DE869842C - Einrichtung zur Behandlung oertlich begrenzter Gehirnpartien - Google Patents
Einrichtung zur Behandlung oertlich begrenzter GehirnpartienInfo
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Description
- Einrichtung zur Behandlung örtlich begrenzter Gehirnpartien Bei der Behandlung örtlich begrenzter Gehirnpartien oder sonstiger bestimmter im Schädel eingeschlossener Organe mußte zur Gewährleistung der Exaktheit des Eingriffs entweder unter unmittelbarer Röntgenkontrolle gearbeitet werden, oder es mußte das große hirnchirurgische Verfahren angewendet werden. Beide Möglichkeiten erschweren weitgehend die praktische Durchführung, und zwar aus technischen und menschlichen Erwägungen heraus.
- Durch die Einrichtung gemäß der Erfindung sollen die Schwierigloeiten und Nachteile beider Verfahren weitgehend vermieden werden, ohne die Exaktheit eines Eingriffs zu gefährden. In vielen Fällen wird durch die erfindungsgemäße Einrichtung sogar ein Eingriff ermöglicht, der mit den bisherigen Methoden nicht oder nur unvollkommen durchgeführt werden konnte. Durch die erfindungsgemäße Einrichtung ist es möglich, nach der Bestimmung der zu behandelnden Gehirnpartien mittels an sich bekannter diagnostischer und encephalographischer Verfahren einen von außen nach mathematischen Gesichtspunkten geführten und gezielten Eingriff vorzunehmen.
- Die neue Einrichtung wird an Hand ihrer Verwendung bei der Ausführung der Leukotomie beschrieben, ohne daß damit ihre Anwendbarkeit erschöpft ist.
- Bei der Durchführung der Leukotomie soll nämlich nach den Forschungsergebnissen der letzten Jahre ein Eingriff auf möglichst kleine H;irngebiete begrenzt werden, um die früher bei solchen Eingriffen auftretenden schwerwiegenden postoperativen Folgen in psychischer und somatischer Einsicht auf ein tragbares Maß zu beschränken. Durch faseranatomische Forschungen ist Ider spezifische Wert der einzelnen Thalamus-Stirnhirnverbindungen in lokaler und funktioneller Beziehung weitgehend erforscht, und es konnte auch bereits durch die Methode der Topektomie erwiesen werden, daß Heilerfolge bei Psychosen erzielbar sind, ohne die Persönlichkeitsstruktur des Patienten durch den operativen Eingriff schwerwiegend zu schädigen.
- Diese Methode erfordert jedoch Idas große hirnchirurgische Verfahren, wodurch Idie praktische Anwendung weitgehend erschwert ist.
- Durch die Einrichtung gemäß der Erfindung sollen diese Sohwieri'gkeliten weitgehend behoben werden, und zwar unter Erzielung des gleichen Endeffektes, so Idaß also ebenfalls nur in solchem Maße eine Durchschneidung der Hirnsubstanz erfolgt, wie eie nach den bisherigen Erfahrungen und Kenntnissen notwendigerweise erfolgen muß. Damit werden operativ gesetzte Persönlichkeitsdefekte und somatische Schäden gering gehalten und in den meisten Fällen ganz vermieden. Durch die Vermeidung des großen hiruchirurgischen Verfahrens wird weiterhin wider operative Eingriff so schonend wie möglich durchführbar, und vor allen Dingen wird der Eingriff in allen Punkten vorher berechenbar, eo daß die technische Schnittführung nach mathematischen Gesichtspunkten abläuft und gleichzeitig bei jedem Patienten ein Beleg darüber vorliegt, was bei ihm an Hirnsubstanz durchgetrennt worden ist.
- Zu diesem Zweck besteht die neue Einrichtung aus einer am Schädel fixierbaren Führung für eine in das Schädelinnere einführbare Sonde, Kanüle, Hohlnadel od.dgl. in Verbindung mit Skalen und/oder Anschlägen an der Führung, mittels welcher die Sonde od.dgl.auf vorbestimmte Punkte des Schädelinnern einstellbar ist.
- Zur genauen Fixierung ist der Bügel mit einer weiteren Skala für einen an ihm verschiebbaren Zeiger zur äußeren Markierung !der Schädelmedianlinie versehen, welche der Skala zur Einstellung der Eintrittstiefe der Sonde od. dgl. gleichlaufend und mit ihr übereialstimmend geteilt ist, so daß bei Einstellung gleicher Skalenwerte die Zeigerspitze miit Ider Spitze der Sonde in der gleichen Medianebene liegt. Für die verschiedenen Bewegingen und Stellungen' der Sonde, Hohlnadel od. dgl. sind also äußere Betätigungsgriffe, Skalen und/oder Anschläge vorgesehen, welche eine mathematisch exakte Durchführung Ides Eingriffs ermöglichen.
- Bei der Verwendung der Einrichtung zur Leukotomie wird eie Hohlnadel verwendet, nahe deren Spitze sich eine Nut befindet, aus welcher ein Federdraht aus dem Umriß ,der Nadel schleifenförmig herausgespreizt werden kann und dadurch als Schneide wirksam ist.
- In der Zeichnung ist das Gerät an einem schematischldargestellten Schäden angesetzt gezeigt. Das Gerät soll tim wesentlichen an Hand seiner Wirkungsweise beschrieben werden.
- Zum Verständnis sei zunächst auf die erforderlichen vorbereitenden Arbeiten einer Leukotomie eingegangen. Der Verlauf der Bahnen zwischen 'rhalamus und Stirnhirn unterliegt bei jedem Menschen gewissen Abweichungen, die durch die verschiedenen Schädel- -und Kernformen bedingt sind. Diese physiologischen Varianten können durcoh Idie Lufbdarstellung gder Vorderhörner der Seitenventrikel weitgehend erfaßt werden. Der Vorderhörnerbezirk dient damit als Orientierung tfür die bezweckte Unterbrechung weißer Hirnsubstanz. Er wird röntgenologisch in ein Meßkreuz hineinproj iziert, das wobei der Aufnahme der vorderen seitlichen Schädelwand an bestimmten Punkten anliegt. Die auf diese Weise an den luftgefüllten Schädelbildern gewonnenen Fixierpunkte können auf !die seitliche Kopffläche des Patienten durch Anlegen des Meßkreuzes an den feststehenden Markierungen übertragen werden. Die gedachte Verbindung der beiden Markierungen ergibt z. B. eine Gerade, die von ,der rechten Schläfe an der vordersten und untersten Begrenzung beider Vorderhörner vorbei zur linken Schläfe zieht. Diese Linie kann hinsichtlich ihrer Orientierung zum Vorderhorn beliebig festgelegt werden, indem sie höher, tiefer, mehr nach vorn oder mehr nach hinten gelegt wird, und stellt die Leitlinie für die geplante Leukotomie dar, auf Idie das Gerät in jedem Punkt berechenbar eingestellt werden kann. Es werden also vor der Operation die im Encephalogramm mittels des Meßkreuzes ermittelten Festpunkte an beiden Schläfen des Patienten an gleicher Stelle markiert.
- An einer Sohläfenseite wird in Höhe der erfolgten Markierung ein zylindrisches Bohrloch von etwa 10 mm Durchmesser angelegt. Dieses Bohrloch dient zur Einführung einer Buchse I, welche geteilt ist, wobei beide Hälften mittels der federnden Ausleger 2 und 3 an einem Rahmen 4 festgelegt sind. Die beiden Träger besitzen Zapfen 5 und 6 mit SGewindebohrungen, in welchen eine Spindel 7 mit zwei gegenläufigen Gewinden geführt ist, so daß durch Drehen des Knopfes 8 die Hälften der Buchse I gespreizt oder zusammengezogen werden können. Die Schiene 4 trägt ferner zwei durch Schrauben verstellbare Anschläge g und I0, durch welche eine genaue Anlage an die Schädeldecke erreicht wird, so Idaß die Anordnung an der einen Schläfenseite durch die drei Punkte 1, 9 und Ic festgelegt ist. Die Schiene 4 trägt ein Zahnsegment II, auf welchem ein Schlitten 12 verschiebbar ist; diese Verstellung erfoLgt dadurch einen Zahntrieb I3 mittels des Knopfes I4, welcher an dem Schlitten 12 gelagert ist. Der Schlitten 12 sitzt am unteren Ende eines Doppelzahnsegments I5, das zu dem Zahnsegment II senkrecht steht, und welches seinerseits wiederum in einem Schlitten I6 geführt ist, welcher mittels des Knopfes I7 durch zwei kleine Ritzel auf den Zahnsegmenten 15 verschoben werden kann. An dem Schlitten I6 ist der Bügel I8 mit der Schiene 19 starr befestigt. Das andere Ende 20 des Bügels bildet eine Führung für einen Stift 21, welcher am inneren Ende eine Kugel 22 trägt und am äußeren Ende einen Griff 23.
- Nach Fixierung der Buchse I in und der Stifte 9 und I-0 an der Schädeldecke kann durch Betätigung der Knöpfe 14 und I7 der Bügel Ig so weit gedreht und geschwenkt werden, bis sich die Kugel 22 mit dem Fixierungspunkt an der anderen Schläfenseite in Deckung bringen läßt. Nach Einstellung lassen sich sämtliche Verstellungen durch Stellschrauben 24, 25 und 26 festlegen. An der Längsseite 27 des Bügels ist ein Schlitten 28 an Hand einer Skala 29 beweglich und Idurch eine Stellschraube 30 feststellbar. Dieser Schlitten 28 trägt einen senkrecht zur Verschieberichtung des Schlittens 28 schwenkbaren Zeiger 31, welcher zur äußeren Fixierung der Schädelmedianlinie ldilent. Die Anordnung und Teilung der Skala 29 stimmt mit der zu i'hr parallel liegenden Skala 32 überein, welche die Eingriffstiefe der Hohlnadlel 33 bestimmt.
- Die Hohlnadel 33 ist in dem Schlitten I6 auf die Kugel 22 zu verschiebbar geführt und drehbar und trägt an ihrem hinteren Ende eine Scheibe 34, welche mit Gradteilung versehen ist. An Hand der Skala 32 und der Skala 34 läßt sich die Hohlnadel 33 in ihrer Tiefe und in ihrer Umfangswinkelstellung genau einstellen. Zusätzlich ist noch ein Schieber 35 mit der Feststellschraube 36 als Axialanschlag für die Scheibe 34, id. h. die Hohlnadel 33, vorgesehen, während die Drehung der Hohlnadel 33 durch eine Stellschraube 37 fixierbar ist. Nahe dem Ende der Hohlnadel befindet sich eine Nut 3s, aus welcher ein Stahldraht 39 durch einen in der Hohlnadel geführten Kolben 40 oder die Verlängerung des Drahtes 39 bogenförmig elastisch herausgedrückt werden kann, wie in der Zeichnung dargestellt ist. An der Scheibe 34 ist eine Füihrungsschiene 41 mit einer Skalenteilung befestigt, an welcher ein Knopf 42 geführt ist, welcher das Ende des Kolbens 40 bildet, oder an dem das Ende des Drahtes 39 befestigt ist. Zwei feststellbare Anschläge 43 und 44 begrenzen dile beiden Grenzstellungen des Knopfes 42 und damit die Ruhestellung und Ausbiegung des Stahldrahtes 39.
- Hat nun das Encephalogramm und die Art des Falles ergeben, daß die Schnittführung z. B. 1 cm vor der Mittellinie beginnen soll, so wird die Hohlnadel 33 bis auf das Maß I cm vor dem Medianlinienwert vorgeschoben, der durch den Zeiger 31 bzw. dessen Skala 29 bestimmt ist. Soll der entsprechende Punkt durch Weiterführen der Nadel in die andere Hirnhälfte erreicht werden, so müßten dem Medianlinienwert I plus 3 cm zugerechnet werden, wenn z. B. der Führungskanülenschlitz 3 cm lang ist. Da der Zeiger3I im Beispiel auf 6 cm eingestellt ist, müßte die Scheibe 34 auf den Wert 6-1 = 5 cm bzw. 6 + 4 = 10cm eingestellt werden. Praktisch wird allerdings zur sicheren Vermeildung arterieller Verletzungen die Leukotomie mit dem Gerät für die beiden Stirnhälften getrennt von je einer Trepanationsöffnung aus durchgeführt, also die Hohlnadel nicht über die durch den Zeiger 3I bestimmte Medianlinie hinausgeführt.
- Die Durchtrennung der Hirnsubstauz erfolgt durch bogenförmiges Aufbiegen des Stahldrabtes 39 durch Verschieben -des Knopfes 42. Durch Verwendung verschiedener Hohllnadeln mit unterschiedlicher Länge der Nutenöffnungen in den auswechselbaren Hohlnadeln 33 lassen sich verschieden breite und durch entsprechendes Aufbiegen des Stathldrahtes 39 entsprechend mehr oder weniger tiefe Schnitte führen. Die Spannung des Drahtes ist voll ausreichend, um die weiche Hirnsubstanz zu durchschneiden. Das Ausmaß der Auswölbung des Drahtes an Hand der Skala 41 richtet sich nach dem vorher geplanten Eingriff, wobei Höhe und Breite des Stahldrahtbogens dem zu durchtrennenden Bezirk empirisch angepaßt und die sich ergebenden Werte für den operativen Eingriff durch den Anschlag 43 festgelegt werden. Durch Drehung ender Hohlnadel 33 mittels der Skaleuteilung 34 ist jede radiale Schnittrichtung möglich. Es können auch kreisförmige Durchtrennungen ausgeführt werden, wenn zuerst bei oO und dann nach Drehung der Nadel auf Iso nochmals geschnitten wird.
- Der eigentliche Eingriff der Leukotomie vom Anlegen des Gerätes in die Trepanationsöffnung bis zu seiner Abnahme nach Durchführung der Schnitte dauert etwa IO Minuten.
- Die Einrichtung wurde im wesentlichen an Hand ihrer Verwendung zur Leukotomie beschrieben.
- Es ist einleuchtend, daß an Stelle der Hohlnadel mit einem Schneidedraht auch andere Instrumente in Verbindung mit der beschriebenen Einrichtung mit Vorteil verwendet werden können, so z. B.
- Injektionskanülen, magnetische Stifte, Elektroden usw.
- PATENTANSPRCCHE: I. Einrichtung zur Behandlung örtlich begrenzter Gehirnpartien oder sonstiger im Schädel eingeschlossener Organe durch mechanische, physikalische oder chemische Beeinflussung, gekennzeichnet durch eine am Schädel fixierbare Führung (I6) für eine in das Schädelinnere einführbare Sonde (33) od. dgl. und Skalen (32, 34) und/oder Anschläge (35) an der Führung, mittels welcher die Sonde(33) od. dgl. auf vorbestimmte Punkte des Schädelinnern einstellbar ist.
Claims (1)
- 2. Einrichtung nach Anspruch I, gekeunzeichnet durch eine weitere zur Sondenachse parallele Skala (29) für einen verschiebbaren Zeiger (31) zur äußerlichen Markierung der Medianlinie des Schädels, wlelche mit der Skala (32) zur Einstellung der Eintrittstiefe der Sonde (33) übereinstimmend geteilt ist.3. Einrichtung nach Anspruch I oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sonde (33) an Hand einer Linearskala (32) verschiebbar und an Hand einer Kreisskala (34) drehbar und nach der Einstellung durch Klemmschrauben (37) fixierbar ist.4. Einrichtung nach einem der Ansprüche I bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sonde (33) od. dgl. auswechselbar angeordnet ist.5. Einrichtung nach einem der Ansprüche I bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß zur Festlegung der Einrichtung an einer Schädeiseite eine Spreizbuchse (I) zur Einführung in ein Bohrloch des Schädels vorgesehen ist und an der anderen Seite eine fixierbar und verschilebbare Andruckplatte oder -kugel (22), die in der Sondenachse liegt.6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizbuchse (I) starr mit einem Kreissegment (i r) verbunden ist, auf welchem ein Schlitten (12) gleitet, der ein zweites senkrecht zum ersten stehendes Segment (I5) trägt, an dessen Schlitten (I6) der Bügel (I8) befestigt und die Sonde (33) geführt ist, und daß die Mittelpunkte Ider Segmente (II, I5) mit der Spreizbuchse (i) zusammenfallen.7. Einrichtung nach Anspruch 6, Idadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (i 1, 15) als Zahnsegmente mit Einstelltrieben (I4, I7) an den Schlitten (I2, I6) ausgebildet sind.8. Einrichtung nach einem der Ansprüche I bits 7, gekennzeichnet durch eineHohlnadel(33), nahe deren Spitze ein als Trennmittel wirksamer Federdraht (39) aus einer Nut (38) der Hohlnadel (33) bogenförmig an Hand einer äußeren Skala (41) herausspreizbar ist.9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, Idaß der an die Hohlnadelspitze anstoßende Federdraht (397 direkt oder durch einen Kolben (40) bis an das äußere Ende der Hohlnadel (33) herausgeführt und mit einem Griff (42) verbunden ist, der an Hand einer Skala (41) und einstellbarer Anschläge (42, 43) einstellbar ist.
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