DE10149973A1 - Verfahren zur Herstellung extraktionsstabiler Polymerbeschichtungen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung extraktionsstabiler PolymerbeschichtungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung extraktionsstabiler Polymerbeschichtungen, wobei die Beschichtungen max. 1000 nm dick sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung extraktionsstabiler Polymerbeschichtungen, insbesondere antimikrobieller Beschichtungen.
- Besiedlungen und Ausbreitungen von Bakterien auf Oberflächen von Rohrleitungen, Behältern oder Verpackungen sind im hohen Maße unerwünscht. Es bilden sich häufig Schleimschichten, die Mikrobenpopulationen extrem ansteigen lassen, die Wasser-, Getränke- und Lebensmittelqualitäten nachhaltig beeinträchtigen und sogar zum Verderben der Ware sowie zur gesundheitlichen Schädigung der Verbraucher führen können.
- Aus allen Lebensbereichen, in denen Hygiene von Bedeutung ist, sind Bakterien fernzuhalten. Davon betroffen sind Textilien für den direkten Körperkontakt, insbesondere für den Intimbereich und für die Kranken- und Altenpflege. Außerdem sind Bakterien fernzuhalten von Möbel- und Geräteoberflächen in Pflegestationen, insbesondere im Bereich der Intensivpflege und der Kleinstkinder-Pflege, in Krankenhäusern, insbesondere in Räumen für medizinische Eingriffe und in Isolierstationen für kritische Infektionsfälle sowie in Toiletten.
- Gegenwärtig werden Geräte, Oberflächen von Möbeln und Textilien gegen Bakterien im Bedarfsfall oder auch vorsorglich mit Chemikalien oder deren Lösungen sowie Mischungen behandelt, die als Desinfektionsmittel mehr oder weniger breit und massiv antimikrobiell wirken. Solche chemischen Mittel wirken unspezifisch, sind häufig selbst toxisch oder reizend oder bilden gesundheitlich bedenkliche Abbauprodukte. Häufig zeigen sich auch Unverträglichkeiten bei entsprechend sensibilisierten Personen.
- Eine weitere Vorgehensweise gegen oberflächige Bakterienausbreitungen stellt die Einarbeitung antimikrobiell wirkender Substanzen in eine Matrix dar.
- Daneben stellt auch die Vermeidung von Algenbewuchs auf Oberflächen eine immer bedeutsamere Herausforderung dar, da inzwischen viele Aussenflächen von Gebäuden mit Kunststoffverkleidungen ausgestattet sind, die besonders leicht veralgen. Neben dem unerwünschten optischen Eindruck kann unter Umständen auch die Funktion entsprechender Bauteile vermindert werden. In diesem Zusammenhang ist z. B. an eine Veralgung von photovoltaisch funktionalen Flächen zu denken.
- Eine weitere Form der mikrobiellen Verunreinigung, für die es bis heute ebenfalls keine technisch zufriedenstellende Lösung gibt, ist der Befall von Oberflächen mit Pilzen. So stellt z. B. der Befall von Fugen und Wänden in Feuchträumen mit Aspergillus niger neben dem beeinträchtigten optischen auch einen ernstzunehmenden gesundheitsrelevanten Aspekt dar, da viele Menschen auf die von den Pilzen abgegebenen Stoffe allergisch reagieren, was bis hin zu schweren chronischen Atemwegserkrankungen führen kann.
- Im Bereich der Seefahrt stellt das Fouling der Schiffsrümpfe eine ökonomisch relevante Einflußgröße dar, da mit dem Bewuchs verbundenen erhöhten Strömungswiderstand der Schiffe ein deutlicher Mehrverbrauch an Kraftstoff verbunden ist. Bis heute begegnet man solchen Problemen allgemein mit der Einarbeitung giftiger Schwermetalle oder anderer niedermolekularer Biozide in Antifoulingbeschichtungen; um die beschriebenen Probleme abzumildern. Zu diesem Zweck nimmt man die schädlichen Nebenwirkungen solcher Beschichtungen in Kauf, was sich aber angesichts der gestiegenen ökologischen Sensibilität der Gesellschaft als zunehmend problematisch herausstellt.
- So offenbart z. B. die US-PS 4 532 269 ein Terpolymer aus Butylmethacrylat, Tributylzinnmethacrylat und tert.-Butylaminoethylmethacrylat. Dieses Copolymer wird als antimikrobieller Schiffsanstrich verwendet, wobei das hydrophile tert.-Butylaminoethylmethacrylat die langsame Erosion des Polymers fördert und so das hochtoxische Tributylzinnmethacrylat als antimikrobiellen Wirkstoff freisetzt.
- In diesen Anwendungen ist das mit Aminomethacrylaten hergestellte Copolymer nur Matrix oder Trägersubstanz für zugesetzte mikrobizide Wirkstoffe, die aus dem Trägerstoff diffundieren oder migrieren können. Polymere dieser Art verlieren mehr oder weniger schnell ihre Wirkung, wenn an der Oberfläche die notwendige "minimale inhibitorische Konzentration" (MIK) nicht mehr erreicht wird.
- Aus der europäischen Patentanmeldung 0 862 858 ist weiterhin bekannt, dass Copolymere von tert.-Butylaminoethylmethacrylat, einem Methacrylsäureester mit sekundärer Aminofunktion, inhärent mikrobizide Eigenschaften besitzen. Um unerwünschten Anpassungsvorgängen der mikrobiellen Lebensformen, gerade auch in Anbetracht der aus der Antibiotikaforschung bekannten Resistenzentwicklungen von Keimen, wirksam entgegenzutreten, müssen auch zukünftig Systeme auf Basis neuartiger Zusammensetzungen und verbesserter Wirksamkeit entwickelt werden.
- In vielen Fällen ist es notwendig, diese kontaktmikrobiziden Polymere extraktionsstabil auf Oberflächen zu immobilisieren, damit die Polymere nicht in das zu reinigende Medium gelangen. Eine solche Auslagerung wäre z. B. in lebensmittel- und medizinischtechnischen Anwendungen nicht akzeptabel.
- Nun handelt es sich bei den antimikrobiellen Polymeren im Allgemein um hydrophile Systeme, die zwar in der Regel nicht wasserlöslich sind, aber eine bedeutende Quellung durch Wasser erfahren können. Da auch das umgebende Medium im Allgemeinen wasserhaltig ist, kann es so zu einer Wechselwirkung des Mediums mit den antimikrobiellen Bestandteilen kommen, die in einer Quellung der Beschichtung mit dem Effekt einer Beschichtungsbeschädigung resultieren können. Augenscheinlich werden solche Beschichtungsveränderungen durch das Auftreten von Blasen bzw. der veränderten optischen Transparenz des Films.
- Es ist möglich, dies durch Einarbeitung der antimikrobiellen Polymere in eine Matrix zu verhindern, d. h. die Polymere so fixieren, dass eine Filmbeschädigung verhindert wird. Das birgt aber den Nachteil, dass eine solche Matrix einen Verdünnungseffekt auf die wirksamen Bestandteile des antimikrobiellen Polymers ausübt, so dass der antimikrobielle Effekt verringert bzw. in ungünstigen Fällen ganz aufgehoben wird. Das wiederum erfordert die Erhöhung der Einsatzkonzentration an antimikrobiellen Polymeren im Coating, was aufgrund des Preises der aktiven Komponenten ökonomisch unsinnig ist. Des weiteren verursacht auch die Entwicklung eines geeigneten Coatings einen hohen Aufwand und muß für den jeweiligen Anwendungszweck hin jeweils neu durchgeführt werden.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Wege aufzuzeigen, welche die Aufbringung extraktionsstabiler Beschichtungen auf nahezu beliebige Oberflächen gestatten, ohne die Nachteile des Standes der Technik aufzuweisen.
- Es wurde überraschend gefunden, das es durch Aufbringen sehr verdünnter Polymerlösungen möglich ist, extrem dünne und sehr gut anhaftende Beschichtungen auf Oberflächen herzustellen. Die so hergestellten Beschichtungen sind mechanisch und chemisch sehr stabil und werden auch durch organische Lösungsmittel kaum angequollen.
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur Herstellung extraktionsstabiler Polymerbeschichtungen auf Oberflächen, wobei eine Lösung oder eine Dispersion mindestens eines Polymers in einem Lösungsmittel in einer Konzentration kleiner 0,1 Gew.-% auf eine Oberfläche aufgebracht und anschließend das Lösungsmittel entfernt wird.
- In einer Variante des Beschichtungsverfahrens wird eine verdünnte Polymerlösung durch Lösen einer entsprechenden Menge des Polymers in einem Lösemittel hergestellt und anschließend mit dem zu beschichtenden Gegenstand, z. B. dem Inneren einer Flasche, in Kontakt gebracht.
- In einer weiteren Verfahrensvariante wird eine Dispersion, entweder durch Dispergieren des Polymeren z. B. mit einem Tensid in Wasser oder durch Emulsionspolymerisation ohne weitere Aufarbeitung der erhaltenen Reaktionsmischung verwendet. Die Durchführung einer Emulsionspolymerisation zum Erhalt einer Dispersion mit den angegebenen Gewichtsanteilen ist dem Fachmann bekannt, z. B. durch einen hohen Wasseranteil bei den Emulsionspolymerisaten oder Verdünnen des Reaktionsprodukts mit Wasser.
- Der Kontakt sollte möglichst homogen sein, was sich z. B. bei einer Flasche durch gleichmäßiges Drehen der Flasche um ihre eigene Achse gewährleisten läßt. Im Anschluß wird die Polymerlösung entfernt und der Probekörper derart getrocknet, dass es nicht zur Ausbildung einer Inhomogenität in der Beschichtung kommt. Dies kann man im erwähnten Beispiel der Flasche z. B. dadurch erreichen, dass man diese während des Trocknungsvorgangs gleichmäßig um ihre Achsen rotieren läßt. In einer besonderen Ausführung des Verfahrens wird dem eigentlichen Trocknungsschritt noch ein Trocknungsschritt unter erhöhter Temperatur und/oder dem Anlegen von Unterdruck durchgeführt, um auch letzte Lösemittelreste sicher zu entfernen.
- Die erfindungsgemäß erhaltene Beschichtung ist so dünn, dass es vermutlich zu einer hocheffizienten physi- bzw. chemiesorptionsbedingten Wechselwirkung mit dem Substrat kommt, wodurch die Beschichtung sowohl hochgradig extraktions- wie auch erosionsstabil wird. Desweiteren sind Beschädigungen durch die genannten Quellprozesse nahezu ausgeschlossen, was sich auch an der, im Gegensatz zu dickeren Schichten, gleichbleibend transparenten Eigenschaft der Beschichtung im Wasserkontakt zeigt.
- Die erfindungsgemäß hergestellten Beschichtungen können eine Dicke von maximal 1000 nm, bevorzugt 0,1-800 nm, besonders bevorzugt 0,1-400 nm aufweisen.
- Im Idealfall sind die erfindungsgemäß hergestellten Beschichtungen vollständig transparent.
- Bevorzugt werden zur Herstellung der Polymere Stickstoff und Phosphorfunktionalisierte Monomere eingesetzt.
- Es ist möglich, durch geeignete Auswahl von Monomeren extraktionsstabile und antimikrobielle Polymere herzustellen. Geeignete Monomere zur Herstellung von (antimikrobiellen) Polymeren sind z. B. Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminomethylester, Acrylsäure-2- tert.-butylaminoethylester, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylester, Acrylsäure-2-diethylaminoethylester, Acrylsäure-2-dimethylaminoethylester, Dimethylaminopropylmethacrylamid, Diethylaminopropylmethacrylamid, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylamid, 2- Methacryloyloxyethyltrimethylammoniummethosulfat, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 3-Methacryloylaminopropyltrimethylammonium-chlorid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 2-Acryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, 2-Methacryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumchlorid, 2- Acrylamido-2-methyl-1-propansulfonsäure, 2-Diethylaminoethylvinylether und/oder 3- Aminopropylvinylether.
- Als Lösemittel für die Beschichtungsformulierung können nahezu alle organischen Lösemittel Verwendung finden, die das antimikrobielle Polymer in Konzentrationen von mindestens 1 bis 10-4 Gew.-% lösen. Hierzu zählen beispielsweise Alkohole, Ester, Ketone, Aldehyde, Ether, Acetate, Aromaten, Kohlenwasserstoffe, Halogenkohlenwasserstoffe und organische Säuren, jeweils einzeln oder im Gemisch, insbesondere Methanol, Ethanol, Propanol, Butanol, Aceton, Methylethylketon, Butylacetat, Acetaldehyd, Ethylenglykol, Propylenglykol, THF, Diethylether, Dioxan, Toluol, n-Hexan, Cyclohexan, Cyclohexanol, Xylol, DMF, Essigsäure und Chloroform, jeweils einzeln oder im Gemisch.
- Auch Wasser, ggf. mit einem Dispergator, Emulgator oder sonstigen lösungsvermittelnden Stoffen wie z. B. den genannten Lösemitteln (hier insbesondere die wasserlöslichen Lösemittel) kann ein geeignetes Lösemittel sein.
- Die erfindungsgemäß eingesetzten Polymerlösungen weisen eine Konzentration des Polymers von maximal 0,1 Gew.-% auf. Die Lösungen können auch verdünnter sein, z. B. 0,01 bis 10-4 Gew.-% sein.
- Zur Herstellung der Polymere können zusätzlich ein oder mehrere weitere aliphatisch ungesättigte Monomere eingesetzt werden. Geeignete Monomere sind z. B. Acrylsäure, tert.- Butylmethacrylat, Methylmethacrylat, Styrol oder seine Derivate, Vinylchlorid, Vinylether, Acrylamide, Acrylnitrile, Olefine (Ethylen, Propylen, Butylen, Isobutylen), Allylverbindungen, Vinylketone, Vinylessigsäure, Vinylacetat oder Vinylester, Methacrylsäuremethylester, Methacrylsäureethylester, Methacrylsäurebutylester, Methacrylsäure-tert.-butylester, Acrylsäuremethylester, Acrylsäureethylester, Acrylsäurebutylester und/oder Acrylsäure-tert.- butylester.
- Verwendung der modifizierten Polymersubstrate
- Weitere Gegenstände der vorliegenden Erfindung sind die Verwendung der erfindungsgemäß hergestellten antimikrobiellen Beschichtungen zur Herstellung von antimikrobiell wirksamen Erzeugnissen und die so hergestellten Erzeugnisse als solche. Solche Erzeugnisse basieren vorzugsweise auf Polyamiden, Polyurethanen, Polyetherblockamiden, Polyesteramiden oder -imiden, PVC, Polyolefinen, Silikonen, Polysiloxanen, Polymethacrylat oder Polyterephthalaten, Metallen, Hölzern, Gläsern und Keramiken, die mit erfindungsgemäßen Polymeren beschichtete Oberflächen aufweisen.
- Antimikrobiell wirksame Erzeugnisse dieser Art sind beispielsweise und insbesondere Maschinenteile für die Lebensmittelverarbeitung, Bauteile von Klimaanlagen, beschichtete Rohre, Halbzeuge, Bedachungen, Badezimmer- und Toilettenartikel, Küchenartikel, Komponenten von Sanitäreinrichtungen, Komponenten von Tierkäfigen - und -behausungen, Spielwaren, Komponenten in Wassersystemen, Lebensmittelverpackungen, Bedienelemente (Touch Panel) von Geräten und Kontaktlinsen.
- Die erfindungsgemäßen Beschichtungen können überall verwendet werden, wo es auf möglichst bakterienfreie, algen- und pilzfreie, d. h. mikrobizide Oberflächen oder Oberflächen mit Antihafteigenschaften ankommt. Verwendungsbeispiele für die erfindungsgemäßen Beschichtungen finden sich in den folgenden Bereichen:
- - Marine: Schiffsrümpfe, Hafenanlagen, Bojen, Bohrplattformen, Ballastwassertanks
- - Haus: Bedachungen, Keller, Wände, Fassaden, Gewächshäuser, Sonnenschutz, Gartenzäune, Holzschutz
- - Sanitär: Öffentliche Toiletten, Badezimmer, Duschvorhänge, Toilettenartikel, Schwimmbad, Sauna, Fugen, Dichtmassen
- - Lebensmittel: Maschinen, Küche, Küchenartikel, Schwämme, Spielwaren, Lebensmittelverpackungen, Milchverarbeitung, Trinkwassersysteme, Kosmetik
- - Maschinenteile: Klimaanlagen, Ionentauscher, Brauchwasser, Solaranlagen, Wärmetauscher, Bioreaktoren, Membranen
- - Medizintechnik: Kontaktlinsen, Windeln, Membranen, Implantate
- - Gebrauchsgegenstände: Autositze, Kleidung (Strümpfe, Sportbekleidung), Krankenhauseinrichtungen, Türgriffe, Telefonhörer, Öffentliche Verkehrsmittel, Tierkäfige, Registrierkassen, Teppichboden, Tapeten
- Außerdem sind Gegenstände der vorliegenden Erfindung die Verwendung der erfindungsgemäß mit erfindungsgemäß hergestellten Beschichtungen oder Verfahren hergestellten Hygieneerzeugnisse oder medizintechnische Artikel. Die obigen Ausführungen über bevorzugte Materialien gelten entsprechend. Solche Hygieneerzeugnisse sind beispielsweise Zahnbürsten, Toilettensitze, Kämme und Verpackungsmaterialien. Unter die Bezeichnung Hygieneartikel fallen auch andere Gegenstände, die u. U. mit vielen Menschen in Berührung kommen, wie Telefonhörer, Handläufe von Treppen, Tür- und Fenstergriffe sowie Haltegurte und -griffe in öffentlichen Verkehrsmitteln. Medizintechnische Artikeln sind z. B. Katheter, Schläuche, Abdeckfolien oder auch chirurgische Bestecke.
- Besonders geeignet ist das erfindungsgemäße Verfahren zur Beschichtung der inneren Oberflächen von Rohren, Kühlkreisläufen, Klimaanlagen, Glas- oder Kunststoffflaschen, Trinkhalmen, Getränkekartons, Spritzen, Abfüllanlagen oder Kunststofftüten sind.
- Weiterhin kann das Verfahren zur Beschichtung von Abdeckungen von Solaranlagen, Dachabdeckungen, Fenstergläser oder transparente Flächen eingesetzt werden.
- Zum Erhalt einer homogenen Oberfläche kann es zweckmäßig sein, die zu beschichtenden Oberflächen vor Auftragen der Polymerlösungen mit Löse- oder Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Geeignete Löse- oder Reinigungsmittel sind die o. g. Lösemittel, oder wässrige Lösungen ggf. mit einem Reinigungszusatz wie einem Tensid.
- Das erfindungsgemäße Verfahren kann insbesondere zum nachträglichen Auskleiden geschlossener oder offener Systeme eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass man z. B. geschlossene Kühlkreisläufe mit einer Lösung von Polymeren oder einer entsprechenden Dispersion mit den beschriebenen Polymeranteilen durchspült und anschließend trocknet, um sie nachträglich z. B. antimikrobiell zu beschichten. Optional erfolgt vor der Beschichtung ein Durchlauf von Löse-/Reinigungsmitteln, um die Oberfläche vor der Beschichtung zu säubern. Dieses Verfahren ist für neue, aber auch für alte Anlagen geeignet.
- Zur weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung werden die folgenden Beispiele gegeben, die die Erfindung weiter erläutern, nicht aber ihren Umfang begrenzen sollen, wie er in den Patentansprüchen dargelegt ist.
- 50 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat (Fa. Aldrich) und 240 mL Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C erhitzt. Danach werden 0,4 g Azobisisobutyronitril gelöst in 15 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70°C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen. Im Anschluß wird das Produkt für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet. Das Reaktionsprodukt wird anschließend fein zermörsert.
- I00 mg des Produktes aus Beispiel 1 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden Chemikalienglasflasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
- Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach immer noch transparent.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 2000 mg des Produktes aus Beispiel 1 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden Chemikalienglasflasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
- Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach opak.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens auf 104 Keime pro mL abgesunken.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 10 mg des Produktes aus Beispiel 1 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden Chemikalienglasflasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet. Es ist mit dem bloßen Auge keine Beschichtung erkennbar.
- Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach immer noch transparent.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 40 mL Dimethylaminopropylmethacrylamid (Fa. Aldrich) und 200 mL Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C erhitzt. Danach werden 0,4 g Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70°C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen und für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet. Das Reaktionsprodukt wird im Anschluß fein zermörsert.
- 100 mg des Produktes aus Beispiel 2 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden Chemikalienglasflasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
- Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach immer noch transparent.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 2000 mg des Produktes aus Beispiel 2 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden Chemikalienglasflasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
- Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach opak.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens auf 104 Keime pro mL abgesunken.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 10 mg des Produktes aus Beispiel 2 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden Chemikalienglasflasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet. Es ist mit dem bloßen Auge keine Beschichtung erkennbar.
- Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach immer noch transparent.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 60 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat (Fa. Aldrich) und 240 mL Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C erhitzt. Danach werden 0,4 g Azobisisobutyronitril gelöst in 15 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70°C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen. Im Anschluß wird das Produkt für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet. Das Reaktionsprodukt wird anschließend fein zermörsert.
- 100 mg des Produktes aus Beispiel 3 werden in einem Liter Ethanol gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden PET-Flasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet. Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach immer noch transparent.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 2000 mg des Produktes aus Beispiel 1 werden in einem Liter Ethanol gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden PET-Flasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
- Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach opak.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens auf 104 Keime pro mL abgesunken.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 10 mg des Produktes aus Beispiel 3 werden in einem Liter Ethanol gelöst. 5 mL dieser Lösung werden in den Innenraum einer 50 mL fassenden PET-Flasche gegeben. Diese wird verschlossen und für 1 Minute auf einen Rollenmischer gelegt, wodurch ein homogener Kontakt der Flascheninnenseite mit der Lösung gewährleistet werden kann. Danach wird die Flasche geöffnet, die Lösung wird entnommen und die geöffnete Flasche wird unter einem Abzug 6 Stunden auf einem Rollenmischer gedreht, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet. Es ist mit dem bloßen Auge keine Beschichtung erkennbar.
- Die Flasche wird 24 Stunden lang mit 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach immer noch transparent.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
- Danach werden 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus in die ursprünglich beschichtete Flasche gegeben, welche im Anschluß geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 45 mL Dimethylaminopropylmethacrylamid (Fa. Aldrich) und 200 mL Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65°C erhitzt. Danach werden 0,5 g Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70°C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen und für 24 Stunden bei 50°C im Vakuum getrocknet. Das Reaktionsprodukt wird im Anschluß fein zermörsert.
- 100 mg des Produktes aus Beispiel 4 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. In diese Lösung wird ein Aluminiumblech von drei mal drei Zentimeter Größe für 5 Sekunden eingetaucht, und im Anschluß langsam aus der Lösung entnommen.
- Das Aluminiumblech wird nun unter einem Abzug 6 Stunden getrocknet, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
- Das Blech wird 24 Stunden lang in 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach immer noch transparent.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
- Danach wird das beschichtete Aluminiumblech in 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus gelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 2000 mg des Produktes aus Beispiel 4 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. In diese Lösung wird ein Aluminiumblech von drei mal drei Zentimeter Größe für 5 Sekunden eingetaucht, und im Anschluß langsam aus der Lösung entnommen.
- Das Aluminiumblech wird nun unter einem Abzug 6 Stunden getrocknet, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet.
- Das Blech wird 24 Stunden lang in 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach opak.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens auf 105 Keime pro mL abgesunkten.
- Danach wird das beschichtete Aluminiumblech in 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus gelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
- 10 mg des Produktes aus Beispiel 4 werden in einem Liter Cyclohexan gelöst. In diese Lösung wird ein Aluminiumblech von drei mal drei Zentimeter Größe für 5 Sekunden eingetaucht, und im Anschluß langsam aus der Lösung entnommen.
- Das Aluminiumblech wird nun unter einem Abzug 6 Stunden getrocknet, so dass eine gleichmäßige Verdampfung von Lösemittelresten stattfindet. Im Anschluß wird die so vorgetrocknete Beschichtung noch für 24 Stunden bei 35°C in einem Vakuumtrockenschrank bei ca. 1 mbar nachgetrocknet. Es ist mit dem bloßen Auge keine Beschichtung erkennbar.
- Das Blech wird 24 Stunden lang in 45 mL 37°C warmen Wasser ausgelaugt. Die Beschichtung ist danach immer noch transparent.
- Das Wasser wird entnommen und 2 mL davon werden in ein Becherglas gegeben, welches danach mit 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus versetzt und geschüttelt wird. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL unter Berücksichtigung des vergrößerten Flüssigkeitsvolumens konstant geblieben.
- Danach wird das beschichtete Aluminiumblech in 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus gelegt und geschüttelt. Nach einer Kontaktzeit von 4 Stunden wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen, und die Keimzahl im Versuchsansatz bestimmt. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung extraktionsstabiler Polymerbeschichtungen auf Oberflächen,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Lösung oder eine Dispersion mindestens eines Polymers in einem Lösungsmittel
in einer Konzentration kleiner 0,1 Gew.-% auf eine Oberfläche aufgebracht und
anschließend das Lösungsmittel entfernt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Beschichtung eine Dicke von maximal 1000 nm aufweist.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die gelösten Polymere Stickstoffund/oder Phosphorgruppen enthalten.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die gelösten Polymere aus mindestens einem der folgenden Monomeren hergestellt
werden:
Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminomethylester, Acrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylester, Acrylsäure-2-diethylaminoethylester, Acrylsäure- 2-dimethylaminoethylester, Dimethylaminopropylmethacrylamid, Diethylaminopropylmethacrylamid, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylamid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniummethosulfat, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 3-Methacryloylaminopropyltrimethylammoniumchlorid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 2-Acryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, 2-Methacryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumchlorid, 2- Acrylamido-2-methyl-1-propansulfonsäure, 2-Diethylaminoethylvinylether und/oder 3- Aminopropylvinylether.
Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminomethylester, Acrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylester, Acrylsäure-2-diethylaminoethylester, Acrylsäure- 2-dimethylaminoethylester, Dimethylaminopropylmethacrylamid, Diethylaminopropylmethacrylamid, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylamid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniummethosulfat, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 3-Methacryloylaminopropyltrimethylammoniumchlorid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 2-Acryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, 2-Methacryloyloxyethyl-4-benzoyldimethylammoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumchlorid, 2- Acrylamido-2-methyl-1-propansulfonsäure, 2-Diethylaminoethylvinylether und/oder 3- Aminopropylvinylether.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass zur Herstellung der Polymere zusätzlich ein oder mehrere weitere aliphatisch
ungesättigte Monomere eingesetzt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass die weiteren aliphatisch ungesättigten Monomere Acrylsäure, tert.-Butylmethacrylat,
Methylmethacrylat, Styrol oder seine Derivate, Vinylchlorid, Vinylether, Acrylamide,
Acrylnitrile, Olefine (Ethylen, Propylen, Butylen, Isobutylen), Allylverbindungen,
Vinylketone, Vinylessigsäure, Vinylacetat oder Vinylester, Methacrylsäuremethylester,
Methacrylsäureethylester, Methacrylsäurebutylester, Methacrylsäure-tert.-butylester,
Acrylsäuremethylester, Acrylsäureethylester, Acrylsäurebutylester und/oder
Acrylsäuretert.-butylester sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Lösemittel Wasser, Alkohole, Ester, Ketone, Aldehyde, Ether, Acetate,
Aromaten, Kohlenwasserstoffe, Halogenkohlenwasserstoffe oder organische Säuren,
jeweils einzeln oder als Gemisch eingesetzt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zu beschichtende Oberfläche die innere Oberfläche von Rohren, Kühlkreisläufen,
Klimaanlagen, Glas- oder Kunststoffflaschen, Trinkhalmen, Getränkekartons, Spritzen,
Abfüllanlagen oder Kunststofftüten sind.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zu beschichtenden Oberflächen Abdeckungen für Solaranlagen,
Dachabdeckungen, Fenstergläser oder transparente Flächen sind.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zu beschichtenden Oberflächen vor Auftragen der Polymerlösungen mit Löse-
oder Reinigungsmitteln gereinigt werden.
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