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DE9108121U1 - Vorrichtung zur Datenübermittlung - Google Patents

Vorrichtung zur Datenübermittlung

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DE9108121U1
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DE
Germany
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fax
fax machine
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boxes
wrapping
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DE9108121U
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N1/00Scanning, transmission or reproduction of documents or the like, e.g. facsimile transmission; Details thereof
    • H04N1/44Secrecy systems
    • H04N1/4446Hiding of documents or document information
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    • H04N1/446Enclosing, i.e. retaining in an enclosure, or locking up

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Facsimile Transmission Control (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Datenübermittlung mit einem Telefaxgerät.
Durch die Zunahme der auszutauschenden schriftlichen Informationen ist es in den letzten Jahren unumgänglich geworden, die Ubermittlungszeit für Nachrichten zu verkürzen. Aus diesem Grunde hat es sich in weiten Bereichen eingebürgert, Nachrichten mit Telefax zu verschicken. Im Gegensatz zu einer Versendung durch normale Post bietet eine Telefaxnachricht den erheblichen Vorteil, daß die Nachricht praktisch ohne zeitliche Verzögerung dem Adressaten übermittelt werden kann. Der wesentliche Nachteil einer Telefaxübermittlung ist jedoch dadurch gegeben, daß das Telefaxgerät die gesendeten Schriftstücke jederzeit zugänglich abgibt. Insbesondere bei Telefaxgeräten, welche in größeren Büros, Firmen oder ähnlichem stehen, ist somit jedem beliebigem Dritten der Zugriff auf die übersendeten Schriftstücke möglich. Somit fällt es wesentlich schwieriger, das Postgeheimnis zu wahren und zu verhindern, daß Unbefugte oder Unberechtigte vom Inhalt eines Schriftstückes Kenntnis erlangen. Eine Lösungsmöglichkeit bestünde darin, jedem Adressaten ein eigenes Telefaxgerät zuzuordnen. Diese Möglichkeit scheidet jedoch zum einen aus Kostengründen und zum anderen aus Gründen der Praktikabilität aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Datenübermittlung mit einem Telefaxgerät zu schaffen, welche bei einfachem Aufbau und einfacher Ausgestaltung die Wahrung des Postgeheimnisses zuläßt und Dritten oder Unbe-
fugten den Zugriff zu übermittelten Nachrichten erschwert oder verhindert.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß dem Telefaxgerät eine von dem Telefaxgerät abgegebene Papierblätter aufnehmende Verschließeinrichtung zugeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich durch eine Reihe erheblicher Vorteile aus. Da die von dem Telefaxgerät abgegebenen Papierblätter in einer Verschließeinrichtung aufgenommen werden, ist beliebigen Dritten der Zutritt zu den übermittelten Nachrichten verwehrt. Es wird hierdurch insbesondere verhindert, daß beliebige Dritte unkontrollierbar Zugang zu den Schriftstücken erlangen, wobei insbesondere eine durch den Adressaten nicht festzustellende Einsichtnahme unterbunden wird.
In einer bevorzugten Ausbildungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Verschließeinrichtung zumindest eine briefkastenartige Box umfaßt. Es ist jedoch auch vorteilhaft, mehrere derartige Boxen vorzusehen, welche jeweils separat verwendbar sind. Die Verschließeinrichtung kann beispielsweise ähnlich einem Sorter für eine Kopiereinrichtung ausgebildet sein, wobei die jeweils anzusteuernde Box dem Ausgangsbereich des Telefaxgerätes zugeordnet wird. Besonders günstig ist es dabei, wenn der Absender durch Übermittlung eines Codes oder eines entsprechenden Zuordnungssignales die jeweilige Empfängerbox auswählen kann. Die Verschließeinrichtung gewährleistet, daß keinerlei Telefaxnachrichten unkontrolliert zugänglich sind und eröffnet die Möglichkeit, mehreren Personen jeweils separat geheim zu haltende Schriftsätze zu übermitteln.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die mehreren Boxen jeweils mit einer den Eingang einer Telefaxnachricht anzeigenden Signaleinrichtung versehen sind. Es erübrigt sich somit, daß die verschiedenen, in Frage kommenden Empfänger stets die einzelnen Empfangsboxen überprüfen. Vielmehr kann optisch und/oder akustisch der Eingang einer Telefaxnachricht angezeigt werden.
In einer alternativen, bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, daß die Verschließeinrichtung mit einem Umhüllungsgerät versehen ist. Dieses Umhüllungsgerät kann beispielsweise eine Kuvertiervorrichtung umfassen, in welche die gefalteten Telefaxnachrichten eingelegt werden. Die Kuvertiervorrichtung kann insbesondere so ausgebildet sein, daß durch ein Sichtfenster des Kuverts das Adressenfeld sichtbar ist. Ähnlich wie bei einem Posteinlauf können somit die eingegangenen Telefaxnachrichten so an den Empfänger weitergeleitet werden, daß beliebige Dritte von deren Kenntnisnahme ausgeschlossen sind.
Alternativ hierzu ist es auch möglich das Umhüllungsgerät mit einer Einsiegelvorrichtung zu versehen, welche beispielsweise eine obere und eine untere Papierbahn umfaßt, zwischen welche die Telefaxnachricht eingelegt und seitlich sowie am stirnseitigen und am rückseitigen Ende versiegelt wird. Derartige Einsiegelvorrichtungen sind beispielsweise für Gehaltsabrechnungen oder ähnliches bekannt.
Zusätzlich ist es erfindungsgemäß günstig, wenn die Einsiegelvorrichtung oder die Kuvertiervorrichtung mit einer Klammereinrichtung versehen sind, bei welcher die Klammern nur durch autorisierte Personen und/oder mittels eines
Q1 nR 121.
speziellen Werkzeuges geöffnet werden kann. Hierdurch wird insbesondere die Originalität gekennzeichnet, so daß es für den Empfänger ersichtlich ist, wenn ein unbefugter Dritter versucht hat, Zugang zu der übermittelten Nachricht zu erhalten .
In einer weiteren, ebenfalls vorteilhaften alternativen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Umhüllungseinrichtung eine Aufroll- und Klammereinrichtung umfaßt. Es ist auf diese Weise möglich, die einlaufenden Telefaxblätter aufzurollen und, beispielsweise seitlich zu klammern.
Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Funktionskontrolleinrichtung umfaßt, welche durch den Absender abfragbar ist. Ähnlich einem Sendeprotokoll kann durch den Absender festgestellt werden, ob die Nachricht in der gewünschten Geheimhaltungsweise angekommen und abgelegt ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht, teils im Schnitt, einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit mehreren senkrecht angeordneten Empfangs-Boxen,
Fig. 2 eine stirnseitige Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Vorrichtung, ähnlich Fig. 1, bei welchem die Empfangs-Boxen im wesentlichen horizontal angeordnet sind,
HR 121.
Fig. 3 eine Seitenansicht, teils im Schnitt, des in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispieles, und
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Datenübermittlung umfaßt ein übliches Telefaxgerät, welches in der Lage ist, auf einer Rolle 8 bevorratetes Papier in der gewünschten Weise zu beschreiben und/oder auf die gewünschten Formate zu trennen. Das Telefaxgerät 1 entspricht dem Stand der Technik und braucht an dieser Stelle deshalb im einzelnen nicht erläutert werden. Es versteht sich insbesondere, daß das Telefaxgerät sowohl Thermopapier verarbeiten kann, als auch alternativ hierzu als Laser-Telefaxgerät ausgebildet sein kann.
Bei den in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispielen sind dem Auslaufbereich 9 des Telefaxgerätes 1 mehrere Boxen 2 zugeordnet, welche jeweils mittels einer separat zu öffnenden Klappe 10 zur Außenseite hin verschlossen sind. Die Klappe 10 kann ein Schloß 11 aufweisen, welches nur von einer bestimmten Person mittels eines Schlüssels zu öffnen ist. Insofern ähneln die Boxen 2 in der Art ihres Aufbaus bekannten Briefkasteneinrichtungen.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Boxen 2 jeweils vertikal angeordnet und weisen an ihrer Oberseite jeweils eine Klappe 10 auf. Die Klappe 10 ist, wie in Fig. 1 dargestellt, in Form einer Gleitbahn ausgebildet, so daß die von dem Telefaxgerät 1 abgegebenen Blätter solange über die geschlossenen Klappen 10 geleitet werden
21.
können, bis sie einer mit Hilfe eines Servomotors oder einer sonstigen Mechanik geöffneten Klappe 10' zugeführt werden. Diese geöffnete Klappe 10' leitet das Telefax-Blatt in die jeweilige Box 2. Der Empfänger kann mittels eines Schlüssels die Klappe 10 jeweils ganz öffnen und die Nachricht entnehmen .
Das in den Fig. 2 und 3 gezeigte Ausführungsbeispiel umfaßt einen mit einer Eingangsklappe 13 abdeckbaren Fallschacht 12. Die Eingangsklappe 13 kann, wie in Fig. 3 gestrichelt dargestellt zum Einleiten von Blättern in den Fallschacht geöffnet werden, ein Eingreifen durch eine Bedienungsperson ist jedoch ausgeschlossen.
In dem Fallschacht 12 sind mehrere Einleitklappen 14 angeordnet, welche, wie an einem Beispiel gezeigt, so verschwenkbar sind, daß das durch den Fallschacht 12 fallende Papier in die zugeordnete Box 2 eingeleitet wird. Die Steuerung der Eingangsklappe 13 und der Einleitklappen 14 erfolgt über eine zugeordnete Mechanik, wobei die Betätigung der Klappen 13, 14 durch den Absender mittels eines Codesignales oder ähnlichem vorgenommen werden kann, sowie dies auch für die Klappe gemäß Fig. 1 gilt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht somit die separate und gezielte Ablage der aus dem Telefaxgerät 1 austretenden Blätter in einzelne briefkastenartige Boxen.
In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, welches sich von den Ausführungsbeispielen der Fig. 1 bis darin unterscheidet, daß die aus dem Telefaxgerät 1 austretende Papierbahn 15 (in einzelne Blätter separiert oder endlos) einer Einsiegelvorrichtung 3 zugeführt wird. Die Einsiegelvorrichtung 3 umfaßt eine obere Papierbahn 4 und
eine untere Papierbahn 5, welche gegen die Papierbahn 15 angelegt werden- Diese drei zueinander parallelen Papierbahnen 4, 5, 15 durchlaufen seitliche, radartige Siegelbakken 6, welche eine feste Verbindung der oberen und der unteren Papierbahn 4, 5 sicher stellen. Am Anfang und am Ende jedes Telefax-Blattes treten Quersiegelbacken 7 in Aktion, so daß als fertiges Produkt die Telefaxnachricht vollständig in einer papierartigen Umhüllung eingeschlossen ist. Der Empfänger kann ohne Probleme die papierartige Umhüllung öffnen, um die Telefaxnachricht zu entnehmen.
Erfindungsgemäß kann es weiterhin günstig sein, wenn durch geeignete Signaleinrichtungen die Funktionsbereitschaft der Verschließeinrichtung für einen Absender erkennbar ist.
Weiterhin ist es erfindungsgemäß möglich, die Vorrichtung zur Datenübermittlung an öffentlicher Stelle aufzustellen, beispielsweise in Postämtern oder ähnlichem, um beliebige Nachrichten für beliebige Dritte übermitteln zu können, welche nachfolgend dann zugestellt oder weitergegeben werden, ohne daß unbefugte Dritte Einblick in den Inhalt der Schriftsätze erlangen. Es ist auch möglich, zwischen dem Absender-Telefaxgerät und dem Empfänger-Telefaxgerät durch Nachrichtenübermittlung die Beförderungsgebühren zu bestimmen bzw. zu übertragen, um durch den Absender und/oder den Empfänger die Kosten tragen zu lassen. Weiterhin können Bestätigungseinrichtungen vorgesehen sein, welche sowohl das Absenden als auch den Zugang der Telefaxnachricht automatisch bestätigen, so daß auch "Einschreibesendungen" unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung befördert werden können.
Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbei-
spiele beschränkt, vielmehr ergeben sich für den Fachmann im Rahmen der Erfindung vielfältige Abwandlungs- und Modifikationsmöglichkeiten.
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Datenübermittlung mit einem Telefaxgerät (1). Um zu Verhindern, daß beliebige Dritte Zugang zu der übermittelten Telefaxsendung erhalten, ist dem Telefaxgerät (1) eine Verschließeinrichtung nachgeordnet, welche mehrere briefkastenartige Boxen (2) umfassen kann, die jeweils über einzelne, separat zu öffnende Klappen (10) briefkastenartig verschlossen sind. (Fig. 1)

Claims (13)

Ansprüche
1. Vorrichtung zur Datenübermittlung mit einem Telefaxgerät (1), dadurch gekennzeichnet, daß dem Telefaxgerät eine von dem Telefaxgerät abgegebene Papierblätter aufnehmende Verschließeinrichtung zugeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung zumindest eine briefkastenartige Box (2) umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Boxen (2) vorgesehen sind, welche separat verwendbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mehreren Boxen (2) jeweils durch einen mit der Telefaxnachricht übermittelten Code auswählbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mehreren Boxen (2) jeweils mit einer den Eingang einer Telefaxnachricht anzeigenden Signaleinrichtung versehen sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung mit einem Umhüllungsgerät versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Umhüllungsgerät eine Kuvertiervorrichtung umfaßt.
OB 121
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Umhüllungsgerät eine Einsiegelvorrichtung (3) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsiegelvorrichtung (3) eine obere (4) und eine untere (5) Papierbahn sowie seitliche Siegelbacken (6) und Quersiegelbacken (7) umfaßt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsiegelvorrichtung (3) eine Klammereinrichtung umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsiegelvorrichtung eine Aufroll- und Klammereinrichtung umfaßt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung eine durch den Absender abfragbare Funktionskontrolleinrichtung umfaßt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung eine Rückmeldungs-Empfangskontrolleinrichtung umfaßt.
DE9108121U 1991-07-02 1991-07-02 Vorrichtung zur Datenübermittlung Expired - Lifetime DE9108121U1 (de)

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Fix gefaxt. In: Siemens-Magazin COM 5/87, S.43 *

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