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Schrägschulterfelge Gegenstand des Patents 884 ooI ist eine Schrägschulterfelge,
bei welcher das Reifenbett an der Montageseite begrenzt ist durch einen in eine
Vertiefung eingreifenden Schrägschulterring sowie den eigentlichen Seitenring, die
beide durch einen in eine Nut des Felgenbettes eingreifenden Sprengring in axialer
Richtung abgestützt sind. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ebenfalls ein loser
Seitenring angeordnet, der vorteilhaft gleichartig ausgebildet und austauschbar
mit dem Seitenring auf der Montageseite ist. Dadurch wird eine leichtere Demontage
vor allem der größeren und steiferen Reifen ermöglicht. Man kann dann nämlich einfach
durch seitliches Verschieben der beiden Seitenringe nach der Felgenmitte zu die
'auf den Schrägschultern festsitzenden Reifenfüße leichter von der schiefen Ebene
abdrücken. Ein weiterer Vorteil der beiden losen Seitenringe ist der, daß man z.
B. bei den großen Erdbewegerfahrzeugen, wo zwei verschiedene Reifengrößen zwar auf
der gleichen Felge, aber mit verschiedenen Felgenhörnern laufen, das gleiche Felgenprofil
verwenden kann und dabei, je nachdem welcher Reifen aufgezogen wird, die dazu passenden
Seitenringe einsetzt. Diese Vorteile wiegen in den meisten Fällen den Nachteil der
etwas größeren Breite und des dadurch bedingten Mehrgewichtes auf.
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Bei den bisher bekannten Schrägschulterfelgen handelt es sich immer
um ein Walzeisenprofil. Neuerdings -besteht jedoch auch die Möglichkeit, derartige
Schrägschulterfelgen im Fließpreßverfahren aus Blech, Band- oder Universaleisen
herzustellen.
Hierbei müssen die Rundungen, insbesondere in der
Sprengringnut und auf der entgegengesetzten Seite an der Haltekante des zweiten
losen Seitenringes, größer sein als. beim Walzprofil, wo bekanntlich rechtwinklige
Anlageflächen ohne Schwierigkeiten geschaffen werden können.
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Wenn man also bei diesen aus Blech, Band- oder Universaleisen bestehenden
Schrägschulterfelgen den oben beschriebenen Vorteil der beiden losen auswechselbaren
Seitenringe auf beiden Seiten beibehalten will, muß eine zweckmäßige Gestaltung
derselben, vor allem des zugehörigen Schrägschulterringes; vorhanden sein. Gemäß
der Erfindung ist die Schrägschulterfelge in gleicher Weise ausgebildet wie nach
dem Hauptpatent, jedoch mit dem Unterschied, daß die beiden losen und austauschbaren
Seitenringe sowie der Schrägschulterring den bei gepreßten Felgen gegebenen Verhältnissen
angepaßt sind.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. I einen axialen Querschnitt durch eine Schrägschulterfelge mit zwei
losen, gleichartigen und damit austauschbaren Seitenringen, Fig. 2 ebenfalls einen
gleichen Querschnitt, jedoch mit einer anderen Begrenzung des einen losen Seitenringes.
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In Fig. I der Zeichnung wird das Felgenbett Io auf der einen Seite
von einer festen Schrägschulter II sowie einem losen Seitenring 12 begrenzt. Dieser
Seitenring wird durch die Haltewulst 13 gesichert. Wie oben bereits dargelegt, kann
die Felge im Fließpreßverfahren nicht geradwinklig abgebogen werden, sondern muß
an ihrer seitlichen Begrenzungskante entweder in. einem schrägen Winkel verlaufen
oder mit einem genügend großen Radius abgerundet werden. Jede Ausführung ist in
Fig. I besonders .dargestellt. Die Sitzpartie des Seitenringes muß dieser Felgengestaltung
in bekannter Weise genau angepaßt sein, damit man hier keine Punkt-, sondern eine
satte Flächenberührung erhält, d. h. also, der Seitenring r2 bat an seiner Sitzfläche
ebenfalls entweder eine kegelige oder eine entsprechend gerundete Form.
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Auf der gegenüberliegenden Seite sind wie im Hauptpatent ein loser
Schrägschulterring 14 sowie ein ebenfalls loser Seitenring 15 angeordnet. Der letztgenannte
soll vorteilhaft gleichartig ausgebildet wie der Seitenring I2 und austauschbar
mit diesem sein. Beide Teile, der Schrägschulterring 14 sowie der Seitenring 15,
werden in ihrer Betriebslage durch den Sprengring 16 gehalten, der in einer Nut
17 des Felgenbettes eingreift. Um nun auch hier wieder eine satte Anlagefläche des
Seitenringes 15 auf dem Schrägschulterring 14 zu gewährleisten, kann man letzteren,
der j a sowieso ein Walzprofil darstellt, von vornherein so gestalten, daß er nach
der Sprengringseite zu eine Verdickung r.8 erhält, die unten der Schrägfläche I9
der Sprengringnut 17 angepaßt ist und damit ein Kippen des Schrägschulterringes
verhindert sowie oben der runden oder der kegeligen Sitzfläche 2o des Seitenringes
15 angepaßt ist, womit dann die Austauschbarkeit beider Seitenringe r2 und 15 gegeben
ist, wobei eine genügend große Abstützung gegen den Sprengring erzielt wird, so
daß dieser in der beim Preßprofil breiteren Sprengringnut nicht kippen kann.
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Bei der kegeligen Ausführung des Seitenringes müßte der Sprengring
16 zwecks Erzielung einer satten Sitzfläche an der oberen Kante 2 1 gleichfalls
entsprechend abgeschrägt werden. Statt der Verdickung des Schrägschulterringes können
auch auf dem Umfang verteilt eine Reihe abwechselnd nach oben und unten zungenförmige,
herausgedrückte Auspressungen 22, 23 (siehe den besonders herausgezeichneten Schrägschulterring)
vorgesehen sein, die den gleichen Zweck erfüllen.
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Fig. 2 zeigt eine andere Ausführung der im Fließpreßverfahren aus
Blech, Band- oder Universaleisen hergestellten Schrägschulterfelge IoI. Hierbei
können die beiden losen, austauschbaren Seitenringe 12 und 15 sowie der Schrägschulterring
14 und der Sprengring 16 nach der Ausführung gemäß der Erfindung oder in der heute
bereits üblichen Form des Hauptpatents verwendet werden. Die Felge wird auf der
der Sprengringnut gegenüberliegenden Seite bei 24 so weit herumgezogen, daß sie
über die Nase 25 des losen Seitenringes 12 hinüberfaßt und letzteren in seiner Betriebslage
sichert.