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DE9104858U1 - Gerät für die Spülung und Drainierung von Wunden - Google Patents

Gerät für die Spülung und Drainierung von Wunden

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Publication number
DE9104858U1
DE9104858U1 DE9104858U DE9104858U DE9104858U1 DE 9104858 U1 DE9104858 U1 DE 9104858U1 DE 9104858 U DE9104858 U DE 9104858U DE 9104858 U DE9104858 U DE 9104858U DE 9104858 U1 DE9104858 U1 DE 9104858U1
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Germany
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Expired - Lifetime
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DE9104858U
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English (en)
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SCHEFFRAN MARTIN 4600 DORTMUND DE
SCHOETTES PHILLIP 5810 WITTEN DE
Original Assignee
SCHEFFRAN MARTIN 4600 DORTMUND DE
SCHOETTES PHILLIP 5810 WITTEN DE
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices
    • A61F5/442Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices having irrigation ports or means

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Description

Die Erfindung betrifft ein Gerät für die Spülung und Drainierung von Wunden am Körper von Patienten, mit einer Grundplatte, die abdichtend auf dem Umgebungsbereich einer Wunde befestigbar ist und eine Öffnung zum Hindurchführen von Leitungen aufweist, und mit einem an der Grundplatte abdichtend befestigten oder befestigbaren, geschlossenen Beutel, der im Befestigungsbereich mit einer Öffnung versehen ist. Das Gerät ist auch für die Wundbehandlung bei Tieren verwendbar.
Bei einem aus der US-PS 4,553,967 bekannten Gerät der vorstehenden Art weist der Beutel mehrere einzeln mittels Deckeln abdichtend verschließbare Öffnungen auf, die der unteren mit der Grundplattenöffnung fluchtenden Beutelöffnung gegenüberliegen. Je nach Bedarf läßt sich an eine dieser Öffnungen eine aus mehreren Elementen zusammensetzbare Vorrichtung zum Spülen abdichtend an dem Beutel anschließen. Ebenso ist bei Bedarf an eine dieser Öffnungen eine aus einem Satz von Elementen bestehende Haltevorrichtung für einen Katheter für die Wunddrainage abdichtend anschließbar. Eine weitere Öffnung in der Beutelwandung, und zwar unmittelbar neben der Beutelöffnung, die mit der Grundplatten-Öffnung fluchtet, dient zum Manipulieren beim Befestigen des Beutels und zum Entleeren des Beutels in einen Behälter oder aber zum Anschließen einer Hülse, die zum Entleeren in einen neben dem Patientenbett stehenden QQ Behälter dient.
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Dieses bekannte Gerät besteht aus einer Vielzahl von Einzelelementen und aus zu verschiedenen Zwecken an den Beutel über gesonderte sowie abdichtend deckelvergjschließbare Öffnungen anschließbare Vorrichtungen, 5 so daß das Gerät insgesamt einen hohen Aufwand erfordert.
Mit der Vorrichtung zum Spülen läßt sich Spülflüssigkeit von außen nur in den Beutel hineinführen, so daß der Wundbereich - wenn überhaupt - so nur an der Oberfläche von der Spülflüssigkeit erreicht wird. Ein Katheter 5 für die Wunddrainage, der gewöhnlich während einer Operation mit seinem vorderen offenen Ende in den y/undbereich eingelegt wird, ist mit der für die Wunddrainage vorgesehenen Vorrichtung sehr schwierig zu handhaben, zumal die Vorrichtung hierbei erst abdichtend auf dem Beutel angebracht werden muß.
Die Beutelentleerung über die größere Öffnung bleibt problematisch infolge der unvermeidbaren Geruchsbelästigung der Umgebung. Ebenso ist die Abführung der Sekrete aus dem Wundbereich über den Katheter in einen Behälter od. dgl. mit entsprechender Geruchsbelästigung der Umgebung verbunden. Außerdem liegen bei dem bekannten Gerät wegen der Vielzahl von an den Beutel anschließbaren Vorrichtungen eine Vielzahl von störenden Kunststoffteilen 0 am Beutel und damit am Körper des Patienten.
Bei dem aus der US-PS 4,790,833 bekannten Gerät ist nur eine Beutelentleerung über einen in die Beutelwandung eingelassenen und mit einem Stopfen verschließbaren 5 Stutzen möglich. Eine Hindurchführung von Leitungen durch die Beutelwandung ist überhaupt nicht vorgesehen. Der Beutel kann allenfalls über einen Wundkatheter, der separat befestigt wird, übergestülpt werden. Eine
2Q ähnliche Entleerung findet sich bei dem aus der DE-PS 32 16 523 bekannten Gerät. Über ein Ventil ist ein aus der EP-PS 286 229 bekannter Beutel anderer Art zu entleeren. Auch die US-PS 4,449,970 und die DE-PS 24 42 087 zeigen nur umständlich zu handhabende Beutel zum Abdecken und gegebenenfalls auch zur Drainage von 5 Wunden.
Es gibt daher &zgr;.Zt. keine Möglichkeit, die bei der Ableitung von Sekreten (z.B. Eiter) und Spülflüssigkeit entstehende Geruchsbelästigung der Umgebung zu vermeiden. 05
Die mit der Spülung und Drainierung von Wunden verbundene Verschmutzung des Patientenbettes durch Sekrete und Spülmittel führt zu einer erheblichen Belastung des Pflegepersonals und bedingt einen häufigen Wechsel der Bettwäsche.
Es besteht daher die Aufgabe, die Spülung und die Drainierung von Wunden, insbesondere von tieferliegenden und nur über Katheter erreichbaren Wundbereichen, für Patienten und Pflegepersonal zu verbessern und zu vereinfachen, insbesondere die damit verbundene Geruchsbelästigung der Umgebung sowie die Verschmutzung des Patientenbettes gänzlich zu vermeiden und das Pflegepersonal zu entlasten. Das zu verwendende Gerät soll einen relativ geringen Fertigungsaufwand und eine leichte Handhabbarkeit zulassen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird - ausgehend von dem eingangs genannten bekannten Gerät - für die Spülung und Drainierung von Wunden ein Gerät vorgeschlagen, dessen Besonderheiten in folgenden Grundelementen bestehen:
on ein in die Wandung des Beutels abdichtend eingesetztes oder einsetzbares Anschlußteil mit durchgehenden Kanälen und innen und außen mit den Kanälen in Verbindung stehenden Elementen zum Anschließen von Leitungen,
eine erste mit ihrem vorderen offenen Ende in den Wundbereich einführbare Leitung zum Zuführen von Spülflüssig-
keit,
eine zweite mit ihrem vorderen offenen Ende in den Wundbereich einführbare Leitung zum Abführen von Spülflüssigkeit und Sekreten, wobei
die erste und die zweite Leitung von Wundbereich her durch die Öffnung in der Grundplatte und von dort durch den Beutel hindurchführbar und an die inneren Elemente des Anschlußteils anschließbar sind und
wobei an die äußeren Elemente des Anschlußteils wahlweise eine oder mehrere äußere Leitungen oder Vorrichtungen zum Zuführen von Spülflüssigkeit und/oder zum Abführen von Sekreten und Spülflüssigkeit anschließbar sind.
Mit der Grundplatte wird in an sich bekannter Weise eine Befestigung des Gerätes am Körper des Patienten rings um die Wundöffnung herum erreicht, und diese Grundplatte weist eine einen Durchgang zur Wundöffnung hin bildende Öffnung zum Hindurchführen von Leitungen auf. Diese Öffnung kann auch bei Verwendung des Geräts erst zugeschnitten werden. Die Befestigung der Grundplatte ist auf jeden Fall abdichtend, damit weder Flüssigkeiten noch Gase aus dem Kontaktbereich zwischen der Grundplatte und dem Körper des Patienten entweichen können.
Der an der Grundplatte abdichtend und möglichst lösbar OQ befestigbare Beutel öffnet sich zur Öffnung der Grundplatte und damit zum Wundbereich hin. Der Beutel ist im übrigen dicht verschlossen weil er dazu bestimmt ist, Sekrete und Spülflüssigkeit aufzufangen und einen Geruchverschluß zu bilden.
Die Spülflüssigkeit wird über eine erste Leitung zugeführt, die von außen durch eine abgedichtete Öffnung in den Beutel hineingeführt ist und sich dort durch den Beutel hindurch bis zu den beiden fluchtenden Öffnungen des Beutels und der Grundplatte erstreckt und von hier mit dem vorn offenen Ende als Katheter im Wundbereich angeordnet ist. Gewöhnlich wird der Katheter als flexible Schlauchleitung bereits am Ende einer Operation im Wundbereich eingesetzt. Deshalb ist das erfindungsgemäße Gerät von vornherein so ausgebildet, daß der bereits eingesetzte Katheter oder die beiden bereits eingesetzten Katheter leicht an das Gerät zum Zuführen von Spülflüssigkeit bzw. zum Abführen von Spülflüssigkeit und Sekret anschließbar sind.
Erfindungsgemäß wird folglich ein abgeschlossenes System gebildet, mit dem die Zuführung von Spülflüssigkeit über eine Leitung von außen zu der zu behandelnden Wunde, insbesondere zu einem tieferliegenden Wundbereich, und ebenso das Auffangen der zurückfließenden Spülflüssigkeit und Sekrete im Beutel direkt am Körper des Patienten ebenso möglich ist wie die später noch erläuterte Abführung der Flüssigkeiten über eine zweite Leitung. Man kann auch eine Leitung nur als Drainagekatheter im Wundbereich einbringen und die Sekrete im Beutel auffangen, ohne daß Bettwäsche verschmutzt wird und eine Geruchsbelästigung entsteht.
Entscheidend ist, daß die Grundplatte gegenüber dem Körper des Patienten ebenso abgedichtet ist wie der Beutel gegenüber der Grundplatte und die Leitung gegenüber dem Beutel, um die Geschlossenheit des Systems zu gewährleisten. Die Grundplatte kann auch als Anschlußrand des Beutels einteilig mit diesem zusammen ausge-
bildet sein.
Das vorstehend erläuterte Grundsystem läßt eine Zuführung der Spülflüssigkeit über eine erste Leitung und ein Auffangen zurückfließender Spülflüssigkeit und abgeleiteter Sekreta im Beutel zu. Dieses System wird erfindungsgemäß sehr wesentlich dadurch ergänzt, daß eine zweite mit ihrem vorderen offenen Ende in den Wundbereich einführbare Leitung zum Abführen von Spülflüssigkeit und Sekreten vorgesehen ist. Diese zweite Leitung stellt eine wesentliche Vervollkommung dar und ermöglicht eine Hinführung der Spülflüssigkeit durch die erste Leitung in den Wundbereich hinein und eine Ableitung der Spülflüssigkeit und der Sekrete aus dem'Wundbereich und aus dem Beutel heraus über die zweite Leitung, so daß diese Flüssigkeiten ohne Geruchsbelästigung der Umgebung und ohne Verschmutzung des Patientenbetts etc. unmittelbar der Entsorgung zugeführt werden können. Der Beutel dient in diesem Fall nur noch zum Abschließen des Behandlungsbereichs nach außen zwecks Vermeidung einer Geruchsbelästigung und ebenso zur Verhinderung einer Infizierung des Wundbereichs aus dem Umgebungsbereich und schließlich zum Auffangen von Spülflüssigkeit oder Sekret, das während des Spülvorgangs neben dem Drainagekatheter abfließt.
Ferner dient der Beutel einem sehr wesentlichen anderen Zweck, nämlich zum Festhalten der Leitungen am Beutel OQ selbst. Damit wird vermieden, daß eine Zugwirkung auf den Wundbereich ausgeübt werden kann. Die Befestigung der Leitungen bewirkt vielmehr in Verbindung mit der Befestigung des Beutels an der körperseitig befestigten Grundplatte, daß die beiden Leitungen, wenn sie als Katheter in den Wundbereich eingeführt sind, durch die Beutelbefestigung in der vorgesehenen Stellung gehalten
sind. Natürlich kann nach Einführung des Spülmittels die Drainage, in diesem Falle die Rückführung des Spülmittels sowie die Herausführung der Sekrete, auch über beide Leitungen, nämlich über die erste und zweite Leitung, erfolgen.
Es ist zweckmäßig, daß die Leitungen mittels Ventilen verschließbar sind, um die Zuführung von Spülflüssigkeit und ebenso den Abfluß von Spülflüssigkeit und Sekret zu steuern bzw. zu kontrollieren.
Neben den beiden Leitungen soll möglichst auch ein verschließbarer Abfluß an dem Beutel vorgesehen sein, um eine leichte Entleerung des Beutels zu ermöglichen, ohne diesen vom Körper des Patienten abnehmen zu müssen.
Sehr wichtig ist, daß erfindungsgemäß in die Wandung des Beutels ein Anschlußteil abdichtend eingesetzt bzw. einsetzbar ist, und dieses Anschlußteil weist mindestens einen oder zwei oder drei durchgehende
Kanäle auf, und diese Kanäle sind innen, nämlich an der Beutelinnenseite, sowie außen mit Elementen versehen, die zum Anschließen von Leitungen dienen, nämlich insbesondere der ersten und zweiten Leitung, die an innere Elemente des Anschlußteils anschließbar sind, als auch äußere Leitungen, die insbesondere zum Abführen bzw. Weiterleiten von Sekreten und zurückfließender Spülflüssigkeit nach außen dienen. Ebenso sind an mindestens OQ einem der äußeren Elemente jedoch auch Vorrichtungen wie beispielsweise Spritzen zum Eingeben bzw. Zuführen der Spülflüssigkeit in die erste Leitung ansetzbar. Vor allem gewährleistet das Anschlußteil einen abdichtenden Durchgang der Leitungen bzw. des Abflusses in der Beutelwandung, und gleichzeitig gestattet das Anschlußteil das Ansetzen bzw. Anschließen von Leitungen verschiedener Art sowohl
innen als auch außen.
Das in dieser Weise erfindungsgemäß ausgestattete Gerät läßt sich in mannigfacher Weise für die Drainierung und/oder Spülung von Wunden benutzen. Wesentlich ist dabei, daß das Gerät, wenn die Grundplatte einmal am Körper des Patienten befestigt ist, für jede Art der Verwendung fertig ist und keiner Umrüstung oder Aufrüstung bedarf wie das eingangs bekannte Gerät. 10
Zum Spülen einer Wunde kann beispiesweise, wie schon erwähnt, an das äußere Element des Kanals, an dessen inneres Element die erste Leitung zum Spülen angeschlossen ist, eine Spritze mit Spülflüssigkeit angesetzt werden.
Nach dem Öffnen des Ventils, das zweckmäßig an dem äußeren Element vorgesehen ist, wird die Spülflüssigkeit mit der Spritze über den Kanal und die erste Leitung in den Wundbereich für eine Zeitdauer von gewöhnlich ungefähr einer Minute eingebracht. Über die zweite Leitung fließt die Spülflüssigkeit aus dem Wundbereich zurück, nach Abschluß des Einbringens der Spülflüssigkeit auch über die erste Leitung selbst. Auch die zweite Leitung ist mit einem inneren Element eines Kanals des Anschlußstücks verbunden. Die Abführung der Spülflüssigkeit und Sekrete aus dem Wundbereich wird gewöhnlich in das Beutelinnere erfolgen, wofür entsprechende Öffnungen an den inneren Elementen der ersten und der zweiten Leitung vorgesehen sind, wobei die Öffnung des inneren Elements der ersten OQ Leitung zum Spülen durch Fingerdruck leicht verschließbar ist für die Dauer des Einbringens der Spülflüssigkeit. Zum Abführen der Spülflüssigkeit und der Sekrete aus dem Beutel selbst wird der Kanal des hierfür vorgesehenen Abflusses im Anschlußteil geöffnet, so daß der Beutelinhalt über eine äußere an das entsprechende äußere 5 Element des betreffenden Kanals anschließbare Leitung
nach Öffnen des Abflußventils abgeleitet werden kann. Wenn die äußere Leitung in einen entsprechend verdeckten Behälter geführt ist, kann weder eine Geruchsbelästigung der Umgebung noch eine Verschmutzung von Bettwäsche od. dgl. stattfinden.
Ebenso sind Dauerspülungen möglich, wobei die Ableitung von Spülflüssigkeit und Sekreten, da über die erste Leitung während eines längeren Zeitraums Spülflüssigkeit zugeführt wird, ausschließlich über die zweite Leitung erfolgt, und zwar wahlweise wieder in den Beutel hinein oder aber unter Abdeckung der entsprechenden Öffnung an dem inneren Element des zugehörigen Kanals der zweiten Leitung unmittelbar durch diesen Kanal hindurch nach außen in eine äußere Leitung, die auf das entsprechende äußere Element des zugehörigen Kanals des Anschlußteils aufgesteckt oder in entsprechender Weise angeschlossen ist.
Die beiden inneren Leitungen des erfindungsgemäßen Gerätes lassen sich ebenso wie die das Innere des Beutels durch Zuführung und Ableitung einer entsprechenden Menge Spülmittel leicht reinigen.
In allen Fällen ist eine leichte Handhabung des Geräts
ohne Geruchsbelästigung der Umgebung und ohne Verschmutzungsgefahr möglich. Auch die bei bekannten Geräten erforderliche Manipulation am Beutel selbst entfällt, 2Q so daß sich im Bereich der Wunde und des Beutels für 0 den Patienten keine schmerzhaften und unangenehmen Manipulationen ergeben.
Vor allem ist bei der Erfindung im Gegensatz zum Stand der Technik nicht vorgesehen, daß etwa die Entleerung des Beutels und das Manipulieren mit der Hand durch
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die gleiche verhältnismäßig große Öffnung in der Behälterwand erfolgt, wodurch sich sehr unhygienische Verhältnisse ergeben können.
5
Die Unterteilung der Leitungen in innere und äußere Leitungen und deren Anschließbarkeit an das abdichtend in der Beutelwandung befestigte Anschlußteil läßt nicht nur eine leichte Bedienung und Handhabbarkeit für die Drainierung und Spülung von Wunden sondern insbesondere auch die Verwendung von Normanschlüssen bzw. handelsüblichen Leitungen, Ventilen und Anschlußzapfen etc. zu. Außerdem werden die Funktionen Spülung, Drainierung, Sammeln der Flüssigkeiten im Beutel, Abführen dieser Flüssigkeiten aus dem Beutel etc. sauber voneinander getrennt und bestimmten leicht bedienbaren bzw. zu handhabenden Bauelementen zugewiesen, wobei stets die Geschlossenheit des Systems bewahrt wird.
Zur Reduzierung des Leitungsaufwandes können die erste und die zweite Leitung mindestens längs eines Teils
des Weges im Beutel als Zwillingsleitung mit zwei Kanälen zusammengefaßt sein. Dadurch ergibt sich auch nur ein Katheter mit zwei Kanälen, der in den Wundbereich einzubringen ist.
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Die Leitungen bestehen vorzugsweise aus biegsamen Kunststoff schläuchen, damit sich das Gerät der Körperform und den Platzverhältnissen am Patienten leicht anpassen läßt.
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Aus dem gleichen Grund ist vorzuziehen, daß der Beutel aus flexiblem insbesondere durchsichtigem Kunststoff besteht, der ebenfalls eine sehr einfache Handhabung und obendrein eine Sichtkontrolle ermöglicht. Auch die Grundplatte soll möglichst aus flexiblem Material,
vorzugsweise aus flexiblem Kunststoff oder aber aus flüssigkeits- bzw. gasdichtem Textilmaterial bestehen, damit sie dem Umgebungsbereich einer Wunde leicht und abdichtend anpaßbar ist.
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Die Kontaktfläche der Grundplatte wird vorzugsweise mit einer selbstklebenden Schicht bzw. einer Klebefolie und einer Abdeckfolie zum Schutz der selbstklebenden Schicht bzw. der Klebefolie versehen, um das Anbringen und abdichtende Befestigen der Grundplatte am Körper des Patienten sehr wesentlich zu erleichtern. Die Herstellung der Grundplatte aus Kunststoff mit oder ohne Klebefolie läßt eine individuelle Anpassung an die Größe des Wundbereichs und an die Lage am Körper zu, weil sowohl die Umrißform der Grundplatte als auch deren Öffnung leicht mittels einer Schere oder eines anderen Schneidwerkzeugs an die Erfordernisse anpaßbar bzw. zuschneidbar ist. Hierdurch entsteht ein insgesamt sehr flexibles und an die jeweiligen Bedürfnisse leicht anpaßbares Spül- und Drainagesystem.
Vorzugsweise ist die Grundplatte mit einer Verbindungsvorrichtung für eine lösbare abdichtende Befestigung des Beutels im Bereich der beiden Öffnungen versehen. Diese lösbare Befestigung gestattet, daß der Beutel im Bedarsfall von der Grundplatte abgenommen und wieder befestigt werden kann, ohne daß die Grundplatte vom Körper des Patienten gelöst werden muß. Dies ist wichtig
2Q für Behandlungen im Wundbereich, ebenso für das Wechseln des Beutels und auch für das Anlegen bzw. Erneuern des Leitungskatheters oder dergleichen.
Die vorgenannte Verbindungsvorrichtung besteht zweckmäßig aus einem Rastring an der Öffnung der Grundplatte und aus einem Rastdeckel, der die Öffnung des Beutels
umgibt. Diese vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Verbindungsvorrichtung gestattet ein leichtes und rasches Lösen des Beutels von der Grundplatte und ebenso ein leichtes und rasches sowie abdichtendes Anbringen des 5 Beutels an der Grundplatte.
Um einen leichten Zugang zu dem Wundbereich ohne Abnehmen des Beutels zu ermöglichen, ist nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung vorgesehen, daß der Beutel eine zweite Öffnung an der Beutelseite aufweist, die der ersten Öffnung möglichst gegenüberliegt und mittels eines abnehmbaren durchsichtigen Deckels, vorzugsweise aus Kunststoff, abdichtend verschließbar ist. Auch hierfür ist als Verbindungsvorrichtung zweckmäßig ein Rastring und ein Rastdeckel vorgesehen. Durch die mittels des Deckels verschließbare Öffnung hindurch läßt sich beispielsweise der Endabschnitt der ersten und/oder zweiten Leitung bei Bedarf aus dem Wundbereich entfernen oder gegebenenfalls auch neu einbringen, ohne daß das Gerät, nämlich die Grundplatte mit dem Beutel von dem Körper des Patienten abgenommen werden muß. Auch sonstige Handhabungen sind durch die ausreichend groß zu bemessende Öffnung hindurch vornehmbar.
Ein sehr entscheidender Vorteil der Neuerung besteht darin, daß, wie die nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele zeigen, das Gerät für die Spülung und Drainierung von Wunden ohne weiteres leicht aus bereits im Handel erhältlichen Elementen herstellbar ist, wofür teilweise lediglich eine Anpassung zu erfolgen hat. Dies gestattet auch die Verwendung von Anschlüssen, die bereits in Kliniken vorhanden sind, beispielsweise für die Entsorgung der Spülflüssigkeit und der Sekrete.
5 Unabhängig davon, in welcher bevorzugten Ausführungsform
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die Erfindung verwirklicht wird, schafft sie neue Möglichkeiten der Drainierung und Spülung von Abszeßhöhlen etc., deren Behandlung mit den bisherigen Mitteln äußerst schwierig und unangenehm für den Patienten und das Pflegepersonal sind. Andere Indikationen sind die Drainierung und Spülung von Hämatomhöhlen, undichten Anastomosen im Bereich der Abdominalchirugie, Nekrosehöhlen bei Pankreatitiden, Tumorzerfallshöhlen oder Duodenalstumpfinsuffizienten.
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Ein sehr wesentlicher zusätzlicher Teil der Erfindung besteht darin, daß die erste und die zweite Leitung oder aber die entsprechenden inneren Elemente des Anschlußteils Öffnungen aufweisen, die durch Fingerdruck von außen auf den Beutel verschließbar sind. Wie schon im Zusammenhang mit den Möglichkeiten für verschiedenartige Spülvorgänge weiter oben beschrieben wurde, gestatten diese Öffnungen die Entleerung der Leitungen in das Beutelinnere. Beim Einbringen der Spülflüssigkeit ist die entsprechende Öffnung an der Leitung bzw. dem inneren Element leicht durch Fingerdruck für die Dauer dieses Einbringvorgangs zu verschließen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Gerät für die Spülung und Drainierung von Wunden; 30
Fig. 2 eine Seitenansicht des Geräts von Figur 1 als Schnittdarstellung;
Fig. 3 eine Ansicht eines am Patienten im Umgebungs-5 bereich einer Wunde angebrachten Geräts für
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die Spülung und Drainierung der Wunde, etwa nach Art des in Figur 1 und 2 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels. 5
5 Das in Figur 1 und 2 dargestellte Gerät weist eine allgemein mit 1 bezeichnete Grundplatte aus flexiblem Material beispielsweise aus Kunststoff mit einer Öffnung 2 auf, die mit ihrer Unterseite 3 in einem in Figur 3 dargestellten Umgebungsbereich 5 einer nur schematisch angedeuteten Wunde 6 befestigbar ist, beispielsweise mittels einer an der Unterseite 3 der Grundplatte 1 angebrachten Klebefolie. Die Wunde 6 bleibt durch die Öffnung 2 hindurch zugänglich.
Mit der Grundplatte 1, an deren Oberseite 4 gas- und flüssigkeitsdicht entweder fest verbunden oder aber in geeigneter Weise, wie noch beschrieben wird, verbindbar ist ein flexibler, aus durchsichtigem Kunststoff bestehender Beutel 7 mit einer Öffnung 8, die nach der Befestigung mit der Öffnung 2 fluchtet.
Eine erste innere Leitung 10, die aus einem flexiblen und gegebenenfalls transparenten Kunststoffschlauch besteht, erstreckt sich durch den Beutel 7 und dessen Öffnung 8 hindurch und ist mit seinem vorn offenen Ende 12 als Katheter in die Wunde 6 einführbar, zweckmäßig in üblicher Weise am Ende einer Operation.
Eine zweite innere Leitung 13 ist ebenfalls durch den Beutel 7 hindurchführbar, und ihr vorderes offenes Ende 15 ist ebenfalls als Katheter in den Bereich der Wunde 6 einführbar. Die erste Leitung 10 kann zum Zuführen einer Spülflüssigkeit in den Wundbereich dienen, während die zweite Leitung 13 die passive Abführung 5 der Spülflüssigkeit und der Wundsekrete übernimmt.
Zusätzlich ist noch ein Abfluß 16 zum Abführen von Spülflüssigkeit und/oder Sekreten aus dem Beutel 7 vorgesehen.
05
Die erste und die zweite innere Leitung 10 bzw. 13 und der Abfluß 16 sind an ein gemeinsames Anschlußteil 18 angeschlossen (bzw. mit Bezug auf den Abfluß 16 dort ausgebildet), das dichtend in eine Öffnung 34 am seitlichen Ende des Beutels 7 eingesetzt und dort befestigt ist. Es besteht ebenfalls aus Kunststoff und weist drei durchgehende Kanäle 11, 14, 17 auf und gestattet über innere und äußere Elemente 10a, 13a bzw. 10b, 13b, 16b die Verwendung und das Anschließen verschiedenartiger Leitungen, die in einfacher Weise auf die beispielsweise als Anschlußzapfen ausgeführten Elemente 10a, 10b, 13a, 13b, 16b aufsteckbar sind. So werden im Innern des Beutels 7 die beiden inneren Leitungen 10, 13 auf die beiden inneren Elemente 10a, 13a aufgesteckt. Die erste und die zweite Leitung bzw. 13 sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel zu einer Zwillingsleitung mit zwei Kanälen 19 bzw. 20 zusammengefaßt, so daß nur eine einzige Leitung im Wundbereich beispielsweise auch als Katheter zu handhaben ist.
An die äußeren Elemente 10b, 16b, 13b des Anschlußteils 18 sind zweckmäßig handelsübliche Ventile 29, 30, OQ anschließbar, die einzeln zu öffnen und abzusperren sind. Auf der anderen Seite sind die Ventile 29, 30, 31 mit entsprechenden äußeren flexiblen sowie durchsichtigen oder durchscheinenden Kunststoffschlauchen 10c, 13b sowie 16c zu verbinden.
Die Grundplatte 1 besteht vorzugsweise aus einer tragenden
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Schicht aus flexiblem Kunststoff 21 mit einer Klebefolie 22 an der Unterseite und mit einer die Öffnung 2 umgebenden allgemein mit 23 bezeichneten Verbindungsvorrichtung zum lösbaren Anschließen des Beutels 7. Die 5 Verbindungsvorrichtung 23 besteht aus einem plattenseitigen Rastring 24 und einem entsprechenden beutelseitigen Rastdeckel 25, wobei beide Teile ebenfalls aus flexiblem Kunststoff bestehen und ineinanderrastend eine gas- und flüssigkeitsdichte Verbindung gewährleisten. 10
Die als Anschlußzapfen ausgeführten inneren Elemente 10a, 13a weisen jeweils Öffnungen 9, 35 auf, die derart angeordnet sind, daß sie durch Druck mit der Fingerspitze verschließbar sind, indem man die darüber bebefindliche Beutelwandung auf die betreffende Öffnung 9 bzw. 3 5 aufdrückt.
In den Öffnungen 2, 8 gegenüberliegender Position ist ein Deckel 27 zum Verschließen einer zweiten Öffnung 26 in der Wandung des Beutels 7 vorgesehen. Die Öffnung ist so groß bemessen, daß ein Hindurchreichen mit der Hand möglich ist, falls im Wundbereich an den inneren Leitungen 10, 13 etc. Manipulationen erforderlich sind. Auch hier dient eine leicht lösbare Rastverbindung zum Öffnen und Schließen, nämlich ein beutelseitiger Rastring 32, auf den der Deckel 27 mittels eines Rastrandes 33 abdichtend aufsetzbar ist.
Ein Lüftungsfenster 28 im Deckel 27 ist für den Fall 0 vorgesehen, daß ein hermetischer Abschluß des Beutels 7 und damit auch des Wundbereichs nicht angebracht ist oder aber der Beutel 7 gelegentlich zu entlüften ist.
Falls es nicht notwendig ist, den Beutel 7 gelegentlich
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von der Grundplatte 1 zu lösen und gegebenenfalls durch einen neuen Beutel 7 zu ersetzen, kann der Beutel 7 auch von vornherein dauerhaft an der Grundplatte 1 befestigt sein, so daß sich ein von Anfang an einteiliges Gerät ergibt.
In Figur 3 wird demonstriert, wie ein Gerät, etwa in der Ausführung nach Figur 1 und 2, auf dem Umgebungsbereich einer Wunde eines Patienten angebracht ist. Die vorderen Enden 12, 15 der hier getrennt ausgeführten ersten und zweiten inneren Leitung 10, 13 sind als Katheter in den Wundbereich eingeführt und daher nicht sichtbar. Der durchsichtige Deckel 27 läßt eine Sichtkontrolle zu. Das Gerät gestattet das Spülen und Drainieren der Wunde ohne die bisher unvermeidbaren im ersten Teil der Beschreibung eingehend geschilderten Nachteile.
In dem durch die Grundplatte 1 mit dem Beutel 7 und den beiden inneren Leitungen 10, 13 gebildeten geschlossenen System wird zum Spülen des Wundbereichs die Spülflüssigkeit über die erste innere Leitung 10 dem Wundbereich zugeführt. Hierfür wird an dem Eingang des Ventils 29 eine Spritze mit Spülflüssigkeit angesetzt, das Ventil 29 wird geöffnet, und die Öffnung 9 in dem inneren Element 10a wird durch Fingerdruck verschlossen. Die nun dem Wundbereich zugeführte Spülflüssigkeit kann zusammen mit den Wundsekreten über OQ die zweite innere Leitung 13 wieder abfließen, und zwar über die Öffnung 35 in dem inneren Element 13a in den Beutel 7 hinein. Nach Abschluß der Zuführung des Spülmittels kann der Rückfluß des Spülmittels auch über die erste innere Leitung 10 und die Öffnung 9 in dem inneren Element 10a des Anschlußteils 18 in den Beutel 7 hinein erfolgen. Während dieses gesamten
Vorgangs sind die Ventile 30, 31 stets geschlossen, wohingegen das Ventil 29 nach Abschluß des Einbringens des Spülmittels geschlossen wird. 5
Zum Abführen der Flüssigkeiten, die sich im Beutel 7 angesammelt haben, wird das Ventil 31 des Abflusses geöffnet, so daß, wenn das Anschlußteil 18 des Beutels 7 eine entsprechende untere Lage einnimmt, die Flüssigkeit durch den Kanal 17, das äußere Element 16b, das Ventil 31 hindurch über die angeschlossene äußere Leitung 16c abfließen kann. Variationen des Gebrauchs des Geräts bei der bloßen Wunddrainage ebenso wie beim Spülen einer Wunde sind bereits vorhergehend ausführlich beschrieben worden. In jedem Falle entsteht keine Geruchsbelästigung und auch keine Verschmutzung von Bettzeug etc. durch unkontrolliert bzw. offen abfließende Spülflüssigkeit bzw. Sekrete.
In einer weiteren vereinfachten Ausführungsform entfällt der mittlere Kanal 16 und damit der Abfluß 17 im Anschlußteil 18. Dies ist eine sehr wesentliche, aber nicht gesondert dargestellte Ausführungsform der Erfindung. Die Entleerung des Beutels 7 erfolgt bei dieser Ausführungsform über die Öffnung 35 in dem inneren Element 13a, den Kanal 14, das äußere Element 13b, das geöffnete Ventil 30 und den Kunststoffschlauch 13c. Durch den Wegfall des gesonderten Abflusses 17 und die daran angeschlossenen Teile vereinfacht sich die Herstellung des Anschlußteils 18, und die Bedienung des Gerätes wird leichter und eindeutiger.
Bei der vorgenannten vereinfachten Ausführungsform entfällt folglich in Figur 1 der Abfluß 16, das äußere Element 16b, der Kunststoffschlauch 16c, der Kanal 17 sowie das Ventil 31 und der mittlere Pfeil, der
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auf den Abfluß 16 weist, sowie der gestrichelte mittlere Durchgang im Teil 18 und schließlich das mittlere Schlauchstück 16c. In Figur 3 würde durch diese Vereinfachung der Kunststoffschlauch 16c, das Ventil 31 sowie der gesamte Kunststoffschlauch 16c einschl. Ventil 31 und der Durchgang im Anschlußteil 18 wegfallen.
Ein Gerät nach der Erfindung läßt sich ohne weiteres aus bereits im Handel für unterschiedliche Zwecke erhältlichen Bauteilen für medizinische Geräte zusammensetzen. Für eine anklebbare Grundplatte und einen mittels Rastverbindung an die Grundplatte anschließbaren Beutel gibt es bereits entsprechende Erzeugnisse im Handel. Diese sind der Erfindung entsprechend anzupassen, vor allem ist ein entsprechendes Anschlußstück 18 abdichtend einzusetzen und mit den erforderlichen inneren und äußeren Elementen zu versehen. Auch die gummiflexiblen KunststoffSchlauchleitungen, Anschlüsse, Ventile etc. sind im Handel verfügbar. Deshalb lassen sich Geräte nach der Erfindung sehr preiswert und ohne erheblichen Entwicklungsaufwand unmittelbar in praxisreifer Ausführung fertigen.

Claims (12)

SCHUTZANSPRÜCHE :
1. Gerät für die Spülung und Drainierung von Wunden am Körper von Patienten, mit einer Grundplatte, die abdichtend auf dem Umgebungsbereich einer Wunde befestigbar ist und eine Öffnung zum Hindurchführen von Leitungen aufweist, und mit einem an der Grundplatte abdichtend befestigten oder befestigbaren, geschlossenen Eeutel, der im Befestigungsbereich mit einer Öffnung versehen ist, gekennzeichnet durch
ein in die Wandung des Beutels (7) abdichtend eingesetztes oder einsetzbares Anschlußteil (18) mit durchgehenden Kanälen (11, 14,17) und innen und außen mit den Kanälen (11, 14, 17) in Verbindung stehenden Elementen (10a, 13a, 10b, 13b, 16b) zum Anschließen von inneren und äußeren Leitungen und durch
eine erste mit ihrem vorderen offenen Ende (12) in den Wundbereich einführbare Leitung (10) zum Zuführen von Spülflüssigkeit und durch
eine zweite mit ihrem vorderen offenen Ende (15) in den Wundbereich einführbare Leitung (13) zum Abführen von Spülflüssigkeit und Sekreten, wobei
cie erste und die zweite Leitung (10, 13) vom Wundbereich her durch die Öffnung (2) in der Grundplatte (2) und von dort durch den Beutel (7) hindurchführbar und an entsprechende der inneren Elemente (10a, 10b) des Anschlußteils (18) anschließbar sind und
wobei an die äußeren Elemente (10b, 13b, 16b) des Anschlußteils (18) wahlweise eine oder mehrere äußere Leitungen
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(10c, 13c, 16c) oder Vorrichtungen zum Zuführen von Spülflüssigkeit und/ oder zum Abführen von Sekreten und/ oder Spülflüssigkeit aus dem Beutel (7) anschließbar sind.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungen (10, 13) durch das Anschlußteil (18) an dem Beutel (7) befestigbar sind.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß an die äußeren Elemente (10b, 13b, 16b) des Anschlußteils (18) Ventile (29, 30, 31) anschließbar sind.
4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventile (29, 30, 31) zwischen die äußeren Elemente (10b, 13b, 16b) des Anschlußteils (18) und die äußeren Leitungen (10c, 13c, 16c) geschaltet sind.
5. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Leitung (10, 13) mindestens längs eines Teils des Weges im Beutel (7) als Zwillingsleitung mit zwei Kanälen (19, 20) zusammengefaßt sind.
6. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungen (10, 13)
aus biegsamen, ggfs. durchsichtigen oder mindestens durchscheinenden Kunststoffschläuchen bestehen.
7. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (7) aus hochflexiblem, folienhaftem insbesondere durchsichtigem Kunststoffmaterial besteht.
8. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) aus einem hochflexiblen Kunststoffmaterial besteht.
9. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundolatte (1) eine Verbindungsvorrichtung (23) aus einem Rastring (24) an der Grundplatte (1) und einen offenen Rastdeckel (25) aufweist, der die Öffnung (8) des Beutels (7) umgibt.
10. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-9, gekennzeichnet durch eine zweite Öffnung (26) in dem Beutel (7), die mittels eines abnehmbaren, insbesondere flexiblen Deckels (27) abdichtend verschließbar und an derjenigen Beutelseite angeordnet ist, die der Beutelseite der ersten Öffnung (2) gegenüberliegt.
11. Gerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Leitung (10, 13) oder die entsprechenden inneren Elemente (10a, 13a) des Anschlußteils (18) Öffnungen (9 bzw. 11) aufweisen, die durch Fingerdruck von außen auf den Beutel (7) verschließbar sind.
12. Gerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (7) flach ausgebildet ist und sich zu dem Anschlußteil (18) hin verjüngt, das an einem seitlichen Ende des Beutels (7), das sich im Gebrauch des Geräts am unteren Beutelrand befindet, befestigt ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102004053166A1 (de) * 2004-11-01 2006-05-04 Primed Halberstadt Medizintechnik Gmbh Vakuum-assistiertes Drainagesystem
DE102008022608A1 (de) 2008-05-05 2009-11-12 Otto-von-Guericke Universität Medizinische Fakultät Drainagevorrichtung zum flächenhaften Abführen von Wundsekret und anderen Körperflüssigkeiten
CN107185065A (zh) * 2017-07-11 2017-09-22 柳州市人民医院 灌肠装置

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