Beschichtetes plattenförmiges Metallobjekt als Komponente eines Brennstoffzellenstapels
Die Erfindung bezieht sich auf ein beschichtetes plattenförmiges Metallobjekt als Komponente eines Brennstoffzellenstapels, sowie auf ein Verfahren zu seiner Herstellung. Das plattenförmige Metallobjekt findet insbesondere Einsatz in Brennstoffzellen als Bipolarplatte, Kühlschicht oder Gasverteilungsstruktur.
Bestimmte Typen von Brennstoffzellen sind mit einer Polymerelektrolyt- Membran (PEM) hergestellt. Diese ist auf beiden Seiten mit einer Katalysatorschicht versehen und befindet sich zwischen zwei Gasdiffusionsschichten. Es ist auch möglich, daß anstelle der Membran die beiden Gasdiffusionsschichten mit der Katalysatorschicht versehen sind. Auf der Anodenseite der Membran wird ein Brennstoff, z. B. Wasserstoffgas, und auf der Kathodenseite ein Oxidationsmittel, z. B. Sauerstoff, zugeführt. An der Anode bilden sich aufgrund
des Katalysators Protonen, welche die als Elektrolyt wirkende Membran durchqueren und sich in der kathodenseitigen Katalysatorschicht mit dem Sauerstoff zu Wasser verbinden. Bei diesem Prozeß entsteht zwischen den beiden Katalysatorschichten eine Potentialdifferenz, die in einem äußeren Stromkreis genutzt wird. In der Regel werden zur Erzeugung größerer Leistung mehrere Brennstoffzellen hintereinander geschaltet und zu einem Brennstoffzellenstapel verbunden. Die auch als Separatoren bezeichneten Bipolarplatten sind die Elemente in den Brennstoffzellenstapeln, die den Anoden-Gasraum einer Einzelzelle vom Kathoden-Gasraum der anschließenden Zelle trennen. Sie müssen daher gasdicht sein. Des weiteren kann der Brennstoffzellenstapel zusätzliche Schichten enthalten, die aus plattenförmigen Metallobjekten gebildet sind, wie z. B. eine Kühlmittel führende Schicht zur Kühlung des Brennstoffzellenstapels oder Gasverteilstrukturen, versehen mit Strömungskanälen, zur verbesserten Heranführung der Reaktionsgase an den Reaktionsort.
Bipolarplatten, Kühlschichten und Gasverteilschichten ist gemeinsam, daß sie, um einen leitenden Kontakt zwischen den Einzelzellen bzw. deren einzelnen Komponenten zu gewährleisten, elektrisch sehr gut leitfähig sein müssen und nur einen geringen Übergangswiderstand zu den benachbarten Komponenten der Brennstoffzelle aufweisen dürfen. Darüber hinaus muß gewährleistet werden, daß bei den eingesetzten Grundmaterialien nicht durch Oxidation wasserlösliche Produkte entstehen, die bei Kontakt mit dem Katalysator diesen blockieren oder die Ionenleitfähigkeit des Elektrolyten einschränken könnten. Aus diesem Grunde kommen vielfach Kohlenstoffmaterialien zum Einsatz, deren Übergangswiderstände im Vergleich zum Einsatz von Metall nicht durch partielle Oxidation während des Betriebes der Brennstoffzelle zunimmt und die chemisch inert gegenüber Blockaden des Katalysators oder Vergiftungen des Elektrolyten sind. Nachteilig daran sind die hohen Kosten der Kohlenstoffmaterialien.
Denkbar wäre der Einsatz von metallischen Komponenten nach GB1285417. So offenbart die britische Druckschrift ein Verfahren zur anodischen Oxidation einer geschlossenen Rutheniumbeschichtung auf einem metallischem Leiter zum Zweck der Reduktion der Korrosionsgefahr. Diese Beschichtung besteht aus elementarem Ruthenium und Rutheniumoxid. Da zum Schutz des beschichteten Metalls eine kontinuierliche Bedeckung notwendig ist, folgt daraus ein relativ hoher Verbrauch von Ruthenium.
Mit der Erfindung sollen alle oben aufgeführten Nachteile durch den Einsatz kostengünstiger, beschichteter metallischer Komponenten vermieden werden. Es soll der Einsatz metallischer Komponenten in Brennstoffzellen ermöglicht werden, wozu einfache und kostengünstige Beschichtungsprozesse auf diese metallischen Beschichtungsobjekte angewandt werden, welche die Übergangswiderstände zu anderen Komponenten niedrig und trotz sich zeitlich ändernder Betriebsmodi konstant halten.
Dies wird, ausgehend von einem plattenförmigen Metallobjekt, das beim Einsatz in Brennstoffzellen in Bezug auf Blockaden des Katalysators oder der Ionenleitfähigkeit des Elektrolyten entweder chemisch inert ist oder durch zusätzliche Maßnahmen geschützt wird, dadurch erreicht, daß die Beschichtung eine nicht geschlossene und elektrisch leitfähige Schicht, die ein partiell oxidiertes Metall enthält, bildet. Gemäß einer speziellen Ausführung wird dies z. B. erreicht durch Abscheidung einer dünnen, nicht geschlossenen Schicht, enthaltend ein Metall wie Zinn, Indium, Antimon oder ein Platin-Metall (Ru, Rh, Os, Pa, Ir, Pt), welches in der Schicht in variablem Maße Verbindungen zu Sauerstoffatomen besitzt, oberflächig auf dem Beschichtungsobjekt, wobei das Beschichtungsmetall und all seine variablen Oxidationszustände, die von den wechselnden Betriebsbedingungen abhängen, eine ausreichend gute elektrische Leitfähigkeit besitzen.
Durch die Erfindung wird eine Kostenreduktion möglich, indem die Beschich- tung nur teilweise und im Mittel nicht dicker als 0,04 μm. oder vorzugsweise als 0,01 μm erfolgt. Ein flächendeckende leitfähige Beschichtung des metallischen Beschichtungsobjektes ist für den Einsatz in Brennstoffzellen nicht notwendig, um einen geringen Übergangswiderstand zwischen den eingesetzten Komponente zu gewährleisten. Somit kann der Einsatz des Beschichtungs- materials verringert werden. Weiterhin kann die Gefahr der Entstehung wasserlöslicher Oxidationsprodukte mit ihren negativen Folgen für die Brennstoffzelle durch geeignete Materialauswahl des Beschichtungsobjekts vermieden werden, oder es kann noch eine weitere Schutzschicht zur Beschichtung hinzugefügt werden.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung finden sich in den Unteransprüchen.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahrens können aus einem Metall bestehende Komponenten in Brennstoffzellen zum Einsatz kommen. Bevorzugt handelt es sich um Bipolarplatten, aber auch um Gasverteilstrukturen beispielsweise aus perforierten Strukturblechen oder um Kühlschichten.
Bei der Auswahl des zu beschichtenden Metallobjekts ist vorzugsweise vorab sicherzustellen, daß nicht durch seine Oxidation wasserlösliche Produkte entstehen, welche bei Kontakt mit dem Katalysator diesen blockieren könnten oder die Ionenleitfähigkeit der Membran einschränken würden; andernfalls kann durch entsprechende zusätzliche Schutzschichten diese Einschränkung der Materialauswahl unnötig werden. Sehr gut geeignet als Grundmaterial für das Metallobjekt ist aufgrund seiner chemischen Inertheit im obigem Sinne Edelstahl oder Titan, Letzteres ist aber aufgrund der hohen Kosten weniger bevorzugt. Beim Einsatz beispielsweise von Aluminium für das Metallobjekt ist aufgrund der möglichen Gefahr des Entstehens von wasserlöslichen Oxida- tionsprodukten eine zusätzliche Schutzschicht von Vorteil. Für die eventuelle
Schutzschicht eignet sich insbesondere eine Graphitfolie.
Die Beschichtung ist nicht vollflächig auf dem Metallobjekt aufgebracht, sondern ist eine nicht geschlossenen Beschichtung. Darunter ist zu verstehen, daß nicht die gesamte Oberfläche des Metallobjekts mit dem Beschichtungsmetall und dessen Oxiden bedeckt ist.
Als Beschichtungsmetall eignen sich Metalle, welche in variablem Maße Verbindungen zu Sauerstoff atomen besitzen können (MOx), wobei an den Sauerstoffatomen auch noch weitere Verbindungen kovalent gebunden sein können, beispielsweise MOx(OH)y, und deren Oxide gute elektrische Leitfähigkeit aufweisen, also beispielsweise Zinn, Indium, Antimon oder die Platin- Metalle Ruthenium, Rhodium, Osmium, Palladium, Iridium und Platin bzw. Legierungen aus derartigen Metallen. Dabei ist darauf zu achten, daß das Metalloxid (MOx) in möglichst vielen der bei verschiedenen Betriebsmodi auftretenden Oxidationsstufen elektrisch gut leitet. Besonders bevorzugt kommen deshalb Ruthenium und Rutheniumoxid zur Anwendung.
Die Oxidationsstufen der Beschichtung variieren beim Einsatz in Brennstoffzellen in Abhängigkeit vom Einsatzort innerhalb der Brennstoffzelle und dem jeweiligen Betriebsmodus. Einer Brennstoffzelle wird während des Betriebs anodenseitig Wasserstoffgas und kathodenseitig sauerstoffhaltiges Gas zugeführt, im ausgeschaltetem Zustand dringt Luft durch die Membran in den Anodenraum ein. Beim Einsatz metallischer Komponenten in einem Brennstoffzellenstapel befinden sich diese abhängig vom Einsatzort und dem gewähltem Betriebsmodus abwechselnd in oxidierender, wie auch reduzierender Atmosphäre. Die Beschichtung solcher Komponenten muß demnach sowohl in elementar-metallischem, wie im Oxidationszustand MO^ eine ausreichend gute elektrische Leitfähigkeit besitzen, um jeweils eine möglichst große Reduktion des Übergangswiderstands zu anderen Komponenten zu gewährleisten. So ist
beispielsweise die der Kathode einer Brennstoffzelle zugewandte Seite einer Bipolarplatte einer oxidierenden Atmosphäre, die der Anode zugewandte Seite einerseits während des Betriebs des Brennstoffzellenstapels einer reduzierenden und andererseits bei Stillstand einer oxidierenden Atmosphäre ausgesetzt. Letzteres gilt auch für Kühlschichten, die sich im Anodenraum befinden, oder für ebenda angeordnete Gasverteilstrukturen, die beispielsweise aus perforierten Strukturblechen hergestellt sein können. Es ändert sich also abhängig von den Betriebsmodi, d. h. von der Dauer des Betriebs oder Stillstands des Brennstoffzellenstapels sowie vom gewählten Einsatzort die Zusammensetzung der Beschichtung, genauer die jeweilige Oxidationsstufe des Metalloxids MOx. Um trotz dieser sich verändernden Zusammensetzung einen gleichbleibend geringen Übergangswiderstand zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn sowohl das Metall sowie seine variablem Oxidationsstufen eine ausreichende elektrische Leitfähigkeit besitzen.
Zur Aufbringen der Metallschicht auf das Beschichtungsobjekt eignen sich alle gängigen Aufbringungsverfahren, insbesondere die elektrolytische Abscheidung, oder die üblichen PVD- (z. B. Sputtern) oder CVD-Methoden. Dabei werden die Parameter des entsprechenden Beschichtungsverfahrens so gewählt, daß eine dünne, nicht geschlossene Schicht des Beschichtungs-Metalls auf der Oberfläche des Beschichtungsobjekts entsteht. Somit ist nur ein geringer Verbrauch des Beschichtungs-Metalls notwendig, was zu einer erheblichen Reduzierung der Kosten im Vergleich zu einer vollflächigen Beschichtung beiträgt, zumal eine geschlossene Schicht zur Reduzierung der Übergangswiderstands zu anderen Komponenten nicht notwendig ist.
Nach Aufbringung der elementar-metallischen Beschichtung kann eine partielle Oxidation erfolgen. Diese kann mittels aller gängigen Verfahren und Be- handlungsweisen geschehen. Beispielsweise könnte die partielle Oxidation der Beschichtung durch Behandlung mit Luftsauerstoff erfolgen oder durch
Temperung in sauerstoffhaltiger Atmosphäre. Das Tempern des Beschichtungs- metalls geschieht bevorzugt in Luft bei einer Temperatur bevorzugt zwischen 100° C und 800° C, besonders bevorzugt zwischen 200° C und 400° C. Durch die Temperung wird zusätzlich eine verbesserte Haftung der Beschichtung erreicht, da sich das entstehende Beschichtungsmetalloxid mit vor der Be- schichtung auf dem Beschichtungsobjekt vorhandenen Oxidschichten verbindet. Weitere Methoden zur partiellen Oxidation sind beispielsweise die elektrochemische Behandlung des aufgebrachten Beschichtungsmetalls oder das Sputtern des Beschichtungsmetalls in einer Atmosphäre mit festgelegtem Sauerstoffgehalt.
Diese Oxidationsschritte können sogar zu einem Mischoxid bestehend aus Metallatomen des beschichteten Metallobjekts und der Beschichtung selbst führen.
Falls durch Materialauswahl für das Metallobjekt die Gefahr des Entstehens von wasserlöslichen Oxidationsprodukten mit seinen negativen Folgen für die Brennstoffzelle nicht vermieden werden kann, ist wie oben erläutert eine zusätzliche Schutzschicht zweckmäßig. Als Schutzschichten eignen sich alle Materialien, die gut leitfähig und chemisch inert im obigen Sinne sind. Bevorzugt bestehen sie aus einer dünnen, möglicherweise gasdurchlässigen Graphitfolie, die auf einer oder beiden Oberflächen der Komponente angebracht werden kann. Da auch hier ein niedriger Übergangswiderstand zwischen der Metallkomponente und der Schutzschicht unerläßlich ist, kann die erfindungsgemäße Beschichtung vorteilhaft eingesetzt werden. Der Verbund aus beschichteter Metallkomponente und Schutzschicht kann dabei mittels aller gängigen Verfahren hergestellt werden, so etwa mittels einfachem Auflegen oder Aufpressen eventuell bei erhöhter Temperatur. Wird als Verbindungsverfahren das leitfähige Aufkleben gewählt, so bedarf es eines geeigneten Haftvermittlers.
Weitere Einzelheiten und Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Beschichtung werden im folgenden anhand von Beispielen beschrieben:
Beispiel 1:
Die Bipolarplatten für einen Brennstoffzellenstapel bestehen aus einer 50 μm dicken Edelstahlfolie, welche mit der erfindungsgemäßen Beschichtung überzogen wird. Als Beschichtungsmetall wird Ruthenium verwendet. Nach Reinigung, Entfettung und Abschleifen der Passivierungsschicht auf der Oberfläche der Edelstahlfolie wird die Rutheniumbeschichtung aus einer Rutheniumchlorid-Lösung auf der Edelstahlfolie elektrolytisch abgeschieden. Die wässerige Elektrolytlösung enthält 0,25 Massenprozent Rutheniumchlorid und ca. 5 Massenprozent Isopropanol. Bei einer Elektrolysespannung von 1,48 V ergibt sich ein Strom von ca. 1,5 mA/cm2 Oberfläche des Metallobjekts, also der Edelstahlfolie. Als Dauer der elektrolytischen Abscheidung werden 60 Sekunden gewählt. Dadurch wird eine nicht geschlossene Beschichtung mit metallischem Ruthenium auf der Edelstahlfolie erzeugt. Nach Trocknen der beschichteten Bipolarplatte wird diese zur partiellen Oxidation für 30 Minuten bei 300° C in sauerstoffhaltiger Atmosphäre getempert.
Die Übergangswiderstände einzelner Komponenten können mit folgender Methode ermittelt werden: Die zu untersuchende Komponente wird zwischen zwei Kohlefaserpapiere mit einer Stärke von 0,3 mm und diese wiederum zwischen zwei vergoldete Kupfer-Elektroden einer Spannvorrichtung gelegt. Dadurch kann ein definierter Druck auf die zu untersuchende Komponente ausgeübt werden. In Abhängigkeit von einem durch die Spannvorrichtung fließenden Gleichstrom wird die zwischen den Kupfer-Elektroden abfallende Spannung ermittelt, woraus sich der flächenspezifische Widerstand der zu untersuchenden Komponente ermitteln läßt. So kann bei der eben beschriebenen Bipolarplatte mit partiell oxidierter Beschichtung ein Übergangswiderstand
beinhaltend den Widerstand der Kohlefaserpapiere von 16,3 mΩcm2 bei einem Anpreßdruck von 11,5 bar gemessen werden, der nur unwesentlich über dem Übergangswiderstand von 13,3 mΩcm2 bei gleichem Anpreßdruck einer entsprechenden Bipolarplatte mit elementar-metallischer Beschichtung liegt. Zum Vergleich dazu besitzt eine unbehandelte Bipolarplatte aus 50 μm Edelstahlfolie einen Übergangswiderstand von 188 mΩcm2 bei ebenfalls 11,5 bar Anpreßdruck.
Aus den angegebenen Werten läßt sich errechnen, daß die mittlere Schichtdicke weniger als 0,025 μm beträgt, also durchschnittlich weniger als 100 Atomlagen aufweist. Sie ist damit nicht dicht, sondern zwischen Atomanhäufungen befinden sich leere, unbeschichtete Stellen.
Das selbe Beschichtungsverfahren mit Ruthenium kann auch bei perforierten Strukturblechen aus Edelstahl zum Einsatz kommen, welche vorteilhaft als Gasverteilungsstrukturen in einem Brennstoffzellenstapel eingesetzt werden können.
Beispiel 2:
Bei Verwendung von Aluminium als Grundmaterial für eine Bipolarplatte oder eine Kühlschicht bedarf es wegen der möglichen Gefahr der Entstehun wasserlöslicher Produkte aufgrund der Oxidation bedingt durch die entsprechenden Betriebsmodi, welche bei Kontakt mit dem Katalysator diesen blockieren oder die Ionenleitfähigkeit der Membran einschränken könnten, bevorzugt zusätzlicher Schutzschichten.
Zunächst wird die Aluminium-Bipolarplatte oder -Kühlschicht durch Sputtern mit einer Schicht aus elementarem Platin oder Ruthenium versehen, welche anschließend durch Tempern in sauerstoffhaltiger Atmosphäre partiell oxidiert
wird. Als Schutzschicht dient eine dünne Graphitfolie der Stärke 0,85 mm, welche hydrophob ist. Dadurch können sich Oxidationsprodukte des Aluminiums nicht im Produktwasser lösen, was Schäden an Katalysator oder Membran hervorrufen würde. Der Verbund aus beschichteter Aluminium-Bipolarplatte oder -Kühlschicht und Graphitfolie wird mittels leitfähigen Aufklebens hergestellt. Als Haftvermittler wird Epoxidharz in geringen Mengen (ca. 1,5 mg/cm2) auf die Graphitfolie aufgetragen und mittels Heißpressen bei 110° C und einem Druck von ca. 35 bar ausgehärtet.
Beispiel 3:
Bei Verwendung einer glatten Edelstahl-Bipolarplatte mit partiell oxidierter Rutheniumbeschichtung nach Beispiel 1 kann es vorteilhaft sein, eine Kanalstruktur zur Verteilung der Reaktionsgase hin zu ihren Reaktionsorten herzustellen. Dazu wird eine Graphitfolie nach Beispiel 2 nicht vollflächig, sondern unterbrochen z. B. in Form von einzelnen Stegen oder bevorzugt zusammenhängenden Stegstrukturen aufgebracht.
Der mittels dem in Beispiel 1 dargestelltem Verfahren gemessene Übergangswiderstand einer solchen Bipolarplatte mit Gasverteilungskanälen liegt im Bereich von ca. 22 mΩcm2 bei einem Anpreßdruck von 14 bar. Im Vergleich dazu beträgt der Übergangswiderstand einer Bipolarplatte mit vollflächig aufgeklebten Graphitfolie typischerweise bis zu ca. 15 mΩcm2 bei einem Anpreßdruck von ebenfalls 14 bar.