Vorrichtung und Verfahren zur Ablösung von Belägen und Inkrustationen in Wasseranlagen
Vorrichtung und Verfahren zur Ablösung von Belägen und Inkrustationen in Wasseranlagen insbesondere von Calcium- und Magnesiumcarbonat und Eisenoxidverbindungen in Rohrleitungen.
Ablagerungen in Wasserrohrsystemen und dazugehörigen Aggregaten, wie z. B. Pumpen, sind mehr oder minder in allen Wasseranlagen vorhanden und können die Nutzung dieser Anlagen beeinträchtigen oder gar bis zur Zerstörung der Anlagen führen. In der Praxis werden deshalb bereits Vorrichtungen eingesetzt, die mehr oder minder die Entstehung von Belägen und Inkrustationen verhindern sollen. Diese meistens auf magnetischer Basis beruhenden Vorrichtungen können jedoch nicht bereits bestehende Beläge abbauen. So wird z. B. in der DE 4320414 eine mit Permanentmagneten bestückte Magnetisierungslanze dem Ansaugbereich einer Pumpe vorgeschaltet, um eine Verockerung von Pumpen und Anlagen zu vermeiden.
Sogenannte Kalkschutzgeräte, die in besonderen Kartuschen mittels Gleichstrom-Impulsen das Wasser bearbeiten, können Kalkablagerungen verhindern.
Aber auch die Bestrahlung mittels Strahlenquellen, wie in der DE 19526792 beschrieben, ist bereits bekannt. Hier wird allerdings eine biologische Verockerung durch die Bestrahlung verhindert.
In der DE 3920046 wird für die Rohrreinigung mittels intermittierender Druckstöße eines pulsierenden Wasser-Luft-Gemisches genutzt.
Alle diese Vorrichtungen können jedoch keine in Wasseranlagen fest abgelagerten Rost- und Kalkrückstände beseitigen. Sie sind in der Anschaffung sehr teuer und müssen immer an den bestehenden Wasseranlagen installiert werden. Damit ist eine ständige Wartung notwendig. was weiterhin den Einsatz verteuert.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Verfahren und die dazugehörige Vorrichtung zu schaffen, um in bestehenden Wasseranlagen vorhandene Kalk- und Rostablagerungen und
andere Inkrustationen in den Rohren und anderen Anlagenteilen sicher und kostengünstig abzubauen.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß mittels einer Vorrichtung, die an die zu reinigende Wasseranlage angeschlossen wird, auf chemischphysikalischem Weg ein Abbau der vorhandenen Inkrustationen ohne Zusatz von chemischen Mitteln erfolgt. Die Wasseranlage kann beim Betrieb der Vorrichtung weiterhin genutzt werden. Die Vorrichtung wird nach Abschluß der Reinigungsarbeiten wieder von der Anlage abgebaut. Sie wird also nur zeitweilig in den entsprechenden Anlagen eingesetzt. Durch einen verhältnismäßig einfachen Aufbau der Vorrichtung ist diese nicht teuer. Damit kann z. B. ein preiswertes Verfahren zur Reinigung von Wasserleitungsrohren in Wohnhäusern oder Industrieanlagen angeboten werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Ansprüchen 2 bis 15 angegeben. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 2 besteht das Erregergefäß aus Glas. Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 3 besteht das Metallrohr vorzugsweise aus Kupfer. Die Weiterbildung nach Anspruch 4 bezieht sich auf die Anordnung eines Edelstahlgitters am Umfang des Metallrohrendes des Metallrohres und die Anordnung einer Metallantenne am inneren Metallrohr, beides innerhalb des Erregergefäßes zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Vorrichtung. Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 5 bis 7 befassen sich mit dem thermischen Schutz der Vorrichtung und der Überwachung des Wasserstandes im Erregergefäß, wie Thermosicherungen und Thermoschalter zum Schutz des Erregergefäßes und der einzelnen Bauteile der Vorrichtung. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 8 besteht die Metallantenne aus Edelstahl oder Edelmetall. Nach Anspruch 9 ist um das Erregergefäß ein
Metallgehäuse angeordnet. Hierdurch erfolgt eine Abschirmung der Vorrichtung gegenüber der Umwelt, beim Betrieb der Vorrichtung der durch das Magnetron ausgesendeten Strahlung. Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 10 und 1 1 sichert einen höheren Druck in der zu reinigenden Wasseranlage ab, falls es der Betriebsdruck der Wasseranlage zuläßt. Durch Anspruch 1 1 erfolgt eine doppelte Absicherung. Nach der Weiterbildung des Anspruches 12 besitzt die Vorrichtung ein Display zur Anzeige der Betriebsbereitschaft. Hierdurch kann z. B. angezeigt werden, ob der Filter der λ^orrichtung zu reinigen ist oder aufgrund des Ausfalls eines Elementes der Vorrichtung, die Vorrichtung zur Reparatur in eine Fachwerkstatt gegeben
werden muß. Die Weiterbildung nach Anspruch 13 beinhaltet die einzelnen für den betrieb des Magnetrons notwendigen elektrischen Bauteile, wie z. B. den Transformator und Relais, wobei diese in bekannter Weise mittels elektrischer Leitungen miteinander verbunden sind. Nach der Weiterbildung des Anspruches 14 ist das Magnetron durch einen leistungstarken Elektromagnet ersetzt.
Im Anspruch 15 ist das erfindungsgemäße Verfahren beschrieben. Die Weiterbildungen des Verfahrens nach den Ansprüchen 16 und 17 befassen sich mit leistungsmäßig günstigen Varianten des Verfahrens bzw. des Einsatzes der Vorrichtung. So arbeitet die Vorrichtung nach Anspruch 16 im Intervallbetrieb, d. h. nach einem vorgegebenen Zeitrhythmus schaltet das Magnetron sich automatisch zu und wieder ab. Dabei setzt sich die Wirkung des Reinigungseffektes auch bei abgeschalteter Vorrichtung weiter fort. Durch die Erhöhung des Druckes in der zu reinigenden Wasseranlage wird der Reinigungseffekt erhöht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 den Prinzipaufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 2 das Erregergefäß mit dem Magnetron und seinen Anschlüssen im Schnitt und Fig. 3 das Detail des Metallrohrendes innerhalb des Erregergefäßes der Vorrichtung im Schnitt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ablösung von Belägen und Inkrustationen in Wasseranlagen insbesondere von Calcium- und Magnesiumcarbonat und Eisenoxidverbindungen in Rohrleitungen 14. Boilern 14. Wasseranlagen 14 usw. besteht in einer Vorzugsvariante aus einem gläsernen, flaschenförmigen Erregergefäß 1 , dessen Boden nach Innen gewölbt ist. In diese Wölbung greift ein Magnetron 2 mit einer Leistung von 250 W ein. Die Austrittsöffnung der Mikrowellen des Magnetron 2 ist in Richtung Erregergefäß 1 gerichtet. Das Erregergefäß 1 ist insgesamt durch ein Metallgehäuse (in der Zeichnung nicht dargestellt) abgeschirmt. Damit wird die Strahlung des Magnetrons 2 in die Umgebung der Vorrichtung vermieden. Das Magnetron 2 ist an ein elektrisches Schaltsystem 3 mit einem Transformator, Kondensotar, Lüfter. Schalter und Sicherungen angeschlossen und verkabelt. Die elektrische Speisung erfolgt über ein externes Stromnetz. Die elektrische Verkabelung des Magnetrons 2 mit den anderen Bauteilen, wie Transformator usw .. erfolgt ähnlich wie bei den handelsüblichen Mikrowellen. Die einzelnen elektrischen Bauteile sind elektrisch und
thermisch abgesichert. Dies kann z. B. durch Thermomikroschalter erfolgen. An der Oberseite des Erregergefäßes 1 ragt ein Kupferrohr 4 bis in das Innere des Erregergefäßes 1 hinein. Dabei ist das Rohr 4 zum und am Erregergefäß 1 abgedichtet.
Das Ende dieses Kupferrohres 4 ist doppelwandig ausgeführt, d. h. innerhalb des
Kupferrohrendes ist mittig ein weiteres inneres Kupferrohr 6 mit einem kleineren Durchmesser angeordnet. Das untere Ende des inneren Kupferrohres 6 endet vor dem Ende des äußeren Kupferrohres 4. Das innere Kupferrohr 6 trägt eine Silberantenne 7. Diese Silberantenne 7 ist mit ihren Enden an den Innenseiten des inneren Kupferrohres 6 befestigt und ragt mit einer Schlaufe bis über das Ende des äußeren Kupferrohres 4 hinaus. Das obere Ende des inneren KupfeiTohres 6, also in Richtung Oberseite des Erregergefäßes 1. besitzt eine ringförmige, wasserdichte Verbindung aus Kupfer zum äußeren Kupferrohr 4. Am Ende des äußeren Kupferrohres 4 befindet sich am gesamten Umfang ein Edelstahlgitter 5. Dieses Edelstahlgitter 5 kann innen oder außen am Kupferrohr 4 befestigt sein und überragt das Rohrende des Kupferrohres 4.
Das Kupferrohr 4 ist am Ende außerhalb des Erregergefäßes 1 mit einem flexiblen Rohr 8, im Ausführungsbeispiel mit einem Panzerschlauch, verbunden. Dieses flexible Rohr 8 führt über ein Rückschlagventil 9 und eine Pumpe 15 mit ebenfalls einem Rückschlagventil zu der zu reinigenden Wasseranlage 14. Durch diese zwei Rückschlagventile ist eine doppelte Sicherheit gegeben. Das flexible Rohr 8 ist dabei über ein Ventil (in der Zeichnung nicht dargestellt), Rohrstutzen oder ähnliches mit der Wasseranlage 14 verbunden.
Wie in der Fig. 1 dargestellt, besitzt das Kupferrohr 4 innerhalb des Erregergefäßes 1 eine Abzweigung zur Rohrverbindung 10 über ein Überdruckventil 11. einen Druckminderer 12 und ein Absperrventil 13 zu einer Frischwasseranlage. Diese Abzweigung am Kupferrohr 4 zur Rohrverbindung 10 kann auch außerhalb des Erregergefäßes 1 angeordnet sein. An einem weiteren Abzweig der Rohrverbindung 10 ist ein Thermometer 20 angebracht. Weiterhin ist zwischen der Rohrverbindung 10 und dem flexiblen Rohr 8 ein Verbindungsrohr 17 mit einem Elektromagnetventil 18 in Form einer Umgehung des Kupferrohres 4 und des flexiblen Rohres 8 mit dem Rückschlagventil 9 und der Pumpe 15 angeordnet. Über dieses Verbindungsrohr 17 und die Rohrverbindung 10 zur Frischwasseranlage ist die Nutzung der zu reinigenden
Wasseranlage 14 durch angeschlossene Verbraucher auch beim Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich.
Das Erregergefäß 1 besitzt vorteilhafterweise mindestens eine in einem innerhalb des Erregergefäßes 1 eingeschweißten Glasrohr eingelegte Schmelzsicherung 16 zur Begrenzung einer maximalen Arbeitstemperatur des Erregergefäßes 1. Ein Pegelschalter, gekoppelt mit zwei am Erregergefäß 1 seitlich unterhalb der Schlaufe der Silberantenne 7 angeordneten Kontakten zur Messung der Füllstandshöhe 19 sorgt für einen in Grenzen gehaltenen Wasserstand innerhalb des Erregergefäßes 1. Entsprechende Sicherheitsschaltungen verhindern den Betrieb der Vorrichtung ohne Wasserfüllung des Erregergefäßes 1.
Die Vorrichtung kann mit einem Display ausgerüstet sein, auf dem eine Anzeige der Betriebsbereitschaft der kompletten Vorrichtung und einzelner Bauteile erfolgt. Hierdurch kann z. B. angezeigt werden, ob einzelne Bauteile der Vorrichtung zu reinigen sind oder aufgrund des Ausfalls eines Bauteils der Vorrichtung, die Vorrichtung zur Reparatur in eine Fachwerkstatt gegeben werden muß.
In den verschiedensten technischen Wasseranlagen kann der Wasserdruck wesentlich höher als in der erfindungsgemäßen Vorrichtung gefordert sein. Für diese Fälle wird nach dem Rückschlagventil 9 eine Pumpe 15 mit einem Wasserbehälter angeschlossen, um den Betriebsdruck wieder erreichen zu können.
Das Verfahren zur Ablösung von Belägen und Inkrustationen in Wasseranlagen, wie Rohrleitungen 14, Boilern 14, Pumpenanlagen usw., ist durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet. Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird über das flexible Rohr 8 an das zu reinigende Rohr 14 oder Rohrsystem 14 angeschlossen. Das Rohrsystem 14 wird dazu vorher entleert. Vor gelöster Inkrustation besonders zu schützende Geräte, wie Waschmaschinen, Boiler usw., bekommen an ihren Zuflußleitungen Filter eingebaut. Über die Rohrverbindung 10 wird anschließend die Vorrichtung und das zu reinigende Rohrsystem 14 mit Frischwasser gefüllt, wobei mittels des Druckminderers 12 ein Überdruck zwischen 0.8 bis 1 ,8 bar in der Vorrichtung eingestellt wird. Anschließend wird das Megatron 2 mittels des elektrischen Schaltsystems 3 eingeschaltet, wodurch das Wasser im Erregergefäß 1 erhitzt und verdampft wird und das Wasser im oberen Bereich des Erregergefäßes 1 durch den Wasserdampf
verdrangt wird und sich eine Wasserdampfglocke bildet Hierbei treten bereits \eremzelt Gasblaschen in das Kupferrohr 4 ein und gelangen über das flexible Rohr 8 in das zu reinigende Rohrsystem 14 und beginnen hier mit dem Abbau der Inkrustation Wenn der Wasserstand im Eπegergefaß 1 das Rohrende des Rohres 4 erreicht, treten nun \ ermehrt Gasblaschen in das Rohr 4 ein Durch einen Pegelschalter ird automatisch immer wieder Fπschwasser in das Erregergefaß 1 zugeführt, um den Wasserstand kuiz über dem Rohrende oder kurz unter dem Rohrende des Rohres 4 zu halten Hierzu dienen die Kontakte zur Messung der Fullstandshohe 19 im Erregergefaß 1
Wie schon oben geschrieben, ist über das Verbindungsrohr 17 und die Rohrverbindung 10 die Frischwasserzufuhi für die Nutzer der zu reinigenden Wasseranlage 14 auch beim Betrieb der Vorrichtung möglich Bei Wasserentnahme durch Verbraucher wahrend des Reιnιgungs\organges ird gleichzeitig die geloste Inkrustation aus der Wasseranlage 14 herausgespult Das Herausspulen gelöster Inkrustationen erfolgt jedoch hauptsachlich durch gezieltes Ablassen von Wasser aus der zu reinigenden Wasseranlage 14
Das Magnetron 2 arbeitet vorteilhafterweise im Intervallbetrieb, wobei die Zeitmtervalle sehr variabel sind So kann z B die Vorrichtung in den Nachtstunden abgeschaltet werden Dazu sind im Schaltsystem 3 entsprechende Zeitmeß- und -schaltgerate angeordnet
Zusammenstellung der Bezugszeichen
1 - Erregergefäß
2 - Magnetron 3 - elektrisches Schaltsystem
4 - Metallrohr
5 - Edelstahlgitter
6 - inneres Metallrohr
7 - Metallantenne 8 - flexibles Rohr
9 - Rückschlagventil
10 - Rohrverbindung
1 1 - Überdruckventil
12 - Druckminderer 13 - Absperrventil
14 - zu reinigendes Rohr/Rohrsystem/Rohrleitungen/Wasseranlage
15 - Pumpe
16 - Thermosicherung im Erregergefäß
17 - Verbindungsrohr 18 - Elektromagnetventil
19 - Kontakte zur Messung der Füllstandshöhe
20 - Thermometer