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DE9319568U1 - Zugangskontrollanlage - Google Patents

Zugangskontrollanlage

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DE9319568U1
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access
cards
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DE9319568U
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GECO SICHERUNGSTECHNIK
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GECO SICHERUNGSTECHNIK
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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K7/00Methods or arrangements for sensing record carriers, e.g. for reading patterns
    • G06K7/10Methods or arrangements for sensing record carriers, e.g. for reading patterns by electromagnetic radiation, e.g. optical sensing; by corpuscular radiation
    • G06K7/12Methods or arrangements for sensing record carriers, e.g. for reading patterns by electromagnetic radiation, e.g. optical sensing; by corpuscular radiation using a selected wavelength, e.g. to sense red marks and ignore blue marks
    • GPHYSICS
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Description

Zugangskontrollanlage
Die Erfindung betrifft eine Zugangskontrollanlage mit mindestens einem Lesegerät für codierte Karten und mindestens einer elektrisch betätigbaren Sperreinrichtung.
Zugangskontrollanlagen dieser Art werden wegen immer größerer Sicherheitsanforderungen auch wegen gestiegener Kriminalität immer wichtiger. Durch solche Zugangskontrollanlagen soll aber nicht nur der Zutritt zu gewissen Räumen oder Gebäuden kontrolliert werden, sondern auch der Zugang zu einzelnen Geräten, Kraftfahrzeugen usw., daß diese also mit Hilfe der codierten Karten für den Karteninhaber zugänglich, d.h. benutzbar werden.
Bekannte Anlagen dieser Art haben wesentliche Nachteile, die insbesondere darin bestehen, daß die Anlagen auf sehr komplizierte Weise von Fachleuten eingerichtet werden müssen, insbesondere dann, wenn mehrere Kartenleser und/oder Sperreinrichtungen vorhanden sind.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Anlage der eingangs genannten Art, die vielseitig verwendbar und vom Benutzer selbst entsprechend seinen besonderen Wünschen eingerichtet werden kann.
Dresdner Bank AG Hamburg 04t)30 4&iacgr;&dgr; 00'(BLZ^OO SÜD OOJ" P5§tgiro Hamburg 1476 07-200 (BLZ 200 100 20)
Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, daß die Anlage eine Auswerteeinheit, Steuerkarten und zufallscodierte Zugangskarten aufweist.
Mit Hilfe der Steuerkarten kann bestimmt werden, daß eine nach Lesen der Steuerkarte eingeführte Zugangskarte Zugangsberechtigung erhält, Zugangsberechtigung zu gewissen Räumen erhält, die Zugangsberechtigung gelöscht wird und dergleichen.
Zweckmäßigerweise ist die Information der Steuer- und Zugangskarten so in der Karte codiert, daß das Codemuster zweifach in der Karte enthalten ist, das eine Muster ein Spiegelbild des anderen bezüglich der Quermittelachse der Karte ist und die Codierung einen Richtungsbit aufweist. Dies hat den Vorteil, daß die Karte mit beliebiger Orientierung in das Lesegerät eingeschoben werden kann. Wird die Karte um die Quermittelachse gedreht, so liest das Lesegerät das exakt gleiche Codemuster. Wird die Karte um die Längsmittelachse gedreht, so ist das gelesene Muster zwar ein anderes, was aber das Lesegerät aufgrund des Richtungsbit erkennt, so daß die Codierung richtig ausgelesen wird.
Zweckmäßigerweise weist die Codierung in Längsrichtung der Karte vier nebeneinander angeordnete Reihen von Markierungen auf. In diesem Falle benötigt man nur vier nebeneinander angeordnete Sensoren für die Markierungen, kann aber trotzdem eine sehr große Anzahl von unterschiedlichen Karten mit jeweils unterschiedlichen Codierungen versehen.
Eine besonders einfache und fälschungssicher herzustellende Karte zeichnet sich dadurch aus, daß die Karte für sichtbares und IR-Licht undurchlässig ist und nur im Bereich der Markierungen IR-Licht-durchlässig ist.
Eine ganz wesentliche Vereinfachung der Installation erhält man dadurch, daß das Lesegerät batteriebetrieben ist. Die Lesegeräte müssen dann nicht mit separaten Stromversor-
gungskabeln versehen werden, was die Installation ganz wesentlich erleichtert. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist auch die Sperreinrichtung batteriebetrieben, wobei der notwendige Strom zur Betätigung der Sperreinrichtung insbesondere von den Batterien des Lesegerätes geliefert werden kann. In anderen Fällen, bei denen der Zugang zu einem Gerät kontrolliert werden soll, das ohnehin an Netzstrom angeschlossen ist, kann die Sperreinrichtung selbst selbstverständlich netzbetrieben sein, wobei dann nur Steuerpulse vom batteriebetriebenen Lesegerät geliefert werden.
Zweckmäßigerweise weist die Anlage einen Rechner zum Überprüfen auf Lesefehler des Lesegeräts auf. Die Markierung der Karten könnte zu diesem Zweck mit einer Kontrollziffer versehen sein.
Wenn das Lesegerät durch Einstecken einer Karte aktivierbar ist und die Information beim anschließenden Herausziehen der Karte gelesen wird, so kann das Gerät normalerweise abgeschaltet sein, so daß es nur wenig Strom benötigt. Wird die Information nicht beim Einstecken, sondern erst beim Herausziehen der Karte gelesen, so besteht während des Hineinsteckens der Karte genügend Zeit, die Elektronik und die Sensoren des Lesegeräts zu aktivieren und gegebenenfalls eine Empfindlichkeitseinstellung vorzunehmen.
Vorteilhafterweise weist der Kartenleser optische und/oder akustische Meldeeinrichtungen für die Betätigung des erfolgreich abgeschlossenen Lesevorgangs und für Fehlermeldungen auf.
Wenn die Anlage eine numerische Tastatur aufweist, wird die Sicherheit weiter erhöht. Jeder Karteninhaber muß in diesem Falle noch einen nur ihm persönlich bekannten numerischen Code eingeben, so daß ein Dritter, der die Karte mißbräuchlich ohne Wissen des Berechtigten benutzen will, keinen Zugang erhält.
Die Anlage zeichnet sich dadurch aus, daß sie zunächst ganz allgemein aufgebaut werden kann, wobei lediglich die notwendigen Leitungen von den Kartenlesern zu den Sperreinrichtungen herzustellen sind. Die Einrichtung, d.h. die Programmierung erfolgt später durch den Benutzer selbst. Wenn die Anlage aber eine Funktionstestkarte aufweist, mit der sie nach Neuinstallation aber vor Eingabe von Daten oder Steuerkarten auf Funktionsfähigkeit überprüfbar ist, so kann der die Anlage Installierende nach beendigter Arbeit überprüfen, ob die Anlage fehlerfrei aufgebaut ist.
Eine vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß eine vom Benutzer aus einer größeren Zahl von Karten beliebig auswählbare Karte zur Masterkarte einrichtbar ist, indem diese Karte als erste Karte in das Lesegerät eingeschoben wird. Diese Karte ist dann die einzige Karte, mit der anschließend die Berechtigungen der einzelnen Karten eingegeben oder gelöscht werden können. Die Masterkarte kann dabei vom Benutzer nicht mehr gelöscht werden.
Die Berechtigung für eine bisher nicht berechtigte Zugangskarte geschieht dadurch, daß zuerst die Masterkarte und anschließend die Zugangskarte eingelesen wird. Wird dies durchgeführt mit einer Karte, die bisher zugangsberechtigt war, so wird die Zugangsberechtigung gelöscht.
Es ist auch möglich, mit Hilfe von Gruppenkarten, die entsprechend konfiguriert sind, die Zugangsberechtigung nicht für einzelne Benutzer, sondern für Benutzer von Gruppen einzurichten und zu löschen.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß sie eine oder mehrere Programmkarten aufweist, mit denen besondere Betriebsweisen der Anlage eingerichtet werden können.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die Anlage eine Löschkarte aufweist, die den Speicher in der Auswerteeinheit definiert löscht. Dabei wird nur die Berechtigung der Berechtigungskarten gelöscht. Die Löschung des Speichers und damit aller Zugangsberechtigungen kann z.B. nach dem Ende einer Veranstaltung zweckmäßig sein, wo alle Teilnehmer die Berechtigung verlieren. Die Löschkarte führt diese Löschung auch nur durch, wenn vorher die Masterkarte eingelesen wurde. Wurde die Masterkarte vorher nicht eingelesen, so wirkt die Löschkarte nur als Testkarte. Durch die Löschkarte wird die Funktion der Masterkarte nicht beeinflußt.
Für besonders hohe Sicherheitsanforderungen ist eine Anlage vorgesehen, die sich dadurch auszeichnet, daß für Zweikartenbetrieb eingerichtet ist. Zugang wird nur dann möglich, wenn nacheinander die beiden Karten, die von unterschiedlichen Personen mit sich geführt werden, eingelesen werden.
Äußerst einfach läßt sich eine veränderbare Information durch einen Thermo-Transferdruck auf die Karte bringen, dessen Strich-Codemuster mit der gleichen Elektronik ausgelesen werden kann. Damit können auf die Karte veränderbare Informationen aufgebracht werden, z.B. die zeitlich begrenzte Nutzung. Dies kann u.a. für Hotels mit unterschiedlicher Berechtigung für Fahrstuhl, Telefon, Kühlschrank usw. vorgesehen werden.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist die Möglichkeit der variablen Ausnutzung des Lesers für sicherheitsrelevante Aufgaben durch zufallscodierte bzw. für zeitbegrenzte Applikationen durch druckprogrammierte Karten. Dies ist nicht nur mit der ISO-Standardkarte zu erreichen, sondern auch mit Minikarten am Schlüsselbund mit einer Codefläche von max. 12 &khgr; 30 mm.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß sie Ziffernkarten aufweist, die einer
Adressvergabe dienen. Hier kann jeder Sperreinrichtung eine Adresse (z.B. dreistellige Dezimalzahl) zugeordnet werden, die bei Hotels z.B. die Zimmernummer sein kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß sie eine Resetkarte aufweist, die Demonstrationszwecken (Systemdemonstration, Vertreterschulungen usw.) dient. Sie wird als unberechtigter Zutrittsversuch abgewiesen, so daß man nur mit den Zugangskarten, die berechtigt sind, oder der Masterkarte Zutritt bzw. Zugang erhält.
Eine vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die Sperreinrichtung ein Türschloß ist, das sich beim Schließen der Tür von selbst wieder verriegelt. Auf diese Weise kann der Zutritt zu Räumen, Gebäudeteilen oder Gebäuden begrenzt werden.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist die Sperreinrichtung ein Schloß für eine Minibar oder einen Safe im Hotel, insbesondere im Hotelzimmer. Hierbei gilt für die Betriebsart folgende Besonderheit. Bleibt die Tür der Minibar oder eines im Hotelzimmer angeordneten Safes nach Abreise des Hotelgastes offen, so führt ein Einlesen einer beliebigen Zugangskarte zum Löschen der bisherigen Zugangskarte. Die neu eingelesene Zugangskarte ist dann berechtigt.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist die Zugangssperre eine Wegfahrsperre für ein Kraftfahrzeug. Mit der Anlage der Erfindung kann dann erreicht werden, daß ein genau definierter Personenkreis ein gewisses Kraftfahrzeug benutzen kann.
Die Sperreinrichtung kann aber auch eine Sperre für ein elektrisches Gerät sein, z.B. einen Fotokopierer, einen Computer, oder für Heimanwendungen ein Fernsehgerät. Weitere Anwendungen sind Zugangssperren für teure Maschinen, Parkeinrichtungen, Registrierkassen, Schließfächer in einer Bank.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer vorteilhaften Ausführungsform unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beispielsweise beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Anlage der Erfindung; Fig. 2 die Codierung einer Steuerkarte oder Zugangskarte.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellte Zugangskontrollanlage weist ein Lesegerät 1 für Karten, eine Auswerteeinheit 2 und ein Schloß 3 auf, mit dem eine Tür 4 verriegelt ist, wobei die Verriegelung durch die Auswerteeinheit 2 aufhebbar ist, wenn in der Kartenieseeinheit 1 eine Karte mit Zugangsberechtigung eingelesen ist. Die Anlage kann mehrere Lesegeräte 1, Auswerteeinheiten 2 und Schlösser 3 oder andere Sperreinrichtungen 3 aufweisen. Insbesondere dann, wenn nur ein Lesegerät vorgesehen ist, können Lesegerät 1 und Auswerteeinheit 2 auch zu einer Einheit zusammengefaßt werden.
Die in Fig. 2 gezeigte Karte 5 ist für gewöhnliches Licht undurchlässig und ist auch mit Ausnahme der Markierungen 7 für Infrarot-Licht undurchlässig, so daß die Karte sehr schwer zu kopieren ist. Die Markierungen 7 sind bezüglich der Quermittelachse 8 spiegelsymmetrisch. Zusätzlich weist die Markierung 7 noch ein Richtungsbit auf, so daß es keine Rolle spielt, wie die Karte 6 in das Kartenlesegerät 1 eingeschoben wird.

Claims (27)

Schutzansprüche
1. Zugangskontrollanlage mit mindestens einem Lesegerät für codierte Karten und mindestens einer elektrisch betätigbaren Sperreinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Auswerteeinheit (2), Steuerkarten (6) und zufallscodierte Zugangskarten (6) aufweist.
2. Zugangskontrollanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Information der Steuer- und Zugangskarten (6) so in der Karte (6) codiert ist, daß das Codemuster (7) zweifach in der Karte enthalten ist, das eine Codemuster (7) ein Spiegelbild des anderen bezüglich der Quermittelachse (8) der Karte (6) ist und die Codierung (7) einen Richtungsbit aufweist.
3. Zugangskontrollanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierung (7) in Längsrichtung der Karte {6) vier nebeneinander angeordnete Reihen von Markierungen aufweist.
4. Zugangskontrollanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen (7) ein Punkte-Raster oder Strichcode bilden.
5. Zugangskontrollanlage nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Karte (6) für sichtbares und IR-Licht undurchlässig ist und nur im Bereich der Markierungen (7) IR-Licht-durchlässig ist.
6. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät (1) batteriebetrieben ist.
7. Zugangskontrollanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperreinrichtung (3) batteriebetrieben ist.
8. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Rechner zum Überprüfen auf Lesefehler des Lesegeräts (1) aufweist.
9. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät (1) durch Einstecken einer Karte (6) aktivierbar ist und die Information beim anschließenden Herausziehen der Karte (6) gelesen wird.
10. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartenleser (1) optische und/oder akustische Meldeeinrichtungen für die Betätigung des erfolgreich abgeschlossenen Lesevorgangs und für Fehlermeldungen aufweist.
11. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine numerische Tastatur aufweist.
12. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Funktionstestkarte (6) aufweist, mit der sie nach Neuinstallation, aber vor Eingabe von Daten oder Steuerkarten auf Funktionsfähigkeit überprüfbar ist.
13. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Karte (6) als Masterkarte auswählbar ist, mit der jede Änderung der Berechtigungen durchführbar ist.
14. Zugangskontrollanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß Berechtigung für eine bisher nicht
berechtigte Zugangskarte (6) durch Einlesen der Masterkarte (6) und anschließendes Einlesen der Zugangskarte (6) herstellbar ist.
15. Zugangskontrollanlage nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Berechtigung für eine bisher berechtigte Zugangskarte (6) durch Einlesen der Masterkarte (6) und anschließendes Einlesen der Zugangskarte (6) lösbar ist.
16. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugangsberechtigung gruppenweise mit einer Gruppenkarte (6) geregelt wird.
17. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine oder mehrere Programmkarten (6) aufweist.
18. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Löschkarte (6) aufweist .
19. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß sie für Zweikartenbetrieb eingerichtet ist.
20. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bist 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Karten (6) mit einem Magnetstreifen versehen sind.
21. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugangsberechtigung zeitbegrenzt ist.
22. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß sie Ziffernkarten (6) aufweist .
23. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Resetkarte (6) aufweist .
24. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperreinrichtung (3) ein Türschloß ist, das sich beim Schließen der Tür (4) von
selbst wieder verriegelt.
25. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperreinrichtung (3) ein Schloß für eine Minibar oder einen im Hotelzimmer befindlichen Safe ist.
26. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperreinrichtung (3) eine Wegfahrsperre für ein Kraftfahrzeug ist.
27. Zugangskontrollanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperreinrichtung (3) eine Sperre für ein elektrisches Gerät ist.
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