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DE9309708U1 - Warnmarkierung für Hubladebühnen - Google Patents

Warnmarkierung für Hubladebühnen

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Publication number
DE9309708U1
DE9309708U1 DE9309708U DE9309708U DE9309708U1 DE 9309708 U1 DE9309708 U1 DE 9309708U1 DE 9309708 U DE9309708 U DE 9309708U DE 9309708 U DE9309708 U DE 9309708U DE 9309708 U1 DE9309708 U1 DE 9309708U1
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DE
Germany
Prior art keywords
warning
fastening
loading platform
marking according
rod
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9309708U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
M H J BEHRENS GmbH
Original Assignee
M H J BEHRENS GmbH
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Filing date
Publication date
Priority claimed from DE9215138U external-priority patent/DE9215138U1/de
Application filed by M H J BEHRENS GmbH filed Critical M H J BEHRENS GmbH
Priority to DE9309708U priority Critical patent/DE9309708U1/de
Publication of DE9309708U1 publication Critical patent/DE9309708U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/30Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating rear of vehicle, e.g. by means of reflecting surfaces
    • B60Q1/307Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating rear of vehicle, e.g. by means of reflecting surfaces mounted on loading platforms

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)
  • Secondary Cells (AREA)

Description

HAUCK, GRAALFS, WEHNERT, DÖRING, SIEMONS
37 588 — 22 Our new pcsial coce valid from I. July 1993
20354 HAMBURG
PATENT- U. RECHTSANW., NEUER WALL 41, 2000 HAMBURG 36 EDO GRAALFS Dipl.-Ing
NORBERT SIEMONS, Dr.-Ing. HEIDI REICHERT, Rechtsanwalt Neuer Wall 41, 2000 Hamburg 36 &mgr; ti &tgr; &eegr;^&ngr;,&ngr;-&OHgr;^^ i-™KTj Telefon (040) 36 67 55, Fax 040-364039
M.H.J. Behrens GmbH Telex211769; d
Südring 5
^ HANS HAUCK, Dipl.-Ing.
WERNER WEHNERT, Dipl.-Ing. 2057 WentOrf Mozartstraße 23, 8000 München 2
Telefon (089) 53 92 36, Fax 089-531239 Telex 5216553 pamu d
WOLFGANG DÖRING, Dr.-Ing. Mörikestrafte 18, 4000 Düsseldorf 30 Telefon (0211) 45 07 85, Fax 0211 - 4543283 Telex 858 40 44 dopa d
ZUSTELLUNGSANSCHRIFT/PLEASE REPLY TO: HAMBURG, 29. Juni 19 93
Warnmarkierunq für Hubladebühnen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Warnmarkierung für Hubladebühnen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zukünftig müssen Hubladebühnen und ähnliche Einrichtungen an Fahrzeugen während des Betriebes durch gelbe Blinkleuchten und mindestens nach hinten wirkende retroflektierende rot-weiße Warnmarkierungen kenntlich gemacht sein. Blinkleuchten und Warnmarkierungen sind möglichst am äußeren Ende der Hubladebühnen anzubringen, die rot-weißen Warnmarkierungen wirken lediglich nach hinten.
Es ist bereits bekanntgeworden, eine separate Halterung
Patentanwälte · European Patent Attorneys · Zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt . . . / 2
Rechtsanwalt: ',ugelassen bei den Ka.nburger Gerichten
Deutsche Bank AG Hamburg Nr. 05/28437 ,BLZ 200 700 00) · Postgiro Hamburg 28 42-206 Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
mittels Schrauben an der Rückseite der Ladebühne anzubringen. Diese Halterung besteht aus einer Platte und einer im Querschnitt annähernd kreisförmigen Aufnahmeschiene an der Platte zur Aufnahme eines Keders an der Flagge. Eine derartige Warnmarkierung hat den Vorteil, daß die Flagge durch einen einfachen Handgriff montiert und demontiert werden kann. Andererseits besteht leicht die Gefahr, daß die Flagge herausrutscht oder durch unabsichtliches Anstoßen an einen Gegenstand oder von einer Bedienungsperson herausgedrückt und damit verloren werden kann. Nachteilig ist ferner, daß die Halterung mit der Hohlschiene aufwendig zu fertigen ist und relativ weit nach außen ragt. Auch die Anbringung eines Keders an der Flagge ist verhältnismäßig aufwendig.
Im abgesenkten Zustand soll die Flagge mehr oder weniger nach unten hängen, damit sie deutlich von hinten sichtbar ist. Hierzu wird die Flagge bei der bekannten Warnmarkierung um eine Faltlinie unterhalb der Anbringung gebogen. Das Material muß daher ausreichend dünn bzw. flexibel sein, damit die Flagge im abgesenkten Zustand der Ladebühne nahezu vertikal herunter hängt. Das ständige Biegen birgt indessen die Gefahr, daß die Flagge an dieser Stelle bricht.
Es ist auch bekannt, Warnflaggen der beschriebenen Art mit Hilfe einer Metalleiste unmittelbar an die Ladebordwand anzuschrauben. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, daß das Material der Flagge leicht einreißt.
Bei sämtlichen vorbekannten Konstruktionen unterliegen die Warnflaggen erheblichen Beanspruchungen, welche diese verschleißen, insbesondere zerfasern. Die Beanspruchungen werden zum einen durch Verwirbelungen der Flaggen aufgrund des Fahrtwindes bewirkt. Dem sind die Flaggen zwischen einem Zugwagen und einem Anhänger besonders ausgesetzt. Zusätzlich werden die Flaggen beim Absenken der Ladebühne belastet, wenn sie zwischen dieser und dem Boden zusammengedrückt werden. Von einem gewissen Grad der Beschädigung an werden jedoch die Gesetzesvorschriften durch die Warnmarkierungen nicht mehr erfüllt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Warnmarkierung für Hubladebühnen zu schaffen, die mit einfach zu fertigenden Teilen einfach herstellbar und im Bedarfsfall leicht auswechselbar ist sowie den behördlichen Anforderungen vollauf entspricht.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Erfindung gelöst.
Die erfindungsgemäße Warnmarkierung weist als Halterung eine Stange auf, die vorzugsweise runden Querschnitt besitzt. Sie wird durch den Umschlag am oberen Ende der Flagge lose hindurchgesteckt. Die Flagge kann daher begrenzt beweglich auf der Stange verschiebbar sein sowie auf der Stange verschwenken, wenn die Hubladebühne verschwenkt wird, falls ein geringer Spalt zwischen der Stange und der Rückseite der Hubladebühne besteht. Die Anbringung der Warnflagge ist daher derart, daß sie im Betrieb keinen Beschädigungen, insbesondere durch die Halterung, ausgesetzt ist. Scharfe Kanten sind durch den Querschnitt der Stange vermieden.
Die Stange wird mit Hilfe von Schraublöchern und von Schrauben befestigt. Hierzu sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, daß die Löcher in einer Abplattung der Stange an den Enden geformt sind. Die Abplattung stellt darüber hinaus eine seitliche Begrenzung für die Warnflagge dar.
Damit die Warnflagge weitgehend glatt bei abgesenkter Hubladebühne herunterhängt, sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, am unteren Ende der Warnflagge eine Beschwerung anzubringen. Diese besteht vorzugsweise aus einer Bleischnur, die in einem unteren Umschlag der Warn-
flagge eingeschlossen ist.
Nach einer weiteren Erfindungsvariante hat die Warnflagge am unteren Ende eine Befestigungseinrichtung für eine lösbare Befestigung an der Ladebühne. Durch Befestigen des unteren Endes der Warnflagge an der Ladebühne wird verhindert, daß diese während der Fahrt verwirbelt wird und hierdurch übermäßig verschleißt. Dafür muß der Fahrer die Warnflagge vor Fahrtbeginn befestigen. Bei Betätigung der Hubladebühne auf öffentlichen Wegen hat der Fahrer die Befestigung am unteren Ende der Warnflagge zu lösen, so daß diese von der abgesenkten Hubladebühne herunterhängen kann. Diese Erfindungsvariante wird bevorzugt zusammen mit der oberseitigen Halterung durch eine Stange in einem Umschlag am oberen Ende der Flagge verwirklicht.
Auch die Befestigungseinrichtung am unteren Ende der Warnflagge kann eine Stange in einem unteren Umschlag sein, die Befestigungsmittel aufweist. Bevorzugt haben die Befestigungsmittel Löcher an den Enden der Stange, die wie die Stange in dem oberen Umschlag ausgebildet sein kann. In den Löchern ist ein elastisches Band befestigt, welches den Abstandsbereich zwischen den Löchern überbrückt. Das elastische Band kann vorzugsweise unter Spannung einen Haken der Ladebühne hintergreifen und damit das untere
Flaggenende lösbar an dieser befestigen. Das elastische Band hat den Vorzug, daß es Toleranzen der Befestigung von Warnmarkierungen und Haken ausgleicht.
Eine Stange in einem unteren Umschlag der Warnflagge kann aber auch mit seitlich vorspringenden Enden oder Haken entsprechende Haken der Ladebühne lösbar hintergreifen. Der Hintergriff kann durch Einschieben der Stange bzw. Hakendrehung realisiert werden.
Weitere Ausgestaltungen sehen eine Magnetplatte oder ein Klettband als Befestigungseinrichtungen vor, die mit entsprechenden Gegenstücken der Ladebühne zusammenwirken.
Ferner kann die Warnflagge mittels einer Druckknopfbefestigung oder eines Riegelverschlusses an der Ladebühne befestigbar sein.
Andere Ausgestaltungen sehen vor, daß die Warnflagge eine Öse zum Befestigen an einer Krampe oder an einem Ringhaken der Ladebühne hat.
Schließlich kann die Befestigungseinrichtung ein Seil in einem Umschlag der Warnflagge haben, das an einem Verbindungshaken der Ladebühne festlegbar ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf eine Warnmarkierung nach der Erfindung;
Fig. 2 zeigt zwei Ansichten einer Haltestange der Warnmarkierung nach Fig. 1;
Fig. 3 bis 18 zeigen Draufsichten verschiedener erfindungsgemäßer Warnmarkierungen mit Befestigungseinrichtungen am unteren Ende.
Die in Fig. 1 dargestellte Warnmarkierung 10 besteht aus einer Warnflagge 12 und einer Haltestange 14.
Die Warnflagge 12 ist aus einem flexiblen Reflexgewebe gefertigt, das mit roten Streifen 16 bedruckt ist, die mit weißen Streifen 18 abwechseln. Der rechteckige, in seinen Abmessungen vorgegebene Abschnitt weist an zwei parallelen gegenüberliegenden Rändern einen Saum 20 auf, der ein Einreißen verhindern soll. Am oberen Ende ist ein Umschlag 22 gebildet, der zwischen den Lagen ausreichend Platz läßt für ein Hinein- und Hindurchstecken der Haltestange 14. Am unteren Ende ist ein Umschlag 24 vorgesehen zur Aufnahme
einer nicht gezeigten Bleischnur. Das Besäumen bzw. die Herstellung der Umschläge erfolgt mit einer Textilnaht.
Wie aus Fig. 2 zu erkennen, hat die Haltestange 14 einen kreisförmigen Querschnitt und weist an den Enden eine Abplattung 2 6 mit einem Loch 2 8 auf. Die Abplattung ist einseitig, so daß eine Befestigungsschraube, die durch das Loch 28 hindurchgeführt ist, zur Befestigung der Warnmarkierung 10 an einer nicht gezeigten Ladehubbühne mit ihrem Kopf nicht oder nur unwesentlich über die Dicke der Stange 14 übersteht.
Beim Absenken der Hubladebühne kann die Flagge 12 relativ frei schwingen. In der abgesenkten Position der Ladebühne hängt sie weitgehend vertikal nach unten.
Wie zu erkennen, sind sowohl Flagge 10 als auch Haltestange 12 äußerst einfach zu fertigen. Die Montage der Haltestange geschieht mit einem Handgriff und auch die Befestigung der Haltestange an der Ladebühne ist mit wenigen Handgriffen zu bewerkstelligen. Falls erforderlich, kann die Flagge 12 jederzeit leicht ausgetauscht werden.
Die nachfolgend erörterten Varianten der Warnmarkierung 10 unterscheiden sich von der zuvor besprochenen dadurch, daß
keine Bleischnur in den Umschlag 24 am unteren Ende eingesetzt ist. Für die übereinstimmenden Merkmale sind Bezugsziffern wie zuvor verwendet. Insoweit kann auf vorstehende Beschreibung zurückgegriffen werden.
Gemäß Fig. 3 ist in den Umschlag 24 eine weitere Stange 30 gesetzt, deren Ausbildung der Stange 14 entspricht. Die Stange 30 ragt mit ihren Enden über die Seiten des Umschlages 24 hinaus. An den beiden Enden der Stange 30 sind die Enden eines Gummibandes 34 durch Löcher 32 geführt und gegen Durchrutschen gesichert, hier durch Knoten 36 oder Quetschhülsen. Das Gummiband 34 ist unter leichter Vorspannung in den Löchern 32 befestigt, so daß es entlastet die in ausgezogenen Linien gezeichnete Position unmittelbar neben dem Umschlag 24 annimmt. Zum lösbaren Befestigen des Gummibandes 34 wird dieses in eine strichpunktiert gezeichnete Position 34' gedehnt, in der es einen Haken 38 untergreift, der mittels Nieten 40 fest mit der Ladebühne verbunden ist. Wenn die Warnflagge 12 für einen Ladevorgang betriebsbereit gemacht werden soll, muß lediglich das Gummiband 34 aus seiner Position 34' ausgehoben werden.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 4 ist in den unteren Umschlag 24 eine Stange 42 mit glattzylindrischen Enden 44 eingesetzt, die über die Seiten des Umschlages 24 hinaus-
ragen. Die Enden 44 können hinter ladebühnenfesten Haken 46 verriegelt werden, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einer gezeichnet ist. Zur Verriegelung ist die Stange 42 bei zwischen die Haken 46 geschlagener Warnflagge 12 unter die Haken und in den Umschlag 24 zu schieben.
Bei der Version gemäß Fig. 5 ist in den unteren Umschlag 24 eine Stange 48 mit beidseits über den Umschlag 24 vorstehenden Endhaken 50 einzusetzen. Die Endhaken 50 sind in Stirnseiten der Stange 48 einschraubbar. Sie werden hinter entsprechenden Haken 52 oder Ringösen 54 der Ladebordwand verriegelt.
Die Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform, die in den unteren Umschlag 24 eine Magnetplatte 56 eingeschoben hat, die neben der Warnmarkierung 10 in einem vergrößerten Querschnitt dargestellt ist. Die Magnetplatte 56 wirkt mit einem fest mit der Ladebordwand verbundenen Metallstück im Sinne einer lösbaren Befestigung zusammen.
Nach Fig. 7 ist am unteren Ende der Warnflagge 12 an deren Innenseite ein Klettband 58 befestigt, das in einem vergrößerten Querschnitt daneben dargestellt ist. Das Klettband 58 wirkt mit einem Klettverschluß-Gegenstück der La-
.../11
- 11 debordwand im Sinne einer lösbaren Befestigung zusammen.
Gemäß Fig. 8 sind im Bereich des unteren Umschlages 24 drei Druckknöpfe 60 an einer daneben in Teilen dargestellten Druckknopfbefestigung 62 befestigt. Das fest mit der Ladebordwand zu verbindende Gegenstück des Druckknopfes 60 hat ein Halteteil 64 für einen elastischen Einsatz 66. Beim Eindrücken des Druckknopfes 60 in das elastische Halteteil 66 haben dessen weiter innen liegende Bereiche eine größere Nachgiebigkeit, wodurch eine lösbare Befestigung bewirkt wird.
Bei der Version der Fig. 9 sind im Bereich des unteren Umschlages 24 drei Druckknöpfe 68 montiert, von denen einer in Einzelteilen zusammen mit seinem Befestigungsteil 70 und einer zugehörigen Befestigungsschraube 72 für eine Ladebordwand neben der Warnflagge 12 gezeigt ist.
Die Fig. 10 zeigt Varianten einer Druckknopfbefestigung mit jeweils drei Druckknöpfen im Bereich des unteren Umschlages 24. Beispielshaft sind drei verschiedene Druckknöpfe 74, 76, 78 in ihren Einzelteilen neben der Warnflagge 12 dargestellt. Diese Druckknöpfe wirken jeweils mit einem ladebühnenfesten Kugelkopf 18 zusammen, von denen einer ebenfalls neben der Warnflagge 12 dargestellt
Die Fig. 11 zeigt eine Warnmarkierung 10, die im Bereich des unteren Umschlages 24 mit Teilen eines Riegelverschlusses 82 oder 84 bestückt ist, der neben der Warnflagge 12 in verschiedenen Ansichten dargestellt ist. Das warnflaggenfeste Teil 86 des Riegelverschlusses 82, 84 ist mit einem Kopf eines ladebühnenfesten Schraubbolzens 88, 90 verriegelbar.
Die Warnmarkierung 10 der Fig. 12 soll im Bereich des unteren Umschlages 24 eine Drehwirbel-Befestigung einer Ladebordwand haben. Die Teile einer Drehwirbeleinrichtung 92 sind neben der Warnflagge 12 dargestellt. Sie bestehen aus einer zweiteiligen und fest mit der Warnflagge 12 zu verbindenden Öse 94 und aus einem fest mit der Ladebordwand zu verbindenden Basisteil 96 mit einem Drehflügel 98.
Die Warnmarkierung 10 gemäß Fig. 13 hat am unteren Umschlag 24 ebenfalls einen Riegelverschluß 100 mit einem warnflaggenfesten Haken 102. Dieser arbeitet mit einer ladebordwandfesten Spannvorrichtung 104 mit einer Öse zur Aufnahme des Hakens zusammen.
Die Fig. 14 und 15 zeigen Warnmarkierungen 10, die im Be-
.../13
reich des unteren Umschlages 24 Ösen 106, 108 haben. Die zweiteiligen Ösen 106, 108 sind wie zugehörige, ladebordwandfeste Krampen 110, 112 neben der Warnflagge 12 dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Plankrampe 110 und eine Lakeikrampe 112.
Nach Fig. 16 sollen Ringöffnungen 114 an den Seiten des unteren Umschlages 24 mit ladebordwandfesten Ringhaken 116 zusammenarbeiten, von denen einer neben der Warnflagge 12 dargestellt ist.
Gemäß Fig. 17 enthält der untere Umschlag 24 ein Seil 118, dessen Enden 120 über die Umschlagseiten hinausstehen. Die Enden 120 sind mit hubbühnenfesten Bindehaken 122 zu verbinden, von denen einer neben der Warnflagge 12 gezeigt ist.
Die Fig. 18 zeigt ebenfalls eine Warnmarkierung 10 mit einem Seil 124 im unteren Umschlag 24. Die über den Umschlag 24 hinausstehenden Enden des Seiles 124 sind mit Seilendverschlüssen 126 bestückt, wobei eines der Enden vergrößert neben der Warnflagge 12 dargetellt ist. Die Seilendverschlüsse 126 versteifen die Enden und schützen das Seil 124 vor einem Herausrutschen aus dem unteren Umschlag 24. Die Seilendverschlüsse 124 können hinter bordwand-
.../14
- 14 festen Haken verriegelt werden.
Es versteht sich, daß gemäß den behördlichen Vorschriften an der Rückseite einer Ladebühne zwei derartiger Warneinrichtungen 10 am äußeren Ende der Ladebühne angebracht sind.
. . ./15

Claims (18)

- 15 Ansprüche :
1. Warnmarkierung für Hubladebühnen mit einer an der Außenseite der Ladebühne anbringbaren Halterung für eine Warnflagge aus flexiblem Flachmaterial mit nach hinten wirkender reproreflektierender Fläche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung eine Stange (14) aufweist mit Löchern (28) am Ende zur Befestigung an der Ladebühne mittels einer Schraube, und die Warnflagge (12) am oberen Ende einen Umschlag (22) aufweist, zwischen dessen beiden Lagen die Stange (14) lose hindurchgeführt ist.
2. Warnmarkierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (14) runden Querschnitt aufweist.
3. Warnmarkierung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher (28) in eine Abplattung (26) der Stange geformt sind.
4. Warnmarkierung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende der Warnflagge (12) eine Beschwerung angebracht ist.
5. Warnmarkierung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
.../16
daß die Beschwerung von einer Bleischnur oder dergleichen gebildet ist, die in einem unteren Umschlag der Warnflagge (12) eingeschlossen ist.
6. Warnmarkierung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Ränder der Warnflagge (12) gesäumt (20) sind.
7. Warnmarkierung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, insbesondere in Verbindung mit seinem Kennzeichen, insbesondere in Verbindung mit einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Warnflagge (12) am unteren Ende eine Befestigungseinrichtung für eine lösbare Befestigung an der Ladebühne hat.
8. Warnmarkierung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung eine Stange (30) in einem unteren Umschlag (24) der Warnflagge (12) mit einem Befestigungsmittel zum lösbaren Befestigen an einem zugeordneten Befestigungsmittel der Ladebühne aufweist.
9. Warnmarkierung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel der Stange (30) Löcher (32) an den Enden mit einem darin befestigten elastischen Band (34) zum Hintergreifen eines Hakens (38) der Ladebühne aufweist.
.../17
10. Warnmarkierung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen und unteren Umschlag (22, 24) identische Stangen (14, 30) geführt sind.
11. Warnmarkierung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel der Stange (42) seitlich über den Umschlag hinausstehende Enden (44) zum Hintergreifen von Haken (46) der Ladebühne sind.
12. Warnmarkierung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel der Stange (48) Haken (50) an den Enden zum Einhängen hinter Haken oder Ösen (52, 54) der Ladebühne sind.
13. Warnmarkierung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung eine Magnetplatte (56) zum Befestigen an einem Metall-Gegenstück der Ladebühne ist.
14. Warnmarkierung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung ein Klettband (58) zum Befestigen an einem Klettband-Gegenstück der Ladebühne ist.
15. Warnmarkierung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich-
.../18
net, daß die Befestigungseinrichtung mindestens einen Druckknopf (60, 68, 74, 76, 78) zum Befestigen an einem Druckknopf-Gegenstück (64, 66, 70, 80) der Ladebühne hat.
16. Warnmarkierung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung mindestens einen Riegelverschluß (86, 94, 102) zum Befestigen an einem Riegelverschluß-Gegenstück (88, 90, 96, 100) der Ladebühne hat.
17. Warnmarkierung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung mindestens eine Öse (106, 114) zum Befestigen an einer Krampe (110, 112) oder einem Ringhaken (116) der Ladebühne hat.
18. Warnmarkierung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung ein Seil (118, 124) in einem unteren Umschlag (24) der Warnflagge (12) zum endseitigen Hintergreifen oder Verbinden mit einem Verbindungshaken (122) der Ladebühne hat.
DE9309708U 1992-11-06 1993-06-30 Warnmarkierung für Hubladebühnen Expired - Lifetime DE9309708U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1398214A1 (de) 2002-09-11 2004-03-17 Gerd Bär Vorrichtung zur automatischen Fixierung von Warnmarkierungen
DE102007048709B3 (de) * 2007-10-11 2009-07-02 Oliver Gimber Warnvorrichtung für Fahrzeuge

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