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Lichtsignalgerät Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß
ein Bedürfnis nach einem Hilfsmittel besteht, welches es an Orten, an welchen sich
üblicherweise zahlreiche :Menschen aufhalten, z. B. in Gaststätten, deren Besuchern
ermöglicht, das zuständige Bedienungs- bzw. Auskunftspersonal herbeizurufen. Bisher
sind die Besucher von Gaststätten, Versammlungsräumen, Verkehrsstätten usw. gezwungen,
sich durch genügend laute Rufe oder durch Anklopfen an tönende Gegenstände bemerkbar
zu machen, wenn sie eine Bestellung aufgeben bzw. eine Auskunft zu erhalten wünschen.
Diese Art des Herbeirufens des Kellners o. dgl. führt stets zu mißliebigen Störungen
der anderen Gäste. Außerdem ist damit der Nachteil verbunden, daß von mehreren Bedienenden
anfänglich keiner weiß, ob er oder ein anderer gemeint ist. Auch andere unangenehme
Verwechslungen und Irrtümer kommen häufig vor. Die Erfindung befriedigt das Bedürfnis
nach Abhilfe durch ein Hilfsmittel, das aus einer für Gaststätten, Versammlungsräume
u. dgl. bestimmten Signaleinrichtung besteht, welche als Tischgerät gestaltet und
mit einer ein- und ausschaltbaren Lichtquelle versehen ist. Als solche findet zweckvoll
eine Glühbirne Verwendung, die farbig und kleiner ist als übliche in Tischlampen
u. dgl. eingesetzte Glühbirnen. Vorzugsweise ist der Träger der Lichtquelle hochragend,
z. B. säulenartig gestaltet. Es empfiehlt sich, die Ausbildung so zu treffen, daß
die Lichtquelle auf oder in einem Kopfstück des Trägers angebracht ist. Dieser und/oder
das Kopfstück können hohl sein, so daß in dem Innenraum die Kontakteinrichtung sowie
gegebenenfalls auch die Stromquelle, z. B. eine Batterie, untergebracht werden kann.
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Ein solches Signalgerät stellt ein fortschrittliches
Hilfsmittel
für Gaststätten und ähnliche Betriebe dar. Der Gast, welcher zum Bestellen, zum
Zahlen, zum Einholen einer Auskunft oder aus sonstigen Gründen den Bedienenden herbeizurufen
wünscht, braucht lediglich die Schalteinrichtung zu betätigen, z. B. auf das Glühbirnchen
zu drücken, um dieses zum Aufleuchten zu bringen. Es kann dann der für den betreffenden
Tisch zuständige Bedienende schon von weitem erkennen, daß er benötigt wird. Irgendwelche
störenden Geräusche entstehen dabei nicht. Es können auch keine Irrtümer auftreten,
ebensowenig wie sich ein nicht zuständiger Bedienender betroffen fühlen kann. Nachdem
es seinen Zweck erfüllt hat, also wenn der Kellner die Wünsche des Gastes entgegengenommen
hat, braucht das Tischgerät bzw. dessen Glühbirne von ihm lediglich ausgeschaltet,
z. B. hochgezogen zu werden. Das Gerät ist dann für den nächsten Bedarfsfall sogleich
wieder gebrauchsbereit. Infolge seiner Gestaltung als Tischgerät steht es den Gästen
jederzeit in Reichweite zur Verfügung. Es ist daher bequem zu handhaben.
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Darüber hinaus ist das Gerät, wenn es nicht an das allgemeine Stromnetz
angeschlossen ist, als Notbeleuchtung in Fällen brauchbar, in welchen das Netz versagt.
Dies ist für Räume, wie Gaststätten u. dgl., in welchen sich in der Regel eine Vielzahl
von Menschen aufhalten, besonders wichtig. Dabei liegt gerade bezüglich seiner Brauchbarkeit
als Notbeleuchtung ein besonderer Vorzug in seiner Gestaltung als Tischgerät, weil
dieses, worauf es in Notfällen wesentlich ankommt, rasch vom sitzenden Gast erreichbar
ist. Es ist somit die Gefahr hintangehalten, daß durch zahlreiche gleichzeitig sich
erhebende und dem Ausgang zudrängende Besucher vermeidbare Unfälle hervorgerufen
werden.
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Zur weiteren Steigerung seiner Brauchbarkeit ist, nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung, der Träger der Lichtquelle mit einer in zahlreiche Einzelwerbeflächen
unterteilten Schaufläche versehen. In solchem Falle ist es besonders zweckvoll,
den Träger als Plakatsäule oder -tafel auszubilden. Durch diese Weiterentwicklung
der Erfindung erhält das Tischgerät zusätzlich den Charakter einer auf den Tisch
von Gaststätten, Versammlungsräumen usw. versetzten Litfaßsäule. Dabei ergibt sich
aber der wichtige Vorteil, daß die dargebotenen Werbeflächen von den am Tisch sitzenden
Beschauern mit Muße betrachtet werden. können. Es ergibt sich somit eine besonders
eindringliche Werbewirkung, wie sie einer wirklichen Litfaßsäule üblicherweise nicht
zukommt. Dabei wirkt sich auch günstig aus, daß das erfindungsgemäße Tischgerät
von dem Gast in die Hand genommen und hin und her gedreht werden kann, so daß ihm
alle Werbeflächen nacheinander ins Auge fallen, ihr Inhalt mithin gelesen wird.
Ein weiterer, gerade für Werbemittel sehr beachtlicher Vorteil liegt darin, daß
das Tischgerät von einem immerfort wechselnden Publikum ungehindert durch Witterung,
Tages-und Nachtzeit u. dgl. betrachtet wird, die werblichen Aufschriften also einer
großen Anzahl von Menschen zur Kenntnis gelangen. Zu alledem kommt hinzu, daß die
Gebrauchszwecke des Gerätes, also einerseits der Zweck eines Signalgeräts, andererseits
der Zweck eines Werbeflächenträgers, sich in gegenseitig fördernder Weise ergänzen.
Bei der Betrachtung der Werbeflächen wird der Beschauer selbsttätig auf die Signal-
und Notbeleuchtungseinrichtung aufmerksam, während er andererseits bei der Betätigung
dieser Einrichtung zwangsläufig auf die Werbeinschriften hingewiesen wird. Es besteht
insoweit also eine günstige Wechselbeziehung.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist auf der Zeichnung in schematischer
Darstellung veranschaulicht, welche einen Längsschnitt durch ein säulenartig gestaltetes
Gerät zeigt.
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Der Tragkörper a ist nach der Art einer Litfaßsäule gestaltet. Er
besitzt unten einen Sockel b, welcher dem Gerät einen guten Stand gibt. Es ist selbstverständlich
gleichgültig, ob die Säule rund oder mehrkantig ausgebildet ist. Damit das Gerät
eine weithin sichtbare Wirkung auszuüben vermag, soll der Träger möglichst hochragend
sein. Der Tragkörper a weist oben ein Kopfstück c auf, das den Hohlraum d abdeckt.
In diesem ist beim gezeichneten Ausführungsbeispiel die Stromquelle in Gestalt von
drei Stabbatterien e untergebracht. In Abweichung von der dargestellten Ausbildungsweise
braucht der Innenraum d nicht unbedingt eine Auskleidung f zu besitzen.
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Das Kopfstück c nimmt die Lichtquelle, vornehmlich eine kleine Glühbirne
g, auf. Es mögen in der Regel Kleinglühbirnen genügen, wie sie bei Taschenlampen
Verwendung finden. Vorzugsweise wird eine farbige Birne benutzt, damit sich das
Ruf-und Lichtzeichen auch bei künstlicher Beleuchtung des betreffenden Raumes deutlich
abhebt.
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Es ist selbstverständlich möglich, die Lichtquelle, anstatt sie durch
eine im Träger untergebrachte Batterie zu speisen, an einen Lichtstromkreis anzuschließen,
der dem allgemeinen Stromnetz entnommen oder, um von diesem unabhängig zu sein,
beispielsweise an eine Akkumulatorenanlage angehängt ist. Die beim gezeichneten
Ausführungsbeispiel gewählte . Ausbildung, derart, daß die Batterie im Geräteträger
untergebracht ist, hat aber den Vorteil, daß Kabel und sonstige Stromzu- und -ableitungsorgane
völlig entbehrlich sind, das Gerät mithin nicht ortsgebunden ist.
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Zum Ein- und Ausschalten der Lichtquelle ist jede geeignete Schaltvorrichtung
brauchbar. Besonders vorteilhaft ist es, wenn zusätzliche Schaltmittel vermieden
sind, indem die Glühbirne zwecks Ein- und Ausschaltung höhenverstellbar ist. Aus,
diesem Grunde mag der Schaft h der Glühbirne in einer büchsenartigen Fassung i sitzen
und mit dieser in einer Führung k durch Verschiebung oder durch Schraubung längs
beweglich sein. Es braucht mithin das Glühbirnchen lediglich durch eine kurze Drehbewegung
oder durch einen leichten Druck nach unten so weit hineingeschoben zu werden, bis
der Kontaktknopf l auf den Gegenkontakt der Batterie stößt. Zur Festlegung in dieser
Einschaltstellung können geeignete Rasten m und Gegenrasten n
dienen.
Um eine sichere Kontaktlage während der Einschaltung zu gewährleisten, kann es sich
empfehlen, den Batterien e eine Feder o zuzuordnen.
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Bei solcher Ausbildung, bei welcher dieFührungshülse k entbehrlich
ist, ergibt sich eine besonders einfache Handhabung. Durch einen leichten Druck
auf die Glühbirne ist diese zum Aufleuchten zu bringen, während umgekehrt der Bedienende
durch einen kleinen Zug nach oben das Ausschalten bewirken kann. Es kann aber auch
am Kopfstück c oder am Sockel b ein Druckknopf oder ein Hebel-Schalter angebracht
werden.
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Die Außenfläche des Trägers a, welche eine dauernd sichtbare Schaufläche
ist, trägt eine Mehrzahl kleiner Werbeflächen p, welche in regelmäßiger oder regelloser
Anordnung auf der Umfangsfläche des Tragkörpers a angebracht sein können.
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Die Erfindung kann selbstverständlich auch in anderer Weise, namentlich
in anderer Gestaltung, verwirklicht werden. Es kann dem Träger z. B. anstatt Säulenform
die Gestalt einer Tafel gegeben werden. Dann mögen tunlicheryveise als Stromquelle
flache Taschenlampenbatterien Verwendung finden.
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Ein Tischgerät gemäß der Erfindung ist mit besonderem Vorzug dort
verwendbar, wo eine größere Anzahl von Menschen sich aufhalten und Bedienungs- bzw.
Auskunftspersonal zur Verfügung steht. Es kommt also vornehmlich für Gaststätten,
Hotels, Schankstätten, Speise-, Vortrags- und Versammlungsräume, Gesellschaftszimmer,
Krankenhäuser, Verkehrsstätten, Verkaufshallen usw. in Betracht.
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Das erfindungsgemäße Tischgerät, welches sowohl zum Herbeirufen des
Bedienungs- bzw. Auskunftspersonals brauchbar, als auch für Notbeleuchtungszwecke
verwendbar ist, kann gegebenenfalls auch für Illuminationszwecke herangezogen werden,
z. B. an sommerlichen Abenden auf Terrassen, Veranden u. dgl., ohne daß es dabei
aber seine anderen Zweckbestimmungen einbüßt.