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DE4128010C2 - Faksimile-Gerät - Google Patents

Faksimile-Gerät

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DE4128010C2
DE4128010C2 DE19914128010 DE4128010A DE4128010C2 DE 4128010 C2 DE4128010 C2 DE 4128010C2 DE 19914128010 DE19914128010 DE 19914128010 DE 4128010 A DE4128010 A DE 4128010A DE 4128010 C2 DE4128010 C2 DE 4128010C2
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DE
Germany
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facsimile
memory
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recording paper
data
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DE19914128010
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DE4128010A1 (de
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Franz-Josef Erschens
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ERSCHENS FRANZ JOSEF
Original Assignee
ERSCHENS FRANZ JOSEF
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Publication date
Application filed by ERSCHENS FRANZ JOSEF filed Critical ERSCHENS FRANZ JOSEF
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Publication of DE4128010A1 publication Critical patent/DE4128010A1/de
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    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N1/00Scanning, transmission or reproduction of documents or the like, e.g. facsimile transmission; Details thereof
    • H04N1/44Secrecy systems
    • H04N1/4406Restricting access, e.g. according to user identity
    • H04N1/4413Restricting access, e.g. according to user identity involving the use of passwords, ID codes or the like, e.g. PIN
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Facsimiles In General (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Faksimile-Gerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Im allgemeinen haben mehrere Personen Zugang zu einem Faksimile- Gerät, so daß die unmittelbar nach einer Übermittlung ausgedruckten und ausgeworfenen Aufzeichnungsblätter für jedermann sichtbar und lesbar sind, der sich in der Nähe des Gerätes aufhalten kann. Damit ist es abgesehen von den Sonderfällen, in denen nur der Adressat einer Übermittlung Zugang zu seinem Faksimile-Gerät hat, unmöglich, vertrauliche Informationen auf diesem Weg zu übermitteln, die nur einer bestimmten Person zugänglich sein soll. Wenn somit einem Adressaten in einem Büro, einer Anwalts- oder Arztpraxis oder dergleichen eine ausschließlich für diesen bestimmte Bild-Nachricht übermittelt werden soll, ist man im allgemeinen auf den Postweg angewiesen, wobei die Übersendung von Informationen auf diesem Wege sehr viel mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Es besteht ein erheblicher Bedarf nach unmittelbarer Übermittlung bildhafter Informationen unter Gewährleistung, daß nur der Adressat Kenntnis von der übermittelten Information erlangen kann.
Die DE 39 25 671 A1 offenbart ein Faksimile-Gerät mit einem Speicher für vertrauliche Daten, der auf ein Speichersignal hin Empfangsdaten speichert. Dieses Speichersignal wird bei dem vorbekannten Gerät entweder von dem Sendegerät abgegeben, oder durch das Empfangsgerät aktiviert, wozu eine Bedientaste am Empfangsgerät vorgesehen ist, nach deren Betätigung alle ankommenden Daten im Speicher festgehalten werden, ohne vom Gerät ausgedruckt zu werden. Diese Taste kann nur mittels einer zugehörigen Sperrvorrichtung, beispielsweise mittels eines Schlüssels, entriegelt werden.
Bei dem vorbekannten Faksimile-Gerät werden somit alle ankommenden Sendungen geheim gehalten, bis sie von einer autorisierten Person abgerufen werden. Dies kann in nachteiliger Weise dazu führen, daß eilige Übermittlungen den Adressanten nicht rechtzeitig erreichen.
Aus Patents Abstracts of Japan, E-889, 15. Februar 1990, Band 14 (Nr. 82, (1-293762)) ist ein Faksimile-Gerät bekannt, bei dem eine geheim zu haltende Fax-Übermittlung in einen abschließbaren Behälter geführt wird, wenn ein entsprechender Steuerknopf des Gerätes betätigt wird. Dies ist praktisch nur möglich, wenn eine geheim zu haltende Telefax-Übertragung vorher angekündigt wird.
Aus Patents Abstracts of Japan, E-20, 6. August 1980, Band 4, Nr. 109 (55-66 176 A) und E-1048, 22. März 1991, Band 15, Nr. 118 (3-74 74 A) sind Faksimile-Geräte bekannt, bei denen eine Speicherung einer geheim zu haltenden Übermittlung dadurch ausgelöst wird, daß der Absender eine vorbestimmte Zahl oder ein vorbestimmtes Paßwort auf dem zu übertragenden Dokument vermerkt, welches von dem Empfangsgerät identifiziert wird. Auf diese Weise kann nur dann eine Übertragung geheim gehalten werden, wenn die sendende Person über das Geheimhaltungsbedürfnis und die zu treffende Maßnahme, d. h. Vermerk einer Zahl oder eines Paßwortes, informiert ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Möglichkeit der Geheimhaltung von Faksimile-Übermittlungen bei einem Faksimile-Gerät zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unter­ ansprüchen gekennzeichnet.
Bei dem erfindungsgemäßen Faksimile-Gerät ist vorgesehen, daß das Speichersignal nach Identifikation von empfängerseitig ausgewählten Bilddaten selbsttätig von einem Steuerprogramm der Steuereinheit des Empfangsgerätes gesetzt wird.
Damit kann auf einfache Weise empfangsseitig veranlaßt werden, daß beispielsweise Telefax-Übermittlungen an bestimmte Adressaten automatisch zunächst auf einem Speicher aufgezeichnet werden, indem der bzw. die Adressatennamen in das Steuerprogramm eingegeben werden. Diese Speicherung läßt sich in der Praxis oftmals nicht von seiten des Sendegerätes aus veranlassen, da dort häufig nicht bekannt sein kann, daß die Übermittlung empfangsseitig nur dem Adressaten zugänglich sein soll.
Gemäß der Erfindung kann das Speichersignal auch von dem Empfangsgerät nach Empfang von Bilddaten wie beispielsweise den Worten "geheim", "streng vertraulich", "vertraulich" oder dergleichen und/oder nach dem Lesen bestimmter Adressatennamen gesetzt werden, woraufhin das Steuerprogramm das Speichersignal abgibt, wodurch die übertragenen Bildinformationen an den Speicher und nicht an den Plotter weitergegeben werden.
Dabei kann das Steuerprogramm so ausgestaltet sein, daß eine als "geheim" identifizierte Übertragung im gesamten Umfang dem Speicher zugeführt wird, oder es kann vorgesehen sein, daß nach Setzen eines Endsignals für die Speicherung ein Teil der Übertragung auf die übliche Weise ausgedruckt wird. Hierdurch könnte vermieden werden, daß unnötig viel Speicherkapazität in Anspruch genommen wird.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Möglichkeiten des Setzung eines Speichersignals bzw. Speicherendsignals beschränkt, vielmehr liegt es im Rahmen der Erfindung, daß beispielsweise durch Einfügen bestimmter grafischer Zeichen in dem zu übermittelnden Text eine Speicherung ausgelöst wird, wobei die so bezeichneten In­ formationsabschnitte dann nicht ausgedruckt werden.
Zweckmäßigerweise wird die Aufzeichnung von Nachrichten in dem Speicher an einem Sichtfeld des Gerätes angezeigt, so daß der Adressat (oder einer von mehreren möglichen Adressaten) veranlaßt ist, das Ausgabesignal für die im Speicher zurückbehaltene Faksimilenachricht auszulösen. Dies kann nach einem Vorschlag der Erfindung durch eine Kennkarte geschehen, die nach Art einer Scheckkarte ausge­ bildet sein kann und damit als absolut fälschungssicher zu betrachten ist. Diese Kennkarte kann in das Faxgerät einge­ geben und von einer hierzu angeordneten Abtasteinrichtung gelesen werden, die dann der Steuereinheit ein Signal zu­ führt, die ihrerseits veranlaßt, daß die gespeicherten Daten ausgelesen und ausgedruckt bzw. aufgezeichnet werden.
Das Ausgabesignal kann aber auch beispielsweise durch Betätigung von Tasten des Bedienungsfeldes des Faksimile­ gerätes eingegeben werden, wobei beispielsweise eine einen bestimmten Adressaten kennzeichnende Geheimnummer einge­ tippt werden kann.
Zweckmäßigerweise ist der Speicher für die vertraulichen Bilddaten in der Steuereinheit vorgesehen. Hier können zusätzlich der Festspeicher zum Speichern eines Steuer­ programms für das gesamte System und ein zusätzlicher Speicher für weitere externe Daten vorgesehen sein, die nach jedem Übertragungsvorgang gelöscht werden können.
Mit besonderem Vorteil kann vorgesehen sein, daß mehrere Speicher für vertrauliche Daten angeordnet sind, wobei bestimmten Adressaten von Faksimile-Sendungen jeweils ein oder mehrere dieser Speicher zugeordnet sind. Diese Speicher können z. B. durch den Adressaten-Namen zur Auf­ zeichnung angesteuert werden, wobei sie auf dessen Kenn­ signal hin die Daten wieder zum Ausdrucken auslesen.
Wenn das erfindungsgemäße Faksimilegerät als Sendegerät arbeitet, wird die eingebrachte Vorlage von der Kopfzeile aus abgetastet, wobei die Information von der Scanner- einheit gelesen wird. Die von der Scannereinheit erzeugten Bilddaten werden zweckmäßigerweise an eine Datenkompressions- und Reproduktionseinheit abgegeben, die die Datenmenge durch Datenkompression verringert. Die Bilddaten werden in der entsprechenden Reihenfolge an eine Modulations-/ Demodulationseinheit weitergegeben und von dieser nach dem Modulieren über eine Netzsteuereinheit zum Empfangs­ gerät übertragen.
Dort wird das modulierte Bilddatensignal über die Netz­ steuereinheit wieder in die Modulations-/Demodulations­ einheit eingegeben, von wo nach Demodulation die Signale an die Daten-Kompressions- bzw. Reproduktionseinheit ab­ gegeben werden. Hier werden die Daten wieder in die ur­ sprüngliche Information überführt. Im Falle einer normalen Übertragung werden dann die Daten an die Plottereinheit abgegeben, die die Bilddaten auf dem Papier aufzeichnet, woraufhin die Information für jedermann zugänglich aus dem Gerät ausgegeben wird.
Wenn jedoch auf die weiter oben beschriebene Weise ein Speichersignal in dem Empfangsgerät gesetzt wurde, werden die Bilddaten von der Daten-Kompressions- bzw. Reproduktions­ einheit nicht an die Plottereinheit weitergegeben, sondern dem Speicher zugeführt, wo die Daten gespeichert werden, bis sie auf ein Kennzeichen der Bestimmungsperson hin abgerufen werden.
Hierdurch ist es möglich, geheimzuhaltende Bildinformationen unmittelbar an die Bestimmungsperson zu übermitteln, ohne daß Unbefugte von der Nachricht Kenntnis erlangen können. Dies kann praktisch ohne Zeitverlust bei der Übermittlung der Information geschehen.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen in weiteren Einzelheiten er­ läutert. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Faksimilegerätes und
Fig. 2 ein Flußdiagramm einer von dem erfindungs­ gemäßen Faksimilegerät durchgeführten Bild­ daten-Empfangssignalbehandlung.
In Fig. 1 ist ein Faksimilegerät 1 abgebildet, dessen Aufbau weitgehend bekannt ist. Das Faksimilegerät 1 ent­ hält eine Vorlagenablage 2, auf der ein Stapel zu übertra­ gender Vorlageblätter 3 angeordnet werden kann. Die Vor­ lageblätter werden mittels einer Vorlagenzufuhrrolle 4 einzeln in den Bereich der Scannereinheit eingeführt, die allgemein mit 5 bezeichnet ist. Die Scannereinheit enthält einen Zeilenbildsensor 6, der die Vorlageblätter Zeile für Zeile abliest und dabei die gelesenen Bildinformationen fotoelektrisch umsetzt. Die umgesetzten Signale werden dann an eine Steuereinheit 7 abgegeben. Der Transport der Vorla­ geblätter wird im Bereich des Zeilenbildsensors 6 von zwei Rollenpaaren 8 und 9 bewerkstelligt, die jeweils aus einer Andrückrolle und einer Vorschubrolle bestehen.
Nach Lesen der Bildinformationen der Vorlageblätter 3 wer­ den diese mittels des Rollenpaares 9 durch einen Ausgabe­ spalt 10 aus dem Gerät 1 ausgeführt.
Die Plottereinheit 15 enthält Rollenpaare 11 bis 14, die das Aufzeichnungspapier von einer Rolle 16 abwickeln und durch die Plottereinheit 15 transportieren, ferner eine Schneideinheit 17, einen Thermokopf 18, eine Walze 19 so­ wie eine Ausführrolle 20, die das wärmeempfindliche Papier normalerweise durch einen Ausgabespalt 21 aus dem Gerät 1 ausführt. Der Thermokopf 18 hat die Aufgabe, entsprechend den von der Steuereinheit 7 gelieferten Bildinformationen Wärmeimpulse an das wärmeempfindliche Aufzeichnungspapier abzugeben, auf dem daraufhin ein der Sendevorlage ent­ sprechendes Bild sichtbar wird.
Gemäß der vorliegenden Erfindung enthält die Steuereinheit einen Speicher für vertrauliche Daten, der auf ein Speicher­ signal hin die Empfangsdaten einer als "geheim" bezeichneten Übertragung speichert, bis diese nach Eingabe eines Aus­ gabesignals an die Plottereinheit 15 weitergegeben werden. Das Ausgabesignal kann durch eine Kennkarte in das Gerät 1 eingegeben werden, die in einen Spalt 22 im Bereich des Be­ dienungsfeldes 23 des Faksimilegerätes 1 eingeführt werden kann. Die in den Spalt 22 eingeführte Kennkarte wird dann von einer Leseeinrichtung 24 gelesen, die über eine Leitung 25 mit der Steuereinheit 7 verbunden ist, wobei die Steuer­ einheit 7 dem Speicher für vertrauliche Daten das Ausgabe­ signal zuführt. Damit wird die vertrauliche Faksimilesendung in der Plottereinheit 15 auf dem Aufzeichnungspapier aufge­ zeichnet und aus dem Ausgabespalt 21 des Gerätes 1 ausge­ worfen.
In Fig. 2 ist die erfindungsgemäße Bilddaten-Empfangssignal­ behandlung in ihren wichtigsten Schritten in einem Fluß­ diagramm abgebildet. Nach dem Empfangsprozeß, bei dem ver­ schiedene Signale zwischen dem Sendegerät und dem Empfangs­ gerät ausgetauscht werden, wird die Bildinformation empfangen, demoduliert und gegebenenfalls verdichtet. Wenn die Sendung als "vertraulich" bzw. "geheim" eingestuft und ein ent­ sprechendes Speichersignal gesetzt ist, werden die Daten einem Speicher für vertrauliche Daten zugeführt. Nach Aus­ lösung eines Ausgabesignals werden die wieder in die ur­ sprüngliche Bildinformation übertragenen Daten in der Plottereinheit auf Papier aufgezeichnet und aus dem Gerät ausgegeben.
Ist hingegen kein Speichersignal gesetzt, wird die Bild­ information wie bei den herkömmlichen Faksimilegeräten direkt der Plottereinheit zugeführt, von wo die aufge­ zeichnete Bildinformation aus dem Gerät ausgetragen wird.
Es wird noch einmal auf Fig. 1 Bezug genommen, die neben der bereits beschriebenen Lösung der gestellten Aufgabe eine alternative Lösung schematisch andeutet. Bei diesem erfindungsgemäßen Faksimilegerät werden die Daten einer vertraulichen Faksimilesendung nicht in einen Speicher auf­ genommen, sondern - wie bei einem herkömmlichen Gerät - der Plottereinheit zur Aufzeichnung auf dem Aufzeichnungspapier zugeführt. Hinter der Plottereinheit, d. h. stromabwärts von dieser, verzweigt sich erfindungsgemäß die Transport­ bahn für das mit der Bildinformation versehene Aufzeich­ nungspapier, welches auf ein entsprechendes Signal hin in eine normalerweise verschlossene Aufnahmebox 26 transpor­ tiert wird. Aus dieser Aufnahmebox 26, die beispielsweise durch ein Schloß gesichert sein kann, kann dann die ver­ trauliche Sendung von dem Adressaten entnommen werden.
Die Verzweigung der Transportbahn hinter der Plottereinheit 15 kann beispielsweise so gestaltet sein, daß eine schwenk­ bare Klappe auf ein von der Steuereinheit 7 zugeführtes Signal hin die ankommenden Papierblätter zu einem höhenver­ setzten Rollenpaar 27 führt, welches gegebenenfalls mit weiteren Rollenpaaren die Geheiminformation durch einen Spalt 28 in den Behälter bzw. die Box 26 führt. Selbst­ verständlich ist die Erfindung nicht auf diese Art der Ver­ zweigung der Transportbahnen beschränkt, sondern um­ schließt die bekannten Techniken, einen Papierbogen auf ein bestimmtes Signal hin einem von mehreren Bestimmungs­ orten einer Papiertransportbahn zuzuführen.
Es liegt demnach ebenfalls im Rahmen der Erfindung, daß das als vertraulich eingestufte Aufzeichnungspapier einem von mehreren verschließbaren Aufnahmebehältern zugeführt werden kann, wobei jeder Aufnahmebehälter einem bestimmten Adressaten zugeordnet sein kann. Hierbei verzweigt sich die Papierführungsbahn hinter dem Plotter nicht nur einmal, sondern mehrfach, was grundsätzlich mit denselben Mitteln erreicht werden kann.

Claims (7)

1. Faksimilegerät, mit einer Vorlagenablage zum Einbringen von zu übermittelnden Vorlagen, einem Bedienungsfeld, einer Abtasteinheit zum Abtasten der Vorlage, einer Rolle Aufzeichnungspapier, einer Plottereinheit zum Aufzeichnen empfangener Vorlagen-Bilddaten auf dem Aufzeichnungspapier, einer Steuereinheit und einem Speicher für vertrauliche Daten, der auf ein Speicher­ signal hin Empfangsdaten speichert, die auf ein in das Gerät eingegebenes Ausgabesignal hin ausgelesen und auf das Aufzeichnungspapier aufgezeichnet werden, dadurch gekennzeichnet, daß das Speichersignal nach Identifikation von empfängerseitig ausgewählten Bilddaten selbsttätig von einem Steuerprogramm der Steuereinheit des Empfangsgerätes gesetzt wird.
2. Faksimilegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerprogramm der Steuereinheit das Speichersignal abhängig von im Steuerprogramm enthaltenen Adressatennamen setzt.
3. Faksimilegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgabesignal durch eine Kennkarte ausgelöst wird, die in das Faksimilegerät ein­ gegeben und von einer Abtasteinrichtung (24) gelesen wird.
4. Faksimilegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgabesignal durch Be­ tätigen von Tasten des Bedienungsfeldes (23) eingegeben wird.
5. Faksimilegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher für vertrauliche Daten in der Steuereinheit (7) vorgesehen ist.
6. Faksimilegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Speicher für ver­ trauliche Daten vorgesehen sind, wobei jeder Speicher einem bestimmten Adressaten zugeordnet ist.
7. Faksimilegerät, mit einer Vorlagenablage zum Einbringen von zu übermittelnden Vorlagen, einem Bedienungsfeld, einer Abtasteinheit zum Abtasten der Vorlage, einer Rolle wärme­ empfindlichen Aufzeichnungspapiers, einer Plottereinheit zum Aufzeichnen empfangener Vorlagenbilddaten auf dem Auf­ zeichnungspapier und einer Steuereinheit, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Papiertransportbahn stromabwärts der Plottereinheit (15) verzweigt und daß auf ein eine vertrauliche Faksimileübermittlung erfassendes Signal hin das Aufzeichnungspapier in einen verschließbaren Aufnahmebehälter (26) eingeführt wird.
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