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DE801682C - Hebeschiff - Google Patents

Hebeschiff

Info

Publication number
DE801682C
DE801682C DE1948P0005795 DEP0005795D DE801682C DE 801682 C DE801682 C DE 801682C DE 1948P0005795 DE1948P0005795 DE 1948P0005795 DE P0005795 D DEP0005795 D DE P0005795D DE 801682 C DE801682 C DE 801682C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lifting
wreck
ship
vessels
cables
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1948P0005795
Other languages
English (en)
Inventor
Fritz Schleufe
Hermann Seyderhelm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Weser AG
Original Assignee
Weser AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Weser AG filed Critical Weser AG
Priority to DE1948P0005795 priority Critical patent/DE801682C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE801682C publication Critical patent/DE801682C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C7/00Salvaging of disabled, stranded, or sunken vessels; Salvaging of vessel parts or furnishings, e.g. of safes; Salvaging of other underwater objects
    • B63C7/02Salvaging of disabled, stranded, or sunken vessels; Salvaging of vessel parts or furnishings, e.g. of safes; Salvaging of other underwater objects in which the lifting is done by hauling
    • B63C7/04Salvaging of disabled, stranded, or sunken vessels; Salvaging of vessel parts or furnishings, e.g. of safes; Salvaging of other underwater objects in which the lifting is done by hauling using pontoons or the like

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Load-Engaging Elements For Cranes (AREA)

Description

  • Hebeschiff Es sind Hebeschiffe bekannt, die paarweise und nach dem im folgenden dargelegten Prinzip zusammen arbeiten. Diese Hebeschiffe werden zu beiden Seiten des zu hebenden Wracks verankert. Dann werden von den Hebeschiffen aus Trossen unter das Wrack gebracht und an den Hebeschiffen in der Weise aufgehängt, daß jeweils eine Trosse von der dem `Vrack zugekehrten Längsseite des einen Hebeschiffes nach der Außenseite des anderen Hebeschiffes und umgekehrt geführt und dort entweder an einem Poller befestigt oder, wie auch schon vorgeschlagen worden ist, an eine Winde angeschlossen wird. Zwischen den beiden Hebeschiffen werden etwa in Decksnähe zwei oder mehrere Stützbalken angebracht. Nach dem Festsetzen der Hebetrossen werden die vorher durch Einnehmen von Ballastwasser abgesenkten Hebeschiffe ausgepumpt, wobei die Hebeschiffe allmählich so viel Auftrieb bekommen, daß sie das Wrackgewicht in der Schwebe halten. Mit wachsender Tide werden dann Hebeschiffe und Wrack, die nun frei schwimmen, abgeschleppt. In dem Fall jedoch, wenn die Hebetrossen mit auf den Hebeschiffen befindlichen Winden in Verbindung gebracht worden sind, werden nach dem Unterbringen der Hebetrossen unter das Wrack die Winden in Bewegung gesetzt und zunächst die Hebeschiffe um so viel tiefer in das Wasser hineingezogen, wie für den Ausgleich zwischen der Verdrängung und dem Wrackgewicht erforderlich ist. Nach Herstellung des Gleichgewichtes kann das Wrack dann je nach dem zu ermöglichenden Hub aus der Tiefe hochgezogen werden. Bei solchen Anordnungen wird davon ausgegangen, daß das Gewicht, das der gesamten äußersten Hebefähigkeit des einzelnen Ilebeschiffes entspricht, verdoppelt das Gewicht dargestellt, welches von den beiden zusammengehörigen llebeschiffen gehoben werden kann. Ferirer wird zugrunde gelegt, daß jede Hebeschiffsseite, also Backbord- und Steuerbordseite, den halben Anteil der auf ein Hebeschiff entfallenden Last übernimmt. jedenfalls sind die Doller oder sonstigen der Hebetrossenbefestigüng dienenden Einrichtungen auf beiden Hebeschiffsseiten gleichmäßig verteilt, wobei davon ausgegangen wird, daß die Tragorgane einer jeden Hebeschiffsseite etwa die Hälfte desjenigen Gewichts übernehmen, das ein I-Iebeschiff auf Grund seiner äußersten Tragfähigkeit zu heben vermag. Diese Anordnung reicht jedoch in vielen Fällen nicht aus, das Wrack irn Endstadium des Hebens so hoch zwischen den beiden Hebeschiffen heraufzuholen, daß das Deck des Wracks bis über die Wasserlinie hinausragt. In diesem Stadium liegen nämlich diejenigen IIebeseilstränge, die beiderseitig von der Kimm des `'Fracks aus nach den Außenseiten der neben (lern Wrack liegenden Hebeschiffe führen, derart flach, daß sie bei weitem nicht mehr den ihnen zugedachten Lastanteil übernehmen, weil infolge dieser flachen Lage das Maß ihrer elastischen Verlängerung nur einen Bruchteil des Maßes beträgt, um das sich die an der Innenseite der Hebeschiffe hochgeleiteten, fast oder genau senkrecht verlaufenden Hebeseile unter Einwirkung der Last recken. Es tritt infolgedessen in diesem Stadium der Fall ein, daß die an der Innenseite der Hebeschiffe hochgeleiteten und befestigten Hebetrossen sehr hoch überlastet werden und demzufolge leicht reißen, wie es häufiger schon vorgekommen ist, ohne daß .die eigentliche Ursache. erkannt wurde. Es muß hierbei berücksichtigt werden, daß eine Trosse in ihrem Verlauf von der Innenseite des einen Hebeschiffes zur Außenseite des anderen durch Anpressung an den Wrackkörper mit diesem so gut wie fest verbunden ist, daß also sehr wohl in dem senkrechten Strang ein anderer Zug wirksam werden kann, als in dem nahezu waagerecht liegenden Strang.
  • Die Erfindung, die sich auf der Erkenntnis gründet, daß die an der Innenseite der Hebeschiffe hochgeleiteten Hebetrossen wesentlich höher beansprucht werden, als bisher angenommen wurde, besteht darin, jeweils -an derjenigen Bordseite der klebeschifffe, die dem Wrack zugekehrt liegt, so viele Befestigungsstellen anzuordnen bzw. Winden o. dgl. aufzustellen, daß die ganze der äußersten I-Iebefähigkeit eines der beiden Hebeschiffe entsprechende Last von den Hebeorganen der einen, dein Wrack zugekehrten Bordseite des Hebeschiffes mit genügender Sicherheit gegen Bruch übernöm nen werden kann. Auf der entgegengesetzten Bordseite müssen dann aber noch so viele Befestigungsstellen vorgesehen werden, wie Seilzüge zum Ausgleich des Kippmomentes, das durch die einseitige Belastung des Hebeschiffes durch das in den Hebeseilen hängende Wrack hervorgerufen wird, erforderlich sind. Dies alles gilt im wesentlichen für das letzte Hebestadium, in dem das Wrack über die Wasserlinie hinausgehoben wird. In diesem Stadium dienen also die an den dein Wrack abgekehrt liegenden Seiten der Hebeschiffe befestigten Trossen nur der Aufrechterhaltung der Stabilität der Hebeschiffe, während die an den dem Wrack zugekehrten Seiten der Hebeschiffe befestigten Hebetrossen nur dem Hebezweck dienen.
  • Die Zeichnung zeigt in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, und zwar in Fig. i eine Draufsicht auf ein Hebeschiffpaar mit zwischenliegend angedeutetem Wrack, in Fig. 2 einen Schnitt i-i durch das Hebeschiffpaar mit zwischenliegend angedeutetem Wrack, in Fig. 3 einen Schnitt 2-2 durch das Hebeschiffpaar mit zwischenliegend angedeutetem Wrack. In diesen Darstellungen bedeuten: A das Steuerbord- und Backbordhebeschiff mit der Außenseite C und Innenseite D, B das Wrack, E Trossen, die von der Innenseite D des einen Hebeschiffes zur Außenseite C des anderen Hebeschiffes geleitet sind, F Trossen, die von der Innenseite D des einen Hebeschiffes zur Innenseite D des anderen Hebeschiffes führen, und zwar evtl. als zusätzliche Hebetrossen, G Spreizbalken zwischen den Hebeschiffen A, H Befestigungspunkte (Doller, Klemmen, Hebewinden o. dgl.), I Hebetrosse in Anordnung wie Hebetrosse F (Fig. 3), aber nicht nur an den Schiffsenden, sondern evtl. auf ganzer Hebeschiffslänge von der Innenseite D des einen Ilebeschiffes zur Innenseite D des anderen Hebeschiffes geführt, K Trossen für die Stabilisierung der Hebeschiffe, von der Außenseite C des einen Hebeschiffes zur Außenseite C des anderen Hebeschiffes geführt, und zwar evtl. ebenfalls auf ganzer Hebeschiffslänge, Die früher auf dem Gebiete des Hebeschiffwesens bestehende Unsicherheit, soweit Hebungen in der oben beschriebenen Art vorgenommen werden, wird durch die Erfindung beseitigt. Die Erfindung besteht darin, die Zahl der an den Schiffsseiten D aufgehängten Trossen und Trossenbefestigungspunkte so weit zu erhöhen, daß sich bei Dividieren der Gesamthebefähigkeit eines Hebeschiffes durch die Anzahl der Trossenbefestigungspunkte an der Innenseite D nicht mehr als etwa 12o Tonnen Belastung ergeben. Belastungen dieser Höhe lassen noch die Verwendung eines nicht allzu unbiegsamen, handlich bleibenden Stahlseiles zu.
  • Der Unterschied zwischen einem Hebeschiff der frülteten, in dieser Beschreibung gekennzeichneten Art und einem Hebeschiff gemäß der Erfindung erweist sich darin, daß bei den erstgenannten Hebeschiffen die kleinste bisher bekanntgewordene Einzelbelastung eines Hebeorganes 147 Tonnen beträgt (25oo Tonnen Hebefähigkeit dividiert durch 17 Hebeseile einer Schiffsseite D). Wenn bei einer solchen Belastung eine absolute Bruchsicherheit gewährleistet sein soll, ergeben sich Seilabmessungen, die für den Bergungsbetrieb viel zu unhandlich sind. Wenn aber Hebeseile verwendet werden, deren Stärke mit Rücksicht auf die Handlichkeit nicht über ein gewisses gebräuchliches Maß hinausgeht, ist die Bruchsicherheit bei der vorstehend genannten Belastung entschieden zu gering, während bei der Anordnung gemäß der Erfindung, wobei sich für jedes Hebeorgan nur eine Belastung \-olt etwa izo Tonteen ergibt, Trossen Gier bisher für Hebezwecke gebräuchlichen Abmessungen verwendet werden können, ohne daß die Mindestbruchsicherheit unterschritten würde.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCII: Paarweise zusammen arbeitende Hebeschiffe, bei denen die Trossen vom Wrack aus sowohl nach der dein Wrack zugekehrten Schiffsseite als auch zum Zweck der Stabilisierung nach der dem Wrack abgekehrten Schiffsseite geführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß sich bei Dividieren der äußersten Hebefähigkeit des Hebeschiffes, ausgedrückt in Tonnen, durch die Zahl der an der dem Wrack zugekehrten Schiffsseite angeordneten F3efestigungseinrichtungen fier Hebetrossen, wie Pollen 1-Icbe@@inden oder sonstige Haupt-Tragorgane, keine größere Belastung als etwa 120 Tonnen ergibt.
DE1948P0005795 1948-10-02 1948-10-02 Hebeschiff Expired DE801682C (de)

Priority Applications (1)

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DE1948P0005795 DE801682C (de) 1948-10-02 1948-10-02 Hebeschiff

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE1948P0005795 DE801682C (de) 1948-10-02 1948-10-02 Hebeschiff

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE801682C true DE801682C (de) 1951-01-18

Family

ID=577791

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1948P0005795 Expired DE801682C (de) 1948-10-02 1948-10-02 Hebeschiff

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