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DE816075C - Unverletzlicher Siegelverschluss fuer Pappschachteln und aehnliche Behaelter - Google Patents

Unverletzlicher Siegelverschluss fuer Pappschachteln und aehnliche Behaelter

Info

Publication number
DE816075C
DE816075C DEP51160A DEP0051160A DE816075C DE 816075 C DE816075 C DE 816075C DE P51160 A DEP51160 A DE P51160A DE P0051160 A DEP0051160 A DE P0051160A DE 816075 C DE816075 C DE 816075C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
seal
cardboard boxes
inviolable
tearable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEP51160A
Other languages
English (en)
Inventor
Antonio Hector Demarco
Francisco Juan Antonio Korinek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEP51160A priority Critical patent/DE816075C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE816075C publication Critical patent/DE816075C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/10Container closures formed after filling

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

  • Unverletzlidier Siegelverschluß für Pappschadhteln und ähnliche Behälter Die vorliegende Erfindung hat einen versiegelbaren und unverletzlichen Verschluß für Behälter aus faltbarem Flächenmaterial, wie z. B. Papp- oder Kartonschachteln, zum Gegenstand und bezweckt in der Hauptsache die Anordnung eines Verschlusses, welcher, um Zugang zu dem Inhalt des Behälters zu erlangen, teilweise zerstört werden muß, so daß die Wiederbenutzung des Behälters zum Zwecke unbefugter Nachfüllung verhindert wird.
  • Zurzeit werden hierzu die bekannten Bindemittel oder abgestempelte bzw. versiegelte Banderolen benutzt, wobei die Unverletztheit derselben als Beleg für die Tatsache dienen soll, daß die Waren irgendwelcher Art enthaltende Packung, Schachtel 0. dgl. nicht unbefugterweise geöffnet worden ist. Dieses Verfahren zeitigt mannigfaltige Nachteile, wie z. B. die zusätzlichen Arbeitskosten für die Anbringung der Sicherungsvorrichtung, sowie die Möglichkeit, letztere mit betrügerischer Absicht von dem Behälter zu entfernen, um sie durch eine ähnliche Vorrichtung zu ersetzen, ohne daß das Verbraucherpublikum, welches im allgemeinen sein Augenmerk auf die augenfällige Unversehrtheit des Behälters richtet und auf kleinere, den eigentlichen Schutz der Echtheit bildende Einzelheiten nicht zu achten pflegt, auf die vorgenommene Änderung aufmerksam wird.
  • Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Schaffung eines Versiegelungssystems, welches den ganzen Behälter erfaßt, d. h. bei welchem der Behälter in seiner Gesamtheit ein geschlossenes System bildet, dessen Öffnung zu einer teilweisen Zerstörung des Behälters zwingt, so daß letzterer danach für eine Wiederbenutzung im Handel unbrauchbar gemacht wird, zumal wenn ein bestimmte Merkmale, wie z. B. Warenzeichen, auf das Erzeugnis bezügliche Aufdrucke usw. tragender Teil bei der Eröffnung des Behälters, zerstört wird.
  • Die Erfindung ist in mehreren beispielsweisen Ausführungsformen in der Zeichnung dargestellt. In dieser Zeichnung ist Fig. I eine schaubildliche Ansicht einer erfindung gemäß aus zerreißbarem Werkstoff hergestellten Schachtel in geschlossenem Zustand; Fig. 2 stellt den Behälter gemäß Fig. I in geöffnetem und teilweise zerstörtem Zustand dar; Fig. 3 ist eine Variante der Bauart gemäß Fig. I und 2, welche in gestrichelten Linien die bei Öffnung des Behälters entstehende Zerstörung des Deckels veranschaulicht; Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, welche auf dem gleichen Grundgedanken der teilweisen Zerstörung des Behälters beruht; Fig. 5 veranschaulicht eine Pappschachtel mit einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen unverletzlichen Verschlusses; Fig. 5 a ist eine Darstellung der geöffneten Schachtel gemäß Fig. 5; Fig. 6 ist die schaubildliche Darstellung einer weiteren Ausführungsform, welche bei Schiebeschachteln verwendet werden kann, und zwar in geschlossenem Zustand, während Fig. 6a den Behälter gemäß Fig. 6 in geöffnetem Zustand nach Zerstörung der versiegelten Verschlußhülle darstellt.
  • In sämtlichen Abbildungen werden gleiche oder einander entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugsnummern bezeichnet, wobei in den aufeinanderfolgenden Figuren ein oder mehrere Strichzeichen zwecks besserer Unterscheidung hinzugefügt werden.
  • Die Erfindung wird im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Verschlußteil einbegreift, welcher vermöge Zusammenschluß mit mindestens einem gegenüberliegenden Teil dieses Behälters die Unversehrtheit des letzteren sichert und zur Eröffnung desselben die Zerstörung eines der zusammengeschlossenen Teile erfordert.
  • Fig. I stellt eine aus einem Deckelteil I und einem Behälterteil 2 bestehende Pappschachtel dar. Die Teile I und 2 sind in ihrer Gesamtheit durch einen Verschlußteil 3 umgeben; dieser besteht aus einer Schnurschlinge, welche im Falle des herangezogenen Beispiels mit dem Deckelteil I und dem Behälterteil 2 durch Einlegen in die Pappschichten derselben ein zusammengehörendes Ganzes bildet. Vorzugsweise sind die beiden Hauptteile des Behälters, Deckel I und Behälter 2, miteinander vermittels Heftklammern, Bindemittel oder anderer bekannter Hilfsmittel unlösbar verbunden. Die Schlinge 3 ist an einer Stelle des Behälters, z. B. vorn (Fig. I) in einem Knoten 4 verknüpft, welcher durch ein Siegel, eine Plombe 5 o. dgl. vervollständigt werden kann. Die Verbindungsstelle der Schlingenenden kann aber auch im Innern des Werkstoffs des Behälters durch Einlegen verborgen sein, wobei ein kurzer Teil der Schlinge 3 frei herausragt. Wenn die Packung geöffnet werden soll, übt der Verbraucher einen Zug auf den herausragenden Teil der Schlinge 3, z. B. den Knoten 4 oder den frei herausragenden Teil desselben aus, wodurch die Schlinge bestrebt sein wird, die Verbindung mit dem Werkstoff des Behälterteils I oder 2 zu lösen.
  • Da nun die Schlinge 3 mit dem Behälter unlösbar zusammengeschlossen ist, so wird ein solchermaßen auf die Schlinge ausgeübter Zug ein Zerreißen des beanspruchten Teiles des Behälters bewirken und so die Öffnung des letzteren anzeigen. In Fig. 2 wird bei 6 gezeigt, daß der Deckel 1 teilweise aufgerissen ist.
  • Diese Zerstörung kann selbst bei flüchtigster Betrachtung von einem Käufer unmöglich übersehen werden. Es besteht somit eine absolute Gewähr der Echtheit der solchermaßen verpackten Ware.
  • Falls erwünscht, kann die Schlinge 3 mit nur einem der beiden Teile I und 2 unlösbar verbunden werden oder aber auch auf einen Behälter von verschiedenartiger Bauweise angebracht werden, z. B. auf einen aus einem einzigen Teil bestehenden Behälter irgendwelcher geometrischen Form.
  • In Fig. 3 ist die Variante veranschaulicht, daß in einer aus dem Deckel 1' und dem Behälter 2' bestehenden Verpackung die Schlinge 3' in Form eines flachen Bandes angebracht ist, deren zwei Enden bei 4' an einer Seite des Behälters miteinander verbunden und durch Siegel oder Plomben 5', wie in gestrichelten Linien gezeigt, gesichert sind. In gestrichelten Linien wird außerdem gezeigt, wie ein auf das Bandende 3' ausgeübter Zug das mit dem Werkstoff des Behälters unlösbar verbundene Band in genau der mit Bezug auf die Fig. I und 2 beschriebene Weise den Behälter bei 6' aufreißt. In dieser Ausführungsform bestehen die gleichen Möglichkeiten von Varianten wie mit Bezug auf die vorhergehenden Darstellungen.
  • Fig. 4 zeigt eine auf dem gleichen erfinderischen Prinzip der gegenseitigen Verkettung gegenüberliegender Teile eines Behälters. Letzterer kann aus einem Stück Flächenmaterial 2" bestehen, welches in geeigneter Weise gefalzt, geleimt und geheftet ist. Eine den Deckelteil bildende Lasche 1" besitzt ein verjüngtes freies Ende 1a" welches hinter einem querstehenden Streifen 3" eingeführt ist, d. h. dieser verjüngte Teil 2" ist unterhalb des Streifens 3" hindurchgesteckt, und sein frei herausragendes, versiegeltes oder plombiertes Ende 5" ist durch die Versiegelung bzw. Plombe derart verbreitert, daß sein rückwärtiger Durchtritt durch den Streifen 3" verhindert wird. Es ist offensichtlich, daß die Öffnung des Behälters gemäß Fig. 4 nur mit Hilfe der Zerstörung des Querstreifens 3" oder der Lasche tat ermöglicht werden kann. In beiden Fällen wird die Zerstörung so augenfälliger Elemente den Behälter für Handelszwecke unbrauchbar machen.
  • Die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen unlösbaren Verbindung an einem flachen Behälter ähnlich demjenigen der Fig. I und 3, bei welchem das Deckelelement I"' in seinem Innern ein Behälterelement 2"' aufnimmt, wird in den Fig. 5 und 5a veranschaulicht. In diesem Falle ist der Behälterteil 2"' als vollständig in den Hohlraum des Deckelelements I"' eingeschoben. Der Behälterteil 2"' besitzt als unlösbaren Bestandteil einen Schließstreifen 3"', welcher in Bandform ausgebildet ist und dessen zwei Enden oberhalb des Deckelteils I"' sich ver- einigen, indem sie miteinander an der Stelle 4"' verbunden sind und mit einem Siegel oder einer Plombe 5"' versehen werden können. Nur die Zerstörung des bandförmigen Schließstreifens 3"' gestattet den Behälterteil 2"' aus dem Deckteil I"' herauszuschieben.
  • Falls erwünscht, kann die Anordnung des Schließstreifens 3"' umgekehrt werden, indem dieser als Bestandteil des Deckteils I"' ausgebildet ist und seine Enden unterhalb des Behälterteiles 2"'vereinigt werden. Diese Bauweise kann auch für den Behälter der in Fig. I und 3 veranschaulichten Art angewendet werden.
  • Eine der Vorerwähnten ähnliche Bauweise wird ebenfalls für eine Schiebeschachtel angewendet, der Art, in welcher ein an beiden Enden offener äußerer oder Deckteil I"" einen Behälterteil 2"" enthält, welcher dazu befähigt ist, durch irgendeines der beiden offenen Enden des äußeren Deckteils I"" herausgeschoben zu werden und so seine Öffnung bloßzulegen. In einem Behälter dieser Art besitzt der den Inhalt aufzunehmende Teil als untrennbaren Bestandteil seines Bodens und beider Seitenwände, welche in dem verschlossenen Zustand des Behälters die Endöffnungen des Deckelements I"" schließen, den bandförmigen Schließstreifen 3"" dessen Enden durch Hindurchstecken eines in das Andere, an der Stelle 4"" miteinander verbunden und vermittels eines Siegels oder einer Plombe 5"" gesichert werden.
  • Die Enden des Schließstreifens 3"" werden über der Oberfläche des Deckelements I"" miteinander vereinigt. Die Verschiebung des Behälterteiles 2"" erheischt unter solchen Umständen als unerläßliche Bedingung die zuvorige Zerstörung des Bandes 3"".
  • Die solchermaßen bewirkte Unterbrechung des Streifens 3"" zeigt in augenfälliger Weise die gewaltsame Öffnung des Behälters an und macht letzteren völlig unbrauchbar für seine Wiederbenutzung zu Handelszwecken.
  • Es ist selbstverständlich möglich, weitere Varianten in bezug auf Einzelheiten der Form in der praktischen Ausführung des Erfindungsgegenstandes vorzunehmen.
  • PATENTANSPRT7CHE: 1. Unverletzlicher Siegelverschluß für Pappschachteln und ähnliche Behälter aus zerreißbaren Flächengebilden, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter einen Deckel, welcher eine von den übrigen, den Hohlraum begrenzenden Wänden getrennte Wand bildet, einbegreift und daß besagter Deckel ein einen unlösbaren Bestandteil bildendes Band einbegreift, welches ein zur Herstellung des Verschlusses bestimmtes, zum Zusammenschluß mit einem freien Teil des eigentlichen Behälters befähigtes Ende aufweist, wobei dieses Band ein Zerreißen des Deckel- bzw. Behälterteiles bewirkt.

Claims (1)

  1. 2. Unverletzlicher Siegelverschluß für Pappschachteln und ähnliche Behälter aus zerreißbaren Flächengebilden gemäß Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Band aus einer durch eine Schnur gebildeten Schlinge besteht, welche zwischen den Schichten des Flächenmaterials eingeführt ist und den Behälter endlos umgibt.
    3. Unverletzlicher Siegelverschluß für Pappschachteln und ähnliche Behälter aus zerreißbaren Flächengebilden gemäß Anspruchs, dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Band durch eine bandförmige, zwischen den Schichten des Flächenmaterials eingeführte und den Behälter endlos umgebende Schlinge gebildet ist.
    4. Unverletzlicher Siegelverschluß für Pappschachteln und ähnliche Behälter aus zerreißbaren Flächengebilden gemäß Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß eines dieser Bänder aus einer unterhalb eines quer zu ihm verlaufenden und einen unlösbaren Teil des Behälters bildenden Schließstreifens hindurchgeführte Verlängerung des Behälterdeckels besteht, wobei der herausragende Teil dieser Deckelverlängerung durch ein Siegel bzw. eine Plombe verbreitert wird, dessen bzw. deren Breite die lichte Weite des durch besagten Schließstreifen gebildeten Zwischenraumes überschreitet.
    5. Unverletzlicher Siegelverschluß für Pappschachteln und ähnliche Behälter aus zerreißbaren Flächengebilden gemäß irgendeinem der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß besagter Schließstreifen eine mit Siegel bzw.
    Plombe versehene Verbindung einbegreift.
    6. Unverletzlicher Siegelverschluß für Pappschachteln und ähnliche Behälter aus zerreißbaren Flächengebilden gemäß Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Band einen unlösbaren Teil eines der Elemente (Deckel- bzw. Behälterelement) der durch diese Teile gebildeten Verpackung bildet, wobei die freien Enden des genannten Bandes über dem anderen dieser Elemente vermittels Siegel oder Plombe verbunden werden.
DEP51160A 1949-08-06 1949-08-06 Unverletzlicher Siegelverschluss fuer Pappschachteln und aehnliche Behaelter Expired DE816075C (de)

Priority Applications (1)

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DEP51160A DE816075C (de) 1949-08-06 1949-08-06 Unverletzlicher Siegelverschluss fuer Pappschachteln und aehnliche Behaelter

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DEP51160A DE816075C (de) 1949-08-06 1949-08-06 Unverletzlicher Siegelverschluss fuer Pappschachteln und aehnliche Behaelter

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE816075C true DE816075C (de) 1951-10-08

Family

ID=7384893

Family Applications (1)

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DEP51160A Expired DE816075C (de) 1949-08-06 1949-08-06 Unverletzlicher Siegelverschluss fuer Pappschachteln und aehnliche Behaelter

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE816075C (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2741420A (en) * 1952-10-21 1956-04-10 Eugene T Bodard Carry cord handle
US2975954A (en) * 1959-05-15 1961-03-21 George C Sparks Easy-opening setup box

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2741420A (en) * 1952-10-21 1956-04-10 Eugene T Bodard Carry cord handle
US2975954A (en) * 1959-05-15 1961-03-21 George C Sparks Easy-opening setup box

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