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DE19703257A1 - Vorrichtung zum Absaugen und Transportieren von staub- und/oder spanförmigen Abfällen, Granulat oder dergleichen - Google Patents

Vorrichtung zum Absaugen und Transportieren von staub- und/oder spanförmigen Abfällen, Granulat oder dergleichen

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Publication number
DE19703257A1
DE19703257A1 DE1997103257 DE19703257A DE19703257A1 DE 19703257 A1 DE19703257 A1 DE 19703257A1 DE 1997103257 DE1997103257 DE 1997103257 DE 19703257 A DE19703257 A DE 19703257A DE 19703257 A1 DE19703257 A1 DE 19703257A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
collecting container
transport
locks
air
separator
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1997103257
Other languages
English (en)
Inventor
Dietmar Schnabel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LUFT und KLIMATECHNISCHE ANLAG
Original Assignee
LUFT und KLIMATECHNISCHE ANLAG
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Filing date
Publication date
Application filed by LUFT und KLIMATECHNISCHE ANLAG filed Critical LUFT und KLIMATECHNISCHE ANLAG
Priority to DE1997103257 priority Critical patent/DE19703257A1/de
Publication of DE19703257A1 publication Critical patent/DE19703257A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B15/00Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area
    • B08B15/002Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area using a central suction system, e.g. for collecting exhaust gases in workshops

Landscapes

  • Ventilation (AREA)
  • Filtering Of Dispersed Particles In Gases (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Absaugen und Transportieren von staub- und/oder spanförmigen Abfällen, Granulat oder dergleichen, insbesondere zur Entsorgung an Holzbearbeitungsmaschinen oder Kunststoffrecyclinganlagen mit wenigstens zwei Absaug­ stellen, wenigstens je einer Transportleitung zwischen jeder Absaugstelle und Verriegelung, einem sich anschließenden Sammelbehälter sowie einem Filter­ abscheider, über welchen die Transportluft als Umluft und/oder Fortluft ableitbar ist.
Aus der DE 38 33 860 C1 ist eine Absaugvorrichtung bekannt, die mit wenigstens einem das abzusaugende Material ansaugenden Entsorgungsgebläse ausgerüstet und von den aus ein stationärer Zwischenlagerraum beaufschlagbar ist. Am Zwischenlagerraum geht eine mittels eines Fördergebläses aktivierbare Absaugleitung ab, an die sich eine Filtereinrichtung anschließt, über die die Transportluft abgeleitet wird. Dabei ist das Entsorgungsgebläse und das unabhängig vom Entsorgungs­ gebläse aktivierbare Fördergebläse in einen gemeinsamen sogenannten Maschinenraum angeordnet. Dieser Maschinenraum befindet sich unterhalb des mittels des Entsorgungsgebläses absaugbaren Ansaug­ raums, wobei in diesen wenigstens eine Entsorgungs­ leitung mündet. Desweiteren befindet sich neben dem Entsorgungsgebläse ein druckseitig nachgeordneter weiterer Zwischenraum, aus dem ein an das Fördergebläse angeschlossener Saugstutzen herausführt.
Ein wesentlicher Nachteil dieser vorgenannten Absaug­ vorrichtung besteht darin, daß die Abfallaufnahmeein­ richtung als stationärer Zwischenlagerraum ausgebildet ist und dadurch nur ein begrenztes Speichervolumen besitzt. Deshalb ist der Aufwand für ein zusätzliches Fördergebläse notwendig. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß bei einer Erweiterung des Maschinenparks, z. B. einer Schreinerei, zusätzliche Investitionen notwendig sind, da weitere Absauggeräte benötigt werden.
Bei einer anderen bekannten Schadstoffabsaugeinrichtung nach DE 38 07 279 A1 ist vorgesehen, daß für das Absaugen von Schadstoffen an mehreren Schadstofferfassungsstellen die Einrichtung hierfür aus Ventilator, Schadstoffilter und Schadstoff­ sammelbehälter eine Baueinheit bildet. Dabei besitzt die Schadstoffansaugeinrichtung mehrere Leitungsanschlüsse, an die die zugeordneten Erfassungsstellen mit jeweils einzeln zugeordneten Verbindungsleitungen unmittelbar verbunden sind. Ein Nachteil einer derartigen Absaugeinrichtung besteht ganz offensichtlich darin, daß bei Erreichen der in Abhängigkeit von der Art des abzusaugenden Schadstoffes maximal zulässigen Aufbewahrungsmenge ein Abschalten der Absaugeinrichtung mit Stillsetzen der daran angeschlossenen Schadstofferfasssungsstellen erfolgen muß.
Der Grund hierfür besteht darin, daß der Schadstoff­ sammelbehälter in Verbindung mit dem Schadstoffilter in dem gemeinsamen Gehäuse angeordnet ist, damit eine begrenzte Größe aufweist und somit nicht durchgängig betreibbar ist. Der am Sammelbehälter angeordnete Ventilator und der dahinter angeordnete Vorabscheider sind unmittelbar aneinander gekoppelt. Im Falle einer Staubexplosion im Vorabscheider oder Schadstoffsammel­ behälter ist durch diese unmittelbare Anbindung eine direkte Verbindung zwischen Explosionsherd und Schadstofferfassungsstellen gegeben.
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs aufgeführten Gattung zu schaffen, der die vorgenannten Nachteile der bekannten Entsorgungstechniken ausschließt und insbesondere Anpassungsfähigkeit bei niedrigem Energieverbrauch und hoher Sicherheit aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen dem Sammelbehälter und dem Filterabscheider wenigstens zwei separate, einzeln mittels Verriegelungen absperrbare Transportleitungen vorgesehen sind, wobei die Leitungsquerschnitte der Transportleitungen vorzugsweise das Verhältnis 1 : 2 aufweisen und die Lüftereinheit reinraumseitig außerhalb des Filterabscheiders angeordnet ist. Eine derartige Anordnung und Ausbildung der Transportleitungen ermöglicht es, auf relativ einfache Weise, zwischen dem Sammelbehälter und dem Filterab­ scheider mehrere Schaltstufen einzuführen, je nach Erfordernis. Desweiteren kann infolge der einzeln, mittels Verriegelungen absperrbaren Transportleitungen bei einer eintretenden Gefahrensituation das System zwischen Sammelbehälter und Filtereinrichtung auf einfache Weise unterbrochen werden.
Denkbar ist auch eine räumliche Trennung von Sammelbehälter und Filterabscheider innerhalb eines Gebäudes bzw. wird eine Außenaufstellung des Filterabscheiders möglich, mit der Folge einer geringeren Lärmbelastung in den Arbeitsbereichen.
Eine Ausbildung der Erfindung wird darin gesehen, daß zwischen Sammelbehälter und Filterabscheider drei Transportleitungen mit einem Größenverhältnis der Leitungsquerschnitte im Verhältnis von 1 : 2:4 angeordnet sind. Infolge der Ausbildung von drei Transport­ leitungen zwischen dem Sammelbehälter und dem Filter­ abscheider ergeben sich sieben Schaltstufen. Damit können auf einfache Weise die geforderten Transport­ geschwindigkeiten in den Transportleitungen realisiert werden.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Verriegelungen unmittelbar am Ausgang des Sammelbehälters vorgesehen sind und eine Absperr­ einheit bilden. Mit einer einzigen Absperreinheit wird lediglich ein Gehäuse notwendig, in dem mehrere Verriegelungen untergebracht sind. Dies ergibt geringeren Platzbedarf, d. h. bei weniger Material­ aufwand preiswertere Herstellung. Es bietet sich eine Vorfertigung mit Lagerhaltung für Absperreinheiten an.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung wird auch darin gesehen, daß die in den Transportleitungen integrierten Verriegelungen eine Brandschutz- und Schnellschlußfunktion aufweisen.
Hierdurch werden brandschutztechnische Forderungen erfüllt, d. h. die Abtrennung der Transportleitungen von dem Filterabscheider im Havariefall.
Auch eine Transportleitungsdurchführung durch Brand­ wände wird mit dieser Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht.
Eine weitere Fortbildung der Erfindung besteht darin, daß sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Transportluftmengenstufen in den Transportleitungen nach der Formel 2n - 1 = x berechnet, wobei x die Anzahl der Transportluftmengenstufen und n die Anzahl der Transportleitungen bedeuten.
Ein Hinzufügen einer weiteren Transportleitung ergibt eine Erweiterung der Anzahl der zur Verfügung stehenden Transportluftmengenstufen durch Kombination der unter­ schiedlich großen Leitungsquerschnitte (nahezu potentieller Anstieg). Mit wenigen Transportleitungen erhält man somit viele mögliche Schaltstufen und kann damit die notwendige Transportgeschwindigkeit optimal erreichen.
Desweiteren können die Verriegelungen am Sammel­ behälterausgang in Abhängigkeit vom im Sammelbehälter herrschenden Druck ansteuerbar sein.
Diese druckabhängige Steuerung der Verriegelungen bringt einen konstanten Unterdruck im Sammelbehälter und letztlich relativ konstante Fördergeschwindigkeiten in den Absaugleitungen.
Desweiteren kann die Erfindung auch darin gesehen werden, daß die Lüftereinheit in Abhängigkeit von der im Filterabscheider herrschenden Druck ansteuerbar und diese Steuerung der der Verriegelungen übergeordnet ist. Hierdurch ergibt sich ein konstanter Unterdruck im Filterabscheider bzw. eine konstante Fördergeschwin­ digkeit in den Transportleitungen.
Desweiteren können die eingangsseitig am Sammelbehälter mündenden Absaugleitungen mehrere voneinander unabhängig regelbare, dichtschließende Verriegelungen aufweisen. Mit dieser Maßnahme ist ein optimaler Wirkungsgrad bei geringen Verlustmöglichkeiten verbunden.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß eingangsseitig am Sammelbehälter mehrere Ver­ riegelungen in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind und diese eine Absperreinheit bilden. Hiermit ist ein Wandeinbau am Sammelbehälter auf einfache Art ermöglicht. Auch eine zentrale Zuführung von Zuleitungen, wie Elektro-, Steuer- oder Luftleitungen wird einfacher.
Eine Ausgestaltungsmaßnahme wird auch darin gesehen, daß im Inneren des Sammelbehälters ein Vorabscheider vorgesehen ist. Dieser Vorabscheider scheidet insbesondere größere Abfallteile aus, wobei nach­ folgende Transportleitungen und andere Bauteile, wie Klappen oder Schieber vor vorzeitigen Verschleiß geschützt werden.
Der Vorabscheider kann auch von außerhalb des Sammel­ behälters über verschließbare Öffnungen erreichbar oder mit einer Austragung versehen sein. Schließlich kann die Lüftereinheit auch über wenigstens zwei regelbare Lüfterstufen verfügen.
Weiterhin kann im Sammelbehälter ein Funkenmelder als auch ein Rauchmelder zur Überwachung integriert sein.
Diese Maßnahmen ermöglichen letztlich eine schnelle Ansteuerung der Verriegelungen zwischen Sammelbehälter, Filtereinrichtung und Leitungssystemen sowie eine frühzeitige Gefahrenerkennung.
Desweiteren kann es vorteilhaft sein, wenn im Sammel­ behälter ein Thermostat zur Temperaturüberwachung integriert ist, da bei nicht arbeitender Anlage infolge von Späne- oder Granualtansammlungen die Gefahr einer Selbstentzündung nicht ausgeschlossen werden kann. Auch können im Sammelbehälter Berstscheiben oder Druckentlastungsflächen als Explosionsschutz integriert sein.
Diese Maßnahmen schützen die Gesamtanlage infolge zu hoher Drücke bei Staubexplosionen im Sammelbehälter. Erweiterungsmöglichkeiten der Anlage sind auch dadurch gegeben, daß auch einzelne, baulich voneinander getrennte Verriegelungen an bereits vorhandene Verriegelungen, die zu Absperreinheiten zusammengefaßt sind, ankoppelbar und zu einem Modul zusammengefügt werden können.
Schließlich ist es auch noch möglich, daß in die Transportleitungen zwischen Sammelbehälter und Filterabscheider jeweils ein Materialtransportlüfter anstelle der reinraumseitig angebrachten Lüftereinheit integriert ist.
Hiermit kann der Förderstrom durch Einbindung eines Materialtransportlüfters abgezweigt und zu anderen Erfassungsstellen geleitet werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher beschrieben.
Die Figur zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Absaugen und Transportieren von staub- und/oder span­ förmigen Abfällen. Das Ausführungsbeispiel bezieht sich dabei auf eine Werkstattabsaugung bzw. einen Erfassungsraum 20 eines holzver­ arbeitenden Betriebes mit zwanzig Absaugplätzen.
Die von den nicht dargestellten Absaugplätzen im Erfassungsraum 20 einzeln angeordneten Absaug­ leitungen 1 münden, durch jeweils eine Ver­ riegelung 3 druckdicht absperrbar, waagerecht in einen Sammelbehälter 4, wobei jeweils fünf Ver­ riegelungen 3 in einem Gehäuse zu einer Absperr­ einheit 2 zusammengefaßt sind. Die Zusammen­ fassung von mehreren Verriegelungen 3 zur Absperreinheit 2 hat die Vorteile, daß eine relativ leichte Abdichtung zwischen Absperrein­ heitsgehäuse 2 und Sammelbehälter 4 möglich ist, daß diese Absperreinheit 2 eine Brandschutz­ funktion übernehmen kann und insbesondere schützt diese Absperreinheit 2 die Ver­ riegelungen 3 vor äußeren Verunreinigungen. Die Verriegelungen 3, die in Form von beispielsweise Absperrschiebern (nicht dargestellt) ausgeführt sein können, sind in der Lage, dabei unabhängig voneinander pneumatisch geöffnet oder geschlos­ sen zu werden. Bei Aktivierung weisen sie dabei einen freien Durchgang, bei Deaktivierung eine druckdicht verschlossene Absperrung auf. Sämtliche Verriegelungen 3 münden an ihrer Rückseite in den Sammelbehälter 4, wobei eine Anordnung im oberen Teil des Sammelbehälters 4 von Vorteil ist. Falls der Sammelbehälter 4 z. B. in einem anderen Raum als dem Erfassungs­ raum 20 zur Aufstellung kommt und diese beiden verschiedenen Räume durch eine Wand mit Feuer­ schutzfunktion getrennt sind, ist es von Vorteil, die zur Absperrung der Absaugleitung 1 genutzten Verriegelungen 3 in diese Wand so zu integrieren, daß von diesen Verriegelungen 3 eine Brandschutzfunktion übernommen wird. Weiterhin ist es sinnvoll, diese Verriegelungen 3 mit einer Schnellschlußfunktion auszustatten, um Staubexplosionen oder Brände infolge Funkenbildung mittels eingebauter Sensortechnik und deren Regelung wirkungsvoll abzuriegeln. Dabei ist zu beachten, daß zwischen Verriegelung 3 und Leistungssystem ein Dehnungsausgleicher angebracht wird. Der Sammelbehälter 4 ist drucksteif und -dicht aufgebaut, so daß er dem Förderdruck standhalten kann und nur geringste Leckverluste aufweist. Im unteren Teil des Sammelbehälters 4, unterhalb der einmündenden Absaugleitungen 1 befindet sich ein gitter­ förmiger Grobteil- oder Vorabscheider 5. Dieser Vorabscheider 5 erstreckt sich über den gesamten horizontalen Querschnitt des Sammelbehälters 4 und kann mit leichter Neigung angeordnet werden. In der Sammelbehälterwandung, oberhalb der untersten Stelle des Grobteil- oder Vorabschei­ ders 5 sind verschließbare Inspektionsöffnungen (in der Figur nicht dargestellt) so angebracht, daß eine Reinigung dieses Vorabscheiders 5 leicht möglich ist. An der Oberseite des Sammel­ behälters 4 ist, wie in der Figur schematisch dargestellt, eine Explosionsschutzeinrichtung 21 vorgesehen. Diese Explosionsschutzeinrichtung 21 würde eine Druckentlastung bei einer Explosion oder Verpuffung im Sammelbehälter 4 erbringen. Diese Explosionsschutzeinrichtung 21 muß ins Freie münden, d. h. sie darf nicht in einem geschlossenen Raum enden. Erst dadurch ist ein aktiver Schutz der Anlage gegen Zerstörung bei Staubexplosionen gegeben. Desweiteren sollte im oberen Teil des Sammelbehälters 4 (ebenfalls nicht dargestellt) ein geeigneter Rauchmelder integriert sein, der bei Stillstand der Anlage eine Alarmfunktion übernehmen kann. Im unteren Teil 7 des Sammelbehälters 4 sind außerdem sogenannte Feldgeräte 6 wie Funkenmelder, Druck­ sensor und Thermostat vorgesehen. Dieser untere Teil 7 des Sammelbehälters 4 mündet in ein bogenförmiges Endstück, an dem das sich zur Absperrung der drei Transportleitungen 9 und zu einer Absperreinheit 22 zusammengefaßten Verrie­ gelungen 8 anschließen. Diese Verriegelungen 8 sind als Absperrorgane derart ausgeführt, daß sie eine Brandschutz- und Schnellschlußfunktion übernehmen und somit den Sammelbehälter 4 von den nachfolgenden Transportleitungen 9 und dem Filterabscheider 11 trennen können. Die drei Transportleitungen 9 werden in Abhängigkeit von dem im Sammelbehälter 4 herrschenden Unterdruck durch Öffnen oder Schließen der drei eingebauten Verriegelungen 8 für den Fördervorgang frei­ gegeben. Das Größenverhältnis der Leitungs­ querschnitte untereinander beträgt 1 : 2, d. h. jede weitere hinzukommende Transportleitung ist doppelt so groß wie die nächst kleinere. Durch Einzel- oder Gruppenzuschaltung dieser Trans­ portleitungen 9 ist eine Volumenstromabstufung möglich, die sich mit der Formel 2n - 1 = x aus­ drücken läßt, wobei x die Anzahl der möglichen Transportluftmengenstufen und n die Anzahl der verwendeten Transportleitungen 9 bedeuten. Die drei mit einem Maximalvolumenstromanteil von 1/7 : 2/7 : 4/7 angeordneten Transportleitungen 9, welche in Abhängigkeit vom im Sammelbehälter 4 herrschenden Druck zu- oder abgeschaltet werden, realisieren schließlich sieben unterschiedliche Schaltstufen. Die kleinste der Material­ transportleitungen 9 weist dabei einen Volumen­ strom von 3.000 m3/h, die mittlere Materialtrans­ portleitung einen Volumenstrom von 6.000 m3/h und die größte Materialtransportleitung einen solchen von 12.000 m3/h bei jeweils optimaler Transportgeschwindigkeit (im Bereich von 20-30 m/s) auf.
Damit ergeben sich bei entsprechender Zusammen­ schaltung der möglichen sieben Schaltstufen Materialvolumenströme, nämlich von 3.000 m3/h bis 21.000 m3/h mit Abstufungen von jeweils 3.000 m3/h.
Die drei Transportleitungen 9 münden schließlich in den Filterabscheider 11. Dabei ist es von Vorteil, wenn die Transportleitungen 9 so ange­ ordnet sind, daß bereits beim Eintreten des Förderstromes in den Filterabscheiders 11 eine Schwerkraftabscheidung stattfindet. Diese Maß­ nahme schützt das im Filterabscheider 11 ange­ ordnete Filtermaterial vor vorzeitigem Ver­ schleiß. Der Filterabscheider 11 besteht aus den in der Figur nicht dargestellten Elementen Filterkammer mit Schlauch- oder Patronenfiltern, Sammelbehälter oder Austragung sowie einer Reingaskammer oberhalb der Filterkammer, in der die Druckluftabreinigung angeordnet ist. An den Filterabscheider 11 schließt sich die reingas­ seitig angeordnete Lüftereinheit 10 an. Diese Lüftereinheit 10 besteht aus einem drehzahl­ regelbarem Lüfter, der die Aufgabe hat, bei Betrieb der Einrichtung den Druck im Filter mit Hilfe von Feldgeräten wie Drucksensoren 6a konstant zu halten. Bei einem anderen Anwen­ dungsfall kann diese Lüftereinheit 10 auch aus mehreren in Reihe oder parallel geschalteten Ventilatoren bestehen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, höhere Drücke oder Volumenströme durch Zuschaltung weiterer Ventilatoren zu erzielen. Die gereinigte Luft wird über die Austrittsöffnung des Filterabscheiders 11 und die Lüftereinheit 10 nach Außen geführt. Dabei besteht die Möglichkeit entweder Fortluft FO oder eine Abluftrückführung in Form von Umluft UM vorzusehen. Die Steuerung kann dabei abhängig von der Abluftqualität und -temperatur auto­ matisch oder manuell über jeweils eine Klappe 12 oder Klappe 13 für Fortluft oder für Umluft erfolgen, die in ihrer Summe immer den gleichen Volumenstrom ergeben. Zusammen mit einem durch manuelle oder automatische Vorgabewerte ermittelten Außenluftanteil AU, der über eine regelbare Klappe 14 beigemischt wird, gelangt die Mischluft MI über die Mischluftleitung 15 in das Zuluftgerät, das mindestens aus den Kompo­ nenten Polizei- und Außenluftfilter 16, Lufter­ hitzer 17 sowie Zuluftventilator 18 besteht, und wird dort aufbereitet. Der Polizei- und Außen­ luftfilter 16 reinigt den Außenluftanteil AU der Mischluft MI und übernimmt auch die Nachreini­ gung bei einem Abscheidedefekt des Filterab­ scheiders 11 am Umluftanteil UM. Er erreicht dann aufgrund seines geringen Staubspeicher­ vermögens vorzeitig seinen Endwiderstand, der regelungstechnisch erfaßt und als Störung ausgewertet wird. Die Steuerung des Zuluft­ ventilators 18 hängt wiederum von der jeweiligen Schaltstufe des Abluftventilators 10 ab. Dadurch wird bei Luftrückführung über die Zuluftleitung 19 ein nahezu konstanter Druckausgleich im Erfassungsraum 20 herbeigeführt.

Claims (18)

1. Vorrichtung zum Absaugen und Transportieren von staub- und/oder spanförmigen Abfällen, Granulat oder dergleichen, insbesondere zur Entsorgung an Holzbearbeitungsmaschinen oder Kunststoffrecyclinganlagen mit wenigstens zwei Absaugstellen, wenigstens einer separaten Transportleitung zwischen jeder Absaugstelle und Verriegelung, einem sich anschließenden Sammelbehälter sowie eines Filterabscheiders, über welchen die Transportluft als Umluft und/oder Fortluft ableitbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Sammelbehälter (4) und dem Filterabscheider (11) wenigstens zwei separate, einzeln mittels Verriegelungen (8) absperrbare Transportleitungen (9) vorgesehen sind, wobei die Leitungsquerschnitte der Transportleitungen (9) vorzugsweise das Verhältnis 1 : 2 aufweisen und die Lüftereinheit (10) reinraumseitig außerhalb des Filterabscheiders (11) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Sammelbehälter (4) und Filterabscheider (11) drei Transport­ leitungen (9) mit einem Größenverhältnis der Leitungsquerschnitte im Verhältnis von 1 : 2 : 4 angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungen (8) unmittelbar am Ausgang des Sammelbehälters (4) vorgesehen sind und eine Absperreinheit (22) bilden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Transportleitungen (9) integrierten Verriegelungen (8) eine Brandschutz- und Schnellschlußfunktion aufweisen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Transportluftmengenstufen in den Transportleitungen (9) nach der Formel 2n - 1 = x berechnet, wobei x die Anzahl der Transportluftmengenstufen und n die Anzahl der Transportleitungen (9) bedeuten.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungen (8) in Abhängigkeit vom im Sammelbehälter (4) herrschenden Druck ansteuerbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (10) in Abhängigkeit von der im Filterabscheider (11) herrschenden Druck ansteuerbar und diese Steuerung der der Verriegelungen (8) übergeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eingangsseitig am Sammelbehälter (4) mündenden Absaugleitungen (1) mehrere voneinander unabhängig regelbare, dichtschließende Verriegelungen (3) aufweisen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eingangsseitig am Sammelbehälter (4) mehrere Verriegelungen (3) in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind und diese eine Absperreinheit (2) bilden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Sammel­ behälters (4) ein Vorabscheider (5) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorabscheider (5) von außerhalb des Sammelbehälters (4) über verschließbare Öffnungen erreichbar oder mit einer Austragung versehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (10) wenigstens zwei regelbare Lüfterstufen aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Sammelbehälter (4) ein Funkenmelder zur Überwachung integriert ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Sammelbehälter (4) ein geeigneter Rauchmelder zur Überwachung integriert ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Sammelbehälter (4) ein Thermostat zur Temperaturüberwachung integriert ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Sammelbehälter (4) Berstscheiben oder Druckentlastungsflächen (21) als Explosionsschutz integriert sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß auch einzelne, baulich voneinander getrennte Verriegelungen (3) an bereits vorhandene Verriegelungen, die zu Absperreinheiten (2) zusammengefaßt sind, ankoppelbar und zu einem Modul zusammenfügbar sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die Transportleitungen (9), zwischen Sammelbehälter (4) und Filterabscheider (11) jeweils ein Materialtransportlüfter anstelle der reinraumseitig angebrachten Lüftereinheit (10) integriert ist.
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