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DE9004920U1 - Luftzuführungseinrichtung - Google Patents

Luftzuführungseinrichtung

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DE9004920U1
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air
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Description

Dr.H.-H. Stoffregen
PaWtKwalt ■ European Patent Attorney
Paul Gutermuth sen.
Augustastraße 48
6456 Langenselbold
Beschreibung
Luftzuführungseinrichtung
Die Neuerung bezieht sich auf eine Luftzuführungseinrichtung mit zumindest einem vorzugsweise im Bodenbereich eines Raumes vorhandenen und öffnungen aufweisenden Element, durch das für den Raum bestimmte Zuluft strömt.
Entsprechende Luftzuführungseinrichtungen weisen am Ende von z.B. einem Luftschacht z.B. ein Lochblech oder Drahtgitter auf, durch das Frischluft einem Raum zugeführt wird. Um insbesondere Zugerscheinungen zu vermeiden, sollte die ausströmende Luft eine maximale Geschwindigkeit von 0,5 m/sec aufweisen. Hierdurch ist jedoch häufig nicht der gewünschte Luftmengendurchsatz mit nur wenigen Lochblechen möglich, so daß infolgedessen an mehreren Stellen eines Raumes entsprechende Zuluftöffungen vorgesehen werden müssen. Dies kann zu bautechnischen Schwierigkeiten führen. Auch wirken die die öffnungen bildenden Lochbleche oder Gitter optisch störend. Schließlich kann beim Einsatz in z.B. gewerblichen Räumen wie z.B. Küchen der Nachteil auftreten, daß durch das Lochblech Spritzwasser in den Luftschacht gelangt, so daß
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Patentanwalt· EuropeanPatent Attorney ■■ - ; ^ , - ,f. -,-, - . . j .. ·
infolgedessen die Gefahr von unkontrollierten Baktenenherden erwachst.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, eine Luftzuführungseinrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit der ein höherer Luftmengendurchsatz möglich ist. Gleichzeitig soll eine diffuse Verteilung der austretenden Luft möglich sein, so daß für im Raum befindliche Personen die durch den höheren Luftmengendurchsatz bedingte höhere Austrittsgeschwindigkeit der Luft nicht nachteilig spürbar wird. Ferner soll sichergestellt sein, daß durch die Luftaustrittsöffnungen kein Spritzwasser in die die Zuluft führenden Kanäle bzw. Schächte dringen kann. Schließlich soll das die Luftzuführungsöffnungen aufweisende Element optisch ansprechend wirken und als architektonisches Gestaltungselement eingesetzt werden können.
Die Aufgabe wird neuerungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß das Element zumindest abschnitsweise in zumindest zwei gegenüberliegenden Reihen angeordnete im Querschnitt offene, rinnenförmige erste und zweite Profilteile umfaßt, die zur Bildung der für die Zuluft bestimmten öffnungen zumindest bereichsweise zueinander beabstandet sind.
Insbesondere zeichnet sich die Neuerung dadurch aus, daß sich die Profilteile der einen Reihe zumindest abschnittsweise in die der zweiten Reihe erstrecken. Hierdurch erfolgt ein Ineinandergreifen, wodurch die Zuluft nicht nur durch die Profilteile umgelenkt wird, sondern es erfolgt auch aufgrund der durch das Ineinandergreifen bedingten Kammerbildung eine Beeinflussung der Strömungsgeschwindigkeit. Hierdurch kann überraschenderweise der Zuluftmengendurchsatz erhöht werden, so daß Austrittsgeschwindigkeiten der Größenordnung von mehr als 0,5 m/sec bis sogar 0,8 m/sec erzielt werden, ohne daß für in dem Raum befindliche Personen unangenehme Zugerscheinungen spürbar werden.
Durch das Umlenken und abwechselnde Beschleunigen bzw. Beruhigen der Zuluft während des Durchströmens der Profilteile erfährt die austretende Luft außerdem eine
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difuse Verteilung, wodurch der ansonsten störend wirkende gerichtete Luftschwall, der bei Lochblechen oder Gittern auftritt, vermieden wird.
Man kann sogar von einer pulsierend zugeführten Zuluft sprechen, die bei mit Drahtoder Lochblechauslässen versehenen Luftzuführungseinrichtungen nicht erzielbar sind.
Durch die mit den offenen Seiten einander zugewandten und vorzugsweise ineinandergreifenden Profilteile wird außerdem der Vorteil erreicht, daß gegebenenfalls in der Zuluft noch vorhandene Schmutzpartikel während des Verwirbelns innerhalb der und zwischen den Profilteilen abgeschieden werden, so daß die Zuluft einen hohen Reinheitsgrad aufweist.
Eine besonders günstige Zuluftzuführung ergibt sich dann, wenn das Profilteil einen vom Scheitelbereich der Innenfläche ausgehenden, sich in Richtung der Profilteilöffnung und entlang seiner Längsachse verlaufenden Vorsprung aufweist, der zu einer weiteren Kammerbildung im Bereich des Profilteils selbst bzw. in bezug auf die eingreifenden Ränder der zugeordneten benachbarten Profilteile der gegenüberliegenden Reihe führt. Hierdurch wird erkennbar die Strömungsgeschwindigkeit bzw. die Verwirbelung der dem Raum zuzuführenden Luft zusätzlich beeinflußt.
Die Profilteile selbst können im Schnitt bogenförmig, V-förmig oder U-förmig ausgebildet sein. Bevorzugt ist jedoch eine Bogenform mit einem öffnungswinkel kleiner als 180°.
Das die Profilteile aufweisende Element kann in Ausgestaltung der Neuerung im Bodenbereich einer Verkleidung angeordnet sein, die z.B. beabstandet ein konstruktiv bedingtes Säulenelement umgeben kann.
Schließlich wird die neuerungsgemäße Lehre ein architektonisches Gestaltungselement zur Verfügung gestellt, das durch die Profilteile überaus ansprechend wirkt, da durch
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das Anordnen der rinnenförmigen Elemente in zumindest zwei Reihen eine quasi geschlossene Fläche in Erscheinung tritt.
Um einem Raum kontrolliert Zuluft zuzuführen, können die Profilteile unterschiedlich angeordnet sein, wobei zwischen einzelnen Profilteilen Blindabdeckungen vorgesehen sein können, die ein Durchströmen von Zuluft verhindern.
Vorzugsweise sind die Längsachsen der Profilteile vertikal angeordnet, so daß gegebenenfalls in diesen zurückgehaltene Partikel schwerkraftbedingt in den Bodenbereich des Elementes gelangen, wo sie z.B. in einer Sammelwanne aufgefangen und entfernt werden können.
Insbesondere kann das die Profilteile umfassende von der Zuluft durchströmte Element in einer Wandung eines Luftführungskanals angeordnet sein, der seinerseits von einem deckenseitig angeordneten Zwischenraum ausgeht, der seinerseits raumseitige Abscheider aufweisen kann, über die dem Element zuzuführende Luft aus dem Raum abgesaugt wird. Hierdurch ergibt sich ein Umluftsystem, durch das aus dem Raum abgesaugte und gegebenenfalls Verunreinigungen aufweisende Abluft gereingt und sodann als saubere Zuluft dem Raum wieder zugeführt wird.
Die einzelnen Profilteile selbst können lösbar in dem Element angeordnet sein. Um dabei ein einfaches Befestigen zu ermöglichen, können Halteelemente vorgesehen sein, die derart ausgebildet sind, daß sie die Außenflächen der mit der öffnung dem Raum zugewandten Profilteilen zumindest teilweise umgreifen, wohingegen die mit den Außenflächen dem Raum zugewandten Profilteile durch teilweises Erfassen des Innenvorsprungs fixierbar sind.
Eine eigenerfinderische Ausgestaltung sieht vor, daß der Zwischenraum von ineinandergreifenden Profilteilen zumindest abschnittsweise verschlossen ist. Insbesondere ist vorgesehen, daß der Zwischenraum von ineinandergreifenden
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Profilteilen durch entfernbare Abdeckungen verschlossen ist. Dabei kann die Abdeckung eine Doppelfunktion ausüben, nämlich zum einen Luftzuführungsschlitze zumindest abschnittsweise verschließen und zum anderen als Halterung für innenliegende Profilteile dienen.
Die Abdeckungen können aus Metall, Gummi, Kunststoff o.a. bestehen. Sie sind entfernbar ausgebildet und können quasi als "Normteil" an jeder gewünschten Stelle einer Luftzuführungseinrichtung zwischen außenliegende Profilteile "geklemmt" werden. Auch ein Aneinanderreihen von Abdeckungen ist möglich.
Durch die Abdeckungen wird die Funktion der Profilteile in bezug auf das Befestigen und Lösen nicht beeinflußt.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Neuerung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen -für sich und/oder in Kombination-, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Luftzuführungseinrichtung angeordnet in einem gewerblichen Raum wie Küche,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung durch die Luftzuführungseinrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform einer Luftzuführungseinrichtung,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung durch die Luftzuführungseinrichtung nach Fig. 3,
Fig. 5 eine dritte Ausführungsform einer Luftzuführungseinrichtung,
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Fig. 6 eine Schnittdarstellung der Luftzuführungseinrichtung gemäß Fig. 5,
Fig. 7a, b Varianten von Anordnungen von Luftzuführungsöffnungen bildenden Profilteilen,
Fig. 8-11 verschiedene Aus führungs formen von Luftzuführungsöffnungen bildenden Profilteilen, perspektivisch und im Ausschnitt dargestellt,
Fig. 12 eine Aus führungs form eines Halteelementes für bogenförmig ausgebildete
Profilelemente,
Fig. 13 eine aus mehreren Halteelementen gemäß Fig. 12 zusammengesetzte
Halterung,
Fig. 14 eine Aufnahmeschiene für die Halteelemente bzw. die Halterung gemäß
der Fig. 12 und 13,
Fig. 15 eine Vorderansicht eines Abschnitts einer Luftzuführungseinrichtung mit
verschlossenen Durchtrittsöffnungen und
Fig. 16 einen Schnitt durch die Luftzuführungseinrichtung nach Fig. 15.
In den Figuren, in denen gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, sind Luftzuführungseinrichtungen dargestellt, um einen Raum mit Frischluft zu versorgen.
In Fig. 1 ist beispielhaft ein Ausschnitt einer gewerblichen Küche (10) dargestellt, die deckenseitig mit einer Flächenentlüftung (12) versehen ist, über die aus dem
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Küchenraum aufsteigende Luft abgesaugt und dabei gleichzeitig gereinigt wird.
Aus dem zwischen der Flächenentlüftung (12) und der zu dieser beabstandeten tragenden Decke (14) vorhandenen Deckenzwischenraum (16) wird zumindest ein Teil der Abluft über einen zum Boden (18) des Raums (10) führenden Zuluftschacht oder kanal (20) in den Raum (10) zurückgeführt, und zwar über Zuluftöffnungen zur Verfügung stellende Elemente (22) und (24), die in gegenüberliegenden Wandungen des Zuluftschachtes bzw. -kanals (20) vorhanden sind. Die Elemente (22) und (24) sind dabei im Bereich des Bodens (18) angeordnet. Selbstverständlich können auch mehr als die in der Fig. 2 wiedergegebenen Elemente (22) und (24) oder auch nur ein Element vorgesehen sein.
Die Elemente (22) und (24) weisen ineinandergreifende rinnenförmige Profilelemente oder -teile (26) und (28) auf, wodurch die durch den Schacht bzw. Kanal (20) geführte Luft beim Durchströmen der ineinandergreifenden Profilelemente (26) und (28) nicht nur verwirbelt werden, sondern auch eine Beeinflussung in der Strömungsgeschwindigkeit erfahren. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die über die Elemente (22) und (24) austretende Zuluft eine höhere Austrittsgeschwindigkeit (bis zu 0,8 m/sec) aufweisen kann, ohne daß es in dem Raum selbst zu störenden Zugerscheinungen oder ähnlichem kommt.
Die rinnenförmigen Profilteile (26) und (28), die in Fig. 8 noch einmal vergrößert dargestellt sind, sind erkennbar in gegenüberliegenden Reihen (30) und (32) angeordnet. Die freien Ränder (34) und (36) der ersten und zweiten Profilteile (26) bzw. (28) überlappen sich, so daß sich zwischen diesen eine Kammer (38) ausbildet.
Ferner gehen von den Scheitelpunkten der Innenflächen und in Längsrichtung der Profilteile (26) und (28) verlaufende Vorsprünge (40) und (42) aus, wodurch weitere Kammern gebildet werden, die erkennbar die Elemente (22) bzw. (24) durchströmende Luft beeinflussen.
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Die vorzugsweise ineinandergreifenden Profilteile (26) und (28) und die von diesen ausgehenden inneren Vorsprünge (40) und (42) bewirken jedoch nicht nur eine Beeinflussung der über den Kanal bzw. Schacht (20) zugeführte Zuluft, sondern stellen gleichzeitig sicher, daß in den Kanal über die zueinander beabstandet angeordneten Profilteile (26) und (28) kein Spritzwasser in das Innere des Schachtes bzw. des Kanals (20) dringen kann.
Neben diesen technischen Vorteilen ergibt sich desweiteren ein ästhetischer, da die Profilteile das Erscheinungsbild einer geschlossenen Fläche zeigen, die gestalterisch, z.B. farblich individuellen Anforderungen angepaßt werden kann.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 wird gleichfalls aus einem Zwischenraum (16) Luft abgesaugt und über in Seitenwandungen (46), (48), (50) einer eine Säule (52) umgebenden Verkleidung (54) Luft an den Raum (56) abgegeben. Dabei zeigt die Schnittdarstellung gemäß Fig. 4, daß die Profilteile über die Wandungen (44), (46), (48) und (50) nicht gleichmäßig verteilt sind, wodurch der Vorteil erzielbar ist, daß die Menge der dem Raum (56) zuzuführenden Zuluft in verschiedenen Richtungen unterschiedlich sein kann.
In den Bereichen, wo die Zuluft die ineinandergreifenden Profilteile (26) und (28) nicht durchströmen soll, sind Blindabdeckungen vorgesehen, die beispielhaft mit den Bezugszeichen (58) und (60) bezeichnet sind.
Auch unterscheidet sich das Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 von dem der Fig. 1 und 2 dahingehend, daß quasi über die gesamte Länge der Verkleidung (54) Zuluft an den Raum (56) abgegeben wird.
Die Fig. 7a und 7b sollen detaillierter verdeutlichen, daß zwischen den ineinandergreifenden Profilteilen (26) und (28) im gewünschten Umfang größere Flächen abgedeckt
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werden können, durch ein Durchtritt von Zuluft verhindert wird, um also auf diese Weise die Zuluft kontrolliert gerichtet in den jeweiligen Raumbereich leiten zu können.
Die Luftzuführungseinrichtung nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5 und 6 stellt eine Eckverkleidung (62) dar, die bodenseitig das die durch die ineinandergreifenden Profilteile (26) und (28) gebildeten Luftzuführungsöffnungen umfassende Element (64) aufweist. Selbstverständlich kann sich das Element (64) auch über die gesamte Länge der Eckverkleidung (62) erstrecken, die wandinnenseitig von dem Deckenzwischenraum (16) mit Zuluft beschickt wird. Andere Ausführungsformen und Möglichkeiten sind gleichfalls möglich.
Die ineinandergreifenden in den Reihen (30) und (32) angeordneten rinnenförmigen Profilteile (26) und (28) sind in der Fig. 8 noch einmal detailliert dargestellt, wobei gleichzeitig die von den Scheitelbereichen der Innenflächen ausgehenden und sich in Richtung der jeweiligen öffnung erstreckenden inneren Vorsprünge (40) und (42) klar ersichtlich werden.
Ist zwar die Bogenform der Profilteile (26) und (28) als bevorzugt anzugeben, wobei der öffnungswinkel kleiner als 180° sein sollte, so verdeutlichen die Fig. 9 bis 11, daß auch andere Gestaltungen der die Luftzuführungsöffnungen bildenden Profilteile möglich sind.
Das Profilteil (66) nach Fig. 9 ist im Querschnitt V-förmig, wobei die Ränder (68) und (70) der einander zugewandten Profilteile parallel zueinander verlaufen können.
In bezug auf die Innenvorsprünge sind gleichfalls unterschiedliche Geometrien möglich. Ist -wie bei den Profilteilen (26) und (28)- im Schnitt eine knaufförmige Erweiterung als bevorzugt anzusehen, so können die freien Endbereiche jedoch auch eine Rechteckform (Vorsprung 72), eine Kreisform (Vorsprung 74) oder eine Tropfenform (Vorsprung 76) zeigen. Die vorderen, die zuvor beschriebenen Geometrien aufweisenden Enden sind
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dabei über einen Steg mit den Innenflächen des jeweiligen Profilteils (66) verbunden.
Die Möglichkeit, Profilteile in Art einer offenen Rechteckform zu verwenden, soll durch die Fig. 10 und 11 verdeutlicht werden. So weisen die Profilteile (78) der Fig. 10 eine U-Form auf, wobei die freien Enden (80) und (82) der Seitenschenkel (84) und (86) einander zugewandt sind. Hierdurch ergibt sich gleichfalls eine Kammerbildung von zwei ineinandergreifenden Profilteilen (78). Der innere Vorsprung (88) des Profilteils (78) weist eine T-Form auf.
Das der Fig. 11 zu entnehmende Profilteil (90) zeigt eine reine kantige U-Form, wobei die inneren Vorsprünge unterschiedliche Geometrien zeigen können. So kann neben einem einfachen parallel zu den Seitenschenkeln verlaufenden Steg (Vorsprung 92) auch eine Form gewählt werden, bei der der Steg im Schnitt eine kreisförmige (Bezugszeichen 94) bzw. rombusartige (Bezugszeichen 96) Geometrie besitzen kann.
Den Fig. 12 bis 14 sind Halterungen (230) zur Aufnahme von Profilteilen wie denen mit dem Bezugszeichen (26) und (28) versehenen zu entnehmen. Man erkennt, daß von einem Basiselement (232) bzw. (242) abgewinkelte Schenkel (234), (236), (238), (240) ausgehen, die paarweise einander zugeordnet sind. So sind die Schenkel (234) und (236) derart zueinander ausgerichtet, daß ein rinnenförmiges Profilteil (26), das also mit seiner öffnung dem mit der Zuluft zu beschickenden Raum zugewandt ist, außenseitig teilweise umgriffen und damit festgehalten wird. Die weiteren Schenkel (238) und (240) des Basiselementes (232) und der Schenkel (244) des Basiselementes (242) dienen dazu, die Vorsprünge (42) der Profilteile (28) zu erfassen, also derjenigen, deren Außenflächen dem jeweiligen Raum zugewandt sind, die also vom Raum aus sichtbar sind.
Um die Vorsprünge (42) sicher zu erfassen, weisen die Endbereiche (228) und (260) der Schenkel (240) und (244) dergestalt sich ergänzende Geometrien auf, daß das vorzugsweise im Schnitt knaufartig ausgebildete Ende des Vorsprungs (42) weitgehend formschlüssig erfaßt wird.
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Die Basiselemente (232) und (242) mit den abragenden Schenkeln (234), (236), (238), (240) und (244) werden sodann in Aufnahmeschienen (246) aneinandergereiht, um so die Profilteile vorzugsweise in ihren Stirnbereichen lösbar und in eindeutiger Ausrichtung zueinander aufzunehmen.
Dadurch, daß die in Reihen angeordneten Schenkel, auf der einen Seite die Schenkel (234) und (236), auf der anderen Seite die Schenkel (238), (240) und (244), stets nur Profilteilen einer Reihe, also der Reihe (30) bzw. der Reihe (32) zugeordnet sind, wird erkennbar, daß ein überaus problemloses Entfernen der Profilteile (28) bzw. (26) möglich ist. So bedarf es nur eines Ziehens der jeweiligen Profilteile senkrecht zu den Ebenen, die von den Reihen (30) bzw. (32) der ersten und zweiten Profilteile (26) bzw. (28) aufgespannt sind, von den Halterungen weg, um z.B. Profilteile auszutauschen oder oder Wartungsarbeiten am Zuluftschacht o.a. durchzuführen.
In den Fig. 15 und 16 sind weitere hervorzuhebende Merkmale von Luftzuführungseinrichtungen dargestellt, die vom grundsätzlichen Aufbau den zuvor beschriebenen entsprechen. Folglich greifen rinnenförmig ausgebildete Profilteile (26) und (28) ineinander ein, wobei von den Profilteilen (26) und (28) Innenvorsprünge (40) und (42) ausgehen.
Um zu erreichen, daß z.B. nur im Bodenbereich einer Luftzuführungseinrichtung Zuluft in einen Raum einströmt, gleichwenn die Luftzuführungseinrichtung Profilteile (26) und (28) aufweist, die z. B. auch im mittleren oder oberen Bereich eines Raumes verlaufen, ist vorgesehen, daß die zwischen den Profilteilen (26) und (28) ausgebildeten Zuluftkanäle zumindest abschnittsweise abgedeckt werden können.
Hierzu werden die von außen sichtbaren Kanäle (100) mit Abdeckungen (102) verschlossen, die sich nicht notwendigerweise über die gesamte Länge der ineinandergreifenden Profilelemente (26) und (28) erstrecken müssen. Diese Abdeckungen (102)
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werden folglich zwischen aneinandergrenzenden Abschnitten (104) und (106) von außenliegenden Profilteilen festgelegt, wobei die nach außen gerichteten inneren Vorsprünge (40) der Profilteile (26) von den Abdeckungen erfaßt werden. Die Abdeckungen (102) können hierdurch eine Doppel funktion ausüben. So dienen sie zum einen zum Sperren von Luftaustrittskanälen (100) und zum anderen zum Festlegen von innenliegenden Profilteilen (26). Andererseits können die Vorsprünge (40) selbst Halterungen für die Abdeckungen (102) sein.
Die Abdeckungen können aus unterschiedlichen Materialien wie z.B. Metall, aber auch aus Gummi oder Kunststoff bestehen. Auch können sie farblich gestaltet oder strukturiert sein, um zusätzlich das äußere Erscheinungsbilds der neuerungsgemäßen Luftzuführungseinrichtung zu gestalten.
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Schutzansprüche
Luftzuführungseinrichtung
1. Luftzuführungseinrichtung mit zumindest einem vorzugsweise im Bodenbereich eines Raumes vorhandenen und Öffnungen aufweisenden Element, durch das für den Raum bestimmte Zuluft strömt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Element (22, 24, 64) zumindest abschnittsweise, zumindest in zwei gegenüberliegenden Reihen (30, 32) angeordnete, im Querschnitt offene, rinnenförmige erste und zweite Profilteile (26, 28, 66, 78, 90) umfaßt, die zur Bildung der für die Zuluft bestimmten Öffnungen zumindest bereichsweise zueinander beabstandet sind.
2. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Profilteile (26) der einen Reihe (30) zumindest abschnittsweise in die der zweiten Reihe (32) erstrecken und umgekehrt.
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Claims (15)

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  2. Patentanwalt · European Patml Attorney
  3. 3. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß das Profilteil (26, 28) einen vom Scheitelbereich der Innenfläche ausgehenden, sich in Richtung der Profilteilöffnung und entlang seiner Längsachse verlaufenden Vorsprung (40, 42) aufweist.
  4. 4. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
    daß das Profilteil (26, 28) eine sich über mehr als 180° erstreckende Bogenform aufweist.
  5. 5. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
    daß das die die öffnungen aufweisende Elemente im Bodenbereich einer Verkleidung (54) angeordnet ist.
  6. 6. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 5,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Verkleidung (54) beabstandet ein Säulenelement (52) umgibt, wobei die Verkleidung umfangsseitig zur gezielten Zuführung der Zuluft voneinander abweichende Anordnungen von Profilteilen (26, 28) aufweist.
  7. 7. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Längsachsen der Profilteile (26, 28, 66, 78, 90) vertikal oder im wesentlichen vertikal verlaufen.
  8. 8. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
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    daß das die Profilteile (26, 28) umfassende, von der Zuluft durchströmte Element (22, 24, 64) in einer Wandung eines Lüftungskanals bzw. -Schachtes (20, 62) angeordnet ist, der seinerseits von einem Deckenzwischenraum (16) ausgeht.
  9. 9. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 8,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der Zwischenraum (16) raumseitig Abscheider (12) aufweist, über die dem Element (22, 24) zuzuführende Luft aus dem Raum (10) abgesaugt ist.
  10. 10. Luftzuführungseinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Profilteile (26) der einen Reihe und die Innenvorsprünge (42) der Profilteile (28) der gegenüberliegenden Reihe (32) jeweils von Halteelementen zum lösbaren Festlegen der Profilteile erfaßbar sind.
  11. 11. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 10,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Profilteile (26, 28) von einer Halterung aufgenommen sind, die aus aneinanderreihenden Einzelelementen (230) besteht, die jeweils von einem Basiselement (232) ausgehende und zu diesem abgewinkelte und federeigenschaften aufweisende streifenförmige erste und zweite Abschnitte (234, 236, 238, 240, 244) umfassen, wobei die ersten Abschnitte (234, 236) die Profilteile (26) der ersten Reihe von außen teilweise umfassen und die zweiten Abschnitte (238, 240, 244) mit ihren Endabschnitten (258, 260) die inneren Vorsprünge (42) der Profilteile (28) der zweiten Reihe (32) zu deren Befestigung aufnehmen.
  12. 12. Luftzuführungseinrichtung nach vorzugsweise einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der Zwischenraum (100) von ineinandergreifenden Profilteilen (26, 28)
    30140A/30.4.1990/wp/kr
    Dr. H.-H. Stoff regen
    Patentanwalt · European Patent Attorney
    zumindest abschnittsweise verschlossen sind.
  13. 13. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenraum (100) von ineinandergreifenden Profilteilen (26, 28) durch entfernbare Abdeckungen (102) verschlossen ist.
  14. 14. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungen (102) Vorsprünge (40) der innenliegenden Profilteile (26) aufnehmen.
  15. 15. Luftzuführungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (102) Halterung für ein innenliegendes Profilteil (26) ist.
    30140A/30.4.1990/wp/kr
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