DE9116660U1 - Einrichtung zur optischen Absicherung von Straßenrändern - Google Patents
Einrichtung zur optischen Absicherung von StraßenrändernInfo
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Description
Einrichtung zur optischen Absicherung von Straßenrändern
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur optischen Absicherung von Straßenrändern, insbesondere in Tunnels
und Galerien.
Vor allem bei ungünstigen Lichtverhältnissen, wie starkem Sonnenschein oder bei Gegenlicht im Freien,
besteht beim Einfahren in unbeleuchtete Tunnels eine erhebliche Gefahr, daß gegen die Bordsteinkante oder
die Tunnelwand gefahren wird.
Um dies zu verhindern, ist es bekannt, die Bordsteinkante in Tunnels mit Reflektoren abzusichern. Die Absicherung
mit Reflektoren ist jedoch wegen ihrer häufig sehr starken Verschmutzung und dadurch zu schwachen
Rückstrahlintensität besonders bei hoher Tageshelligkeit beim Einfahren unzureichend.
Bei beleuchteten Tunnels ist die Gefahr des Auffahrens auf die Bordsteinkante in einem Tunnel zwar geringer,
insbesondere wenn an der Tunneleinfahrt zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen angebracht werden, durch die
die Tunneleinfahrt besonders intensiv ausgeleuchtet wird. Dies ist jedoch mit einem entsprechend hohen
Stromverbrauch verbunden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Einrichtung anzugeben, mit der die Sicherheit gegen ein Überfahren
des Straßenrandes bei unbeleuchteter Straße ohne hohen Stromverbrauch wesentlich erhöht wird.
Dies wird erfindungsgemäß mit der in Anspruch 1 gekennzeichneten
Einrichtung erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
wiedergegeben.
Mit der erfindungsgemaßen Einrichtung wird der Straßenrand
von unbeleuchteten Straßen, insbesondere die Bordsteinkante von Tunnels bzw. Tunneleinfahrten einwandfrei
ausgeleuchtet. Damit wird in unbeleucheteten Tunnels und Galerien die Sicherheit gegen ein Auffahren
auf die Tunnelwand oder die Bordsteinkante wesentlich erhöht.
Zugleich ist durch die Verwendung von Leuchtdioden und deren getakteter Ansteuerung der Stromverbrauch der
erfindungsgemaßen Einrichtung außerordentlich gering,
so beträgt der Leistungsbedarf je Signalleuchtelement der erfindungsgemaßen Einrichtung beispielsweise 0,25
Watt oder weniger. Demgemäß ist die erfindungsgemäße Einrichtung besonders für den Betrieb mit Solarenergie
geeignet, wodurch ein Inselbetrieb ohne aufwendige Verkabelung möglich ist.
Mit der erfindungsgemaßen Einrichtung können bestehende
elektrische Beleuchtungseinrichtungen in Tunnels ganz oder teilweise ersetzt werden, ohne daß die Sicherheit
in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
Statt einer autarken Solaranlage kann die erfindungsgemäße Einrichtung natürlich auch über ein geeignetes
Netzteil an das Stromnetz (220 Volt) angeschlossen oder bei kurzer Einsatzdauer über einen Akkumulator
versorgt werden.
Der hohe Wirkungsgrad der erfindungsgemäßen Einrich tung wird also neben dem Einsatz von Leuchtdioden vor
allem durch den getakteten Betrieb und eine Impulsbreitensteuerung erreicht, die die Veränderung der
Helligkeit oder einen alternierenden Blinkbetrieb zuläßt. Die Steuerelektronik der erfindungsgemäßen Einrichtung
läßt einen umschaltbaren Betrieb als blinkende, alternierende oder dauerleuchtende Leuchtzeile
zu, die zudem noch eine den Tageserfordernissen angepaßte Helligkeitsregelung erlaubt.
Das heißt, die Steuerelektronik, die die Leuchtkette mit der notwendigen Energie versorgt, ermöglicht eine
den jeweiligen Anforderungen entsprechende Arbeitsweise. Dabei sind beispielsweise folgende Funktionen
möglich:
Blinkbetrieb: Die Leuchtkette blinkt mit einer Frequenz von 0,1 bis 3 Hz, vorzugsweise 0,5 bis 1,2 Hz;
Alternierender Blinkbetrieb: Die Leuchtkette blinkt mit der gleichen Frequenz jedoch mit wechselnder Helligkeit,
z. B. im Faktor 1:10;
Dauerstrich bei Tagbetrieb: Die Leuchtkette leuchtet getaktet mit z. B. 100 Hz im Dauerbetrieb;
Dauerstrich im Nachtbetrieb: Die Leuchtkette leuchtet mit einer gegenüber dem Tagbetrieb herabgesetzten Impulsbreite
der 100 Hz Impulse im Dauerbetrieb.
Nachts ist nämlich das Auge an die Dunkelheit besser angepaßt, so daß beispielsweise eine Verkleinerung des
Taktverhältnisses und damit eine entsprechend reduzierte Helligkeit der Leuchtkette ohne weiteres möglich
ist. Durch diese Nachtabsenkung wird der Stromverbrauch entsprechend, also z. B. um 80% reduziert,
und die Lebensdauer der Leuchtdioden entsprechend verlängert.
Durch die getaktete Ansteuerung der Leuchtdioden nach der Erfindung kann ferner deren Helligkeit wesentlich
erhöht werden. Um eine thermische Überbelastung zu verhindern sind Leuchtdioden für eine bestimmte Dauerbelastung,
also für eine bestimmte Stromstärke, z. B. von- 20 mA, ausgelegt. Bei getakteter Ansteuerung sind
jedoch Impulse höherer, beispielsweise der zwei bis fünffachen Stromstärke, also beispielsweise von 50 bis
60 mA und damit eine entsprechend vervielfachte Impulshelligkeit der Leuchtdioden ohne weiteres möglich,
ohne ihre Lebensdauer zu verkürzen.
Durch die getaktete Ansteuerung der Leuchtdioden kann erfindungsgemäß zugleich auf einen Vorwiderstand verzichtet
werden. Das heißt, normalerweise wird eine Last, wie Leuchtdioden, an die Spannungsquelle über
einen Vorwiderstand angeschlossen, der dem Schutz und der Anpassung der Last bzw. Dioden an die Spannungsquelle dient. Durch die getaktete Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
Einrichtung ist es jedoch möglich, die Leuchtdioden durch eine entsprechende Taktfrequenz zu
schützen bzw. an die Spannungsquelle anzupassen und damit den Vorwiderstand wegzulassen.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen:
Figur 1 eine schematische Darstellung der Sicherung einer Bordsteinkante in einem Tunnel oder einer Galerie;
Figur 2 einen Schnitt durch eine Gießform zur Herstellung der Signalleuchtelemente;
Figur 3 ein Blockschaltbild der Steuerelektronik und
Figur 4 das Blockschaltbild einer vereinfachten Ausführungsform der Ansteuerung der Leuchtelemente.
Gemäß Figur 1 ist entlang der Bordkante 1 einer Straße
2 in einem Tunnel oder einer Galerie eine Leuchtkette
3 angeordnet, die aus mehreren leistenförmigen waagrecht
und quer zur Straße 2 angeordneten Signalleuchtelementen 4 besteht. Die Signalleuchtelemente 4, die
voneinander z. B. in einem Abstand von 5 bis 20 m angeordnet sind, weisen jeweils mehrere, beispielsweise
6 nebeneinander angeordnete Leuchtdioden (LED) 5 auf.
Jedes Signalleuchtelement 4 ist mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Zu- und Ableitungsanschluß
versehen, durch den die Signalleuchtelemente 4 über eine elektrische Leitung, beispielsweise ein
zweiadriges Kabel 6, zur Leuchtkette 3 zusammenschaltbar sind.
Die Signalleuchtelemente 4 der Leuchtkette 3 werden über eine gemeinsame Steuerelektronik 7 angesteuert,
die von einem Akkumulator 8 versorgt wird, der über einen Laderegler 9 an eine Solarpaneele 10 angeschlossen
ist.
Gemäß Figur 2 wird zur Herstellung der Signalleuchtelemente 4 eine Gießform 11 verwendet, die eine Vielzahl
von Vertiefungen aufweist, wobei in Figur 2 nur eine Vertiefung 12 im Schnitt dargestellt ist. In jeder
Vertiefung 12 der Gießform 11 wird ein Gießeinsatz 13 angeordnet, der aus miteinander verbundenen Leuchtdioden
5 besteht. Die Leuchtdioden 5 werden dann in das Gießharz 14 eingegossen, um nach dem Aushärten des
Gießharzes 14 und Entformen ein Signalleuchtlement 4
zu bilden.
Die Steuerelektronik 7, mit der die Leuchtdioden 5 der Signalleuchtelemente 4 der Leuchtkette 3 angesteuert
werden und die an die Betriebsspannung 16 des Akkumulators 8 angeschlossen ist, besteht im wesentlichen
aus einem an die Pole der Betriebsspannung 16 geschalteten Taktgenerator 17, einem an den Taktgenerator 17
und die Betriebsspannung 16 angeschlossenen Modulator 18 und ein an den Modulator 18 und die Betriebsspannung
16 angeschlossenes Leistungsteil 19, das die Leistungsendstufe bildet.
Mit dem Taktgenerator 17 wird z. B. für den Dauerstrich bei Tagbetrieb die erforderliche Frequenz von
beispielsweise 100 Hz erzeugt, so daß der Modulator 18 mit einem getakteten Impulszug 20 dieser Frequenz angesteuert
wird. Der Modulator 18 erzeugt einen Ausgangs impuls zug 22. Ferner sind ein Dämmerungsschalter
23 und ein weiterer Taktgenerator 24, der eine geringere Frequenz von z. B. 1 Hz erzeugt, an die Pole der
Betriebsspannung 16 geschaltet.
Bei der Ansteuerung "3" tritt beispielsweise der getaktete Impulszug 20 unverändert aus dem Modulator
18, also mit einer Frequenz von 100 Hz aus, d. h. diese Ansteuerung ist für den Dauerstrich bei Tagbetrieb
bestimmt, und zwar mit regelbarer Intensität.
Bei der Ansteuerung "4" tritt der Impulszug 20 mit einem
z. B. 80% reduziertem Taktverhältnis aus dem Modulator 18 aus, d. h. sie entspricht dem Oauerstrich
bei Nachtbetrieb, also einstellbarer Nachtabsenkung.
Bei der Ansteuerung "2" ist ein Blinkbetrieb der Leuchtkette 3 gegeben, d. h. die Leuchtdioden 4 blinken
mit einer Frequenz von beispielsweise etwa 1 Hz, wobei mit dem Widerstand 21 dieser Blinkbetrieb alternierend
eingestellt werden kann, d. h. nach einem Impuls mit einer Stromstärke von z. B. 50 mA folgt ein
Impuls von z. B. 5 mA usw. Bei der Ansteuerung "1" ist ebenfalls ein Blinkbetrieb gegeben, der jedoch nicht
alternierend einstellbar ist.
Die Leistungsendstufe 19 stellt einen Schalter dar und
weist wenigstens einen Leistungstransistor auf, der vom Ausgangsimpulszug 22 des Modulators 18 angesteuert
wird.
Die Leuchtdioden 5 jedes Signalleuchtelements 4 sind gemäß Figur 3 seriell geschaltet und die Signalleuchtelemente
4 parallel zueinander, wobei sie mit dem Grundpotential der Betriebsspannung 16 über die
Leistungsendstufe 19 verbunden sind.
Eine wesentlich vereinfachte Ausführungsform der Ansteuerung der Leuchtelelemente 4 ist in Fig. 4 dargestellt. Danach sind die parallel geschalteten Leuchtelemente
4 mit den Leuchtdioden 5 an eine Gleichspannungsquelle 25 von z. B. 12 V über je einen Vorwiderstand
26 angeschlossen.
Claims (11)
1. Einrichtung zur optischen Absicherung von Straßenrändern insbesondere in Tunnels und Galerien,
gekennzeichnet durch eine entlang dem Straßenrand angeordnete Leuchtkette (3) von Signalleuchtelementen
(4), die jeweils mit wenigstens einer Leuchtdiode (5) versehen sind, wobei die Signalleuchtelemente (4)
durch eine elektrische Leitung (6) miteinander verbunden sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalleuchtelemente (4) über
eine gemeinsame Steuerelektronik (7) durch einen getakteten Singnalzug ansteuerbar sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Signalleuchtelement (4) aus einem Kunststofformteil (14) besteht, in dem die
Leuchtdiode(n) (5) angeordnet sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Signalleuchtelement
(4) einen Zu- und einen Ableitungssteckanschluß aufweist, über den die Signalleuchtelemente (4) durch
die elektrische Leitung (6) zu der Leuchtkette (3) zusammenschaltbar sind.
5. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerelektronik (7)
einen Taktgenerator (17) aufweist, durch den die Leuchtdioden (5) mit einem getakteten Impulszug (20,
22) ansteuerbar sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerelektronik (7) einen
Modulator zur Modulation des Impulszuges (20) des Taktgenerators (17) aufweist.
7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerelektronik (7) einen
elektronischen Dämmerungsschalter (23) aufweist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerelektronik (7)
ein Leistungsteil (19) aufweist.
9. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Frequenz und Amplitude des
Taktgenerators in Abhängigkeit von der Helligkeit außerhalb des Tunnels gesteuert wird.
10. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Stromversorgung eine
Solaranlage (10) vorgesehen ist.
11. Einrichtung zur optischen Absicherung von Straßenrändern in Tunnels und Galerien nach den
vorstehenden Ansprüchen 1 bis 10, mit einer entlang dem Straßenrand angeordneten Leuchtkette von
Signalleuchtelementen, die jeweils mit wenigsten einer Leuchtdiode versehen sind, einer Steuerelektronik mit
einem Taktgenerator zur Ansteuerung der Leuchtdiode durch einen getakteten Impulszug und einer Solaranlage
zur Stromversorgung, dadurch gekennzeichnet, daß die Solaranlage (10) zur gemeinsamen Stromversorgung aller
Signalleuchtelemente (4) der Leuchtkette (3)
vorgesehen ist, die Signalleuchtelemente (4) zur Sromversorgung und Signalsteuerung durch eine
elektrische Leitung (6) miteinander verbunden sind und die Leuchtdioden (5) mit dem Taktgenerator (17) mit
einem Impulszug ansteuerbar sind, dessen Impulsbreite in Abhängigkeit von der Helligkeit außerhalb des
Tunnels bzw. der Galerie steuerbar ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4115260A DE4115260A1 (de) | 1991-05-10 | 1991-05-10 | Einrichtung zur optischen absicherung von strassenraendern |
Publications (1)
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| DE9116660U1 true DE9116660U1 (de) | 1993-06-09 |
Family
ID=6431371
Family Applications (2)
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| DE4115260A Withdrawn DE4115260A1 (de) | 1991-05-10 | 1991-05-10 | Einrichtung zur optischen absicherung von strassenraendern |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE4115260A Withdrawn DE4115260A1 (de) | 1991-05-10 | 1991-05-10 | Einrichtung zur optischen absicherung von strassenraendern |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| EP (1) | EP0513589A3 (de) |
| DE (2) | DE9116660U1 (de) |
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