CH287738A - Verpackung. - Google Patents
Verpackung.Info
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- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B65D77/22—Details
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Description
Verpackung. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung mit zwei sich zu einem geschlossenen Hohlkörper ergänzenden Behälterteilen, wobei zum Beispiel der eine Teil eine den eigentlichen Hohlraum umgrenzende Schachtel und der andere Teil den Deckel dazu bilden kann. Es können auch beide Teile Hohlräume umgrenzen, die sich zu einem Ganzen vereinigen. Die Erfindung bezweckt eine mit versiegeltem Verschluss versehene Verpackung zu schaffen, welche in zuverlässiger Weise die Wiederbenützung derselben durch Unbefugte mit der Absicht des unlauteren Wettbewerbes unbrauchbar macht, wenn versucht wird, sie ohne Zerstörung des Siegelverschlusses zu öffnen. Zur Zeit werden hierzu die bekannten Bindemittel oder abgestempelte bzw. versiegelte Banderolen benutzt, wobei die Unverletztheit derselben als Beleg für die Tatsache dienen soll, dass die Waren irgendwelcher Art enthaltende Verpackung nicht unbefugterweise geöffnet worden ist. Dieses Verfahren zeitigt mannigfaltige Nachteile, wie zum Beispiel die zusätzlichen Arbeitskosten für die Anbringung der Sicherungsvorrichtung sowie die Möglichkeit, letztere mit betrügerischer Absicht von der Verpackung zu entfernen, um sie durch eine ähnliche Vorrichtung zu ersetzen, ohne dass das Verbraucherpublikum, welches im allgemeinen sein Augenmerk auf die augenfällige Unversehrtheit der Verpackung richtet, und auf kleinere, den eigentlichen Schutz der Echtheit bildende Einzelheiten nicht zu achten pflegt, auf die vorgenommene Änderung aufmerksam wird. Die erfindungsgemässe Verpackung ist dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der zwei sich zu einem geschlossenen Hohlkörper ergänzenden Teile als integrierender Bestandteil einen biegsamen Verschlussteil aufweist, dessen freies Ende zum Verschliessen der Verpackung durch eine Öse zu ziehen und zu versiegeln ist, das Ganze derart, dass eine Ablösung des Verschlussteils zwecks Öffnens der Verpackung ohne Zerstörung des Siegels nur unter Zerstörung wenigstens eines der drei genannten Teile durchführbar ist. Im folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser Zeichnung ist Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht einer Schachtel in geschlossenem Zustand. Fig. 2 stellt die Schachtel gemäss Fig. 1 in geöffnetem und teilweise zerstörtem Zustand dar. Fig. 3 ist eine Variante der Bauart gemäss Fig. 1 und 2, welche in gestrichelten Linien die bei Öffnung der Verpackung entstehende Zerstörung des Schachteldeckels veranschaulicht. Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, welche auf dem gleichen Grundgedanken der teilweisen Zerstörung der Verpackung beruht. Fig. 5 veranschaulicht eine Pappschachtel mit einer andern Ausführungsform des Siegelverschlusses. Fig. 5a ist eine Darstellung der geöffneten Schachtel gemäss Fig. 5. Fig. 6 ist die schaubildliche Darstellung einer weiteren Ausführungsform, welche bei Schiebeschachteln verwendet werden kann, und zwar in geschlossenem Zustand, während Fig. 6o die Verpackung gemäss Fig. 6 in geöffnetem Zustand nach Zerstörung der versiegelten Verschlusshülle darstellt. In sämtlichen Abbildungen sind gleiche oder einander entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugsnummern versehen, wobei in den aufeinanderfolgenden Figuren ein oder mehrere Indexstriche zwecks besserer Unterscheidung hinzugefügt sind. Fig. 1 stellt eine aus den Teilen 1 und 2 bestehe. nde-Pappschachtel dar. Die Behälterteile 1 und 2 sind in ihrer Gesamtheit durch einen n Verschlussteil 3 umgeben; dieser besteht aus einer Schnurschlinge, welche mit dem Deckel 1 und dem Behälterteil 2 durch Einlegen in die Pappschichten derselben ein als unlösbarer Bestandteil derselben ausgebildetes biegsames Organ bildet. Vorzugsweise sind die beiden Teile 1 und 2 der Schachtel miteinander vermittels Heftklammern, Bindemittel oder anderer bekannter Hilfsmittel verbunden. Durch das eine Öse bildende Schlingenende 3 ist an einer Stelle der Schachtel, zum Beispiel vorn (Fig. 1), das andere Schnurende hindurchgezogen, verknüpft und durch eine Plombe 5 versiegelt. Die Verbindungsstelle der Schlingenenden kann aber auch im Innern des Werkstoffes des Behälters durch Einlegen verborgen sein, wobei ein kurzer Teil der Schlinge 3 frei herausragt. Wenn die Verpackung geöffnet werden soll, übt der Verbraucher nach Zerstörung der Versiegelung einen Zug auf den herausragenden Teil der Schlinge 3 aus, wodurch durch Zerreissen des beanspruchten Behälterteils die Verpakkung aufgerissen wird. In Fig. 2 wird bei 6 gezeigt, dass der Deckel 1 teilweise aufgerissen ist. Diese Zerstörung kann selbst bei flüchtig ster Betrachtung von einem Käufer unmöglich übersehen werden. Es besteht somit eine absolute Gewähr der Echtheit der solchermassen verpackten Ware. Falls erwünscht. kann die Schlinge 3 mit nur einem der beiden Teile 1 und 2 unlösbar verbunden werden. In Fig. 3 ist eine Variante veranschaulicht, bei der in einer aus dem Deckel 1' und dem Behälterteil 9.'bestehenden Verpackung die Schlinge 3' in Form eines flachen Bandes angebracht ist deren zwei Enden bei 4' an einer Seite des Behälters miteinander verbunden sind. indem das eine verdrillte Ende durch eine Öse am andern Ende gezogen und durch ein Siegel, zum Beispiel Plombe 5'. wie in gestrichelten Linien gezeigt. gesichert ist. In gestrichelten Linien wird ausserdem gezeigt, wie ein auf das Bandende 3' ausgeübter Zug das mit dem Werkstoff des Behälters unlösbar verbundene Band in genau der mit Bezug auf die Fig. 1 und 2 beschriebenen Weise den Behälter bei 6'aufreisst. In dieser Ausführungsform bestehen die gleichen Möglichkeiten von Varianten wie in bezug auf die vorhergehenden Darstellungen. Fig. 4 zeigt eine Verpackung. welche aus einem Stück Karton 2" besteht, welches in geeigneter Form gefalzt, geleimt und geheftet ist. Eine den Deckelteil bildende Lasche 1" besitzt ein verjüngtes freies Ende la". welches durch eine aus einem querstehenden Streifen 3" gebildete Öse hindurchgeführt ist wobei sein frei herausragendes Ende 5" durch die Versiegelung bzw. Plombe derart verbreitert ist, dass sein rückwärtiger Durchtritt durch die Öse 3" verhindert wird. Es ist offensichtlich, dass die Öffnung der Verpakkung gemäss Fig. 4 nur mit Hilfe der Zerstörung des Querstreifens 3" oder der Lasche la" ermöglicht werden kann. In beiden Fällen wird die Zerstörung so augenfälliger Elemente die Verpackung für Handelszwecke unbrauchbar machen. Beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 5 und 5a ist der Behälterteil 9"'vollständig in den Hohlraum des Deckels 1"'eingeschoben. Der Behälterteil 2"' besitzt als unlösbaren Bestandteil einen Verschklssstreifen 3"', welcher in Bandform ausgebildet ist und dessen zwei Enden oberhalb des Deckelteils 1"' sich vereinigen, indem das eine Ende durch eine Öse am andern Ende hindurchgezogen und mit einem Siegel .5"' versehen ist. Nur die Zerstörung des bandförmigen Verschlussstreifens 3"' gestattet, den Behälterteil 2"' aus dem Deckel 1"' herauszuschieben. Falls erwünscht, kann die Anordnung des Verschlussstreifens 3"' umgekehrt werden, indem dieser als Bestandteil des Deckteils 1"' ausgebildet ist und seine Enden unterhalb des Behälterteils 2"'vereinigt werden. Eine ähnliche Bauweise wird ebenfalls für die in Fig. 6 und 6a gezeigte Schiebeschachtel angewendet, bei welcher der Behälterteil 2"" an irgendeinem der beiden offenen Enden des Deckelteils 1"" herausgeschoben werden kann, um seinen Inhalt blosszulegen. In einer Verpackung dieser Art besitzt der den Inhalt aufzunehmende Teil als Bestandteil seines Bodens und beider Seitenwände, welche im verschlossenen Zustand der Schachtel die Endöffnungen des Deckels 1"" schliessen, den bandförmigen Verschlussstreifen 3"", dessen Enden in derselben Weise, wie in Fig. 5 gezeigt, miteinander verbunden sind. Die Verschiebung des Behälterteils 2"" erheischt unter solchen Umständen als unerlässliche Bedingung die zuvorige Zerstörung des Bandes 3"". Die solchermassen bewirkte Zerreissung des Streifens 3"" zeigt in augen fälliger Weise die gewaltsame Öffnung der Verpackung an und macht letztere völlig unbrauchbar für unlautere Wiederbenutzung zu Handelszwecken.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH: Verpackung mit zwei sich zu einem geschlossenen Hohlkörper ergänzenden Teilen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer dieser Teile als integrierender Bestandteil einen biegsamen Verschlussteil aufweist, dessen freies Ende zum Verschliessen der Verpackung durch eine Öse zu ziehen und zu versiegeln ist, das Ganze derart, dass eine Ablösung des Verschlussteils zwecks Öffnens der Verpackung ohne Zerstörung des Siegels nur unter Zerstörung wenigstens eines der drei genannten Teile durchführbar ist.UNTERANSPRÜCHE: 1. Verpackung gemäss Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkörperteile aus geschichtetem Material bestehen und dass der Verschlussteil aus einem zwischen den Materialschichten dieser Hohlkörperteile eingebetteten, diese Teile umgebenden Strang von grösserer Zerreissfestigkeit als das geschichtete Material besteht und dass dessen Enden an einem Trennungsrand beider Hohlkörperteile blossliegen, wobei das eine Ende eine Öse bildet, durch welche das andere Ende zum Verschliessen der Verpackung hindurchzuziehen und mit einem Siegel zu versehen ist (Fig. 1, 2).2. Verpackung gemäss Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der biegsame Verschlussteil aus einem Band mit grösserer Zerreissfestigkeit als das Material der Hohlkörperteile besteht und so in dem Material der Hohlkörperteile eingelagert ist, dass er diese Hohlkörperteile umfasst und dass seine Enden an einem Trennungsrand der beiden Hohlkörperteile frei liegen, wobei das eine dieser Enden eine Öse bildet, durch welche das andere Ende zum Verschliessen der Verpackung hindurchzuziehen und mit einem Siegel zu versehen ist (Fig. 3).3. Verpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Hohlkörperteile den eigentlichen, nach oben offenen Verpackungshohlraum umgrenzt, während der andere Hohlkörperteil als Klappdeckel ausgebildet mit dem erstgenannten Hohlkörperteil längs einer seiner Kanten zusammenhängt und einen streifenartigen Fortsatz aufweist, welcher den biegsamen Verschlussteil bildet, dessen Ende zum Verschliessen der Verpackung durch eine am ersten Hohlkörperteil befestigte Öse zu ziehen und mit einem Siegel zu versehen ist (Fig. 4).4. Verpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Hohl körperteile (2"') eine rechteckige, oben offene Schachtel bildet, während der andere Hohlkörperteil einen prismatischen, an beiden Stirnseiten offenen, als Schiebedeckel dienenden Hohlkörper (1"') bildet, der über die Schachtel geschoben werden kann, und dass der Boden der Schachtel auf beiden Stirnseiten streifenförmige biegsame Fortsätze (3"') aufweist, die zum Verschliessen der Verpakkung von beiden Stirnseiten um die Oberseite des aufgeschobenen prismatischen Hohlkörpers herumzulegen sind, wobei das Ende des einen dieser Fortsätze als Öse ausgebildet ist, durch welche das Ende (4"') des andern Fortsatzes hindurchzuziehen und mit einem Siegel (5"') zu versehen ist.5. Verpackung nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Fortsätze des Schachtelbodens an den Stirnflächen der Schachtel festgeklebt sind (Fig. 6, 6a).
Applications Claiming Priority (1)
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