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Vorrichtung zum Zumischen eines Schaum- oder Netzmittels in die Druckwasserleitung
von Feuerlöschanlagen oder -vorrichtungen Zusatz zum Patent 889 114
Zum Zumischen
eines Schaum- oder Netzmittels in die Druckwasserleitung von Feuerlöschanlagen ist
es bekannt, in die Druckwasserleitung ein Venturirohr einzuschalten, das über eine
Zumischleitung mit einem Vorratsbehälter für das Schaum-oder Netzmittel in Verbindung
steht, und den Behälter durch eine Teilstromleitung mit der Druckwasserleitung zu
verbinden. Um bei diesen mit einem geschlossenen Vorratsbehälter ausgerüsteten Anlagen
denAustausch eines leeren Behälters gegen einen gefüllten Behälter zu erleichtern,
sind gemäß Patent 889 1 14 die Teilstromleitung und die Zumischleitung oder Teilstücke
von diesen durch eine Deckelscheibe von der Größe des sonst die Füllöffnung des
Vorratsbehälters verschließenden I)eckels hindurchgeführt und bilden zusammen mit
der fest mit ihnen verbundenen Deckelscheibe ein gemeinsames, mittels Schnellverschluß
leicht einsetzbares bzw. abnehmbares Verschlußstück für den Vorratsbehälter während
des Betriebes.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Weiterausbildung dieser Vorrichtung,
durch die einerseits vermieden wird, daß bei abgenommenem Behälter Leitungsenden
od. dgL. aus dem an der Drud<wasserleitung verbleibenden Verschlußstück herausragen
und andererseits erreicht wird, daß gegebenenfalls sowohl dieses Verschlußstück
als auch der Vorratsbehälter durch einen Blindfiansch verschlossen werden können.
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Demgemäß besteht die weitere Ausbildung gemäß der Erfindung darin,
daß die Teilstromleitung und die Zumischleitung im Bereich des Behälterver-
schlusses
in miteinander kuppelbare Teilstücke unterteilt und konzentrisch ineinander angeordnet
sind. Dabei tragen die außenliegenden Teilstücke der Zumischleitung die Kuppelglieder,
und das eine innenliegende Teilstfick der Teilstromilesitu,ng weist eine Dichtfläche
für den Anschluß mit dem zugehörigen anderen Teilstück auf. Zweckmäßig ist dabei
das eine Teilstück der Teilstromleitung in der einen Kupplungshälfte als gegen die
Kuppelebene offene und gegen diese zurückversetzte Kammer mit in der Öffnung eingelegter
Lippendichtung ausgebildet, in die das über die Kuppelebene vorgezogene und leicht
angeschärfte Gegenende der anderen Kupplungshälfte beim Zusammenschließen der Teile
eingreift.
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Gemäß der weiteren Erfindung kann der Vorratsbehälter für das Schaum-
oder Netzmittel mit einer ihn in zwei Räume unterteilenden nachgiebigen Trennwand
versehen sein, die im Betrieb auf der einen Seite durch das Druckwasser beaufschlagt
ist und von diesem unter Austreiben des Schaummittels gegen die Behälterwand gedrückt
wird. Es wird hierdurch ein Vermischen des zufließenden Druckwassers mit dem Schaummittel
in dem Vorratsbehälter verhütet. Die beiden Behälterräume können dabei durch Anschlußstutzen
an einen DifferenzSdruckmesiser angesclzlo,slslen sein, welcher das Austreiben des
Schaummittels aus dem Behälter anzeigt und somit als Leeranzeige dient.
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Die neue Ausbildung ist mit weiteren Merkmalen nachstehend an Hand
der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt Fig. I einen Achsenschnitt durch die Zumischvorrichtung
und Fig. 2 eine Stirnansicht des Venturieinsatzes.
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Das in eine Druckwasserleitung einschaltbare Rohrstück I, das den
Venturieinsatz 2 aufnimmt, hat einen an den engsten Querschnitt des Venturieinsatzes
2 angeschlossenen Stutzen 3, der eine Rohrkammer 4 trägt. Die Rohrkammer 4 ist am
unteren Ende offen und hier mit einem Kupplungsglied 5 versehen. Die Rohrkammer
4 ist durch eine mit einem Durchgang 6 versehene Scheibe 7 in zwei Räume 8, 9 unterteilt,
von denen der eine eine als Rückschlagventil wirkende Kugel 10 aufnimmt. In den
Raum g ist mittels Tragrippen 11 eine Kammer 12 eingesetzt, die durch einen seitlichen
Rohranschluß 13 unter Einschaltung eines Absperrventils 14 an den Druckstutzen I5
des Rohrstückes I angeschlossen ist. Die Kammer 12 ist gegen das Kuppelglied 5 offen
und gegen die Kuppel ebene zurückgenommen. Sie nimmt in der Anschlußöffnung eine
Lippendichtung I6 auf.
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Der Zumischbehälter I7 ist durch eine elastische Haut I8 in zwei
Räume I9, 20 unterteilt und trägt an seinem Füllstutzen 21 ein dem Kupplungsglied
5 entsprechendes Gegenglied 22. Durch den Füllstutzen 21 ist gleichachsig zu diesem
ein Rohr 23 geführt, das durch eine Umleitung 24 an den Raum 20 des Behälters I7
angeschlossen ist. Das Rohr 23 steht entsprechend der Zurücknahme der Kammer I2
über die Kuppelebene vor und ist in seiner Länge so gewählt, daß es beim Zusammenschluß
der Kuppelglieder 5, 22 mit seinem angeschärften Ende durch die Lippendichtung I6
in die Kammer I2 eintritt, so daß eine dichte Kuppelverbindung zwischen den Teilen
I2, 23 entsteht.
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Der Behälter I7 wird durch den Füllstutzen 2I mit einem Schaum- oder
Netzmittel gefüllt, wobei sich die Haut I8 auf den Behälterboden legt. Durch Aufsetzen
eines gegebenenfalls haubenartigen Blindflansches auf die Kupplungshälfte 22 kann
der Behälter I7 verschlossen und somit gefüllt aufbewahrt und befördert werden.
Auch die Kupplungshälfte 5 läßt sich durch einen Blindflansch verschließen, der
das Eindringen von Schmutz in die Kammer 4 verhindert.
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Zum Gebrauch werden die Kupplungshälften nach Abnahme der Blindflansche
aneinandergeschlossen. Nach dem Öffnen des Absperrventils 14 dringt Druckwasser
über die Leitungen I5, 13, I2, 23, 24 in den Raum 20 des Behälters I7 und drückt
unter Ausdehnung der Haut I8 das in dem Raum 19 enthaltene Schaummittel durch den
Füllstutzen 21 in die Kammern 9, 8 und von dort durch den Saugstutzen 3 in den Venturieinsatz
2.
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Nach dem völligen Austreiben des Schaummittels aus dem Behälter I7
wird dieser nach Schließen des Ventils 14 abgenommen und durch einen gefüllten Behälter
ersetzt. Durch die konzentrische Anordnung der zu verbindenden Leitungen kann das
Auswechseln der Behälter mit wenigen Griffen und schnell durchgeführt werden. Es
verbleiben keine frei vorstehenden Rohrteile (die Versetzung der Anschlußebene der
Kammer 12 gegen die Kuppelebene kann kleingehalten sein), und die Kuppelanschlüsse
lassen sich durch Blindfiansche abdecken.
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Die Umleitung 24 ist mit einem Entleerungsstopfen 25 versehen, der
vor der Abnahme des mit dem Druckwasser gefüllten Behälters I7 nach dem Schließen
des Ventils 14 abgeschraubt wird. Dabei schließt sich das Rückschlagventil 6, I0,
und der Druck in dem Behälter sinkt, so daß also die Kupplung 5, 22 mühelos gelöst
werden kann.
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Bei Verwendung von Behältern I7 mit der nachgiebigen Trennwand I8
sind die beiden Räume 19 20.über Stutzen 26, 27 zweckmäßig an einen Differenzdruckmesser
angeschlossen. Da während des Betriebsvorganges für die Zeit des Austreibens des
Schaummittels aus dem Raum 19 in den beiden Räumen I9, 20 der gleiche Druck herrscht,
ergibt sich für diese Zeit keine Anzeige des Druckmessers.
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Erst mit dem völligen Austreiben des Schaummittels aus dem Raum 19
stellt sich zwischen den Räumen 19, 20 ein dem Wiarkdruck des Venturieinsatzes 2
entsprechender Differenzdruck ein, der dann an dem Druckmesser angezeigt wird und
zu erkennen gibt, daß der Schaummittelvorrat des Be hälters verbraucht ist.
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Für die Verwendung von Behältern ohne Trennwand wird bei der dargestellten
Ausbildung der Füllstutzen 2I bis zum Behälterboden heruntergezogen und das Rohr
23 nur bis zur Innenwand des Behälters geführt. Der Behälter erhält dann in Bodennähe
einen Entleerungsstutzen.
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Die Anordnung kann auch so getroffen sein, daß das Druckwasser durch
die äußere Leitung dem Behälter zugeführt wird, während die innere Leitung der Schaummittelführung
dient. Auch kann durch Einschaltung eines entsprechend ausgestalteten T-Stückes
zwischen die Kupplungsteile 5, 22 noch ein zweiter Behälter angeschlossen werden.
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Beide Behälter können dann über ein in dem T-Stück vorgesehenes Umschaltventil
wechselweise in Betrieb genommen werden.
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Die Behälter I7 können für den Gebrauch in liegender Stellung ausgebildet
sein, wie auch die Kammer 4 mit dem Kupplungsteil 5 und dem Absperrventil 14 über
Schlauchleitungen an die Stutzen 3, 15 angeschlossen sein kann.