DE9305673U1 - Trockenentstauber - Google Patents
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Description
Nestro Lufttechnik GmbH
Speckstr. 13
4804 Versmold
Speckstr. 13
4804 Versmold
U.Z.: 37-2
Trockenentstauber
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abscheiden von Feststoffen aus einem mit Feststoffteilchen beladenen gasförmigen
Medium, insbesondere zur Reinigung von staub- und/oder spänebeladener Abluft, mit einem in einem Filtergehäuse angeordneten
Gewebefilter und mindestens einem unterhalb des Gewebefilters angeordneten, als dünnwandiger Sack oder Beutel ausgebildeten
Staubsammelbehälter.
Bei bekannten Trockenentstaubern der eingangs genannten Art wird das mit Feststoffteilchen beladene gasförmige Medium
(Rohgas) durch einen in Strömungsrichtung vor dem Gewebefilter angeordneten Ventilator zwischen dem Gewebefilter und dem an
einer Staubaustrittsoffnung im Boden des Filtergehäuses befestigten
Staubsammelbehälter in das Filtergehäuse eingeblasen (Überdruckfilter). Eine derartige Anordnung weist jedoch insofern
Nachteile auf, als der Wirkungsgrad des Ventilators durch am Ventilatorlaufrad anhaftende Feststoffteilchen verringert
und somit der Energieverbrauch erhöht und der Verschleiß des Ventilatorlaufrades durch die durch den Ventilator hindurchtretenden
Feststoffteilchen vergrößert wird. Außerdem besteht bei einer Überhitzung des Ventilators innerhalb des Trockenentstaubers
eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr durch Funkenflug.
Insbesondere wegen der zuletzt genannten Nachteile ist bei anderen bekannten Trockenentstaubern der Ventilator in Strö-
mungsrichtung hinter dem Gewebefilter angeordnet, so daß er vom gereinigten gasförmigen Medium (Reingas) durchströmt wird
(Unterdruckfilter). Bei diesen Trockenentstaubern wird das Rohgas durch einen zwischen dem Gewebefilter und dem Staubsammelbehälter
angeordneten Saugstutzen ins Filtergehäuse gesaugt. Infolge des dadurch im Filtergehäuse entstehenden Unterdrucks
können allerdings die bei den Überdruckfiltern verwendeten bewährten Staubsammelbehälter aus dünnwandigem Kunststoff
material nicht verwendet werden, da sie leicht durch den Unterdruck nach oben ins Filtergehäuse gesaugt werden können,
solange sie noch leer oder nur wenig gefüllt sind.
Außerdem lassen sich die bekannten Trockenentstauber aufgrund eines unterschiedlichen Aufbaus nur entweder als Überdruckoder
als Unterdruckfilter einsetzen, wodurch jedoch die Anpassungsfähigkeit
an unterschiedliche Einsatzbedingungen erheblich eingeschränkt ist.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu
verbessern, daß sie sowohl als Überdruck- und Unterdruckfilter eingesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wirden erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
an der Staubaustrittsoffnung am Boden des Filtergehäuses lösbar
befestigte dünnwandige Staubsammelbehälter in einer geschlossenen Kammer angeordnet ist, und daß während einer Beaufschlagung
des Filtergehäuses mit Unterdruck ein Druckausgleich zwischen der Kammer und dem Filtergehäuse stattfindet.
Durch den Druckausgleich wird zusammen mit dem Filtergehäuse auch die Kammer mit Unterdruck beaufschlagt, so daß ein Ansaugen
des Staubsammelbehälters verhindert wird. Die geschlossene Kammer soll dabei verhindern, daß zum einen bei einer Beschädigung
des Sacks oder Beutels Staub nach außen in die Atmosphäre austritt und daß zum anderen Falschluft angesaugt wird.
Der Druckausgleich erfolgt dabei gemäß einer vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung über mindestens eine in einer
Trennwand zwischen der Kammer und dem Filtergehäuse angeordnete Druckausgleichsöffnung, die zweckmäßig verschließbar ist,
so daß bei einer Reinigung des Gewebefilters herabfallender
Staub nicht in die Kammer eintreten kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens ein Verschlußorgan vorgesehen, das die Druckausgleichsöffnung
selbsttätig verschließt, wenn der Druck im Filtergehäuse größer oder gleich dem Druck in der Kammer ist
und das die Druckausgleichsöffnung selbsttätig öffnet, wenn der Druck im Filtergehäuse kleiner als in der Kammer ist. Da
geringe Druckunterschiede zwischen dem Filtergehäuse und der Kammer in der Regel nicht zu einem Ansaugen des Staubsammelbehälters
führen, kann alternativ dazu auch vorgesehen werden, daß sich die Druckausgleichsöffnung erst dann öffnet, wenn die
Druckdifferenz zwischen dem Druck in der Kammer und dem Druck im Filtergehäuse einen vorgegebenen Wert übersteigt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Druckausgleichsöffnung durch eine Rückstauklappe
verschlossen wird, die dichtend gegen einen Rand der Durchtrittsöffnung
anliegt und durch ihr Eigengewicht gegen diesen angepreßt wird. Zweckmäßig ist die Druchtrittsöffnung auf einer
schräg nach unten zur Staubaustrittsöffnung hin geneigten Bodenfläche des Filtergehäuses so angebracht, daß die Klappe
mit Hilfe eines am oberen Rand der Durchtrittsöffnung zwischen dem Boden und der Klappe angeordneten Scharniers bei einem
Unterdruck im Filtergehäuse um die Schwenkachse des Scharniers herum nach oben geschwenkt und geöffnet wird und sich wieder
gegen den Rand der Druchtrittsöffnung anlegt, sobald ein Druckausgleich zwischen dem Filtergehäuse und der Kammer hergestellt
ist.
Ein Einsatz des Trockenentstaubers als Unterdruckfilter wird
gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung durch einen in Strömungsrichtung des gasförmigen Mediums hin-
ter dem Gewebefilter angeordneten Ventilator ermöglicht, der
das Rohgas durch eine zwischen dem Gewebefilter und dem Staubsammelbehälter angeordnete Eintrittsöffnung in das Filtergehäuse
saugt. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Filtergehäuse so groß dimensioniert, daß
größere Feststoffteilchen nach ihrem Eintritt in eine im unteren Teil des Filtergehäuses angeordnete Expansions- und Vorabscheidekammer
zum Boden derselben absinken und durch die Staubaustrittsoffnung in den nach oben zum Filtergehäuse hin
offenen Staubsammelbehälter fallen, so daß sie nicht gegen den Gewebefilter prallen und zu einer Beschädigung oder einem
schnelleren Verschleiß desselben führen können.
Das in der Expansions- und Vorabscheidekammer von größeren
Feststoffteilchen befreite Rohgas wird durch den vom Ventilator erzeugten Unterdruck in die nach unten offenen Filterschläuche
gezogen, aus denen der Gewebefilter gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung aufgebaut ist.
Nach dem Reinigen des Rohgases beim Durchtritt durch die Wände der Filterschläuche wird das Reingas gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung über mindestens eine stirnseitig am Filtergehäuse angeordnete Reingaskammer zum
Ventilator gesaugt und von diesem über einen Abluftkanal an die Atmosphäre abgegeben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Trockenentstaubers;
Fig. 2: eine Draufsicht auf den Trockenentstauber aus Fig. 1;
Fig. 3: einen Längsschnitt durch den Trockenentstauber entlang der Linie A-A aus Fig. 2;
5
Fig. 4: eine Stirnseitenansicht des Trockenentstaubers;
Fig. 4: eine Stirnseitenansicht des Trockenentstaubers;
Fig. 5: einen Schnitt durch den Trockenentstauber entlang der Linie B-B aus Fig. 1; und
Fig. 6: einen vergrößerten Ausschnitt X aus Fig. 5.
Der in der Zeichnung dargestellte, als Unterdruckfilter eingesetzte
Trockenentstauber 2 besteht im wesentlichen aus einem Filtergehäuse 4 mit einem darin angeordneten, als Schlauchfilter
ausgebildeten Gewebefilter 6 zum Abscheiden von Feststoffteilchen aus einem staub- und spänebeladenen Rohgas, das mit
Hilfe eines Ventilators 8 durch eine Eintrittsöffnung 10 in den als Expansionsraum und Vorabseheidekammer wirkenden unteren
Teil des Filtergehäuses 4 gesaugt wird, aus dem das vorgereinigte Rohgas von unten her ins Innere einer Vielzahl nach
unten offener, im Filtergehäuse 4 aufgehängter Filterschläuche 14 eintritt, von wo es dann unter Abscheidung der Feststoffteilchen
durch die Wand der Filterschläuche 14 hindurchtritt und anschließend über eine Reingaskammer 16 zum Ventilator 8
geführt wird, sowie mehreren Staubsammelbehältern 18, die jeweils lösbar an Staubaustrittsoffnungen 20 im Boden 22 des
Filtergehäuses 4 befestigt sind.
Die als Sack 24 aus dünnwandigem durchsichtigem PVC ausgebildeten Staubsammelbehälter 18 sind jeweils innerhalb einer allseitig
geschlossenen Kammer 26 angeordnet, die insbesondere bei einem Einsatz des Trockenentstaubers 2 als Überdruckfilter
verhindert, daß bei einer Beschädigung eines Staubsammelbehälters 18 oder bei einer nicht ausreichend staubdichten Befestigung
Staub in die Atmosphäre austreten kann. Gleichzeitig verhindern die Kammern 26 bei einem Einsatz des Trockenentstaubers
als Unterdruckfilter, daß in den genannten Fällen über die schadhafte oder undichte Stelle Falschluft angesaugt
wird. Die Kammern 26 sind zur Seite hin durch luftdicht schließende Türen 28 zugänglich, die ein Sichtfenster 30 zur
Kontrolle des Füllstandes in den durchsichtigen Staubsammelbe-
hältern 18 aufweisen und einen Zugang zu den gefüllten Staubsammelbehälter
&eegr; 18 zum Auswechseln derselben bilden.
Zum lösbaren Befestigen der Staubsammelbehälter 18 wird der aufgespannte obere Rand der PVC-Säcke 24 von unter her über
einen die Austrittsöffnung 20 umschließenden, nach unten über den Boden 2 2 des Filtergehäuses 4 überstehenden Befestigungsstutzen 3 2 geschoben und mittels eines von außen her unter
Festklemmen des oberen Randes gegen den Befestigungsstutzen 3
anliegenden Mühlenverschlusses 34 so gehalten, daß der im Inneren des Filtergehäuses 4 herabfallende Staub in den zum Filtergehäuse
4 hin offenen Staubsammelbehälter 18 fällt.
Um zu verhindern, daß die PVC-Säcke 24 durch den vom Ventilator 8 im Filtergehäuse 4 und im Vorabscheider 12 erzeugten
Unterdruck nach oben ins Filtergehäuse 4 gesaugt werden, solange sie noch leer oder nur wenig gefüllt sind, ist oberhalb
jedes Staubsammelbehälters 18 im Boden 22 zwischen dem Filtergehäuse 4 und den Kammern 26 jeweils eine Druckausgleichsöffnung
3 6 angeordnet. Die Druckausgleichsöffnung 3 6 ist dabei jeweils von einem Rohrstutzen 38 umschlossen, der in die Kammer
2 6 und ins Innere des Filtergehäuses 4 überstehend in ein schräg nach unten zur Staubaustrittsoffnung 2 0 hin geneigtes
Seitenblech 40 des Bodens 22 eingesetzt ist. An seinem dem Filtergehäuse 4 zugewandte Ende weist der Rohrstutzen einen
parallel zum Seitenblech 40 verlaufenden Flansch 42 auf, an dem eine aus Gummi bestehende Rückstauklappe 44 um ein am oberen
Rand des Flansches 42 und der Rückstauklappe 44 angeordnetes Scharnier 4 6 verschwenkbar befestigt ist. Bei gleichem
Druck im Filtergehäuse 4 und in der Kammer 26, z.B. während einer Reinigung der Filterschläuche 14 bei abgeschaltetem Ventilator
8, wird die Rückstauklappe 44 durch ihr Eigengewicht mit ihrer dem Flansch 42 zugewandten Unterseite gegen den
Flansch 42 angepreßt, so daß sie die Druckausgleichsöffnung dichtend verschließt. Bei Beaufschlagung des Filtergehäuses 4
mit Unterdruck, d.h. bei Inbetriebnahme des Ventilators 8, bewirkt die Druckdifferenz zwischen der Kammer 26 und dem FiI-
tergehäuse 4 ein Abheben der Rückstauklappe 44 vom Flansch 42, woraufhin über die Druckausgleichsöffnung 3 6 ein Druckausgleich
zwischen der Kammer 2 6 und dem Filtergehäuse 4 stattfindet. Nach Herstellen des Druckausgleichs schließt sich die
Rückstauklappe 44 durch ihr Eigengewicht wieder selbsttätig, so daß im Vorabscheider 12 absinkende größere Feststoffteilchen
oder beim Reinigen der Filterschläuche 14 herabfallender Staub nicht durch die Druckausgleichsöffnung 36 in die Kammer
2 6 eintreten kann.
Die die Staubsammelbehälter 18 umgebende geschlossene Kammer 2 6 ermöglicht es dabei erst, überhaupt eine Druckausgleich
zwischen dem Inneren der Staubsammelbehälter 18 und deren Umgebung herzustellen.
Die Filterschläuche 14 sind im Inneren des aus verzinktem Stahlblech bestehenden Filtergehäuses 4 in mehreren Reihen
neben- und hintereinander in jeweils vertikaler Ausrichtung so aufgehängt, daß der ihr unteres offenes Ende 48 umgebene Rand
jeweils staubdicht an Ringstutzen 52 anliegt, die einen durchgehenden geschlossenen Zwischenboden 50 nach oben durchsetzen,
während ihr oberes geschlossenes Ende 53 an einer Abrüttelvorrichtung 54 befestigt ist, die im Inneren des Filtergehäuses 4
elastisch gelagert ist und motorisch in Schwingungen bzw. Vibrationen versetzt werden kann. Die Filterschläuche 14 selbst
bestehen aus Nadelfilz oder einem vergleichbaren Filtergewebe.
Um eine hohe Flexibilität im Hinblick auf den Anschluß des Ventilators 8 zu gewährleisten weist das Filtergehäuse 4 an
jeder Stirnseite 56,58 eine Reingaskammer 16 auf, von denen jeweils eine über einen Saugstutzen 64 mit dem Ventilator 8
verbunden ist. Alternativ dazu ist es auch möglich den zum Ventilator führenden Saugstutzen so auf dem Dach 63 des Filtergehäuses
4 anzuordnen, daß er in einen zwischen dem Dach 63 und den Filterschläuchen 14 angeordneten Deckenraum 66 führt.
Die beiden nach oben zum Inneren des Filtergehäuses 4 hin offenen Reingaskammern 16 sind jeweils durch eine Trennwand 62
von den Filterschläuchen 14 getrennt, so daß die von innen her durch die Filterschläuche 14 hindurchgetretene Luft über den
oberhalb der Abrüttelvorrichtung 54 angeordneten Deckenraum 66 in diejenige der beiden Reingaskammern 16 umgeleitet wird, die
über den Saugstutzen 64 mit den Ventilator 8 verbunden ist. Der nach außen über die Eintrittöffnung 10 des Filtergehäuses
4 überstehende Einlaßstutzen 68 ist dabei durch die eine der beiden Reingaskammern 16 hindurchgeführt, die sich mit ihrem
unteren geschlossen Ende bis hinab zu einer Bodenauflagefläche
70 erstrecken.
Der durch einen Drehstrommotor 72 angetriebende Ventilator 8 ist als Radialventilator ausgebildet, in den das Reingas über
den Saugstutzen 64 in axialer Richtung eintritt und vom nicht dargestellten Ventilatorlaufrad über einen mit einem Schalldämpfer
72 und am oberen Ende mit einer Deflektorhaube 74 versehenen Abluftkamin 76 an die Atmosphäre abgeführt wird.
Claims (25)
1. Vorrichtung zum Abscheiden von Feststoffen aus einem mit Feststoffteilchen beladenen gasförmigen Medium, insbesondere
zur Reinigung von staub- und/oder spänebeladener Abluft, mit einem in einem Filtergehäuse angeordneten Gewebefilter und
mindestens einem unterhalb des Gewebefilters angeordneten, als dünnwandiger Sack oder Beutel ausgebildeten Staubsammelbehälter,
dadurch gekennzeichnet, daß der Staubsammelbehälter (18) in einer geschlossenen Kammer (26) angeordnet ist, und daß
während einer Beaufschlagung des Filtergehäuses (4) mit Unterdruck
ein Druckausgleich zwischen der Kammer (26) und dem Filtergehäuse (4) stattfindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens eine zwischen der Kammer (26) und dem Filtergehäuse
(4) angeordnete Druckausgleichsöffnung (36).
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckausgleichsöffnung (36) in einem Seitenblech (40) des
Filtergehäuses (4) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckausgleichsöffnung (36) verschließbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch mindestens ein Verschlußorgan, das die Druckausgleichsöffnung
(36) selbsttätig verschließt, wenn der Druck im Filtergehäuse (4) größer oder gleich dem Druck in der Kammer
(26) ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Druckausgleichsöffnung (36) selbsttätig öffnet, wenn der Druck im Filtergehäuse (4) kleiner als
der Druck in der Kammer (26) ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Druckausgleichsöffnung (36) selbsttätig
öffnet, wenn die Druckdifferenz zwischen der Kammer (26) und dem Filtergehäuse (4) einen vorgegebenen Wert übersteigt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Druckausgleichsöffnung (36) bei einer Inbetriebnahme der Vorrichtung (2) selbsttätig öffnet.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckausgleichsöffnung (36) bei einer Reinigung des Gewebefilters (6) geschlossen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verschlußorgan dichtend gegen einen Rand der Druckausgleichsöffnung (36) anliegt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan durch sein Eigengewicht
gegen den Rand der Druckausgleichsöffnung (36) angepreßt wird.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan als Klappe (44) ausgebildet
und gegenüber der Druckausgleichsöffnung (36) um eine
Schwenkachse verschwenkbar gelagert ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch ein zwischen der Klappe (44) und dem Rand der Druckausgleichsöffnung
(36) angeordnetes Scharnier (46).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan mindestens teilweise
aus einem gummielastischen Material besteht.
15. Vorrichtung nach einem der 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand der Druckausgleichsöffnung (36) eine gegenüber
der Horizontalen geneigte, schräg nach oben weisende Ebe-
ne bildet.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch einen in Strömungsrichtung des gasförmigen Mediums
hinter dem Gewebefilter (6) angeordneten Ventilator (8).
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das gasförmige Medium durch eine zwischen
dem Gewebefilter (6) und dem Staubsammelbehälter (18) angeordnete Eintrittsöffnung (10) in das Filtergehäuse (4) eintritt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das gasförmige Medium im Filtergehäuse (4) nach oben in den
Gewebefilter (6) geführt wird.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, der Gewebefilter (6) eine Mehrzahl von nach unten offenen Filterschläuchen (14) aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch mindestens eine in Strömungsrichtung hinter
dem Gewebeabscheider (6) angeordnete Reingaskammer (16).
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei Stirnseiten (56,58) des Filtergehäuses
(4) jeweils eine Reingaskammer (16) an eine Außenwand des Filtergehäuses (4) angrenzend angeordnet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Reingaskammer (16) durch eine oben offene Trennwand
(62) vom Gewebefilter (6) getrennt ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, gekennzeichnet durch einen zwischen einer der Reingaskammern
(16) oder einem Deckenraum (66) und dem Ventilator (8) angeordneten Saugstutzen (64).
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugstutzen (64) auf einer Stirnseite (56,58) des Filtergehäuses
(4) angeordnet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugstutzen (64) auf einem Dach (63) des Filtergehäuses
(4) angeordnet ist.
(4) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9305673U DE9305673U1 (de) | 1993-04-15 | 1993-04-15 | Trockenentstauber |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9305673U DE9305673U1 (de) | 1993-04-15 | 1993-04-15 | Trockenentstauber |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9305673U1 true DE9305673U1 (de) | 1993-07-01 |
Family
ID=6892046
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9305673U Expired - Lifetime DE9305673U1 (de) | 1993-04-15 | 1993-04-15 | Trockenentstauber |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9305673U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10322571B4 (de) * | 2002-12-17 | 2008-03-13 | LÜBKE GmbH | Staubfilter mit Filterschläuchen |
| WO2009029973A3 (de) * | 2007-09-07 | 2010-03-18 | Kappa Arbeitsschutz & Umwelttechnik Gmbh | Filterungseinrichtung zur filterung von mit partikeln beladenen luftströmen |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3032740A1 (de) * | 1980-08-30 | 1982-05-06 | York-Shipley, Inc., York, Pa. | Filtervorrichtung |
| DE3149381A1 (de) * | 1981-12-12 | 1983-06-16 | Beth GmbH, 2400 Lübeck | "staubfilter" |
-
1993
- 1993-04-15 DE DE9305673U patent/DE9305673U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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