DE9219067U1 - Sicherheitsschott für Gebäude-, Toröffnungen o.dgl. Öffnungen zum Rückhalten von kontaminiertem Löschwasser, Hochwasser o.dgl. - Google Patents
Sicherheitsschott für Gebäude-, Toröffnungen o.dgl. Öffnungen zum Rückhalten von kontaminiertem Löschwasser, Hochwasser o.dgl.Info
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Description
Bezeichnung: Sicherheitsschott für Gebäude-, Toröffnungen o. dgl. Öffnungen zum Rückhalten von kontaminiertem
Löschwasser, Hochwasser &ogr;. dgl.
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsschott für Gebäude-, Toröffnungen o. dgl. Öffnungen zum Rückhalten von
kontaminiertem Löschwasser, Hochwasser &ogr;. dgl. Flüssigkeiten mit einem Barriereelement, das in einem unteren Bereich eines
Torblattes lösbar festgelegt und zusammen mit dem Torblatt auf- und ab verfahrbar ist.
Tore zum Verschließen von Gebäudeöffnungen, etwa für Industriegebäude, finden sich in den verschiedensten
Ausführungsarten, wie bspw. als Roll-, Sektional-, Hub- oder Deckenfalttore. Bei Roll-, Sektional- oder Deckenfalttoren
besteht das Torblatt aus mehreren waagrecht übereinander angeordneten und untereinander mittels Scharnier- oder
Gelenkverbindungen verbundenen Lamellen oder Segmenten. Während zum Öffnen des Sektionaltores das Torblatt über Schienen in
eine Ebene oberhalb des Torsturzes umgelenkt wird, erfolgt das Öffnen bei Rolltoren durch Aufrollen der Lamellen auf einer
Oberhalb der Toröffnung angeordneten Aufnahmewelle. Bei Deckenfalttoren werden die Torsegmente in Öffnungsstellung
durch eine spezielle Mechanik V-förmig hinter dem Sturz gefaltet. Dagegen besitzen Hubtore in aller Regel ein
einteiliges Torblatt, welches zum Öffnen und Schließen auf- und abgesenkt wird. Häufig ist die unterste Lamelle bzw. das
unterste Segment oder, im Falle des Hubtores, das einteilige Torblatt selbst mit einem bodenseitigen Gummiwulst versehen,
welcher vornehmlich ein Eindringen von Staub und Regenwasser in das Innere des Gebäudes verhindern soll. Ein Abschotten des
Gebäudes, um bspw. die Toröffnung von Industriegebäuden, in welchen umweltbelastende Chemikalien und Güter lagern oder
hergestellt werden, im Gefahrenfall flüssigkeitsdicht zu
verschließen, damit die Chemikalien oder, im Falle eines Brandes, das mit den Chemikalien ggf. kontaminierte Löschwasser
innerhalb des Gebäudes zurückgehalten werden, ist mit den bekannten Toren nicht möglich.
In der EP 0 440 094 Al ist bereits ein derartiges Schott zum
flüssigkeitsdichten Abschluß des unteren Teils einer Türöffnung beschrieben. Das Schott ist als Schiebetor, Sektionstür o. dgl.
ausgebildet, wobei im unteren Bereich eine Absperrplatte angeordnet ist. Die Absperrplatte bewegt sich bei normalem
Gebrauch immer mit der Sektionstür bzw. der Schiebetür. Im Gefahrenfall werden die Verriegelungen zwischen der Tür und der
Absperrplatte gelöst, so daß die Absperrplatte in der Schließlage bleibt, wenn die darüber liegenden Sektionen der
Sektionstür oder die Schiebetür in die Öffnungsstellung bewegt werden. Auch ist es bei einer in der EP 0 440 094 Al
beschriebenen Ausführungsform vorgesehen, im Gefahrenfall die Verriegelung bei geschlossener Schiebetür zu lösen, so daß sich
dann die Absperrplatte mit ihren schräg verlaufenden Seitenkanten und mit ihrer Unterkante in eine Fassung
formschlüssig und dicht absenken kann.
Hierfür ist aus der DE 38 33 561 C2 ein Barriereelement
bekannt, welches mit seinen stirnseitigen Enden in links und rechts der jeweiligen Gebäudeöffnung angeordneten Aufnahmen
einsetzbar und in einer Dichtstellung festlegbar ist. Auf der Oberseite dieses Barriereelementes befindet sich im Bereich
seiner beiden stirnseitigen Enden jeweils ein PreßhebelVerschluß, dessen Riegel in eine Aussparung eines
Riegelblechs an der jeweiligen Aufnahme eingreift. Durch die Erzeugung eines i. w. senkrecht nach unten gerichteten
Anpreßdruckes auf das Barriereelement ergeben sich infolge keilförmiger Anlage- und Gleitflächen seitlich zwischen
Aufnahmen und Barriereelement eine senkrecht nach unten und eine seitlich nach außen gerichtete Dichtkraftkomponente.
Weiterhin ist aus der DE 38 42 555 C2 eine Vorrichtung zum flüssigkeitsdichten Verschließen von Gebäudeöffnungen bekannt
mit einem ebenfalls zwischen zwei im Abstand voneinander angeordneten Aufnahmen einsetzbaren Barriereelement. Zur
Festlegung des Barriereelementes in Dichtungsstellung dient eine Verriegelungseinrichtung, welche in den stirnseitigen
Endbereichen des Barriereelementes jeweils mindestens einen zwischen einer Öffnungs- und Schließstellung bewegbaren Riegel
aufweist. Dabei sind die Riegel an ihren freien Enden derart angeschrägt, daß sie in Schließstellung im Zusammenwirken mit
einer zugeordneten Eingriffsöffnung in der jeweiligen Aufnahme
eine seitliche und senkrecht nach unten gerichtete Dichtkraft auf das Barriereelement ausüben. Üblicherweise sind diejenigen
Gebäudeöffnungen, welche für ein Abschotten mit einem Barriereelement eingerichtet sind, auch mit einem Tor
verschließbar. Nicht nur im Katastrophenfall, sondern auch aus Gründen der Sicherheit, insbesondere bei Ruhen des Betriebes
während der Nachtzeiten, sollen nach den jeweiligen betrieblichen Sicherheitsvorschriften die Öffnungen von
Gebäuden, in denen gefährliche Chemikalien oder andere Güter lagern oder hergestellt werden, mit einem Barriereelement
verschlossen sein. Sowohl aus Beguemlichkeit als auch aus Nachlässigkeit wird dies jedoch mitunter unterlassen.
Aus der DE 76 05 029 Ul ist bereits ein Sicherheitsschott bekannt, dessen Barriereelement jedoch getrennt und unabhängig
von einem in der Gebäudeöffnung dahinter angeordneten Rolltor betätigbar ist. In Öffnungsstellung befindet sich das Schott in
einer Hochstellung, aus der heraus es mit Hilfe von Kontergewichten in die Abdichtlage gefahren werden kann. Auch
hierbei besteht die Gefahr, daß das Schott erst dann in
Dichtstellung gefahren wird, nachdem ein Brand ausgebrochen ist
oder das Hochwasser die Gebäudeöffnung bereits erreicht hat.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitsschott der eingangs genannten Art dahingehend
weiterzuentwickeln, daß bei einem weitestgehend automatischen
Schließvorgang im Gefahrenfall ein schnelles, sicheres und zuverlässiges Abdichten der jeweiligen Gebäudeöffnung erreicht
ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist es nach der Erfindung i. w. vorgesehen, daß das Barriereelement mittels eines am Torblatt
geführten Gelenkarmes von einer etwa vertikalen Öffnungsstellung in die waagrechte Dichtstellung verschwenkbar
ist. In dieser Ausführungsform ist das Barriereelement ähnlich einer Schranke ausgeführt. In Öffnungsstellung des
Barriereelementes und des Tores ist der Gelenkarm gestreckt und verschiebt sich bei Schließen des Tores in waagrechter Richtung
an dem Torblatt, um nach Erreichen der Dichtstellung des Barriereelementes und sich weiter in Schließstellung bewegendem
Torblatt einzuknicken. Die Festlegung des Barriereelementes in der Dichtstellung kann bspw. durch sein Eigengewicht erfolgen.
Selbstverständlich können hierfür auch Riegel, Schubstangen o. dgl. Betätigungselemente eingesetzt werden.
Bei diesem Sicherheitsschott wird gleichzeitig mit der Schließbewegung des Torblattes eine Abschottung des unteren
Torbereiches erreicht, so daß im Gefahrenfalle Chemikalien und andere umweltbelastende Güter oder, bei einem Brand, das mit
Chemikalien ggf. kontaminierte Löschwasser innerhalb des jeweiligen Gebäudes sicher zurückgehalten werden. Ein Anbringen
oder Abfahren des Barriereelementes in einem zusätzlichen Arbeitsgang nach Verschließen der jeweiligen Gebäudeöffnung
durch das Tor, ist nicht mehr erforderlich, so daß der Sicherheitsstandard der Absperrsysteme wesentlich verbessert
ist. Dabei ist das Barriereelement zumindest in seiner Dichtstellung in oder an der Toröffnung lösbar an dem Torblatt
gehalten. Hierdurch kann im Gefahrenfalle das Tor geöffnet werden, um in das Innere des Gebäudes zu gelangen, wobei das
Barriereelement in Dichtstellung verbleibt. Um während der üblichen Produktionszeiten, in denen die Überwachung der
Gebäude durch das jeweilige Personal erfolgen kann, ein schnelles Öffnen und Schließen der Tore zu gewährleisten, ohne
daß das Barriereelement jeweils in die Dichtstellung gebracht werden muß, sind Betätigungsmittel zur Festlegung und
Verriegelungsmittel zur Verriegelung des Barriereelementes in der Dichtstellung vorgesehen. Dabei kann das Lösen des
Barriereelementes von dem Torblatt und das Festlegen an dem Torblatt mittels der Betätigungsmittel für das Barriereelement
erfolgen. Das Barriereelement läßt sich dann in einem Arbeitsgang in Betriebsstellung bringen, wobei im Gefahrenfall
das Tor ohne zusätzliche Maßnahmen geöffnet werden kann, um bspw. einen Brand im Inneren des Gebäudes zu bekämpfen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Gelenkarm zumindest in Dichtstellung von dem Barriereelement
lösbar, so daß das Tor o. dgl. nach dem Entkuppeln von dem geschlossenen Barriereelement ohne weiteres geöffnet werden
kann.
Dabei hat es sich nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung als vorteilhaft erwiesen, daß stirnseitige
Endbereiche des Barriereelements in der Dichtstellung in einer Aufnahme an der Gebäude- oder Türöffnung eingreifen, wodurch
eine äußerst sichere Abdichtung gewährleistet wird.
Dabei sind die Anlageflächen der Aufnahme und des stirnseitigen
Endbereichs des Barriereelements schräg von unten nach oben verlaufend zur Bildung von Dichtflächen ausgebildet, so daß ein
sicherer Dichtsitz des in der Schließstellung befindlichen Barriereelements geschaffen wird.
Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß das Barriereelement einen i. w. U-förmigen Verlauf seiner
Dichtfläche aufweist.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmoglichkeiten
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den
Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren
Rückbez iehung.
Es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgeraäßen Sicherheitsschotts,
Figur 2 eine Querschnittsdarstellung des Sicherheitsschotts gemäß Figur 1 und
Figur 3 das Sicherheitsschott gemäß Figur 1 im Längsschnitt.
Das in den Figuren der Einfachheit halber nur angedeutete Tor ist dazu ausgebildet, neben seiner eigentlichen Funktion des
Verschließens der jeweiligen Gebäudeöffnung zusätzlich mittels eines Barriereelementes 3 ein flüssigkeitsdichtes Abschließen
des unteren Bereichs der Gebäudeöffnung zu erreichen, um im Katastrophenfall, bspw. bei einem Brand eines Gebäudes, in
welchem umweltbelastende Chemikalien oder gefährliche Güter lagern, das ggf. mit den Chemikalien kontaminierte Löschwasser
zurückzuhalten. Das Tor ist bspw. als Rolltor ausgebildet und besteht aus mehreren, miteinander verbundenen, waagrecht
angeordneten Profilsegmenten 1 und 2.
Wie aus den Figuren 1 bis 3 ersichtlich, ist das Barriereelement 3 nach Art einer Schranke ausgebildet, welche
zwischen einer i. w. vertikalen Öffnungsstellung und einer waagrechten Dichtstellung um ein an der einen Aufnahme 4
angeordnetes Schwenklager 48 verschwenkbar ist. Das Barriereelement 3 ist in seinem Längsschnitt etwa U-förmig
ausgebildet mit einer umlaufenden Dichtung 50, welche einen bodenseitigen Abschnitt und an den Stirnseiten des
Barriereelementes 3 schräg von unten nach oben verlaufende Dichtabschnitte aufweist. Wie insbesondere aus Figur 1 zu
entnehmen, sind die Anlageflachen 49 der Aufnahmen 4 an diese
schräg verlaufenden stirnseitigen Enden des Barriereelementes angepaßt. Die Simultanbewegungen zwischen Barriereelement 3 und
dem in Führungsschienen 56 geführten Torblatt 47 erfolgt mittels eines Gelenkarmes 51, welcher über einen Anlenkbolzen
53 mit dem Barriereelement 3 verbunden ist und, wie aus Figur 12 ersichtlich, über Führungsrollen 55 an einer an dem Torblatt
47 angeordneten C-förmigen Schiene 52 geführt ist. Im Falle, daß sich das Barriereelement 3 in der in Figur 1 gezeigten
unteren Dichtstellung befindet, ist der Gelenkarm 51 an seinem Gelenk 54 eingeknickt. Wird dagegen das Torblatt 47 in seine
Öffnungsstellung gezogen, erfolgt ein Verschwenken des Barriereelementes 3 mittels des Gelenkarmes 51. Durch eine
Streckung des Gelenkarmes 51 infolge der Aufwärtsbewegung des Torblattes 47 und durch Zurückgleiten der Führungsrollen 55 in
der Schiene 52 in der in Figur 1 gezeigten Darstellung nach links erfolgt das Verschwenken des Barriereelementes 3 in die
gestrichelt gezeichnete senkrechte Öffnungsstellung.
Bei dem in Figur 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Festlegung des Barriereelementes 3 in Dichtstellung durch
sein Eigengewicht bewirkt. Selbstverständlich ist es auch möglich, die oben beschriebenen Riegel, Schubstangen o. dgl.
Befestigungsmittel einzusetzen.
Bei der hier gewählten Ausführungsform ist der Gelenkarm lösbar an dem Barriereelement 3 bzw. dem Anlenkbolzen 53
gehalten, so daß bei in Schließstellung befindlichem Barriereelement 3 und nachfolgendem Entkuppeln das Tor 47
geöffnet werden kann.
Selbstverständlich ist es auch möglich, daß das Abschotten des Gebäudes mittels zwei der in Figuren 1 bis 3 dargestellten
Barriereelementen 3 erfolgt, welche schrankenartig auf und ab
verschwenkbar sind und mit ihren einander zugewandten Stirnseiten gegeneinander abdichten.
Bezugszeichenliste
| 1 | Segment-Profil |
| 2 | Segment-Profil |
| 3 | Barriereelement |
| 4 | Aufnahme |
| 47 | - Torblatt |
| 48 | - Schwenklager |
| 49 | Anlagefläche |
| 50 | - Dichtung |
| 51 | Gelenkarm |
| 52 | Schiene |
| 53 | Anlenkbolzen |
| 54 | Gelenk |
| 55 | Führungsrollen |
| 56 | - Führungsschiene |
| (Tor) |
Claims (5)
1. Sicherheitsschott für Gebäude-, Toröffnungen o. dgl. Öffnungen zum Rückhalten von kontaminiertem Löschwasser,
Hochwasser o. dgl. Flüssigkeiten mit einem Barriereelement(3), das in einem unteren Bereich eines
Torblattes (1) lösbar festgelegt und zusammen mit dem Torblatt(1) auf- und abverfahrbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Barriereelement (3) mittels eines am Torblatt (47) geführten Gelenkarmes (51) von einer etwa
vertikalen Öffnungsstellung in die waagrechte Dichtstellung
verschwenkbar ist.
2. Sicherheitsschott nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkarm (51) zumindest in Dichtstellung von dem
Barriereelement (3) lösbar ist.
3. Sicherheitsschott nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß stirnseitige Endbereiche des
Barriereelements (3) in der Dichtstellung in einer Aufnahme (4) an der Gebäude- oder Türöffnung eingreifen.
4. Sicherheitsschott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageflächen (49) der
Aufnahme (4) und des stirnseitigen Endbereichs des Barriereelements (3) schräg von unten nach oben verlaufend
zur Bildung von Dichtflächen ausgebildet sind.
5. Sicherheitsschott nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Barriereelement (3) einen
i. w. U-förmigen Verlauf seiner Dichtfläche aufweist.
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