DE8120010U1 - Vorrichtung zum steppen von polsterungen, insbesondere fuer sitze u.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum steppen von polsterungen, insbesondere fuer sitze u.dgl.Info
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Description
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Vorrichtung zum Steppen von Polsterungen, insbesondere für Sitze u. dgl..
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Steppen von Polsterungen, seien es Polstermöbel im
allgemeinen oder speziell Sitze oder Rückenlehnen von Fahrzeugen.
Das Steppen von ähnlichen Polsterungen hat den Zweck, an der Oberfläche der Verkleidung der Polsterung Eintiefungen
zu erzeugen, beispielsweise auch aus ästhetischen Gründen, um eine gewisse Musterungswirkung der
Polsterung zu erzielen und um Kanäle zu bilden, die eine gewisse Belüftung ermöglichen. Der Vorgang wird
normalerweise mit Hilfe von Knöpfen oder Laschen durchgeführt, die an der Oberfläche der Verkleidung der
Polsterung angeordnet und mit Hilfe von Textil- oder Metallfäden festgelegt sind, welche durch die Dicke dar
Polsterung zu den darunterbefindlichen Federn geführt sind, mit denen die Fäden mittels Knöpfen, Metallhaken
oder ähnliche Mittel verbunden sind. Bei diesen bekannten Steppvorrichtungen bestehen jedoch verschiedene Nachteile.
Bei der Benutzung und den wiederholten Beanspru=
chungen können sich die Textil- oder Metallfäden verlängern oder zerreissen, was dann eine Verlagerung der Knöpfe oder
Laschen auf der Verkleidung zur Folge hat. Besonders in dem Fall, in welchem Fäden oder Haken aus Metall verwendet
werden, kann leicht ein lästiges Geräusch entstehen. Der ernsteste Nachteil der bekannten Vorrichtungen
besteht jedoch in der schlechten Ausführbarkeit der Arbeitsvorgänge, die zur Befestigung der Versteppungsmittel
vorgenommen werden müssen, welche Arbeitsvorgänge in bestimmten Fällen schwierig werden und oft mangelhafte
Ergebnisse zur Folge haben. Ein Beispiel für solche Schwierigkeiten ist das Steppen von vorgenähten Rückenlehnen
für Fahrzeuge, bei welchen der Zugang zu den Verbindungszonen der Steppfäden zu den Federn ziemlich
fraglich ist wegen des Vorhandenseins der Verkleidung, die bereits den hinteren Teil der Rückenlehne bedeckt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu entwickeln, welche das Versteppen der Polsterung
in praktischer und wirksamer Weise ermöglicht, auch in den Fällen, in welchen der Zugang zu den Verbindungszonen
mit den Federn schwierig ist, und die eine lange Benutzungsdauer und das Ausbleiben von Geräuschen auch nach langem
Gebrauch gewährleistet.
Das erfindungsgemäße Konzept besteht in der Verwendung von Laschen zum Steppen aus einem geeigneten Kunststoff,
die Verbindungsbolzen von geeigneter Länge besitzen, welche sich von der Rückseite jeder Lasche aus erstrecken,
wobei jeder Verbindungsbolzen in der Nähe seines freien Endes einen Kopf aufweist, der mit verringerter Neigung
zum freien Ende des Bolzens hin angeschlossen ist und dagegen eine Stufe zur Lasche bildet, sowie in der Verwendung
von Verhakungselementen mit mindestens einer öffnung mit konvergierenden Lippen, die geeignet sind,
das leichte Einsetzen der Köpfe der Verbindungsbolzen der Laschen aufzunehmen, ohne dann das Lösen der Elemente
zu ermöglichen, jedoch ein freies Gleiten des Teils des Verbindungsbolzens zu gestatten, der sich zwischen dem
Kopf und der Lasche befindet.
Mit einer ähnlichen Vorrichtung kann jede Stepplasche auf dsm Verkleidungsteil der gesteppt werden soll, abge-
stützt werden, für welchen Zweck die Verbindungsbolzen in geeignet vorgesehene Öffnungen eingeführt
werden, während die Verhakungselemente lediglich erfordern, daß sie in die geeignete Stellung unter den
Federn gebracht werden, in welcher die Köpfe der Verbindungsbolzen in Eingriff gebracht werden, welcher
Vorgang ohne Schwierigkeit auch in schwer zugänglichen Positionen durchgeführt werden kann. Nachdem die Verbindung
durch elastisches Vortreiben der Lippen der Verbindungselemente unter die Köpfe der Verbindungsbolzen
ausgeführt worden ist, kann sich die Verbindung in keiner Weise mehr lösen. Unter den auf die Polsterung
ausgeübten Beanspruchungen, beispielsweise durch eine Person, die sich daraufsetzt oder abstützt, können die
Bolzen in den Verhakungselementen gleiten, wobei ein richtiges Nachgeben der Versteppungslasche stattfinden
kann, und dieses Gleiten zwischen den Kunststoffteilen führt nicht zum Entstehen von Geräuschen.
Die Länge der Verbindungsbolzen kann genau in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Polsterung festgelegt
werden, so daß einwandfreie und gleichmäßige Ergebnisse erzielt werden, unabhängig von der Geschicklichkeit desjenigen,
der das Steppen vornimmt, und von den möglichen Zugangsschwierigkeiten zvir Verbindungszone.
Je nach den Fällen kann jede Versteppungslasche mit nur zwei oder mehr, beispielsweise drei oder vier, Verbindungsbolzen
versehen sein. Die Verhakungselemente können ihrerseits vorteilhaft die Form von Laschen mit mehr
Öffnungen mit konvergierenden Lippen sein, die entsprechend den Bolzen der entsprechenden Versteppungslasche
angeordnet sind, was den Verhakungsvorgang erleichtert und ihn rascher macht, während in den Fällen, in denen
besondere Zugangsschwierigkeiten bestehen, von der Ver-
Wendung ähnlicher Laschen-Verhakungselemente abzuraten
ist, die auch die Eigenschaft von Platten haben können, welche je eine einzige Öffnung mit konvergierenden
Lippen aufweisen. Außerdem, wenn das Vorstehen eines Bolzens über die Verhakungselemente hinaus zu Nachteilen
führen könnte oder andere vorhandene Teile gestört werden könnten, können die konvergierenden Lippen der Öffnung
der Verhakungselemente von einem Ansatz ausgehen, der von dem Verhakungselement ausgeht und der entsprechenden
Lasche zugekehrt ist, was eine beträchtliche Herabsetzung der Länge des Verbindungsbolzens ermöglicht.
Die Stirnfläche der Laschen, die mit Verbindungsbolzen versehen sind, kann vorteilhaft beim Preßformen so hergestellt
werden, daß sie die Verwendung der Lasche ohne Anbringen einer Verkleidung ermöglicht. So kann z.B.
die Oberfläche der Lasche gaufriert sein, die Oberfläche eines Leders emittieren usw.
Im Folgenden wird die Erfindung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen beispielsweise näher erläutert
und zwar zeigen:
Fig. 1 eine Lasche mit Verbindungsbolzen in einem Längsschnitt, der außerhalb der Symmetrieachse
geführt ist;
Fig. 2 ein Laschenverhakungselement, welches der Versteppungslasche
der Fig. 1 entspricht, im Längsschnitt;
Fig. 3 eine Schnittansicht eines Verbindungsbolzens, wobei der Schnitt nach der Linie III-III in
Fig. 1 geführt ist;
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Fig. 4 eine öffnung mit konvergierenden Lippen, gesehen
in der Richtung des Pfeils IV in Fig. 2; *
Fig. 5 die in Fig. 1 und 2 gesondert dargestellten Teile zusammengebaut;
Fig. 6 ein Anwendungsbeispiel für eine erfindungsgemäße
Vorrichtung auf eine Sitzpolsterung im Schnitt nach der Linie VI-VI in Fig. 5.
Die in Fig. 1 dargestellte Versteppungslasche besitzt
einen Körper 1 in Form eines länglichen Streifens, dessen Stirnfläche 2, die dazu bestimmt ist, über der Verkleidung
einer Polsterung gesehen zu werden, in geeigneter Weise beim Formpreßvorgang ausgebildet werden kann, beispielsweise
gaufriert oder als künstliches Leder, körnig oder glatt, in den Fällen, in welchen es ermöglicht werden
soll, das Aufbringen einer Verkleidung auf die Lasche wegzulassen. Die Lasche 1 ist aus einem Kunststoff, der
eine begrenzte Flexibilität zusammen mit einer geeign eten mechanischen Festigkeit aufweist, hergestellt. Es
können beispielsweise verwendet werden Acetalharze, Polyamidharze, Polypropylene, vorzugsweise addiert mit Butadien,
usw.. Die Lasche 1 weist eine ümfangsverrippung 3 \
auf, welche ihre Steifigkeit regelt, ohne daß eine übermäßige Dicke erforderlich ist. Von der Rückseite (entgegen- *
gesetzt der Sichtseite 2) der Lasche 1 gehen, vorzugsweise an der Stelle der Verdickungsscheiben 4 Verbindungsbolzen
5 aus, deren Zahl der Länge der Lasche 1 angepaßt ist. Wenn es zweckmäßig erscheint, kann der Bolzen 5 in einer
Querebene oder in einer Längsebene oder in beiden, Verstärkungsrippen in dem der Scheibe 4 benachbarten Teil
aufweisen. Ähnliche Rippen 6 sind in Fig. 3 dargestellt.
In der Nähe seines freien Endes weist jeder Verbindungsbolzen
5 einen im wesentlichen kegelstumpfförmigen Kopf
7 auf, der eine graduelle Neigung in dem dem Ende des Bolzens zugekehrten Teil aufweist, jedoch in dem der
flasche 1 zugekehrten Teil eine Stufe bildet. Die Länge
jedes Bolzens 5 zwischen der Lasche 1 und dem Kopf 7 ist so gewählt, daß sie der Dicke entspricht, welche in
der entsprechenden Zone die Polsterung nach dem Versteppungsvorgang haben soll. Diese Länge kann jedoch für
die verschiedenen Bolzen 5 ein- und derselben Lasche 1 verschieden sein.
Zur Befestigung der Versteppungslasche 1 bis 7 sind Verhakungselemente
vorgesehen, zu denen, wie Fig. 2 zeigt, eine Basisleiste 8 gehört, die mindestens eine öffnung
aufweist, welche durch konvergierende Lippen 10 begrenzt wird, die vorzugsweise durch Schlitze 11 unterbrochen
sind, wie insbesondere Fig. 4 zeigt. Das Verhakungselement ist ebenfalls aus Kunststoff hergestellt, der aus den
gleichen Materialgruppen gewählt werden kann, die für die Herstellung der Lasche 1-7 geeignet sind, obwohl
die für die beiden Teile verwendeten Materialien in vielen Fällen voneinander verschieden sein können. Die
Schlitze 11 sind vorteilhaft, um die Beweglichkeit der | konvergierenden Lippen 10 zu erleichtern, wenn das Material
der Leiste 8 verhältnismäßig steif ist, während sie fehlen können, wenn das Material nachgiebiger ist.
Die konvergierenden Lippen 10 sind so bemessen, daß sie sich auseinanderspreizen lönnen für das Eindringen des
Kopfes 7 eines Bolzens 5, worauf sie den Kopf elastisch weitertreiben, wobei das Austreten desselben unter der
kombinierten Wirkung der Steilheit der hinteren Fläche des Kopfes 7 und der Konvergenz der Lippen 10 verhindert
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wird, die entgegengesetzt der Eindringrichtung belastet sind und das Bestreben haben, sich zusammenzuschließen.
Für eine Lasche 3.-7 ist vorzugsweise ein einziges Verhakungsorgan 8-11 von entsprechender Erstreckung
vorgesehen, das mit so vielen öffnungen 9 versehen ist, wie Bolzen 5 in der Lasche 1 vorhanden sind, wobei die
öffnungen 9 in gegenseitigen Abständen voneinander vorgesehen sind, die den gegenseitigen Abständen der Bolzen
entsprechen, so daß die beiden Teile 1-7 und 8-11 gegenseitig in ihrer Gesamtheit verhakt werden können,
wie Fig. 5 zeigt. Durch diese Anordnung wird der Verhakungsvorgang maximal erleichtert, wenn eine ausreichende
Zugänglichkeit zur Verhakungszone besteht, obwohl
diese Zugänglichkeit auch viel geringer sein kann als diejenige, die zur Befestigung der üblichen Versteppungen
notwendig 1st. Wenn besondere Zugangsschwierigkeiten bestehen, können die Verhakungsorgane bzw. -elemente auch
lediglich durch einen einzigen Bolzen 5 der Lasche 1 gebildet werden, d.h., daß in einem solchen Fall das
Verhakungselement durch den Teil gebildet werden kann, der sich in Fig. 2 rechts von der Linie VII-VII befindet.
Wie sich aus Fig. 5 ergibt, steht das Ende des Bolzens der Lasche 1, das mit den Verhakungselementen 8-11 verhakt
ist, über dieses mit einer bestimmten Länge über. In den meisten Fällen bedeutet dies keinen Nachteil, jedoch
kann es in solchen Situationen unerwünscht sein, mit Rücksicht auf den Umstand, daß beim Aufbringen einer
Belastung auf die Versteppungslasche diese nachgeben muß,
was bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch das Gleiten des Bolzens 5 in der öffnung 9 geschieht, welches
Gleiten kein Hindernis findet, solange der Kopf 7 nicht aus der öffnung 9 heraus belastet wird. Beispielsweise
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könnten bei der Polsterung einer Rückenlehne die Bolzen 5 die hintere Verkleidung erreichen und diese verformen.
Bei der Polsterung eines Sitzes könnte der Fuß desjenigen belästigt werden, der einen hinteren Sitz einnimmt. Außerdem
können sich in der Bewegungsbahn der Bolzen 5 Bauelemente befinden, wie Kabel, Rohre oder irgendwelche anderen
Hindernisse. Um in solchen Fällen Nachteile zu vermeiden, können die konvergierenden Lippen 10 der
entsprechenden Öffnungen 9 aus einem Ansatz 12 des Verhakungselementiä
8 herausgearbeitet werden, wie Im linken Teil der Figuren 2 und 5 gezeigt. Dies ermöglicht eine
entsprechende Herabsetzung der Länge der Bolzen 5, die zum Eintreten in die vorgesehenen Öffnungen 9 bestimmt
sind, und daher auch die Verminderung, gegebenenfalls auch das volle Verschwinden, des Uberstehens der Bolzen
aus dem Verhakungselement 8.
Im Gebrauch, wie schematisch in Fig. 5 dargestellt, wird die Lasche 1 auf die Verkleidung R einer Polsterung
aufgelegt, wobei das Verhakungselement 8 unter den Federn M angeordnet wird, so daß die beiden Teile miteinander
so verhakt werden, daß die dazwischenbefindliche Polsterung I zusammengedrückt wird, welche Polsterung
in dieser Zone im zusammengedrückten Zustand verbleibt, wodurch die gewünschte Eintiefung erhalten wird.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist mit näheren Einzelheiten in Fig. 6 dargestellt, in der
beispielsweise der Aufbau eines Fahrzeugsitzes gezeigt ist. Dieser besitzt einen Rahmen 0, an welchem die Federn
M angebracht sind und auf dem die Polsterung I bedeckt von der Verkleidung R angeordnet ist. In der Versteppungszone
wird die Lasche 1 angeordnet, deren Verbindungsbolzen 5 in die Löcher F eintreten, die an geeigneten
Stellen durch die Polsterung I hindurch vorgesehen sind.
i 'Das Verhakungsorgan 8 befindet sich unter den Federn M j
an der Stelle der Löcher F. Wenn die Lasche 1 nach unten |
gedrückt wird, wird die Polsterung I verdichtet und I
es dringen die Köpfe 7 der Bolzen 5 unter den konver- f
gierenden Lippen 10 des Verhakungsorgans 8 ein, wodurch i
die gewünschte Verbindung hergestellt wird, die nicht j
mehr gelöst werden kann. Auf diese Weise wird die ge- j. wünschte Eintiefung A in der freiliegenden Oberfläche der
Polsterung geschaffen.
Wie sich aus dem Vorangehenden ergibt, sind bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Nachteile der bekannten
Versteppungevorrichtungen vermieden und wird eine große Leichtigkeit und Durchführbarkeit der Versteppungsarbeiten
sichergestellt sowie eine große Wirksamkeit der Versteppung, die dauerhaft ist und nicht mit irgendeiner
Geräuschbildung verbunden ist, da jede Gleitbewegung der Bolzen 5 mit bezug auf das Verhakungsorgan 8 geschieht
und daher zwischen Kunststoffteilen, die nicht starr
sind, und keine Schwingungen auslösen.
Die besonderen Ausbildungen, Abmessungen und Proportionen der erfindungsgemäßen Vorrichtung können natürlich in
jedem Fall den jeweiligen Erfordernissen angepaßt werden, wobei das Erzielen gleichmäßiger und richtiger Ergebnisse
von der Geschicklichkeit der herstellenden Person unabhängig ist.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Steppen von Polsterungen, gekennzeichnet durch eine Stepplasche (1) aus Kunststoff, welche Verbindungsbolzen
(5) aufweist, die sich von der Rückseite der Lasche aus erstrecken und von denen jeder in der Nähe seines freien Endes
einen Kopf (7) besitzt, der eine begrenzte Neigung von dem dem Ende des Bolzens (5) zugekehrten Teil zu diesem hin aufweist
und praktisch eine Stufe von dem der Lasche zugekehrten Teil zu dieser bildet, und mindestens ein Verhakungsorgan
(8 - 11) aus Kunststoff, das mindestens eine Öffnung (9) besitzt, welche durch konvergierende Lippen (10) begrenzt wird,
die auseinandergespreizt werden können, um das Einführen des Kopfes (7) eines Verbindungsbolzens (5) zu ermöglichen und
elastisch hinter die erwähnte Stufe zu treiben, so daß der Bolzen (5) in der Öffnung (9) gleiten kann, jedoch ein Austreten
des Kopfes verhindert wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhakungsorgan mit Öffnungen versehen ist, deren Zahl und
Anordnung der Zahl und Anordnung der Verbindungsbolzen der Lasche entspricht.
3. Vorrichtung nachAnspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Verhakungsorgan aus einer Platte (8) , die
eine einzige Öffnung (9) mit konvergierenden Lippen (10) aufweist, zusammengesetzt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige Verbindungsbolzen in der Verbindungszone
mit der Lasche eine Scheibe (4) und/oder Versteifungsrippen aufweist, die sich teilweise über
deren Länge erstrecken.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (1) eine Versteifungsumfangsrippe (3)
aufweist, die von ihrer Rückseite ausgeht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite der Lasche (1) beim Preßformen
so ausgebildet wird, daß aus ästhetischen Gründen keine Verkleidung erforderlich ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die konvergierenden Lippen (10) der Öffnungen (9)
des Verhakungsorgans Schlitze (11) aufweisen, die deren Verformbarkeit erhöhen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die konvergierenden Lippen (10) mindestens eine
der Öffnungen des Verhakungsorgans sich von einem Ansatz (12) aus erstrecken, das am Verhakungsorgan (8)
selbst ausgebildet ist.
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