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Gehäuse für elektrische Unterputzmontage-Geräte Vorliegende Erfindung
bezieht sich auf Gehäuse für elektrische LTnterl>utzinontage-Geräte.
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Es sind bereits sogenannte Unterputzdosen aus verbleitem Stahlblech
mit und ohne Isolierauskleidung und aus Isolierpreßstoff bekannt. Diese Dosen bestehen
aus einem kreisförmigen, quadratischen oder ähnlich geformten Mantel und einem mit
diesem einteiligen Boden, die zusammen den Hohlraum für die Aufnahme des Gerätes
ergeben. Es ist weiter bekannt, diese Dosen aneinanderzureihen oder sie zu mehreren
Stücken zusammenzupressen, wobei auch vorgesehen wurde, daß eine beliebige Zahl
von Dosen von der in einem Preßvorgang hergestellten Dosenreihe abgebrochen werden
kann, etwa wie die Stückchen bei einer Tafel Schokolade.
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Bekannt sind ferner einteilige Dosen, die zur Aufnahme mehrerer Geräte
dienen. Schließlich ist bekannt, diese Dosen mit Rohreinführungen für Isolierrohr
oder Flachleitungen zu versehen.
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Alle diese Dosen werden in bekannter Weise vor dem Verputzen so in
die Wand gingesetzt, daß ihr Vorderrand mit der Oberfläche des danach aufzubringenden
Putzes nahezu bündig liegt und die Dosenöffnung freiliegt.
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Dies hat den Nachteil, daß meist Mörtel beim Putzen in die Dose kommt,
deren Isolierauskleidung beim Entfernen dieser Mörtelteile leicht beschädigt wird,
und daß bei Flachleitungsmontage die Leitungsenden mit Putz beworfen werden, wodurch
die Leitungen beschädigt werden können.
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Um diesen Nachteil zu vermeiden, wurde weiter bereits vorgeschlagen,
Isolierdosen mit einem ausbrechbaren Boden mit der offenen Seite der Wand zugekehrt
zu montieren (Stülpdose), so daß die der Aufnahme der Geräte dienende Putznische
vor dem Eindringen bzw. die darin untergebrachten Leitungsenden vor der Einwirkung
des Mörtels beim Verputzen der Wand geschützt sind. Diese Dosen eignen sich sehr
gut, wenn ihr Rand auf einer ebenen Fläche, z. B. der Rohbauwand, aufliegt. Ihr
Zweck ist jedoch
verfehlt, wenn die Dosen in die Wand hineinragen
müssen, weil sie tiefer als die Putzstärke 'sind. In diesem Falle muß eine Öffnung
in die Wand gestemmt werden, deren Sohle nie ganz eben sein kann. Dann dringt der
Putz von der Wandseite in die Dose ein. Um diesen Nachteil abzustellen und doch
die Vorteile, der Stülpdose zu erhalten, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, derartige
Dosen mehrteilig bzw. vollkommen geschlossen herzustellen, wobei wiederum ein Teil
der mit der Putzoberfläche bündig liegenden Grundfläche der Dose zum Ausbrechen
bzw. Lostrennen perforiert ist.
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Zum besseren Verständnis des Wesens der Erfindung wird eine beispielsweise
Ausführungsform derselben an Hand der Zeichnung beschrieben, wobei das Gehäuse beispielsweise
aus Isolierpreßstoff hergestellt ist.
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Das Gehäuse, im folgenden kurz Dose genannt, besteht aus zwei U-förmigen
Teilen a und b, von denen jeder drei Seiten der Dose besitzt. Der Dosenoberteil
a, in Abb. i im Schnitt A-B und in Abb. 2 im Grundriß dargestellt, besitzt beispielsweise
die mit der Putzoberfläche bündig liegende und mit ihr eine Ebene bildende Dosenwand
c, aus welcher eine genau begrenzte, zum Auslösen perforierte Fläche d herausgeschlagen
bzw. sonstwie getrennt werden kann, deren Maß bestimmt ist durch das Maß des für
die Gerätemontage und den Geräteanschluß benötigten Raumes sowie die Seitenflächen
e, in denen (im Beispiel vier) ausbrechbare Leitungseinführungsöffnungen g für Rohr-
und Flachleitungs- oder nur für Rohr- oder nur für Flachleitungseinführung vorgesehen
sein können, wie sie in Abb. 3 und 5 deutlicher erkennbar sind. Die abtrennbaren
Teile j der Grundfläche des Dosenunterteils b ergeben eine Begrenzung der Rohreinführungstiefe
in die Dose. Abb. 3 und 4 zeigen den Dosenunterteil b, bestehend aus der Dosenbodenfläche
h und den restlichen zwei Dosenwänden f, welche ebenfalls mit perforierten Einführungsöffnungen
g entsprechend der zu Abb. i gegebenen Beschreibung versehen sein können.
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Dosenoberteil a und -unterteil b zusammengesteckt ergeben also einen
allseitig umschlossenen Dosenhohlraum.
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Die Wände .e des Dosenoberteils a legen sich bei der in der Zeichnung
dargestellten beispielsweisen Ausführungsform der Erfindung außen gegen die Stirnflächen'
der' Wände f des Dosenunterteils b.
Um den Dosenzusammenbau zu erleichtern,
sind erfindungsgemäß beispielsweise an dem Dosenoberteil a vier Führungsleisten
i angebracht, deren Außenflächen an den Innenflächen der Seiten f des Dosenunterteils
b geführt werden.
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Diese-Führungsleisten i wirken zugleich einem unerwünschten Schrägstellen
der Wände e entgegen, ohne ,denselben eine gewisse Federungsmöglichkeit zu nehmen:
Da nach dem Ausbrechen der Fläche d nur der sich auf die Stirnflächen der Seitenwände
f des Dosenunterteils b abstützende Rand k des Dosenoberfeils mit den beiden Wandflächen
e übrigbleibt, kann der Rand k aus Stabilitätsgründen umgebördelt sein, wie dies
in Abb. i links dargestellt ist. Am Dosenoberteil a sind erfindungsgemäß ferner
Halteorgane, z. B. abgeschrägte Nocken i, angebracht, und zwar in der Zeichnung
beispielsweise je einer in der Mitte jeder Seitenfläche e am unteren Ende (Abb:
i.).
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Die Nocken i gleiten beim Zusammenstecken der Dose zunächst an der
äußeren Schrägfläche der Ansätze m des Dosenunterteils b entlang, drücken dann die
etwas federnden Seitenflächen e des Dosenoberteils a auseinander, bis die Nocken
i durch die Kraft der auseinandergefederten Seitenflächen e in die in der Bodenfläche
h des Dosenunterteils b vorgesehenen Nischen n (Abb. 3 links unten)
einrasten. Die Dose ist dann fest zusammengefügt und nicht mehr ohne besondere Maßnahmen
auseinandernehmbar.
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Die Dosen können zur Aufnahme eines Einzelapparates oder mehrerer
Apparate (Kombinationsgehäuse) vorgesehen werden.
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Am Dosenunterteil b können Innenansätze o z. B. diagonal oder , auf
der Längsachse oder Außenansätze p, die ein Aneinanderreihen der Dosen gestatten,
mit Bohrungen r angebracht sein, die eine Befestigung der Dose an der Wand erlauben
(Abb.4).
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Zur Erzielung eines besseren Haltes der Dose in der Wand kann das
Dosenunterteil b auch seitliche Ränder s aufweisen, wie dies in Abb. 4 rechts dargestellt
ist.
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Die Dosenbefestigung kann auch gleichzeitig mit der Befestigung der
Geräteeinsätze t in der Weise erfolgen, daß das oder die Geräteeinsätze t auf U-förmig
gewinkelten Blechstreifen tt ruhen, deren nach außen abgewinkelte Enden v sich auf
der Putzoberfläche abstützen (Abb. 7).
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Zu diesem Zwecke sind in der Bodenfläche h des Dosenunterteils b ausbrechbare
Öffnungen q angebracht, die den Durchtritt des Schaftes der Befestigungsschrauben
w gestatten, die z. B. in sog. Stoppdübel eingreifen können. Diese Schrauben w übernehmen
zugleich den Höhenausgleich bei etwa zu tief eingeputzter Dose, wobei die Blechstreifen
u eine stets gleichmäßige Lage der Geräteeinsatzgrundfläche zur Putzoberfläche gewährleisten.
Zur Montageerleichterung dienen die auf der Innenseite der Dose an den Seitenflächen
f des Dosenunterteils b vorgesehenen Stegpaare x, zwischen denen die
Blechstreifen u geführt werden. Die am Dosenunterteil b vorgesehenen Stege y sollen
ein Auseinanderspreizen der Seitenwände f verhindern (Abb. 4).
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Schließlich können am Dosenunterteil b auch turmartige Verstärkungen
z angepreßt sein, die ein Müttergewinde besitzen, welches das Festschrauben der
Blechwinkel it gostattet (s. Abb. 4 rechte Hälfte und Abb. 7 rechte Hälfte).
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Abb: 5 zeigt nun eine geschlossene Dose mit eingeführten Anschlußleitungsenden.
Die Dose ist beispielsweise in die Wand eingegipst. Bei dem nachfolgenden Verputzen
der Wand sind die Leitungsenden jeder Verschmutzungsmöglichkeit entzogen, auch kann
kein Mörtel in das Innere des Dosenhohlraumes eindringen. Der Wandputz drückt die
Seitenwände fest gegen ihre Auflage. so daß ein Auseinanderfallen der Dose unbedingt
sicher ausgeschlossen
und eine gute =lbdichtung gewährleistet 1St.
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Erwähnt sei noch, daß die Nocken l und Rohreinführungen g bei zweckentsprechender
Gestaltung ohne Seitenschieber im Preßwerkzeug hergestellt werden können, d.li.
einfach durch Zusammenwirken von Matrize und Stempel in senkrechter Preßrichtung.
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Abb. 6 zeigt einen Längsschnitt durch eine fertig eingeputzte Kombinationsdose
für drei Geräteeinsätze t mit fertig ni:>ntiertem Steckdosen-, Klingeldrücker- und
Drehschaltereinsatz unter gemeinsamer Abdeckung.
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Abb. 7 zeigt einen Querteilschnitt durch die Dose an der Stelle des
Steckdoseneinsatzes.
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Die Montage der Dose geht nun beispielsweise bei Flachleitungsverlegung
in folgender Weise vor sich: Der Dosenunterteil b wird in eine durch Stemmarbeit
oder sonstwie erzeugte Nische der Rohbauwand eingesetzt und gegebenenfalls befestigt,
wobei die Bohrungen y und q gleich als Lehre zum Anreißen der Befestigungsstellen
benutzbar sind. Die Leitungsenden werden in den durch die Dose begrenzten Hohlraum
eingeführt und der Dosenoberteil a aufgedrückt.
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Wie schon erwähnt sind nunmehr der Dosenhohlraum und die darin befindlichen
Leitungsenden gegen Mörteleinwirkung b_i (lern dann folgenden Verputzen der Wand
geschützt, und man hat schon jetzt ein genaues Bild der Dosenlage.
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Nach der Putzarbeit wird der zum Lostrennen perforierte Teil der Oberfläche
des Dosenoberteils a ausgeschlagen bzw. losgetrennt. Alsdann liegt der für den Einbau
der Geräteeinsätze benötigte Dosenhohlraum frei.
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Es erfolgt dann die Befestigung und der Anschluß der Geräteeinsätze
und schließlich die Anbringung der Abdeckung in bekannter Weise.
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Die Dosen gemäß vorliegender Erfindung können selbstverständlich auch
aus Blech oder einem anderen zweckdienlichen Material gefertigt sein.
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Auch ist es nicht unbedingt notwendig, die Teilung der Dose gemäß
vorliegender Erfindung in zwei Teile oder gar in zwei U-förmige Teile vorzunehmen.
Statt dessen kann beispielsweise die Dose auch durch ein z. B. rechteckiges Rohr
erzeugt werden, dessen eine Fläche teilweise austrennbar ist und dessen Enden durch
zwei Rohreinführungsüffnungen tragende Schieber verschlossen werden, oder es wird
nur eine Seite der Dose offen gelassen, die dann durch einen Schieber geschlossen
wird.
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Schließlich kann die Dose auch nach Art einer Klappschachtel ausgebildet
werden.
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Die Verbindung der Dosenteile kann auch durch besondere Mittel erfolgen.
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Patentschutz beansprucht wird für alle nur möglichen Ausführungsformen,
welche die Wesensmerkmale der Erfindung tragen, d. h. für alle zur Aufnahme von
elektrischen Geräten dienenden Dosen, die zunächst allseitig geschlossen sind, aber
die Einführung der Gerä teanschlußleitungsenden gestatten und aus deren mit der
Putzoberfläche in gleicher oder fast gleicher Ebene liegender Vorderseitenfläche,
die mit den oder einigen Seitenflächen der Dose aus einem Stück besteht, nach dem
Einputzen der Dose ein scharf begrenzter Teil ausgelöst werden kann, so daß dann
eine saubere isolierstoffausgekleidete, die Anschlußleitungsenden enthaltende Putznische
entsteht, die zur Aufnahme der Geräteeinsätze bestimmt ist.
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Daneben sollen gewisse Konstruktionsmerkmale dieser vorstehend allgemein
gekennzeichneten Dosen unter Patentschutz gestellt werden, wie dies aus den Ansprüchen
ersichtlich ist.
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Nicht unter Patentschutz gestellt werden soll das Anbringen einer
Abdeckung aus Pappe, Blech o. dgl. an Dosen bekannter Art zum Schutz des Doseninneren
oder der darin untergebrachten Leitungsenden.
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Die Anwendung solcher loser und daher verlierbarer Mittel ist immer
in das Belieben des Installateurs gestellt, während die Erfindung einen zwangsläufig
anzuwendenden Schutz bezweckt.