DE9112112U1 - Steckmuffenverbindung - Google Patents
SteckmuffenverbindungInfo
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Description
0410 Px 23.9.1991
Steckmuffenverbindung
Bes ch re i bung
Die Erfindung betrifft eine Steckmuffenverbindung, insbesondere
für den Einsatz im Kanalbau, bestehend aus einer Muffe aus erhärtetem Material (Beton, Stahlbeton, Kunstharz o.dgl.);
einem Spitzende eines Rohres als Steckteil und einem Dichtring aus eLastomerem Werkstoff, der einen inneren Höh I raum auf weist,
wobei durch Einpressen von Luft oder eines plastischen oder
dauerelastischen Mediums durch wenigstens eine Leitung in
diesen Hohlraum bei gleichzeitiger Verformung des Dichtringes
der verbleibende Restspalt zwischen Muffe und Spitzende überbrückbar und somit abdichtbar ist.
Muffenrohre, insbesondere aus Beton oder Stahlbeton, finden
zur Ableitung von Abwasser und Regenwasser verbreitet Anwendung. Zur Abdichtung des Spaltes zwischen der Muffe und
dem Spitzende sind Dichtringe aus elastomerem Werkstoff, d.h. aus Gummi oder gummi ahn I ichem Kunststoff vorgesehen,
beispielsweise unter Verwendung von Roll- und Gleitringen
(DE-B-12 99 183, DE-C-34 06 505).
In der jüngeren Entwicklung wird es bevorzugt, den Dichtring
im Muffengrund fest verankert anzuordnen (integrierte Steckmuffendichtung). Eine solche Abdichtung hat den Vorteil,
daß der Dichtring bereits bei der Rohrherstellung in seine
Position gebracht wird und später nur die entsprechenden
Teile (Spitzende, Muffe) ineinander geschoben werden müssen.
Hierzu ist es jedoch erforderlich, daß der Dichtring schon
während der Rohrherstellung in eine geeignete Position fest
eingebracht wird, damit während des Betonierens und beim Ausschalen eine Verlagerung nicht mehr eintreten kann.
/2
0410 Px - 2 - 2 3.9.1991
In den meisten Fällen war hierzu bisher der Einsatz eines
Hilfsringes aus Kunststoff (z.B. Styro I kunststoff) oder aus
G' nmi als Verschalungselement erforderlich, Jer zudem noch
als Schutzring beim Transport und Lagerung des Muffenrohres Verwendung fand. Die Bedeutung dieses Hilfsringes bei der
Herstellung eines Muffenrohres wird durch zahlreiche
Publikationen untermauert, wobei die folgenden Literaturstellen
lediglich eine beschränkte Auswahl des gesamten diesbezüglichen Standes der Technik wiedergeben:
DE-C-21 40 546, DE-A-22 52 089, DE-C-22 66 044, DE-C-29 35 392, DE-A-31 36 183, DE-A-34 22 483,
DE-C-35 07 909, DE-A-36 17 466, DE-A-36 24 831, DE-A-36 38 547, DE-A-38 08 450, DE-U-84 25 094,
DE-U-90 04 616.
In der DE-C-33 45 569 und EP-A-O 449 082 wird nun eine Steckmuffendichtung beschrieben, die bei der Herstellung der
Rohrmuffe ohne Einsatz eines zusätzlichen Hilfsringes
einbetonierbar ist (einteilige Steckmuffendichtung).
Bei Spalten mit hohen Toleranzen sind Rollringe, Gleitringe
oder verankerte Dichtringe zum Abdichten von Steckmuffenverbindungen
jedoch nur noch begrenzt einsatzfähig, da bei hohen Verpressungen (>
65 %) Materia I zerstörungen auftreten.
Darüber hinaus sind zu hohe Montagekräfte erforderlich. Aus
diesem Grunde ist bereits vorgeschlagen worden, anstelle der
oben vorgestellten Dichtungssysteme aktivierbare Dichtringe
einzusetzen. So sind aus der DE-A-34 14 180 Dichtringe bekannt, die einen inneren Hohlraum enthalten, der mit einem
Druckverteilungsmedium gefüllt (Variante A) bzw. befüllbar
(Variante B) ist. Dabei befindet sich das Druckverteilungsmedium gemäß Variante A innerhalb eines abgeschlossenen
Dichtungssystems (d.h. ohne Leitungsanschluß). Ein beispielweise mit diesem Medium gefüllter Rollring ändert
bei der Verpressung seine Querschnittsgestalt (von kreisförmiger zu ovalförmiger Gestalt). Gemäß Variante B dagegen ist der
Hohlraum mit einer Leitung verbunden, die innerhalb des Spaltes
zwischen Muffe und Spitzende verläuft. Beide Varianten haben
■■'. ■': /3
0410 Px -3 ■■--"" 23.9.1991
sich bislang jedoch nicht durchsetzen können, so daß man
immer wieder auf die eingangs erwähnten klassischen Abdichtungssysteme zurückgreifen mußte, was die Vielzahl der
diesbezüglich publizierten Entwicklungsarbeiten veranschaulicht.
Der Erfindung liegt nun die überraschende Erkenntnis zugrunde,
daß erst bei einer Steckmuffenverbindung mit einem Aufbau
gemäß der kennzeichnenden Merkmale der Einsatz aktivierbarer
Dichtringe sinnvoll ist.
Die Erfindung wird nun anhand zweier Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf schematische Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Steckmuffenverbindung ohne Vordichtung;
Fig. 2 eine Steckmuffenverbindung mit Vordichtung.
Nach Fig. 1 besteht die Steckmuffenverbindung aus einer Muffe
(1), einem Spitzende (2) und einem aktivierbaren Dichtring (3)
aus elastomerem Werkstoff (Gummi oder gummiähnlichem Kunststoff)
Das Spitzende weist eine Nut (A; Nuttiefe &ngr;, Nutbreite w) mit Flanken (5, 6) auf, wobei der Flankenwinkel oC zweckmäßigerweise
60 bis 90 beträgt (Bezugslinie X als Verlängerung des Nutengrundes 7). Die Flanken sind hier geneigt ( oC ca. 80 ).
Das Spitzende (2) ist in dem Bereich zwischen seiner Stirnfläche (8) und dem aktivierbaren Dichtring (3) mit einer
geneigten Flanke (9) versehen, wobei die gegenüberliegende
Muffenfläche (10) winkelgleich verläuft. In diesem Konusbereich von Spitzende und Muffe beträgt der Flankenwinkel B
zweckmäßigerweise 20 bis 45 (Bezugslinie X), wobei hier ein
Flankenwinkel von ca. 35 auftritt. Auf diese Weise ist eine
leichte Zentrierung des Spitzendes möglich, was wiederum zu einer Erhöhung der Dichtwirkung beiträgt.
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0410 Px - 4 - ■■■·: 23.9.1991
Die Leitung (11), die in der Nutmitte an den Hohlraum (12)
angeschlossen ist, weist einen verschließbaren Teil
(Ventil 13) auf, wobei das Ventil hier flächenbündig mit dem
Rohrinneren (14) ist. Durch Einpressen von Luft oder eines plastischen oder dauerelastischen Mediums durch diese Leitung
in den Hohlraum (12) wird bei gleichzeitiger Verformung des
Dichtringes (3; gestrichelte Linienführung) der verbleibende
Restspalt (15) zwischen Muffe und Spitzende überbrückbar und somit abdichtbar.
Nach Fig. 2 besitzt die Steckmuffenverbindung den gleichen
aktivierbaren Dichtring (3), wobei nun die einzelnen
DichtungsteiIe näher erläutert werden. Das spiege I symmetrisehe
Dichtungsprofil (Spiegelebene Y) besteht aus einem Basisteil
(3a), zwei die Nutflanken tangierenden Seitenteilen (3b) und einem verformbaren Frontteil, wobei im nichtakti&ngr;ier ten
Zustand dieser Frontteil derart gestaltet ist, daß die beiden bogenförmigen Randteile (3c) höhengleich (d.h. maximale
Dichthöhe - Nuttiefe &ngr;) mit der Spitzendfläche (16) sind,
während sich der bogenförmige Innenteil (3d) innerhalb der Nut (17) befindet. Die durchschnittliche Wandstärke der
Dichtringtei Ie (3a, 3b, 3c, 3d) beträgt 2 bis 5 mm.
Der Innenteil (3d) selbst ist außenseitig mit zahnförmigen (ggf. schwaIbenschwanzförmi gen) Vorsprüngen (18) versehen
und ist im nichtakti&ngr;ier ten Zustand etwa mit der halben
Nuttiefe &ngr; innerhalb der Nut (17) angeordnet. Dadurch daß die Randteile (3c) des Dichtringes im nichtakti&ngr;ierten Zustand
höhengleich mit der Spitzendfläche (16) sind, erfolgt kein
mechanischer Angriff auf den E las tomerkörper beim Zusammenfügen von Muffe und Spitzende des Rohres.
Die Leitung (11) ist mittels eines Flansches (19), der innenseitig am Dichtring-Basistei I (3a) anliegt, an den
Hohlraum (12) angeschlossen. Der Flansch selbst trägt zu einer wirksamen Verankerung des aktivierbaren Dichtringes
(3) bei. Der verschließbare Teil (Ventil 20) der Leitung
befindet sich hier in einer Rohrinnenbohrung (21).
0410 Px - 5 - 23.9.1991
Im Gegensatz zu dem AusführungsbeispieL gemäß Fig. 1 besitzt
das Spitzende (23) zwei Nuten (17, 24), die stufenförmig
ineinander übergehen. Die Tiefe v1 der Nut (24) ist
< der halben Tiefe &ngr; der Nut (17), während die Nutbreite w' etwa
gleich der Nutbreite w ist. Durch das Vorhandensein der
zusätzlichen Nut (24) ist im Konusbereich die geneigte
Flanke (25) des Spitzendes (23) v/erkürzt. In dieser Nut
(24) befindet sich ein Vordichtring (26) in Form eines
Elastomer-Vollkörpers, u.z. bei gleichzeitigem Kontakt mit dem Dichtring-SeitenteiI (3b), wobei die Kontaktf lache (27)
zwischen den beiden Elastomerkörpern geneigt ist. Der
Winkel V* (Bezuglinie X) dieser Kontaktfläche ist etwa
gleich dem Flankenwinkel <U. (hier ca. 80°) der Nut (17).
Der Vordichtring (26) selbst besitzt eine Dichtlippe (28), die in Richtung des aktivierbaren Dichtringes (3) geneigt
ist. Die sich im Konusbereich von Spitzende und Muffe befindende Außenfläche (29) des Vordichtringes hat den
gleichen Neigungswinkel (Bezugslinie X) wie die Spitzendflanke
(25) bzw. die gegenüberliegende Muffenfläche (10), wobei der
Winkel P hier wiederum ca. 35° beträgt.
Die Scherbelastung auf die Steckmuffenverbindung wird bei
überlastung des aktivierten Dichtringes (3; gestrichelte Linienführung) durch Kontakt über die Spitzendfläche (16)
und Muffenfläche (22) sowie durch den Vordichtring (26) aufgenommen.
Der aktivierbare Dichtring (3) und der Vordichtring (26) bestehen aus Et hylen-Propylen-Dien-Mischpolymerisat (EPDM)
oder einem Verschnitt aus Styro l-Butadien-Kautschuk (SBR)
und Naturkautschuk (NR). Der Vordichtring (26) weist eine
Härte in Shore A von 35 bis 65° auf.
Der aktivierbare Dichtring (3) besitzt zweckmäßigerweise in
einem bestimmten Ringabstand (insbesondere in halbem
Ringumfang) zwei Leitungen, wobei sich eine Leitung im
Hochpunkt des Ringes befindet. Dabei wird von unten befüllt, während oben die im aktivierbaren Ring eingeschlossene Luft
entweicht. Sobald die Luft entwichen ist, wird das obere Ventil geschlossen, und der Druck weiter erhöht (z.B. bis
1 bar).
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Claims (18)
1. Steckmuffenverbindung, insbesondere für den Einsatz im
Kanalbau, bestehend aus
- einer Muffe (1) aus erhärtetem Material (Beton, Stahlbeton, Kunstharz o.dgl.);
- einem Spitzende (2, 23) eines Rohres als Steckteil und
- einem Dichtring (3) aus elastomerem Werkstoff,
der einen inneren Hohlraum (12) aufweist, wobei durch Einpressen von Luft oder eines plastischen
oder dauerelastischen Mediums durch wenigstens eine Leitung (11) in diesen Hohlraum bei
gleichzeitiger Verformung des Dichtringes der
verbleibende Restspalt (15) zwischen Muffe und Spitzende überbrückbar und somit abdichtbar
ist;
dadurch gekennzeichnet, daß
Px - 7 - 2 3.9.1991
das Spitzende (2, 23) eine Nut (4, 17; Nuttiefe &ngr;, Nutbreite w) mit Flanken (5, 6) aufweist,
in der der Dichtring (3), bestehend aus einem der
Nutbreite w entsprechenden Basisteil (3a), zwei die Nutflanken tangierenden Seitenteilen (3b) und
einem verformbaren Frontteil, wobei im nichtaktierten
Zustand der Frontteil derart gestaltet ist, daß die beiden bogenförmigen Randteile (3c) höhengleich
(d.h. maximale Dichtringhöhe - Nuttiefe &ngr;) mit der Spitzendfläche (16) sind, während sich der
bogenförmige Innenteil (3d) innerhalb der Nut (4, 17) befindet; daß
die innerhalb des Spitzendes (2, 23) verlaufende Leitung (11) mittels einer öffnung im Basisteil
(3a) des Dichtringes an den Hohlraum (12) angeschlossen ist, wobei sich der verschließbare
Teil (13, 20) der Leitung im Bereich des Rohrinneren (14) befindet; und daß
das Spitzende (2, 23) in dem Bereich zwischen seiner Stirnfläche (8) und dem aktivierbaren Dichtring
(3) eine geneigte Flanke (9, 25) aufweist, wobei die gegenüberliegende Muffenfläche (10) winkelgleich
verläuft (Konusbereich von Spitzende und Muffe).
2. Steckmuffenverbindung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Dichtring-Innenteil (3d) außenseitig zahnförmige oder schwalbenschwanzartige
Vorsprünge (18) aufweist.
3. Steckmuffenverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich im nichtaktivierten Zustand der
bogenförmige Dichtring-Innenteil (3d) mit etwa der halben
Nuttiefe &ngr; innerhalb der Nut (4, 17) befindet.
Px - 3 · 23.9.1991
4. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen dem
aktivierbaren Dichtring (3) und der Stirnfläche (8) des
Spitzendes ein Vordichtring (26) in Form eines Elastomer-VoLLkörpers
befindet, wobei der Vordichtring in einer
Nut (24; Nuttiefe &ngr;1, Nutbreite w1), die stufenförmig
in die Nut (17) übergeht, einsitzt, u.z. bei gleichzeitigem Kontakt mit dem Dichtring-Seitenteil (3c),
wobei die sich im Konusbereich von Spitzende und Muffe
befindende Außenfläche (29) des Vordichtringes geneigt
ist, wobei wiederum die Außenfläche (29) den gleichen Neigungswinkel wie die Spitzendflanke (9, 25) bzw.
Muffenflanke (10) aufweist.
5. Steckmuffenverbindung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vordichtring (26) eine Dichtlippe
(28) besitzt, die in Richtung des aktivierbaren Dichtringes (3) geneigt ist.
6. Steckmuffenverbindung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vordichtring (26) eine Härte
in Shore A von 35 bis 65 aufweist.
7. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennnzeichnet, daß der Winkel \f der
Kontaktfläche (27) zwischen den beiden Elastomerkörpern
etwa gleich dem Flankenwinkel oC der Nut (4, 17) ist.
8. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nuttiefe &ngr;1
< der halben Nuttiefe &ngr; ist.
9. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 4 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nutbreite w1 etwa gleich
der Nutbreite w ist.
Px - 9 - ; ' 2.3.9.1991
10. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der F L ankenwi nke L °6·
60° bis 90° beträgt.
11. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß im Konusbereich von
Spitzende (2, 23) und Muffe (1) der Winket &bgr; der
Flanken (9, 10, 25) 20° bis 45° beträgt (Bezugs Linie X).
12. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die durchschnittliche
Wandstärke der DichtringteiIe (3a, 3b, 3c, 3d)
2 bis 5 mm beträgt.
13. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der aktivierbare Dichtring
(3) und der Vordichtring (27) aus Et hylen-Propylen-Dien-Mischpolymerisat
(EPDM) oder einem Verschnitt aus Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR) und Naturkautschuk (NR)
besteht.
14. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (11) in der
Nutmitte an den Hohlraum (12) angeschlossen ist.
15. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der LeitungsanschLuß
mittels eines Flansches (19), der innenseitig am
Dichtring-Basistei I (3a) anliegt, erfolgt.
16. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der verschließbare Teil
(13) der Leitung flächenbündig mit dem Rohrinneren (14)
i st.
Px - 10 - 23.9.1991
17. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß sich der verschließbare
Teil (20) der Leitung in einer Rohrinnenbohrung (21)
befindet.
18. Steckmuffenverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß der aktivierbare Dichtring
(3) zwei Leitungen besitzt, die in einem bestimmten Ringabstand (insbesondere in halbem Ringumfang)
angeordnet sind, wobei sich eine Leitung im Hochpunkt des Ringes befindet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9112112U DE9112112U1 (de) | 1990-09-28 | 1991-09-28 | Steckmuffenverbindung |
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| DE9013603 | 1990-09-28 | ||
| DE9112112U DE9112112U1 (de) | 1990-09-28 | 1991-09-28 | Steckmuffenverbindung |
Publications (1)
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| DE9112112U1 true DE9112112U1 (de) | 1991-12-05 |
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ID=25957240
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9112112U Expired - Lifetime DE9112112U1 (de) | 1990-09-28 | 1991-09-28 | Steckmuffenverbindung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9112112U1 (de) |
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- 1991-09-28 DE DE9112112U patent/DE9112112U1/de not_active Expired - Lifetime
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