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Klammerstreifen für Verpadçungs- und Kennzeichnungszwedke
Die Erfindung
betrifft einen Klammerstreifen für Verpackungs- und Kennzeichnungszwecke, bei dem
in an sich bekannter Weise der Formhaltung dienende Drähte von Streifen aus Papier,
Metallfolie, Zellglas o. dgl. Stoffen eingeschlossen sind, die Streifen durch Verkleben
zusammengehalten werden und aus dem einzelne Klammern durch Zerteilen des Klammerstreifens
in gleichen Abständen herstellbar sind.
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Die bekannten Klammerstreifen dieser Art weisen durchgehend eine
gleiche Breite auf. Aus Gründen der Erhaltung der erforderlichen Steifigkeit und
aus Schönheitsgründen kann die Breite dieser Klammerstreifen ein gewisses Maß nicht
überschreiten. Die Folge davon ist, daß namentlich bei größeren Gegenständen, die
mit einer aus einem solchen Klammerstreifen erhaltenen Klammer umgeben werden sollen,
die Klammer verhältnismäßig unauffällig bleibt. Aus Reklamegründen ist es aber erwünscht,
daß die Klammer möglichst auffällig wirkt und daß sie mit Worten und bildlichen
Be standteilen in auffälliger Größe versehen wird.
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Dies.kann durch die Erfindung dadurch erreicht werden, daß mindestens
einer der Streifen in gleichen Abständen siegelmarkenartige Verbreiterungen aufweist.
Diese in bezug auf die ganze Länge einer Klammer verhältnismäßig kurze Verbreiterung,
die sich nur nach einer oder nach beiden Seiten in der Querrichtung erstrecken kann,
ermöglicht es, eine aus einem solchen Klammerstreifen hergestellte Klammer in auffälliger,
der Reklame dienstbar gemachter Aufmachung herzu-
stellen, ohne
daß die Quersteifigkeit des Klammerstreifens dadurch beeinträchtigt wird. Für die
in der Längsrichtung der Klammer verhältnismäßig kurze Verbreiterung genügt die
Steifigkeit des verwendeten Stoffes.
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Um ein die Quersteifigkeit nicht beeinträchtigendes Maß kann der
die siegelmarkenartige Verbreiterung aufweisende Streifen auch auf seiner ganzen
Länge breiter sein als der Klammerstreifen.
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Unter gewissen Umständen ist es vorteilhaft, den Klammerstreifen
aus zwei gleich breiten, die Drähte einschließenden Stoffstreifen herzustellen und
auf einen dieser Streifen einen dritten in gleichen Abständen mit siegelmarkenartigen
Verbreiterungen versehenen Streifen aufzukleben, der gegebenenfalls auf seiner ganzen
Länge breiter sein kann als der Klammerstreifen. Dies ist besonders von Vorteil,
wenn der dritte Streifen mit Prägungen versehen ist, weil sich ein vorgeprägter
Streifen und ein zweiter Streifen, die beide die Drähte unmittelbar einschließen
sollen, nicht zur Verbindung miteinander eignen. Die Verbindung muß nämlich, um
die Drähte zwischen den beiden Streifen richtig einzuschließen und um den dauernden
Zusammenhalt der beiden Streifen zu gewährleisten, mit einem Druck geschehen, der
den vorgeprägten Streifen beschädigen würde.
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Demgemäß umfaßt die Erfindung auch das Verfahren zur Herstellung
eines solchen Klammerstreifens, der einen dritten vorgeprägten Streifen aufweist.
Das Verfahren besteht darin, daß dieser dritte mit Prägungen versehene Streifen
nach der Verbindung der Drähte und der diese einschließenden Streifen aufgebracht
wird.
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Es ist an sich gleichgültig, welcher von miteinander zu verbindenden
Streifen des Klammerstreifens mit Klebstoff versehen wird. Wenn aber die aus dem
Klammerstreifen hergestellte Klammer zusätzlich auch noch durch Kleben mit dem von
ihr zu umhüllenden Gegenstand verbunden werden soll, dann ist es zweckmäßig, daß
der mit siegelmarkenc artigen Verbreiterungen versehene und gegebenenfalls auf seiner
ganzen Länge verbreiterte Streifen mit Klebstoff versehen wird, weil dann die über
den Klammerstreifen überstehenden Teile der Rückseite der Siegelmarke und gegebenenfalls
auch noch die sich anschließenden Teile des gegenüber dem eigentlichen Klammerstreifen
verbreiterten Streifens, der die siegelmarkenartige Verbreiterung aufweist, unbedeckte
Klebstofflächen aufweist, die zur Verbindung der Klammer mit dem sie umhüllenden
Gegenstand dienen können.
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Zweckmäßig ist es, daß die Streifen durch einen plastisch bleiben:den
Klebstoff miteinander verbund den werden, damit beim Biegen der Klammer die die
Klammer bildenden Streifen nicht zerreißen.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfin dung beispielsweise
dargestellt. Es zeigt Abb. I ein Schaubild einer aus dem Klammerstreifen durch Teilung
erhaltenen Klammer in Gebrauchsstellung, wobei jedoch der von der Klammer umschlossene
Gegenstand weggelassen ist, Abb. 2 und 3 Vorderseite und Rückseite eines Klammerstreifens,
bei dem ein Streifen gegenüber dem Klammerstreifen auf seiner ganzen Länge verbreitert
ist, Abb. 4 a und 4 b Querschnitte verschiedener Ausführungsformen, Abb. 5 eine
Ausführungsform, bei der der mit siegelmarkenartigen Verbreiterungen versehene Streifen
auf der Rückseite mit Klebstoff versehen ist, Abb. 6 eine Ausführungsform, bei der
die dem mit siegelmarkenartigen Verbreiterungen versehene Streifen zugekehrte Seite
des benachbarten Streifens mit Klebstoff versehen ist.
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Allen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß mindestens einer der den
Klammerstreifen bilden den Streifen 1 in gleichen Abständen mit siegelmarkenartigen
Verbreiterungen 2 versehen ist. In der Zeichnung ist jeweils nur ein Stück des Klammerstreifens
dargestellt, und zwar von einer Länge, die diejenige einer aus dem Klammerstreifen
durch Zerteilen in gleichen Abständen erhaltenen Klammer nicht wesentlich überschreitet.
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Eine Ausführungsform, die einen Querschnitt gemäß Abb. 4b aufweist,
besteht nur aus zwei Stoffstreifen I und 3, die die Drähte 4 unmittelbar einschließen
und von denen der eine I mit den siegelmarkenartigen Verbreiterungen 2 versehen
ist.
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Bei der Ausführungsform gemäß Abb. 4a besteht der Klammerstreifen
aus zwei gleich breiten, die Drähte 4 einschließenden Streifen 3 und 5 und auf einen
dieser Streifen, im dargestellten Beispiel auf den Streifen 5, ist ein dritter in
gleichen Abständen mit siegelmarkenartigen Verbreiterungen 2 versehener Streifen
I aufgeklebt. Diese Ausführungsform wird namentlich benutzt, wenn der dritte Streifen
I mit Prägungen versehen ist, wie sie beispielsweise die Abb. I zeigt.
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Abb. 2 und 3 zeigen die Ausführungsform eines Klammerstreifens, bei
dem der mit den siegelmarkenartigen Verbreiterungen 2 versehene Streifen I auf seiner
ganzen Länge breiter ist als der Klammerstreifen. Eine solche Ausführungsform kann
sowohl entsprechend dem Querschnitt nach Abb. 4b als auch entsprechend dem Querschnitt
nach Abb. qa, d. h. also aus zwei oder drei Streifen, zusammengesetzt sein.
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Abb. 5 zeigt eine Ausführungsform, bei der der mit siegelmarkenartigen
Verbreiterungen 2 versehen Streifen I auf seiner Rückseite mit durch Kreuzschraffur
dargestelltem Klebstoff versehen ist.
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In dieser Weise könnte natürlich auch ein Klammerstreifen gemäß Abb.
2 und 3 ausgebildet sein, d. h. ein Klammerstreifen mit verbreitertem Streifen 1.
Solche Ausführungsformen werden benutzt, wenn die aus den Klammerstreifen erhaltene
Klammer an dem von ihr umhüllten Gegenstand zusätzlich angeklebt werden soll.
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Abb. 6 zeigt eine Ausführungsform, bei der die dem mit siegelmarkenartigen
Verbreiterungen 2 versehenen Streifen I zugekehrte Seite des benachbarten Streifens
5 mit durch Kreuzschraffur dargestelltem Klebstoff versehen ist. Diese Art der Aufbringung
des Klebstoffes könnte natürlich auch bei
einem Klammerstreifen
gemäß Abb. 2 undi 3 verwendet werden. In diesen beiden Fällen würden dann die siegelmarkenartigen
Verbreiterungen 2 (Abb. 6) und sowohl die siegelmarkenartigen Verbreiterungen 2
als auch die über den eigentlichen Klammerstreifen überstehenden Teile des verbreiterten
Streifens I (Abb. 2 und 3) auf ihrer Rückseite nicht mit Klebstoff versehen sein.
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PATENTANSPROCHE: 1. Klammerstreifen für Verpackungs- und Kennzeichnungszwecke,
bei dem der Formhaltung dienende Drähte von Streifen aus Papier, Metallfolie, Zellglas
o. dgl. Stoffen eingeschlossen sind, die Streifen durch Verkleben zusammengehalten
werden und aus dem einzelne Klammern durch Zerteilen des Klammerstreifens in gleichen
Abständen herstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Streifen
(1) in gleichen Abständen siegelmarkenartige Verbreiterungen (2) aufweist.