DE9004920U1 - Luftzuführungseinrichtung - Google Patents
LuftzuführungseinrichtungInfo
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Description
Dr.H.-H. Stoffregen
Paul Gutermuth sen.
Augustastraße 48
6456 Langenselbold
Augustastraße 48
6456 Langenselbold
Beschreibung
Luftzuführungseinrichtung
Die Neuerung bezieht sich auf eine Luftzuführungseinrichtung mit zumindest einem
vorzugsweise im Bodenbereich eines Raumes vorhandenen und öffnungen aufweisenden
Element, durch das für den Raum bestimmte Zuluft strömt.
Entsprechende Luftzuführungseinrichtungen weisen am Ende von z.B. einem Luftschacht
z.B. ein Lochblech oder Drahtgitter auf, durch das Frischluft einem Raum zugeführt
wird. Um insbesondere Zugerscheinungen zu vermeiden, sollte die ausströmende Luft
eine maximale Geschwindigkeit von 0,5 m/sec aufweisen. Hierdurch ist jedoch häufig
nicht der gewünschte Luftmengendurchsatz mit nur wenigen Lochblechen möglich, so
daß infolgedessen an mehreren Stellen eines Raumes entsprechende Zuluftöffungen vorgesehen werden müssen. Dies kann zu bautechnischen Schwierigkeiten führen. Auch
wirken die die öffnungen bildenden Lochbleche oder Gitter optisch störend. Schließlich
kann beim Einsatz in z.B. gewerblichen Räumen wie z.B. Küchen der Nachteil
auftreten, daß durch das Lochblech Spritzwasser in den Luftschacht gelangt, so daß
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infolgedessen die Gefahr von unkontrollierten Baktenenherden erwachst.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, eine Luftzuführungseinrichtung der eingangs
genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit der ein höherer Luftmengendurchsatz möglich ist. Gleichzeitig soll eine diffuse Verteilung der austretenden Luft möglich
sein, so daß für im Raum befindliche Personen die durch den höheren Luftmengendurchsatz
bedingte höhere Austrittsgeschwindigkeit der Luft nicht nachteilig spürbar wird.
Ferner soll sichergestellt sein, daß durch die Luftaustrittsöffnungen kein Spritzwasser
in die die Zuluft führenden Kanäle bzw. Schächte dringen kann. Schließlich soll das die
Luftzuführungsöffnungen aufweisende Element optisch ansprechend wirken und als architektonisches Gestaltungselement eingesetzt werden können.
Die Aufgabe wird neuerungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß das Element
zumindest abschnitsweise in zumindest zwei gegenüberliegenden Reihen angeordnete
im Querschnitt offene, rinnenförmige erste und zweite Profilteile umfaßt, die zur
Bildung der für die Zuluft bestimmten öffnungen zumindest bereichsweise zueinander
beabstandet sind.
Insbesondere zeichnet sich die Neuerung dadurch aus, daß sich die Profilteile der einen
Reihe zumindest abschnittsweise in die der zweiten Reihe erstrecken. Hierdurch erfolgt
ein Ineinandergreifen, wodurch die Zuluft nicht nur durch die Profilteile umgelenkt
wird, sondern es erfolgt auch aufgrund der durch das Ineinandergreifen bedingten
Kammerbildung eine Beeinflussung der Strömungsgeschwindigkeit. Hierdurch kann überraschenderweise der Zuluftmengendurchsatz erhöht werden, so daß Austrittsgeschwindigkeiten
der Größenordnung von mehr als 0,5 m/sec bis sogar 0,8 m/sec erzielt werden, ohne daß für in dem Raum befindliche Personen unangenehme Zugerscheinungen
spürbar werden.
Durch das Umlenken und abwechselnde Beschleunigen bzw. Beruhigen der Zuluft
während des Durchströmens der Profilteile erfährt die austretende Luft außerdem eine
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difuse Verteilung, wodurch der ansonsten störend wirkende gerichtete Luftschwall, der
bei Lochblechen oder Gittern auftritt, vermieden wird.
Man kann sogar von einer pulsierend zugeführten Zuluft sprechen, die bei mit Drahtoder
Lochblechauslässen versehenen Luftzuführungseinrichtungen nicht erzielbar sind.
Durch die mit den offenen Seiten einander zugewandten und vorzugsweise ineinandergreifenden
Profilteile wird außerdem der Vorteil erreicht, daß gegebenenfalls in der Zuluft noch vorhandene Schmutzpartikel während des Verwirbelns innerhalb der und
zwischen den Profilteilen abgeschieden werden, so daß die Zuluft einen hohen Reinheitsgrad aufweist.
Eine besonders günstige Zuluftzuführung ergibt sich dann, wenn das Profilteil einen vom
Scheitelbereich der Innenfläche ausgehenden, sich in Richtung der Profilteilöffnung und
entlang seiner Längsachse verlaufenden Vorsprung aufweist, der zu einer weiteren
Kammerbildung im Bereich des Profilteils selbst bzw. in bezug auf die eingreifenden
Ränder der zugeordneten benachbarten Profilteile der gegenüberliegenden Reihe führt.
Hierdurch wird erkennbar die Strömungsgeschwindigkeit bzw. die Verwirbelung der dem Raum zuzuführenden Luft zusätzlich beeinflußt.
Die Profilteile selbst können im Schnitt bogenförmig, V-förmig oder U-förmig
ausgebildet sein. Bevorzugt ist jedoch eine Bogenform mit einem öffnungswinkel
kleiner als 180°.
Das die Profilteile aufweisende Element kann in Ausgestaltung der Neuerung im
Bodenbereich einer Verkleidung angeordnet sein, die z.B. beabstandet ein konstruktiv
bedingtes Säulenelement umgeben kann.
Schließlich wird die neuerungsgemäße Lehre ein architektonisches Gestaltungselement
zur Verfügung gestellt, das durch die Profilteile überaus ansprechend wirkt, da durch
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das Anordnen der rinnenförmigen Elemente in zumindest zwei Reihen eine quasi
geschlossene Fläche in Erscheinung tritt.
Um einem Raum kontrolliert Zuluft zuzuführen, können die Profilteile unterschiedlich
angeordnet sein, wobei zwischen einzelnen Profilteilen Blindabdeckungen vorgesehen
sein können, die ein Durchströmen von Zuluft verhindern.
Vorzugsweise sind die Längsachsen der Profilteile vertikal angeordnet, so daß
gegebenenfalls in diesen zurückgehaltene Partikel schwerkraftbedingt in den Bodenbereich des Elementes gelangen, wo sie z.B. in einer Sammelwanne aufgefangen
und entfernt werden können.
Insbesondere kann das die Profilteile umfassende von der Zuluft durchströmte Element
in einer Wandung eines Luftführungskanals angeordnet sein, der seinerseits von einem
deckenseitig angeordneten Zwischenraum ausgeht, der seinerseits raumseitige Abscheider
aufweisen kann, über die dem Element zuzuführende Luft aus dem Raum abgesaugt wird. Hierdurch ergibt sich ein Umluftsystem, durch das aus dem Raum abgesaugte und
gegebenenfalls Verunreinigungen aufweisende Abluft gereingt und sodann als saubere
Zuluft dem Raum wieder zugeführt wird.
Die einzelnen Profilteile selbst können lösbar in dem Element angeordnet sein. Um
dabei ein einfaches Befestigen zu ermöglichen, können Halteelemente vorgesehen sein,
die derart ausgebildet sind, daß sie die Außenflächen der mit der öffnung dem Raum
zugewandten Profilteilen zumindest teilweise umgreifen, wohingegen die mit den Außenflächen dem Raum zugewandten Profilteile durch teilweises Erfassen des
Innenvorsprungs fixierbar sind.
Eine eigenerfinderische Ausgestaltung sieht vor, daß der Zwischenraum von
ineinandergreifenden Profilteilen zumindest abschnittsweise verschlossen ist. Insbesondere ist vorgesehen, daß der Zwischenraum von ineinandergreifenden
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Profilteilen durch entfernbare Abdeckungen verschlossen ist. Dabei kann die Abdeckung
eine Doppelfunktion ausüben, nämlich zum einen Luftzuführungsschlitze zumindest abschnittsweise verschließen und zum anderen als Halterung für innenliegende
Profilteile dienen.
Die Abdeckungen können aus Metall, Gummi, Kunststoff o.a. bestehen. Sie sind
entfernbar ausgebildet und können quasi als "Normteil" an jeder gewünschten Stelle
einer Luftzuführungseinrichtung zwischen außenliegende Profilteile "geklemmt" werden.
Auch ein Aneinanderreihen von Abdeckungen ist möglich.
Durch die Abdeckungen wird die Funktion der Profilteile in bezug auf das Befestigen
und Lösen nicht beeinflußt.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Neuerung ergeben sich nicht nur aus
den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen -für sich und/oder in Kombination-, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung
dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Luftzuführungseinrichtung angeordnet in einem
gewerblichen Raum wie Küche,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung durch die Luftzuführungseinrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform einer Luftzuführungseinrichtung,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung durch die Luftzuführungseinrichtung nach Fig. 3,
Fig. 5 eine dritte Ausführungsform einer Luftzuführungseinrichtung,
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Dr. H.-H. Stoff regen
Fig. 6 eine Schnittdarstellung der Luftzuführungseinrichtung gemäß Fig. 5,
Fig. 7a, b Varianten von Anordnungen von Luftzuführungsöffnungen bildenden
Profilteilen,
Fig. 8-11 verschiedene Aus führungs formen von Luftzuführungsöffnungen bildenden
Profilteilen, perspektivisch und im Ausschnitt dargestellt,
Fig. 12 eine Aus führungs form eines Halteelementes für bogenförmig ausgebildete
Profilelemente,
Fig. 13 eine aus mehreren Halteelementen gemäß Fig. 12 zusammengesetzte
Halterung,
Fig. 14 eine Aufnahmeschiene für die Halteelemente bzw. die Halterung gemäß
der Fig. 12 und 13,
Fig. 15 eine Vorderansicht eines Abschnitts einer Luftzuführungseinrichtung mit
verschlossenen Durchtrittsöffnungen und
Fig. 16 einen Schnitt durch die Luftzuführungseinrichtung nach Fig. 15.
In den Figuren, in denen gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind,
sind Luftzuführungseinrichtungen dargestellt, um einen Raum mit Frischluft zu versorgen.
In Fig. 1 ist beispielhaft ein Ausschnitt einer gewerblichen Küche (10) dargestellt, die
deckenseitig mit einer Flächenentlüftung (12) versehen ist, über die aus dem
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Küchenraum aufsteigende Luft abgesaugt und dabei gleichzeitig gereinigt wird.
Aus dem zwischen der Flächenentlüftung (12) und der zu dieser beabstandeten
tragenden Decke (14) vorhandenen Deckenzwischenraum (16) wird zumindest ein Teil
der Abluft über einen zum Boden (18) des Raums (10) führenden Zuluftschacht oder kanal
(20) in den Raum (10) zurückgeführt, und zwar über Zuluftöffnungen zur Verfügung stellende Elemente (22) und (24), die in gegenüberliegenden Wandungen des
Zuluftschachtes bzw. -kanals (20) vorhanden sind. Die Elemente (22) und (24) sind dabei
im Bereich des Bodens (18) angeordnet. Selbstverständlich können auch mehr als die in
der Fig. 2 wiedergegebenen Elemente (22) und (24) oder auch nur ein Element vorgesehen sein.
Die Elemente (22) und (24) weisen ineinandergreifende rinnenförmige Profilelemente
oder -teile (26) und (28) auf, wodurch die durch den Schacht bzw. Kanal (20) geführte
Luft beim Durchströmen der ineinandergreifenden Profilelemente (26) und (28) nicht
nur verwirbelt werden, sondern auch eine Beeinflussung in der Strömungsgeschwindigkeit
erfahren. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die über die Elemente (22) und (24)
austretende Zuluft eine höhere Austrittsgeschwindigkeit (bis zu 0,8 m/sec) aufweisen
kann, ohne daß es in dem Raum selbst zu störenden Zugerscheinungen oder ähnlichem
kommt.
Die rinnenförmigen Profilteile (26) und (28), die in Fig. 8 noch einmal vergrößert
dargestellt sind, sind erkennbar in gegenüberliegenden Reihen (30) und (32) angeordnet.
Die freien Ränder (34) und (36) der ersten und zweiten Profilteile (26) bzw. (28)
überlappen sich, so daß sich zwischen diesen eine Kammer (38) ausbildet.
Ferner gehen von den Scheitelpunkten der Innenflächen und in Längsrichtung der
Profilteile (26) und (28) verlaufende Vorsprünge (40) und (42) aus, wodurch weitere
Kammern gebildet werden, die erkennbar die Elemente (22) bzw. (24) durchströmende
Luft beeinflussen.
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Die vorzugsweise ineinandergreifenden Profilteile (26) und (28) und die von diesen
ausgehenden inneren Vorsprünge (40) und (42) bewirken jedoch nicht nur eine Beeinflussung der über den Kanal bzw. Schacht (20) zugeführte Zuluft, sondern stellen
gleichzeitig sicher, daß in den Kanal über die zueinander beabstandet angeordneten
Profilteile (26) und (28) kein Spritzwasser in das Innere des Schachtes bzw. des Kanals
(20) dringen kann.
Neben diesen technischen Vorteilen ergibt sich desweiteren ein ästhetischer, da die
Profilteile das Erscheinungsbild einer geschlossenen Fläche zeigen, die gestalterisch,
z.B. farblich individuellen Anforderungen angepaßt werden kann.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 wird gleichfalls aus einem Zwischenraum
(16) Luft abgesaugt und über in Seitenwandungen (46), (48), (50) einer eine Säule (52)
umgebenden Verkleidung (54) Luft an den Raum (56) abgegeben. Dabei zeigt die Schnittdarstellung gemäß Fig. 4, daß die Profilteile über die Wandungen (44), (46), (48)
und (50) nicht gleichmäßig verteilt sind, wodurch der Vorteil erzielbar ist, daß die
Menge der dem Raum (56) zuzuführenden Zuluft in verschiedenen Richtungen unterschiedlich
sein kann.
In den Bereichen, wo die Zuluft die ineinandergreifenden Profilteile (26) und (28) nicht
durchströmen soll, sind Blindabdeckungen vorgesehen, die beispielhaft mit den Bezugszeichen (58) und (60) bezeichnet sind.
Auch unterscheidet sich das Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 von dem der Fig. 1
und 2 dahingehend, daß quasi über die gesamte Länge der Verkleidung (54) Zuluft an
den Raum (56) abgegeben wird.
Die Fig. 7a und 7b sollen detaillierter verdeutlichen, daß zwischen den ineinandergreifenden
Profilteilen (26) und (28) im gewünschten Umfang größere Flächen abgedeckt
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werden können, durch ein Durchtritt von Zuluft verhindert wird, um also auf diese
Weise die Zuluft kontrolliert gerichtet in den jeweiligen Raumbereich leiten zu können.
Die Luftzuführungseinrichtung nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5 und 6 stellt
eine Eckverkleidung (62) dar, die bodenseitig das die durch die ineinandergreifenden
Profilteile (26) und (28) gebildeten Luftzuführungsöffnungen umfassende Element (64)
aufweist. Selbstverständlich kann sich das Element (64) auch über die gesamte Länge
der Eckverkleidung (62) erstrecken, die wandinnenseitig von dem Deckenzwischenraum
(16) mit Zuluft beschickt wird. Andere Ausführungsformen und Möglichkeiten sind gleichfalls möglich.
Die ineinandergreifenden in den Reihen (30) und (32) angeordneten rinnenförmigen
Profilteile (26) und (28) sind in der Fig. 8 noch einmal detailliert dargestellt, wobei
gleichzeitig die von den Scheitelbereichen der Innenflächen ausgehenden und sich in
Richtung der jeweiligen öffnung erstreckenden inneren Vorsprünge (40) und (42) klar
ersichtlich werden.
Ist zwar die Bogenform der Profilteile (26) und (28) als bevorzugt anzugeben, wobei der
öffnungswinkel kleiner als 180° sein sollte, so verdeutlichen die Fig. 9 bis 11, daß auch
andere Gestaltungen der die Luftzuführungsöffnungen bildenden Profilteile möglich
sind.
Das Profilteil (66) nach Fig. 9 ist im Querschnitt V-förmig, wobei die Ränder (68) und
(70) der einander zugewandten Profilteile parallel zueinander verlaufen können.
In bezug auf die Innenvorsprünge sind gleichfalls unterschiedliche Geometrien möglich.
Ist -wie bei den Profilteilen (26) und (28)- im Schnitt eine knaufförmige Erweiterung
als bevorzugt anzusehen, so können die freien Endbereiche jedoch auch eine Rechteckform
(Vorsprung 72), eine Kreisform (Vorsprung 74) oder eine Tropfenform (Vorsprung 76) zeigen. Die vorderen, die zuvor beschriebenen Geometrien aufweisenden Enden sind
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dabei über einen Steg mit den Innenflächen des jeweiligen Profilteils (66) verbunden.
Die Möglichkeit, Profilteile in Art einer offenen Rechteckform zu verwenden, soll
durch die Fig. 10 und 11 verdeutlicht werden. So weisen die Profilteile (78) der Fig. 10
eine U-Form auf, wobei die freien Enden (80) und (82) der Seitenschenkel (84) und (86)
einander zugewandt sind. Hierdurch ergibt sich gleichfalls eine Kammerbildung von
zwei ineinandergreifenden Profilteilen (78). Der innere Vorsprung (88) des Profilteils
(78) weist eine T-Form auf.
Das der Fig. 11 zu entnehmende Profilteil (90) zeigt eine reine kantige U-Form, wobei
die inneren Vorsprünge unterschiedliche Geometrien zeigen können. So kann neben einem einfachen parallel zu den Seitenschenkeln verlaufenden Steg (Vorsprung 92) auch
eine Form gewählt werden, bei der der Steg im Schnitt eine kreisförmige (Bezugszeichen
94) bzw. rombusartige (Bezugszeichen 96) Geometrie besitzen kann.
Den Fig. 12 bis 14 sind Halterungen (230) zur Aufnahme von Profilteilen wie denen mit
dem Bezugszeichen (26) und (28) versehenen zu entnehmen. Man erkennt, daß von einem
Basiselement (232) bzw. (242) abgewinkelte Schenkel (234), (236), (238), (240) ausgehen,
die paarweise einander zugeordnet sind. So sind die Schenkel (234) und (236) derart
zueinander ausgerichtet, daß ein rinnenförmiges Profilteil (26), das also mit seiner
öffnung dem mit der Zuluft zu beschickenden Raum zugewandt ist, außenseitig
teilweise umgriffen und damit festgehalten wird. Die weiteren Schenkel (238) und (240)
des Basiselementes (232) und der Schenkel (244) des Basiselementes (242) dienen dazu,
die Vorsprünge (42) der Profilteile (28) zu erfassen, also derjenigen, deren Außenflächen
dem jeweiligen Raum zugewandt sind, die also vom Raum aus sichtbar sind.
Um die Vorsprünge (42) sicher zu erfassen, weisen die Endbereiche (228) und (260) der
Schenkel (240) und (244) dergestalt sich ergänzende Geometrien auf, daß das vorzugsweise im Schnitt knaufartig ausgebildete Ende des Vorsprungs (42) weitgehend
formschlüssig erfaßt wird.
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Dr. H.-H. Stoff regen :
Die Basiselemente (232) und (242) mit den abragenden Schenkeln (234), (236), (238),
(240) und (244) werden sodann in Aufnahmeschienen (246) aneinandergereiht, um so die
Profilteile vorzugsweise in ihren Stirnbereichen lösbar und in eindeutiger Ausrichtung
zueinander aufzunehmen.
Dadurch, daß die in Reihen angeordneten Schenkel, auf der einen Seite die Schenkel
(234) und (236), auf der anderen Seite die Schenkel (238), (240) und (244), stets nur
Profilteilen einer Reihe, also der Reihe (30) bzw. der Reihe (32) zugeordnet sind, wird
erkennbar, daß ein überaus problemloses Entfernen der Profilteile (28) bzw. (26)
möglich ist. So bedarf es nur eines Ziehens der jeweiligen Profilteile senkrecht zu den
Ebenen, die von den Reihen (30) bzw. (32) der ersten und zweiten Profilteile (26) bzw.
(28) aufgespannt sind, von den Halterungen weg, um z.B. Profilteile auszutauschen oder
oder Wartungsarbeiten am Zuluftschacht o.a. durchzuführen.
In den Fig. 15 und 16 sind weitere hervorzuhebende Merkmale von Luftzuführungseinrichtungen
dargestellt, die vom grundsätzlichen Aufbau den zuvor beschriebenen entsprechen. Folglich greifen rinnenförmig ausgebildete Profilteile (26) und (28)
ineinander ein, wobei von den Profilteilen (26) und (28) Innenvorsprünge (40) und (42)
ausgehen.
Um zu erreichen, daß z.B. nur im Bodenbereich einer Luftzuführungseinrichtung Zuluft
in einen Raum einströmt, gleichwenn die Luftzuführungseinrichtung Profilteile (26) und
(28) aufweist, die z. B. auch im mittleren oder oberen Bereich eines Raumes verlaufen,
ist vorgesehen, daß die zwischen den Profilteilen (26) und (28) ausgebildeten Zuluftkanäle zumindest abschnittsweise abgedeckt werden können.
Hierzu werden die von außen sichtbaren Kanäle (100) mit Abdeckungen (102)
verschlossen, die sich nicht notwendigerweise über die gesamte Länge der ineinandergreifenden
Profilelemente (26) und (28) erstrecken müssen. Diese Abdeckungen (102)
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werden folglich zwischen aneinandergrenzenden Abschnitten (104) und (106) von
außenliegenden Profilteilen festgelegt, wobei die nach außen gerichteten inneren
Vorsprünge (40) der Profilteile (26) von den Abdeckungen erfaßt werden. Die Abdeckungen (102) können hierdurch eine Doppel funktion ausüben. So dienen sie zum
einen zum Sperren von Luftaustrittskanälen (100) und zum anderen zum Festlegen von
innenliegenden Profilteilen (26). Andererseits können die Vorsprünge (40) selbst
Halterungen für die Abdeckungen (102) sein.
Die Abdeckungen können aus unterschiedlichen Materialien wie z.B. Metall, aber auch
aus Gummi oder Kunststoff bestehen. Auch können sie farblich gestaltet oder strukturiert sein, um zusätzlich das äußere Erscheinungsbilds der neuerungsgemäßen
Luftzuführungseinrichtung zu gestalten.
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Schutzansprüche
Luftzuführungseinrichtung
1. Luftzuführungseinrichtung mit zumindest einem vorzugsweise im Bodenbereich
eines Raumes vorhandenen und Öffnungen aufweisenden Element, durch das für den Raum bestimmte Zuluft strömt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Element (22, 24, 64) zumindest abschnittsweise, zumindest in zwei
gegenüberliegenden Reihen (30, 32) angeordnete, im Querschnitt offene, rinnenförmige erste und zweite Profilteile (26, 28, 66, 78, 90) umfaßt, die zur
Bildung der für die Zuluft bestimmten Öffnungen zumindest bereichsweise zueinander beabstandet sind.
2. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Profilteile (26) der einen Reihe (30) zumindest abschnittsweise in
die der zweiten Reihe (32) erstrecken und umgekehrt.
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Claims (15)
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- 3. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß das Profilteil (26, 28) einen vom Scheitelbereich der Innenfläche ausgehenden, sich in Richtung der Profilteilöffnung und entlang seiner Längsachse verlaufenden Vorsprung (40, 42) aufweist.
- 4. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,daß das Profilteil (26, 28) eine sich über mehr als 180° erstreckende Bogenform aufweist.
- 5. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,daß das die die öffnungen aufweisende Elemente im Bodenbereich einer Verkleidung (54) angeordnet ist.
- 6. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,daß die Verkleidung (54) beabstandet ein Säulenelement (52) umgibt, wobei die Verkleidung umfangsseitig zur gezielten Zuführung der Zuluft voneinander abweichende Anordnungen von Profilteilen (26, 28) aufweist. - 7. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß die Längsachsen der Profilteile (26, 28, 66, 78, 90) vertikal oder im wesentlichen vertikal verlaufen. - 8. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,30140A/30.4.1990/wp/krDr. H.-H. Stoff regen ;Patentanwalt ■ European Patent Attorneydaß das die Profilteile (26, 28) umfassende, von der Zuluft durchströmte Element (22, 24, 64) in einer Wandung eines Lüftungskanals bzw. -Schachtes (20, 62) angeordnet ist, der seinerseits von einem Deckenzwischenraum (16) ausgeht.
- 9. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,daß der Zwischenraum (16) raumseitig Abscheider (12) aufweist, über die dem Element (22, 24) zuzuführende Luft aus dem Raum (10) abgesaugt ist. - 10. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,daß die Profilteile (26) der einen Reihe und die Innenvorsprünge (42) der Profilteile (28) der gegenüberliegenden Reihe (32) jeweils von Halteelementen zum lösbaren Festlegen der Profilteile erfaßbar sind.
- 11. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,daß die Profilteile (26, 28) von einer Halterung aufgenommen sind, die aus aneinanderreihenden Einzelelementen (230) besteht, die jeweils von einem Basiselement (232) ausgehende und zu diesem abgewinkelte und federeigenschaften aufweisende streifenförmige erste und zweite Abschnitte (234, 236, 238, 240, 244) umfassen, wobei die ersten Abschnitte (234, 236) die Profilteile (26) der ersten Reihe von außen teilweise umfassen und die zweiten Abschnitte (238, 240, 244) mit ihren Endabschnitten (258, 260) die inneren Vorsprünge (42) der Profilteile (28) der zweiten Reihe (32) zu deren Befestigung aufnehmen. - 12. Luftzuführungseinrichtung nach vorzugsweise einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet,daß der Zwischenraum (100) von ineinandergreifenden Profilteilen (26, 28)30140A/30.4.1990/wp/krDr. H.-H. Stoff regenPatentanwalt · European Patent Attorneyzumindest abschnittsweise verschlossen sind.
- 13. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenraum (100) von ineinandergreifenden Profilteilen (26, 28) durch entfernbare Abdeckungen (102) verschlossen ist.
- 14. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungen (102) Vorsprünge (40) der innenliegenden Profilteile (26) aufnehmen.
- 15. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (102) Halterung für ein innenliegendes Profilteil (26) ist.30140A/30.4.1990/wp/kr
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