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DE4325221A1 - Verfahren zum Einlesen einer Codierung in eine Identifizierungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Verfahren zum Einlesen einer Codierung in eine Identifizierungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge

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DE4325221A1
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DE
Germany
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code
identification device
coding
carrier
carriers
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DE4325221A
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DE4325221C2 (de
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Michael Henninger
Thomas Hennig
Reinhold Berberich
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Mannesmann VDO AG
Original Assignee
Mannesmann VDO AG
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Publication date
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Publication of DE4325221A1 publication Critical patent/DE4325221A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/20Means to switch the anti-theft system on or off
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/20Individual registration on entry or exit involving the use of a pass
    • G07C9/21Individual registration on entry or exit involving the use of a pass having a variable access code

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einlesen einer Codierung in eine Identifizierungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, bei welchem mittels einer in der Iden­ tifizierungseinrichtung bereits gespeicherten Codierung eines Codeträgers eine Speicherbereitschaft der Identifi­ zierungseinrichtung aktiviert wird.
Vor Benutzung einer mit besonderen Sicherheitsvorrichtungen ausgerüsteten Einrichtung, z. B. eines gegen Diebstahl ge­ sicherten Kraftfahrzeuges, muß sich der Benutzer vor Betä­ tigung der Einrichtung über einen Code legitimieren.
Dieser Code ist in sogenannten Codeträgern, wie z. B. Code­ stecker mit Kontakten, Funkschlüsseln oder Transpondern ab­ gelegt. Der am zu sichernden Objekt vorhandenen Identifi­ zierungseinrichtung sind alle Codierungen bekannt, welche zur Benutzung des Objektes berechtigen.
Vom Hersteller werden entsprechend den Kundenwünschen meh­ rere Codeträger mit entsprechender Codierung geliefert.
Geht nun ein Codeträger verloren, muß ein kompletter Satz neuer Codeträger mit zugehöriger Auswerteeinrichtung gekauft und neu installiert werden.
Kostengünstigere Möglichkeiten bestehen darin, neue Code­ träger in die schon bestehenden Sicherheitsvorrichtungen einzuführen.
Entweder wird durch Legitimation mit Hilfe eines nur für diesen Zweck vorgesehenen sogenannten Master-Code-Gebers in der Identifizierungseinrichtung ein Mode zur Veränderung der angemeldeten Codeträger aktiviert oder die neuen Code­ träger werden über eine Datenschnittstelle der Identifika­ tionseinrichtung bekanntgemacht.
In jedem Fall sind zusätzliche Vorrichtungen notwendig, um andere Codeträger in das Sicherheitssystem einzuführen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren an­ zugeben, welches es einer autorisierten Person gestattet, auf einfache Weise Veränderungen bei den der Identifikationseinrichtung bekannten Codierungen der Code­ träger vorzunehmen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß nach der Identifizierung von mindestens einem, dem ständigen Gebrauch dienenden Codeträger von der Identifizierungsein­ richtung ein Mode aktiviert wird, mittels welchem die Codierung von mindestens einem Codeträger in die Identifi­ zierungseinrichtung einspeicherbar ist.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der berech­ tigte Nutzer der zu sichernden Einrichtung selbst ohne Zu­ hilfenahme zusätzlicher Geräte und ohne Konsultation eines Fachmannes sich weitere Codeträger beschaffen kann.
Dabei kann die Anzahl der Codeträger zu jedem Zeitpunkt be­ liebig eingeschränkt oder erweitert werden.
Die Bereitstellung eines Master-Code-Gebers durch den Her­ steller des Sicherheitssystems kann dann entfallen.
In einer Ausgestaltung werden nach der Identifizierung von mindestens einem bekannten Codeträger alle in der Identifi­ zierungseinrichtung abgespeicherten Codierungen gelöscht und danach die zugelassenen Codeträger neu definiert.
Eine andere Ausgestaltung besteht darin, daß nach der Iden­ tifizierung von mindestens einem bekannten Codeträger alle Codierungen vorhandener, bereits angemeldeter Codeträger der Identifizierungseinrichtung gezeigt werden und danach die Neudefinition der zugelassenen Codeträger erfolgt.
Um sicherzustellen, daß nur der berechtigte Nutzer den Be­ kanntmachungsvorgang von weiteren Codeträger einleitet, müssen durch die Identifizierungseinrichtung mindestens zwei bekannte, nach einem definierten Algorithmus betätigte Codeträger erkannt werden.
So müssen die bekannten Codeträger in einer festgelegten Reihenfolge betätigt werden. Auch können die bekannten Codeträger mehrmals betätigt werden. Der Vorgang der Betä­ tigung der bekannten Codeträger erfolgt in einer bestimmten zeitlichen Abfolge. Die einzelnen Möglichkeiten können auch beliebig kombiniert werden.
Vorteilhafterweise wird ein mit der Codierung eines Code­ trägers belegter Speicherplatz durch die Codierung eines anderen Codeträgers belegt. Durch diese Maßnahme wird gewährleistet, daß der ursprüngliche Satz an Codeträgern nach Wunsch immer wieder komplettiert werden kann. Dabei wird der von der Codierung eines Codeträgers belegte Spei­ cherplatz durch die Codierung eines bisher nicht bekanntge­ machten Codeträgers belegt.
Um sicherzustellen, daß kein Unbefugter, der zufällig in den Besitz eines abhandengekommenen Codeträgers gelangt ist, die zu sichernde Einrichtung nutzen kann, wird in ei­ ner Ausgestaltung der mit der Codierung eines Codeträgers belegte Speicherplatz durch die Codierung eines bereits angemeldeten Codeträgers belegt.
In einer anderen Ausgestaltung werden bisher unbelegte Speicherplätze in der Identifizierungseinrichtung durch Codierungen zusätzlich bekanntzumachender Codeträger belegt. Dadurch können in Abhängigkeit von der Speicher­ platzkapazität der Identifizierungseinrichtung zusätzlich neue Codeträger bekanntgemacht werden.
Zur Sicherheit kann ein zweites zusätzliches, im Fahrzeug selbst gewonnenes Signal an die Identifizierungseinrichtung notwendig sein, um eine bewußte Einleitung des Modes zu gewährleisten.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist vielfältig einsetzbar. Es findet Anwendung sowohl bei Systemen, wo die Codeüber­ tragung zwischen Codeträger und Identifizierungseinrichtung drahtlos als auch über mechanische Kontakte erfolgt.
Eine Identifizierungseinrichtung zur Durchführung des er­ findungsgemäßen Verfahrens weist eine Code-Empfangseinrich­ tung auf, welche mit einer Vergleichseinheit verbunden ist, die den eingegebenen Code mit den in einem Speicher abge­ legten Code vergleicht und bei Übereinstimmung die zu si­ chernde Einrichtung freigibt.
Die Erfindung läßt mehrere Ausführungen zu. Einige davon sollen nun erläutert werden.
Die Fig. 1 zeigt den Aufbau eines Steuergerätes 2 eines Kraftfahrzeuges.
Über einen die Codierung tragenden Funkschlüssel legiti­ miert sich der Benutzer des Kraftfahrzeuges, indem er einem im Kraftfahrzeug installierten Empfänger 1 drahtlos einen Steuerbefehl übermittelt. Der Empfänger 1 wandelt den Code in ein elektrisches Signal und leitet ihn an das Steuerge­ rät 2 weiter, dessen Mikroprozessor 3 den Code mit den in einem EEPROM 4 abgelegten berechtigten Codes vergleicht. Bei Übereinstimmung des eingegebenen Codes mit einem abgespeicherten Code gibt das Steuergerät 2 die Zündung des Kraftfahrzeuges frei.
Zu jedem Fahrzeug werden üblicherweise drei Funkschlüssel ausgegeben, deren einzelne Codierungen im Speicher 4 des Steuergerätes abgelegt sind.
Geht nun ein Funkschlüssel verloren, besteht die Notwendig­ keit, dem Steuergerät 2 einen Ersatzschlüssel bekanntzu­ machen. Gleichzeitig muß der Code des abhandengekommenen Funkschlüssels im EEPROM 4 gelöscht werden, um einen unbefugten Zugriff auf das Fahrzeug zu verhindern.
Zur Einleitung des Bekanntmachungsvorganges wird der erste Funkschlüssel in das Zündschloß eingeführt und die Zündung eingeschaltet. Gemäß Fig. 2 werden zwei dem Steuergerät 2 über ihre Codierung bekannte Funkschlüssel dreimal alter­ nierend betätigt. Nach der Identifizierung durch das Steu­ ergerät 2 werden alle im EEPROM 4 gespeicherten Codierungen gelöscht. Im folgenden werden die vom Nutzer des Kraftfahr­ zeuges gewünschten, die Diebstahlsicherung deaktivierenden Funkschlüssel neu definiert.
Innerhalb einer Zeitspanne von 5 Sekunden wird ein Funk­ schlüssel betätigt und dessen Codierung im EEPROM 4 abge­ speichert. Ein weiterer Funkschlüssel wird innerhalb der nächsten 5 Sekunden betätigt, dessen Codierung ebenfalls gespeichert wird.
So können die vom Nutzer gewünschten Funkschlüssel dem Steuergerät 2 bekanntgemacht werden. Die Anzahl der Funk­ schlüssel kann dabei größer, kleiner oder gleich der vom Hersteller ausgegebenen Anzahl der Funkschlüssel sein und wird nur durch die Anzahl der Speicherplätze begrenzt.
Wird innerhalb des Zeitfensters von 5 Sekunden kein weite­ rer Funkschlüssel bekanntgemacht, werden die noch zur Ver­ fügung stehenden freien Speicherplätze mit 0 belegt. Das Steuergerät 2 erkennt den Vorgang als abgeschlossen.
Eine andere Möglichkeit des Bekanntmachungsvorganges ist in Fig. 3 dargestellt.
Nach der Einleitung des Modes zur Neudefinition der Funk­ schlüssel durch die Identifizierung von 2 bekannten Funk­ schlüsseln durch das Steuergerät 2 wird festgestellt, ob die Codierung eines weiteren, innerhalb von 5 Sekunden betätigten Funkschlüssels dem Steuergerät 2 bekannt ist. Ist dies bereits der Fall, kann ein weiterer Funkschlüssel eingeführt werden.
Ist die Codierung des Funkschlüssels dem Steuergerät 2 un­ bekannt, wird sie neu in den EEPROM 4 eingetragen.
Der Abschluß des Vorganges erfolgt analog dem vorher erläu­ terten Beispiel.
Reichen dem Nutzer des Kraftfahrzeuges zwei Funkschlüssel aus, so wird entsprechend eines einfacheren Beispiels nach dem zweiten Funkschlüssel noch einmal der Code des ersten Funkschlüssels zum Steuergerät 2 übertragen und der Spei­ cherplatz des verlorenen dritten Funkschlüssels durch den Code des ersten Funkschlüssels belegt.
Zur Einleitung des Bekanntmachungsvorganges gibt es viele Möglichkeiten.
Um ein unbefugtes Benutzen praktisch auszuschließen, wird der Bekanntmachungsvorgang durch die Kombination der Hand­ habung einer definierten Anzahl von Funkschlüsseln einge­ leitet.
Bei fünf vorhandenen Funkschlüsseln wird der Code des er­ sten Schlüssels einmal, der Code des zweiten Schlüssels dreimal und der Code des fünften Schlüssels einmal übertra­ gen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß innerhalb einer Zeitspanne von 15 Sekunden schon angemeldete Funkschlüssel von dem Steuergerät erkannt werden.
Im Ausnahmefall kann bei Verwendung von nur zwei Funk­ schlüsseln und bei Verlust eines der Funkschlüssel der noch vorhandene Funkschlüssel zur Anmeldung eines neuen Funk­ schlüssels genutzt werden. Dabei wird nach Anschalten der Zündung der Code des noch vorhandenen Funkschlüssels bei­ spielsweise dreimal durch den Benutzer ausgelöst und über Empfänger zum Steuergerät übertragen.
Der Mode zur Neudefinition der Funkschlüssel wird aber erst aktiviert, wenn zusätzlich noch ein Steuerbefehl z. B. zum Öffnen der Fahrzeugtüren, zum Einschalten der Warnblinkan­ lage oder der Nebelschlußleuchte u.ä. vom Steuergerät 2 empfangen wird.
Durch diese Signalfolge wird dem Steuergerät 2 angezeigt, daß eine Neudefinition der zugelassenen Funkschlüssel er­ folgen soll.

Claims (15)

1. Verfahren zum Einlesen einer Codierung in eine Identifi­ zierungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, bei welchem mittels einer in der Identifizierungseinrichtung bereits gespeicherten Codierung eines Codeträgers eine Speicherbereitschaft der Identifizierungseinrichtung akti­ viert wird, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Identifi­ zierung von mindestens einem, dem ständigen Gebrauch dienenden Codeträger von der Identifizierungseinrichtung ein Mode aktiviert wird, mittels welchem die Codierung von mindestens einem Codeträger in die Identifizierungseinrich­ tung einspeicherbar ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Identifizierung von mindestens einem bekannten Codeträger alle in der Identifizierungseinrichtung abge­ speicherten Codierungen gelöscht werden und danach die Neu­ definition der zugelassenen Codeträger erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Identifizierung von mindestens einem bekannten Codeträger alle Codierungen vorhandener, bereits angemelde­ ter Codeträger der Identifizierungseinrichtung gezeigt wer­ den und danach die Neudefinition der zugelassenen Codeträ­ ger erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß durch die Identifizierungseinrichtung mindestens zwei bekannte, nach einem definierten Algorith­ mus betätigte Codeträger identifiziert werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die bekannten Codeträger in einer festgelegten Reihenfolge betätigt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die bekannten Codeträger mehrmals betätigt werden.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die bekannten Codeträger in einer bestimmten zeitlichen Abfolge betätigt werden.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit der Codierung eines Codeträgers besetzter Speicherplatz durch die Codierung eines anderen Codeträgers belegt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Codierung eines Codeträgers belegte Speicher­ platz durch die Codierung eines bisher nicht bekannten Codeträgers belegt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Codierung eines Codeträgers belegte Speicher­ platz durch die Codierung eines bereits bekannten Codeträ­ gers belegt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß bisher unbelegte Speicherplätze der Identifizierungseinrichtung durch Codierungen von neu bekanntzumachenden Codeträgern belegt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein zusätzliches, im Fahrzeug selbst gewonnenes Signal not­ wendig ist, um den Mode einzuleiten.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Codeübertragung zwischen Code-Geber und Identifizierungseinrichtung drahtlos oder über mechanische Kontakte erfolgt.
14. Identifizierungseinrichtung zur Durchführung des Ver­ fahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Codeempfangseinrichtung (1) mit einer Vergleichseinheit (3) verbunden ist, die den eingegebenen Code mit den in einem Speicher (4) abgelegten Code vergleicht und bei Übereinstim­ mung die zu sichernde Einrichtung freigibt.
15. Identifizierungseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung ein Steuergerät (2) in einem Kraftfahrzeug ist.
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