Antimikrobielle Beschichtungen und ein Verfahren zu deren Herstellung
Die Erfindung betrifft eine antimikrobielle Beschichtung, wobei die antimikrobielle Beschichtung Polymere von cyclischen Aminen mit zumindest einer polymerisierbaren ungesättigten Gruppe aufweist, sowie ein Verfahren zur Herstellung dieser antimikrobiellen Beschichtungen und deren Verwendung.
Besiedlungen und Ausbreitungen von Bakterien auf Oberflächen von Rohrleitungen, Behältern oder Verpackungen sind im hohen Maße unerwünscht. Es bilden sich häufig Schleimschichten, die Mikrobenpopulationen extrem ansteigen lassen, die Wasser-, Getränke- und Lebensmittelqualitäten nachhaltig beeinträchtigen und sogar zum Verderben der Ware sowie zur gesundheitlichen Schädigung der Verbraucher führen können.
Aus allen Lebensbereichen, in denen Hygiene von Bedeutung ist, sind Bakterien fernzuhalten. Davon betroffen sind Textilien für den direkten Körperkontakt, insbesondere für den Intimbereich und für die Kranken- und Altenpflege. Außerdem sind Bakterien fern zu halten von Möbel- und Geräteoberflächen in Pflegestationen, insbesondere im Bereich der Intensivpflege und der Kleinstkinderpflege, in Krankenhäusern, insbesondere in Räumen für medizinische Eingriffe und in Isolierstationen für kritische Infektionsfalle sowie in Toiletten.
Gegenwärtig werden Geräte, Oberflächen von Möbeln und Textilien gegen Bakterien im Bedarfsfall oder auch vorsorglich mit Chemikalien oder deren Lösungen sowie Mischungen behandelt, die als Desinfektionsmittel mehr oder weniger breit und massiv antimikrobiell wirken. Solche chemischen Mittel wirken unspezifisch, sind häufig selbst toxisch oder reizend oder bilden gesundheitlich bedenkliche Abbauprodukte. Häufig zeigen sich auch Unverträglichkeiten bei entsprechend sensibilisierten Personen.
Eine weitere Vorgehensweise gegen oberflächige Bakterienausbreitungen stellt die Einarbeitung antimikrobiell wirkender Substanzen in einer Matrix dar.
Daneben stellt auch die Vermeidung von Algenbewuchs auf Oberflächen eine immer bedeutsamere Herausforderung dar, da inzwischen viele Außenflächen von Gebäuden mit Kunststoffverkleidungen ausgestattet sind, die besonders leicht veraigen. Neben dem
unerwünschten optischen Eindruck kann unter Umständen auch die Funktion entsprechender Bauteile vermindert werden. In diesem Zusammenhang ist z.B. an eine Veralgung von photovoltaisch funktionalen Flächen zu denken.
Eine weitere Form der mikrobiellen Verunreinigung, für die es bis heute ebenfalls keine technisch zufriedenstellende Lösung gibt, ist der Befall von Oberflächen mit Pilzen. So stellt z.B. der Befall von Fugen und Wänden in Feuchträumen mit Aspergillus niger neben dem beeinträchtigten optischen auch einen ernst zu nehmenden gesundheitsrelevanten Aspekt dar, da viele Menschen auf die von den Pilzen abgegebenen Stoffe allergisch reagieren, was bis hin zu schweren chronischen Atemwegserkrankungen führen kann.
Im Bereich der Seefahrt stellt das Fouling der Schiffsrümpfe eine ökonomisch relevante Einflussgröße dar, da mit dem Bewuchs verbundenen erhöhten Strömungswiderstand der Schiffe ein deutlicher Mehrverbrauch an Kraftstoff verbunden ist. Bis heute begegnet man solchen Problemen allgemein mit der Einarbeitung giftiger Schwermetalle oder anderer niedermolekularer Biozide in Antifoulingbeschichtungen, um die beschriebenen Probleme abzumildern. Zu diesem Zweck nimmt man die schädlichen Nebenwirkungen solcher Beschichtungen in Kauf, was sich aber angesichts der gestiegenen ökologischen Sensibilität der Gesellschaft als zunehmend problematisch herausstellt.
Ein möglicher Lösungsansatz besteht im Einsatz von Polymerbioziden. So wird in EP 0 290 676 der Einsatz verschiedener Polyacrylate und Polymethacrylate als Matrix für die Immobilisierung von bakteriziden quaternären Ammoniumverbindungen beschrieben.
Die US 3,592,805 offenbart die Herstellung systemischer Fungizide, wobei perhalogenierte Acetonderivate mit Methacrylatestera, wie z.B. tert.-Butylaminoethylmethacrylat, umgesetzt werden.
In US 4,515,910 wird der Einsatz von Polymeren aus Fluorwasserstoffsalzen von Amino- methacrylaten in der Dentalmedizin beschrieben. Der in den Polymeren gebundene Fluorwasserstoff tritt langsam aus der Polymermatrix aus und soll Wirkungen gegen Karies besitzen.
Aus einem anderen technischen Bereich offenbart z.B. die US-PS 4,532,269 ein Terpolymer aus Butylmethacrylat, Tributylzinnmethacrylat und tert.-Butylaminoethylmethacrylat. Dieses Copolymer wird als antimikrobieller Schiffsanstrich verwendet, wobei das hydrophile tert- Butylaminoethylmethacrylat die langsame Erosion des Polymers fordert und so das hochtoxische Tributylzinnmethacrylat als antimikrobiellen Wirkstoff freisetzt.
In diesen Anwendungen ist das mit Aminomethacrylaten hergestellte Copolymer nur Matrix oder Trägersubstanz für zugesetzte mikrobizide Wirkstoffe, die aus dem Trägerstoff diffundieren oder migrieren können. Polymere dieser Art verlieren mehr oder weniger schnell ihre Wirkung, wenn an der Oberfläche die notwendige „minimale inhibitorische Konzentration" (MIK) nicht mehr erreicht wird. Das Copolymer selbst zeigt keine oder nur eine geringe inhibitorische Wirkung.
Eine Reihe von Patenten, z.B. EP 0 862 858 und EP 0 862 859, beschreiben die Herstellung und Verwendung neuartiger antimikrobiell wirksamer Polymere. Die europäische
Patentschrift EP 0 862 858 beschreibt Copolymere aus tert.-Butylaminoethylmethacrylat und einem Methacrylsäureester mit sekundärer Aminfunktion, die inhärent mikrobizide
Eigenschaften besitzen. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Wirkung nicht auf der
Abgabe niedermolekularer Biozide durch Diffusion, Migration oder Hydrolyse beruht, sondern dass das Polymer in sich wirkt. Damit ist die Wirkung lang anhaltend und es besteht keine Gefährdung der Umwelt durch freigesetzte ökologisch problematische Substanzen. Um
Adaptionen der Mikroorganismen an bestehende Biozide zu vermeiden bzw. um
Wirkstofflücken einzelner Biozide auszugleichen, ist man stets auf der Suche nach weiteren, insbesondere als Alternative zu konventionellen, niedermolekularen Bioziden anzusehenden Substanzen.
Das US-Patent US 6,200,583 beschreibt antimikrobiell wirksame Additive, die auf der Struktur des 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidins basieren. Diese niedermolekularen bzw. oligomeren, antimikrobiellen Verbindungen werden u.a. in Harze und in synthetischen Fasern eingemischt, um so die antimikrobielle Wirkung dieser Kunststoffe zu erreichen. Diese antimikrobiellen Additive zeichnen sich durch eine gute Witterungsbeständigkeit und eine geringe Abbaurate aus. Da es sich jedoch um niedermolekulare bzw. oligomere Verbindungen handelt, ist auch hier mit einer Abgabe dieser niedermolekularen Biozide an die Umgebung
durch Diffusion, Migration oder Hydrolyse zu rechnen.
Es war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine antimikrobielle Beschichtung zur Verfügung zu stellen, die sich zum einen durch ihre Witterungsbeständigkeit und einer niedrigen Abbaurate auszeichnet und zum anderen als Alternative zu bestehenden polymeren Bioziden anzusehen ist.
Überraschenderweise wurde gefunden, dass antimikrobielle Polymere, die durch Polymerisation von cyclischen Aminen mit ungesättigten Gruppen hergestellt werden, dauerhaft antimikrobielle Eigenschaften aufweisen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass hierbei keine Abgabe von niedermolekularen Bioziden stattfindet. Des weiteren weisen diese erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtungen, die diese antimikrobiellen Polymere aufweisen, eine sehr gute Witterungsbeständigkeit auf. Obwohl Polymere mit einem Molgewicht von 103 bis 104 von 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinyl(meth)acrylat sowie dessen Derivate (DE 27 48 362, JP 54 021 489, JP 07 241 463) und von 2,2,6,6-Tetramethyl-4- piperidinylvinylether sowie dessen Derivate (EP 0 015 237) als Lichtstabilisatoren bereits seit längerer Zeit bekannt sind, wurde nicht erkannt, dass Polymere mit einem höheren Molgewicht dieser und ähnlicher Monomere für die Verwendung als antimikrobielle Polymere in antimikrobiellen Beschichtungen von essentieller Bedeutung sind. Die Lösung der Aufgabe war um so überraschender, zumal sich zeigte, dass diese antimikrobiellen Polymere in den erfindungsgemäßen Beschichtungen lichtstabilisierende Effekte aufweisen können.
Gegenstand der Erfindung sind antimikrobielle Beschichtungen, die Polymere von cyclischen Aminen der Formel 1 mit zumindest einer polymerisierbaren ungesättigten Gruppe aufweisen,
mit Ri, R
2 = substituierter oder unsubstituierter, verzweigter oder unverzweigter aliphatischer Kohlenwasserstoff mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, die jeweils gleich oder verschieden sind, R
3 = -H, substituierter oder unsubstituierter, verzweigter oder unverzweigter aliphatischer Kohlenwasserstoff mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen,
t = -H, -CH
3 und X = -O-, -CO-O-, -CO-NH-.
Des weiteren ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von antimikrobiellen Beschichtungen, wobei Polymere aus Monomeren der Formel 1 hergestellt und auf ein Substrat aufgetragen werden.
Ebenfalls Gegenstand dieser Erfindung ist die Verwendung dieser erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtungen zur Herstellung von Erzeugnissen mit antimikrobiellen Eigenschaften.
Die mittels dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten antimikrobiellen Beschichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Wirkung nicht auf der Abgabe niedermolekularer Biozide durch Diffusion, Migration oder Hydrolyse beruht, sondern dass das antimikrobielle Polymer der erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtung in sich wirkt. Damit ist die Wirkung dauerhaft anhaltend und es besteht keine Gefahrdung der Umwelt durch freigesetzte ökologisch problematische Substanzen. Die antimikrobiellen Polymere der erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtungen weisen somit inhärent die mikrobizide Eigenschaft auf. Des weiteren weisen diese erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtungen eine sehr gute Witterungs- und Abbaubeständigkeit, sowie lichtstabilisierende Effekte auf.
Die erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Polymere von cyclischen Aminen der Formel 1 mit zumindest einer polymerisierbaren ungesättigten Gruppe aufweisen,
mit Ri, R2 = substituierter oder unsubstituierter, verzweigter oder unverzweigter aliphatischer Kohlenwasserstoff mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, die jeweils gleich oder verschieden sind, R3 = -H, substituierter oder unsubstituierter, verzweigter oder unverzweigter aliphatischer Kohlenwasserstoff mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, R4 = -H, -CH3 und X = -O-, -CO-O-, -CO-NH-.
Bevorzugt weisen die erfindungsgemäßen Beschichtungen Polymere von cyclischen Aminen der Formel 2 mit zumindest einer polymerisierbaren ungesättigten Gruppen auf,
2 mit Ri, R = substituierter oder unsubstituierter, verzweigter oder unverzweigter aliphatischer Kohlenwasserstoff mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, die jeweils gleich oder verschieden sind und R3 = -H, substituierter oder unsubstituierter, verzweigter oder unverzweigter aliphatischer Kohlenwasserstoff mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen,
besonders bevorzugt weisen diese jedoch Polymere von cyclischen Aminen der Formel 3 mit zumindest einer polymerisierbaren ungesättigten Gruppen auf,
mit Ri, R2 = substituierter oder unsubstituierter, verzweigter oder unverzweigter aliphatischer Kohlenwasserstoff mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, die jeweils gleich oder verschieden sind, R3 = -H, substituierter oder unsubstituierter, verzweigter oder unverzweigter aliphatischer Kohlenwasserstoff mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, R4 = -H, -CH3 und
Y = -O-, -NH-.
Ganz besonders bevorzugt weisen die erfindungsgemäßen Beschichtungen Polymere von cyclischen Aminen mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen, ausgewählt aus 2,2,6,6- Tetramethyl-4-piperidinylacrylat, 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinylmethacrylat, 1,2,2,6,6- Pentamethyl-4-piperidinylacrylat, 1 ,2,2,6,6-Pentamethyl-4-piperidinylmethacrylat, 2,2,6,6- Tetramethyl-4-piperidinylvinylether oder l,2,2,6,6-Pentamethyl-4-piperidinylvinylether, auf.
Des weiteren kann die erfindungsgemäße antimikrobielle Beschichtung weitere Additive, wie beispielsweise Schlagzähmodifizierer enthalten. Unter Umständen kann es vorteilhaft sein, dass die erfindungsgemäße antimikrobielle Beschichtung eine Mischung der antimikrobiell wirksamen Polymere aus cyclischen Aminen mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen aufweist.
In einer besonderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtung können diese antimikrobiellen Homopolymere aus cyclischen Aminen mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen aufweisen, vorzugsweise weisen diese von 10 bis 100 Gew.-%, bevorzugt von 10 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt von 10 bis 25 Gew.-% dieser antimikrobiellen Homopolymere auf.
In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtungen können diese antimikrobielle Copolymere aus cyclischen Aminen mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen aufweisen, vorzugsweise weisen diese antimikrobielle Copolymere aus cyclischen Aminen mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen und weiteren aliphatisch ungesättigten Monomeren, wie z.B. Derivate von Acrylaten und Methacrylaten der allgemeinen Formel 4,
mit R5 = Wasserstoffatom oder eine Methylgruppe,
R6 = Wasserstoffatom, ein Metallatom oder eine verzweigte oder unverzweigte aliphatische, cycloaliphatische, heterocyclische oder aromatische Kohlenwasserstoffkette mit bis zu 20 Kohlenstoffatomen oder eine verzweigte oder unverzweigte aliphatische, cycloaliphatische, heterocyclische oder aromatische Kohlenwasserstoffkette mit bis zu 20 Kohlenstoffatomen die durch Carboxylgruppen, Carboxylatgruppen, Sulfonatgruppen, Alkylammogruppen, Alkoxygruppen, Halogene, Hydroxygruppen, Aminogruppen, Dialkylaminogruppen, Phosphat- gruppen, Phosphonatgruppen, Sulfatgruppen, Carboxamidogruppen,
Sulfonamidogruppen, Phosphonamidogruppen oder Kombinationen dieser Gruppierungen derivatisiert ist, R7 = Wasserstoffatom oder identisch mit R6;
Vinylverbindungen der allgemeinen Formeln 5 und 6,
und/oder Malein- und Fumarsäurederivate der allgemeinen Formel 7
R802C-HC=CH-C02R8
mit R8 = Wasserstoffatom, ein aromatischen Rest oder eine Methylgruppe oder identisch mit R6, R9 = Wasserstoffatom, eine Methylgruppe, eine Hydroxylgruppe, identisch mit R6 oder einem Ether der Zusammensetzung OR6 entsprechend,
auf.
Diese weiteren aliphatisch ungesättigten Monomere müssen nicht unbedingt eine zusätzliche antimikrobielle Wirkung aufweisen. Besonders bevorzugt sind aliphatisch ungesättigte Monomere, ausgewählt aus Acryl- oder Methacryl Verbindungen, wie z.B. Acrylsäure, tert.- Butylmethacrylat, Methylmethacrylat, Styrol oder seine Derivate, Vinylchlorid, Vinylether, Acrylamide, Acrylnitrile, Olefine (wie beispielsweise Ethylen, Propylen, Butylen, Isobutylen), Allylverbindungen, Vinylketone, Vinylessigsäure, Vinylacetat oder Vinylester, Methacrylsäureethylester, Methacrylsäurebutylester, Acrylsäuremethylester, Acrylsäure- ethylester, Acrylsäurebutylester und/oder Acrylsäure-tert.-butylester.
Diese antimikrobiellen Copolymere der erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtung weisen vorzugsweise von 1 bis 49 mol-%, bevorzugt von 1 bis 30 mol-% und besonders bevorzugt von 1 bis 20 mol-% an diesen weiteren aliphatisch ungesättigten Monomeren auf.
Die erfindungsgemäße antimikrobielle Beschichtung weist vorzugsweise von 5 bis 100 Gew.- %, bevorzugt von 15 bis 50 Gew.-% und besonders bevorzugt von 15 bis 30 Gew.-% dieser
antimikrobiellen Copolymere auf.
Die Beschichtungsdicke der erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtungen beträgt vorzugsweise von 10 um bis 10 μm, bevorzugt von 0,1 μm bis 5 μm und besonders bevorzugt von 0,1 μm bis 1 μm. Bei der Beschichtung durch Lacke oder Polymerschmelzen ist die Beschichtung technisch bedingt dicker, vorzugsweise von 10 μm bis 500 μm, bevorzugt von 10 μm bis 100 μm und besonders bevorzugt von 20 μm bis 50 μm.
Weiterer Gegenstand dieser Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von antimikrobiellen Beschichtungen, wobei Polymere aus Monomeren der Formel 1, bevorzugt von Formel 2 und besonders bevorzugt von Formel 3 hergestellt und auf ein Substrat aufgetragen werden. Ganz besonders bevorzugt werden Polymere von cyclischen Aminen mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen, ausgewählt aus 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinylacrylat, 2,2,6,6- Tetramethyl-4-piperidinylmethacrylat, 1 ,2,2,6,6-Pentamethyl-4-piperidinylacrylat, 1 ,2,2,6,6- Pentamethyl-4-piperidinylmethacrylat, 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinylvinylether oder l,2,2,6,6-Pentamethyl-4-piperidinylvinylether, hergestellt und auf einem Substrat aufgetragen.
In einer bevorzugten Ausführangsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zuerst das Polymer hergestellt und anschließend auf einem Substrat aufgetragen.
Die Polymerisation der cyclischen Amine mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann radikalisch mittels eines Radikalstarters nach einem Standardverfahren, wie sie z.B. in „H. G.-Elias, Makromoleküle, Bd. 1, 6. Auflage, S. 299 ff", ausführlich beschrieben werden, oder anionisch vorzugsweise bei Temperaturen von -100 °C bis -50 °C und bevorzugt von -90 °C bis -60 °C und besonders bevorzugt von -80 °C bis -70 °C durchgeführt werden. Bei geeigneter Reaktionsführang kann die Polymerisation des erfindungsgemäßen Verfahrens auch mittels einer „lebenden" anionischen Polymerisation erfolgen, wie sie in „S. Creutz, P. Teyssie und R. Jeröme; Living Anionic Homo- and Block Copolymerization of 2-(tert-butylamino) ethyl methacrylate; Journal of Polymer Science, Part A, 35 (1997) 2035-2040" beschrieben ist. Auf diese Weise können antimikrobielle Polymere sehr definierter Molmassen hergestellt werden.
Neben der Polymerisation der cyclischen Amine mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen zu den entsprechenden antimikrobiellen Homopolymeren können cyclische Amine mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen mit weiteren aliphatisch ungesättigten Monomeren, wie z.B. Derivate von Acrylaten und Methacrylaten der allgemeinen Formel 4, Vinylverbindungen der allgemeinen Formeln 5 und 6 und/oder Malein- und Fumarsäurederivate der allgemeinen Formel 7, copolymerisiert werden. Der Anteil dieser weiteren aliphatisch ungesättigten Monomere beträgt vorzugsweise von 1 bis 49 mol-%, bevorzugt von 1 bis 30 mol-% und besonders bevorzugt von 1 bis 20 mol-% bezogen auf den Gesamtmonomergehalt der Monomere für die Copolymerisation des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die in dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten antimikrobiellen Polymere weisen vorzugsweise ein Molgewicht von 5 000 bis 5 000 000 g/mol, bevorzugt von 10 000 bis 5 000 000 g/mol und besonders bevorzugt von 30 000 bis 5 000 000 g/mol auf.
In einem nachgeschalteten Verfahrensschritt des erfindungsgemäßen Verfahrens können diese Polymere vorzugsweise als Dispersion oder Lösung auf das zu beschichtende Substrat aufgetragen werden. Diese Dispersion bzw. Lösung kann neben den antimikrobiellen Polymeren weitere nicht-antimikrobielle Polymere enthalten. Die Dispersion weist bevorzugt von 1 bis 60 Gew.-% und besonders bevorzugt von 10 bis 50 Gew.-% an dem antimikrobiellen Polymer auf. Als Dispersionsmittel können nahezu alle als Dispersionsmittel bekannten Stoffe, wie z.B. Triton X, eingesetzt werden. Die Lösung weist bevorzugt von 0,1 Gew.-% bis 50 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,1 bis 10 Gew.-% an antimikrobiellen Polymer auf. Als Lösemittel können vorzugsweise Alkohole, Ketone, Aldehyde, Acetate oder Ether eingesetzt werden. Diese Lösungen oder Dispersionen der antimikrobiellen Polymere können vorzugsweise durch Tauchen, Aufsprühen oder Lackieren auf das zu beschichtende Substrat aufgebracht werden.
Bevorzugt werden die antimikrobiellen Polymere in Form einer Lackformulierung auf das Substrat aufgetragen.
Das Lösemittel bzw. Dispersionsmittel kann vorteilhafterweise durch Verdampfung oder Verflüchtigung entfernt werden, wobei das Verdampfen oder Verflüchtigen durch den Einsatz
erhöhter Temperaturen oder durch den Einsatz von Unterdruck bzw. Vakuum beschleunigt werden kann.
Die Härtung bzw. Vernetzung der erfindungsgemäßen Beschichtung kann thermisch oder mittels UV-Strahlung initiiert werden.
Das Auftragen der Polymere auf ein Substrat kann in Form eines Polymerblendes oder auch in Form einer Polymerschmelze, die gegebenenfalls noch weitere Polymere, ausgewählt aus Polyurethane, Polyamide, Polyester und -ether, Polyetherblockamide, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polycarbonate, Polyorganosiloxane, Polyolefine, Polysulfone, Polyisopren, Polychloropren, Polytetrafluorethylen (PTFE), Polymethacrylaten, Polyacrylaten, aufweist, durch Coextrusion, Tauchen, Aufsprühen oder Lackieren erfolgen. Diese Polymerschmelze weist im Falle eines Polymerblends vorzugsweise von 0,2 bis 70 Gew.-%, bevorzugt von 0,5 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt von 1,0 bis 30 Gew.-% an einem antimikrobiellen Polymer aus cyclischen Aminen mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen auf.
Als Substratmaterialien können vor allem alle polymeren Kunststoffe, wie z.B. Polyurethane, Polyamide, Polyester und -ether, Polyetherblockamide, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polycarbonate, Polyorganosiloxane, Polyolefine, Polysulfone, Polyisopren, Polychloropren, Polytetrafluorethylen (PTFE), entsprechende Copolymere und Blends sowie natürliche und synthetische Kautschuke, mit oder ohne strahlungssensitive Gruppen eingesetzt werden. Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich auch auf Oberflächen von lackierten oder anderweitig mit Kunststoffbeschichteten Metall-, Glas- oder Holzkörpern anwenden.
In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die antimikrobiellen Polymere aus cyclischen Aminen in gelöster oder dispergierter Form auch zur antimikrobiellen Imprägnierung von porösen Materialien verwendet. Ein mögliches Verfahren ist in der deutschen Patentanmeldung DE 10 122 149 beschrieben.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt die Polymerisation der Monomere auf einem Substrat.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfϊndungsgemäßen Verfahrens werden die cyclischen Amine mit polymerisierbaren ungesättigten Gruppen, besonders bevorzugt mit
einem oder mehreren weiteren aliphatisch ungesättigten Monomeren, auf einem Substrat pfropfpolymerisiert.
Die Oberflächen der Substrate werden vorzugsweise vor der Pfropfpolymerisation nach einer Reihe von Methoden aktiviert. Zweckmäßigerweise werden sie zuvor in bekannter Weise mittels eines Lösemittels von Ölen, Fetten oder anderen Verunreinigungen befreit.
Die Aktivierung des Substrats in dem erfindungsgemäßen Verfahren kann durch UV- Strahlung mit und ohne zusätzlichen Photosensibilisator, Plasmabehandlung, Korona- behandlung, Beflammung, Ozonisierung, elektrische Entladung oder γ-Strahlung erfolgen.
Die Aktivierung des Substrats aus Standardpolymeren kann durch UV-Strahlung erfolgen. Eine geeignete Strahlenquelle kann z. B ein UV-Excimer-Gerät HERAEUS Noblelight, Hanau, Deutschland sein. Aber auch Quecksilberdampflampen können sich zur Substrataktivierung, sofern sie erhebliche Strahlungsanteile in den genannten Bereichen emittieren, eignen. Die Expositionszeit beträgt vorzugsweise von 0.1 Sekunden bis 20 Minuten, bevorzugt von 1 Sekunde bis 10 Minuten. Die Aktivierung des Substrats aus Standardpolymeren mit UV-Strahlung kann weiterhin mit einem zusätzlichen Photosensibilisator erfolgen. Hierzu wird vorteilhafterweise der Photosensibilisator, wie z.B. Benzophenon, auf die Substratoberfläche aufgebracht und bestrahlt. Dies kann ebenfalls mit einer Quecksilberdampflampe mit Expositionszeiten vorzugsweise von 0.1 Sekunden bis 20 Minuten, bevorzugt von 1 Sekunde bis 10 Minuten erfolgen.
Die Aktivierung kann erfindungsgemäß auch durch ein Hochfrequenz- oder Mikro- wellenplasma (Hexagon, Fa. Technics Plasma, 85551 Kirchheim, Deutschland) in Luft, Stickstoff- oder Argon-Atmosphäre erreicht werden. Die Expositionszeiten betragen vorzugsweise von 30 Sekunden bis 30 Minuten, bevorzugt von 2 bis 10 Minuten. Der Energieeintrag liegt bei Laborgeräten vorzugsweise von 100 bis 500 W, bevorzugt von 200 bis 300 W.
Weiterhin können auch Korona-Geräte (z.B. Fa. SOFTAL, Hamburg, Deutschland) zur Aktivierung verwendet werden. Die Expositionszeiten betragen in diesem Falle vorzugsweise von 1 bis 10 Minuten, bevorzugt von 1 bis 60 Sekunden.
Die Aktivierung durch Elektronen- oder γ-Strahlen (z.B. aus einer Kobalt-60-Quelle) sowie die Ozonisierung kann kurze Expositionszeiten, die vorzugsweise von 0.1 bis 60 Sekunden betragen, ermöglicht werden.
Beflammung von Oberflächen können ebenfalls zu deren Aktivierung führen. Geeignete Geräte, insbesondere solche mit einer Barriere-Flammfront, können auf einfache Weise gebaut werden oder können beispielsweise von der Fa. ARCOTEC, 71297 Mönsheim, Deutschland bezogen werden. Sie können mit Kohlenwasserstoffen oder Wasserstoff als Brenngas betrieben werden. In jedem Fall sollte eine schädliche Überhitzung des Substrats vermieden werden, was durch innigen Kontakt mit einer gekühlten Metallfläche auf der von der Beflammungsseite abgewandten Substratoberfläche leicht erreicht werden kann. Die Aktivierung durch Beflammung kann dem entsprechend auf verhältnismäßig dünne, flächige Substrate beschränkt sein. Die Expositionszeiten belaufen sich vorzugsweise von 0.1 Sekunden bis 1 Minute, bevorzugt von 0.5 bis 2 Sekunden, wobei es sich ausnahmslos um nicht leuchtende Flammen handelt und die Abstände der Substratoberflächen zur äußeren Flammenfront vorzugsweise von 0.2 bis 5 cm, bevorzugt von 0.5 bis 2 cm betragen können.
Die so aktivierten Substratoberflächen können nach bekannten Methoden, wie Tauchen, Sprühen oder Streichen, mit den ungesättigten Monomeren, gegebenenfalls in Lösung, beschichtet werden. Als Lösemittel haben sich bevorzugt Wasser und Wasser-Ethanol- Gemische bewährt, doch können auch andere Lösemittel verwendet werden, sofern sie ein ausreichendes Lösevermögen für die Monomere aufweisen und die Substratoberflächen gut benetzen. Lösungen mit Monomerengehalten vorzugsweise von 1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt mit etwa 5 Gew.-% haben sich in der Praxis bewährt und können im allgemeinen in einem Durchgang zusammenhängende, die Substratoberfläche bedeckende Beschichtungen mit Schichtdicken, die mehr als 0.1 μm betragen können, ergeben.
Die Pfropfpolymerisation der auf die aktivierten Oberflächen aufgebrachten Monomeren kann zweckmäßig durch Strahlen im kurzwelligen Segment des sichtbaren Bereiches oder im langwelligen Segment des UV-Bereiches der elektromagnetischen Strahlung bewirkt werden. Gut geeignet ist z.B. die Strahlung eines UV-Excimers der Wellenlängen vorzugsweise von 250 bis 500 nm, bevorzugt von 290 bis 320 nm. Auch hier können Quecksilberdampflampen geeignet sein, sofern sie erhebliche Strahlungsanteile in den genannten Bereichen emittieren.
Die Expositionszeiten betragen vorzugsweise von 10 Sekunden bis 30 Minuten, bevorzugt von 2 bis 15 Minuten.
Weitere Gegenstände der vorliegenden Erfindung sind die Verwendung der erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtung zur Herstellung von antimikrobiell wirksamen Erzeugnissen und die so hergestellten Erzeugnisse als solche. Solche Erzeugnisse basieren vorzugsweise auf Polyamiden, Polyurethanen, Polyetherblockamiden, Polyesteramiden oder -imiden, PVC, Polyolefinen, Silikonen, Polysiloxanen, Polymethacrylat oder Polyterephthalaten, die eine erfindungsgemäße Beschichtung aufweisen.
Antimikrobiell wirksame Erzeugnisse dieser Art sind beispielsweise und insbesondere Maschinenteile für die Lebensmittelverarbeitung, Bauteile von Klimaanlagen, Bedachungen, Badezimmer- und Toilettenartikel, Küchenartikel, Komponenten von Sanitäreinrichtungen, Komponenten von Tierkäfigen und -behausungen, Spielwaren, Komponenten in Wassersystemen, Lebensmittelverpackungen, Bedienelemente (Touch Panel) von Geräten und Kontaktlinsen.
Außerdem ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung die Verwendung der erfindungs- gemäßen Beschichtungen oder der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten antimikrobiellen Beschichtungen zur Herstellung von Hygieneartikeln oder medizintechnischen Artikeln. Die obigen Ausführungen über bevorzugte Materialien gelten entsprechend. Solche Hygieneerzeugnisse können beispielsweise Zahnbürsten, Toilettensitze, Kämme und Verpackungsmaterialien sein. Unter die Bezeichnung Hygieneartikel können auch andere Gegenstände, die u.U. mit vielen Menschen in Berührung kommen, wie Telefonhörer, Handläufe von Treppen, Tür- und Fenstergriffe sowie Haltegurte und -griffe in öffentlichen Verkehrsmitteln, fallen. Medizintechnische Artikeln sind z. B. Katheter, Schläuche, Abdeckfolien oder auch chirurgische Bestecke.
Die erfindungsgemäßen Beschichtungen oder der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten antimikrobiellen Beschichtungen können überall verwendet werden, wo es auf möglichst bakterienfreie d.h. mikrobizide Oberflächen oder Oberflächen mit Antihafteigenschaften ankommt. Verwendungsbeispiele für die erfindungsgemäßen antimikrobiellen Beschichtungen sind insbesondere Lacke oder Schutzanstriche in den
folgenden Bereichen:
• Marine: Schiffsrümpfe, Hafenanlagen, Bojen, Bohrplattformen, Ballastwassertanks
• Haus: Bedachungen, Keller, Wände, Fassaden, Gewächshäuser, Sonnenschutz, Gartenzäune, Holzschutz • Sanitär: Öffentliche Toiletten, Badezimmer, Duschvorhänge, Toilettenartikel, Schwimmbad, Sauna, Fugen, Dichtmassen
• Lebensmittel: Maschinen, Küche, Küchenartikel, Schwämme, Spielwaren, Lebensmittelverpackungen, Milchverarbeitung, Trinkwassersysteme, Kosmetik
• Maschinenteile: Klimaanlagen, Ionentauscher, Brauchwasser, Solaranlagen, Wärmetauscher, Bioreaktoren, Membranen
• Medizintechnik: Kontaktlinsen, Windeln, Membranen, Implantate
• Gebrauchsgegenstände: Autositze, Kleidung (Strümpfe, Sportbekleidung), Krankenhauseinrichtungen, Türgriffe, Telefonhörer, Öffentliche Verkehrsmittel, Tierkäfige, Registrierkassen, Teppichboden, Tapeten.
Weiterhin können die erfindungsgemäßen Beschichtungen als Biofoulinginhibitor, insbesondere in Kühlkreisläufen, Verwendung finden. Zur Vermeidung von Schäden an Kühlkreisläufen durch Algen- oder Bakterienbefall sollten diese häufig gereinigt bzw. entsprechend überdimensioniert gebaut werden. Die Zugabe von mikrobiziden Substanzen, wie Formalm, ist bei offenen Kühlsystemen, wie sie bei Kraftwerken oder chemischen Anlagen üblich sind, häufig nicht möglich. Andere mikrobizide Substanzen sind oft stark korrosiv oder schaumbildend, was einen Einsatz in solchen Systemen verhindert. Dagegen ist es möglich, die erfindungsgemäße Beschichtungen bei Anlagenbauteilen des Brauchwassersektors einzusetzen. Die Bakterien werden an den antimikrobiellen Polymeren abgetötet. Eine Ablagerung von Bakterien oder Algen an Anlagenteilen kann so wirksam verhindert werden.
Zur weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung werden die folgenden Beispiele gegeben, die die Erfindung weiter erläutern, nicht aber ihren Umfang begrenzen sollen, wie er in den Patentansprüchen dargelegt ist.
Beispiel 1 15,0 g 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinyl-methacrylat und 120 mL Cyclohexan wurden unter
Schutzgas auf 65 °C erhitzt. Nach Erreichen der Temperatur wurden 0,15 g Azobisisobutyronitril gelöst in 4 mL 2-Butanon innerhalb von 10 min zugegeben. Die Mischung wurde auf 70 °C erwärmt und nach 48 Stunden wurde die Reaktion durch Einrühren der Mischung in 400 mL Wasser beendet. Das Reaktionsprodukt wurde abfiltriert und bei 50 °C 48 Stunden im Vakuum getrocknet.
Beispiel la:
0,5 g des Produktes aus Beispiel 1 wurden in 20 ml einer Testkeimsuspension von Staphylo- coccus aureus eingelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 15 Minuten wurde 1 ml der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit waren keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel lb:
0,5 g des Produktes aus Beispiel 1 wurden in 20 ml einer Testkeimsuspension von Pseudo- monas aeruginosa eingelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 60 Minuten wurde 1 ml der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit war die Keimzahl von 107 auf 102 abgefallen.
Beispiel 2 14,0 g 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinylacrylat und 120 mL Cyclohexan wurden unter Schutzgas auf 65 °C erhitzt. Nach Erreichen der Temperatur wurden 0,15 g Azobisisobutyronitril gelöst in 4 mL 2-Butanon innerhalb von 10 min zugegeben. Die Mischung wurde auf 70 °C erwärmt und nach 48 Stunden wurde die Reaktion durch Einrühren der Mischung in 400 mL Wasser beendet. Das Reaktionsprodukt wurde abfiltriert und bei 50 °C 48 Stunden im Vakuum getrocknet.
Beispiel 2a:
0,5 g des Produktes aus Beispiel 2 wurden in 20 ml einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus eingelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 15 Minuten wurde 1 ml der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit waren keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel 2b:
0,5 g des Produktes aus Beispiel 2 wurden in 20 ml einer Testkeimsuspension von Pseudo- monas aeruginosa eingelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 60 Minuten wurde 1 ml der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit war die Keimzahl von 107 auf 102 abgefallen.
Beispiel 3 16,0 g l,2,2,6,6-Pentamethyl-4-piperidinylmethacrylat und 120 mL Cyclohexan wurden unter Schutzgas auf 65 °C erhitzt. Nach Erreichen der Temperatur wurden 0,15 g Azobisisobutyronitril gelöst in 4 mL 2-Butanon innerhalb von 10 min zugegeben. Die Mischung wurde auf 70 °C erwärmt und nach 48 Stunden wurde die Reaktion durch Einrühren der Mischung in 400 mL Wasser beendet. Das Reaktionsprodukt wurde abfiltriert und bei 50 °C 48 Stunden im Vakuum getrocknet.
Beispiel 3 a: 0,5 g des Produktes aus Beispiel 3 wurden in 20 ml einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus eingelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 15 Minuten wurde 1 ml der Testkeimsuspension entnommen und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit waren keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel 3b:
0,5 g des Produktes aus Beispiel 3 wurden in 20 ml einer Testkeimsuspension von Pseudo- monas aeruginosa eingelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 60 Minuten wurde 1 ml der Testkeimsuspension entnommen und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit war die Keimzahl von 107 auf 102 abgefallen.
Beispiel 4 100 mg des Produktes aus Beispiel 1 wurden in einem Liter Cyclohexan gelöst. 5 mL dieser Lösung wurden in den Innenraum einer 50 mL fassenden Chemikalienglasflasche gegeben. Diese wurde verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden konnte. Danach wurde die Flasche geöffnet, die Lösung wurde entnommen und die geöffnete Flasche wurde unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine
gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfinden konnte. Im Anschluss wurde die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35 °C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
Die Flasche wurde 24 Stunden lang mit 45 mL 37 °C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung war danach immer noch transparent. Das Wasser wurde entnommen und 2 mL davon wurden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wurde. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wurde 1 mL der Testkeimsuspension entnommen und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit war die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
Danach wurden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluss geschüttelt wurde. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wurde 1 mL der Testkeimsuspension entnommen und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit waren keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel 5
100 mg des Produktes aus Beispiel 2 wurden in einem Liter Cyclohexan gelöst. 5 mL dieser Lösung wurden in den Innenraum einer 50 mL fassenden Chemikalienglasflasche gegeben. Diese wurde verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden konnte. Danach wurde die Flasche geöffnet, die Lösung wurde entnommen und die geöffnete Flasche wurde unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfinden konnte. Im Anschluss wurde die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35 °C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
Die Flasche wurde 24 Stunden lang mit 45 mL 37 °C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung war danach immer noch transparent. Das Wasser wurde entnommen und 2 mL davon wurden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer
Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wurde. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wurde 1 mL der Testkeimsuspension entnommen und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit war die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
Danach wurden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluss geschüttelt wurde. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wurde 1 mL der Testkeimsuspension entnommen und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit waren keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.