12GEÄNDERTE ANSPRUCHE[beim Internationalen Büro am 26. März 2002 (26.03.02) eingegangen; ursprüngliche Ansprüche 1-12 durch geänderte Ansprüche 1-11 ersetzt (3 Seiten)]
1. Traggestell mit von mindestens einem Beinpaar und einem ein nach oben weisendes Rohr ausgebildetes Untergestell (1), in welchem Rohr (2) eine ein Tragaggregat (3) tragende Stütze (4) höhenverstellbar steckt, wobei die
Höhenlage des Tragaggregates (3) mittels Haltemittel lösbar festlegbar ist, wobei das Haltemittel ein sich gegenüber dem Rohr (2) abstützendes Klemmteil (5) ist, welches schwer- und/ oder feder-kraftbeaufschlagt in eine verkantete Anlagestellung gegen die Außenwandung (4', 4") der Stütze (4) tritt und durch Verlagerung entgegen der Kraftbeaufschlagungsrichtung in eine Lösestellung bringbar ist, wobei die Beine des Beinpaares schwenkbar miteinander verbunden sind und von einer Parallelstellung in eine Schwenkstellung verschwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (2) von einem Bein eines Beinpaares (2, 13) ausgebildet wird.
2. Traggestell nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmteil eine Klemmplatte (5) ist, mit einer Öffnung (6), durch welche die Stütze (4) ragt, wobei mindestens eine Randkante (6',6") der Öffnung (6) bei der Klemmstellung verkippter Platte (5) in verkantende Anlage an die Außenwandung (4', 4") der Stütze (4) tritt, wobei zwei je einer Stütze (4) zugeordnete Klemmteile (5) mittels eines Betätigungsgestänges (7) von einer Betätigungshandhabe (9) gleichzeitig in die Freigabestellung verlagerbar sind.
3. Traggestell nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Klemmteile (5) jeweils einen Schwenkfreigang gegenüber dem Betätigungsgestänge (7) besitzen.
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4. Traggestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmteil (5) eine U-Form besitzt, wobei die von der Stütze (4) durchgegriffene Öffnung (6) dem U-Steg (5") und zumindest ein U-Schenkel (5') eine Betätigungsflanke (10) aufweist, an welcher mit Schwenkspiel ein unrunder Abschnitt des Betätigungsgestänges (7) angreift.
5. Traggestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsflanken (10) der beiden Klemmteile (5) miteinander fluchten.
6. Traggestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsgestänge eine Stange (7) ausgebildet, welche einendseitig zu einer Handhabe (9) abgewinkelt ist.
7. Traggestell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Abwinklung (8) des Betätigungsgestänges in einer der Klemmstellung zugeordneten Stellung rastgefesselt ist.
8. Traggestell nach den Ansprüchen 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastfesselung von zwei Vorsprüngen (11) gebildet ist, zwischen welchen die
Abwinklung (8) ruht und über welche die Abwinklung (8) gegen Federkraft (19) hebbar ist.
9. Traggestell nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (11) einem Verbindungsblech zugeordnet sind, welches zwei von einer
Parallellage in eine Spreizstellung schwenkbare Beine (2, 13) eines Beinpaares miteinander verbindet.
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10. Traggestell nach Anspruch 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmteil (5) an dem Verbindungsblech (12) insbesondere mittels eines rechtwinklig abragenden Vorsprungs abgelenkt ist.
11. Traggestell nach einem Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsstange (7) auf einer Randkante (12') des Verbindungsbleches (12) in der Freigabestellung etwa parallel verläuft zur Betätigungsflanke (10).