EP2599735B1 - Verschlussfolie mit integrierter Öffnung - Google Patents
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- EP2599735B1 EP2599735B1 EP12193990.4A EP12193990A EP2599735B1 EP 2599735 B1 EP2599735 B1 EP 2599735B1 EP 12193990 A EP12193990 A EP 12193990A EP 2599735 B1 EP2599735 B1 EP 2599735B1
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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- B65D77/2048—Means for opening the cover other than, or in addition to, a pull tab by peeling or tearing the cover from the container whereby a layer of the container or cover fails, e.g. cohesive failure whereby part of the container or cover has been weakened, e.g. perforated or precut
Definitions
- material removal in the region of the weakening line of the sealing film can be carried out with high precision, for example, by means of short, high-energy laser pulses.
- the material can be removed on one or both opposite sides of the sealing film. Due to the different degrees of absorption of different materials of the individual film layers, it is possible by means of a laser beam to selectively remove material only on individual film layers, while, for example, at least one film layer of the multilayer composite film remains intact.
- the layer group of the closure film is formed by a single film layer.
- a so-called monofilm is used as a single film layer as a sealing film.
- a closure film it is particularly expedient to provide at least one further weakening line defining the periphery of a ventilation section, through which ventilation section in the opened state the package contents can be ventilated.
- the removal is facilitated in particular by a liquid packaging content from the removal section and prevents inadvertent spillage when emptying the package by a venting section.
- Most of the ventilation section is smaller than a removal section.
- a closure film according to the invention expediently has a reduced film layer thickness of 10% to 90%, in particular of 20% to 80%, preferably of 30% to 70%, of the total film layer thickness at the weakening line.
- the film layer thickness at the weakening line is correspondingly reduced depending on the packaging task, which can be done extremely reliably and precisely by means of the laser beam used.
- a removal section and / or ventilation section is provided in each case, which ensures a sealed sealing film in the unopened state and is particularly easy to open.
- Fig. 2 shows a packaging 1 comparable to that in Fig. 1 shown figure, wherein the packaging container 2 has two spatially separate receiving chambers 6 and 7 for receiving a first packaging content 4 and a separately stored packaging content 5.
- a removal section 14 is here arranged in an overlapping manner in the middle of the packaging container 2 located packaging edge 3, so that the two packaging contents 4 and 5 can be removed from the separate receiving chambers 6 and 7 in each case together.
- the material removal of the closure film 10 at the weakening lines 11' and 11" became Here, by using a high-energy laser pulse on the outer sides of the closure film 10 using the different degrees of absorption of the individual film layers 101 and 103 relative to the degree of absorption of the two remaining film layers 102 and 104 produced.
- Fig. 14B is illustrated to open the removal portion 14, first the grip tab 16 detached from the attachment portion 22 on the outside of the closure film 10 and opened in the direction of arrow 21.
- Fig. 14C shows the package 1 in already partially open state. By further tightening or by lifting the now projecting gripping tab 16, the removal portion 14 along the line of weakness 11 can be easily opened.
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Verschlussfolie mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 zum Verschließen eines Verpackungsgebindes an seinem Verpackungsrand, umfassend zumindest eine die Peripherie eines Entnahmeabschnitts definierende Schwächungslinie, durch welchen Entnahmeabschnitt im geöffneten Zustand ein Verpackungsinhalt entnehmbar ist, wobei die Verschlussfolie eine einzige Lagengruppe umfasst. Weiters betrifft die Erfindung eine Verpackung umfassend ein Verpackungsgebinde sowie eine Verschlussfolie zum Verschließen des Verpackungsgebindes an seinem Verpackungsrand.
- Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Ausführungen an Folien zum Verschließen von leicht zu öffnenden Verpackungen bekannt.
- Aus dem Dokument
DE 20 2011 004 614 U1 ist beispielsweise ein Foliendeckel mit einer Mehrschichtfolie zum Verschließen eines Behälters bekannt. Der Foliendeckel weist dazu eine erste sowie eine zweite Lagengruppe an Verbundlagen sowie ein als Trägermaterial bezeichnetes Deckmaterial auf. Sowohl die erste, als auch die zweite Lagengruppe umfassen jeweils zumindest eine Lage einer Verpackungsfolie mit abziehbaren, also peelfähigen Eigenschaften sowie zumindest eine weitere Lage einer Verpackungsfolie mit festsiegelnden Eigenschaften in Bezug auf das verwendete Behältermaterial. - Die Folienlage mit festsiegelnden Eigenschaften der ersten Lagengruppe ist direkt am Behälter befestigt und dem Behälterinhalt zugewandt. Die erste Lagengruppe weist eine die Peripherie einer Öffnung definierende Schwächungszone auf, welche vom Behälterrand beabstandet innerhalb der Mehrschichtfolie angeordnet ist. Die zweite, oberhalb der ersten Lagengruppe angeordnete Lagengruppe wird beim Anheben einer Öffnungslasche von der ersten Lagengruppe abgezogen. Das innerhalb der Öffnung bzw. der Schwächungszone befindliche Material der ersten Lagengruppe wird am Öffnungsrand eingerissen und haftet an der zweiten Lagengruppe an. Dabei wird die Öffnung in der ersten Lagengruppe frei und der Behälterinhalt kann entnommen bzw. entleert werden.
- Nachteilig an dieser Ausführung ist der äußerst aufwendige Aufbau der Mehrschichtfolie. Zu deren Herstellung müssen einzelne Lagen verschiedener Folienmaterialien mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften in exakt vorgegebener Reihenfolge zu mehreren, separaten Lagengruppen miteinander verbunden werden.
- Weiters ist aus dem Dokument
ein Deckelelement zum Verschließen von Behältern bekannt, welches aus einer in ihrem Aufbau einheitlichen Metallfolie oder Kunststofffolie mit Schwächungslinien in Form von Einkerbungen oder Perforationen besteht. Die Einkerbungen bzw. Perforationen der Schwächungslinien werden dabei durch Stanzen hergestellt. Die zum Stanzen erforderlichen mechanischen Stanz- oder Prägewerkzeuge müssen allerdings jeweils individuell angefertigt werden, weshalb ein solches Herstellungsverfahren besonders zeitaufwendig und kostenintensiv ist. Weiters mangelt es einem herkömmlichen mechanischen Herstellungsverfahren an Flexibilität für neue Verpackungsaufgaben mit geänderter Linienführung der Schwächungslinien an der Verschlussfolie, da Schwächungslinien nur mit den Konturen der bereits vorhandenen mechanischen Werkzeuge hergestellt werden können.WO 01/74685 A1 - Weiters ist aus dem Dokument
eine Verschlussfolie zum Verschließen eines Verpackungsinhalts bekannt, die einen mit einer Grifflasche öffenbaren Entnahmeabschnitt aufweist. Die Verschlussfolio ist hierbei durch eine aus zwei Folienlagen gebildete Lagengruppe gebildet. Die bekannte Verschlussfolie weist den Nachteil auf, dass diese dem Benutzer keine Hilfestellung leistet, wenn der Verpackungsinhalt durch eine flüssige Fraktion und eine Feststoffe enthaltende Fraktion gebildet ist und in einem ersten Schritt nur die flüssige Fraktion aus dem Verpackungsgebinde geleert werden soll.WO 94/19256 A1 - Eine gattungsgemäße Verschunßfolie ist aus der
WO 2005/009868 A1 bekannt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die genannten Nachteile des Stands der Technik zu überwinden und eine Verschlussfolie mit einer integrierten Öffnung bereit zu stellen, die kostengünstig herzustellen und daher besonders vielseitig für unterschiedlichste Anwendungen einsetzbar ist. - Diese Aufgabe wird bei einer Verschlussfolie gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles des Anspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche betreffen weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
- Bei einer erfindungsgemäßen Verschlussfolie zum Verschließen eines Verpackungsgebindes an seinem Verpackungsrand, wobei die Verschlussfolie am Verpackungsrand abziehbar befestigt ist, wobei zumindest ein Entnahmeabschnitt geteilt öffenbar ist, wobei zumindest zwei Teilentnahmeabschnitte mit nur einer Grifflasche öffenbar verbunden sind und im geöffneten Zustand jeweils ein zwischen benachbarten Teilentnahmeabschnitten befindlicher Verbindungsfolienabschnitt mit dem Verpackungsrand verbunden bleibt, um ein Entnehmen einer ersten, flüssigen Fraktion des Verpackungsinhalts zu ermöglichen ohne dabei eine weitere, Feststoffe enthaltende Fraktion des Verpackungsinhalts mit zu entleeren.
- Durch das Vorsehen nur einer Grifflasche zum Öffnen von zumindest zwei durch den Verbindungsfolienabschnitt getrennten Teilentnahmeabschnitten entsteht ein Sieb, mit dem die flüssig Fraktion des Verbackungsinhalts ausgeleert werden kann, während die Feststoffe in dem Verpackungsgebinde verbleiben. Durch die nur eine Grifflasche zum Öffnen der zumindest zwei Teilentnahmeabschnitte ist eine besonders praktikable und einfache Handhabung des Verpackungsgebindes ermöglicht.
- Eine erfindungsgemäße Verschlussfolie mit einer Schwächungslinie, welche einen integrierten Entnahmeabschnitt definiert, bietet zahlreiche Vorteile. Die Schwächungslinien sind an der Verschlussfolie mit Hilfe eines Laserstrahls einfach, kostengünstig sowie besonders präzise herzustellen. Aufgrund ihres Aufbaus mit einer einzigen Lagengruppe ist die erfindungsgemäße Verschlussfolie besonders vielseitig für unterschiedlichste Verpackungsaufgaben einsetzbar. Die zur portionsgerechten Entnahme des Verpackungsinhalts erforderliche Größe des Entnahmeabschnitts kann besonders einfach an die jeweiligen Verpackungsgebinde angepasst werden. Somit ist es beispielsweise möglich, Lebensmittel sowohl als pulverförmige oder rieselfähige Feststoffe, als auch als Flüssigkeiten, Saucen oder Dressings in entsprechenden Verpackungsgebinden jeweils mit einer erfindungsgemäßen Verschlussfolie zu verschließen. Aufgrund der mit einem Laserstrahl präzise hergestellten Schwächungslinie in der Verschlussfolie lässt sich ein Entnahmeabschnitt einfach sowie mit wenig Kraftanstrengung besonders komfortabel öffnen, was einen weiteren Vorteil der Erfindung darstellt. Ein unbeabsichtigtes Verschütten bzw. ein zumindest teilweiser Verlust des Verpackungsinhalts während des Öffnens der Verschlussfolie wird somit zuverlässig vermieden.
- Vorteilhaft schwächt bei einer Verschlussfolie gemäß der Erfindung die zumindest eine Schwächungslinie zumindest abschnittsweise die Verschlussfolie, wobei die Schwächungslinie mit Hilfe eines Laserstrahls an der Verschlussfolie einseitig und/oder beidseitig erzeugbar ist. Je nach Verpackungsaufgabe sind unterschiedliche Ausführungsvarianten von Schwächungslinien von der Erfindung mitumfasst. Die Schwächungslinien können beispielsweise punktiert, strichliert oder als durchgehende Linien oder Linienabschnitte an der Peripherie eines Entnahmeabschnitts bzw. eines Belüftungsabschnitts angeordnet sein.
- Mit Hilfe eines Laserstrahls kann beispielsweise durch kurze, hochenergetische Laserpulse ein Materialabtrag im Bereich der Schwächungslinie der Verschlussfolie mit hoher Präzision ausgeführt werden. Der Materialabtrag kann an einer oder an beiden gegenüberliegenden Seiten der Verschlussfolie erfolgen. Aufgrund der unterschiedlichen Absorptionsgrade unterschiedlicher Materialien der einzelnen Folienlagen ist es mittels eines Laserstrahls möglich, gezielt nur an einzelnen Folienlagen Material abzutragen, während beispielsweise zumindest eine Folienlage der Mehrlagenverbundfolie unversehrt bleibt.
- In einer bevorzugten Ausführungsvariante der Erfindung ist bei einer Verschlussfolie die Schwächungslinie mit Hilfe eines Laserstrahls an zumindest einer innenliegenden Folienlage der Verschlussfolie einseitig und/oder beidseitig erzeugbar. Somit lassen sich beispielsweise bei einer mehrlagigen Verschlussfolie, welche aus unterschiedlichen Kunststoffen hergestellt ist, auch innenliegende Folienlagen, welche beispielsweise aus Polyester hergestellt sind, gezielt mittels des Laserstrahls abtragen, ohne dass dabei außenliegende Folienlagen, welche beispielsweise aus Polyethylen hergestellt sind, vom Laser angegriffen oder geschwächt werden.
- Eine gezielte Schwächung einzelner auch innenliegender Folienschichten in einem mehrlagigen Folienverbund ist mit herkömmlichen Stanz- oder Prägewerkzeugen nicht zu bewerkstelligen.
- Bei einer Mehrlagenverbundfolie umfassend zumindest drei Folienlagen ist es somit im Rahmen der Erfindung möglich, beispielsweise die beiden äußeren Folienlagen jeweils durch gezielten Materialabtrag mittels des Laserstrahls zu schwächen, während zumindest eine innere Folienlage ohne Schwächungslinie unverletzt bleibt. Ebenso ist es umgekehrt möglich, eine innenliegende Folienlage mit zu den beiden äußeren Folienlagen unterschiedlichem Absorptionsgrad mittels eines Laserstrahls zu schwächen, während die beiden äußeren Folienlagen im Wesentlichen unversehrt bleiben.
- In einer besonders zweckmäßigen Ausführung der Erfindung ist die Lagengruppe der Verschlussfolie durch eine einzelne Folienlage gebildet. In dieser Ausführungsvariante wird eine sogenannte Monofolie als einzelne Folienlage als Verschlussfolie eingesetzt.
- In einer weiteren besonders zweckmäßigen Ausführungsvariante der Erfindung sind mindestens zwei Folienlagen der Lagengruppe einer Verschlussfolie untrennbar miteinander verbunden. Eine untrennbare Verbindung der mehreren Folienlagen wird insbesondere durch Kaschieren, also durch Verbinden der einzelnen Folienlagen mittels Klebstoff, Wärme und/oder Druck, erzielt. Eine solcherart hergestellte Mehrlagenverbundfolie bietet als Verschlussfolie den Vorteil, dass einzelne Folienlagen aus unterschiedlichen Materialien mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften zu einer Lagengruppe verbunden sind. Somit können beispielsweise einzelne Folienlagen, die besonders lebensmitteltauglich sind, mit weiteren Folienlagen, die beispielsweise gasdicht oder besonders reißfest sind oder eine Wasserdampfbarriere bilden, zu einer Mehrlagenverbundfolie mit für die jeweilige Verpackungsaufgabe bevorzugten Eigenschaften kombiniert werden.
- Besonders zweckmäßig ist bei einer erfindungsgemäßen Verschlussfolie zumindest eine die Peripherie eines Belüftungsabschnitts definierende weitere Schwächungslinie vorgesehen, durch welchen Belüftungsabschnitt im geöffneten Zustand der Verpackungsinhalt belüftbar ist. In dieser zweckmäßigen Ausführung der Erfindung wird durch einen Belüftungsabschnitt die Entnahme insbesondere von einem flüssigen Verpackungsinhalt aus dem Entnahmeabschnitt erleichtert und ein unbeabsichtigtes Verschütten beim Entleeren der Verpackung verhindert. Meist ist der Belüftungsabschnitt kleiner als ein Entnahmeabschnitt.
- Ebenso ist es denkbar, dass der die Schwächungslinien nur einen Abschnitt der Peripherie eines Entnahmeabschnitts bzw. eines Belüftungsabschnitts betreffen. Somit bleibt die Verschlussfolie des Entnahmeabschnitts bzw. Belüftungsabschnitts zumindest abschnittsweise mit der umgebenden Verschlussfolie ungeschwächt verbunden.
- Zweckmäßig weist eine erfindungsgemäße Verschlussfolie an der Schwächungslinie eine reduzierte Folienschichtdicke von 10% bis 90%, insbesondere von 20% bis 80%, vorzugsweise von 30% bis 70%, der gesamten Folienschichtdicke auf. In dieser Ausführungsvariante wird die Folienschichtdicke an der Schwächungslinie je nach Verpackungsaufgabe entsprechend reduziert, was mittels des verwendeten Laserstrahls äußerst zuverlässig und präzise erfolgen kann. Somit wird jeweils ein Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt vorgesehen, der im ungeöffneten Zustand eine dichte Verschlussfolie gewährleistet und der besonders komfortabel zu öffnen ist.
- Wird als Verschlussfolie eine Mehrlagenverbundfolie, also eine Verschlussfolie mit einer Lagengruppe mit mindestens zwei miteinander verbundenen Folienlagen eingesetzt, so werden bevorzugt jeweils ganze Folienlagen durch Materialabtrag geschwächt. Bei einer Mehrlagenverbundfolie, die beispielsweise aus einer ersten Folienlage aus einem thermoplastischen Kunststoff, insbesondere aus Polyethylenterephthalat (kurz: PET), und weiteren Folienlagen aus Aluminium sowie aus Polyethylen (kurz: PE) hergestellt ist, wird vorzugsweise die PET-Folienlage im Bereich der Schwächungslinie komplett durchtrennt. Der Restverbund der weiteren Folienlagen aus Aluminium sowie aus PE bleibt hingegen vollständig, also ohne Schwächung erhalten.
- In einer Weiterbildung der Erfindung ist bzw. sind bei einer Verschlussfolie zumindest ein Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt jeweils mechanisch eindrückbar, wobei die Schwächungslinie an der Peripherie des zumindest einen Entnahmeabschnitts und/oder Belüftungsabschnitts jeweils um einen Verbindungsfolienabschnitt unterbrochen ist. In dieser Ausführungsvariante der Erfindung ist die Schwächungslinie an der Peripherie eines Entnahmeabschnitts und/oder Belüftungsabschnitts unterbrochen. Entlang dieses Verbindungsfolienabschnitts ist der Abschnitt der Verschlussfolie innerhalb der Schwächungslinie mit der den Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt umgebenden Verschlussfolie ohne Schwächungslinie verbunden. Bei mechanischer Einwirkung auf die Verschlussfolie im Entnahmeabschnitt und/oder im Belüftungsabschnitt, beispielsweise durch Eindrücken der Folie mit einem Finger oder mit einem spitzen Werkzeug durch den Benutzer, wird die Verschlussfolie nur entlang der Schwächungslinie eingerissen und bleibt entlang des Verbindungsfolienabschnitts unbeschädigt. Die dabei eingedrückte bzw. eingerissene Verschlussfolienlasche bleibt vorteilhaft am Verbindungsfolienabschnitt mit der restlichen Verschlussfolie verbunden. Vorteilhaft kann die eingedrückte Verschlussfolienlasche somit nicht irrtümlich in den Verpackungsinhalt gelangen, unbeabsichtigt verloren gehen oder beispielsweise bei einer Konsumation des Verpackungsinhalts verschluckt werden.
- Zweckmäßig ist die Verschlussfolie am Verpackungsrand abziehbar befestigt, wobei zumindest ein Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt jeweils mit einer Grifflasche der Verschlussfolie offenbar verbunden ist. Mit einer Grifflasche, die an der Verschlussfolie vorgesehen und die mit einem Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt verbunden ist, lassen sich die zu öffnenden Verschlussfolienabschnitte besonders komfortabel öffnen. Üblicherweise ragen derartige Grifflaschen über den Verpackungsrand des Verpackungsgebindes nach außen ab. Somit sind mit Grifflaschen versehene Entnahmeabschnitte bzw. Belüftungsabschnitte besonders einfach von Hand zu öffnen. Vorteilhaft ist dazu ein eigenes Werkzeug zum Öffnen nicht erforderlich.
- Erfindungsgemäß ist bei einer Verschlussfolie der zumindest eine Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt jeweils am Verpackungsrand angrenzend oder sich über diesen übergreifend angeordnet. Ein solcher Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt bietet den Vorteil, dass aufgrund seiner Lage am Verpackungsrand das Entnehmen, insbesondere das Entleeren des Verpackungsinhalts einfach und ohne unerwünschtes Verschütten zu bewerkstelligen ist. Der Verpackungsrand dient dabei während des Entleerens der Verpackung als Abrisskante für den Verpackungsinhalt. Somit ist eine besonders saubere, portionsweise Entnahme des Verpackungsinhalts möglich.
- Gemäß der Erfindung ist bei einer Verschlussfolie zumindest ein Entnahmeabschnitt geteilt öffenbar, wobei zumindest zwei Teilentnahmeabschnitte mit einer Grifflasche öffenbar verbunden sind und im geöffneten Zustand jeweils ein zwischen benachbarten Teilentnahmeabschnitten befindlicher Verbindungsfolienabschnitt mit dem Verpackungsrand verbunden bleibt. Derartige Teilentnahmeabschnitte bilden beispielsweise eine Abgießöffnung für einen ersten, flüssigen Anteil des Verpackungsinhalts. Feststoffe, welche einen weiteren Anteil des Verpackungsinhalts bilden, werden vorteilhaft durch die Verbindungsfolienabschnitte, die zwischen benachbarten Teilentnahmeabschnitten vorgesehen sind und vergleichbar mit einem Sieb wirken, zurückgehalten. Somit ist eine fraktionsweise Entnahme des Verpackungsinhalts möglich, wobei ein in einer Flüssigkeit aufbewahrter, fester Verpackungsinhalt während des Ausgießens zurückgehalten wird, ohne dabei unbeabsichtigt aus der Verpackung heraus zu fallen.
- Zweckmäßig beträgt bei einer Verschlussfolie eine Stegbreite eines Verbindungsfolienabschnitts von der halben bis zur dreifachen, vorzugsweise von der einfachen bis zur doppelten, Breite eines Teilentnahmeabschnittes. Mit diesen Teilungsverhältnissen von den Öffnungsbreiten der Teilentnahmeabschnitte zu den Stegbreiten der jeweils dazwischen liegenden Verbindungsfolienabschnitte kann eine Verschlussfolie jeweils individuell an die Beschaffenheit des Verpackungsinhalts angepasst werden.
- Vorteilhaft ist bei einer erfindungsgemäßen Verschlussfolie um den zumindest einen Teilentnahmeabschnitte aufweisenden Entnahmeabschnitt ein weiterer Entnahmeabschnitt vorgesehen, welcher nach einer Teilentnahme des Verpackungsinhalts getrennt von den Teilentnahmeabschnitten öffenbar ist. In dieser Ausführung kann nach erfolgter Teilentnahme beispielsweise eines flüssigen Anteils des Verpackungsinhalts durch die Teilentnahmeabschnitte ein weiterer Anteil des Verpackungsinhalts durch den separat zu öffnenden, weiteren Entnahmeabschnitt der Verpackung besonders komfortabel entnommen werden. Beispielsweise wären Mozarella-Stücke in Salzlacke zur Befüllung einer mit einer solchen Verschlussfolie verschlossenen Verpackung geeignet. Durch Öffnen mehrerer Teilentnahmeabschnitte kann zuerst die Salzlacke aus der Verpackung abgegossen werden. Anschließend wird zur Entnahme der verbleibenden Mozarella-Stücke der weitere, den Teilentnahmeabschnitt umgebende Entnahmeabschnitt geöffnet. Mit einer solchen Verpackung kann der Verpackungsinhalt vorteilhaft fraktionsweise sowie berührungsfrei entnommen werden.
- In einer besonders zweckmäßigen Ausführung der Erfindung ist bei einer Verschlussfolie zumindest ein Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt von einem Grifflaschenabschnitt bedeckbar. Entnahmeabschnitte und/oder Belüftungsabschnitte stellen bewusst herbeigeführte Schwächungszonen der Verschlussfolie dar. Um ein unbeabsichtigtes Öffnen oder Eindrücken dieser Schwächungszonen in der Verschlussfolie während des Transports bzw. der Lagerung derartiger Verpackungen zu vermeiden, wird der Grifflaschenabschnitt über den Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt geklappt und an der Außenseite der Verschlussfolie ablösbar befestigt. Somit dient ein solcher umgeklappter Grifflaschenabschnitt als Schutz vor unbeabsichtigtem Eindrücken eines Entnahmeabschnitts bzw. Belüftungsabschnitts.
- Zweckmäßig ist zur Herstellung einer Verschlussfolie gemäß der Erfindung zumindest ein Material oder Materialgemisch ausgewählt aus der Gruppe: Polyethylen, Polypropylen, Polyester, Polyamid, Aluminium, Papier, Polyvinylchlorid.
- Neben den genannten Kunststoffen Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyester (PET), Polyamid (PA), Polyvinylchlorid (PVC), können auch Papier sowie Metallfolien beispielsweise aus Aluminium (Alu) zur Herstellung einer Verschlussfolie dienen. Weiters können Folienlagen aus Polypropylen oder Polyamid, die in Längs- oder Querrichtung oder in beide Richtungen (biaxial) gereckt sind, eingesetzt werden. Derartige sogenannte Orientierte Polyester (OPET)-Folien, Orientierte Polypropylen (OPP)-Folien bzw. Orientierte Polyamid (OPA)-Folien können ebenfalls jeweils als Folienlage einer Verschlussfolie verwendet werden und bieten den Vorteil, dass sich die Stärke und das Gewicht pro Quadratmeter derartiger Folien definieren lässt. Ebenso kann durch das Recken der Folie die mechanischen Eigenschaften verbessert, die Transparenz erhöht, die Kältebeständigkeit verbessert und die Gasdurchlässigkeit vermindert werden.
- Besonders vorteilhaft ist bei einer Verpackung umfassend ein Verpackungsgebinde sowie eine Verschlussfolie, welche zum Verschließen des Verpackungsgebindes an seinem Verpackungsrand insbesondere durch Heißsiegelung, Klebung oder Pressung dichtend befestigbar ist, eine erfindungsgemäße Verschlussfolie vorgesehen. Als Verpackungsgebinde dienen beispielsweise formbeständige, schalenförmige Behälter aus Kunststoff, Papier oder Metall, die mit dem Verpackungsinhalt, beispielsweise mit Lebensmitteln, Getränken oder Speisen, befüllbar sind.
- In einer besonders kompakten Ausführung einer erfindungsgemäßen Verpackung umfassend ein Verpackungsgebinde mit mehreren Aufnahmekammern, weisen zumindest zwei Aufnahmekammern jeweils zumindest einen Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt in der Verschlussfolie auf. Ein Verpackungsgebinde mit mehreren Aufnahmekammern dient zur gemeinsamen Verpackung von jeweils räumlich voneinander getrennten Verpackungsinhalten. Die Verschlussfolie ist dabei so angeordnet, dass sie das Verpackungsgebinde an seinem gesamten Verpackungsrand bedeckt. Zumindest an zwei Aufnahmekammern sind Entnahmeabschnitte bzw. Belüftungsabschnitte in der Verschlussfolie vorgesehen, um die einzelnen Verpackungsinhalte jeweils getrennt voneinander aus der Verpackung entnehmen zu können.
- Von der Erfindung ist ebenso eine Verpackung umfasst, welche zumindest einen Entnahmeabschnitt und/oder Belüftungsabschnitt in der Verschlussfolie im Bereich jeder einzelnen Aufnahmekammer aufweist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden im Folgenden anhand der jeweils schematischen Figuren näher erläutert. Es zeigen:
- die Abbildungen
Fig. 1 bis 8A jeweils in einer Draufsicht unterschiedliche Varianten von mit peelfähigen Verschlussfolien verschlossenen Verpackungen; - die Abbildungen
Fig. 8B und 8C jeweils in isometrischen Ansichten von schräg oben die einzelnen Schritte während des Öffnens der inFig. 8A dargestellten Verpackung; - die Abbildungen
Fig. 9 bis 12 jeweils in einer Draufsicht unterschiedliche Ausführungsvarianten von mit festsiegelnden oder peelfähigen Verschlussfolien verschlossenen erfindungsgemäßen Verpackungen; - die Abbildungen
Fig. 13A bis Fig. 13C jeweils in einer Schnittansicht von der Seite Varianten von erfindungsgemäßen Verschlussfolien, welche Schwächungslinien aufweisen; - die Abbildungen
Fig. 14A bis 14C jeweils in isometrischen Schrägansichten eine Variante einer erfindungsgemäßen Verpackung beim Öffnen der Verschlussfolie; - die Abbildungen
Fig. 15A bis Fig. 15C unterschiedliche Ausführungen von erfindungsgemäßen Verpackungen, welche jeweils geteilt zu öffnende Entnahmeabschnitte aufweisen. -
Fig. 1 stellt eine Verpackung 1 dar, welche ein Verpackungsgebinde 2 mit einem im Wesentlichen kreisförmigen Verpackungsrand 3 aufweist. Ein Verpackungsinhalt 4 ist in einer Aufnahmekammer 6 des Verpackungsgebindes 2 unter einer Verschlussfolie 10 verschlossen verpackt. Die Verschlussfolie 10 umfasst hier eine Lagengruppe 100 aus mehreren miteinander untrennbar verbundenen Folienlagen und weist eine Schwächungslinie 11 auf, welche eine Peripherie eines Entnahmeabschnitts 14 bildet. Der Entnahmeabschnitt 14 ist über den Verpackungsrand 3 des Verpackungsgebindes 2 überlappend angeordnet und mit einer ersten Grifflasche 16 der Verschlussfolie 10 öffenbar verbunden. Eine zweite Grifflasche 16 ist hier beispielsweise an der zur ersten Grifflasche 16 gegenüberliegenden Seite der Verschlussfolie 10 angeordnet und mit dieser ohne Perforation bzw. ohne Schwächungslinie verbunden. Die zweite Grifflasche 16 dient zum Abziehen der gesamten Verschlussfolie 10, welche einen Foliendeckel bildet, nach dem zumindest teilweisen Entleeren des Verpackungsgebindes 2. Die beiden Grifflaschen 16 ragen jeweils in bekannter Weise über den Verpackungsrand 3 hinaus. Als Verschlussfolie 10 wird hier beispielsweise eine abziehbare, peelfähige Verschlussfolie 10 verwendet, die am Verpackungsrand 3 abziehbar befestigt ist. Durch Anheben der ersten Grifflasche 16 des Entnahmeabschnitts 14 wird die Verschlussfolie 10 innerhalb des Entnahmeabschnitts 14 vom Verpackungsrand 3 abgezogen. Durch weiteres Anziehen an der Grifflasche 16 reißt die Verschlussfolie 10 entlang der Schwächungslinie 11 des Entnahmeabschnitts 14 weiter ein, bis dieser Folienabschnitt schließlich komplett von der Verschlussfolie 10 abgetrennt ist und der Entnahmeabschnitt 14 als Öffnung in der Verschlussfolie 10 zur Entnahme des Verpackungsinhalts 4 zur Verfügung steht. - Ebenso ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, eine Verpackung ähnlich der in
Fig. 1 dargestellten Verpackung 1 zu schaffen, die nur eine Grifflasche 16 zum Öffnen des Entnahmeabschnitts 14 aufweist. Diese Ausführung ist in den Abbildungen nicht explizit dargestellt. -
Fig. 2 zeigt eine Verpackung 1 vergleichbar mit der inFig. 1 gezeigten Figur, wobei das Verpackungsgebinde 2 zwei räumlich voneinander getrennte Aufnahmekammern 6 und 7 zur Aufnahme eines ersten Verpackungsinhalts 4 sowie eines davon getrennt gelagerten Verpackungsinhalts 5 aufweist. Ein Entnahmeabschnitt 14 ist hier den mittig des Verpackungsgebindes 2 gelegenen Verpackungsrand 3 überlappend angeordnet, sodass die beiden Verpackungsinhalte 4 und 5 aus den getrennten Aufnahmekammern 6 und 7 jeweils gemeinsam entnommen werden können. -
Fig. 3 veranschaulicht eine weitere Variante einer Verpackung 1 mit einem Entnahmeabschnitt 14 sowie einem Belüftungsabschnitt 15, der ebenso wie der Entnahmeabschnitt 14 mit einer Grifflasche 16 der Verschlussfolie 10 verbunden ist. Der Belüftungsabschnitt 15 ist an der zum Entnahmeabschnitt 14 diametral entgegengesetzten Seite der Verschlussfolie 10 angeordnet und weist ebenso eine die Peripherie des Belüftungsabschnitts 15 bildende Schwächungslinie 11 auf. Der Belüftungsabschnitt 15 sowie der Entnahmeabschnitt 14 sind hier jeweils über den Verpackungsrand 3 überlappend platziert. Zum Entleeren des Verpackungsinhalts 4, beispielsweise einer Flüssigkeit, wird zuerst die Grifflasche 16 des Belüftungsabschnitts 15 durch händisches Anheben betätigt und dabei die Verschlussfolie 10 innerhalb des Belüftungsabschnitts 15 vom Verpackungsrand 3 abgezogen. Die Verschlussfolie 10 reißt beim weiteren Anziehen an der Grifflasche 16 entlang der Schwächungslinie 11 ein, wobei der Belüftungsabschnitt 15 geöffnet wird. Anschließend wird durch Anheben der Grifflasche 16 des Entnahmeabschnitts 14 sowie durch Abziehen der Verschlussfolie 10 vom Verpackungsrand 3 der Entnahmeabschnitt 14 geöffnet. Durch weiteres Anziehen an der Grifflasche 16 reißt die Verschlussfolie 10 entlang der Schwächungslinie des Entnahmeabschnitts 14 weiter ein, bis dieser schließlich komplett von der Verschlussfolie 10 abgetrennt ist und von der Verpackung 1 getrennt wird. Durch entsprechendes Neigen des Verpackungsgebindes 2 kann nun der flüssige Verpackungsinhalt durch den Entnahmeabschnitt 14 entleert werden. Aufgrund des Belüftungsabschnitts 15 wird eine unerwünschte Unterdruckbildung während des Entleerens im Behälterinneren und somit ein unbeabsichtigtes Verschütten des Verpackungsinhalts 4 zuverlässig vermieden. -
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsvariante einer Verpackung 1 mit vier räumlich voneinander getrennten Aufnahmekammern 6, 7, 8 sowie 9. In den Aufnahmekammern 6 und 9 befinden sich jeweils Portionen eines ersten Verpackungsinhalts 4. In den Aufnahmekammern 7 und 8 werden jeweils räumlich voneinander getrennt Portionen eines zweiten Verpackungsinhalts 5 aufbewahrt. Die Aufnahmekammern 6, 7, 8 und 9 bilden jeweils Quadranten des Verpackungsgebindes 2 in Form von Viertelkreissegmenten. Die Verschlussfolie 10 weist im Bereich jeder Aufnahmekammer 6, 7, 8 und 9 einen Entnahmeabschnitt 14 auf, welcher jeweils mit einer Grifflasche 16 der Verschlussfolie 10 öffenbar verbunden ist. Vorteilhaft können die Aufnahmekammern 6, 7, 8 und 9 somit jeweils getrennt voneinander geöffnet werden. - Die Abbildungen
Fig. 5 bis Fig. 8C zeigen jeweils Verpackungen 1 mit jeweils einem geteilt zu öffnenden Entnahmeabschnitt 14, wobei jeweils zwei Teilentnahmeabschnitte 17 mit einer Grifflasche 16 öffenbar miteinander verbunden sind und im geöffneten Zustand jeweils ein zwischen den beiden benachbarten Teilentnahmeabschnitten 17 befindlicher Verbindungsfolienabschnitt 19 mit dem Verpackungsrand 3 verbunden bleibt. Die geöffneten Teilentnahmeabschnitte 17 wirken mit den jeweils mittig dazwischen verbleibenden stegförmigen Verbindungsfolienabschnitten 19 wie ein Sieb. Durch die geöffneten Teilentnahmeabschnitte 17 kann beispielsweise eine erste, flüssige Fraktion des Verpackungsinhalts 4 entnommen werden, ohne dabei eine weitere, beispielsweise Feststoffe enthaltende Fraktion des Verpackungsinhalts 4 mit zu entleeren. -
Fig. 5 zeigt eine Verpackung 1 mit einer Aufnahmekammer 6 zur Lagerung eines Verpackungsinhalts 4. Die Aufnahmekammer 6 weist einen Entnahmeabschnitt 14 umfassend zwei Teilentnahmeabschnitte 17 auf. Eine Breite 18 des Teilentnahmeabschnitts 17 entspricht hier im Wesentlichen einer Stegbreite 20 des dazwischen liegenden Verbindungsfolienabschnitts 19. - Erfindungsgemäß kann die Stegbreite 20 eines Verbindungsfolienabschnitts 19 von der halben bis zur dreifachen, vorzugsweise von der einfachen bis zur doppelten, Breite 18 eines Teilentnahmeabschnittes 17 betragen. Weiters können mehr als zwei Teilentnahmeabschnitte 17 in der Verschlussfolie 10 vorgesehen sein, wobei im geöffneten Zustand zwischen zwei benachbarten Teilentnahmeabschnitten 17 jeweils ein Verbindungsfolienabschnitt 19 verbleibt. Diese Ausführungsvarianten sind in den Abbildungen nicht explizit dargestellt.
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Fig. 6 zeigt eine Verpackung 1 vergleichbar mit der inFig. 5 gezeigten Ausführung, wobei hier zusätzlich ein Belüftungsabschnitt 15 in der Verschlussfolie 10 vorgesehen ist. -
Fig. 7 zeigt eine Verpackung 1 mit zwei getrennten Aufnahmekammern 6 und 7, die jeweils mit einem Entnahmeabschnitt 14 umfassend Teilentnahmeabschnitte 17 versehen sind. -
Fig. 8A veranschaulicht eine Verpackung 1 mit einer peelfähigen Verschlussfolie 10, wobei ein erster Entnahmeabschnitt 14 zwei Teilentnahmeabschnitte 17 aufweist, welche über den Verpackungsrand 3 überlappend an der Verschlussfolie 10 angeordnet sind. Die beiden Teilentnahmeabschnitte 17 sind mit einer Grifflasche 16 miteinander verbunden und lassen sich mit dieser gemeinsam öffnen. Es ist hier ein zusätzlicher weiterer Entnahmeabschnitt 14 vorgesehen, welcher nach erfolgter Teilentnahme eines ersten Teils des Verpackungsinhalts 4 getrennt von den Teilentnahmeabschnitten 17 öffenbar ist. Dieser weitere, größere Entnahmeabschnitt 14 weist ebenfalls eine Grifflasche 16 auf, die mit der Verschlussfolie 10 verbunden ist. Im geöffneten Zustand, wenn der weitere Entnahmeabschnitt 14 mehr als die Hälfte der gesamten Folienfläche des Verpackungsgebindes 2 freigibt, lässt sich somit besonders komfortabel auch ein größeres Stück des noch verbliebenen Verpackungsinhalts 4 aus der Verpackung 1 entnehmen. -
Fig. 8B zeigt die inFig. 8A dargestellte, geschlossene Verpackung 1 in einer Schrägansicht in bereits teilweise geöffnetem Zustand. Der erste Entnahmeabschnitt 14 ist von der Verschlussfolie 10 entfernt dargestellt. Die zwei Teilentnahmeabschnitte 17 des ersten Entnahmeabschnitts sind somit geöffnet und dienen so beispielsweise zum Entleeren einer flüssigen Komponente des Verpackungsinhalts 4, etwa einer Salzlake einer Mozzarella-Verpackung. Vorteilhaft verbleibt mittig des entfernten ersten Entnahmeabschnitts 14 ein Verbindungsfolienabschnitt 19 der Verschlussfolie 10 mit dem Verpackungsrand 3 fest verbunden. Somit wird verhindert, dass unbeabsichtigt größere, feste Bestandteile des Verpackungsinhalts 4, etwa Mozzarella-Käsestücke, mit der Flüssigkeit entleert werden. -
Fig. 8C betrifft eine Weiterführung der inFig. 8B gezeigten teilweise geöffneten Verpackung 1. Hier ist bereits der weitere Entnahmeabschnitt 14 der Verschlussfolie 10, welcher mehr als die Hälfte der gesamten Folienfläche freigibt, von der Verpackung 1 entfernt dargestellt. Beispielhaft können die Käsestücke als Teil des Verpackungsinhalts 4 nunmehr besonders einfach und komfortabel der Verpackung 1 entnommen werden. - Vorteilhaft entfällt hier aufgrund der zuvor bereits abgegossenen Lake ein sonst bei der Entnahme der Käsestücke meist erforderlicher händischer Kontakt mit der Salzlake. Durch die Schwächungslinien 11 wird ein besonders einfaches und sauberes Öffnen der Entnahmeabschnitte 14 ermöglicht.
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Fig. 9 zeigt eine becherförmige Verpackung 1, welche an ihrem Verpackungsrand 3 mit einer peelfähig siegelnden Verschlussfolie 10 verschlossen ist. Ein Entnahmeabschnitt 14 weist in einem Abschnitt seiner Peripherie eine Schwächungslinie 11 auf, wobei ein Verbindungsfolienabschnitt 19 übrig bleibt, der keine Schwächungslinie 11 aufweist. Der Entnahmeabschnitt 14 ist in der Verschlussfolie 10 vom Verpackungsrand 3 beabstandet angeordnet. Bei mechanischer Einwirkung, beispielsweise beim Eindrücken der Verschlussfolie 10 innerhalb des Entnahmeabschnitts 14 nahe der Schwächungslinie 11 mit einem Finger oder mit einem Werkzeug, gibt die Verschlussfolie 10 der Druckbelastung nach und reißt im Bereich der Schwächungslinie 11 ein. Vorteilhaft bleibt die dabei entstehende Folienlasche des Entnahmeabschnitts 14 am Verbindungsfolienabschnitt 19 mit der Verschlussfolie 10 verbunden und kann somit nicht irrtümlich in die Aufnahmekammer 6 bzw. in den Verpackungsinhalt 4 gelangen. Die Verschlussfolie 10 umfasst hier eine Lagengruppe 100, welche aus einer einzelnen Folienlage besteht. Nach dem Öffnen des Entnahmeabschnitts 14 ist es weiters möglich, in einem folgenden Schritt die restliche Verschlussfolie 10 komplett vom Verpackungsrand 3 abzuziehen und somit zum gesamten Verpackungsinhalt 4 zu gelangen. Zum einfachen Abziehen der gesamten Verschlussfolie 10 vom Verpackungsrand 3 ist seitlich eine Grifflasche 16 vorgesehen. -
Fig. 10 betrifft eine Verpackung 1 entsprechend der inFig. 9 gezeigten Ausführung, allerdings ist hier neben einem Entnahmeabschnitt 14 auch ein Belüftungsabschnitt 15 vorgesehen, der ebenfalls händisch oder mit einem Werkzeug in der Verschlussfolie 10 eindrückbar zu öffnen ist. -
Fig. 11 stellt eine Verpackung 1 mit vier Aufnahmekammern 6, 7, 8 und 9 zur Aufnahme unterschiedlicher Verpackungsinhalte 4, 5 dar. Jede Aufnahmekammer 6, 7, 8 und 9 weist jeweils einen Entnahmeabschnitt 14 der Verschlussfolie 10 auf, der in geöffnetem Zustand entlang eines Abschnitts seiner Peripherie jeweils mit einem Verbindungsfolienabschnitt 19 an der Verschlussfolie 10 verbunden bleibt. -
Fig. 12 zeigt eine Verpackung 1 mit einer Aufnahmekammer 6, die mit einem kleinflächigen Entnahmeabschnitt 14 versehen ist. Dieser Entnahmeabschnitt 14 lässt sich bevorzugt mit einem spitzen Gegenstand oder einem Werkzeug durch Eindrücken öffnen. - Damit der geöffnete Entnahmeabschnitt 14 nicht unbeabsichtigt ins Innere der Verpackung 1 gelangt, ist die Kontur der Schwächungslinie 11 wiederum um einen Verbindungsfolienabschnitt 19 ohne Schwächungslinie unterbrochen.
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Fig. 13A zeigt eine Variante einer erfindungsgemäßen Verschlussfolie 10 in einer Schnittansicht von der Seite. Die hier gezeigte Verschlussfolie 10 umfasst eine Lagengruppe 100 mit einer einzelnen Folienlage 101. Diese sogenannte Monofolie weist im Bereich der Schwächungslinie 11 eine gegenüber der Folienschichtdicke 12 der angrenzenden Verschlussfolie 10 beispielsweise um 40% reduzierte Folienschichtdicke 13 auf. Der Materialabtrag der Verschlussfolie 10 an der Schwächungslinie 11 wurde hier mittels eines hochenergetischen Laserpulses an der Außenseite der Verschlussfolienseite erzeugt. - Ebenso ist es im Rahmen der Erfindung möglich, den Materialabtrag der Verschlussfolie nur an der Innenseite oder jeweils beidseitig gegenüberliegend an beiden Folienseiten vorzusehen. Diese Varianten sind in den Abbildungen nicht dargestellt.
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Fig. 13B zeigt eine weitere Ausführung einer erfindungsgemäßen Verschlussfolie 10, wobei hier die Lagengruppe 100 aus einer ersten Folienlage 101, einer zweiten Folienlage 102 sowie einer dritten Folienlage 103 besteht. Die Folienlagen 101, 102 und 103 sind durch Kaschieren untrennbar miteinander verbunden. Die Folienlage 101 ist beispielsweise aus Orientiertem Polyester (OPET) und die Folienlage 102 aus Orientiertem Polyamid (OPA) hergestellt. Diese beiden Folienlagen 101 bzw. 102 sind im Bereich der Schwächungslinie 11 komplett durchtrennt. Die dritte Folienlage 103, die beispielsweise aus Polyethylen (PE) hergestellt ist, verbleibt im Bereich der Schwächungslinie 11 der Verschlussfolie 10 unversehrt. Aufgrund ihrer lebensmittelechten Eigenschaften bildet die Folienlage 103 aus PE die zum Verpackungsinhalt 4 orientierte Innenseite der Verschlussfolie 10. -
Fig. 13C betrifft eine weitere Variante einer erfindungsgemäßen Verschlussfolie 10 in einer Schnittansicht von der Seite. Die hier gezeigte Verschlussfolie 10 umfasst eine Lagengruppe 100 mit vier Folienlagen 101, 102, 103 sowie 104, welche durch Kaschieren untrennbar miteinander verbunden sind. Die Folienlage 101 ist hier beispielsweise aus Orientiertem Polyamid (OPA) und die innenliegende Folienlage 103 aus Orientiertem Polyester (OPET) hergestellt. Die Folienlage 101 ist im Bereich der an der Außenseite der Verschlussfolie 10 angeordneten Schwächungslinie 11' vollständig durchtrennt. Die innenliegende Folienlage 103 ist im Bereich der innenliegenden Schwächungslinie 11" komplett durchtrennt. Die beiden weiteren Folienlagen 102 und 104, die beispielsweise jeweils aus Polyethylen (PE) hergestellt sind, verbleiben im Bereich der Schwächungslinien 11' bzw. 11" der Verschlussfolie 10 unversehrt. Diese Verschlussfolie 10 weist im Bereich der Schwächungslinien 11' bzw. 11" eine gegenüber der Folienschichtdicke 12 der angrenzenden Verschlussfolie 10 beispielsweise um 50% reduzierte Folienschichtdicke 13 auf, welche sich im Bereich der Schwächungslinie 11 im Wesentlichen aus der verbleibenden Folienschichtdicke 13' der Folienlage 102 und der verbleibenden Folienschichtdicke 13" der Folienlage 104 zusammensetzt. Der Materialabtrag der Verschlussfolie 10 an den Schwächungslinien 11' und 11" wurde hier durch Einsatz eines hochenergetischen Laserpulses an den Außenseiten der Verschlussfolie 10 unter Nutzung der unterschiedlichen Absorptionsgrade der einzelnen Folienlagen 101 bzw. 103 gegenüber dem Absorptionsgrad der beiden verbleibenden Folienlagen 102 und 104 erzeugt. - Die Abbildungen
Fig. 14A bis 14C zeigen jeweils eine Variante einer Verpackung 1. Ein becherförmiges Verpackungsgebinde 2 aus Kunststoff ist an seinem Verpackungsrand 3 mit einer peelfähigen Verschlussfolie 10 verschlossen. Eine Grifflasche 16, welche mit der Verschlussfolie 10 verbunden ist, ist zum Schutz des Entnahmeabschnitts 14 während des Transports bzw. während der Lagerung der Verpackung 1 nach oben geklappt und an der Außenseite der Verschlussfolie 10 im Bereich des Entnahmeabschnitts 14 ablösbar befestigt. In dieser inFig. 14A dargestellten Lage bietet die Grifflasche 16 einen Schutz vor unbeabsichtigtem Öffnen für die mit einer Schwächungslinie 11 versehene Peripherie des darunter liegenden Entnahmeabschnitts 14. - Wie in
Fig. 14B veranschaulicht wird zum Öffnen des Entnahmeabschnitts 14 zuerst die Grifflasche 16 vom Befestigungsabschnitt 22 an der Außenseite der Verschlussfolie 10 abgelöst und in Pfeilrichtung 21 aufgeklappt. -
Fig. 14C zeigt die Verpackung 1 im bereits teilweise geöffneten Zustand. Durch weiter fortgesetztes Anziehen bzw. durch Anheben der nun abstehenden Grifflasche 16 kann der Entnahmeabschnitt 14 entlang der Schwächungslinie 11 einfach geöffnet werden. - Die Abbildungen
Fig. 15A bis Fig. 15C zeigen jeweils unterschiedliche Ausführungen von Verpackungen 1, welche jeweils geteilt zu öffnende Entnahmeabschnitte aufweisen. Die gezeigten Verpackungen 1 umfassen jeweils ein Verpackungsgebinde 2 mit im Wesentlichen gleicher äußerer Formgebung, wobei am oberen Verpackungsrand 3 des Verpackungsgebindes 2 zum Schutz des Verpackungsinhalts 4 jeweils eine Verschlussfolie 10 befestigt ist. Die Verschlussfolien 10 sind jeweils als eine Lagengruppe 100 mehrerer miteinander verbundener Folienlagen aufgebaut. Die Verschlussfolien 10 weisen jeweils eine Grifflasche 16 auf. - Die Verpackungen 1 wurden beispielsweise bisher jeweils mit einer herkömmlichen, durchgehenden Verschlussfolie ohne jegliche Schwächungslinien verschlossen, wobei nach Aufkleben oder Aufschweißen der Verschlussfolie am oberen Verpackungsrand 3 die Verschlussfolie an ihrem äußeren Folienrand im Wesentlichen in Formgebung des äußeren Verpackungsrands 3 beispielsweise mittels einer vorhandenen Stanzform 24 bzw. eines entsprechenden mechanischen Werkzeugs ausgestanzt bzw. ausgeschnitten wurde.
- Nunmehr wird wie in den Ausführungsvarianten
Fig. 15A bis Fig. 15C gezeigt das Verpackungsgebinde 2 jeweils durch eine hergestellte Verschlussfolie 10, welche Schwächungslinien 11 aufweist, die mit Hilfe eines Laserstrahls an der Verschlussfolie 10 erzeugt sind, verschlossen. Die Schwächungslinien 11 sind dabei so positioniert, dass diese im Bereich innerhalb der Aufnahmekammer 6 jeweils beispielsweise als Perforierungen 11 angeordnet sind und solcherart die Verschlussfolie 10 abschnittsweise schwächen. - Im Bereich der Grifflasche 16 ist die Verschlussfolie 10 durch Setzen einer Trennlinie 23 getrennt, welche im Wesentlichen in Verlängerung der Schwächungslinien 11 positioniert ist und von außen bis an den Verpackungsrand 3 des Verpackungsgebindes 2 reicht. In
Fig. 15A undFig. 15C sind jeweils zwei getrennte Grifflaschenabschnitte 16' bzw. 16" mit einer zwischenliegenden Trennlinie 23 vorgesehen. In der inFig. 15B gezeigten Ausführung sind drei voneinander getrennte Grifflaschenabschnitte 16' bzw. 16" mit zwei zwischenliegenden Trennlinien 23 vorgesehen. Die Trennlinien 23 werden ebenfalls mit Hilfe eines Laserstrahls hergestellt, wobei entlang der Trennlinien sämtliche Folienlagen der Verschlussfolie 10 durchtrennt sind. Es kann nun durch Öffnen eines ersten Grifflaschenabschnitts 16' jeweils ein damit verbundener kleiner Teilentnahmeabschnitt 17 geöffnet werden, der innerhalb der Schwächungslinien 11 im Bereich der Aufnahmekammer 6 liegt. Nach teilweiser Entnahme oder nach Belüftung des Verpackungsinhalts 4 kann durch Anziehen an einem zweiten Grifflaschenabschnitt 16" der damit verbundene Hauptentnahmeabschnitt 14 der Verschlussfolie 10 geöffnet und die Verschlussfolie 10 beispielsweise entlang des gesamten Verpackungsrands 3 abgezogen werden. Der Verpackungsinhalt 4 ist nun gänzlich freigelegt und kann bequem dem Verpackungsgebinde 2 entnommen werden. - Vorteilhaft kann die bereits bestehende Stanzform 24 weiterhin zum Ausstanzen bzw.
- Ausschneiden der Außenkontur der Verschlussfolie 10 verwendet werden. Es kann also bei sonst unveränderter äußerer Formgebung eine Verpackung 1, welche bisher mit einer herkömmlichen, durchgehenden Verschlussfolie mit nur einer einzigen Grifflasche hergestellt wurde, besonders einfach und kostengünstig durch den Einsatz von Lasertechnologie so adaptiert werden, dass mit einer erfindungsgemäßen Verschlussfolie 10 zumindest zwei getrennt voneinander zu betätigende Grifflaschen 16', 16" sowie zwei oder mehrere separat zu öffnende Teilentnahmeabschnitte 17 bzw. Entnahmeabschnitte 14 realisiert werden können, ohne dass dafür zusätzliche teure mechanische Stanz- oder Prägewerkzeuge mit geänderter Kontur erforderlich sind.
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Fig. 15A zeigt einen asymmetrischen Verlauf der Schwächungslinie 11, wobei ein erster kleiner Teilentnahmeabschnitt 17 als Ausgießöffnung dient und nach Öffnen des Entnahmeabschnitts 14 die Verschlussfolie 10 zum Teil noch am Verpackungsgebinde 2 befestigt bleibt. -
Fig. 15B zeigt eine symmetrisch zur Grifflasche 16 angeordnete Schwächungslinie 11, wobei der Teilentnahmeabschnitt 17 eine Ausgießöffnung für den Verpackungsinhalt bildet. Die restliche Verschlussfolie 10 kann anschließend komplett vom Verpackungsgebinde 2 abgezogen werden. - In
Fig. 15C ist eine asymmetrisch angeordnete Linienführung der Schwächungslinie 11 dargestellt, wobei nach dem Öffnen des Teilentnahmeabschnitts 17 innerhalb der Schwächungslinie 11 die restliche Verschlussfolie 10 ebenfalls komplett abgezogen werden kann. -
- 1
- Verpackung
- 2
- Verpackungsgebinde
- 3
- Verpackungsrand
- 4, 5
- Verpackungsinhalt
- 6, 7, 8, 9
- Aufnahmekammer
- 10
- Verschlussfolie
- 100
- Lagengruppe
- 101
- erste Folienlage
- 102
- zweite Folienlage
- 103
- dritte Folienlage
- 104
- vierte Folienlage
- 11
- Schwächungslinie (bzw. 11', 11")
- 12
- Folienschichtdicke
- 13
- reduzierte Folienschichtdicke (bzw. 13', 13")
- 14
- Entnahmeabschnitt
- 15
- Belüftungsabschnitt
- 16
- Grifflasche (bzw. 16', 16")
- 17
- Teilentnahmeabschnitt
- 18
- Breite des Teilentnahmeabschnitts
- 19
- Verbindungsfolienabschnitt
- 20
- Stegbreite des Verbindungsfolienabschnitts
- 21
- Pfeilrichtung
- 22
- Befestigungsabschnitt für die Grifflasche
- 23
- Trennlinie
- 24
- Stanzform
Claims (15)
- Verschlussfolie (10) zum Verschließen eines Verpackungsgebindes (2) an seinem Verpackungsrand (3), wobei1 die Verschlußfolie eine Lagengruppe (100) sowie zumindest eine die Peripherie eines Entnahmeabschnitts (14) definierende Schwächungslinie (11, 11', 11") umfasst, durch welchen Entnahmeabschnitt (14) im geöffneten Zustand ein Verpackungsinhalt (4, 5) entnehmbar ist, wobei die zumindest eine Schwächungslinie (11, 11', 11") zumindest abschnittsweise die Verschlussfolie (10) schwächt sowie die Schwächungslinie (11, 11', 11") mit Hilfe eines Laserstrahls an der Verschlussfolie (10) einseitig und/oder beidseitig erzeugbar ist, die Verschlussfolie (10) am Verpackungsrand (3) abziehbar befestigt ist, wobei zumindest ein Entnahmeabschnitt (14) geteilt öffenbar ist, wobei zumindest zwei Teilentnahmeabschnitte (17) mit nur einer Grifflasche (16, 16', 16") öffenbar verbunden sind und im geöffneten Zustand jeweils ein zwischen benachbarten Teilentnahmeabschnitten (17) befindlicher Verbindungsfolienabschnitt (19) mit dem Verpackungsrand (3) verbunden bleibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfolie (10) eine einzige aus einer oder mehre untrennbar miteinander verbunden Folienlagen bestehende Lagengruppe (100) aufweist um ein Entnehmen einer ersten, flüssigen Fraktion des Verpackungsinhalts (4) zu ermöglichen ohne dabei eine weitere, Feststoffe enthaltende Fraktion des Verpackungsinhalts (4) mit zu entleeren.
- Verschlussfolie (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie (11") mit Hilfe eines Laserstrahls an zumindest einer innenliegenden Folienlage (103) der Verschlussfolie (10) einseitig und/oder beidseitig erzeugbar ist.
- Verschlussfolie (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagengruppe (100) durch eine einzelne Folienlage (101) gebildet ist.
- Verschlussfolie (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Folienlagen (101; 102; 103; 104) der Lagengruppe (100) insbesondere durch Kaschieren untrennbar miteinander verbunden sind.
- Verschlussfolie (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine die Peripherie eines Belüftungsabschnitts (15) definierende weitere Schwächungslinie (11, 11', 11") vorgesehen ist, durch welchen Belüftungsabschnitt (15) im geöffneten Zustand der Verpackungsinhalt (4) belüftbar ist.
- Verschlussfolie (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfolie (10) an der Schwächungslinie (11, 11', 11") eine reduzierte Folienschichtdicke (13) von 10% bis 90%, insbesondere von 20% bis 80%, vorzugsweise von 30% bis 70%, der gesamten Folienschichtdicke (12) aufweist.
- Verschlussfolie (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Entnahmeabschnitt (14) und/oder Belüftungsabschnitt (15) jeweils mechanisch eindrückbar ist/sind, wobei die Schwächungslinie (11, 11', 11") an der Peripherie des zumindest einen Entnahmeabschnitts (14) und/oder Belüftungsabschnitts (15) jeweils um einen Verbindungsfolienabschnitt (19) unterbrochen ist.
- Verschlussfolie (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Entnahmeabschnitt (14) und Belüftungsabschnitt (15) jeweils mit einer Grifflasche (16, 16', 16") der Verschlussfolie (10) öffenbar verbunden ist.
- Verschlussfolie (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Entnahmeabschnitt (14) und/oder Belüftungsabschnitt (15) jeweils am Verpackungsrand (3) angrenzend oder sich über diesen übergreifend angeordnet ist.
- Verschlussfolie (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stegbreite (20) eines Verbindungsfolienabschnitts (19) von der halben bis zur dreifachen, vorzugsweise von der einfachen bis zur doppelten, Breite (18) eines Teilentnahmeabschnittes (17) beträgt.
- Verschlussfolie (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass um den zumindest einen Teilentnahmeabschnitte (17) aufweisenden Entnahmeabschnitt (14) ein weiterer Entnahmeabschnitt (14) vorgesehen ist, welcher nach einer Teilentnahme des Verpackungsinhalts (4, 5) getrennt von den Teilentnahmeabschnitten (17) öffenbar ist.
- Verschlussfolie (10) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Entnahmeabschnitt (14) und/oder Belüftungsabschnitt (15) von einem Grifflaschenabschnitt (16, 16', 16") bedeckbar ist.
- Verschlussfolie (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch zumindest ein Material oder Materialgemisch zu seiner Herstellung, ausgewählt aus der Gruppe: Polyethylen, Polypropylen, Polyester, Polyamid, Aluminium, Papier, PVC.
- Verpackung (1) umfassend ein Verpackungsgebinde (2) sowie eine Verschlussfolie (10), welche zum Verschließen des Verpackungsgebindes (2) an seinem Verpackungsrand (3) insbesondere durch Heißsiegelung, Klebung oder Pressung dichtend befestigbar ist, gekennzeichnet durch eine Verschlussfolie (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
- Verpackung (1) nach Anspruch 14 weiterhin umfassend ein Verpackungsgebinde (2) mit mehreren Aufnahmekammern (6, 7, 8, 9), gekennzeichnet durch zumindest einen Entnahmeabschnitt (14) und/oder Belüftungsabschnitt (15) in der Verschlussfolie (10) von zumindest zwei Aufnahmekammern (6, 7, 8, 9).
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