DE961027C - Flaechenartiges Tragwerk, insbesondere fuer die Eindeckung eines Gebaeudedaches, ausLeichtbetonplatten - Google Patents
Flaechenartiges Tragwerk, insbesondere fuer die Eindeckung eines Gebaeudedaches, ausLeichtbetonplattenInfo
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- E04B—GENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
AUSGEGEBEN AM
28. MÄRZ 1957
DEUTSCHES PATENTAMT
PATENTSCHRIFT
KLASSE 37a GRUPPE 6 INTERNAT. KLASSE E 04 b; c
O3520 V137 a
. Karl Gustav Olsson, Solna,
. Arne Henrik Wehtje, Lidingö, und 3)tyl.=$ttg. Anders Bertil Engwall, Södertälje (Schweden)
sind als Erfinder genannt worden
3tt:pl.i$ttg. Karl Gustav Olsson, Solna,
SrtpL^ng. Arne Henrik Wehtje,, Lidingö,
und SH{>I.=$ng. Anders Bertil Engwall, Södertälje (Schweden)
Flächenartiges Tragwerkr insbesondere für die Eindeckung
eines Gebäudedaches, aus Leichtbetonplatten
Patentiert im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 30. März 1954 an.
Patentanmeldung bekanntgemacht am 13. September 1956
Patenterteilung bekanntgemacht am 14. März 1957 Die Priorität der Anmeldung in Schweden vom 15. März 1954 ist in Anspruch genommen
Es ist bekannt, ein, Tragwerk, ζ. B. eine Dacheindeckung dadurch, herzustellen, daß der Abstand
zwischen den. verschiedenen Tragwänden, Träger», Sparren od. dgl. durch Leichtbetonplatten überbrückt
wird.
Jede Leichtbetonplatte lagert dabei auf zwei Tragwänden, od,., dgl. auf, und die Leichtbetonplatten
werden, mit ihren. Seitenrändern, dicht an, dicht
liegend, in· solcher Weise angeordnet, daß die Fugen:
zwischen, dem Platten, im wesentlichen rechtwinklig
zu den Tragwänden, od,. dgl. verlaufen.
Zur Lastverteilung müssen, die Leichtbetonplatten,
jeweils miteinander verbunden, werden, was z. B. durch Bildung eines Mörtelstreifens in einer
nach oben, offenen, Verbreiterung des oberen, Teiles der Fuge erfolgte. Diese Bauweise erforderte jedoch
eine besondere Formung der Ränder der Leichtbetonplatten, so daß deren Herstellung verlangsamt
und besondere Verarbeitungen, notwendig wurden.
Weiterhin, besteht der Nachteil, daß diese Bauart nicht bei kaltem Wetter angewendet werden kann
und, auch deshalb ungünstig ist, weil den Leichtbetonplatten Feuchtigkeit zugeführt wird, wodurch
die wärmeisolierende Eigenschaft im Bereich der Fuge beträchtlich verschlechtert wird.
Es ist ferner bekannt, zwei nebeneinander zu verlegende1 Leichtbauplatten, mittels Blechklammern.
ίο miteinander zu verbinden, die aus einem in, der jeweiligen. Fuge zwischen den Platten liegenden
senkrechten. Steg und zwei von diesem nach entgegengesetzten Seiten abgebogenen Schenkelpaaren
bestehen, welche die Ränder der in der Fuge zusammenstoßenden Platten übergreifen. Derartige
Blechklammern sind, abgesehen davon, daß sie schwierig herzustellen sind, und vor ihrer Anwendung
in umständlicher Weise gebogen, werden, müssen, jeweils nur für Platten, einer bestimmten Dicke
anwendbar, da sich der untere und. obere Schenkel jedes Schenkelpaares dicht an die entsprechende
Plattenfläche anlegen muß. Außerdem müssen die Klammern, beim Verlegen, der Platten in, die jeweilige
Fuge unter Umklammerung der bereits verlegten, Platte mit dem einen Schenkelpaar eingesetzt
werden, und die Nachbarp latte kann, nur verlegt werden, indem sie von der Seite her in, die
Öffnung zwischen, die Schenkel des anderen; Schenkelpaares
eingeschoben wird.
Durch die Erfindung soll ein Tragwerk, das vorzugsweise für die Eindeckung eines Gebäudedaches
bestimmt ist, aus Leichtbetonplatten unter Verwendung von die Fugen zwischen den, Platten übergreifenden.
Verbindungsgliedern aus Blech geschaffen, werden, bei dem diese Verbindungsglieder aus
einfachen Blechstücken ohne besondere umständliche Formgebung bestehen.· und. bei dem durch die
Verbindungsglieder das Verlegen der Platten in keiner Weise behindert.oder verzögert wird.
Demgemäß beruht die Erfindung auf der Anwenr dung von. Verbindungsgliedern, z. B. Metallblechteilen,
die unter Überbrückung der Fuge zwischen zwei aneinanderstoßenden: Leichtbetonplatten mit
ihrer Ebene quer zur Richtung der Fuge und etwa unter einem Winkel von 45 ° zur Höhenrichtung
der Platten geneigt derart in diese eingetrieben sind, daß jedes Verbindungsglied in beide Leichtbetonplatten.
eingreift. Diese zur gegenseitigen, Verankerung der Platten, dienenden Verbindungsglieder
können, in der Eintreibrichtung gesehen, flach, gerundet oder wellenförmig sein und. ferner mit gekrümmten,
verdickten oder angeflanschten. Seitenrändern versehen, sein, so. daß sie das Zusammenhalten
der Leichtbetonplatten· in- der Ebene des Daches oder Tragwerkes unterstützen. Die als Verbindungsglieder
dienenden, Blechstücke können, vorzugsweise rechteckig sein oder eine leicht zugespitzte
Form haben:.
Halteklammern aus Blech od. dgl., die in Leichtbauplatte»
eintreibbar sind, sind; zwar an sich bekannt. Diese bekannten Halteklammern. dienen aber
nicht zur Verbindung nebeneinanderliegender Platten, durch Überbrückung der jeweiligen Fugen, sondern
zur Befestigung von Verkleidungsplatten od. dgl. an einer Tragplatte. Demgemäß ragen, diese
Halteklammern in eingetriebenem Zustand über die zu verkleidende Fläche der Tragplatte vor, und der
vorragende Teil der Klammer ist in, umständlicher Weise mit einem seitlich abgebogenen Schenkelpaar
versehen, dessen unterer Schenkel sich auf die untere Verkleidungsplatte auflegt, während er mit
seiner Oberseite zur Aufnahme des- Randes der benachbarten; Verkleidungsplatte dient, der zugleich
von dem oberen, Schenkel übergriffen, wird.
Für die gegenseitige Verbindung· nebeneinanderliegender
Bauplatten durch Überbrücken der zwischen ihnen bestehenden Fugen sind derartige
Halteklammern nicht anwendbar und, können hierfür auch, kein. Vorbild geben.
Demgegenüber wird durch, die Erfindung ein flächenartiges Tragwerk, z. B. die Eindeckung eines
Gebäudedaches, mit einer Fugenverbindung geschaffen, durch welche unter Anwendung von in
einfacher Weise ausgebildeten, und einsetzbaren Verbindungsgliedern! die Belastung einer der
Leichtbetonplatten. des Daches oder Tragwerkes in einwandfreier Weise auf die benachbarten. Platten
übertragen, wird, so daß die Beanspruchung der einzelnen Platten, unter Anwendung einfachster
Mittel herabgesetzt und bei sehr geringer Durchbiegung ein Dach oder Tragwerk mit großer Belastungsfähigkeit
erreicht wird.
Gemäß der Erfindung sind die Blechstücke in solcher Weise in, dem sich· zwischen den Tragwänden,
odi. dgl. erstreckenden, Teil jeder Fuge angebracht, daß in. jedem Fall die Mehrzahl, vorzugsweise
aber die Gesamtzahl der Blechstücke auf einer Seite einer zwischen, den Tragwänden od. dgl. gedachten,
Mittellinie in derselben Richtung und entgegengesetzt zur Richtung der Mehrzahl, Vorzugsweise
aber entgegengesetzt zur Richtung der Gesamtzahl der Blechstücke auf der anderen Seite
dieser Mittellinie geneigt ist. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß sich die Erfindung nicht auf
die Anordnung irgendwelcher Blechstücke oberhalb oder auf der Außenseite der Tragwände od. dgl. bezieht.
Solche Stücke können nach Belieben zusätzlich eingetrieben, werden.
Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn wenigstens die Mehrzahl, vorzugsweise aber die
Gesamtzahl der Verbindungsstücke auf einer Seite der gedachten. Mittellinie in, solcher Weise geneigt
sind, daß ihre oberen Kanten näher an. der Mittellinie liegen, als ihre unteren. Kanten,. Es ist femer
auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus vorteilhaft, die Verbindungsglieder von der Mittellinie
aus nach, außen, gegen die Tragwände od. dgl. zu in
fortschreitend wachsendem Abstand voneinander anzuordnen.
Zur Herstellung der Stärkstmöglichen Verbindüng zwischen den. Platten mit der geringstmöglichen;
Anzahl von, Verbindungsgliedern, ist es zweckmäßig, Verbindungsglieder zu verwenden,
deren Länge in der Eintreibrichtung etwa der Dicke der Leiditbetonplatten. entspricht, weil bei
derartig bemessenen. Verbindungsgliedern, wenn sie
in einem Winkel von etwa 45 ° zur Höhenrichtung der Platten,· eingesetzt sind, keinerlei Gefahr besteht,
daß die wärmeisolierende Eigenschaft beeinträchtigt wird, vorausgesetzt, daß die eingesetzten
Verbindungsglieder gegenüber der Oberfläche d;es Daches oder Tragwerkes etwas versenkt sind.
Es wurde ferner festgestellt, daß die Wirkung je Verbindungsglied geringer wird, wenn die Verbindungsglieder auf den entsprechenden Seiten der
Mittellinie zu nahe aneinanderliegen. Der geringste Abstand zwischen den in derselben Richtung
geneigten Verbindungsgliedern, auf einer Seite der Mittellinie sollte daher der Länge der
Verbindungsglieder entsprechen. Andererseits ist es ohne Bedeutung, ob die Verbindungsglieder von
der oberen oder unteren Seite des Daches oder des Tragwerkes aus eingetrieben werden; die Erfindung
kann, daher auch mit Vorteil zur Instandsetzung von Dächern oder Tragwerken aus Leichtbetonplatten
angewendet werden, die vorher durch Mörtelfugen verbunden waren und sich aus diesem
oder jenem Grund, gelockert haben.
Zum besseren, Verständnis sind in der Zeichnung zwei Ausführungsfo'rmen der Erfindung als Beispiele
dargestellt.
Fig. ι ist ein Querschnitt durch den oberen Teil
eines Gebäudes, dessen Eindeckung aus zusammengefügten Leichtbetonplatten besteht —: der Schnitt
ist dabei durch die Fuge zwischen den Dachplatten gelegt —, während
Fig. 2 eine schematische Ansicht eines Tragwerkes in. schaubildlicher Darstellung zeigt, bei der
das Tragwerk in. der Zeichnung nach links unten sich fortsetzend zu denken ist, aber in einer Linie
geschnitten ist, die in einer Fuge zwischen, den Tragwerksplatten verläuft; dabei sind, die Verbindungsglieder
an, der Schnittfuge nicht geschnitten, sondern, ganz dargestellt.
In beiden Figuren, sind 1 eine Tragwand, 2 ein
Träger oder eine Pfette und 3 Leichtbetonplatten, welche den. Abstand zwischen der Tragwand 1 und
dem Träger 2 überbrücken. An Stelle des Trägers 2 könnte naturgemäß auch eine Tragwand oder umgekehrtan
Stelle der Tragwand ein Träger angeordnet sein, ohne daß irgendwelche Änderungen in
der nachfolgenden. Erläuterung eintreten. Auf den im wesentlichen parallelen, Auflagerteilen, die durch
die Wände 1 oder Träger 2 gebildet werden, sind eine Anzahl Leichtbetonplatten 3 dicht an dicht
unter Bildung der Fugen 4 verlegt, die rechtwinkelig zu den Wänden oder Trägern verlaufen. Die
Leichtbetonplatten 3 haben glatte Ränder, und. je zwei aneinanderstoßende Platten sind, durch eine
Anzahl Blechstücke 5 miteinander verbunden, die quer zur Richtung der Fuge 4 unter einem Winkel
von etwa 45 ° zur Höhenrichtung der Leichtbetonplattes
geneigt in diese, die Fuge überbrückend, eingetrieben sind.
Die Blechstücke 5 haben eine Länge, die etwa der Dicke der Leichtbetonplatten 3 entspricht, und quer
zur Fuge eine Breite, die so gewählt ist, daß die Bewehrungsstäbe der Platten 3 das Eintreiben, der
Blechstückes nicht behindern; zweckmäßig wird die Breite etwa halb so groß wie die Länge der
Verbindungsglieder gewählt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 konvergieren
die seitlichen Kanten der Blechstücke 5 etwas in der Eintreibrichtung, dies ist aber ohne
Bedeutung. Beim praktischen Gebrauch, werden die Blechstücke so· tief eingetrieben!, daß ihre oberen
Enden einige Millimeter unter der Oberfläche der Leichtbetonplatten liegen.
Zwischen) beiden Auflagern, für die Leichtbetonplatten, also zwischen der Wand r und dem Träger
2, sind die Blechstücke 5, wie aus den Dar-Stellungen
der Zeichnung ersichtlich ist, in. besonderer Weise angeordnet. Alle Blechstücke 5 jeder
Fuge 4 auf der einen Seite einer bei 6 angedeuteten,, gedachten. Linie, die etwa in der Mitte zwischen
der Wand 1 und dem Träger 2 verläuft, welche die an die Fuge angrenzenden Platten tragen, verlaufen
in derselben, Schrägrichtung, wobei ihre oberen Kanten, dichter an, der gedachten Mittellinie 6 liegen/
als· ihre unteren, Kanten.
Es ist ferner aus den Darstellungen der Zeich,-nung ersichtlich, daß der Abstand zwischen zwei
benachbarten Blechstücken 5 auf jeder Seite der Mittellinie 6 mit der Entfernung der Blechstücke
von der Mittellinie wächst. Dabei haben, bei den dargestellten Ausführungsformen, die oberen Kanten.
der beiden der Mittellinie 6 am nächsten liegenden Blechstücke 5 einen verhältnismäßig geringen
Abstand, der aber natürlich auch veränderlich sein kann.
In Fig. ι sind bei 7 und 8 zusätzliche Blechstücke
angebracht, die jedoch an der Außenseite der Wände 1 liegen, und nach Wunsch dort eingetrieben
werden können,, um die Leichtbetonplatten erforderlichenfalls an ihren überstehenden, Teilen miteinander
zu verbinden. Einzelne Blechstücke dieser 1°° Art können auch für die Teile der Fuge 4 zwischen
den Plattenauflagern angeordnet werden, aber im allgemeinen sind derartig unregelmäßig angeordnete
Blechstücke nicht zweckdienlich. Sie können im Gegenteil eine Schwächung der Fugenverbinr
dung hervorrufen,.
Claims (5)
- Patentansprüche:i. Flächenartiges Tragwerk, insbesondere für die Eindeckung eines Gebäudedaches, aus den Abstand, zwischen zwei Tragwänden, Trägern^ Pfetten od. dgl. überspannenden, mit ihren Seitenrändern dicht an dicht liegenden Leichtbetonplatten·, deren zwischen benachbarten Platten gebildete, etwa rechtwinkelig zu den Tragwänden od. dgl. verlaufende Fugen durch je zwei benachbarte Platten miteinander verankernde Verbindungsglieder, z. B. Blechstücke, überbrückt sind*, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsglieder, z. B. einfach© Blechstücke (5).. quer zur Richtung der Fuge (4) angeordnet und etwa unter einem Winkel von 45 ° zur Höhenrichtung der Platten (3) geneigt eingetrieben sind, so daß die Verbindungsglieder in je zwei Leichtbetonplatten (3) eingreifen, und in den Fugen, (4) in solcher Weise angeord,-net sind, daß in. jedem Fall die Mehrzahl der Verbindungsglieder auf einer Seite einer zwischen, den. Tragwändieni (i) od. dgl. gedachten Mittellinie (6) in. derselben Richtung liegt und entgegengesetzt zur Richtung der Mehrzahl der auf der anderen Seite der Mittellinie liegenden Verbindungsglieder geneigt ist
- 2. Tragwerk nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl der Verbindungsglieder auf einer Seite der gedachten Mit-, tellinie (6) in solcher Neigung- eingetrieben ist, daß ihre oberen Kanten näher an der Mittellinie liegen als ihre unteren Kanten.
- 3. Tragwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die VerbindungS'-glieder von der Mittellinie (6) aus nach außen gegen die Tragwände (1) od. dgl. zu mit fortschreitend wachsendem Abstand angeordnet sind/.
- 4. Tragwerk nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsglieder auf jeder Seite der Mittellinie (6) mindestens in, einem Abstand angeordnet sind, der ihrer Länge entspricht.
- 5. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 as bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge jedes Verbindungsgliedes etwa der Dicke der Leichtbetonplatten (3) entspricht.In, Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 833 693;
USA.-Patentschrift Nr. 2 429 113.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen©«09618/41 9.56 (609845 3.57)
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- 1955-03-03 GB GB6256/55A patent/GB764790A/en not_active Expired
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| US2429113A (en) * | 1942-09-17 | 1947-10-14 | United States Gypsum Co | Self-locking fastener |
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| GB764790A (en) | 1957-01-02 |
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