-
Die
Erfindung betrifft eine Dichtung für das Abdichten eines Vergusshohlraumes
zwischen wenigstens zwei Bauteilen
-
Im
Betonfertigteilbau werden oftmals Betonbauteile nebeneinander aufgestellt
und freigelassene Vergussnuten mit einem Vergussmörtel gefüllt. Die nebeneinander
gestellten Betonbauteile, wie beispielsweise Wandscheiben, Wandscheiben
und Stützen,
haben dabei an ihrer schmalen Stirnseite eine Vertiefung, wobei
sich zwei gegenüberliegende
Vertiefungen zu einem größeren Vergusshohlraum
ergänzen.
Zwischen den nebeneinander gestellten Betonbauteilen verbleibt jedoch
ein Spalt, der in der Regel etwa 2 cm stark ist. Dieser Spalt muss
nun abgedichtet werden, damit man oben in das verbleibende Vergussloch
Vergussmörtel
einführen
kann.
-
Zum
heutigen Tag bestehen mehrere Möglichkeiten,
einen solchen Spalt zur Begrenzung des Vergusshohlraumes abzuschließen. Zum
einen kann man links und rechts vom Wandbauteil eine Bretterbeziehungsweise
Leistenschalung anbringen. Dies ist aufwendig und bei besonders
hochviskosen Vergussmörteln
nicht ausreichend dicht. Manchenorts wird Bauschaum in diese Fugen
eingespritzt, der nach dem Aushärten
als Begrenzung dient. Diese Lösung
ist im Endstadium nicht sehr ansehnlich und daher nur für verdeckte
Bauteile einsetzbar. Auch Fugenbänder,
die in diese Spalte eingeschoben werden, sollen diesen Zweck erfüllen. Eingedrückte Blechwinkelschienen
sollen den gleichen Zweck erfüllen.
Alle Elemente haben den Nachteil, dass sie bei entsprechend flüssigem Mörtel nicht
ausreichend dicht sind und durch den teilweise recht hohen Druck der
Vergussmasse der Belastung nicht gewachsen sind und so zumindest
im unteren Bereich aus den Vergusshohlräumen Vergussmasse beziehungsweise
Mörtel
herausläuft.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Lösung zu entwickeln, die insbesondere
den Vergusshohlraum zwischen zwei zu verbindenden Bauteilen beim
Erbringen von Vergussmörtel
beziehungsweise Vergussmasse sicher abdichtet. Die Lösung soll
dabei unkompliziert anzufertigen und einzusetzen sein.
-
Gelöst wird
die Aufgabe durch eine Dichtung für das Abdichten eines Vergusshohlraumes
zwischen wenigstens zwei Bauteilen, wobei die Dichtung in einem
Spalt zwischen den Bauteilen als räumliche Begrenzung einlegbar
beziehungsweise einschiebbar ist, die sich dadurch auszeichnet,
dass die Dichtung durch äußere und/oder
innere Beeinflussung einen Anpressdruck zu den Bauteilen zur Abdichtung
des Spaltes zwischen den Bauteilen zu erzeugen vermag.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung besteht
darin, dass man einen elastisch deformierten oder verformbaren Gegenstand
als Dichtung in diesen Spalt eindrückt, der sich durch Expansion
aufgrund einer inneren und/oder äußeren Einwirkung
ausdehnt und an die angrenzenden Bereiche abstützt. Die innere und/oder äußere Einwirkung
kann eine Stoffzufuhr sein, eine Energiezufuhr oder Ähnliches.
Diese Vorrichtung kann zum Beispiel aus einem Hohlkörper, wie
einem Schlauch, bestehen. Dieser kann über eine Befüllvorrichtung
mit Druck beaufschlagt werden. Zum Entfernen kann der Druck abgelassen
und der Schlauch wieder herausgenommen werden.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung unterscheidet
zudem zwei prinzipiell unterschiedliche Ausgestaltungen, nämlich zum
einen die, dass die Dichtung bereits eine äußere Form aufweist, die geeignet
ist, in den Spalt zwischen den beiden Bauteilen eingeschoben zu
werden, die allerdings im Durchmesser beziehungsweise in ihren Abmessungen
bereits größer dimensioniert
ist als der Spalt selbst. Die äußere Einwirkung
ist dann der Druck beziehungsweise die Kraft, mit dem beziehungsweise
der man diese Dichtung in den Spalt einschieben muss. Durch das
Einschieben der Dichtung in den Spalt entsteht im Inneren der Dichtung
eine Spannung beziehungsweise ein Druck, die/der einen Anpressdruck
zu den Fungenspaltflanken, das sind die Flächen, an denen sich die Dichtung
an den Bauteilen abstützt,
zu erzeugen vermag. Dieser Druck erzeugt dann einen Anpressgegendruck,
der von den Bauteilen ausgeübt
wird. Im Zusammenwirken wird dadurch der Spalt sicher abgedichtet.
-
Die
zweite Ausgestaltung ist die, bei der die Dichtung geringere oder
gleiche Abmessungen besitzt, wie der Spalt. Diese Dichtung wird
dann vor dem Vergussvorgang eingelegt und durch innere Beeinflussung,
hier sind unterschiedliche Möglichkeiten angegeben,
dann expandiert. So kann beispielsweise ein innerer Druck durch
Druckbeaufschlagung mit Druckluft, durch Beaufschlagung eines unter
Druck stehenden flüssigen
Mediums oder aber durch chemische Reaktion von zwei chemischen Elementen zum
Expandieren gebracht werden, so dass hier ebenfalls ein Anpressdruck
erzeugt wird, der gegen die Fugenspaltflanke wirkt. Durch diesen
Druck wird wieder ein Anpressgegendruck aus dem Bauteil heraus erzeugt,
so dass die Dichtung den Spalt sicher abdichtet. Das Einfüllen der
Vergussmasse kann dann in üblicher
Weise erfolgen. Die Dichtung ist dabei völlig dicht und es entstehen
keine häßlichen Auslaufstellen,
die dann nach dem Aushärten
gegebenenfalls zu beseitigen wären.
Die Dichtung hat dabei den Vorteil, dass man sie sowohl als ”verlorene Schalung” oder als ”wiederverwertbare
Schalung” verwenden
kann. Beide Möglichkeiten
sind dabei von der Erfindung umfasst. Im Übrigen gilt dies sowohl für die von
außen
beeinflussbare Dichtung als auch die von innen beeinflussbare Dichtung.
-
Die
zuerst beschriebene Variante ist selbstverständlich mit der zweiten Variante
kombinierbar indem eine mit äußerer Beeinflussung
belastete Dichtung zusätzlich
mit einer inneren Beeinflussung, wie zum Beispiel einem Innendruck
beaufschlagbar ist.
-
Zur
Definition der Bauteile wird angemerkt, dass es sich dabei um Betonfertigteile
oder um Bauteile handeln kann, die beispielsweise in sogenannter Ständerbauweise
errichtet wurden und nebeneinander aufgestellt worden sind. Es kann
sich allerdings auch zum Beispiel um eine Stütze handeln, die neben einer
Betonwand oder einer gemauerten Wand anzuordnen ist. Es kann sich
um im monolithischen Verfahren hergestellte Bauwerksteile handeln.
Anschlußfugen
im Beton- und/oder Mauerwerksbau sind von der Erfindung ebenfalls
umfasst. Des Weiteren ist es möglich,
dass als Bauteile Stahlträger,
Aluminiumträger,
Verbundträger,
Betonträger
oder dergleichen vorgesehen sind, die miteinander durch Verguss
verbunden werden sollen. Auch hier läßt sich die erfindungsgemäße Dichtung
in den Spalt zwischen den Bauteilen einfügen.
-
Ein
weiteres Einsatzgebiet, das von der Erfindung ebenfalls umfasst
ist, ist der Einsatz bei Schalungsteilen oder Schalungselementen.
Auch hier sind angrenzende Bereiche von Schalungstafeln oder Schalungsteilen
durch die erfindungsgemäße Dichtung
abdichtbar. Dabei wird davon ausgegangen, dass auch in Schalungen,
insbesondere in Schalungen mit großen Dimensionen für Fundamente
hohe Flüssigkeitsdrücke durch
den einzufüllenden Mörtel beziehungsweise
die Vergussmasse entstehen, der/die auch durch Spalten in den Schalungsteilen
selbst beziehungsweise zwischen zwei Schalungsteilen hervortreten
kann/können.
Beim Ausschalen ergibt es sich dann, dass diese ausgelaufenen dann
ausgehärteten
Betonteile wieder entfernt werden müssen. Die Schalungselemente
beziehungsweise -teile lassen sich zudem durch den inzwischen ausgehärteten Beton
dann auch schlecht von den Betonelementen entfernen, was gegebenenfalls
zur Erhöhung
des manuellen Aufwandes beim Ausschalen oder aber zur Zerstörung von
Schalungstafeln oder Schalungsteilen führen könnte. Dies wird durch die erfindungsgemäße Dichtung,
in dem Fall, dass sie zwischen Schalungstafeln und Schalungsteilen
eingesetzt wird, komplett vermieden
-
Die
Erfindung umfasst auch eine Lösung,
bei der die Dichtung sich dadurch auszeichnet, dass sie verformbar
ausgebildet ist, derart, dass sie sich durch äußere Belastung verformt und
insbesondere bei Entlastung wieder in ihre Ausgangslage zurück kehrt. Eine
solche Ausgestaltung ist dabei für
den mehrfachen Einsatz vorgesehen. Durch das Zurückkehren in ihre äußere Ausgangslage,
kann man diese Dichtung dann leicht aus dem Spalt zwischen den Bauteilen
und insbesondere auch von der inzwischen ausgehärteten Vergussmasse entfernen.
Selbstverständlich
ist es nicht ausgeschlossen, dass auch eine solche Dichtung sozusagen
bei Beibehaltung der äußeren Belastung
als sogenannte verlorene Schalung in dem Bauwerk verbleibt.
-
Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dichtung
zeichnet sich dadurch aus, dass diese als verformbarer Hohlkörper ausgebildet
ist. Ein Hohlkörper
lässt sich
natürlich
in idealer Weise von innen mit einer Belastung beeinflussen.
-
Hier
kann zum Beispiel ein pneumatischer oder ein hydraulischer Druck
eingebracht werden. Des Weiteren kann man in den Hohlkörper chemische
Massen einfüllen,
die miteinander reagieren. Der verformbare Hohlkörper ist dabei in gewissem Sinne
flexibel, sodass er entsprechende Anpressdrücke gegenüber den Fugenspaltflanken entwickeln kann.
Der als verformbare Hohlkörper
ausgebildete Dichtungsteil ist insbesondere als länglich sich
erstreckender Hohlkörper
vorgesehen, der in der Lage ist bestimmte Fugenlängen problemlos und ohne Zwischendichtung
oder Spalt auszufüllen.
Insbesondere sind verformbare Hohlkörper demzufolge schlauchartig,
allerdings mit unterschiedlichsten Durchmessern ausgebildet. Die
Erfindung kennt dabei quadratische, sanduhrförmige, rechteckige, runde oder
ovale Querschnitte. Die Erfindung ist hier insbesondere nicht auf
eine der vorbeschriebenen Formen eingeschränkt, sondern ist vielmehr durch
die Vielfalt von möglichen
Ausgestaltungen gekennzeichnet.
-
Wie
bereits erwähnt
ist es möglich,
den Hohlkörper
mit Innendruck zu beaufschlagen. Dies kann zum Beispiel ein pneumatischer
Druck sein, indem Druckluft in den Hohlkörper über vorgesehene Einfüllöffnungen
eingefüllt
wird. Das Gleiche kann man auch mit Wasser oder anderen flüssigen Medien
erreichen, die mit Druck beaufschlagt sind. Besonders bevorzugt
ist es selbstverständlich,
wenn die Dichtung schlauchartig ausgebildet ist.
-
Nach
einer Variante der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Dichtung
durch Beaufschlagung mit elektrischem Strom beziehungsweise durch
das Anlegen einer Spannung expandiert und sich vorzugsweise beim
Abschalten wieder in ihre Ausgangsform zurückbildet. Auch eine solche
Ausgestaltung bietet durchaus die Möglichkeit, wiederverwendbare Dichtungen
für die
Aufgabe des Abdichtens von Vergusshohlräumen einzusetzen.
-
Wie
bereits erwähnt,
ist es nach einer geschickten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass
die Dichtung in ihrem Innenraum eine chemische Substanz aufweist,
die beim Reagieren mit wenigstens einer weiteren chemischen Substanz
expandiert. Als weitere chemische Substanz kann dabei eine Flüssigkeit
genauso vorgesehen sein, wie ein gasförmiges Medium. Bevorzugt ist
es dabei, wenn beim Nachlassen der chemischen Reaktion die Dichtung
wieder in ihre Ausgangslage zurückkehrt. Für den Fall,
dass die Dichtung sozusagen als Abschlusssichtfläche in dem Bauwerk verbleiben
soll, kann die vorbeschriebene Ausgestaltung auch so ausgeführt werden,
dass die Dichtung nach dem Ende der chemischen Reaktion in ihrer
expandierten Form verbleibt.
-
Des
Weiteren sieht die Erfindung vor, dass die Dichtung durch mechanische
Einwirkung, wie zum Beispiel Verlängerung, Verkürzung, Querverformung
oder dergleichen, verformbar ist. Hier sind verschiedene mechanische
Ausgestaltungen möglich. Nur
zum Beispiel wird genannt, dass es möglich ist, die Dichtung durch
eine Hebelspannung zu den Fugenspaltflächen hin zu verpressen. Auch
diese Ausgestaltung ist von der Erfindung umfasst. Ebenfalls ist
es möglich,
dass der verformbare Gegenstand durch die folgenden mechanischen
Einwirkungen von außen,
wie Verlängerung
oder Verkürzung
eines inneren Spannbandes mit Kontraktionen der Druckhülle und
Expansion nach außen,
eine äußere und/oder
innere Beeinflussung erfährt.
-
Eine
weitere Entwicklung der Erfindung sieht vor, dass die Dichtung durch
Temperaturveränderungen
verformbar ist. Auch hier ist es von Vorteil, wenn die Dichtung
nach dem Aushärten
der Vergussmasse durch die in die Ausgangstemperatur versetzte Form dann
wieder aus dem Spalt entnommen werden kann.
-
Die
Dichtung weist auch wenigstens eine Befüll- und/oder Entleerungsvorrichtung
auf. Hier werden Schlauchanschlüsse
mit Ventil nur beispielhaft genannt. Die Dichtung ist, wie bereits
erwähnt,
entweder mit einem flüssigen
Medium beziehungsweise mit einem gasförmigen Medium mit Innendruck
beaufschlagbar. Dabei wird beispielsweise durch die Veränderung
des Volumens, insbesondere im Inneren der Dichtung, die Dichtung
selbst verformt.
-
Von
Vorteil ist es des Weiteren, wenn die Dichtung als Hohlkörper mit
einem im Inneren des Hohlkörpers
angeordneten expansiblen Material ausgebildet ist. Dieses expansible
Material wird bei bestimmten Einflüssen expandieren und sich nach Wegnahme
dieser Beinflussung wieder in seine Ursprungslage zurück bewegen.
Auch mit dieser Dichtung werden die erfindungsgemäßen Vorteile,
wie weiter vorn beschrieben, ebenfalls erreicht.
-
Mit
der Dichtung wird für
das Abdichten eines Fugenspaltes wie folgt gearbeitet. Zunächst wird
eine Dichtung, wie vorher beschrieben, in den entstehenden Spalt
zwischen den Bauwerksteilen beziehungsweise Bauteilen eingelegt
beziehungsweise eingepresst und gegebenenfalls an den Anlageflächen ausgerichtet.
Anschließend
wird an den Anlageflächen
der Dichtung an den Bauteilen beziehungsweise Bauelementen ein Anpressdruck
durch äußere und/oder
innere Beeinflussung der Dichtung erzeugt und dann anschließend eine
insbesondere aushärtbare
Vergussmasse in den Vergusshohlraum eingefüllt.
-
Wenn
die Dichtung nicht im Bauwerk verbleiben soll, wird nach dem Abbinden
der Vergussmasse die Dichtung durch Rücknahme der äußeren und/oder
inneren Beeinflussung in ihren Ursprungszustand zurück versetzt
und entnommen.
-
Die
Erfindung schlägt
auch eine Bauteilanordnung, bestehend aus zwei benachbart angeordneten
Bauteilen mit wenigstens einer zueinander zugewandten als Fugenspaltflanke
ausgebildeten Stirnfläche
je Bauteil, vor, die zumindest teilweise einen Vergusshohlraum zwischen
den Bauteilen begrenzen, wobei der Vergussholraum mit einer aushärtbaren
Vergussmasse ausführbar
ist und mit wenigstens einer Dichtung nach einer oder mehreren der
vorhergehend beschriebenen Ausgestaltungen der Dichtung, die in
dem Spalt zwischen den Bauwerksteilen beziehungsweise Bauteilen
angeordnet sind.
-
In
der Zeichnung ist die Erfindung insbesondere in Ausführungsbeispielen
schematisch dargestellt. Es zeigen:
-
1 Eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dichtung
im eingebauten Zustand,
-
2 Anordnung
von zwei Dichtungen nach der Erfindung zwischen zwei Bauteilen,
-
3 weitere
Ausführungsform
einer Dichtungsanordnung mit Dichtung nach der Erfindung,
-
4a, 4b und 5 schematische Darstellung
des Einbauvorganges von Varianten der erfindungsgemäßen Dichtung,
-
6a und 6b Funktionsdarstellung
einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dichtung,
-
7 weitere
Variante einer Dichtung nach der Erfindung,
-
8a, 8b, 8c Einbauvorgang
und Wirkprinzip einer nächsten
Ausgestaltung nach der Erfindung,
-
9 Prinzipdarstellung
einer weiteren Variante für
eine Dichtung nach der Erfindung und
-
10a bis 10d weitere
Varianten der Dichtung nach der Erfindung.
-
In
allen Figuren sind Dichtungen 1 gezeigt, die jeweils zwischen
zwei Bauteilen 3 angeordnet sind. Es handelt sich demnach
in allen Darstellungen auch um eine Bauteilanordnung, wie sie weiter
vorn bereits beschrieben wurde. Die Bauteile können dabei sowohl als Betonfertigteile,
als gemauerte Elemente oder wie bereits erwähnt auch als Schalungselemente,
Träger
oder dergleichen ausgebildet sein. Hier ist die Erfindung auf einen
Einsatz zwischen zwei Bauteilen 3, beispielsweise als Betonbauteile, nicht
eingeschränkt.
Weiterhin wird angemerkt, dass mit dem schematischen Bezugszeichen 4,
welches mit einer gestrichelten Linie und einem Pfeil versehen ist,
eine äußere und/oder
innere Beeinflussung 4 dargestellt wird. Diese äußere und/oder
innere Beeinflussung 4 ist dabei so zu verstehen, dass
sie bei einigen Ausführungsbeispielen
tatsächlich
einen von außen
wirkenden Druck, eine Kraft oder dergleichen einbringt, die dann
dazu führt,
dass ein Innendruck 10 entsteht, der die Anpresskraft der
Dichtung 1 gegen die Fugenspaltflanken 2 lenkt.
-
Dadurch
entsteht selbstverständlich
auch ein Anpressgegendruck 6 aus den Bauteilen 3 heraus, der
ebenfalls mit Pfeilen schematisch dargestellt ist. Selbstverständlich ist
bei allen Ausführungsformen, die
diese Ausgestaltung zeigen, auch eine zusätzliche innere Belastung durch
eine Beeinflussung mit Druck oder einer anderen bereits beschriebenen Möglichkeit
der Beeinflussung möglich.
Beispielsweise kann ein Innendruck durch Beaufschlagung mit Druckluft
oder mit unter Druck stehendem Wasser, erzeugt werden. Dies kann
sowohl in der einfachsten Form die einzigste Belastung sein. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
eine Dichtung 1 nach der Erfindung bereits mit einem Druck
(äußere Beeinflussung)
in den Spalt 7 einzudrücken
und zusätzlich
anschließend
noch eine innere Beeinflussung in Form von Druck oder aber durch
chemische Beeinflussung oder durch elektrische Beaufschlagung zu
erzeugen. Die Ausführungsbeispiele
sind jeweils nicht einschränkend
in nur einer Richtung zu verstehen, wonach nur eine äußere Beeinflussung
gezeigt und beansprucht ist.
-
In
den Figuren sind gleiche oder einander entsprechende Elemente jeweils
mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet und werden daher, sofern nicht
zweckmäßig, nicht
erneut beschrieben.
-
In 1 wird
eine erfindungsgemäße Dichtung 1 gezeigt,
die durch eine äußere Beeinflussung 4 sich
an zwei angrenzenden Bauteilen 3 abstützt. Dies geschieht im Bereich
des Spaltes 7 an den angrenzenden Fugenspaltflanken 2.
Durch die äußere Beeinflussung 4 wird
ein Anpressgegendruck 6 erzeugt und über Reibungskräfte 9 kann
der Schalungsdruck 5 im Inneren des Vergusshohlraumes 8 von
der Dichtung 1 ertragen werden. Zusätzlich kann noch eine innere
Beeinflussung erfolgen, wie weiter vorn bereits beschrieben.
-
2 zeigt
eine typische Anordnung mit zwei erfindungsgemäßen Dichtungen 1.
Nur die obere Situation ist mit Ziffern versehen. Unten gilt Gleiches.
Im Zwischenraum zwischen den Bauteilen 3 ist ein entsprechender
Spalt 7 gebildet, der durch zwei Fugenspaltflanken 2 und
der erfindungsgemäßen Dichtung 1 darin
begrenzt wird. Durch die äußere und/oder
innere Beeinflussung 4 wird die verformbare Dichtung 1 an
die angrenzenden Fugenspaltflanken 2 angepresst und erzeugt
dort einen Anpressgegendruck 6.
-
3 zeigt
eine weitere Anordnung eines Vergusshohlraumes 8 zwischen
zwei Bauteilen 3, hier Wand links und Stütze rechts.
Der Spalt 7, der den Vergusshohlraum 8 begrenzt,
ist durch die erfindungsgemäße Dichtung 1 verschlossen,
die durch eine äußere Beeinflussung 4 an
die Fugenspaltflanken 2 angepresst wird und so einen Anpressgegendruck 6 erzeugt.
Nicht dargestellt, aber von der Erfindung umfasst, ist eine zusätzliche
Kraft, die mit einer inneren Beeinflussung 4 eingebracht
worden ist.
-
4 zeigt einen Vergusshohlraum in Teilen mit
zwei angrenzenden Bauteilen 3 und dem verbleibenden Spalt 7.
Die erfindungsgemäße Dichtung 1 wird
in den Spalt 7 eingedrückt
und dabei elastisch verformt und ergibt somit einen Anpressgegendruck 6 an
die Fugenspaltflanken 2. Durch zusätzliche äußere und/oder innere Beeinflussung
kann der Körper der
Dichtung 1 später
weiter expandiert werden, um den Anpressgegendruck 6 zu
erhöhen
und einem inneren Schalungsdruck 5 durch Reibungskräfte 9 in Wirkkombination
mit dem Innendruck 10 sowie dem Anpressgegendruck 6 zu
widerstehen.
-
Die 5 zeigt
die erfindungsgemäße Dichtung 1 in
noch nicht expandiertem Zustand. Durch eine zusätzliche äußere und/oder innere Beeinflussung 4 läßt sich
die erfindungsgemäße Dichtung 1 so verformen,
dass er an den Flanken der Bauteile 3 anliegt und durch
eine entsprechende Anpressgegendruck 6 einem inneren Schalungsdruck
des Vergusshohlraumes 8 widersteht.
-
6a zeigt
eine erfindungsgemäße Dichtung 1, ähnlich wie
in 5, nur dass diese vom Durchmesser genau in den
Spalt 7zwischen den angrenzenden Bauteilen 3 hineinpasst,
an den Fugenspaltflanken 2 anliegt und somit den Vergusshohlraum 8 begrenzt.
Danach kann die äußere und/oder innere
Beeinflussung 4 den nötigen
Anpressdruck erzeugen.
-
6b zeigt
ebenfalls eine erfindungsgemäße Dichtung 1,
die durch eine äußere und/oder
innere Beeinflussung 4 expandiert und einen entsprechenden
Anpressgegendruck 6 erzeugt und somit im Spalt 7 an
den Fugenspaltflanken 2 zwischen den angrenzenden Bauteilen 3 den
Vergusshohlraum 8 begrenzt und einem möglichen Mörtelinnendruck 5 der Vergussmasse
standhalten kann.
-
Ausgangspunkt
der 6b kann sowohl die erfindungsgemäße Dichtung 1 in
der 6a oder 5 sein. Es kann aber auch eine
Dichtung 1 Verwendung finden, deren Durchmesser größer ist
als die Breite des Spaltes 7, sodass er schon durch eine elastische
Zusammendrückung
in eine ovale Form gerät.
Die äußere Beeinflussung 4 presst
die Dichtung 1 wie beschrieben an. Beispielhaft ist hier
ein Innendruck 10, der durch äußere Einwirkung entsteht und
der den Anpressgegendruck 6 erzeugt. In Ergänzung oder
Abwandlung kann selbstverständlich
zusätzlich
oder alternativ ein Innendruck 10 durch innere Beeinflussung 4 gebildet
werden.
-
Die 7 zeigt
zwei erfindungsgemäße Dichtungen 1,
die dieses Mal in eckiger Form vorliegen und die jeweils im Spalt 7 zwischen
zwei Wandbauteilen sitzen und den Vergusshohlraum 8 begrenzen.
Durch eine äußere Beeinflussung 4 wird
die Dichtung 1 an die Fugenspaltflanken 2 der
Bauteile 3 angepresst und erzeugt so einen Anpressgegendruck 6,
der ihn in die Lage versetzt, einem Mörtel- oder Schalungsinnendruck 5 durch
Reibungskräfte 9 zu
widerstehen.
-
8a zeigt
eine durch äußeren Einfluss
als äußere Beeinflussung 4 leicht
angedrückte
erfindungsgemäße Dichtung 1.
Die 8b zeigt wie durch den äußeren Einfluss die erfindungsgemäße Dichtung 1 sich
an die Flanken der Bauteile 3 im Spalt 7 zur Begrenzung
des Vergusshohlraumes 8 anlegt. Durch den gezeigten äußeren Einfluss
als äußere Beeinflussung 4 wird
ein Anpressgegendruck 6 geweckt, der dann durch Reibungskräfte 9 dort
im Stande ist, einem inneren Schalungsdruck 5 zu widerstehen.
-
In 9 wird
rein prinzipiell die erfindungsgemäße Dichtung 1 gezeigt,
die durch eine äußere Beeinflussung 4 einen
radial ausgedehnten Zustand 11 einnimmt und sich damit
im Spalt 7 zwischen angrenzendem Bauteil 3 anpresst.
-
10a, 10b, 10c und 10d zeigt
Varianten, wie die erfindungsgemäße Dichtung 1 an
einer Längsbegrenzung
durch einen Verschluss 12 abgedichtet ist.
-
10a zeigt einen endseitig plastischen eingeklebten
Verschluss 12 in der erfindungsgemäßen Dichtung 1 in
Form eines Hohlkörpers.
-
Die 10b zeigt einen gummielastischen Verschluss 12 gleichen
Durchmessers, wie die erfindungsgemäße elastisch verformbare Dichtung 1.
-
Die 10c zeigt einen pfropfenartigen sich selbst verkeilenden
Verschluss 12 am Ende der erfindungsgemäßen Dichtung 1. Durch
seine keilförmige Ausgestaltung
wird der Pfropfen 12 beim Hineindrücken an die Wandung der elastischen
Dichtung 1 gepresst und bleibt über Reibung auch bei zum Beispiel Innendruck 10 der
Dichtung 1 an Ort und Stelle sitzen.
-
10d zeigt einen typischen Druckverschluss, wodurch
die innere und/oder äußere Beeinflussung 4 als
Belastung zum Beispiel durch Druckluft oder Wasserdruck durch ein
Ventil 13eingebracht werden kann und den inneren des erfindungsgemäßen Gegenstandes
in Form eines Hohlkörpers
mit Innendruck beaufschlägt. Über das
Ventil 13 läßt sich sowohl
Druck aufbringen als auch ablassen, also der Innendruck als innere
Beeinflussung 4 nach der Erfindung regulieren.
-
Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
-
Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
-
Es
ist weiter zu beachten, daß die
in den verschiedenen Ausführungsformen
beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten
der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind
einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar.
Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
-
Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
-
Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
-
Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders.
günstige
Ergebnisse erreichen.