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Unverletzlidier Siegelverschluß für Pappschadhteln und ähnliche Behälter
Die
vorliegende Erfindung hat einen versiegelbaren und unverletzlichen Verschluß für
Behälter aus faltbarem Flächenmaterial, wie z. B. Papp- oder Kartonschachteln, zum
Gegenstand und bezweckt in der Hauptsache die Anordnung eines Verschlusses, welcher,
um Zugang zu dem Inhalt des Behälters zu erlangen, teilweise zerstört werden muß,
so daß die Wiederbenutzung des Behälters zum Zwecke unbefugter Nachfüllung verhindert
wird.
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Zurzeit werden hierzu die bekannten Bindemittel oder abgestempelte
bzw. versiegelte Banderolen benutzt, wobei die Unverletztheit derselben als Beleg
für die Tatsache dienen soll, daß die Waren irgendwelcher Art enthaltende Packung,
Schachtel 0. dgl. nicht unbefugterweise geöffnet worden ist. Dieses Verfahren zeitigt
mannigfaltige Nachteile, wie z. B. die zusätzlichen Arbeitskosten für die Anbringung
der Sicherungsvorrichtung, sowie die Möglichkeit, letztere mit betrügerischer Absicht
von dem Behälter zu entfernen, um sie durch eine ähnliche Vorrichtung zu ersetzen,
ohne daß das Verbraucherpublikum, welches im allgemeinen sein Augenmerk auf die
augenfällige Unversehrtheit des Behälters richtet und auf kleinere, den eigentlichen
Schutz der Echtheit bildende Einzelheiten nicht zu achten pflegt, auf die vorgenommene
Änderung aufmerksam wird.
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Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht daher in der
Schaffung eines Versiegelungssystems, welches den ganzen Behälter erfaßt, d. h.
bei welchem der Behälter in seiner Gesamtheit ein geschlossenes System bildet, dessen
Öffnung zu einer teilweisen Zerstörung des Behälters zwingt, so daß letzterer danach
für eine Wiederbenutzung im Handel unbrauchbar gemacht wird, zumal wenn ein bestimmte
Merkmale,
wie z. B. Warenzeichen, auf das Erzeugnis bezügliche Aufdrucke usw. tragender Teil
bei der Eröffnung des Behälters, zerstört wird.
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Die Erfindung ist in mehreren beispielsweisen Ausführungsformen in
der Zeichnung dargestellt. In dieser Zeichnung ist Fig. I eine schaubildliche Ansicht
einer erfindung gemäß aus zerreißbarem Werkstoff hergestellten Schachtel in geschlossenem
Zustand; Fig. 2 stellt den Behälter gemäß Fig. I in geöffnetem und teilweise zerstörtem
Zustand dar; Fig. 3 ist eine Variante der Bauart gemäß Fig. I und 2, welche in gestrichelten
Linien die bei Öffnung des Behälters entstehende Zerstörung des Deckels veranschaulicht;
Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, welche auf dem gleichen
Grundgedanken der teilweisen Zerstörung des Behälters beruht; Fig. 5 veranschaulicht
eine Pappschachtel mit einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen unverletzlichen
Verschlusses; Fig. 5 a ist eine Darstellung der geöffneten Schachtel gemäß Fig.
5; Fig. 6 ist die schaubildliche Darstellung einer weiteren Ausführungsform, welche
bei Schiebeschachteln verwendet werden kann, und zwar in geschlossenem Zustand,
während Fig. 6a den Behälter gemäß Fig. 6 in geöffnetem Zustand nach Zerstörung
der versiegelten Verschlußhülle darstellt.
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In sämtlichen Abbildungen werden gleiche oder einander entsprechende
Bauteile mit den gleichen Bezugsnummern bezeichnet, wobei in den aufeinanderfolgenden
Figuren ein oder mehrere Strichzeichen zwecks besserer Unterscheidung hinzugefügt
werden.
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Die Erfindung wird im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß sie
einen Verschlußteil einbegreift, welcher vermöge Zusammenschluß mit mindestens einem
gegenüberliegenden Teil dieses Behälters die Unversehrtheit des letzteren sichert
und zur Eröffnung desselben die Zerstörung eines der zusammengeschlossenen Teile
erfordert.
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Fig. I stellt eine aus einem Deckelteil I und einem Behälterteil
2 bestehende Pappschachtel dar. Die Teile I und 2 sind in ihrer Gesamtheit durch
einen Verschlußteil 3 umgeben; dieser besteht aus einer Schnurschlinge, welche im
Falle des herangezogenen Beispiels mit dem Deckelteil I und dem Behälterteil 2 durch
Einlegen in die Pappschichten derselben ein zusammengehörendes Ganzes bildet. Vorzugsweise
sind die beiden Hauptteile des Behälters, Deckel I und Behälter 2, miteinander vermittels
Heftklammern, Bindemittel oder anderer bekannter Hilfsmittel unlösbar verbunden.
Die Schlinge 3 ist an einer Stelle des Behälters, z. B. vorn (Fig. I) in einem Knoten
4 verknüpft, welcher durch ein Siegel, eine Plombe 5 o. dgl. vervollständigt werden
kann. Die Verbindungsstelle der Schlingenenden kann aber auch im Innern des Werkstoffs
des Behälters durch Einlegen verborgen sein, wobei ein kurzer Teil der Schlinge
3 frei herausragt. Wenn die Packung geöffnet werden soll, übt der Verbraucher einen
Zug auf den herausragenden Teil der Schlinge 3, z. B. den Knoten 4 oder den frei
herausragenden Teil desselben aus, wodurch die Schlinge bestrebt sein wird, die
Verbindung mit dem Werkstoff des Behälterteils I oder 2 zu lösen.
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Da nun die Schlinge 3 mit dem Behälter unlösbar zusammengeschlossen
ist, so wird ein solchermaßen auf die Schlinge ausgeübter Zug ein Zerreißen des
beanspruchten Teiles des Behälters bewirken und so die Öffnung des letzteren anzeigen.
In Fig. 2 wird bei 6 gezeigt, daß der Deckel 1 teilweise aufgerissen ist.
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Diese Zerstörung kann selbst bei flüchtigster Betrachtung von einem
Käufer unmöglich übersehen werden. Es besteht somit eine absolute Gewähr der Echtheit
der solchermaßen verpackten Ware.
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Falls erwünscht, kann die Schlinge 3 mit nur einem der beiden Teile
I und 2 unlösbar verbunden werden oder aber auch auf einen Behälter von verschiedenartiger
Bauweise angebracht werden, z. B. auf einen aus einem einzigen Teil bestehenden
Behälter irgendwelcher geometrischen Form.
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In Fig. 3 ist die Variante veranschaulicht, daß in einer aus dem
Deckel 1' und dem Behälter 2' bestehenden Verpackung die Schlinge 3' in Form eines
flachen Bandes angebracht ist, deren zwei Enden bei 4' an einer Seite des Behälters
miteinander verbunden und durch Siegel oder Plomben 5', wie in gestrichelten Linien
gezeigt, gesichert sind. In gestrichelten Linien wird außerdem gezeigt, wie ein
auf das Bandende 3' ausgeübter Zug das mit dem Werkstoff des Behälters unlösbar
verbundene Band in genau der mit Bezug auf die Fig. I und 2 beschriebene Weise den
Behälter bei 6' aufreißt. In dieser Ausführungsform bestehen die gleichen Möglichkeiten
von Varianten wie mit Bezug auf die vorhergehenden Darstellungen.
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Fig. 4 zeigt eine auf dem gleichen erfinderischen Prinzip der gegenseitigen
Verkettung gegenüberliegender Teile eines Behälters. Letzterer kann aus einem Stück
Flächenmaterial 2" bestehen, welches in geeigneter Weise gefalzt, geleimt und geheftet
ist. Eine den Deckelteil bildende Lasche 1" besitzt ein verjüngtes freies Ende 1a"
welches hinter einem querstehenden Streifen 3" eingeführt ist, d. h. dieser verjüngte
Teil 2" ist unterhalb des Streifens 3" hindurchgesteckt, und sein frei herausragendes,
versiegeltes oder plombiertes Ende 5" ist durch die Versiegelung bzw. Plombe derart
verbreitert, daß sein rückwärtiger Durchtritt durch den Streifen 3" verhindert wird.
Es ist offensichtlich, daß die Öffnung des Behälters gemäß Fig. 4 nur mit Hilfe
der Zerstörung des Querstreifens 3" oder der Lasche tat ermöglicht werden kann.
In beiden Fällen wird die Zerstörung so augenfälliger Elemente den Behälter für
Handelszwecke unbrauchbar machen.
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Die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen unlösbaren Verbindung
an einem flachen Behälter ähnlich demjenigen der Fig. I und 3, bei welchem das Deckelelement
I"' in seinem Innern ein Behälterelement 2"' aufnimmt, wird in den Fig. 5 und 5a
veranschaulicht. In diesem Falle ist der Behälterteil 2"' als vollständig in den
Hohlraum des Deckelelements I"' eingeschoben. Der Behälterteil 2"' besitzt als unlösbaren
Bestandteil einen Schließstreifen 3"', welcher in Bandform ausgebildet ist und dessen
zwei Enden oberhalb des Deckelteils I"' sich ver-
einigen, indem
sie miteinander an der Stelle 4"' verbunden sind und mit einem Siegel oder einer
Plombe 5"' versehen werden können. Nur die Zerstörung des bandförmigen Schließstreifens
3"' gestattet den Behälterteil 2"' aus dem Deckteil I"' herauszuschieben.
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Falls erwünscht, kann die Anordnung des Schließstreifens 3"' umgekehrt
werden, indem dieser als Bestandteil des Deckteils I"' ausgebildet ist und seine
Enden unterhalb des Behälterteiles 2"'vereinigt werden. Diese Bauweise kann auch
für den Behälter der in Fig. I und 3 veranschaulichten Art angewendet werden.
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Eine der Vorerwähnten ähnliche Bauweise wird ebenfalls für eine Schiebeschachtel
angewendet, der Art, in welcher ein an beiden Enden offener äußerer oder Deckteil
I"" einen Behälterteil 2"" enthält, welcher dazu befähigt ist, durch irgendeines
der beiden offenen Enden des äußeren Deckteils I"" herausgeschoben zu werden und
so seine Öffnung bloßzulegen. In einem Behälter dieser Art besitzt der den Inhalt
aufzunehmende Teil als untrennbaren Bestandteil seines Bodens und beider Seitenwände,
welche in dem verschlossenen Zustand des Behälters die Endöffnungen des Deckelements
I"" schließen, den bandförmigen Schließstreifen 3"" dessen Enden durch Hindurchstecken
eines in das Andere, an der Stelle 4"" miteinander verbunden und vermittels eines
Siegels oder einer Plombe 5"" gesichert werden.
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Die Enden des Schließstreifens 3"" werden über der Oberfläche des
Deckelements I"" miteinander vereinigt. Die Verschiebung des Behälterteiles 2""
erheischt unter solchen Umständen als unerläßliche Bedingung die zuvorige Zerstörung
des Bandes 3"".
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Die solchermaßen bewirkte Unterbrechung des Streifens 3"" zeigt in
augenfälliger Weise die gewaltsame Öffnung des Behälters an und macht letzteren
völlig unbrauchbar für seine Wiederbenutzung zu Handelszwecken.
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Es ist selbstverständlich möglich, weitere Varianten in bezug auf
Einzelheiten der Form in der praktischen Ausführung des Erfindungsgegenstandes vorzunehmen.
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PATENTANSPRT7CHE: 1. Unverletzlicher Siegelverschluß für Pappschachteln
und ähnliche Behälter aus zerreißbaren Flächengebilden, dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter einen Deckel, welcher eine von den übrigen, den Hohlraum begrenzenden
Wänden getrennte Wand bildet, einbegreift und daß besagter Deckel ein einen unlösbaren
Bestandteil bildendes Band einbegreift, welches ein zur Herstellung des Verschlusses
bestimmtes, zum Zusammenschluß mit einem freien Teil des eigentlichen Behälters
befähigtes Ende aufweist, wobei dieses Band ein Zerreißen des Deckel- bzw. Behälterteiles
bewirkt.