Hilfsvorrichtung bei der Anbordnahme einer von in einem Rettungsgerät außen an die Bordwand eines Schiffes gezogenen Person
Die Erfindung betrifft eine Hilfsvorrichtung bei der Anbordnahme einer von in einem Rettungsgerät außen an die Bordwand eines Schiffes gezogenen Person, wobei das Rettungsgerät für die im Wasser treibende Person aus zwei an eine Bergeleine angekoppelten Schlaufen besteht, einer Schwimm- und einer Sinkschlau- fe, von denen die Schwimmschlaufe ausreichend Auftrieb für eine von der Schwimmschlaufe umgebene Person und die Sinkschlaufe ausreichend Umfang für das Unterfassen des Oberschenkel- oder Kniebβreiches dieser von der Schwimmschlaufe umgebenen Person aufweist, wobei die Schlaufen langgestrek- kte, aber U-förmige Körper sind, die an ihren Enden mit der Bergeleine verbunden sind.
Ein solches Rettungsgerät ist von Herrn Prof. M.Schwindt entwickelt worden und aus der DE 100 37 868.4 bekannt geworden. Dieses Rettungsgerät hat sich im praktischen Einsatz hervorragend bewährt. Die Schwimmschlaufe ist so konzipiert und dimensioniert, daß sie ohne die zu bergende Person auf dem Wasser schwimmt und dadurch für den Helfer leicht sichtbar und faßbar ist. Dieses Rettungsgerät nimmt bei der Aufbewahrung an Bord wenig Raum ein, ist außerordentlich schnell zum
Einsatz zu bringen, leicht einer hilflos im Wasser treibenden Person zuzuwerfen und leicht von dieser umzulegen. Der besondere Vorteil besteht darin, daß die zu bergende Person beim Herausheben aus dem Wasser in eine nahezu horizontale Lage gelangt, in der die Schwimmschlaufe den Oberkörper und die Sinkschlaufe die Oberschenkel oder Knie unterfaßt. Diese Lage der zu rettenden Person ist während des Heraushebens aus dem Wasser besonders kreislaufschonend und vermeidet dadurch für die zu bergende Person gesundheitsschädigende und manchmal sogar tötliche Folgen, wie sie des öfteren aufgetreten sind, wenn eine Person mit Hilfe einer um den Oberkörper geschlungenen Leine aus dem Wasser gehievt wurde.
Bei kleinen offenen Booten, die nur eine Crew von zwei oder drei Mann haben, ist es oft trotz einer meist niedrigen Bordwand schwierig, eine mit dem Rettungsgerät an das Boot herangezogene, längs der Bordwand treibende Person durch die an Bord befindliche zweite Person an Bord zu heben. Hierzu ist zunächst die zu bergende, im Rettungsgerät hängende Person an der Bordwand zu vertäuen, damit die zweite an Bord befindliche Person die Mittel zum Hochhieven klar machen kann. Wollen bei einer dreiköpfigen Crew die zwei an Bord befindlichen Männer die im Rettungsgerät neben der Bordwand treibende Person ohne Hilfsmittel zum Hochhieven aus dem Wasser über die Bordwand hinweg mit ihrer eigenen Körperkraft heben, benötigen sie eine Möglichkeit ihrer Abstützung, damit sie nicht über Bord gehen.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Hilfsmittel zu schaffen, mit dem sowohl die zu bergende Person längs der Bordwand gesichert werden kann, damit sie nicht wieder von der Bordwand abgetrieben wird, als auch der oder die zwei Retter an Bord festgehalten werden, ohne bei der Arbeit des aus dem
Wasser und an Bord Hebens behindert zu werden.
Die Erfindung besteht darin, daß die Hilfsvorrichtung aus mindestens zwei in ihrem mittleren Bereich miteinander verbundenen Gurten mit mindestens drei freien Enden besteht, von denen an zwei Gurtenenden ein Befestigungsmittel für die Befestigung der Hilfsvorrichtung einerseits am Boot/Schiff, andererseits am Rettungsgerät und an zumindest dem dritten Gurtende ein Handgriff oder ein über den Arm oder über die Schulter eines Retters zu legender oder ein den Oberkörper des Retters umfassender biegsamer Ring oder eine Schlaufe angebracht ist.
Diese Hilfsvorrichtung wird mit einem Gurt am Boot, z.B. durch Einhaken in einen Beschlag des Bootes oder durch Umschlingen des Mastes, mit dem zweiten Gurt am im Wasser mit der zu bergenden Person schwimmenden Rettungsgerät befestigt, damit das an die Bordwand gezogene Rettungsgerät mit der zu bergenden Person nicht wieder abgetrieben werden kann. Die an der Hilfsvorrichtung mit weiteren Gurten befestigten Handgriffe benutzen die Retter, um sich beim Hochhieven der zu bergenden Person festhalten zu können und nicht selbst über Bord zu gehen. Diese Handgriffe können Schlaufen sein, in die die Retter hineingreifen und die sie um ihr Handgelenk legen können, um sich selbst zu sichern. Sind diese Schlaufen weit genug, können die Retter sie auch über ihren Oberarm ziehen, über ihre Schulter legen oder um ihren Oberkörper schlingen.
Um diese vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Hilfsvorrichtung in einfacher Weise nutzen zu können, kann es vorteilhaft sein, wenn an den freien Enden der Gurte jeweils ein Haken, vorzugsweise ein Karabinerhaken, angebracht ist, wobei in zumindest den einen der Haken der Handgriff oder der über den Arm oder über die Schulter oder um den Oberkörper eines Retters zu legender biegsamer Ring eingehängt ist.
Diese Hilfsvorrichtung kann in verschiedener Weise ausgeführt sein:
Eine Möglichkeit besteht darin, daß die Hilfsvorrichtung aus zwei in ihrer Mitte kreuzweise übereinander gelegten und hier in ihrer
Mitte miteinander verbundenen Gurten mit insgesamt vier freien
Gürtenden besteht.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß die Hilfsvorrichtung aus mindestens drei Gurten besteht, die mit ihrem einen Ende an einem gemeinsamen Ring befestigt sind und von denen zwei an ihrem freien Ende einen Karabinerhaken und der dritte an seinem freien Ende einen Handgriff oder eine Schlaufe trägt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß die Hilfsvorrichtung aus einem Gurt besteht, an dessen Enden je ein Karabinerhaken befestigt ist und der im mittigen Bereich mit einem weiteren Gurt versehen ist, welcher an seinem freien Ende einen Handgriff oder eine Schlaufe trägt.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn der Handgriff und/oder die biegsame Schlaufe aus einer Leine, einem Gurt, Leder oder einem Geflecht gefertigt ist.
Die Befestigung am Boot kann dabei derart erfolgen, daß das Ende des einen Gurtes um einen am Schiff befestigten Gegenstand geschlungen ist, wobei der Haken das Gürtende umfassend um den Gurt gelegt ist, oder daß der Haken am Ende dieses Gurtes an einem solchen Beschlag befestigt ist.
Zweckmäßigerwθise ist einer der anderen Haken am Rettungsgerät befestigt, vorzugsweise an den Enden der Schwimm- und der Sinkschlaufe, oder wenn diese Schlaufen an ihren Enden jeweils einen Metallring tragen, kann der Haken in diese Ringe
eingehängt werden.
Vorteilhaft ist es, wenn der am Boot zu befestigende Gurt in seiner Länge verstellbar ist. Dieses kann durch einen oder mehrere auf dem Gurt aufgebrachten Ösen oder Ringen erreicht werden, die in verschiedenen Abständen zum Karabinerhaken angeordnet sind. Die Verkürzung des Gurtes erfolgt durch das Einhaken des am Gürtende angeordneten Karabinerhakens in eine auf dem Gurt angebrachte Öse oder Ring. Die Länge des Gurtes kann ebenfalls nach Bedarf verändert werden, wenn der Gurt eine Schnalle aufweist.
Der Aufbau dieser Hilfsvorrichtung kann in sehr einfacher Weise erfolgen:
Alle Gurte können einzeln mit ihrem einen Ende an einem gemeinsamen Ring befestigt sein.
Es können aber auch die vier freien Enden von den einzelnen Gurten dadurch erhalten werden, daß zwei Gurte in einem mittleren Bereich kreuzweise übereinandergelegt und an der Kreu- zungsstelle miteinander durch eine Klammer oder vorzugsweise durch Nähte verbunden sind.
Dabei kann es vorteilhaft sein, daß die Bänder ungleiche Längen aufweisen.
Das Wesen der Erfindung ist anhand von in der Zeichnung sche- matisch dargestellten Ausfuhrungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig.1 eine durch zwei sich kreuzenden und in ihrer Mitte zusammengenähten Gurten gefertigte Hilfsvorrichtung.
Fig.2 eine aus vier Gurten bestehende Hilfsvorrichtung, bei der die einander zugewandten Enden der Gurte um einen gemeinsamen Ring geschlungen sind und die freien Enden
der Gurte jeweils einen Karabinerhaken oder eine Schlaufe tragen.
Die Hilfsvorrichtung der Fig.1 ist aus zwei Gurten 1 und 2 gefertigt, die in ihrem mittleren Bereich übereinandergelegt und durch Nähte 3 miteinander verbunden sind, An den Enden des Gurtes 1 ist jeweils ein Karabinerhaken 4,5 angebracht, von denen der eine für die Befestigung der Hilfs orrichtung am Boot, der andere zur Befestigung am Rettungsgerät bestimmt ist. An den Enden des anderen Gurtes 2 ist jeweils ein Handgriff
6 angebracht. Der am Boot zu befestigende Gurt 1 weist Ösen 7 auf, die in verschiedenen Abständen zum Gürtende angeordnet sind und eine Längenanpassung des Gurtes 1 durch Umschlingen des Gurtes 1 um einen Gegenstand des Bootes und dem anschließenden Einhaken des Karabiners 5 in eine Öse
7 ermöglicht.
Die Hilfsvorrichtung der Fig.1 ist aus vier Gurten 8,9.10 und 11 gefertigt, die an ihren einander zugewandten Enden durch einen Ring 12 miteinander verbunden sind Dazu sind die freien Enden um den Ring12 umgeschlagen und vernäht.. An den freien Enden dieser Gurte befinden sich wie bei der Vorrichtung nach Fig.1 Karabinerhaken 4,5 und Handgriffe 6.
Liste der Bezugszeichen
1 Gurt
2 Gurt
3 Naht
4 Karabinerhaken
5 Karabinerhaken
6 Handgriff
7 Öse
8 Gurt
9 Gurt
10 Gurt
11 Gurt
12 Ring