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Anordnung bei elektrisch getriebenen Kaffeemühlen Die Erfindung betrifft
eine Anordnung bei elektrisch getriebenen Kaffeemühlen der bekannten Art, bei welchen
an dem Ablauf aus dem Gehäuse des Mahlwerks ein zur zeitweiligen Befestigung eines
Kaffeebeutels oder eines anderen Sammelbehälters für den gemahlenen Kaffee bestimmter
Halter mit einem rohrförmigen Teil angeschlossen ist, welcher einen Teil des Mahlwerkablaufs
bildet.
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In bekannten Kaffeemühlen dieser Art kann nach Auslösung des Halters
zur Freigabe eines gefüllten Beutels weitet Kaffee durch den rohrförmigen Teil des
Halters austreten. Diese nachträglich austretende Kaffeemenge oder jedenfalls ein
Teil derselben geht verloren. Um den so entstehenden Verlust weitestmöglich zu beschränken,
hat man (Schwedische Patentschrift 93425) vorgeschlagen, einen in die Stromzufuhr
des Antriebsmotors eingeschalteten Schalter auf eine solche Weise zu steuern, daB
der Motorstrom eingeschaltet wird, wenn ein leerer Beutel mittels des Halters unter
dem Ablauf des Mahlwerks befestigt wird, und wieder unterbrochen wird, wenn der
Beutel nach dem Füllen durch Lösen des Halters freigemacht wird. Durch diese Anordnung
kann man jedoch nicht ganz verhindern, daß Kaffee verlorengeht, teils weil das Mahlwerk
auf Grund der Trägheit noch eine kurze Zeit nach Unterbrechung des Stromes das Mahlen
von Kaffee fortsetzen wird, und teils weil der gemahlene Kaffee, der sich beim Aufhören
des Mahlens noch im Mahlwerkgehäuse und im Ablauf desselben befindet, Neigung dazu
haben wird, nach Wegnahme des gefüllten Beutels durch den rohrförmigen Teil des
Beutelhalters zu rieseln.
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Die Erfindung zielt daxauf hin, diesen Nachteilen abzuhelfen, d. h.
eine Kaffeemühle zu schaffen, in welcher jeder Verlust an gemahlenem Kaffee nach
der Wegnahme eines Beutels vom Ablauf des Mahlwerks verhindert wird. Das für die
Anordnung nach der Erfindung Eigentümliche besteht darin, daB der Ablauf des Mahlwerks
bei Betätigung des Halters zur Freigabe eines Beutels selbsttätig für Kaffeedurchgang
gesperrt
und bei Betätigung des Halters zum Festhalten eines Beutels selbsttätig für Kaffeedurchgang
geöffnet wird. Der Austritt gemahlenen Kaffees wird hierdurch sogleich bei Entfernung
eines gefüllten oder teilweise gefüllten Beutels aufhören, ungeachtet dessen, ob
der Antriebsmotor des Mahlwerks angehalten wird, oder ob er seine Bewegung fortsetzt,
und ungeachtet dessen, ob das Mahlwerk und der dazugehörige Ablauf bei Entfernung
des Beutels entleert ist oder noch eine größere oder kleinere Menge gemahlenen Kaffees
enthält.
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In einer besonderen Ausführungsform der Anordnung, bei der der rohrförmige
Teil des Halters zum Festhalten und Freigeben des Beutels auf bekannte Weise gegenüber
dem Ablauf des Mahlwerks beweglich ist, ist der Halter nach der Erfindung dazu eingerichtet,
durch seine Bewegung zum Festhalten des Beutels eine Öffnung des Mahlwerkablaufs
und durch seine Bewegung zur Freigabe des Beutels nach dem Füllen desselben eine
Absperrung des erwünschten Ablaufs zu bewirken. Dies kann beispielsweise in der
Praxis dadurch geschehen, daß der Halter aus einer Stellung, in welcher sein rohrförmiger
Teil in Durchgangsverbindung mit dem Ablauf des Mahlwerks ist, in eine Stellung
bewegbar ist, in welcher der rohrförmige Teil so im Verhältnis zum Ablauf des Mahlwerks
versetzt liegt, daß die Durchgangsverbindung unterbrochen ist.
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In diesem Falle trägt der rohrförmige Teil des Halters nach der Erfindung
vorzugsweise eine Platte oder eine Klappe, die dazu eingerichtet ist, bei Bewegung
des Halters in Richtung auf die Beutelfesthaltestellung den Ablauf des Mahlwerks
zu öffnen. Bei der entgegengesetzten Bewegung des Halters wird die Platte oder Klappe
selbsttätig den Ablauf des Mahlwerks schließen. Es wird somit durch eine konstruktiv
einfache Einrichtung volle Sicherheit gegen Abgabe von gemahlenem Kaffee erreicht,
wenn kein Beutel oder anderer Sammelbehälter zum Auffangen von Kaffee in Stellung
ist.
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Um zu verhindern, daß in dem Mahlwerk und seinem Ablauf nennenswerte
Mengen gemahlenen Kaffees nach Sperrung des Ablaufs zurückbleiben, kann der Halter
oder sein Betätigungsteil nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der
Anordnung nach der Erfindung dazu eingerichtet sein, auf an sich bekannte Weise
direkt oder indirekt, z. B. durch ein Stangensystem, . das Einschalten des elektrischen
Stromes zum Antriebsmotor während des Offnens des Mahlwerkablaufs und die Unterbrechung
des Stromes während der Sperrung dieses Ablaufs zu bewirken. Man erreicht hierdurch
den besonderen Vorteil, daß die gemahlene Kaffeemenge schon in dem Augenblick, wo
die vollständige Absperrung des Ablaufs vor sich gehen soll, in bedeutendem Maße
herabgesetzt ist.
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Die Erfindung ist im folgenden unter Hinweis auf die Zeichnung näher
erklärt, welche schematisch gewisse Teile einer Kaffeemühle mit der Anordnung nach
der Erfindung zeigt.
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Fig. i und 2 zeigen senkrechte Schnitte in dem unteren Teile des Mahlwerks
der Kaffeemühle und des dazugehörenden Beutelhalters mit gesperrtem bzw. offenem
Ablaufkanal, und Fig.3 zeigt den Beutelhalter selbst mit Mitteln zum Schließen und
Unterbrechen des Motorstromes in Draufsicht.
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Die auf der Zeichnung veranschaulichte Kaffeemühle hat ein Mahlwerk
mit einem Gehäuse i, in dessen Boden ein Ablauf 2 angeordnet ist, der an einen beweglichen
Halter 3 angeschlossen ist, welcher zusammen mit einer feststehenden Knagge 4 einen
Beutel zum Sammeln des gemahlenen Kaffees festhalten kann, indem die Beutelwand
zwischen dem Halter und der Knagge (Fig. 2) festgeklemmt werden kann. Der Halter
3 besteht aus einem rohrförmigen Teil 5 und einer Platte oder einer Klappe 6 mit
abwärts gebogener Kante 7 zur Begrenzung der Bewegung des Halters in Richtung von
der Knagge 4 hinweg. Die Bewegung des Halters wird durch Bedienung eines Betätigungshandgriffs
8 (Fig. 3) hervorgerufen und besteht in der gezeigten Ausführungsform in einer Schwenkung
um eine senkrechte Achse, indem der Halter an einem drehbaren Zapfen oder einer
drehbaren Welle g befestigt ist, mit der ein unter dem Halter angeordneter Finger
io zum Eingriff mit einem sogenannten Hebelschalter ii fest verbunden ist, welcher
in die Stromzufuhr zum nicht gezeigten Antriebsmotor des Mahlwerks eingeschaltet
ist.
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Bei der in Fig. i sowie durch gestrichelte Linie in Fig. 3 gezeigten
Stellung des Beutelhalters 3 schließt die Klappe 6 desselben das untere Ende des
MahlwerkablaUfs 2 ab, so daß jeder Verlust an gemahlenem Kaffee, der sich in diesem
Ablauf oder im Gehäuse i befindet, wirksam verhindert wird. Gleichzeitig steht der
Schalter ii in einer solchen Stellung, daß die Stromzufuhr zum Elektromotor des
Mahlwerks unterbrochen ist.
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Wenn Kaffee gemahlen werden soll, wird der Halter in die in Fig. 2
sowie durch volle Linien in Fig. 3 gezeigte Stellung umgestellt, jedoch erst nachdem
ein leerer Sammelbeutel um das Rohr 5 angebracht ist, so daß die Beutelwand zwischen
diesem Rohr und der Knagge 4 festgeklemmt wird. Durch Umstellung des Halters wird
sein rohrförmiger Teil 5 unter den Ablauf 2 des Mahlwerks gebracht, so daß ein freier
Durchgang für gemahlenen Kaffee durch den Ablauf und das Rohr 5 hinunter in den
nicht gezeigten Beutel geschaffen ist, und gleichzeitig wird der Schalter ii infolge
des Eingriffs des Fingers io umgestellt, so daß der Motorstrom geschlossen und das
Mahlwerk angelassen wird. Wie in Fig. 2 gezeigt, wird der Halter 3 in der neuen
Stellung von einer federbeeinflußten Kugel 12 angehalten, welche in der gezeigten
Ausführungsform in der Knagge 4 selbst angeordnet ist und mit einem Nocken 13 an
der Unterseite der Klappe 6 zusammenwirkt. Gegebenenfalls kann dieses Kugelschnappschloß
dazu eingerichtet sein, den Halter durch geeignete Ausformung und Anbringung des
Nockens 13 in seinen beiden Endstellungen anzuhalten, oder eine andere An- und Festhaltevorrichtung
kann für denselben Zweck verwendet werden.
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Wenn die gewünschte Menge gemahlenen Kaffees in dem Beutel gesammelt
ist, wird dieser durch Zurückführen des Halters in die Ausgangsstellung freigegeben.
Hierbei wird der Motorstrom durch Beeinflussung des Schalters i1 unterbrochen, wonach
das
Mahlwerk schnell anhält, wiilirend der Halter 3 derart seitwärts
verschoben wird, daß die Klappe 6 wieder das untere Ende des Ablaufs 2 schließt.
Da das 'Mahlwerk nicht augenblicklich bei Stromunterbrechung anhält, wird nach Hinwegnahme
des Beutels noch eine geringe Menge Kaffee gemahlen werden, diese Kaffeemenge wird
jedoch in dem Mahlwerk und seinem Ablauf von der Klappe 6 zurückgehalten, so daß
sie nicht auf die Unterlage, z. B. einen Ladentisch oder eine Waagschale rieseln
und dadurch in größerem oder kleinerem Maße verlorengehen kann.
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Wie schon angedeutet, ist die Erfindung nicht auf die auf der Zeichnung
gezeigte Ausführungsform begrenzt. Beispielsweise kann der Halter gegenüber dem
Ablauf des Mahlwerks verschiebbar anstatt drehbar angeordnet sein, oder der Halter
mit dem rohrförmigen Teil kann feststehend sein und besondere Greifer, z. B. Klauen,
tragen, die gegen den rohrförmigen Teil zum Festhalten eines Beutels bewegt werden
können, wobei die Greifer derart mit einer z. B. an dem unteren Ende des rohrförmigen
Teils angeordneten Klappe zusammengekuppelt sein können, daß diese während der Befestigung
eines Beutels geöffnet und während der Bewegung der Greifer zur Freigabe des Beutels
nach seiner Füllung geschlossen wird. Ferner kann der Halter innerhalb engerer Grenzen
als den auf der Zeichnung angedeuteten bewegbar sein, in welchem Falle der Halter
mit einer besonderen Klappe zur Sperrung des Ablaufs des Mahlwerkgehäuses zusammengekuppelt
sein kann. Diese Klappe kann zwischen dem Halter und dem Gehäuse eingeschaltet oder
darin eingebaut sein, und die Zusammenkupplung mit dem Halter kann von einer solchen
Art sein, daß die Klappe durch die Bewegung des Halters in der einen Richtung zum
Schließen des Ablaufs und durch die entgegengesetzte Bewegung des Halters zum Öffnen
des Ablaufs bewegt wird. Die zwischenzeitliche Festhaltung des Beutels oder z. B.
einer Dose im Verhältnis zum Ablauf des Mahlwerks kann also in diesem Falle auf
die auf der Zeichnung gezeigte Weise vor sich gehen.