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WO1992015095A1 - Vorrichtung zum sperren wenigstens eines diskettenlaufwerks einer diskettenlaufwerkstation eines computers - Google Patents

Vorrichtung zum sperren wenigstens eines diskettenlaufwerks einer diskettenlaufwerkstation eines computers Download PDF

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Publication number
WO1992015095A1
WO1992015095A1 PCT/EP1992/000296 EP9200296W WO9215095A1 WO 1992015095 A1 WO1992015095 A1 WO 1992015095A1 EP 9200296 W EP9200296 W EP 9200296W WO 9215095 A1 WO9215095 A1 WO 9215095A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
locking
housing
disk drive
station
locking members
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
PCT/EP1992/000296
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
Hans-Peter Kleinmaier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19914104307 external-priority patent/DE4104307A1/de
Priority claimed from DE9110671U external-priority patent/DE9110671U1/de
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of WO1992015095A1 publication Critical patent/WO1992015095A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/005Means for locking the disc or cassette receiving slot, e.g. dummy cassettes locked in the slot

Definitions

  • the invention relates to a device for locking at least one floppy disk drive of a floppy disk drive station of a computer, the floppy disk drive station being provided with a housing front having the insertion slot or slots of the diskette drive (s) and two station side walls, each with a vertical slot or a corresponding recess in the Distance from the front of the housing.
  • Computers in particular so-called personal computers, are equipped with a floppy disk drive station with at least one, but preferably several, for example two or three, floppy disk drives.
  • Such computers have to be used, for example, by insurance companies, banks and similar service providers, but also in the industry for many people be accessible. However, it sometimes happens that the computer or at least one of the floppy disk drives is not to be released for all users, but only for a limited number of users in order to prevent misuse in this regard.
  • the object of the invention is to provide a device of the type mentioned, with the help of which one or all of the floppy disk drives of a floppy disk drive station or at least one of the floppy disk drives of the floppy disk drive station can be locked for a specific group of people and released to other users if necessary.
  • This device is placed over the operating side of the diskette drive station like a hood.
  • the locking members are in their ineffective position. Because the device housing matches the housing of the
  • Floppy disk drive station is precisely adapted, it takes up just about the correct position in relation to the floppy disk drive (s) just by completely sliding it open, so that the or all floppy disk drives, or in several, the desired or the desired floppy disk drives are automatically covered and thus in or the covered ones Diskette drives no diskette can be inserted.
  • the locking members When the device is fully pushed open, the locking members are actuated, whereby their free ends enter the existing vertical slots or troughs of the station side walls.
  • the ends of the locking members are dimensioned such that on the one hand they can be easily inserted into the longitudinal slots or troughs of the station housing, but on the other hand the device is held to the disk drive station to some extent in a vibration-proof manner.
  • the device is securely held on the disk drive unit and can then fulfill the intended purpose. Only authorized persons can unlock the locking members and remove the device so that they can then access all or also the disk drive (s) intended only for them. If you do not lock all floppy drives, you can have a non-preferred employee, for example a bank, use this floppy drive station, but prevent him from using the sensitive floppy drive (s) that are only intended for a few.
  • Part of the curved or angled locking lug extends, namely the one that immediately adjoins the base body, to a certain extent outside the side wall of the device housing. This leads on the one hand to a narrow construction of the device housing, and on the other hand one can easily recognize the position of the locking members in this way.
  • This training also has advantages in terms of activity. If you prefer to produce the housing from sheet metal, you can easily punch out the necessary slots for the locking members.
  • a further embodiment of the invention results from claim 4. It is assumed here that the station housing is in the usual way an upright cuboid, and in this respect the "transverse direction" corresponds to the horizontal direction. It contributes to the simpler construction and assembly method if the pins are attached to the front wall of the device. This is therefore not perforated at the point in question and the slots are then protected behind the front wall of the device.
  • the device can be significantly simplified if it is developed in a very advantageous manner according to claim 5.
  • a particularly preferred embodiment of the invention is described in claim 6.
  • the locking member mentioned there can be moved up and down transversely to the sliding direction of the locking members and thus in the vertical direction. If its raised position is the ineffective position, the locking member must be lifted before the device housing is plugged onto the station housing and, if necessary, held in place during this, unless no other possibility is provided. After taking the correct position of the device housing relative to the station housing, the locking members are brought into their locked position. It is particularly advantageous if the locking lugs, as described above, are guided outwards because you can then easily move them into the locked position by hand by pressing directly on the locking tabs. If you now release the locking member, it will fall - if its unlocked position is the raised position - at least due to its own weight. You can use a spring to support it. The locking member must now be secured against unauthorized unlocking in a suitable manner.
  • the or each locking bolt of the locking member engages in two locking receptacles congruent in the locking position of the locking members, this leads to a further simplification in the manufacture of the individual parts.
  • the locking bolt can only enter these locking receptacles if they are in immediate succession and are in its range of motion. You can now form the locking members so that the locking bolt in the release position of the locking member is supported on top of them, so that it automatically enters the locking receptacles downwards as soon as the locking members have reached their locking position.
  • the locking bolt engages in the lowered position in the locking receptacles and these are formed by upwardly open slots in the locking members.
  • the free upper mouths of the locking receptacles are in the release position of the locking member and locking member on the left and right of the associated locking member.
  • one of the locking receptacles gets under the raised supporting element.
  • the locking member can still not lower. Only when the second locking member has also taken its locking position is its locking receptacle in the range of motion of the support member, so that the locking member now moves automatically or downwards can move.
  • At least one pin is used in three ways, or in other words, for all displaceable parts of the device, which of course means a simplification of the entire device. As a result, it is not only cheaper to manufacture, but also less prone to failure.
  • the raised position of the locking member is its release position.
  • the locking member which is inherently displaceable from the outside, cannot be raised and brought into the ineffective position.
  • Claim 12 contains a further development of the invention. It concerns the main field of application for this device, i.e. , it should be used above all where a floppy disk drive station has at least two drives arranged one above the other, one or at least one of which is to be locked. This is preferably the top one.
  • the locking elements are located in the area of the drive or a drive underneath, which in many cases takes up more space than the one or the two above.
  • the arrangement of the locking links can be based on the longitudinal slots or troughs in the station housing.
  • a further embodiment of the invention provides that a side wall of the device housing carries an extension tab which covers at least one mounting screw of the station housing.
  • an extension tab which covers at least one mounting screw of the station housing.
  • the device can also hold down a handle on the top of the floppy disk drive station.
  • Figure 1 is a broken side view of a first embodiment of the device
  • Figure 2 is a view of this device in the direction of arrow A of Figure 1, wherein the locking members and the locking member are in the locked position;
  • Figure 3 is an exploded view of the locking members and the locking member of the first variant
  • Figure 4 is an end view of the left locking member
  • Figure 5 shows the second embodiment of the perspective
  • Figure 6 shows a horizontal section through the
  • FIG. 7 shows another enlarged view of the Locking mechanism seen in the direction of arrow A of FIG. 6.
  • the housing of a floppy disk drive station is indicated schematically by a dash-dotted line 1 in FIG.
  • Its front face 2 is the operating side of this floppy drive station, i.e. the disks are inserted in the direction of arrow 3.
  • the arrow direction 3 also corresponds to the assembly movement of the device 4 according to the invention for locking at least one diskette drive.
  • This device has a hood-like housing 5. It consists of a front wall 6 and four housing side walls 7 to 10 which are perpendicular to one another and to the housing front wall 6 and which extend vertically upward from the image plane of FIG. 2.
  • the housing wall 8 carries one according to FIG Extension tab 11, which one or more screws, eg can cover the screw 66 on the associated side wall of the station housing 67. If an unauthorized person could access this covered screw 66 or screws, he could swivel and / or remove the relevant side wall 68 of the station housing 67 and in this way get access to the drive or drives 69, 70, 71. This applies above all if the lock 72 locking the side wall 68 is not locked or a key has been obtained inadmissibly.
  • FIG. 2 there are a number of punched-outs on the front wall 6 of the device housing.
  • the lowest punched-out area 12 allows air to enter the ventilation duct of the disk drive station located behind it.
  • a punched-out area 13 is located above, which makes a relatively large floppy disk drive 71 accessible for upright floppy disks, the special shape of FIG. 2 being evident.
  • a punched-out 14 adjoins this, which makes another disk drive, eg 70, with horizontal insertion of the disk accessible.
  • the partial surface 15 of the front wall 6 arranged above covers a third disk drive, for example 69, which can correspond in construction to that which can be reached via the punched-out portion 14.
  • the punched-out portions 13 and 14 are at least partially delimited or formed by tabs which are bent inwards.
  • Two parallel tabs 18 and 19 are provided on the punched-out portion 14.
  • the punched-out 13 is delimited by four tabs 20 to 23, three of which run straight, while the fourth tab 23 is bent according to the contour of the punched-out 13 on this side. They form a closed frame. All lobes protrude equally far into the interior of the hood-like device housing according to FIG. According to FIG.
  • the device according to the invention is equipped with two locking members 25 and 26. They are in Figure 3 in shown on an enlarged scale and also result from the other figures.
  • the locking member 25 can be displaced outwards in the direction of the arrow 27 and the locking member 26 in the direction of the arrow 28 to a limited extent.
  • the locking members 25 and 26 must first be pushed outward in the direction of the arrows 27 and 28 until their longitudinal edges 29 and 30 abut the associated side wall 7 and 8, respectively.
  • the pushing out is not readily possible, but rather, in the exemplary embodiment, a locking member 31 must first be moved upward in the direction of arrow 32.
  • the tab 19 advantageously forms a stop for the upper edge of the locking member 31.
  • it is more or less automatic that the locking members 25 and the locking member 31 in this device are mounted displaceably on the inside of the housing front wall 6 of the device are.
  • pin-slot connections guaranteed.
  • the pin 33 belongs to three pin-slot connections, as will be explained in more detail below, while the pin 34 simultaneously serves as the pin of two pin-slot connections.
  • the pin 34 simultaneously serves as the pin of two pin-slot connections.
  • there is a third pin 35 which forms with the lower slot 36 of the locking member 31 whose lower pin-slot connection.
  • a further or upper slot 37 extending from it forms together with the pin 33 the upper pin slot guide for the locking member 31.
  • the slots 36 and 37 are slots which run vertically when the device is in use, while the slots 38 and 39 of the locking element 25 and the slots 40 and 41 of the locking element 26 are transverse or are horizontal slots. In this way, an up and down displacement of the locking member 31 in connection with the pins 33 and 35 is possible, while the slots 38 to 41 ( Figure 3) in connection with the pins 33 and 34 the horizontal transverse displacement in the direction of arrow 27 or enable 28.
  • each locking element 25, 26 consists of the base body 42 or 43 and an attached, preferably molded, locking bracket 46 or 47 in the exemplary embodiment.
  • the attachment-side end of the base body 42 or 43 passes through a first as shown in FIG Opening 48 of the associated housing wall 7 or 8. Accordingly, the long leg 49 (FIG.
  • a locking member 31 are in the first embodiment, two locking bars 51 and 52 arranged one above the other. In Figure 3 you can only see the back, that is, they extend there perpendicular to the image plane downwards.
  • Each locking bolt preferably works with a locking receptacle for both - 13 -
  • the two locking bars 51 and 52 also form support members of the locking member 31.
  • Each of these support members 51, 52 is supported in the raised position of the locking member 31 and in the release position of the locking members 25, 26 on an upwardly pointing edge 57, 58 or 59.60 of the locking members 25 and 26, that is, the edges mentioned are in the displacement area of the associated support member and at the same time the locking bolt 31 so that it cannot move downward and enter the associated locking receptacle from FIG. 3, that the locking members 51 and 52 can be automatically latched by pushing the locking members 25 and 26 inward only if the locking receptacles are in its range of motion and the dead weight of the locking member 31 can have the effect of a lowering movement.
  • the device is equipped with a lock 61.
  • a swivel bolt 62 of this lock can be moved from the ineffective position shown in FIG Swivel 180 ⁇ and thereby bring it into its effective position.
  • a locking bolt 64 is located on the locking element 31.
  • FIG. 3 there is also an actuating bolt 65 on the locking member 31.
  • This passes through a vertical longitudinal slot on the front wall 6 of the housing 5, and it enables the locking member 31 to be lifted from the outside in the release position of the pivot bolt 62.
  • the locking bolt 31 is raised, the locking members 25 and 26 can be pulled outwards in the exemplary embodiment, it being possible to grip the long leg 49 lying on the outside. If necessary, you can also attach a button or handle there.
  • FIGS. 5, 6 and 7 has a hood-like device housing 5 which essentially corresponds to that in FIGS. 1 to 4 in terms of its shape. In contrast to the first variant of the invention, however, this housing 5 covers all drives 69, 70 and 71 of the computer drive station of FIG. when the device is attached and locked, a diskette cannot be inserted into either drive.
  • two locking members 25 and 26 and a lock 61 are also present in this example.
  • the openings or cutouts 12, 16 and 17 are provided in an identical manner.
  • the locking bolt 75 can be turned by almost half a turn. It carries two bolts 76 and 77 pointing against the inner surface of the front wall 6 of the housing. In contrast to FIG. 6, their free ends can rest against the inner surface of the wall 6 or at least have a smaller distance than the drawing shows.
  • each inner end of the two locking members 25 and 26 there is an elongated hole 78 and 79, respectively. Each is penetrated by a bolt 80 or 81 with a thickened head which is held on the front wall 6 of the housing.
  • Pin-elongated hole connection represents the inner guide for the locking element 25, 26 in question. Outside, it is guided in the housing opening 48, which in the embodiment according to FIG. 5, measured in the direction of the side wall, is narrower than in the embodiment according to FIG. 1 .
  • Each locking member is equipped with a recess 82 and 83, which has a rectangular shape in the embodiment.
  • the bolt 76 is located in the recess 82 and the bolt 77 in the recess 83. If the lock bolt 75 is turned in the direction of the arrow 84 (FIG. 7) with the aid of the key inserted into the lock 61, the bolt 77 hits after a rotation of 100 ⁇ at the edge 85 of the recess 83. When the key is turned further, this causes the locking member 25 to be displaced in the direction of the arrow 86. Accordingly, the interaction of the bolt 76 with the edge 87 of the recess 82 results in the locking member 26 being displaced in the direction of the arrow 88. As a result, the short legs 50 of the two locking members emerge from the Longitudinal slots 73 of the diskette drive station. Now can the device can be removed. Locking takes place by turning the key against arrow 84.

Landscapes

  • Feeding And Guiding Record Carriers (AREA)

Abstract

Um das bzw. die oder zumindest eines der Diskettenlaufwerke (69, 70, 71) einer Diskettenlaufwerkstation eines Computers für Unbefugte unzugänglich zu machen, wird auf die Bedienungsseite der Diskettenlaufwerkstation die erfindungsgemäße Vorrichtung (4) aufgeschoben. Sie überdeckt dann mit ihrer Gehäuse-Vorderwand (6) das zumindest eine Laufwerk bzw. seinen Einsteckschlitz für die Diskette. Sofern weitere Laufwerke vorhanden sind, kann man diese durch entsprechende Ausstanzungen (13, 14) in der Gehäusevorderwand (6) der Vorrichtung (4) für jeden Benutzer freigeben. Die Vorrichtung wird mit Hilfe zweier betätigbarer Riegelglieder (25 und 26) am Gehäuse (67) der Diskettenlaufwerkstation festgehalten, wobei man die am Stationsgehäuse vorhandenen Vertikalschlitze (73) oder entsprechende Mulden zum Verriegeln heranzieht. In sie greifen die freien Enden (50) der Verriegelungsansätze (46, 47) der Riegelglieder (25, 26) ein. In der Verriegelungsstellung verhindert man eine Betätigung der Riegelglieder (25, 26) mit Hilfe eines schlüsselbetätigbaren Schlosses (21), zu dem nur bevorrechtige Personen einen Schlüssel haben, wobei ein Schwenkriegel (62) die Verschiebung eines die Riegelglieder festhaltenden Sperrglieds (31) in dessen Freigabestellung verhindert.

Description

Titel: Vorrichtung zum Sperren wenigstens eines
Diskettenlaufwerks einer Diskettenlaufwerkstation eines Computers
Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Sperren wenigstens eines Diskettenlaufwerks einer Diskettenlaufwerkstation eines Computers, wobei die Diskettenlaufwerkstation mit einer den Einsteckschlitz oder die Einsteckschlitze des bzw. der Diskettenlaufwerke aufweisenden Gehäusevorderfront versehen ist und zwei Stations-Seitenwände mit je einem Vertikalschlitz oder einer entsprechenden Mulde im Abstand von der Gehäusevorderfront ausgestattet sind. Computer, insbesondere sogenannte Personal-Computer sind mit einer Diskettenlaufwerkstation mit wenigstens einer, vorzugsweise aber mehreren, bspw. zwei oder drei, Diskettenlaufwerken ausgestattet. Solche Computer müssen bspw. bei Versicherungen, Banken und ähnlichen Dienstleistungseinrichtungen, aber auch in der Industrie für viele Personen zugänglich sein. Es kommt jedoch vor, daß man den Computer oder zumindest eines der Diskettenlaufwerke nicht für alle Benutzer freigeben will, sondern nur für einen begrenzten Benutzerkreis, um eine mißbräuchliche Benutzung insoweit zu unterbinden.
Bislang gibt es lediglich eine Art Leerdiskette mit einem Schlößchen die man in den Schlitz des Diskettenlaufwerks einsteckt und letzteres dadurch sperrt. Diese Sperrvorrichtung ist ohne besonderen Kraftaufwand bei verriegeltem Schlößchen leicht zu entfernen und sie bietet somit keinen ausreichenden Schutz.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit deren Hilfe man das bzw. alle Diskettenlaufwerke einer Diskettenlaufwerkstation oder zumindest eines der Diskettenlaufwerke der Diskettenlaufwerkstation für einen bestimmten Personenkreis sperren und für andere Benutzer im Bedarfsfall freigeben kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgeschlagen, welche entsprechend dem kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs ausgebildet ist.
Diese Vorrichtung stülpt man auf die Bedienungsseite der Diskettenlaufwerkstation wie eine Haube über. Dabei befinden sich die Riegelglieder in ihrer wirkungslosen Stellung. Weil das Vorrichtungsgehäuse dem Gehäuse der
Diskettenlaufwerkstation genau angepaßt ist, nimmt es allein durch sein vollständiges Aufschieben bereits etwa die richtige Lage gegenüber dem oder den Diskettenlaufwerken ein, so daß das oder alle Diskettenlaufwerke, bzw. bei mehreren, das gewünschte oder die gewünschten Diskettenlaufwerke automatisch überdeckt sind und somit in das oder die überdeckten Diskettenlaufwerke keine Diskette eingeschoben werden kann. Wenn die Vorrichtung vollständig aufgeschoben ist, werden die Riegelglieder betätigt, wodurch ihre freien Enden in die vorhandenen Vertikalschlitze oder Mulden der Stationsseitenwände eintreten. Selbstverständlich dimensioniert man zumindest die Enden der Riegelglieder so, daß sie einerseits leicht in die Längsschlitze oder Mulden des Stationsgehäuses eingeführt werden können, andererseits aber die Vorrichtung einigermaßen rüttelfest an der Diskettenlaufwerkstation gehalten ist. Wenn man nunmehr die Riegeglieder sperrt, d.h. ihre Entriegelungsbewegung unterbindet, so ist die Vorrichtung sicher an der Diskettenlaufwerkstation gehalten, und sie kann dann die vorgesehene Aufgabe erfüllen. Lediglich Berechtigte können die Riegelglieder entsperren und die Vorrichtung abnehmen, so daß sie dann an alle bzw. auch an das oder die, nur für sie vorgesehene Diskettenlaufwerke herankommen. Wenn man also nicht alle Diskettenlaufwerke sperrt, so kann man einen nicht bevorzugten Angestellten, beispielsweise einer Bank, diese Diskettenlaufwerkstation zwar benutzen lassen, ihn aber davon abhalten, das oder die sensiblen und nur für Wenige vorgesehene Diskettenlaufwerke zu benutzen.
Eine Weiterbildung der Erfindung ergibt sich aus Anspruch 2. Sie ermöglicht eine flache Ausbildung der Vorrichtung im dem Stationsgehäuse unmittelbar vorgelagerten Bereich. Trotzdem können die Riegelglieder leicht mit den Längsschlitzen oder Mulden des Stationsgehäuses zusammenwirken, die sich von der Frontseite aus gesehen an den Seitenwänden der Diskettenlaufwerkstation um einige Zentimeter zurückversetzt befinden. Soweit hier Unterschiede in den einzelnen Fabrikaten bestehen, kann man diese durch Änderung lediglich des Riegelansatzes leicht berücksichtigen.
Eine weitere Variante der Erfindung geht aus Anspruch 3 hervor. Dabei verläuft ein Teil des bogen- oder winkelförmigen Riegelansatzes, nämlich der sich an den Grundkörper unmittelbar anschließende, gewissermaßen außerhalb der Seitenwand des Vorrichtungsgehäuses. Dies führt einerseits zu einer schmalen Bauweise des Vorrichtungsgehäuses, und andererseits kann man auf diese Weise die Stellung der Riegelglieder leicht erkennen. Auch hinsichtlich der Betätigung hat diese Ausbildung Vorteile. Wenn man das Gehäuse in bevorzugter Weise aus Blech herstellt, so kann man die notwendigen Schlitze für die Riegelglieder bequem ausstanzen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus Anspruch 4. Hierbei ist unterstellt, daß das Stationsgehäuse in üblicher Weise ein hochkant stehender Quader ist, und insofern entspricht die "Querrichtung" der horizontalen Richtung. Es trägt zur einfacheren Bau- und Montageweise bei, wenn man die Zapfen an der Vorrichtungsvorderwand anbringt. Diese ist somit an der betreffenden Stelle nicht gelocht und die Schlitze befinden sich dann geschützt hinter der Vorrichtungsvorderwand. Die Vorrichtung läßt sich noch wesentlich vereinfachen, wenn man sie in sehr vorteilhafter Weise gemäß Anspruch 5 weiterbildet.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschreibt Anspruch 6. Das dort erwähnte Sperrglied ist quer zur Schiebrichtung der Riegelglieder und somit in vertikaler Richtung auf und ab verschiebbar. Wenn seine angehobene Stellung die wirkungslose Stellung ist, so muß man das Sperrglied vor dem Aufstecken des Vorrichtungsgehäuses auf das Stationsgehäuse hochheben und ggf. währenddessen festhalten, sofern keine andere Möglichkeit vorgesehen ist. Nach Einnahme der korrekten Lage des Vorrichtungsgehäuses gegenüber dem Stationsgehäuse werden die Riegelglieder in ihre Sperrstellung gebracht. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Riegelansätze, wie vorstehend beschrieben, nach außen geführt werden, weil man sie dann leicht von Hand in die Sperrstellung verschieben kann, indem man unmittelbar auf die Riegelansätze drückt. Wenn man jetzt das Sperrglied freigibt, so fällt es - falls seine entsperrte Stellung die angehobene Stellung ist - zumindest aufgrund seines Eigengewichts - nach unten. Man kann eine Feder unterstützend heranziehen. Das Sperrglied muß nun gegen unbefugtes Entsperren in geeigneter Weise gesichert werden.
Wenn in Weiterbildung der Erfindung der bzw. jeder Sperriegel des Sperrglieds in zwei in der Sperrstellung der Riegelglieder kongruente Sperraufnahmen eingreift, so führt dies zu einer weiteren Vereinfachung bei der Herstellung der einzelnen Teile. Der Sperriegel kann in diese Sperraufnahmen nur dann eintreten, wenn sie unmittelbar hintereinander stehen und sich in seinem Bewegungsbereich befinden. Man kann nun die Riegelglieder so ausbilden, daß sich der Sperriegel in der Freigabestellung des Sperrglieds oben auf ihnen abstützt, so daß er nach unten in die Sperraufnahmen automatisch eintritt, sobald die Riegelglieder ihre Verriegelungsstellung eingenommen haben. Dies ist dadurch möglich, daß gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung der Sperriegel in seiner abgesenkten Stellung in die Sperraufnahmen eingreift und diese durch nach oben randoffene Schlitze der Riegelglieder gebildet sind. Außerdem basiert dies auf einer im Anspruch 9 beschriebenen Variante. Demnach stehen die freien oberen Mündungen der Sperraufnahmen in der Freigabstellung von Riegelglied und Sperrglied seitlich links und rechts des bzw. ihres zugeordneten Sperrglieds. Durch Einschieben des einen Riegelglieds gelangt die eine Sperraufnahme unter das angehobene Stützglied. Das Sperrglied kann sich aber trotzdem noch nicht absenken. Erst wenn auch das zweite Riegelglied seine Riegelstellung eingenommen hat, steht auch dessen Sperraufnahme im Bewegungsbereich des Stützglieds, so daß sich nunmehr das Sperrglied automatisch oder angetrieben nach unten bewegen kann.
Um ebenso wie bei den Riegelgliedern auch beim Sperrglied eine gute Längsführung zu erreichen und Verkantungen zu vermeiden, wird gemäß Anspruch 10 eine andere Ausbildung der Erfindung vorgeschlagen. Demnach wird also mindestens ein Zapfen in dreifacher Weise, oder anders ausgedrückt, für sämtliche verschiebbaren Teile der Vorrichtung herangezogen, was selbstverständlich eine Vereinfachung der ganzen Vorrichtung bedeutet. Sie ist infolgedessen nicht nur preiswerter herzustellen, sondern auch weniger störanfällig.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ergibt sich aus Anspruch 11. Im besonderen Falle ist die angehobene Stellung des Sperrglieds dessen Freigabestellung. Wenn sich aber bei abgeschlossenem Schloß und abgezogenem Schlüssel der Schwenkriegel oberhalb des Sperrbolzens des Sperrglieds befindet, so kann das Sperrglied, das an sich von außen her verschiebbar ist, trotzdem nicht angehoben und in die wirkungslose Stellung gebracht werden.
Anspruch 12 enthält eine Weiterbildung der Erfindung. Sie betrifft das hauptsächliche Anwendungsgebiet für diese Vorrichtung, d.h. , sie soll vor allen Dingen dort verwendet werden, wo eine Diskettenlaufwerkstation wenigstens zwei übereinander angeordnete Laufwerke aufweist, von denen eines oder mindestens eines gesperrt werden soll. Bevorzugterweise ist dies das oberste. Dies bedeutet, daß sich die Riegelglieder im Bereich des oder eines darunter gelegenen Laufwerks befinden, welches vielfach einen größeren Platzbedarf hat als das oder die beiden darüber befindlichen. Zugleich kann man sich mit der Anordnung der Riegelglieder nach den Längsschlitzen oder Mulden im Stationsgehäuse richten.
Um nun trotzdem die Vorrichtung problemlos am Gehäuse der Diskettenlaufwerkstation anbringen zu können, wird eine weitere Variante der Erfindung vorgeschlagen, die sich aus Anspruch 13 ergibt. Durch die in diesem Anspruch beschriebene Überlappung der freien Enden der Riegelglieder ist es möglich, Zapfen-Schlitzverbindungen mit einem gemeinsamen Zapfen zu verwenden. Wenn man, wie beim bevorzugten Ausführungsbeispiel vorgesehen, die Riegelglieder und insbesondere auch das Sperrglied aus Flachmaterial, z.B. Stahlblech herstellt, so muß man, zumindest im Bereich der Überlappungen, die Schenkel eines der Riegelglieder um die Materialdicke abkröpfen.
Eine andere Ausbildung der Erfindung ist im Anspruch 14 beschrieben. Diese Vorrichtung kann man in sehr vorteilhafter Weise so weit auf das Stationsgehäuse aufschieben, bis die freien Kanten der umgebogenen Lappen, die ohne weiteres einen geschlossenen Rand bilden können, an der vorderen Außenfläche des Stationsgehäuses anliegen. Dann stehen die Längsschlitze des Stationsgehäuses unmittelbar im Bewegungsbereich der freien Enden der Riegelglieder, so daß letztere nur noch nach innen verschoben werden müssen. Im übrigen kann man gemäß Anspruch 15 noch weitere Anschläge vorsehen, was insbesondere bei einem hohen Vorrichtungsgehäuse zweckmäßig ist.
Gemäß Anspruch 16 kann man noch verschiedene Durchbrüche anbringen, welche das einwandfreie Funktionieren der Diskettenlaufwerkstation gewährleisten, bspw. einen Wärmestau verhindern, indem man z.B. die Belüftung voll freigibt.
Damit man nicht etwa die vordere Stationsgehäusewand vom übrigen Gehäuse abnimmt, um dadurch an das gesperrte Diskettenlaufwerk heranzukommen, sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß eine Seitenwand des Vorrichtungsgehäuses einen Verlängerungslappen trägt, der mindestens eine Montageschraube des Stationsgehäuses abdeckt. Selbstverständlich kann man das Gehäuse insgesamt länger ausbilden, um sämtliche, einen diesbezüglichen Mißbrauch ermöglichende Schrauben des Stationsgehäuses zu überdecken, jedoch ist es aus Gewichts- und somit auch Kostengründen zweckmäßiger, das Vorrichtungsgehäuse nicht unnötig groß zu machen und eine Überdeckung nur dort vorzusehen, wo sie unbedingt gebraucht wird. Vorteilhafterweise kann man mit der Vorrichtung auch einen Griff an der Oberseite der Diskettenlaufwerkstation niederhalten.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung. Hierbei stellen dar:
Figur 1 eine aufgebrochene Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der Vorrichtung;
Figur 2 eine Ansicht dieser Vorrichtung in Pfeilrichtung A der Figur 1, wobei sich die Riegelglieder und das Sperrglied in Sperrstellung befinden;
Figur 3 in einer explosionsartigen Darstellung eine Ansicht der Riegelglieder und des Sperrglieds der ersten Variante;
Figur 4 eine Stirnansicht des linken Riegelglieds;
Figur 5 perspektivisch die zweite Ausführungsform der
Vorrichtung in Zuordnung zu einer Diskettenlaufwerstation;
Figur 6 einen horizontalen Schnitt durch die
Vorrichtung der Fig. 5 in vergrößertem Maßstab, jedoch ohne Verlängerungslappen;
Figur 7 nochmals etwas vergrößert eine .Ansicht des Verriegelungsmechanismus in Pfeilrichtung A der Fig. 6 gesehen.
Mit einer strichpunktierten Linie 1 ist in Figur 1 das Gehäuse einer Diskettenlaufwerkstation schematisch angedeutet. Seine Vorderfront 2 ist die Bedienungsseite dieser Diskettenlaufwerkstation, d.h. die Disketten werden in Pfeilrichtung 3 eingeschoben. Zugleich entspricht aber die Pfeilrichtung 3 auch der Montagebewegung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 4 zum Sperren wenigstens eines Diskettenlaufwerks. Diese Vorrichtung besitzt ein haubenartiges Gehäuse 5. Es besteht aus einer Vorderwand 6 und vier rechtwinklig zueinander und zur Gehäuse-Vorderwand 6 stehende,sich senkrecht aus der Bildebene der Figur 2 nach oben erstreckende Gehäuseseitenwänden 7 bis 10. Die Gehäusewand 8 trägt gemäß Figur 1 einen Verlängerungslappen 11, welcher eine oder mehrere Schrauben, z.B. die Schraube 66 an der zugeordneten Seitenwand des Stationsgehäuses 67 abdecken kann. Würde ein Unbefugter an diese abgedeckte Schraube 66 oder Schrauben herankommen, so könnte er die betreffende Seitenwand 68 des Stationsgehäuses 67 verschwenken und/oder abnehmen und auf diese Weise an das oder die Laufwerke 69, 70, 71 herankommen. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn das die Seitenwand 68 verriegelnde Schloß 72 nicht abgeschlossen ist oder ein Schlüssel unzulässigerweise beschafft wurde.
Gemäß Figur 2 befinden sich an der Vorderwand 6 des Vorrichtungsgehäuses eine Reihe von Ausstanzungen. Die unterste Ausstanzung 12 ermöglicht den Lufteintritt in den dahinter befindlichen Belüftungskanal der Diskettenlaufwerkstation. Darüber befindet sich eine Ausstanzung 13, welche ein verhältnismäßig großes Diskettenlaufwerk 71 für hochkant stehende Disketten zugänglich macht, wobei sich die spezielle Form der Figur 2 entnehmen läßt. Von unten nach oben betrachtet schließt sich daran eine Ausstanzung 14 an, welche ein weiteres Diskettenlaufwerk z.B. 70 mit Horizontaleinschub der Diskette zugänglich macht. Die darüber angeordnete Teilfläche 15 der Vorderwand 6 deckt ein drittes Diskettenlaufwerk z.B. 69 ab, welches seiner Konstruktion nach demjenigen entsprechen kann, welches über die Ausstanzung 14 erreichbar ist. Es sind dann noch zwei kleinere Ausstanzungen vorgesehen, wobei die größere Ausstanzung 16 den Zugang zu einem Ein-Aus-Schalter ermöglicht, während über eine kleine, fensterartige Ausstanzung 17 ein Typenschild oder dgl. ablesbar ist. Gemäß Figuren 1 und 2 sind die Ausstanzungen 13 und 14 wenigstens teilweise von nach innen umgebogenen Lappen begrenzt oder gebildet. An der Ausstanzung 14 sind zwei übereinander angeordnete parallele Lappen 18 und 19 vorgesehen. Die Ausstanzung 13 ist durch vier Lappen 20 bis 23 begrenzt, von denen drei gerade verlaufen, während der vierte Lappen 23 der Kontur der Ausstanzung 13 an dieser Seite folgend abgekröpft ist. Sie bilden einen geschlossenen Rahmen. Alle Lappen ragen gemäß Figur 2 gleichweit ins Innere des haubenartigen Vorrichtungsgehäuses. Ihre freien Kanten bilden gemäß Figur 1 Anschläge, mit welchen die Vorrichtung gegenüber dem Stationsgehäuse in Einschieberichtung 3 genau ausgerichtet werden kann. Weil das Vorrichtungsgehäuse gemäß Figur 1 das Stationsgehäuse einigermaßen eng umschließt, ist ein anderweitiges Ausrichten nicht notwendig. Die genaue Zuordnung ist aber erforderlich, weil deckungsgleich zu kongruenten Schlitzen 24 der Gehäuse-Seitenwände 7 und 8 (Fig. 1) Längsschlitze 73 an den Seitenwänden des Stationsgehäuses angebracht sind. Diese werden zum Festhalten der erfindungsgemäßen Vorrichtung an der Diskettenlaufwerkstation herangezogen.
Zu diesem Zwecke ist die erfindungsgemäße Vorrichtung mit zwei Riegelgliedern 25 und 26 ausgestattet. Sie sind in Figur 3 in vergrößertem Maßstab dargestellt und ergeben sich auch aus den übrigen Figuren gut.
Ausgehend von der Darstellung in Figur 2 kann das Riegelglied 25 im Sinne des Pfeils 27 und das Riegelglied 26 in Pfeilrichtung 28 begrenzt nach außen verschoben werden. Zum Aufsetzen der Vorrichtung auf die Diskettenlaufwerkstation muß man die Riegelglieder 25 und 26 zunächst in Pfeilrichtung 27 bzw. 28 nach außen schieben bis ihre Längskanten 29 bzw. 30 an der zugeordneten Seitenwand 7 bzw. 8 anschlägt. Das Herausschieben ist aber nicht ohne weiteres möglich, vielmehr muß man beim Ausführungsbeispiel zunächst ein Sperrglied 31 in Pfeilrichtung 32 nach oben verschieben. Dabei bildet dann in vorteilhafter Weise der Lappen 19 einen Anschlag für die obere Kante des Sperrglieds 31. Im übrigen ergibt sich aus dem Vorstehenden quasi automatisch, daß die Riegelglieder 25 und das Sperrglied 31 bei dieser Vorrichtung an der Innenseite der Gehäusevorderwand 6 der Vorrichtung verschiebbar gelagert sind.
Diese Längs- bzw. Querverschiebung ist durch
Zapfen-Schlitzverbindungen gewährleistet. In bevorzugter Weise gehört dabei der Zapfen 33 in nachstehend noch näher erläuterter Weise drei Zapfen-Schlitzverbindungen an, während der Zapfen 34 gleichzeitig als Zapfen zweier Zapfen-Schlitzverbindungen dient. Es kommt dann noch ein dritter Zapfen 35 hinzu, welcher mit dem unteren Schlitz 36 des Sperrglieds 31 dessen untere Zapfen-Schlitzverbindung bildet. Ein in Verlängerung davon stehender weiterer oder oberer Schlitz 37 bildet mit dem Zapfen 33 zusammen die obere Zapfen-Schlitzführung für das Sperrglied 31.
Gemäß Figuren 2 und 3 handelt es sich bei den Schlitzen 36 und 37 um in Benutzungslage der Vorrichtung vertikal verlaufende Schlitze, während die Schlitze 38 und 39 des Riegelglieds 25 sowie die Schlitze 40 und 41 des Riegelglieds 26 quer oder horizontal verlaufende Schlitze sind. Auf diese Weise ist eine Auf- und Ab-Verschiebung des Sperrglieds 31 in Verbindung mit den Zapfen 33 und 35 möglich, während die Schlitze 38 bis 41 (Figur 3) in Verbindung mit den Zapfen 33 und 34 die horizontale Querverschiebung im Sinne des Pfeils 27 bzw. 28 ermöglichen.
Insbesondere aus den Figuren 3 und 4 ergibt sich, daß der Grundkörper 42 des Riegelglieds 25 eine im wesentlichen C-förmige Gestalt hat, während die Form des Grundkörpers 43 des Riegelglieds 26 etwa einem U entspricht. Weil aber die freien C-Schenkel des Riegelglieds 25 die U-Schenkel des Grundkörpers 43 gemäß Figur 2 übergreifen, müssen sie mit einer Abkröpfung 44 und 45 versehen werden. Gemäß Figuren 3 und 4 besteht jedes Riegelglied 25,26 aus dem Grundkörper 42 bzw. 43 und einem daran befestigten, vorzugsweise angeformten, beim Ausführungsbeispiel winkelförmigen Riegelansatz 46 bzw. 47. Das ansatzseitige Ende des Grundkörpers 42 bzw. 43 durchsetzt gemäß Figur 1 einen ersten Durchbruch 48 der zugeordneten Gehäusewand 7 bzw. 8. Es befindet sich demnach der lange Schenkel 49 (Figur 1) des Riegelansatzes 46 bzw. 47 außerhalb der zugeordneten Seitenwand 7 bzw. 8. Der kurze Schenkel 50 des Riegelansatzes 46 bzw. 47 greift von außen nach innen in den bereits erwähnten Schlitz 24 der Seitenwand 7 bzw. 8 und in der Verriegelungsstellung der Riegelglieder 25 bzw. 26 zugleich auch in den Längsschlitz 73 an der Seitenwand 68 des Gehäuses der Diskettenlaufwerkstation. Es bleibt noch nachzutragen, daß die Zapfen 33,34 und 35 an der Gehäusevorderwand 6 befestigt sind.
A Sperrglied 31 befinden sich beim ersten Ausführungsbeispiel zwei übereinander angeordnete Sperriegel 51 und 52. In Figur 3 sieht man lediglich deren Rückseite, d.h., sie erstrecken sich dort senkrecht zur Bildebene nach unten hin. In bevorzugter Weise arbeitet jeder Sperriegel mit einer Sperraufnahme beider - 13 -
Riegelglieder 25 und 26 zusammen. Dies bedeutet, daß der Sperriegel 51 in der Sperrstellung der Riegelglieder 25 und 26, sowie des Sperrglieds 31 gleichzeitig in die beiden dann kongruenten Sperraufnahmen 53 des Riegelglieds 25 und 54 des Riegelglieds 26 eingreift. Entsprechend greift der Sperriegel 52 in die Sperraufnahme 55 des Riegelglieds 25 und die Sperraufnahme 56 des Riegelglieds 26 ein. Es handelt sich bei diesen Sperraufnahmen um nach oben randoffene Schlitze der Riegelglieder 25 bzw. 26, weswegen das Entsperren des Sperrglieds 31 in diesem Falle im Sinne des Pfeils 32 nach oben hin erfolgt. Außerdem ist leicht einzusehen, daß bei in die Sperraufnahmen eingreifendem Sperriegel die Riegelglieder 25 und 26 nicht mehr nach außen verschoben werden können. In sehr vorteilhafter Weise bilden die beiden Sperriegel 51 und 52 zugleich auch Stützglieder des Sperrglieds 31. Jedes diese Stützglieder 51,52 stützt sich in der angehobenen Stellung de Sperrglieds 31 sowie der Freigabestellung der Riegelglieder 25,26 an einer nach oben weisenden Kante 57,58 bzw. 59,60 der Riegelglieder 25 und 26 ab, d.h., die genannten Kanten stehen im Verschiebebereich des zugeordneten Stützglieds und gleichzeitig auch Sperriegels 31, so daß sich dieser nicht nach unten bewegen und in die zugeordnete Sperraufnahme eintreten kann.Andererseits ergibt sich aber insbesondere aus Figur 3, daß man allein durch Nachinnenschieben der Riegelglieder 25 und 26 das automatische Einrasten der Sperriegel 51 und 52 bewirken kann, wenn sich die Sperraufnahmen in dessen Bewegungsbereich befinden und sich das Eigengewicht des Sperrglieds 31 im Sinne einer Absenkbewegung auswirken kann.
Gemäß Figuren 1 und 5 ist die Vorrichtung mit einem Schloß 61 ausgestattet. Mit Hilfe des darin einsteckbaren, nur berechtigten Benutzern zugänglichen Schlüssels, kann man einen Schwenkriegel 62 dieses Schlosses von der in Figur 2 dargestellten wirkungslosen Stellung im Sinne des Pfeils 63 um 180β verschwenken und dadurch in seine wirksame Stellung bringen. Am Sperrglied 31 befindet sich ein Sperrbolzen 64. Wenn das Sperrglied 31 in seiner Sperrstellung ist (Figur 2), so kann es bei in wirksamer Stellung befindlichem Schwenkriegel 62 nicht nach oben verschoben werden, weil sich der Schwenkriegel 62 im Verschiebebereich des Sperrbolzens 64 befindet.
Gemäß Figur 3 befindet sich am Sperrglied 31 noch ein Betätigungsbolzen 65. Dieser durchsetzt einen vertikalen Längsschlitz an der Vorderwand 6 des Gehäuses 5, und er ermöglicht in der Freigabestellung des Schwenkriegels 62 das Anheben des Sperrglieds 31 von außen. Bei angehobenem Sperriegel 31 können beim Ausführungsbeispiel die Riegelglieder 25 und 26 nach außen gezogen werden, wobei man sie an dem außen liegenden langen Schenkel 49 anfassen kann. Im Bedarfsfalle kann man dort auch noch einen Knopf oder Griff anbringe .
Das Ausführungsbeispiel der Figuren 5, 6 und 7 besitzt ein haubenartiges Vorrichtungsgehäuse 5, das hinsichtlich seiner Form im wesentlichen demjenigen der Figuren 1 bis 4 entspricht. Im Gegensatz zur ersten Variante der Erfindung werden aber mit diesem Gehäuse 5 sämtliche Laufwerke 69, 70 und 71 der Computerlaufwerksstation der Fig. 5 abgedeckt, d.h. wenn die Vorrichtung angebracht und verriegelt ist, kann in keines der Laufwerke eine Diskette eingeschoben werden.
In Übereinstimmung mit der ersten Variante der Erfindung sind auch bei diesem Beispiel zwei Riegelglieder 25 und 26, sowie ein Schloß 61 vorhanden. Auch die Durchbrüche oder Ausstanzungen 12, 16 und 17 sind in identischer Weise vorgesehen. Desweiteren findet sich gemäß Fig. 5 am orrichtungsgehäuse ein Verlängerungslappen 11, zum Abdecken mindestens der Schraube 66 der Seitenwand 68. Diese Seitenwand ist nach Öffnen des Schloßes 72 durch Herausdrehen der Schrauben 66 und 74 abnehmbar.
Mit Hilfe eines in das Schloß 61 eingesteckten Schlüssels kann man den Sσhließriegel 75 um nahezu eine halbe Umdrehung drehen. Er trägt zwei gegen die Innenfläche der Gehäusevorderwand 6 weisende Bolzen 76 und 77. Ihre freien Enden können abweichend von Fig. 6 an der Innenfläche der Wand 6 anliegen oder zumindest einen geringeren Abstand aufweisen, als dies die Zeichnung zeigt.
An jedem inneren Ende der beiden Riegelglieder 25 und 26 befindet sich ein Langloch 78 bzw. 79. Jedes ist von einem Bolzen 80 bzw. 81 mit verdicktem Kopf durchsetzt, der an der Gehäusevorderwand 6 gehalten ist. Diese
Zapfen-Langloch-Verbindung stellt die innere Führung für das betreffende Riegelglied 25, 26 dar. Außen wird es im Gehäusedurchbruch 48 geführt, der beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5, in Richtung der Seitenwand gemessen, schmäler ist, als beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1.
Jedes Riegelglied ist mit einer Ausnehmung 82 bzw. 83 ausgestattet, die beim Ausführungsbeispiel eine rechteckige Gestalt hat. In der Ausnehmung 82 befindet sich der Bolzen 76 und in der Ausnehmung 83 der Bolzen 77. Dreht man mit Hilfe des in das Schloß 61 eingesteckten Schlüssels den Schließriegel 75 in Pfeilrichtung 84 (Fig. 7), so trifft der Bolzen 77 nach einer Drehung von ca. 100β an der Kante 85 der Ausnehmnung 83 auf. Beim Weiterdrehen des Schlüssels bewirkt dies ein Verschieben des Riegelglieds 25 in Pfeilrichtung 86. Demgemäß resultiert aus dem Zusammenwirken des Bolzen 76 mit der Kante 87 der Ausnehmung 82 eine Verschiebung des Riegelglieds 26 in Pfeilrichtung 88. Infolgedessen treten die kurzen Schenkel 50 der beiden Riegelglieder aus den Längsschlitzen 73 der Diskettenlaufwerkstation aus. Jetzt kann die Vorrichtung abgenommen werden. Das Verriegeln erfolgt durch Drehen des Schlüssels entgegen dem Pfeil 84.

Claims

Patentansprüche
1. Vorrichtung zum Sperren wenigstens eines Diskettenlaufwerks einer Diskettenlaufwerkstation eines Computers, wobei die Diskettenlaufwerkstation mit einer den Einsteckschlitz oder die Einsteckschlitze des bzw. der Diskettenlaufwerke aufweisenden Gehäusevorderfront versehen ist und zwei Stations-Seitenwände mit je einem Vertikalschlitz oder einer entsprechenden Mulde im Abstand von der Gehäusevorderfront ausgestattet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (4) ein haubenartiges, den vorderen Gehäusebereich der Diskettenlaufwerkstation eng umfassendes Vorrichtungsgehäuse (5) aufweist, dessen Vorderwand (6) das oder zumindest eines der Diskettenlaufwerke überdeckt und an deren Innenseite zwei quer zu den Vorrichtungs- Seitenwänden (7,8) an der Vorriσhtungs-Vorderwand (6) verschwenkbar gelagerte, in ihrer eingeschobenen Stellung sperrbare Riegelglieder (25,26) angeordnet sind, deren freies Ende jeweils in den zugeordneten Vertikalschlitz bzw. die Mulde des Stationsgehäuses eingreift.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Riegelglied (25,26) aus einem flachen, an der Innenfläche der Vorrichtungs-Gehäusewand (6) in horizontaler Querrichtung (27 bzw. 28) verschiebbar gelagerten Grundkörper (42,43) und einem daran befestigten, insbesondere angeformten, bogen- oder winkei-förmigen Riegelansatz (46,47) besteht, dessen freier Bogen- oder Winkelschenkel (50) in den zugeordneten Längsschlitz oder die Mulde des Stationsgehäuses einsteckbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelansatz (46,47) mit seinem inneren Bogen- oder Winkelschenkel (49) einen ersten Durchbruch (48) an der im Gebrauch vertikalen Längswand (7 bzw. 8) des Vorrichtungsgehäuses (5) von innen nach außen und mit seinem äußeren freien Bogen- oder Winkelschenkel (50) einen dazu parallelen zweiten Durchbruch oder Schlitz (24) von außen nach innen durchsetzt.
4. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Riegelglieder (25,26) über vorzugsweise je zwei parallele Zapfen-Schlitzführungen (33,38,40,-34,39,41) an der Vorrichtungs-Vorderwand (6) in Querrichtung (27,28) verschiebbar gelagert sind, wobei sich insbesondere die Zapfen (33,34) an der Vorrichtungs-Vorderwand (6) und die Schlitze (38,39;40, 1) an den Riegelgliedern (25,26) befinden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Zapfen (33,34) der Zapfen-Schlitzführungen je ein Schlitz (38,40;39,41) jedes Riegelglieds (25,26) zugeordnet ist.
6. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichent durch ein von außen betätigbares, quer zur Schiebrichtung (27,28) der Riegelglieder (25,26) in vertikaler Richtung (32) verschiebbar an der Vorrichtungsvorderwand (6) gelagertes Sperrglied (31), das in seiner Sperrstellung mit zumindest einem Sperriegel (51,52) in je eine sich in dessen Verschieberichtung erstreckende Sperraufnahme (53,54;55,56) eingreift.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. jeder Sperriegel (51,52) gleichzeitig in zwei in der Sperrstellung der Riegelglieder (25,26) kongruente Sperraufnahmen (53,54;55,56) eingreift.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Sperriegel (51,52) in seiner abgesenkten Stellung in die Sperraufnahmen (53,54;55,56) eingreift und diese durch nach oben randoffene Schlitze der Riegelglieder (25,26) gebildet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch wenigstens ein Stützglied (51,52) des Sperrglieds (31), wobei sich das bzw. jedes Stützglied in der angehobenen Stellung des Sperrglieds (31) und der Freigabestellung der Riegelglieder (25,26) an einer nach oben weisenden Kante der letzteren abstützt.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrglied (31) zwei übereinander angeordnete Längsschlitze (37,38) von Zapfen- Schlitzführungen (33,37;35,36) aufweist, und wenigstens einer (33) der Zapfen (33,35) zugleich den Zapfen der Zapfen-Schlitzführung (33,38,40) der Riegelglieder (25,26) ist.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 10, gekennzeichent durch einen mittels eines Schlüssels betätigbaren Schwenkriegel (62),der bei abgeschlossenem Schloß (61) im Verschiebebereich eines Sperrbolzens (64) des in Sperrstellung befindlichen Sperrglieds (31), insbesondere oberhalb desselben steht.
12. Vorrichtung für eine Diskettenlaufwerkstation mit zumindest zwei übereinander angeordneten Diskettenlaufwerken, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtungs-Vorderwand (6) im Bereich mindestens eines der Diskettenlaufwerke einen dieses vollkommen freigebenden Durchbruch (13,14) aufweist und die Riegelglieder letzterem bzw. einem davon zugeordnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundkörper (42,43) der Riegelglieder (25,26) in der Verriegelungsstellung den Durchbruch bzw. einen (13) der Durchbrüche (13,14) der Vorrichtungs-Vorderwand (6) innen mit geringem Abstand umfassen, wobei der Grundkörper (42) eines ersten Riegelglieds (25) vorzugsweise eine etwa C-förmige Gestalt und der Grundkörper (43) des zweiten Riegelglieds (26) eine insbesondere etwa U-förmige Gestalt aufweisen, und wobei sich die freien Schenkelenden der beiden Grundkörper (42,43) im Bereich der Zapfen- Schlitzverbindungen (33,38,40;34,39,41) überlappen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der von den Riegelgliedern (25,26) umgebene Durchbruch (13) der Vorderwand (6) des Vorrichtungsgehäuses (5) von nach innen ragenden Wandungen, insbesondere umgebogenen Lappen (19 bis 23) gebildet ist, die zugleich einen Anschlag für die Aufsteck-Montagebewegung (3) des Vorrichtungsgehäuses (4) bilden.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch zumindest einen weiteren Durchbruch (14) an der Vorrichtungs-Vorderwand (6) zur Freigabe eines bzw. weiterer Diskettenlaufwerke.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichent durch Durchbrüche (12,16,17) in der Vorrichtungs-Vorderwand (6) für die Belüftung der Diskettenlaufwerkstation und/oder einen Hauptschalter und/oder ein Typenschild oder dgl..
17. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichent, daß eine Seitenwand (8) des Vorrichtungsgehäuses (6) einen Verlängerungsläppen (11) trägt, der mindestens eine Montageschraube des Stationsgehäuses abdeckt.
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