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Hebeschiff Es sind Hebeschiffe bekannt, die paarweise und nach dem
im folgenden dargelegten Prinzip zusammen arbeiten. Diese Hebeschiffe werden zu
beiden Seiten des zu hebenden Wracks verankert. Dann werden von den Hebeschiffen
aus Trossen unter das Wrack gebracht und an den Hebeschiffen in der Weise aufgehängt,
daß jeweils eine Trosse von der dem `Vrack zugekehrten Längsseite des einen Hebeschiffes
nach der Außenseite des anderen Hebeschiffes und umgekehrt geführt und dort entweder
an einem Poller befestigt oder, wie auch schon vorgeschlagen worden ist, an eine
Winde angeschlossen wird. Zwischen den beiden Hebeschiffen werden etwa in Decksnähe
zwei oder mehrere Stützbalken angebracht. Nach dem Festsetzen der Hebetrossen werden
die vorher durch Einnehmen von Ballastwasser abgesenkten Hebeschiffe ausgepumpt,
wobei die Hebeschiffe allmählich so viel Auftrieb bekommen, daß sie das Wrackgewicht
in der Schwebe halten. Mit wachsender Tide werden dann Hebeschiffe und Wrack, die
nun frei schwimmen, abgeschleppt. In dem Fall jedoch, wenn die Hebetrossen mit auf
den Hebeschiffen befindlichen Winden in Verbindung gebracht worden sind, werden
nach dem Unterbringen der Hebetrossen unter das Wrack die Winden in Bewegung gesetzt
und zunächst die Hebeschiffe um so viel tiefer in das Wasser hineingezogen, wie
für den Ausgleich zwischen der Verdrängung und dem Wrackgewicht erforderlich ist.
Nach Herstellung des Gleichgewichtes kann das Wrack dann je nach dem zu ermöglichenden
Hub aus der Tiefe hochgezogen werden. Bei solchen Anordnungen wird davon ausgegangen,
daß das Gewicht, das der gesamten äußersten Hebefähigkeit des einzelnen Ilebeschiffes
entspricht, verdoppelt das Gewicht dargestellt, welches von den beiden zusammengehörigen
llebeschiffen gehoben werden kann. Ferirer
wird zugrunde gelegt,
daß jede Hebeschiffsseite, also Backbord- und Steuerbordseite, den halben Anteil
der auf ein Hebeschiff entfallenden Last übernimmt. jedenfalls sind die Doller oder
sonstigen der Hebetrossenbefestigüng dienenden Einrichtungen auf beiden Hebeschiffsseiten
gleichmäßig verteilt, wobei davon ausgegangen wird, daß die Tragorgane einer jeden
Hebeschiffsseite etwa die Hälfte desjenigen Gewichts übernehmen, das ein I-Iebeschiff
auf Grund seiner äußersten Tragfähigkeit zu heben vermag. Diese Anordnung reicht
jedoch in vielen Fällen nicht aus, das Wrack irn Endstadium des Hebens so hoch zwischen
den beiden Hebeschiffen heraufzuholen, daß das Deck des Wracks bis über die Wasserlinie
hinausragt. In diesem Stadium liegen nämlich diejenigen IIebeseilstränge, die beiderseitig
von der Kimm des `'Fracks aus nach den Außenseiten der neben (lern Wrack liegenden
Hebeschiffe führen, derart flach, daß sie bei weitem nicht mehr den ihnen zugedachten
Lastanteil übernehmen, weil infolge dieser flachen Lage das Maß ihrer elastischen
Verlängerung nur einen Bruchteil des Maßes beträgt, um das sich die an der Innenseite
der Hebeschiffe hochgeleiteten, fast oder genau senkrecht verlaufenden Hebeseile
unter Einwirkung der Last recken. Es tritt infolgedessen in diesem Stadium der Fall
ein, daß die an der Innenseite der Hebeschiffe hochgeleiteten und befestigten Hebetrossen
sehr hoch überlastet werden und demzufolge leicht reißen, wie es häufiger schon
vorgekommen ist, ohne daß .die eigentliche Ursache. erkannt wurde. Es muß hierbei
berücksichtigt werden, daß eine Trosse in ihrem Verlauf von der Innenseite des einen
Hebeschiffes zur Außenseite des anderen durch Anpressung an den Wrackkörper mit
diesem so gut wie fest verbunden ist, daß also sehr wohl in dem senkrechten Strang
ein anderer Zug wirksam werden kann, als in dem nahezu waagerecht liegenden Strang.
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Die Erfindung, die sich auf der Erkenntnis gründet, daß die an der
Innenseite der Hebeschiffe hochgeleiteten Hebetrossen wesentlich höher beansprucht
werden, als bisher angenommen wurde, besteht darin, jeweils -an derjenigen Bordseite
der klebeschifffe, die dem Wrack zugekehrt liegt, so viele Befestigungsstellen anzuordnen
bzw. Winden o. dgl. aufzustellen, daß die ganze der äußersten I-Iebefähigkeit eines
der beiden Hebeschiffe entsprechende Last von den Hebeorganen der einen, dein Wrack
zugekehrten Bordseite des Hebeschiffes mit genügender Sicherheit gegen Bruch übernöm
nen werden kann. Auf der entgegengesetzten Bordseite müssen dann aber noch so viele
Befestigungsstellen vorgesehen werden, wie Seilzüge zum Ausgleich des Kippmomentes,
das durch die einseitige Belastung des Hebeschiffes durch das in den Hebeseilen
hängende Wrack hervorgerufen wird, erforderlich sind. Dies alles gilt im wesentlichen
für das letzte Hebestadium, in dem das Wrack über die Wasserlinie hinausgehoben
wird. In diesem Stadium dienen also die an den dein Wrack abgekehrt liegenden Seiten
der Hebeschiffe befestigten Trossen nur der Aufrechterhaltung der Stabilität der
Hebeschiffe, während die an den dem Wrack zugekehrten Seiten der Hebeschiffe befestigten
Hebetrossen nur dem Hebezweck dienen.
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Die Zeichnung zeigt in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung, und zwar in Fig. i eine Draufsicht auf ein Hebeschiffpaar mit zwischenliegend
angedeutetem Wrack, in Fig. 2 einen Schnitt i-i durch das Hebeschiffpaar mit zwischenliegend
angedeutetem Wrack, in Fig. 3 einen Schnitt 2-2 durch das Hebeschiffpaar mit zwischenliegend
angedeutetem Wrack. In diesen Darstellungen bedeuten: A das Steuerbord- und Backbordhebeschiff
mit der Außenseite C und Innenseite D, B das Wrack, E Trossen, die von der
Innenseite D des einen Hebeschiffes zur Außenseite C des anderen Hebeschiffes geleitet
sind, F Trossen, die von der Innenseite D des einen Hebeschiffes zur Innenseite
D des anderen Hebeschiffes führen, und zwar evtl. als zusätzliche Hebetrossen, G
Spreizbalken zwischen den Hebeschiffen A, H Befestigungspunkte (Doller, Klemmen,
Hebewinden o. dgl.), I Hebetrosse in Anordnung wie Hebetrosse F (Fig. 3), aber nicht
nur an den Schiffsenden, sondern evtl. auf ganzer Hebeschiffslänge von der Innenseite
D des einen Ilebeschiffes zur Innenseite D des anderen Hebeschiffes geführt, K Trossen
für die Stabilisierung der Hebeschiffe, von der Außenseite C des einen Hebeschiffes
zur Außenseite C des anderen Hebeschiffes geführt, und zwar evtl. ebenfalls auf
ganzer Hebeschiffslänge, Die früher auf dem Gebiete des Hebeschiffwesens bestehende
Unsicherheit, soweit Hebungen in der oben beschriebenen Art vorgenommen werden,
wird durch die Erfindung beseitigt. Die Erfindung besteht darin, die Zahl der an
den Schiffsseiten D aufgehängten Trossen und Trossenbefestigungspunkte so weit zu
erhöhen, daß sich bei Dividieren der Gesamthebefähigkeit eines Hebeschiffes durch
die Anzahl der Trossenbefestigungspunkte an der Innenseite D nicht mehr als etwa
12o Tonnen Belastung ergeben. Belastungen dieser Höhe lassen noch die Verwendung
eines nicht allzu unbiegsamen, handlich bleibenden Stahlseiles zu.
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Der Unterschied zwischen einem Hebeschiff der frülteten, in dieser
Beschreibung gekennzeichneten Art und einem Hebeschiff gemäß der Erfindung erweist
sich darin, daß bei den erstgenannten Hebeschiffen die kleinste bisher bekanntgewordene
Einzelbelastung eines Hebeorganes 147 Tonnen beträgt (25oo Tonnen Hebefähigkeit
dividiert durch 17 Hebeseile einer Schiffsseite D). Wenn bei einer solchen Belastung
eine absolute Bruchsicherheit gewährleistet sein soll, ergeben sich Seilabmessungen,
die für den Bergungsbetrieb viel zu unhandlich sind. Wenn aber Hebeseile verwendet
werden, deren Stärke mit Rücksicht auf die Handlichkeit nicht über ein gewisses
gebräuchliches Maß hinausgeht, ist die Bruchsicherheit bei der vorstehend genannten
Belastung entschieden zu gering, während bei der Anordnung gemäß der Erfindung,
wobei sich für jedes Hebeorgan nur eine Belastung
\-olt etwa izo
Tonteen ergibt, Trossen Gier bisher für Hebezwecke gebräuchlichen Abmessungen verwendet
werden können, ohne daß die Mindestbruchsicherheit unterschritten würde.