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DE9304828U1 - Patrone für Manöverzwecke - Google Patents

Patrone für Manöverzwecke

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Publication number
DE9304828U1
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DE
Germany
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sleeve
cartridge according
cartridge
fold
cylindrical extension
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9304828U
Other languages
English (en)
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Metallwerk Elisenhuette 5408 Nassau De GmbH
Original Assignee
Metallwerk Elisenhuette 5408 Nassau De GmbH
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Publication date
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Publication of DE9304828U1 publication Critical patent/DE9304828U1/de
Priority to GB9406214A priority patent/GB2276705B/en
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B8/00Practice or training ammunition
    • F42B8/02Cartridges
    • F42B8/04Blank cartridges, i.e. primed cartridges without projectile but containing an explosive or combustible powder charge

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

G11855GD
Metallwerke Elisenhütte GmbH, Elisenhütte 10, D-5408 Nassau Patrone für Manöverzwecke
Die Erfindung betrifft Übungsmunition und insbesondere eine Patrone für Manöverzwecke, welche eine aus Metall bestehende Hülse mit darin untergebrachter zündfähiger Treibladung und einer Anzündung für die Treibladung aufweist.
Bei Verwendung von Übungsmunition sollen sich die Waffen zwar ebenso verhalten wie beim Abfeuern scharfer Munition, jedoch soll das Rohr kein hartes Material wie beispielsweise das Material einer Platzpatrone verlassen. Daher ist allein aus Sicherheitsgründen das Rohrende der Übungswaffe durch ein sogenanntes Manöverpatronengerät verschlossen.
2Q Bei einer bekannten Patrone für Manöverzwecke besteht die Hülse und eine Geschoßimitation aus Kunststoff, der Boden der Hülse aber aus Stahl. Beim Abfeuern reißt die Geschoßimitation mit auf. Nachteilhaft ist bei dieser bekannten Patronen für Manöverzwecke, daß das Kunststoffmaterial der abgefeuerten Patrone nur schwierig, wenn überhaupt entsorgt werden kann. Eine zweite Schwierigkeit bei der Entsorgung liegt in der Notwendigkeit zum Trennen des aus Stahl bestehenden Bodenstückes und dem aus Kunststoff bestehenden übrigen Teiles der Patrone. Somit bildet diese bekannte Patrone für Manöverzwecke ein Umweltproblem, das heutzutage nicht mehr hingenommen Wird·
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Patrone für Manöverzwecke zu schaffen, die ohne Gefahr von Verletzungen Umstehender abgefeuert werden kann und sich problemlos entsorgen läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Patrone für Manöverzwecke der eingangs genannten Gattung gelöst, welche die Merkmale des
kennzeichnenden Teiles des Anspruches 1 aufweist. Vorteilhafte Ausgestaltungen dieser Patrone sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Patrone besteht einstückig aus einheitlichem Metall, d.h. die Geschoßimitation ist fest mit der Hülse verbunden und kann beim Abfeuern der Patrone mit der gesamten Hülse entsorgt werden. Da Hülse und Geschoßimitation aus demselben Material, nämlich einem Metall bestehen, ist eine preisgünstige Entsorgung möglich, da eine Trennung entfällt.
Die einstückig mit der Hülse ausgebildete Geschoßimitation hat zudem den Vorteil, daß die Patrone zuverlässig aus dem Magazin der Waffe zugeführt werden kann.
Es ist bevorzugt, daß die Wandstärke der die Geschoßimitation bildenden zylindrischen Verlängerung größer als die der Hülse ist, besonders bevorzugt etwa doppelt so groß.
Nach einer weiter bevorzugten Ausführungsform weist die Hülse wenigstens eine in sie eingeformte, in radialer Richtung umlaufende, in Längsrichtung dehnbare Rille auf. Derartige Rillen unterstützen das Entriegeln und verbessern die Verwirbelung der gezündeten Treibladung innerhalb der Patrone. Dadurch kann die Patrone mit einem geringeren Volumen als bisher üblich ausgebildet sein und erfordert auch eine entsprechend geringere Pulvermenge.
Es hat sich gezeigt, daß für die meisten Anwendungen die Hülse zwei koaxial zueinander angeordnete dehnbare Rillen ausweisen sollte. Die Hülse längt sich beim Abfeuern nach hinten und unterstützt dadurch das Entriegeln des Verschlusses des Gewehrs, in dem die Patrone verwendet wird.
Besonders geeignet ist die Patrone für Gewehre mit einem übersetzten Masse-Feder-Verschluß, beispielsweise G 3, sie ist aber auch für Rückstoßlader und Gasdrucklader geeignet.
Das Anzündhütchen ist zudem schadstoffarm, d.h. blei- und bariumfrei.
Die in der Hülse untergebrachte Treibladung ist auf die Innenballistik der Patrone und der Waffe abgestellt, wobei man sogar mit einer verringerten Menge Treibladung zum Erzielen der gewünschten Wirkung der Übungsmunition auskommt. Durch eine spezielle Abbrandcharakteristik der Treibladung läßt sich die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Patrone weiter verbessern.
Die die als Geschoßimitation ausgebildete zylindrische Verlängerung verschließende aufbiegbare Faltung kann dreifach bis achtfach sein. Besonders bevorzugt ist eine sechsfache Faltung. Eine derartige Faltung öffnet sich beim Abfeuern maximal bis in Zylinderform, reißt also nicht aus. Es hat sich gezeigt, daß die Faltung möglichst kurz und nicht zu tief gewählt werden sollte, damit einerseits keine Verletzungsgefahr durch ausgeworfene Hülsen mit ausgefranzten Geschoßimitation besteht, andererseits die Abdichtung in ausreichendem oder sogar verbessertem Maße möglich ist.
Die Falten können mit Faltenschließlack, beispielsweise einem UV-Klebstoff, abgedichtet sein.
Die Hülse sowie die daran einstückig angebrachte Geschoßimitation besteht aus Metall, beispielsweise aus einer Kupferlegierung Cu Zn 28.
Der Schulterwinkel am Übergang von der Hülse zur zylindrischen Verlängerung beträgt vorzugsweise etwa 36°. 30
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Patrone schematisch dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 eine Ansicht der Patrone, teilweise im Längsschnitt, und
Fig. 2 eine Detaildarstellung gemäß dem Detail Z aus Fig. 1 in gegenüber Fig. 1 vergrößertem Maßstab.
Die in Fig. 1 dargestellte Patrone besteht aus einer hohlen, konischen Hülse 10, auf deren Hals 12 einstückig eine zylindrische Verlängerung 20 angebracht ist. Diese zylindrische Verlängerung 20 ist an ihrem oberen Ende durch eine Faltung 22 verschlossen, wobei diese Faltung drei- bis achtfach sein kann, im vorliegenden Beispiel sechsfach gewählt ist. Die zylindrische Verlängerung 20 verjüngt sich vom Hals 12 der Hülse 10 zur Faltung 22 hin stufig, wobei der Übergang durch eine Schulter gebildet ist, deren Winkel zur Längsachse der Patrone etwa 30° beträgt.
Durch die Faltung 22 wird die zylindrische Verlängerung 20 weiterhin im wesentlichen kegel stumpfförmig zulaufend verschlossen. Auf die Faltung 22 ist weiterhin ein Faltenschließlack, beispielsweise UV-Klebstoff, aufgebracht, der die Faltung abdichtet.
Eine Schulter 14 bildet den Übergang vom Hals 12 zum eigentlichen Körper der Hülse 10, der in seinem unteren Bereich eine Treibladung 40 enthält. Diese Treibladung 40 kann durch ein im Bodenbereich der Hülse untergebrachtes Anzündhütchen 30 gezündet werden.
Der Körper der Hülse 10 weist zwei koaxiale, voneinander in axialer Richtung beabstandete Rillen 16,18 auf, die in Längsrichtung der Hülse 10 dehnbar sind, so daß eine Verlängerung der Hülse 10 ermöglicht ist. Zumindest im Bereich Hals 12 und Schulter 14 ist die Wandstärke der Hülse 10 gegenüber der der zylindrischen Verlängerung 20 deutlich geringer gewählt.
Fig. 2 zeigt eine Detailansicht aus Fig. 1, und zwar den Anschlußbereich des Anzündhütchens 30 an die Hülse 10. Das Anzündhütchen 30 ist an drei Stellen der Hülse 10 vernietet und ansonsten mit Ringfugenlack abgedichtet. Dabei ist die untere Bodenfläche des Anzündhütchens 30 gegenüber der Bodenfläche der Hülse 10 um einen geringen Betrag zurückversetzt.
Eine bevorzugte Länge der Patrone ist 68 mm. Die Wandstärke der zylindrischen Verlängerung beträgt etwa 0,6 mm, die Wandstärke im oberen Hülsenbereich jedoch nur etwa 0,3 mm, ist also nahe der Schulter 14 nur halb so groß. Der Durchmesser der zylindrischen Verlängerung kann beispielsweise 7,25 mm betragen.
Die Länge der Geschoßimitation gewährleistet eine zuverlässige Zufuhr der Patrone aus dem Magazin in das Patronenlager der Waffe. Der Schulterwinkel, hier 36° gewählt, sorgt für eine bessere Anlage im Patronenlager, was auch die Entriegelung der Waffe begünstigt.
Der verwendete UV-Klebstoff wird beim Öffnen der Faltung 22 in ungefährliche staubförmige Partikel zerlegt, die eine Papierscheibe mit einem Flächengewicht von 100 g/m und einer Dicke von 0,1 mm in 3 m Entfernung nicht durchschlagen.
Insgesamt steht damit eine problemlos zu entsorgende Übungsmunition zur Verfugung.
Tö/su
30

Claims (10)

G11855GD Metallwerk Elisenhütte GmbH, Elisenhütte 10, D-5408 Nassau SchutzansDrüche:
1. Patrone für Manöverzwecke, mit einer aus Metall bestehenden Hülse, welche eine zündfähige Treibladung enthält und eine Anzündung für die Treibladung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (10) einstückig mit einer an ihren Hals (12) angeformten zylindrischen Verlängerung (20) in Form der Imitation eines Geschosses versehen ist, deren vorderes Ende mittels einer aufbiegbaren Faltung (22) verschlossen ist.
2. Patrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke der zylindrischen Verlängerung (20) größer als die der Hülse (10) ist.
3. Patrone nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke der zylindrischen Verlängerung (20) etwa doppelt so groß wie die der Hülse (10) ist.
4. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (10) wenigstens eine eingeformte, in radialer Richtung umlaufende, in Längsrichtung der Hülse unter dem Druck der gezündeten Treibladung dehnbare Rille (16,18) aufweist.
5. Patrone nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (10) zwei koaxial zueinander angeordnete dehnbare Rillen (16,18) aufweist.
6. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzündung (30) für die Treibladung blei- und bariumfrei ist.
7. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltung (22) drei- bis achtfach, bevorzugt sechsfach, ist.
8. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
5 daß die Faltung (22) durch einen UV-härtbaren Lack verschlossen ist.
9. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (10) und die zylindrische Verlängerung (20) aus einem Metall, beispielsweise einer Kupferlegierung wie Cu Zn 28, bestehen.
10. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel der den Übergang von der Hülse (10) zu dem zylindrischen Hals (12) bildenden Schulter (14) 36° beträgt.
Tö/su 20
DE9304828U 1993-03-30 1993-03-30 Patrone für Manöverzwecke Expired - Lifetime DE9304828U1 (de)

Priority Applications (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE9304828U DE9304828U1 (de) 1993-03-30 1993-03-30 Patrone für Manöverzwecke
GB9406214A GB2276705B (en) 1993-03-30 1994-03-29 Blank ammunition cartridge

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE9304828U DE9304828U1 (de) 1993-03-30 1993-03-30 Patrone für Manöverzwecke

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE9304828U1 true DE9304828U1 (de) 1993-06-09

Family

ID=6891417

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE9304828U Expired - Lifetime DE9304828U1 (de) 1993-03-30 1993-03-30 Patrone für Manöverzwecke

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DE (1) DE9304828U1 (de)
GB (1) GB2276705B (de)

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GB9406214D0 (en) 1994-05-18
GB2276705A (en) 1994-10-05
GB2276705B (en) 1996-05-29

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