DE9314000U1 - Reisesportwagen mit einem zusammenlegbaren Rohrrahmengestell - Google Patents
Reisesportwagen mit einem zusammenlegbaren RohrrahmengestellInfo
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Description
Reisesportwagen mit einem zusammenlegbaren Rohrrahmengestell
Die Erfindung bezieht sich auf einen Reisesportwagen (Buggy) mit einem zusammenlegbaren, ein Schieberohr mit einem
Schiebegriff, ein dazu paralleles Schieberscherenteil,
eine Rahmenschere und ein gelenkig an der Rahmenschere und dem Schieberohr angelenktes Sitzrohr, sowie ein Gleitlager,
an dem die Enden der Rahmenschere (gelenkig) und der Schiebeschere (fest) sowie das Schieberohr (gleitend verschiebbar)
gelagert sind, umfassenden Rohrrahmengestell mit einer Rückenlehne, seitlichen Armlehnen mit einem Spielbügel und
einer verschwenkbaren Fußstütze, und federnd aufgehängten, zumindest teilweise frei um eine vertikale Achse schwenkbaren
Rädern, sowie mit im wesentlichen L-förmigen, in der normalen Fahrstellung zueinander parallelen Schiebergriffen.
Derartige meist auf dem Markt als "Buggies" bezeichnete Reisesportwagen sind bereits in den unterschiedlichsten
Ausführungsformen bekanntgeworden, wobei eine wesentliche
Forderung an solche zusammenlegbare Reisesportwagen der einfache Aufbau und die leichtgängige Betätigbarkeit der
Verriegelungsmittel darstellt, die darüber hinaus eine absolute Sicherheit gegen versehentliches Zusammenfallen bieten
sollen, damit nicht im Fahrbetrieb plötzlich die Fahrgestellschere
zusammenklappen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Reisesportwagen der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß er
bei einfachem leicht herstellbarem Aufwand besonders bedienungsfreundlich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist gemäß einem ersten Merkmal der vorliegenden Erfindung vorgesehen, daß die Schiebergriffe
teleskopartig ausziehbar an den Schieberohren gelagert und mittels einer Arretierhülse in einer Vielzahl von
Ausziehstellungen feststellbar sind, um auf diese Art und Weise eine Anpassung der Schiebergriffe an die Körpergröße
des Nutzers zu erzielen.
In Weiterbildung der Erfindung kann dabei vorgesehen sein, daß die Schiebergriffe vorzugsweise in allen Ausziehstellungen
jeweils auch um 90° in eine zueinander fluchtende Stellung nach innen drehbar sind, so daß dann die Schiebergriffe
wie Teile einer normalen U-förmigen Schieberstange eines Kinderwagens wirken. Diese Stellung hat in manchen
Situationen Vorteile bei der Handhabung des Buggy gegenüber der ansonst üblichen vertikal nach oben gerichteten Stellung
der Schiebergriffe.
Die vorstehende teleskopartige Langsverstellbarkeit der
Schiebergriffe, gleichzeitig in Verbindung mit der gewünschten Schwenkbarkeit um 90° nach innen, läßt sich erfindungsgemäß
besonders einfach dadurch erzielen, daß der Einschubrohrschenkel des Schiebergriffs mit wenigstens
zwei, vorzugsweise vier, um 90° gegeneinander versetzten Sicken-Reihen versehen ist, in welche mit Noppen versehene
Arretierzungen einer auf dem Schieberohr befestigten Innenhülse einrastbar sind, die durch eine übergreifende, durch
eine Wendelfeder in die Verriegelungsposition verspannte, auf der Innenhülse längsverschiebbare Entriegelungshülse an
der eine Teleskopverstellung ermöglichenden Verschwenkung nach außen gehindert sind.
Durch Verschieben der Entriegelungshülse entgegen der Wirkung der Wendelfeder erfolgt die Freigabe und die Schieber-
griffe können je nach Wunsch nach innen und außen gezogen werden, wobei sie in jeder Position einer Sicke leicht einrasten,
so daß man die jeweilige Rastposition sofort erkennt. Mit dem Loslassen der Entriegelungshülse erfolgt
dann selbsttätig die endgültige Feststellung in der eingestellten Längsposition der Schiebergriffe.
In Ausgestaltung der Erfindung kann dabei weiter vorgesehen sein, daß die äußere Entriegelungshülse einen, einen Gegenbund
der Innenhülse in der Verriegelungsstellung hintergreifenden Anschlagbund aufweist, wobei der Anschlagbund
und/oder der Gegenbund mit Einsprengschrägen zum einfachen Zusammenbau der Hülsen durch Aufeinanderpressen versehen
sein können.
Um eine direkte Führung des Einschubrohrschenkels des Schiebergriffs im Schieberohr des Fahrgestells zu vermeiden,
was wegen unvermeidbarer Fertigungstoleranzen in der Praxis sehr schwierig und wegen des Reibkontakts Metall auf
Metall unerwünscht wäre, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, daß der Einschubrohrschenkel des
Schiebergriffes einen gegenüber dem Innendurchmesser des Schieberohrs verkleinerten Außendurchmesser aufweist und in
dem entsprechend verjüngten, die Arretierzungen enthaltenden Abschnitt der Innenhülse geführt ist, wobei mit
besonderem Vorzug noch eine zweite Führungsstelle dadurch geschaffen ist, daß der Einschubrohrschenkel am inneren
Rohrende mit einem eingesprengten, an der Schieberohr-Innenwand gleitenden Gleitführungsstopfen versehen ist.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn an dem dem Schiebergriff abgelegenen Ende der Innenhülse eine federnde,
beim Zusammenklappen des Gestells in eine Vertiefung des Gleitlagers eingreifende Verriegelungszunge ange-
formt ist, die dann eine Verriegelung für das zusammengeklappte Fahrgestell bildet, so daß dieses bei der Handhabung,
beispielsweise bei der Aufbewahrung zu Hause oder beim Einlegen in einen Kofferraum, nicht von alleine wieder
auseinanderfallen kann.
Gemäß einem weiteren Gedanken der vorliegenden, der einfacheren Handhabung eines zusammenlegbaren Reisesportwagens
dienenden Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Gleitlager im Bereich der Führungsbohrung für das Schieberohr eine
Ausnehmung für einen im wesentlichen L-förmigen Rasterknopf aufweist, dessen unter dem Schieberohr verlaufender Schenkel
eine gewinkelte Längsnut mit mittiger Rastausbuchtung für einen, vorzugsweise als Blindniet ausgebildeten, Arretiernoppen
des Schieberohrs aufweist und daß der Rasterknopf gegen eine Feder nach innen eindrückbar ist, so daß
der Arretiernoppen aus der Rastausbuchtung in die, eine Längsverschiebung des Schieberohrs gegenüber dem Gleitlager
ermöglichende Längsnut gelangt.
Das Gleitlager selbst ist dabei bevorzugt im wesentlichen oval ausgebildet, wobei im oberen breiteren Teil das Schieberohr
geführt ist und am unteren schmaleren Ende die Rahmenschere angelenkt ist.
Die Feder, die den Rasterknopf nach außen in seine Arretierungsposition
vorspannt, ist bevorzugt eine in eine Ringnut des Rasterknopfs eingreifende, sich am Ende der Führung für
den unteren Schenkel des Rasterknopfs abstützende Wendelfeder.
Bei den im vorliegenden Fall zur Diskussion stehenden sog. Buggies ist ein die Armlehnen vorne verbindender Spielbügel
von besonderer Bedeutung, wobei dieser zum Einsetzen und
Herausnehmen des Kindes möglichst rasch und einfach wegschwenkbar oder sonst demontierbar sein soll.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist hierfür vorgesehen, daß die vorzugsweise als gespritzte Kunststoffteile ausgebildeten
Armlehnen am vorderen Ende mit Ausnehmungen zum leicht lösbaren Einstecken des Spielbügels versehen sind,
wobei mit besonderem Vorteil in der Ausnehmung ein Kniehebel gelagert ist, der mit seinem oberen Schenkel in eine
Rastvertiefung des Spielbügels eingreift und ihn somit gegen ein Herausziehen arretiert, und dessen den Spielbügel
untergreifender, als Freigabehebel ausgebildeter unterer Schenkel durch eine Feder in die Arretierstellung verspannt
ist.
Besonders einfach und sicher erweist sich die Handhabung dieser Spielbügelarretierung, wenn der untere Schenkel verdeckt
in der Ausnehmung liegend von vorne zum Anheben entgegen der Federwirkung in die Freigabestellung untergreifbar
ist, so daß bei diesem Anheben des unteren Schenkels der obere Schenkel des Kniehebels aus der Rastvertiefung
des Spielbügels herausgeschwenkt wird und dieser dann einfach nach vorne herausgezogen werden kann.
Zur Wiederbefestigung wird der Spielbügel einfach in die Ausnehmungen der Armlehnen eingesteckt, wobei die Handhabung
dadurch noch vereinfachbar ist, daß der obere Schenkel des Kniehebels mit einer Einsteckschräge für den Spielbügel
versehen ist, so daß beim Einstecken der Kniehebel zunächst entgegen der Arretierrichtung gegen die Feder verschwenkt
wird und dann selbsttätig in die Arretierstellung zurückschwenkt, sobald die Rastvertiefung unter dem Nocken des
oberen Schenkels des Kniehebels liegt.
Dabei hat es sich weiter als zweckmäßig erwiesen, einen den Kniehebel in der Arretierschwenkrichtung begrenzenden Einsteck-Anschlag
vorzusehen, vorzugsweise in Form eines Anschlags, auf dem der untere Schenkel des Kniehebels aufliegt,
so daß der Kniehebel durch die Feder nie so weit nach innen einschwenkbar ist, daß das Einstecken des Spielbügels
durch den oberen zu weit in die Ausnehmung der Armlehne einragenden Schenkel des Kniehebels blockiert ist.
Die bisherigen Buggies auf dem Kinderwagenmarkt haben den Nachteil, daß sie in ihren Maßen dem Kleinkind nicht angepaßt
werden können. Aus diesem Grund ist gemäß einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung vorgesehen, daß die
seitlichen Schenkel der Fußstütze über einseitig wirkende Kunststoffgelenkteile feinstufig in der Höhenverschwenksteilung
veränderbar und dabei frei nach oben rückschwenkbar an den Sitzrohren angelenkt sind.
Entgegen den bisherigen Ausführungen, bei denen die Fußstütze lediglich in der waagrechten Position und in der
nach unten hängenden senkrechten Position einstellbar ist, ermöglicht die erfindungsgemäße Ausgestaltung eine Vielzahl
von Zwischenstellungen mit mehr oder weniger schräggestellter Fußstütze zur entsprechenden Abstützung der Unterschenkel
des Beines in derartigen Schrägstellungen. Auf der anderen Seite ist durch die einseitig wirkenden Kunststoffgelenkteile
sichergestellt, daß beim Zusammenlegen des Fahrgestells die Fußstützen automatisch in die horizontale
Stellung, also in die im wesentlichen mit den Sitzrohren fluchtende Stellung, verschwenken können, ohne daß hierzu
irgendwelche Arretierungen gelöst werden müssen.
In Ausgestaltung der Erfindung ist dabei vorgesehen, daß das Kunststoffgelenkteil eine mittels eines Druckknopfs ge-
gen eine Feder aus der Eingriff stellung in beide, durch
eine Achse verbundene Gelenkschalen vollständig in die erste Gelenkschale eindrückbare Zahnscheibe aufweist, deren
Zähne mit Schrägen versehen sind, die vermittels Gegenschrägen an den Zähnen der Eingriffsausnehmung der zweiten,
den Druckknopf enthaltenden Gelenkschale einen ratschenartigen Freilauf in der Schwenkrichtung nach oben bilden.
Neben der Veränderbarkeit der Schrägstellung der Fußstütze
kann auch vorgesehen sein, daß die seitlichen Schenkel der Fußstütze zum Zwecke der Anpassung an die Beinlänge des
Kindes teleskopartig längsverstellbar sind, was vorzugsweise in der Weise geschenken kann, daß das Innenrohr des
seitlichen Schenkels der Fußstütze eine Flachfeder mit einem zum Eingreifen in eine von einer Mehrzahl längsversetzter
Querausnehmungen des äußeren Gelenkrohrs bestimmten Rastbolzen enthält.
Zur Erzielung eines federnden Schwenklagers für die Räder bei hoher Belastbarkeit und guter Lenkbarkeit ist gemäß einer
weiteren Merkmalsgruppe der vorliegenden Erfindung vorgesehen, daß die Radaufhängung eine wahlweise feststellbare,
um ein vertikales Rohrstück des Rahmengestells, vorzugsweise über eine Innenlagerhülse, drehbare Außen-Lagerhülse
mit einem unteren Ansatz zum einseitig versetzten Anlenken eines Lagergehäuses für die Räder aufweist, das über
eine schräg nach unten verlaufende Zugfeder gegen einen zweiten Ansatz der Außen-Lagerhülse verspannt ist, deren
Angriffspunkt am Lagergehäuse versetzt unterhalb der Radachse liegt. Durch die sehr stark einseitige Anlenkung und
die Versetzung der Anlenkpunkte ergibt sich zum einen eine relativ weiche und einen großen Federweg aufweisende Federung
einerseits und darüber hinaus ergibt sich dabei durch die Versetzung des Anlenkpunkts der Zugfeder gegenüber der
Achse der Vorteil, daß bereits ein Anstoßen an ein Hindernis eine vertikale Verschiebung stattfindet und damit die
Federung auch solche horizontale Stöße an Hindernisse abfangen kann.
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Schließlich liegt es auch noch im Rahmen der Erfindung, daß die verdreh- und verschiebefest auf das Rohrstück aufgesteckte
Innen-Lagerhülse mit einem Bund mit einer unteren Feststellausnehmung versehen ist, in die ein Ansatz eines
Feststellrings eingreifen kann, der seinerseits drehfest auf der Außen-Lagerhülse verschiebbar ist, wobei die Drehsicherung
durch eine Nut-Feder-Führung erzielbar sein kann und der Feststellring bevorzugt mit einem nach außen überstehenden,
seine Betätigung erleichternden Hebel versehen sein kann.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht des Gestells eines erfindungsgemäß zusammenlegbaren Reisesportwagens
,
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Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt durch eines der Schieberohre mit dem längsverstellbar darin geführten
Schiebergriff,
Fig. 3 einen vergrößerten Schnitt durch das Gleitlager,
Fig. 4 einen abgewinkelten Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Ansicht des Rasterknopfs in nichtgeschnittener Ansicht entsprechend der Darstellung oben
in Fig. 4,
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Fig. 6 eine Aufsicht auf den unteren Schenkel des Rasterknopfs in Richtung des Pfeils VI in Fig. 4,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Armlehne in der Verriegelungsstellung
eines vorne eingesteckten
Spielbügels,
Fig. 8 einen der Fig. 7 entsprechenden Schnitt bei in Freigabestellung verschwenktem Arretierungs-Kniehebel
für den Spielbügel,
Fig. 9 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Verstellmechanismus für die Fußstütze,
Fig. 10 eine perspektivische Explosionsdarstellung der
Teile des Gelenks des Verstellmechanismus nach Fig. 9, und
Fig. 11 einen vergrößerten Schnitt durch eine federnde und lenkbare Radaufhängung.
Die Fig. 1 zeigt eine schematische Ansicht des Rohrrahmengestells eines erfindungsgemäßen Reisesportwagens mit dem
Schieberscherenteil 1, an dessen vertikal nach unten abgewinkelten Rohrabschnitt 2 eines der Vorderräder 3 federnd
um eine vertikale Achse verschwenkbar aufgehängt sind, einem zum Schieberscherenteil parallelen, in Längsrichtung
gegenüber diesem verschiebbaren Schieberrohr 4, welches in
einem Gleitlager 5, in dem auch das Schieberscherenteil gehaltert
ist, längsverschiebbar und arretierbar geführt ist, einer Rahmenschere 6, an deren unteren Rohrabschnitt die
Hinterräder 7 angelenkt sind, sowie einem Sitzrohr 8, das einends bei 9 an der Rahmenschere 6 und in einer Zwischenstellung
bei 10 am Schieberohr angelenkt ist. Wird die Arretierung des Schieberohrs 4 im Gleitlager 5 gelöst, was
weiter unten noch näher beschrieben werden soll, so kann die Rahmenschere 6 nach links gegen das Schiebescherenteil
verschwenkt werden, wobei das Sitzrohr das Schieberohr 4 gegenüber dem Schieberscherenteil 1 nach unten verschiebt,
so daß sich die Anordnung zusätzlich verkürzt. Am Sitzrohr und am Schieberohr sind Armlehnen 11 befestigt und am
freien Ende der Sitzrohre sind darüber hinaus über feinstufig verstellbare Kunststoffgelenke 12 zusätzlich auch noch
längsverstellbare Fußstützen 13 angelenkt. In den Schieberohren 4 sind Schiebergriffe 14 befestigt, wobei die
Einschubrohrschenkel 15 teleskopartig in die Schieberohre hineingeschoben oder herausgezogen werden können, sobald
eine Entriegelungshülse betätigt wird und wobei die Einschubrohrschenkel auch zusätzlich noch um ihre
Längsachse im Schieberohr verdrehbar sind, so daß die Schiebergriffe 14 aus der in Fig. 1 gezeigten vertikalen
Stellung, in der die beiden Schiebergriffe links und rechts in zueinander parallelen Ebenen liegen, um 90° nach innen
eingeschwenkt werden können, so daß sie zueinander fluchtend quasi die Teile eines normalen Kinderwagenschiebebügels
bilden.
Die Fig. 2 zeigt in einem Schnitt im einzelnen die Konstruktion zur teleskopartigen Verstellbarkeit der Schiebergriffe
zur Anpassung an die Körpergröße des jeweiligen Benutzers, der den Buggy schieben will. Auf dem Schieberohr 4
ist eine Innenhülse 17 fest aufgebracht, die einen gegen-
über dem Schieberohr 4 im Durchmesser verringerten Abschnitt 18 aufweist, der mit wenigstens einer durch Schlitzung
gebildeten Zunge 19 mit einem Noppen 20 versehen ist, der wahlweise in Sicken 21 des Einschubrohrschenkels 15
eingreifen kann. Dabei sind derartige Sicken in wenigstens zwei, vorzugsweise vier, um 90° gegeneinander versetzten
Sicken-Reihen angeordnet, wobei eine solche Sicken-Reihe eine entsprechende Längsverstellung des Schiebergriffs gegenüber
dem Schieberohr 4 ermöglicht. Hierzu ist es aber zunächst erforderlich, daß eine auf der Innenhülse 17
längsverschiebbare Entriegelungshülse 22 gegen die Wirkung einer Wendelfeder 23 nach links in eine in Fig. 2 unten
dargestellte Entriegelungsstellung verschoben wird, so daß die Zungen 19 frei sind und durch die Keilwirkung der Sicken
21 und Noppen 20 beim Ziehen oder Schieben am Schiebergriff die Zunge 19 in die in Fig. 2 unten dargestellte
Entriegelungsstellung nach außen verschwenkt wird. Wird die Entriegelungshülse 22 wieder losgelassen, so kehrt sie in
die in Fig. 2 oben gezeigte Verriegelungsstellung zurück,
in der die Zungen 19 gegen eine Verschwenkbewegung nach außen blockiert sind, so daß sich die eingestellte Längsposition
des Schiebergriffs gegenüber dem Schieberohr 4 nicht verändern läßt. Durch die Anordnung von Sicken 21 in wenigstens
zwei um 90° gegeneinander versetzten Sicken-Reihen kann neben der Längsverstellung des Schiebergriffs dieser
auch um 90° gedreht werden, so daß die eigentlichen Griffteile 24 aus der üblichen vertikalen Stellung parallel zueinander
in eine horizontale zueinander fluchtende Stellung gedreht werden können. Die Entriegelungshülse 22 weist
einen, einen Gegenbund 25 der Innenhülse in der Verriegelungsstellung hintergreifenden, Anschlagbund 26 auf, der
mit einer Einsprengschräge 27 versehen ist, so daß die Hülsen zur Montage einfach übereinandergepreßt werden können.
Die Führung des Einschubrohrschenkels 15 erfolgt nicht direkt durch dessen gleitendes Eingreifen in das Schieberohr
4, sondern einmal im Bereich des verjüngten Abschnitts 18 der Innenhülse und zum anderen über einen Gleitführungsstopfen
28, der in das freie Ende des Einschubrohrschenkels eingesteckt ist und mit einem äußeren Gleitbund 29 an der
Innenwand 30 des Schieberohrs 4 gleitet.
Die Figuren 3 bis 6 zeigen den Aufbau des speziellen Gleitlagers
5, in welchem das Schieberscherenteil 1 mit Hilfe eines Querbolzens 31 fest befestigt ist, während die Rahmenschere
6 mittels eines Lagerbolzens 32 schwenkbar angelenkt ist und das Schieberohr 4 schließlich in einer durchgehenden
Gleitbohrung 33 längsverschiebbar geführt und durch eine nachstehend zu beschreibende Arretiervorrichtung
gesichert werden kann.
Diese Verriegelungseinrichtung umfaßt einen im wesentlichen L-förmigen Rasterknopf 34, dessen Schenkel 35 das eigentliehe
Betätigungsteil bildet, während der in einer Ausnehmung 36 unter dem Schieberohr 4 verlaufende Schenkel 37 mit einer
gewinkelten Längsnut 38 mit einer mittigen Rastausbuchtung 39 für einen beispielsweise als Blindniet ausgebildeten
Arretiernopen 40 versehen ist. Der Rasterknopf 34 wird durch eine Wendeldruckfeder 41 in die in Fig. 1 und 6 gezeigte
Verriegelungsstellung nach außen gedrückt, wobei sich diese Wendeldruckfeder 41 am Ende der Führung für den
unteren Schenkel 37 des Rasterknopfs 34 und am anderen Ende in einer Ringnut 42 dieses unteren Schenkels abstützt. Wird
der Rasterknopf nach innen, in Fig. 6 also nach links gedrückt, so gelangt der Arretiernoppen 40 aus der Rastausbuchtung
39 heraus in die gewinkelte Nut 38, so daß das Schieberohr 4 in der Führung 33 des Gleitlagers 5 längsverschiebbar
ist, um die weiter oben bereits beschriebene Zu-
sammenfaltbewegung oder umgekehrt beim Wiederaufrichten die
Aufstellverschiebebewegung zu ermöglichen. Bei dieser Aufstellbewegung
fährt der Arretiernoppen 40 in die äußere Öffnung 43 der Längsnut 38 ein, um bei entsprechender
selbsttätiger Verschiebung des Rasterknopfes nach innen schließlich in die Rastausbuchtung 39 einzurasten. Die Ausbildung
der gewinkelten Längsnut 38 dient dabei dem Zweck, daß der gleiche Rasterknopf für die Verriegelung des Schieberohrs
links und rechts verwendet werden kann. Auf jeder Seite wäre ja der eine Arm der schräggestellten Nut mit der
anschließenden Rastausbuchtung 39 ausreichend. Durch diese doppelte Ausbildung braucht man aber nicht zwei unterschiedliche
Bauteile links und rechts.
Die Figuren 7 und 8 zeigen schematisch die einfache Rastbefestigungsmöglichkeit
eines Spielbügels 45 mit seitlichen Steckzapfen 46 an den als Kunststoffspritzteile ausgebildeten
Armlehnen 11. Diese Armlehnen 11 sind am vorderen Ende mit Ausnehmungen 47 versehen, in denen jeweils ein Kniehebei
48 bei 49 schwenkgelagert ist. Der obere Arm 50 des Kniehebels ist mit einem Haken 51 versehen, der in eine
Rastvertiefung 52 des Zapfens 46 des Spielbügels 45 über eine Wendeldruckfeder 53 eingedrückt wird, die auf den unteren,
gleichzeitig als Freigabehebel ausgebildeten Arm 54 des Kniehebels 48 einwirkt. Dieser untere Schenkel 54 liegt
verdeckt in der Ausnehmung, kann dabei aber von unten untergriffen
werden, um aus der in Fig. 7 gezeigten Arretierstellung in die in Fig. 8 gezeigte Freigabestellung von
Hand verschwenkt zu werden, in der der Spielbügel einfach nach außen herausgezogen werden kann. Entweder im Bereich
des oberen Schenkels 50 bei 55 oder im Bereich des unteren Schenkels 54 bei 56 können Einsteckanschläge vorgesehen
sein, die die Verschwenkbewegung des Kniehebels 48 unter der Wirkung der Feder 53 in die Arretierstellung begrenzen,
damit nicht der Arretierhebel zu weit in die Einstecköffnung 47 hineinragen kann, in der er dann das Einstecken des
Spielbügels 45 behindern würde. Das Einstecken wird dabei dadurch erleichtert, daß der Haken 51 eine Einsteckschräge
für den Spielbügel bildet.
Die Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht der Fußstütze 13 mit einem Kunststoffgelenkteil 58 mit zwei gegeneinander verdrehbaren,
durch eine gemeinsame Achse zusammengehaltenen Gelenkschalen 59 und 60, die jeweils einen Rohransatz 61
bzw. 62 aufweisen, der der Verbindung mit den seitlichen Schenkeln 63 der Fußstützen einerseits bzw. der Verbindung
mit den Sitzrohren 8 dient. Im Falle der Verbindung des Rohrstutzens 61 mit den seitlichen Schenkeln 63 der Fußstützen
ist dabei eine zusätzliche Längsverstellbarkeit vorgesehen, indem der das Innenrohr bildende Rohrschenkel
63 mit einer Flachfeder 64 mit einem Rastbolzen 65 versehen ist, der wahlweise in eine einer ganzen Vielzahl von Ausnehmungen
66 des äußeren Gelenkrohrs 61 eingreifen kann.
Das Kunststoffgelenk ermöglicht eine feinstufige Höhenschwenkverstellung
der Fußstütze derart, daß diese Fußstütze in jeder Raststufe nach unten arretiert ist und somit
eine arretierte Auflagestellung für die Unterschenkel des Kleinkindes bildet, während bedingt durch die nachstehend
noch im einzelnen zu beschreibende Konstruktion in der umgekehrten Schwenkrichtung nach oben das Kunststoffgelenk
einen ratschenartigen Freilauf aufweist, so daß ohne besondere Vorkehrung beim Zusammenlegen des Buggy die Fußstütze
automatisch in die horizontale Stellung geschwenkt wird, ganz egal in welcher Ausgangsschrägstellung sie sich befunden
hat.
Zu diesem Zweck sind die erste Gelenkschale 59 und die zweite Gelenkschale 60 jeweils mit Ausnehmungen für eine
Zahnscheibe 67 versehen, die durch eine Wendelfeder 68 stets in eine Position gedrückt wird, in der sie teilweise
in die Zähnung der unteren Gelenkschale 59 und teilweise in die Zähnung der oberen Gelenkschale 60 einragt und somit
eine Blockierung dieser Schalen gegeneinander bewirkt, so daß das Gelenk festgestellt ist. Durch Betätigen des Druckknopfes
69 kann die Zahnscheibe entgegen der Wirkung der Feder 68 nach unten vollständig in die Gelenkschale 59 eingedrückt
werden, so daß dann die beiden Gelenkschalen frei gegeneinander verdrehbar sind, um eine gewünschte Schrägstellung
des Gelenks vorzunehmen. Beim Loslassen des Druckknopfs 69 erfolgt das teilweise Eindringen der Zahnscheibe
67 wiederum in die obere Gelenkschale 60, so daß dann die beiden Schalen wieder gegeneinander arretiert sind. Diese
Arretierung gilt aber nur für die eine Schwenkrichtung, also die Schwenkrichtung in Fig. 9 in Richtung des Pfeils
P. In der Gegenrichtung läßt sich das Gelenk stets verschwenken, so daß aus der nach unten geschwenkten Stellung
der Fußstütze diese ohne Betätigung des Druckknopfs 69 in jede gewünschte andere Stellung nach oben angehoben werden
kann. Dies ergibt sich durch die Schrägen 70 an den Zähnen 71 des Zahnrads 67 in Verbindung mit entsprechenden Gegenschrägen
72 an den in der oberen Gelenkschale 60 gebildeten Zähnen, die ein ratschenartiges Abgleiten in der genannten
Drehrichtung entgegen dem Pfeil P in Fig. 9 zulassen.
Die Fig. 11 zeigt eine federnde und lenkbare Radaufhängung, insbesondere für die Vorderräder 3. Hierzu ist auf das
Rohrstück 2 zunächst eine Innenlagerhülse 74 drehfest und verschiebefest aufgebracht, um die eine Außen-Lagerhülse 75
drehbar ist. Die Außen-Lagerhülse ist dabei über einen in eine Ausnehmung 76 ihres Bodens einsprengbaren Bolzen 77
der Innen-Lagerhülse unverlierbar an dieser gehaltert. Die
Außen-Lagerhülse weist einen ersten Ansatz 78 auf, an welchem über einen Lagerbolzen 79 das Lagergehäuse 80 für die
vorzugsweise als Tandemräder ausgebildeten Vorderräder 3 mit ihrer Lagerachse 81 einends aufgehängt ist. Das Lagergehäuse
80 ist durch eine Zugfeder 82 zwischen einem weiteren Ansatz 83 der Außen-Lagerhülse und einem Anlenkpunkt 84
verspannt, der gegenüber der Radachse 81 höhenmäßig versetzt ist. Dies hat in Verbindung mit der großen Versetzung
der Radachse 81 gegenüber dem Schwenkpunkt 79 zur Folge, daß bereits bei einem Anstoßen des Rades 3 an ein Hindernis
eine Schwenkbewegung des Lagergehäuses 80 und damit ein federndes Ausweichen der Räder stattfindet, wie überhaupt
diese Art der Anlenkung einen besonders großen Federweg bietet. Bei 86 erkennt man einen Feststellring, der mit
Hilfe eines Federstegs 87 der Außen-Lagerhülse und einer diesen aufnehmenden Innennut 88 drehfest, jedoch längsverschiebbar
auf der Außen-Lagerhülse 75 sitzt und dabei durch einen Anschlag 89 an einem Herunterrutschen in den Bereich
des Lagergehäusers 80 gehindert ist. Der mit einem Betätigungsarm 90 versehene Arretierring 86 ist mit einem Ansatz
91 versehen, der in eine Ausnehmung 92 eines Bundes 93 der Innen-Lagerhülse klemmend einschiebbar ist, um auf diese
Art und Weise eine Blockierung der Verdrehbarkeit der Radaufhängung um die Achse des Rohrstücks 2 und damit eine
Fesstellung der Räder zu bewirken.
Claims (22)
1. Reisesportwagen (Buggy) mit einem zusammenlegbaren, ein Schieberohr mit einem Schiebegriff, ein dazu paralleles
Schieberscherenteil, eine Rahmenschere und ein gelenkig an der Rahmenschere und dem Schieberohr angelenktes
Sitzrohr, sowie ein Gleitlager, an dem die Enden der Rahmenschere (gelenkig) und der Schiebeschere
(fest) sowie das Schieberohr (gleitend verschiebbar) gelagert sind, umfassenden Rohrrahmengestell mit einer
Rückenlehne, seitlichen Armlehnen mit einem Spielbügel und einer verschwenkbaren Fußstütze, und federnd aufgehängten,
zumindest teilweise frei um eine vertikale Achse schwenkbaren Rädern, sowie mit im wesentlichen
L-förmigen, in der normalen Fahrstellung zueinander parallelen Schiebergriffen, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiebergriffe (14) teleskopartig ausziehbar an den Schieberohren (4) gelagert und mittels einer
Arretierhülse (22) in einer Vielzahl von Ausziehstellungen feststellbar sind.
2. Reisesportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebergriffe (14) jeweils um 90° in
eine zueinander fluchtende Stellung nach innen drehbar sind.
3. Reisesportwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einschubschenkel (15) des Schiebergriffs (14) mit wenigstens zwei, vorzugsweise vier,
um 90° gegeneinander versetzten Reihen von Sicken (21) versehen ist, in welche mit Noppen (20) versehene Arretierzungen
(19) einer auf dem Schieberohr (4) befestigten Innenhülse (17) einrastbar sind, die durch
eine übergreifende, durch eine Wendelfeder (23) in
diese Verriegelungsposition vespannte, auf der Innenhülse (17) längsverschiebbare Entriegelungshülse (22)
an der eine Teleskopverstellung ermöglichenden Verschwenkung nach außen gehindert sind.
5
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4. Reisesportwagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Entriegelungshülse (22) einen, einen Gegenbund (25) der Innenhülse (17) in der Verriegelungsstellung hintergreifenden Anschlagbund (26) aufweist.
5. Reisesportwagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlagbund (26) und/oder der Gegenbund
(25) mit Einsprengschrägen (27) zum Zusammenbau der Hülsen versehen ist.
6. Reisesportwagen nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschubrohrschenkel
(15) des Schiebergriffs (14) einen gegenüber dem Innendurchmesser des Schieberohrs (4) verkleinerten Außendurchmesser
aufweist und in dem entsprechend verjüngten, die Arretierzungen (19) enthaltenden Abschnitt
(18) der Innenhülse (17) geführt ist.
7. Reisesportwagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschubrohrschenkel (15) am inneren Ende
mit einem eingesprengten, an der Innenwand des Schieberohrs (4) gleitenden Gleitführungsstopfen (28) versehen
ist.
8. Reisesportwagen nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an dem, dem Schiebergriff
(14) abgelegenen Ende der Innenhülse (17) eine federnde, beim Zusammenklappen des Gestells in eine Ver-
tiefung (96) des Gleitlagers (5) eingreifende Verriegelungszunge
(95) angeformt ist.
9. Reisesportwagen insbesondere nach einem der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitlager (5) im Bereich der Führungsbohrung (33) für das Schieberohr
(4) eine Ausnehmung (36) für einen im wesentlichen L-förmigen Rasterknopf (34) aufweist, dessen unter
dem Schieberohr (4) verlaufender Schenkel (37) eine gewinkelte Längsnut (38) mit mittiger Rastausbuchtung
(39) für einen, vorzugsweise als Blindniet ausgebildeten, Arretiernoppen (40) des Schieberohrs
(4) aufweist und daß der Rasterknopf (34) gegen eine Feder (41) nach innen eindrückbar ist, so daß der Arretiernoppen
(40) aus der Rastausbuchtung (39) in die eine Längsverschiebung des Schieberohrs (4) gegenüber
dem Gleitlager (5) ermöglichende Längsnut (38) gelangt.
10. Reisesportwagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitlager (5) ovale Form aufweist mit im
oberen breiteren Teil geführtem Schieberohr (4) und am unteren schmalen Ende angelenkter Rahmenschere (6).
11. Reisesportwagen nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder eine in eine Ringnut (42) des Rasterknopfs (34) eingreifende, sich am Ende der
Führung für den unteren Schenkel (37) des Rasterknopfs abstützende Wendelfeder (41) ist.
12. Reisesportwagen insbesondere nach einem der Ansrüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die, vorzugsweise
als gespritzte Kunststoffteile ausgebildeten, Armlehnen (11) am vorderen Ende mit Ausnehmungen zum leicht
lösbaren Einstecken des Spielbügels (45) versehen sind.
13. Reisesportwagen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ausnehmung (47) ein Kniehebel (48) gelagert
ist, der mit seinem oberen, einen Haken (51) aufweisenden Schenkel (50) in eine Rastvertiefung (52)
des Spielbügels (45) eingreift und dessen den Spielbügel (45) untergreifender, als Freigabehebel ausgebildeter
unterer Schenkel (54) durch eine Feder (53) in die Arretierstellung verspannt ist.
14. Reisesportwagen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Schenkel (54), für das im Wagen
sitzende Kind im wesentlichen unzugänglich in der Ausnehmung liegend, von vorne zum Anheben in die Freigabestellung
untergreifbar ist.
15. Reisesportwagen nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der obere Schenkel (50) des Kniehebels (48) mit einer Einsteckschräge für den Spielbügel
(45) versehen ist.
16. Reisesportwagen nach einem der Ansprüche 13 bis 15, gekennzeichnet durch einen den Kniehebel (48) in der
Arretierschwenkrichtung begrenzenden Einsteckanschlag (55, 56).
17. Reisesportwagen insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen
Schenkel der Fußtstütze (13) über einseitig wirkende Kunststoffgelenkteile (58) feinstufig in der Höhenverschwenkstellung
veänderbar und dabei frei nach oben rückschwenkbar an den Sitzrohren (8) angelenkt sind.
18. Reisesportwagen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kunststoffgelenkteil (58) eine mittels eines Druckknopfes (69) gegen eine Feder (68) aus der
Eingriffstellung in beide durch eine Achse verbundene Gelenkschalen (59, 60) vollständig in die eine Gelenkschale
(59) eindrückbare Zahnscheibe (67) aufweist, deren Zähne (71) mit Schrägen (70) versehen sind, die
vermittels Gegenschrägen (72) an den Zähnen der Eingriffsausnehmung
der zweiten, den Druckknopf (69) enthaltenden Gelenkschale (60) einen ratschenartigen
Freilauf in der Schwenkrichtung nach oben bilden.
19. Reisesportwagen nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die seitlichen Schenkel der Fußstütze (13) zum Zwecke der Anpassung an die Beinlänge
des Kindes teleskopartig längsverstellbar sind.
20. Reisesportwagen nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenrohr (63) des seitlichen Schenkels
der Fußstütze (13) eine Flachfeder (64) mit einem, zum Eingreifen in eine von einer Mehrzahl längsversetzter
Querausnehmungen (66) des äußeren Gelenkrohrs (61) bestimmten Rastbolzen (65) enthält.
25
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21. Reisesportwagen insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Radaufhängung
eine wahlweise feststellbare, um ein vertikales Rohrstück (2) des Rahmengestells, vorzugsweise über
einen Innenlagerhülse (74), drehbare Außen-Lagerhülse (75) mit einem unteren Ansatz (78) zum einseitig versetzten
Anlenken eines Lagergehäuses (80) für die Räder (3) aufweist, das über eine schräg nach unten verlaufende
Zugfeder (82) gegen einen zweiten Ansatz (83)
der Außen-Lagerhülse (75) verspannt ist, deren Angriffspunkt
(84) am Lagergehäuse versetzt unterhalb der Radachse (81) liegt.
22. Reisesportwagen nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die verdreh- und verschiebefest auf das Rohrstück
(2) aufgesteckte Innen-Lagerhülse (74) oben mit einem Bund (93) einer unteren Feststellausnehmung (92)
versehen ist, in die ein Ansatz (91) eines Feststellrings (86) eingreifen kann, der drehfest auf der Außen-Lagerhülse
(75) verschiebbar ist.
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