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DE815813C - Gehaeuse fuer elektrische Unterputzmontage-Geraete - Google Patents

Gehaeuse fuer elektrische Unterputzmontage-Geraete

Info

Publication number
DE815813C
DE815813C DEB1821A DEB0001821A DE815813C DE 815813 C DE815813 C DE 815813C DE B1821 A DEB1821 A DE B1821A DE B0001821 A DEB0001821 A DE B0001821A DE 815813 C DE815813 C DE 815813C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
side walls
housing according
wall
parts
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEB1821A
Other languages
English (en)
Inventor
Robert Berker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEB1821A priority Critical patent/DE815813C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE815813C publication Critical patent/DE815813C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/12Distribution boxes; Connection or junction boxes for flush mounting
    • H02G3/121Distribution boxes; Connection or junction boxes for flush mounting in plain walls

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Description

  • Gehäuse für elektrische Unterputzmontage-Geräte Vorliegende Erfindung bezieht sich auf Gehäuse für elektrische LTnterl>utzinontage-Geräte.
  • Es sind bereits sogenannte Unterputzdosen aus verbleitem Stahlblech mit und ohne Isolierauskleidung und aus Isolierpreßstoff bekannt. Diese Dosen bestehen aus einem kreisförmigen, quadratischen oder ähnlich geformten Mantel und einem mit diesem einteiligen Boden, die zusammen den Hohlraum für die Aufnahme des Gerätes ergeben. Es ist weiter bekannt, diese Dosen aneinanderzureihen oder sie zu mehreren Stücken zusammenzupressen, wobei auch vorgesehen wurde, daß eine beliebige Zahl von Dosen von der in einem Preßvorgang hergestellten Dosenreihe abgebrochen werden kann, etwa wie die Stückchen bei einer Tafel Schokolade.
  • Bekannt sind ferner einteilige Dosen, die zur Aufnahme mehrerer Geräte dienen. Schließlich ist bekannt, diese Dosen mit Rohreinführungen für Isolierrohr oder Flachleitungen zu versehen.
  • Alle diese Dosen werden in bekannter Weise vor dem Verputzen so in die Wand gingesetzt, daß ihr Vorderrand mit der Oberfläche des danach aufzubringenden Putzes nahezu bündig liegt und die Dosenöffnung freiliegt.
  • Dies hat den Nachteil, daß meist Mörtel beim Putzen in die Dose kommt, deren Isolierauskleidung beim Entfernen dieser Mörtelteile leicht beschädigt wird, und daß bei Flachleitungsmontage die Leitungsenden mit Putz beworfen werden, wodurch die Leitungen beschädigt werden können.
  • Um diesen Nachteil zu vermeiden, wurde weiter bereits vorgeschlagen, Isolierdosen mit einem ausbrechbaren Boden mit der offenen Seite der Wand zugekehrt zu montieren (Stülpdose), so daß die der Aufnahme der Geräte dienende Putznische vor dem Eindringen bzw. die darin untergebrachten Leitungsenden vor der Einwirkung des Mörtels beim Verputzen der Wand geschützt sind. Diese Dosen eignen sich sehr gut, wenn ihr Rand auf einer ebenen Fläche, z. B. der Rohbauwand, aufliegt. Ihr Zweck ist jedoch verfehlt, wenn die Dosen in die Wand hineinragen müssen, weil sie tiefer als die Putzstärke 'sind. In diesem Falle muß eine Öffnung in die Wand gestemmt werden, deren Sohle nie ganz eben sein kann. Dann dringt der Putz von der Wandseite in die Dose ein. Um diesen Nachteil abzustellen und doch die Vorteile, der Stülpdose zu erhalten, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, derartige Dosen mehrteilig bzw. vollkommen geschlossen herzustellen, wobei wiederum ein Teil der mit der Putzoberfläche bündig liegenden Grundfläche der Dose zum Ausbrechen bzw. Lostrennen perforiert ist.
  • Zum besseren Verständnis des Wesens der Erfindung wird eine beispielsweise Ausführungsform derselben an Hand der Zeichnung beschrieben, wobei das Gehäuse beispielsweise aus Isolierpreßstoff hergestellt ist.
  • Das Gehäuse, im folgenden kurz Dose genannt, besteht aus zwei U-förmigen Teilen a und b, von denen jeder drei Seiten der Dose besitzt. Der Dosenoberteil a, in Abb. i im Schnitt A-B und in Abb. 2 im Grundriß dargestellt, besitzt beispielsweise die mit der Putzoberfläche bündig liegende und mit ihr eine Ebene bildende Dosenwand c, aus welcher eine genau begrenzte, zum Auslösen perforierte Fläche d herausgeschlagen bzw. sonstwie getrennt werden kann, deren Maß bestimmt ist durch das Maß des für die Gerätemontage und den Geräteanschluß benötigten Raumes sowie die Seitenflächen e, in denen (im Beispiel vier) ausbrechbare Leitungseinführungsöffnungen g für Rohr- und Flachleitungs- oder nur für Rohr- oder nur für Flachleitungseinführung vorgesehen sein können, wie sie in Abb. 3 und 5 deutlicher erkennbar sind. Die abtrennbaren Teile j der Grundfläche des Dosenunterteils b ergeben eine Begrenzung der Rohreinführungstiefe in die Dose. Abb. 3 und 4 zeigen den Dosenunterteil b, bestehend aus der Dosenbodenfläche h und den restlichen zwei Dosenwänden f, welche ebenfalls mit perforierten Einführungsöffnungen g entsprechend der zu Abb. i gegebenen Beschreibung versehen sein können.
  • Dosenoberteil a und -unterteil b zusammengesteckt ergeben also einen allseitig umschlossenen Dosenhohlraum.
  • Die Wände .e des Dosenoberteils a legen sich bei der in der Zeichnung dargestellten beispielsweisen Ausführungsform der Erfindung außen gegen die Stirnflächen' der' Wände f des Dosenunterteils b. Um den Dosenzusammenbau zu erleichtern, sind erfindungsgemäß beispielsweise an dem Dosenoberteil a vier Führungsleisten i angebracht, deren Außenflächen an den Innenflächen der Seiten f des Dosenunterteils b geführt werden.
  • Diese-Führungsleisten i wirken zugleich einem unerwünschten Schrägstellen der Wände e entgegen, ohne ,denselben eine gewisse Federungsmöglichkeit zu nehmen: Da nach dem Ausbrechen der Fläche d nur der sich auf die Stirnflächen der Seitenwände f des Dosenunterteils b abstützende Rand k des Dosenoberfeils mit den beiden Wandflächen e übrigbleibt, kann der Rand k aus Stabilitätsgründen umgebördelt sein, wie dies in Abb. i links dargestellt ist. Am Dosenoberteil a sind erfindungsgemäß ferner Halteorgane, z. B. abgeschrägte Nocken i, angebracht, und zwar in der Zeichnung beispielsweise je einer in der Mitte jeder Seitenfläche e am unteren Ende (Abb: i.).
  • Die Nocken i gleiten beim Zusammenstecken der Dose zunächst an der äußeren Schrägfläche der Ansätze m des Dosenunterteils b entlang, drücken dann die etwas federnden Seitenflächen e des Dosenoberteils a auseinander, bis die Nocken i durch die Kraft der auseinandergefederten Seitenflächen e in die in der Bodenfläche h des Dosenunterteils b vorgesehenen Nischen n (Abb. 3 links unten) einrasten. Die Dose ist dann fest zusammengefügt und nicht mehr ohne besondere Maßnahmen auseinandernehmbar.
  • Die Dosen können zur Aufnahme eines Einzelapparates oder mehrerer Apparate (Kombinationsgehäuse) vorgesehen werden.
  • Am Dosenunterteil b können Innenansätze o z. B. diagonal oder , auf der Längsachse oder Außenansätze p, die ein Aneinanderreihen der Dosen gestatten, mit Bohrungen r angebracht sein, die eine Befestigung der Dose an der Wand erlauben (Abb.4).
  • Zur Erzielung eines besseren Haltes der Dose in der Wand kann das Dosenunterteil b auch seitliche Ränder s aufweisen, wie dies in Abb. 4 rechts dargestellt ist.
  • Die Dosenbefestigung kann auch gleichzeitig mit der Befestigung der Geräteeinsätze t in der Weise erfolgen, daß das oder die Geräteeinsätze t auf U-förmig gewinkelten Blechstreifen tt ruhen, deren nach außen abgewinkelte Enden v sich auf der Putzoberfläche abstützen (Abb. 7).
  • Zu diesem Zwecke sind in der Bodenfläche h des Dosenunterteils b ausbrechbare Öffnungen q angebracht, die den Durchtritt des Schaftes der Befestigungsschrauben w gestatten, die z. B. in sog. Stoppdübel eingreifen können. Diese Schrauben w übernehmen zugleich den Höhenausgleich bei etwa zu tief eingeputzter Dose, wobei die Blechstreifen u eine stets gleichmäßige Lage der Geräteeinsatzgrundfläche zur Putzoberfläche gewährleisten. Zur Montageerleichterung dienen die auf der Innenseite der Dose an den Seitenflächen f des Dosenunterteils b vorgesehenen Stegpaare x, zwischen denen die Blechstreifen u geführt werden. Die am Dosenunterteil b vorgesehenen Stege y sollen ein Auseinanderspreizen der Seitenwände f verhindern (Abb. 4).
  • Schließlich können am Dosenunterteil b auch turmartige Verstärkungen z angepreßt sein, die ein Müttergewinde besitzen, welches das Festschrauben der Blechwinkel it gostattet (s. Abb. 4 rechte Hälfte und Abb. 7 rechte Hälfte).
  • Abb: 5 zeigt nun eine geschlossene Dose mit eingeführten Anschlußleitungsenden. Die Dose ist beispielsweise in die Wand eingegipst. Bei dem nachfolgenden Verputzen der Wand sind die Leitungsenden jeder Verschmutzungsmöglichkeit entzogen, auch kann kein Mörtel in das Innere des Dosenhohlraumes eindringen. Der Wandputz drückt die Seitenwände fest gegen ihre Auflage. so daß ein Auseinanderfallen der Dose unbedingt sicher ausgeschlossen und eine gute =lbdichtung gewährleistet 1St.
  • Erwähnt sei noch, daß die Nocken l und Rohreinführungen g bei zweckentsprechender Gestaltung ohne Seitenschieber im Preßwerkzeug hergestellt werden können, d.li. einfach durch Zusammenwirken von Matrize und Stempel in senkrechter Preßrichtung.
  • Abb. 6 zeigt einen Längsschnitt durch eine fertig eingeputzte Kombinationsdose für drei Geräteeinsätze t mit fertig ni:>ntiertem Steckdosen-, Klingeldrücker- und Drehschaltereinsatz unter gemeinsamer Abdeckung.
  • Abb. 7 zeigt einen Querteilschnitt durch die Dose an der Stelle des Steckdoseneinsatzes.
  • Die Montage der Dose geht nun beispielsweise bei Flachleitungsverlegung in folgender Weise vor sich: Der Dosenunterteil b wird in eine durch Stemmarbeit oder sonstwie erzeugte Nische der Rohbauwand eingesetzt und gegebenenfalls befestigt, wobei die Bohrungen y und q gleich als Lehre zum Anreißen der Befestigungsstellen benutzbar sind. Die Leitungsenden werden in den durch die Dose begrenzten Hohlraum eingeführt und der Dosenoberteil a aufgedrückt.
  • Wie schon erwähnt sind nunmehr der Dosenhohlraum und die darin befindlichen Leitungsenden gegen Mörteleinwirkung b_i (lern dann folgenden Verputzen der Wand geschützt, und man hat schon jetzt ein genaues Bild der Dosenlage.
  • Nach der Putzarbeit wird der zum Lostrennen perforierte Teil der Oberfläche des Dosenoberteils a ausgeschlagen bzw. losgetrennt. Alsdann liegt der für den Einbau der Geräteeinsätze benötigte Dosenhohlraum frei.
  • Es erfolgt dann die Befestigung und der Anschluß der Geräteeinsätze und schließlich die Anbringung der Abdeckung in bekannter Weise.
  • Die Dosen gemäß vorliegender Erfindung können selbstverständlich auch aus Blech oder einem anderen zweckdienlichen Material gefertigt sein.
  • Auch ist es nicht unbedingt notwendig, die Teilung der Dose gemäß vorliegender Erfindung in zwei Teile oder gar in zwei U-förmige Teile vorzunehmen. Statt dessen kann beispielsweise die Dose auch durch ein z. B. rechteckiges Rohr erzeugt werden, dessen eine Fläche teilweise austrennbar ist und dessen Enden durch zwei Rohreinführungsüffnungen tragende Schieber verschlossen werden, oder es wird nur eine Seite der Dose offen gelassen, die dann durch einen Schieber geschlossen wird.
  • Schließlich kann die Dose auch nach Art einer Klappschachtel ausgebildet werden.
  • Die Verbindung der Dosenteile kann auch durch besondere Mittel erfolgen.
  • Patentschutz beansprucht wird für alle nur möglichen Ausführungsformen, welche die Wesensmerkmale der Erfindung tragen, d. h. für alle zur Aufnahme von elektrischen Geräten dienenden Dosen, die zunächst allseitig geschlossen sind, aber die Einführung der Gerä teanschlußleitungsenden gestatten und aus deren mit der Putzoberfläche in gleicher oder fast gleicher Ebene liegender Vorderseitenfläche, die mit den oder einigen Seitenflächen der Dose aus einem Stück besteht, nach dem Einputzen der Dose ein scharf begrenzter Teil ausgelöst werden kann, so daß dann eine saubere isolierstoffausgekleidete, die Anschlußleitungsenden enthaltende Putznische entsteht, die zur Aufnahme der Geräteeinsätze bestimmt ist.
  • Daneben sollen gewisse Konstruktionsmerkmale dieser vorstehend allgemein gekennzeichneten Dosen unter Patentschutz gestellt werden, wie dies aus den Ansprüchen ersichtlich ist.
  • Nicht unter Patentschutz gestellt werden soll das Anbringen einer Abdeckung aus Pappe, Blech o. dgl. an Dosen bekannter Art zum Schutz des Doseninneren oder der darin untergebrachten Leitungsenden.
  • Die Anwendung solcher loser und daher verlierbarer Mittel ist immer in das Belieben des Installateurs gestellt, während die Erfindung einen zwangsläufig anzuwendenden Schutz bezweckt.

Claims (9)

  1. PATENTANSPRÜCHE: i. Gehäuse für elektrische Unterputzmontage-Geräte, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem aus zwei oder mehr Teilen zusammensetzbaren, dann allseitig geschlossenen, aber die Rohr- bzw. Flachleitungseinführung gestattenden Hohlkörper besteht, dessen Oberwand, welche mit der Putzfläche in gleicher oder fast gleicher Ebene zu liegen kommt und aus welcher eine bestimmt begrenzte und entsprechend perforierte Teilfläche Iostrennbar ist, mit zumindest einem Teil des Gehäusemantels ein Ganzes bildet.
  2. 2. Gehäuse nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß es aus zwei U-förmig gestalteten, je drei Seitenwände des Gehäuses bildenden Teilen (a und b) besteht, in deren Seitenwänden (e und f) eine beliebige Anzahl ausbrechbarer Einführungsöffnungen (g) für J- oder Stahlpanzerrohr und Flachleitungen oder für eines davon nach Wahl vorgesehen ist, und daß aus der mit den beiden Seitenflächen (e) einteiligen Gehäusedeckelwand (c) eine Fläche (d) entsprechend der für die Geräteeinsätzemontage benötigten Grundfläche Iostrennbar perforiert ist, nach deren Auslösung nur noch ein Rahmen (k) der Deckelwand (c) mit den daran befindlichen beiden Seitenflächen (e) übrigbleibt.
  3. 3. Gehäuse nach Anspruch i und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an den sich gegen die Stirnflächen der Seitenwände (f) des Gehäuseunterteils (b) legenden Seitenwänden (e) des Gehäuseoberteils (a) je zwei Stege (i) angebracht sind, die an den Innenseiten der Seitenwände (f) des Gehäuseunterteils (b) entlang gleiten und so eine zwangsläufige Führung beim Zusammenbau des Gehäuses ergeben und einem unerwünschten Auseinanderspreizen der Seitenwände (e) des Gehäuseoberteils (a) entgegenwirken. d.
  4. Gehäuse nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an den Gehäuseteilen (a und h) Halteorgane (L/m) angebracht sind, durch deren Ineinandergreifen eine unbeabsichtigte Lösung der Gehäuseteile (a und b) automatisch ausgeschlossen wird.
  5. 5. Gehäuse nach Anspruch i bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es Führungsrippen oder -rippenpaare (x) für die Geräteeinsätze (t) oder deren Tragorgane (u) besitzt.
  6. 6. Gehäuse nach Anspruch i bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es Befestigungstürmchen mit darin angeordnetem Muttergewinde zur Befestigung der Tragorgane (u) für die Geräteeinsätze (t) besitzt.
  7. 7. Gehäuse nach Anspruch i bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es einen seitlichen Halterand (s) am Gehäuseunterteil aufweist. B.
  8. Gehäuse nach Anspruch i bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es mit Bohrungen (r) versehene, zur Gehäuseunterteilbefestigung dienende, außen angeordnete Nocken (p) oder innen vorgesehene, diagonal oder auf der Längsachse des Gehäuseunterteils (b) angeordnete Ansätze (o) aufweist.
  9. 9. Gehäuse nach Anspruch i bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuseunterteil (b) ausbrechbare Durchtrittsöffnungen (q) für den Schaft von Schrauben (w) vorgesehen sind, die vor dem Lostrennen des auslösbaren Teils der Gehäusevorderseite zur Gehäusebefestigung allein, nach dem Auslösen zur gleichzeitigen Befestigung von Geräteeinsatz (t), dessen Tragorgane (u) und des Gehäuseunterteils (b) bzw. damit des ganzen Gehäuses dienen und daß die Öffnungen (q) zum Anreißen von Befestigungsstellen an der Wand verwendet werden können. io. Gehäuse nach Anspruch i bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenwänden (f) des Gehäuseunterteils (b) außen oder innen Rippen (y) vorgesehen sind, die ein Auseinanderspreizen der Wände verhindern.
DEB1821A 1950-01-31 1950-01-31 Gehaeuse fuer elektrische Unterputzmontage-Geraete Expired DE815813C (de)

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