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Metallrad, insbesondere für Kraftfahrzeuge Die Erfindung bezieht sich
auf ein federndes Metallrad von einfacher und kräftiger Ausführung, das insbesondere
für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, aber auch sonstwie Verwendung finden kann.
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Ein Metallrad ist seiner - Natur nach nicht federnd, und wenn es im
Betriebe federn soll, so Inuß man sich in der Regel eines Luftreifens bedienen.
Es gibt jedoch auch Verwendungsfälle, bei denen ein mit einem Luftreifen versehenes
Rad weniger in Frage kommt, und zwar z. B. wegen der hohen Kosten für die Anschaffung
und Unterhaltung. `ersieht man das Rad jedoch mit einem Metallreifen, so läßt das
Rad die gewünschten Federeigenschaften vermissen, und es verursacht im Betriebe
einen beträchtlichen Lärm. Außerdem muß man ein sehr hartes Fahren in Kauf nehmen.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Rades, das zwar aus Metall besteht
und Scheibenform hat, trotzdem aber Federeigenschaften aufweist, die bisher bei
'Metallrädern nicht erzielt werden konnten. Eine andere Aufgabe der Erfindung ist
die Schaffung eines Rades mit den beschriebenen Eigenschaften, welches einen größeren,
starren Scheibenteil und einen ringförmigen Teil besitzt, welcher für die gewünschte
Federung sorgt. Noch eine andere Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung von Mitteln,
welche eine Einstellung der Federwirkung des ringförmigen Teils ermöglichen.
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Beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes zeigt
die Zeichnung, und zwar ist
Fig. i eine Seitenansicht des Rades
gemäß der Erfindung, Fig.2 ein Axialschnitt durch das Rad nach Linie 2-2 in Fig.
i, Fig. 3 ein Teilschnitt nach Linie 3-3 in Fig. i, Fig. 4 ein Teilschnitt nach
Linie 4-4 in Fig. 1, Fig. 5 ein Teilschnitt ähnlich demjenigen nach Fig. 2 durch
eine etwas abgeänderte Ausführungsform in vergrößertem Maßstäbe und Fig. 6 eine
Ansicht eines Teils des Metallreifens, welcher in Verbindung mit dem Rad Verwendung
finden kann.
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In der dargestellten Ausführung besitzt das Rad gemäß der Erfindung
zwei kreisförmige Scheiben, die nahe ihrem äußeren Rand mit verhältnismäßig starken
kreisförmigen Vertiefungen oder Rinnen versehen sind. Die beiden Scheiben sind nebeneinander
angeordnet und durch drei Zylinder, nämlich die Radnabe, die Innen- und die Außenfelge,
verbunden. Der erste dieser Zylinder befindet sich nahe der Scheibenmitte und dient
als Radnabe, während die beiden anderen, die Felgen darstellend, sich seitlich der
verhältnismäßig tiefen kreisförmigen Rinnen befinden. Die rinnenartigen Vertiefungen
sind einander zugekehrt und in Richtung auf die Mittelebene des Rades eingedeückt,
und über dem äußersten Zylinder kann der Radumfang einen Metallreifen oder einen
solchen anderer Art tragen.
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Wie aus Fig. i und 2 ersichtlich ist, besitzt das Rad Scheiben io
und ioa mit mittleren Öffnungen i i und i ja und, je einer verhältnismäßig tiefen
kreisförmigen Rinne 12 bzw. i2a. Die Kanten der Scheiben nahe der Öffnung i i bzw.
i ia können in Form von Flanschen 11b und i ic eingebogen sein. Mit diesen Flanschen
ist der innere Zylinder 13 verbunden. Zwischen den Öffnungen i i bzw. i ia und den
Rinnen 12 bzw. 12a sind die Scheiben io und io° mit radialen Ein- oder Ausdrückungen
14 bzw. 14a versehen. Diese radialen speichenartigen Ein- oder Ausdrückungen erteilen
dem Mittelteil der Scheiben die notwendige Steifigkeit, damit sie die Belastung
aushalten können.
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Ein zweiter Zylinder 15 verbindet die Scheiben io und ioa unmittelbar
an der Innenseite der Rinnen 12 bzw. 12a. Die äußeren Ränder der Scheiben sind schließlich
miteinander durch den dritten "Zylinder 16 verbunden. Wie ohne weiteres ersichtlich,
sorgen die Rinnen 12 und 12a zwischen den Zylindern 15 und 16 für die gewünschte
Federung, während das Rad zwischen den Zylindern 13 und 15 steif ist. Die Zylinder
und die Scheiben können auf beliebige Weise miteinander verbunden sein, z. B. durch
Verschweißung od. dgl. Unter gewissen Umständen genügt es jedoch auch, die Scheiben
um Wülste an den Kanten der Zylinder herumzubiegen oder herumzubördeln. So zeigt
Fig. 5 eine abgeänderte Ausführungsform, bei welcher die Zylinder 13a, 15` und 16a
mit runden Wülsten 13b, 15b und 16b versehen sind, die das Scheibenmaterial, wie
bei 17, 18 und i9 ersichtlich, umfassen. Gegebenenfalls können die Verbindungen
zwischen den Wülsten und Scheiben nach Fig. 5 ebenfalls noch verschweißt oder anderweitig
gesichert werden.
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Zum Zweck der Einstellung der Federeigenschaften des Rades sind die
kreisförmigen tiefen Rinnen 12 bzw. 12a mit im gleichen Abstand befindlichen, spitz
zulaufenden Versteifungsteilen versehen, die aus den Rinnen herausgedrückt sind
und sich gegenüberliegen, wie dies bei 20 bzw. 20a gezeigt ist. Das Maß der Federung
kann so durch Wahl der Tiefe bzw. der Ausdehnung der herausgedrückten Teile 2o und
20a den jeweiligen Wünschen angepaßt werden. Je größer das Ausmaß der Ausdrückungen
ist, desto weniger federt das Rad. In ihren geringsten Abmessungen verhindern die
Ausdrückungen ein Zusammenklappen des Rades unter der Last, für die es bestimmt
ist.
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Überschreiten die Ausdrückungen diese Mindestgröße und erhöht man
ihre Anzahl, so werden die Federeigenschaften des Rades je nach Wunsch vermindert.
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Das Rad gemäß der Erfindung kann mit einem Reifen beliebiger Art belegt
werden. In Fig. 2 ist bei 21 in gestrichelten Linien ein einfacher Metallreifen
gezeigt, und Fig. 6 läßt erkennen, daß dieser Reifen mit Querrinnen od. dgl. versehen
sein kann, um ihn griffiger zu machen. Die besondere Art des verwendeten Reifens
und seine Befestigung an dem Rad bilden keinen Teil der Erfindung.
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Die dargestellten Ausführungsformen der Erfindung können Abänderungen
erfahren, ohne daß damit der Rahmen der Erfindung verlassen wird.