
sicherheitsrelevanten Verbrauchern notwendig. Von Nachteil ist dabei jedoch, daß dem
Energiespeicher nur der Energieanteil entnommen werden kann, der zwischen der
Nennspannung und der unteren für den Betrieb der Verbraucher mindestens
erforderlichen Unterspannung im Speicher enthalten ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Stromversorgungsanlage gemäß dem
Oberbegriff des ersten Anspruchs Maßnahmen zu treffen, durch welche dem
Energiespeicher eine erhöhte Energiemenge bei mangelhafter Stromversorgung der
Verbraucher durch die speisende Gleichstromquelle entnommen werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden
Merkmale des ersten Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den weiteren
Ansprüchen angegeben.
Bei einem Aufbau einer Stromversorgungsanordnung gemäß der Erfindung ist der
Energiespeicher einerseits über einen Ladesteller und andererseits über einen steuerbaren
Entladesteller an den Verbraucherstromkreis angeschaltet. Dabei kann wahlweise der
Ladesteller und/oder der Entladesteller als Spannungshochsetzsteller ausgebildet sein,
um den Energieinhalt des Energiespeichers über einen weiteren Spannungsbereich zu
nutzen, als er zwischen der Nennspannung und dem unteren Wert der Betriebsspannung
des Verbraucherstromkreises genutzt werden kann. Dabei wird zumindest der
Entladesteller abhängig von der am Verbraucherstromkreis anliegenden Spannung so
gesteuert, daß die Nennspannungshöhe so lange als möglich aufrecht erhalten wird.
Wird ein aus dem Verbraucherstromkreis gespeister Spannungshochsetzsteller als
Ladesteller verwendet, dann wird in entsprechender Weise der Energiespeicher,
insbesondere ein elektrischer Doppelschichtkondensator auf eine Ladespannung
aufgeladen, die oberhalb der Nennspannung des Verbraucherstromkreises liegt. Der
Entladesteller wird dann im Bedarfsfall zumindest zunächst als Spannungstiefsetzsteller
betrieben und kann bei einem Abfall der Ladespannung des Energiespeichers unter die
Nennspannung des Verbraucherstromkreises als Spannungshochsetzsteller betrieben
werden. Die Ladespannung des Energiespeichers kann dadurch unter den Wert der
Nennspannung des Verbraucherstromkreises abgesenkt und die im Energiespeicher
enthaltene Energie entsprechend weit entnehmen. Nachdem der Energieinhalt eines
kapazitiven Speichers mit dem Quadrat der Ladespannung zunimmt, kann bei
entsprechend hoher Aufladung über die Nennspannung hinaus und anschließender
Entladung unter die Nennspannung dem Energiespeicher eine Energiemenge entnommen
werden, die weit über dem Wert liegt, der bei einfacher Parallelschaltung des
Energiespeichers vom Verbraucherstromkreis entnommen werden kann. Selbst wenn der
Ladesteller den Energiespeicher nur auf die Nennspannung des Verbraucherstromkreises
auflädt, kann bei Betrieb des Entladestellers als Spannungshochsetzsteller der
Energiespeicher noch unter die zulässige untere Betriebsspannung der zu speisenden
Verbraucher entladen werden.
Es ist auch möglich, einen Ladesteller zu verwenden, der den Energiespeicher mit einer
gegenüber dem Verbraucherstromkreis umgekehrten Polarität auflädt und demgemäß
einen die Ladespannung negierenden Entladesteller anzuwenden, so daß der
Verbraucherstromkreis im Bedarfsfall polaritätsgerecht aus dem Energiespeicher gespeist
wird.
Um eine Rückladung des Energiespeichers über den Ladesteller zu verhindern, wenn eine
Stützung des Verbraucherstromkreises erfolgt, kann der Ladesteller in diesem Betriebsfall
in Abhängigkeit von entsprechenden Betriebsdaten einer Steuerung deaktiviert werden. Es
ist auch zweckmäßig, den Ladesteller zu deaktivieren, wenn der Energiespeicher auf seine
maximale Ladespannung aufgeladen ist. Es ist aber auch möglich, den Ladesteller
abhängig vom Betriebszustand eines rückspeisenden Antriebes in der Weise zu steuern,
daß bei Betrieb des Antriebes als Generator überschüssige Energie in den Energiespeicher
geladen wird. Insbesondere bei erhöhtem Energiebedarf als Antriebsmotor, beispielsweise
beim Anfahren eines Schienenfahrzeugs, kann über den Entladesteller zusätzliche Energie
zur Stützung der den üblichen Betrieb versorgenden Gleichstromquelle in den
betreffenden Verbraucherstromkreis eingespeist werden. Als Energiespeicher wird
zweckmäßig ein elektrischer Kondensator verwendet, vorzugsweise ein
Doppelschichtkondensator, nachdem dessen Ladenennspannung in der Höhe an sich frei
wählbar ist und bei hoher Ladespannung eine sehr hohe Energiedichte aufweist. Es ist
somit anzustreben, die Ladespannung des Kondensators möglichst groß zu wählen, um
Raum und Gewicht zu sparen. Kondensatoren sind zudem wartungsfrei und insbesondere
lade- und entlade-zyklenfest. Das ermöglicht hohe Spitzenleistungen beim Laden wie beim
Entladen. Dabei sind Kondensatoren weitgehend frei vom sogenannten Memory-Effekt
hinsichtlich des Lade- und Entladeverhaltens und unterliegen nur sehr geringer Alterung.
Unabhängig davon können jedoch auch übliche elektrische Akkumulatoren als
Energiespeicher zum Einsatz kommen.
Für den Ladesteller wie für den Entladesteller können insbesondere
Schaltungsanordnungen mit Schalttransistoren, Dioden und induktiven Drosseln zur
Anwendung gelangen, die eine gesteuerte Aufladung wie Entladung des Energiespeichers
durch angepaßte Taktung zulassen.
Infolge der Entkopplung des Energiespeichers in Bezug auf seine freie
Entladungsmöglichkeit in den Verbraucherstromkreis können die Spannungen im
Verbraucherstromkreis wie am Energiespeicher unterschiedlich hoch sein und dem
optimalen Zweck entsprechend gewählt werden. Die erforderliche Spannungsanpassung
zwischen den beiden Spannungspotentialen wird dabei einerseits beim Ladevorgang durch
den Ladesteller und beim Entladevorgang durch den Entladesteller bewirkt. Dabei ist es im
Hinblick auf eine hohe Energiedichte bei geringem Raumbedarf und Gewicht von Vorteil,
wenn ein elektrischer Kondensator auf eine wesentlich höhere Spannung aufgeladen wird,
als die Nennspannung des Verbraucherstromkreises. Um eine verlustarme Entladung des
Energiespeichers zu erzielen, wird der Entladestrom insbesondere impulsförmig über eine
induktive Drossel durchgeführt, um Spannungsspitzen im Verbraucherstromkreis während
des Entladevorganges zu verhindern.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Schaltungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipschaltung einer Stromversorgungsanordnung zur Speisung
eines Verbraucherstromkreises mit einem hinzugefügten Energiespeicher,
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung einer ersten Lösungsvariante zur Ladung und
Entladung des Energiespeichers,
Fig. 3 eine zweite Lösungsvariante für die Lade- und Entladesteuerung des
Energiespeichers,
Fig. 4 eine dritte Lösungsvariante zur Ladung und Entladung des
Energiespeichers,
Fig. 5 eine vierte Lösungsvariante zur Ladung und Entladung des
Energiespeichers und
Fig. 6 einen typischen Spannungsverlauf mit zugeordneter Belastungskurve an
einer Zugsammelschiene als Verbraucherstromkreis.
Um insbesondere in Hochgeschwindigkeitszügen bei Störungen der Energieversorgung vor
allem sicherheitsrelevante Betriebsaggregate weiter betreiben zu können, kommen
bordeigene Energiespeicher zur Anwendung, die bei Ausfall oder Unterbrechung der
Hauptstromversorgung an einer Zugsammelschiene kurzzeitige Spitzenleistungen für die
Weiterversorgung von Hilfsbetriebsaggregaten abdecken. Das Bordnetz in den betreffenden
Schienenfahrzeugen unterteilt sich in die Ebenen Hilfsbetriebebordnetz und
Batteriebordnetz. Zum Hilfsbetriebebordnetz gehören alle Verbraucher, die über die
Zugsammelschiene versorgt werden. Am Batteriebordnetz sind die Steuerungssysteme,
Beleuchtungseinrichtungen und Fahrgastinformationen angeschlossen. Die
Zugsammelschiene ist dabei eine durchgehend über mehrere Wagen führende Leitung mit
einer Nennspannung von beispielsweise 670 Volt Gleichstrom. Sie wird zentral von einem
Zugsammelschienen-Umrichter gespeist. Als Verbraucher sind im Zug verteilt sogenannte
Ausgangsstromrichter und eine Batterieladeeinrichtung an die Zugsammelschiene
angeschlossen. Die Ausgangsstromrichter versorgen u. a. Hilfsbetriebe, wie Pumpen,
Lüfter und Klimaanlagen. Die einzelnen Batterieladegeräte als Bestandteil der
Batterieladeeinrichtung sind in der Lage, in zwei Richtungen Energie zu liefern. Zum einen
ist dies die Ladung der Batterien auf beispielsweise 110 Volt und die Versorgung der
zugehörigen 110 Volt-Verbraucher im Ladebetrieb. Umgekehrt kann aus den Batterien
jedoch auch die Zugsammelschiene im Rückspeisebetrieb gestützt werden, wobei dann
die über die Batterieladeeinrichtung erzeugte Spannung der Zugsammelschiene bei 500
Volt Gleichspannung liegt. Je nach augenblicklicher elektrischer Spannungslage der
Zugsammelschiene schalten die Batterieladegeräte automatisch vom Ladebetrieb in den
Rückspeisebetrieb um, wenn die Dauerstromversorgung der Zugsammelschiene zur
Aufrechterhaltung der Nennspannung von 670 Volt nicht ausreichend Energie liefert oder
eine Unterbrechung auftritt. Im Rückspeisebetrieb versorgen somit zeitlich befristet die
Batterieladegeräte alle Ausgangsstromrichter und daran angeschlossene notwendige
Hilfsbetriebe mit ausreichender elektrischer Energie. Die Rückspeiseleistung ist in diesem
Falle beispielsweise auf 30 KW ausgefegt. Für den Fall, daß bei Ausfall der
Zugsammelschiene neben den üblichen Verbrauchern noch zusätzlicher Energiebedarf
erforderlich wird, würde die Leistung der Batterieladegeräte nicht ausreichen, um alle
Aggregate funktionsgerecht speisen zu können. Zum Ausgleich des besonderen
Energiebedarfs ist gemäß der Erfindung ein zusätzlicher Energiespeicher vorgesehen, der
abhängig von besonderen Energieanforderungen während des Rückspeisebetriebes
zusätzlich abgeforderte Spitzenleistungen in den Verbraucherstromkreis der
Zugsammelschiene einspeisen kann.
Gemäß Fig. 1 wird eine Zugsammelschiene 1, 2 (aus Hinleiter 1 und Rückleiter 2) aus
einem beispielsweise als Zugsammelschienenumrichter ausgebildeten Generator 3 über
einen wahlweise gesteuerten Schalter 4 im normalen Betriebsfall gespeist. An die
Zugsammelschiene 1, 2 ist eine als Einheit dargestellte Mehrzahl von Verbrauchern 5
angeschaltet. Um bei mangelhafter Stromversorgung der Zugsammelschiene 1, 2 für kurze
Zeiträume die ausreichende Energieversorgung der Verbraucher 5 sicherzustellen, ist ein
Energiespeicher 6 vorgesehen, der insbesondere als elektrischer Kondensator und dabei
vorzugsweise als Doppelschichtkondensator ausgebildet ist. Der Energiespeicher 6 ist auf
eine Nennspannung aufladbar, die weit oberhalb der Nennspannung der
Zugsammelschiene liegt. Infolge der quadratisch mit der Ladespannung ansteigenden
Energiespeicherfähigkeit des Energiespeichers 6 kann derselbe somit eine weit höhere
Energiemenge bereithalten, als wenn er unmittelbar parallel zu den Verbrauchern 5
geschaltet wäre. Der Energiespeicher ist daher nur einendig direkt mit dem Rückleiter 2
der Zugsammelschiene 1, 2 verbunden, während sein zweiter Anschluß zum einen über
einen Ladesteller 7 und andererseits über einen Entladesteller 8 an die Zugsammelschiene
1, 2 angeschlossen ist. Der Energiespeicher 6 ist dabei zumindest im geladenen Zustand
durch die Steller 7, 8 von der unmittelbaren Einwirkung auf die Zugsammelschiene
entkoppelt. Die Aufladung des Energiespeichers 6 erfolgt dabei über den Ladesteller 7 aus
der Zugsammelschiene 1, 2. Im Bedarfsfall erfolgt seine Entladung über den abhängig von
der Belastungssituation steuerbaren Entladesteller 8.
Eine erste Lösungsvariante für den prinzipiellen Aufbau des Ladestellers 7 und des
Entladestellers 8 ist aus Fig. 2 zu entnehmen. Hierbei ist eine elektromagnetische,
induktivitätsbehaftete Ladedrossel 9 einendig an die Hinleitung 1 des
Versorgungsstromkreises 1, 2 und andernends an die Anode eines Ladegleichrichters 10
wirkenden elektrischen Ventils angeschlossen, wobei die Kathode des Ladegleichrichters
10 an den Energiespeicher 6 gelegt ist. Damit erfolgt eine selbstätige Aufladung des
Energiespeichers 6, wenn die Hinleitung 1 die positive Zugsammelschienenspannung
anliegt.
Über die Serienschaltung 9, 10 wird der Energiespeicher 6 jedenfalls auf die
Nennspanhung des Verbraucherstromkreises aufgeladen. Um den Ladesteller 7 als
Hochsetzsteller betreiben zu können, ist an die gemeinsame Verbindungsleitung zwischen
den Bauelementen 9 und 10 ein Schalttransistor 11 angeschlossen, dessen Schaltstrecke
andererseits wie der Energiespeicher 6 an die Rückleitung 2 angeschlossen ist. Durch
taktweises Ein- und Ausschalten des Schalttransistors 11 wird zur Aufladung des
Energiespeichers 6 über die Nennspannung des Stromversorgungskreises hinaus bei
durchgeschalteter Schaltstrecke des Schalttransistors 11 ein elektrischer Stromfluß durch
die induktive Drossel 9 bewirkt. Durch Öffnen der Schaltstrecke entsteht dann infolge der
in der Drossel 9 gespeicherten elektrischen Energie eine erhöhte Spannung an der
Drossel 9, so daß sich der in der Drossel 9 gespeicherte Energieinhalt über den
Gleichrichter 10 in den Energiespeicher 6 entlädt und dessen Ladungsmenge und damit
Ladespannung erhöht. Bei Erreichen der Ladenennspannung des Energiespeichers 6 wird
mittels eines Ladespannungssensors die Taktung des Schalttransistors 11 beendet und
der impulsförmige Stromfluß durch die Drossel 9 abgeschaltet.
Sobald bei einer Störung oder bei einer Überlastung des Generators 3 keine für den
Betrieb des Verbraucherstromkreises 1, 2 erforderliche Spannungshöhe gegeben ist, wird
der Entladesteller 8 aktiviert. Der Entladesteller 8 weist einen ebenfalls taktweise
gesteuerten Entladeschalter 12 in Form eines Schalttransistors auf, der in Serie mit einer
Entladedrossel 13 liegt, die anderenends wie die Ladedrossel 9 an die Hinleitung 1 des
Stromversorgungskreises 1, 2 angeschlossen ist. Ein Gleichrichter 14 ist dabei als
Entladeventil mit seiner Kathode an die gemeinsame Verbindungsleitung zwischen
Entladeschalter 12 und Entladedrossel 13 angeschlossen, während seine Anode an die
Rückleitung 2 des Stromversorgungskreises 1, 2 angelegt ist. Sinkt hierbei die Spannung
des Stromversorgungskreises 1, 2 unter einen unteren Grenzwert oder wird ein
Zusatzverbraucher eingeschaltet, dann wird der Entladeschalter 12 aktiviert, so daß
gespeicherte Energie aus dem Energiespeicher 6 über den Entladeschalter 12 und die
Entladedrossel 13 in den Verbraucherstromkreis 1, 2 eingespeist wird. Um dabei
Spannungsschwankungen weitgehend zu vermeiden, erfolgt die Entladung durch
taktweises Ein- und Ausschalten des Entladeschalters 12, wobei die Entladedrossel 13
den Impulsstrom gedämpft ansteigen läßt. Dabei entlädt sich die in der Entladedrossel 13
gespeicherte elektromagnetische Energie in den Sperrphasen des Entladeschalters 12
über das Gleichrichterventil 14 in den Verbraucherstromkreis.
An den Energiespeicher 6 ist ein Ladespannungssensor angeschlossen, der bei Erreichen
einer vorbestimmten Ladespannung den Ladesteller deaktiviert und nach einer Entladung
wieder aktiviert. Der Energiespeicher 6 ist dabei insbesondere ein elektrischer
Kondensator, der vorzugsweise als Doppelschichtkondensator ausgebildet ist und der für
vergleichsweise hohe Nennladungsspannungen bemessen sein kann, um eine hohe
Energiedichte auf kleinem Bauraum bereit zu stellen. Der Entladesteller 8 wird bei
Ladespannungswerten des Energiespeichers 6 oberhalb der Nennspannung des
Verbraucherstromkreises 1, 2 als Spannungstiefsetzsteller betrieben. Bei Ladespannungen
des Energiespeichers bei oder unterhalb der Nennspannung des Verbraucherstromkreises
1, 2 ist es zweckmäßig, den Entladesteller 8 als Spannungshochsetzsteller zu betreiben, so
daß auch in diesem Falle noch Energie aus dem Energiespeicher 6 entnommen werden
kann.
Bei der Schaltungsanordnung nach Fig. 3 erfolgt eine anfängliche Aufladung des
Energiespeichers 6 über eine Serienschaltung aus einem Relaiskontakt 15 und einem der
Strombegrenzung dienenden ohmschen Widerstand 16, wobei zu dieser Serienschaltung
15, 16 ein weiterer Relaiskontakt 17 parallel geschaltet ist. In Serie mit der
Parallelschaltung 15, 16, 17 liegt die Ladedrossel 9, die anderenends an je einen
Anschluß des Ladeschalters 11 und des Entladeschalters 12 sowie an die Anode des
Ladegleichrichters 10 und an die Kathode des Entladegleichrichters 14 angeschlossen ist.
Die Schaltstrecken der Schalttransistoren 11 und 12 liegen in Serie zueinander und
parallel zum Energiespeicher 6, der einendig an die Rückleitung 2 des
Verbraucherstromkreises 1, 2 angeschaltet ist. Parallel zum Entladekondensator 6 liegt
auch die Serienschaltung aus den Gleichrichtern 10, 14, die gleichgepolt in Sperr-
Richtung parallel zum Energiespeicher und antiparallel zu den Schaltern 11, 12 geschaltet
sind. Die Parallelschaltungsanordnung aus den beiden Schalttransistoren 11 und 12 sowie
den Gleichrichtern 10 und 14 ist in dieser Anordnung als fertiges Bauteil auf dem Markt
erhältlich.
Die Aufladung des Energiespeichers 6 auf die am Verbraucherstromkreis 1, 2 anliegende
Spannung erfolgt zunächst selbsttätig durch Schließen des Relaiskontakts 15, wobei der
Widerstand 16 den Ladestromstoß zusätzlich zur Wirkung der Ladedrossel 19 begrenzt.
Der Stromfluß läuft dabei über die Ladedrossel 9 und den Gleichrichter 10 unmittelbar in
den Energiespeicher 6, der anderenends an der Rückleitung 2 liegt. Zur Aufladung des
Energiespeichers 6 auf Spannungswerte oberhalb des Betriebsspannungswerts des
Verbraucherstromkreises 1, 2 wird die Ladedrossel 9 zusammen mit dem Ladeschalter 11
als Spannungshochsetzsteller betrieben, wobei dann der Relaiskontakt 17 die
Serienschaltung 15, 16 zur Minderung des Stromkreiswiderstandes überbrückt. Durch
Takten des Ladeschalters 11 wird anschließend wie zu Fig. 2 beschrieben, unter
Ausnutzung der in der Ladedrossel 9 gespeicherten Energie der Energiespeicher 6 weiter
über den Ladegleichrichter 10 auf erhöhte Spannungswerte aufgeladen.
Bei einer Leistungsanforderung im Verbraucherstromkreis 1, 2, die vom Generator 3 nicht
gedeckt wird, erfolgt eine Entladung des Energiespeichers 6 leistungsbezogen auf den
Zusatzenergiebedarf im Verbraucherstromkreis 1, 2. Hierzu wird der Ladeschalter 11
deaktiviert und ein Tiefsetzsteller aus den Elementen 9, 12, 14 aktiviert. Dabei wirkt dann
die Drossel 9 als Entladedrossel. Hierbei wird von einer auch den Ladeschalter 11
steuernden Steuerschaltung 18 der Entladeschalter 12 energieabhänig getaktet, so daß
ein Stromfluß über den Entladeschalter 12, die Drossel 9 und den Relaiskontakt 17 in die
Hinleitung 1 des Stromversorgungskreises 1, 2 erfolgt. Zur Spannungserfassung wird über
eine Leitung 19 das Spannungspotential der Hinleitung 1 einem Spannungssensor in der
Steuerschaltung 18 zugeführt, die den Entladeschalter 12 so taktet, daß die vorgegebene
Spannung des Verbraucherstromkreises 1, 2 während des Entladevorganges nicht
überschritten wird. Die Steuerschaltung erfaßt im übrigen die am Energiespeicher 6
anstehende Ladespannung über eine Leitung 20, die an einem Ladespannungssensor
angeschlossen ist.
Während bei den Schaltungsanordnungen nach den Fig. 2 und 3 der Energiespeicher 6
jeweils polaritätsgleich wie die Hinleitung 1 aufgeladen wird, erfolgt die Ladung des
Energiespeichers 6 bei den Schaltungsanordnungen nach den Fig. 4 und 5 gegenpolig.
Hierbei ist wiederum ein Schalttransistor als Ladeschalter 11 vorgesehen, der einerseits
an die Hinleitung 1 des Verbraucherstromkreises 1, 2 angeschlossen ist und zu dem
andererseits die Ladedrossel 9 in Serie liegt, die anderenends mit der Rückleitung 2
verbunden ist. An die Verbindungsleitung von Entladeschalter 11 und Ladedrossel 9 ist die
Kathode eines Ladegleichrichters 10 angeschaltet, dessen Anode mit dem
Energiespeicher 6 verbunden ist, dessen anderer Pol an die Rückleitung 2 gelegt ist. Die
Bauelemente 9, 10, 11 bilden hierbei den Ladesteller 7, der in dieser
Schaltungsanordnung als Hochsetzsteller arbeitet.
Der zugehörige Entladesteller 8 kann sowohl als Hochsetzsteller als auch als
Tiefsetzsteller arbeiten und besteht aus der Serienschaltung eines ebenfalls als
Schalttransistor ausgebildeten Entladeschalters 12 und einer Entladedrossel 13, die
parallel an den Energiespeicher 6 angeschlossen sind. Von der Verbindungsleitung
zwischen dem Entladeschalter 12 und der Entladedrossel 13 führt ein Entladegleichrichter
14 an die Hinleitung 1 des Verbraucherstromkreises 1, 2, wobei die Anode an die
Hinleitung 1 angeschaltet ist. Bei dieser Schaltungsanordnung erfolgt die Aufladung des
Energiespeichers 6 nur bei einer Impulssteuerung des Ladeschalters 11, wobei diese
Impulssteuerung wieder leistungsgerecht durch die Steuerschaltung 18 erfolgt. Bei
Stromfluß durch den Ladeschalter 11 wird die induktive Drossel 9 elektromagnetisch
aufgeladen, so daß bei einer Unterbrechung des Stromflusses über den Ladeschalter 11
die in der Drossel 9 gespeicherte elektromagnetische Energie über den Ladegleichrichter
10 in den Energiespeicher 6 geladen wird. Die Ladespannung 6 ist dabei gegenpolig zu der
am Hinleiter 1 anstehenden Spannung, nachdem die in der Drossel 9 entstehende
Selbstinduktionsspannung negativ wird. Sie erreicht zudem Spannungswerte, die
bekanntermaßen höher als die Ladespannung ist. Dadurch kann auch vorliegend der
Energiespeicher 6 auf Spannungswerte aufgeladen werden, die im Betrag höher als die
Spannung des Verbraucherstromkreises 1, 2 ist.
Bei der Entladung zur Stützung des Verbraucherstromkreises 1, 2 wird der Entladeschalter
12 in den leitenden Zustand versetzt, so daß nur die Entladedrossel 13 stromgespeist
wird, nachdem die anstehende Spannung an der Anode des Entladegleichrichters 14
gesperrt wird. Nach dem Abschalten des Entladestromes mittels des Entladeschalters 12
wird dann die in der Entladedrossel 13 gespeicherte elektromagnetische Energie
wiederum unter Umkehrung der Induktionsspannung nun über den Entladegleichrichter 14
in die Hinleitung 1 eingespeist. Der Entladeschalter 8 kann dabei auch als Hochsetzsteller
betrieben werden, wenn die Ladespannung am Energiespeicher 6 niedriger als die im
Verbraucherstromkreis 1, 2 geforderte Spannung ist, weil durch die Parallelschaltung der
Entladedrossel 13 zum Energiespeicher 6 jedenfalls ein Stromfluß möglich ist, wenn der
Entladeschalter 12 durchgeschaltet ist. Die Anpassung der Energie an den Bedarf erfolgt
dabei durch leistungsbezogene Bemessung der Impulslänge für den Stromfluß durch die
Entladedrossel 13.
Bei der Schaltungsanordnung nach Fig. 5 wird der Energiespeicher 6 wiederum gegenpolig
zur Hinleitung 1 des Verbraucherstromkreises 1, 2 aufgeladen, wie es bei der
Schaltungsanordnung nach Fig. 4 der Fall ist. Hier ist jedoch wiederum nur eine Drossel 9
als Ladedrossel wie als Entladedrossel erforderlich. Dabei ist der einseitig mit der
Rückleitung 2 verbundene Energiespeicher 6 anderenends über die Serienschaltung aus
einem Entladeschalter 12 und einem Ladeschalter 11 an die Hinleitung 1 angeschlossen.
Parallel zum Ladeschalter 11 liegt dabei der als elektrisches Ventil wirkende
Entladegleichrichter 14, während parallel zum Entladeschalter 12 der als elektrisches
Ventil wirkende Ladegleichrichter 10 liegt. Beide Gleichrichter 10 und 14 sind mit ihren
Kathoden zum Hinleiter 1 hin gerichtet. Die Drossel 9 ist an die gemeinsame
Verbindungsleitung zwischen den Schaltern 11, 12 und den Gleichrichtern 10, 14 einendig
angeschlossen, während das andere Ende mit der Hinleitung 2 verbunden ist. Für die
Aufladung des Energiespeichers 6 wird der Ladeschalter 11 taktweise ein- und
ausgeschaltet, so daß nach einer Einspeicherung elektromagnetischer Energie in die
Drossel 9 nach der Unterbrechung des Stromflusses die Entladung der
elektromagnetischen Energie aus der Drossel 9 mit umgekehrter Spannungspolarität über
den Ladegleichrichter 10 in den Energiespeicher 6 erfolgt. Bei geforderter Unterstützung
des Verbraucherstromkreises 1, 2 wird dann der Entladeschalter 12 impulsweise ein- und
ausgeschaltet, wobei wiederum nach einer elektromagnetischen Aufladung der Drossel 9,
deren gespeicherter Energieinhalt bei unterbrochenem Stromfluß sich mit wiederum
umgekehrter Polarität über den Entladegleichrichter polungsgerecht in die Hinleitung 1
entlädt. Die Funktionsweise ist dabei wie bei der Schaltungsanordnung nach Fig. 4.
Das Diagramm gemäß Fig. 6 veranschaulicht den Spannungsverlauf am
Verbraucherstromkreis 1, 2 bzw. an der Zugsammelschiene bei Ausfall oder Minderleistung
des Generators 3. Bei normaler Funktion oder Versorgung aus dem Generator 3 (siehe z. B.
Fig. 1) steht an der Zugsammelschiene bzw. dem daraus gespeisten
Verbraucherstromkreis 1, 2 eine Spannung von zunächst 670 Volt Gleichstrom an. Tritt
eine Störung auf, dann wird unter stufiger Abschaltung von nicht betriebsnotwendigen
Verbrauchern die Leistung von z. B. 450 KW über 250 KW stufig auf 20 KW zur Speisung
der betriebsnotwendigen Verbraucher abgesenkt. Die hierfür erforderliche Energie wird
den zuvor aus dem Generator gespeisten Batterien entnommen. Tritt während der
Störungsphase dennoch ein zusätzlicher sicherheitsrelevanter Energieverbrauch auf, dann
wird zwar der Energiebedarf bis 30 KW noch weiterhin aus den Batterien gedeckt, darüber
hinausgehender Energiebedarf, der vorliegend beispielsweise auf 65 KW ansteigen kann,
wird dann aber für beispielsweise eine Dauer von 5 Sekunden aus dem zusätzlichen
Energiespeicher 6 gedeckt. Bei ausreichendem Energieinhalt des Energiespeichers 6 kann
diese zusätzliche Stützung der Zugsammelschiene auf dem verminderten
Spannungsniveau von 500 Volt nochmals für eine weitere Zeitspanne von 5 erfolgen.
Claims (16)
1. Stromversorgungsanordnung mit einer Gleichstromquelle, mit einem daraus
gespeisten Verbraucherstromkreis und mit einem elektrischen Energiespeicher, der im
Bedarfsfall elektrische Energie an den Verbraucherstromkreis liefert, insbesondere für
Zugsammelschienen in Schienenfahrzeugen zur Stromversorgung von vorzugsweise
funktionswichtigen und/oder sicherheitsrelevanten Verbrauchern, dadurch
gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (6) einerseits über einen Ladesteller (7)
sowie andererseits über einen steuerbaren Entladesteller (8) an den
Verbraucherstromkreis (1, 2) angeschaltet ist, daß der Ladesteller (7) und/oder der
Entladesteller (8) ein Spannungsumsetzsteller ist und daß an den
Verbraucherstromkreis (1, 2) ein Spannungssensor angekoppelt ist, der den
Entladesteller (8) bei Unterschreiten einer unteren Grenzspannung des
Verbraucherstromkreises (1, 2) aktiviert und bei Erreichen des
Nennspannungsbereichs deaktiviert.
2. Stromversorgungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Spannungssensor bei Unterschreiten der unteren Grenzspannung den Ladesteller (7)
deaktiviert.
3. Stromversorgungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
an den Energiespeicher (6) ein Ladespannungssensor angeschlossen ist, der bei
Erreichen einer vorbestimmten Ladespannung den Ladesteller (7) deaktiviert.
4. Stromversorgungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Entladesteller (8) bei Ladespannungswerten des
Energiespeichers (6) oberhalb der Nennspannung des Verbraucherstromkreises (1, 2)
als Spannungstiefsetzsteller und bei Ladespannungswerten des Energiespeichers (6)
unterhalb der Nennspannung des Verbraucherstromkreises (1, 2) als
Spannungshochsetzsteller arbeitet.
5. Stromversorgungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ladesteller (7) bei Betrieb eines an den
Verbraucherstromkreis (1, 2) angeschalteten Antriebsmotors als Generator (3) in den
Verbraucherstromkreis rückgespeiste Energie in den Energiespeicher (6) einspeist.
6. Stromversorgungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (6) ein elektrischer Kondensator ist.
7. Stromversorgungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Energiespeicher (6) ein elektrischer Doppelschichtkondensator ist.
8. Stromversorgungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ladesteller (7) ein Spannungshochsetzsteller ist und eine
Serienschaltung aus einer elektromagnetischen Ladedrossel (9) sowie einem
steuerbaren Ladeschalter (11) aufweist, wobei ein elektrischer Ladegleichrichter (10)
einerseits an den Verbindungspunkt zwischen Drossel (9) und Ladeschalter (11) und
andererseits in Ladestromflußrichtung an den Energiespeicher (6) angeschlossen ist,
daß der Entladesteller (8) eine Serienschaltung aus einer elektromagnetischen
Entladedrossel (13) und einem elektrischen, in Sperr-Richtung betriebenen
Entladegleichrichter aufweist, wobei ein steuerbarer Entladeschalter (12) in
Entladestromflußrichtung einerseits an den Energiespeicher (6) und andererseits an
den Verbindungspunkt zwischen der Entladedrossel (13) und dem Entladegleichrichter
(14) angeschlossen ist und daß die Drosseln (9, 13) an eine gemeinsame Hinleitung
(1) des Stromversorgungskreises (1, 2) und der Entladeschalter (11), der
Energiespeicher (6) sowie der Entladegleichrichter (14) an die andere Leitung (2) des
Stromversorgungskreises (1, 2) angeschlossen sind.
9. Stromversorgungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß parallel zum Energiespeicher (6) die Serienschaltungen aus zwei
in Sperr-Richtung geschalteten elektrischen Gleichrichtern (10, 14) und aus zwei
steuerbaren elektrischen Schaltern (11, 12) liegen, wobei die Serienschaltungen und
der Energiespeicher einendig an eine gemeinsame Leitung (2) des
Verbraucherstromkreises (1, 2) angeschlossen sind, und mit einer
elektromagnetischen Drossel (9), die einerseits an die Mittelpunkte der
Serienschaltungen und andererseits an die weitere Leitung (1) des
Verbraucherstromkreises (1, 2) angeschlossen ist.
10. Stromversorgungsanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Drossel (9) über die Parallelschaltung aus einem Vorladeschalter (15) mit einem damit
in Serie geschalteten Ladebegrenzungswiderstand (16) und aus einem
Hauptladeschalter (17) an die weitere Leitung (1) des Verbraucherstromkreises (1, 2)
angeschlossen ist.
11. Stromversorgungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (6) einendig an eine erste Leitung (2) des
Verbraucherstromkreises (1, 2) angeschlossen ist, daß der Spannungsumsetzsteller
eine Serienschaltung aus einem an den Energiespeicher (6) angeschlossenen
Ladegleichrichter (10) und einer an eine erste Leitung (2) des
Verbraucherstromkreises angeschlossenen Ladedrossel (9) aufweist, wobei der
Verbindungspunkt dieser Serienschaltung über einen steuerbaren Ladeschalter (11) an
die weitere Leitung (1) des Verbraucherstromkreises angeschlossen und der
Ladegleichrichter (10) so gepolt ist, daß der Energiespeicher (6) gegenpolig zur
weiteren Leitung (1) aufgeladen wird, und daß der Entladesteller (8) eine
Serienschaltung aus einem an den Energiespeicher (6) angeschlossenen
Entladeschalter (12) und einer an eine erste Leitung (2) des Verbraucherstromkreises
(1, 2) angeschlossenen Entladedrossel (13) aufweist, wobei der Verbindungspunkt
dieser Serienschaltung über einen elektrischen Gleichrichter (14) an die weitere
Leitung (1) des Verbraucherstromkreises (1, 2) angeschlossen ist.
12. Stromversorgungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (6) einendig an eine erste Leitung (2) des
Verbraucherstromkreises (1, 2) und andererseits über die Serienschaltung aus einem
Entladeschalter (12) und einem Ladeschalter (11) an die weitere Leitung (1) des
Verbraucherstromkreises (1, 2) angeschlossen ist, wobei antiparallel zum
Entladeschalter (12) ein Ladegleichrichter (10) und antiparallel zum Ladeschalter (11)
ein Entladegleichrichter (14) liegt und daß an die Verbindungsleitung zwischen den
beiden Schaltern (11, 12) eine Drossel (9) angeschaltet ist, die anderenends an die
erste Leitung (2) des Verbraucherstromkreises (1, 2) gelegt ist.
13. Stromversorgungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-12, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Ladestromkreis des Ladeschalters (11) und/oder der
Ladedrossel (9) ein Stromflußsensor (21) gelegt ist, der bei Erreichen eines
vorgegebenen oberen Stromwertes den Ladeschalter (11) in Sperrstellung steuert.
14. Verfahren zur Stromversorgung eines Verbraucherstromkreises nach wenigstens
einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische
Energiespeicher (6) aus einer Energiequelle geladen und nur bei Ausfall oder
Überlastung des Verbraucherstromkreises (1, 2) in den Verbraucherstromkreis (1, 2)
gesteuert entladen wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (6)
auf eine Spannung aufgeladen wird, die höher als die Nennspannung des
Verbraucherstromkreises (1, 2) ist.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (6)
impulsförmig über eine Drossel in den Verbraucherstromkreis (1, 2) entladen wird.
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|---|---|---|---|
| DE19921146A DE19921146A1 (de) | 1999-03-11 | 1999-05-07 | Stromversorgungsanordnung mit einem Energiespeicher |
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