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Feuerzeug Die Erfindung betrifft ein Feuerzeug, «-elches mit einer
aus Reibrad und Zündstein bestehenden Funkenerzeugungsvorrichtung versehen ist:
Es sind Feuerzeuge verschiedenartigster Ausbildung bekannt. Bei allen streicht zur
Hervorbringung von Funken die als Reibfläche ausgebildete Umfangsfläche des Reibrads
über den Zündstein hinweg. Es können zwei Gruppen von Feuerzeugen unterschieden
werden. Bei der einen Gruppe muß zur Betätigung des Feuerzeugs mit einem Finger
an dem Reibrad gedreht werden. Diese Feuerzeuge haben zwar den Vorteil baulicher
Einfachheit. Sie haben aber den wesentlichen Nachteil, daß der zum Drehen des Reibrads
benutzte Finger durch die am Reibrad, und zwar vornehmlich seiner Umfangsfläche,
haftenden Verbrennungsrückstände erheblich verschmutzt wird. Es ist deshalb schon
vorgeschlagen worden, die Ausbildung so zu treffen, daß das Reibrad zur Betätigung
des Feuerzeugs nicht berührt zu werden braucht. Bei solchen Feuerzeugen ist ein
besonderes Betätigungsglied vorgesehen, dessen Bewegung durch geeignete Mittel,
z. B. eine Achse, auf das Reibrad übertragen wird. In diesem Falle ist zwar eine
Berührung des verschmutzten Reibrads vermeidbar. Solche Feuerzeuge benötigen aber
eine Mehrzahl von Bauteilen. Sie erfordern daher einen größeren Aufwand an Werkstoff,
Fertigungseinrichtungen, Arbeitszeit und Kosten. Die zusätzlichen Bauteile führen
auch zu einer Minderung des Füllraumes, sofern nicht das Feuerzeug in seinen Abmessungen
größer gehalten wird. Ein Feuerzeug darf jedoch an Größe und
Gewicht
ein gewisses Maß nicht überschreiten, weil es bequem- in der Tasche mitführbar sein
soll und trotzdem den für eine ausreichende Anzahl von Zündungen notwendigen Füllraum
besitzen muß. Beiden Gruppen von Feuerzeugen ist im übrigen der Nachteil gemeinsam,
daß das mit 'seinem Umfang über den Zündstein streichende Reihrad schon deshalb
zu einer unangenehmen Vergrößerung der Baumaße Anlaß gibt, weil es stets um das
Maß seines Durchmessers den Zündstein überragt Die Erfindung ist auf die Behebung
dieser Mißstände gerichtet. Diese können, wie sich überraschenderweise gezeigt hat,
alle beseitigt werden, indem ein Reibrad verwendet wird, dessen mit dem Zündstein
zusammenwirkende Reibfläche an einer Stirnseite vorgesehen ist. Es ist also das
Rad stirnseitig im Sinne einer Reibfläche gerauht, z. B. gerieft, gezahnt o. dgl.
Dieser von der bisherigen Reibradausbildung völlig abweichende Vorschlag führt zu
einer Reihe wesentlicher Vorteile. Ein Vorzug baulicher Art liegt schon darin begründet,
daß das Reibrad jetzt nicht mehr um das Maß seines Durchmessers, sondern nur noch
um das Maß seiner Dicke über den Zündstein übersteht. Es kann somit das Feuerzeug
entsprechend verkleinert oder der Füllraum entsprechend vergrößert werden. Von besonderem
Vorteil,ist aber, daß ein erfindungsgemäß ausgebildetes Reibrad die Möglichkeit
bietet, das Reibrad als Betätigungsglied für die Funkenerzeugung zu verwenden, ohne
daß die Gefahr einer Verschmutzung der benutzten Finger besteht. Es ist deshalb
nach einem weiteren Merkmal der Erfindung das Reibrad stirnseitig mit einer Reibfläche
für die Funkenerzeugung und umfänglich mit einer Grifffläche für die Handhabung
versehen. Ein solches Reibrad kann mit einem Finger betätigt werden, ohne daß die
verschmutzte Reibfläche berührt wird. Mit diesem Vorteil ist der weitere Fortschritt
verbunden, daß die Herstellung, die Unterbringung und der Einbau eines besonderen
Betätigungsgliedes und zugehöriger Übertragungsmittel entbehrlich ist. Es weist
somit ein Feuerzeug gemäß der Erfindung alle Vorteile der eingangs erwähnten beiden
Arten bekannter Feuerzeuge auf, ohne aber deren Mängel zu besitzen. Beiden Feuerzeugarten
ist es auch insofern überlegen, als es infolge der neuen Reihradausbildung kleinere
Abmessungen bzw. einen größeren Füllraum erhält und baulich einfacher ist.
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Bei einer besonders zweckvollen Ausführungsform der Erfindung ist
das Reibrad mit seiner Achse neben der Achse des Zündsteinführungsröhrchens gelagert.
Es legt sich das Reibrad mit seiner stirnseitigen Reibfläche auf den Zündstein auf.
Mit seiner Umfangsfläche ragt das Reibrad etwas aus dem Gehäuse oder dem Deckel
des Feuerzeugs heraus, so daß es mittels eines der Gehäuse-bzw. Deckelwand entlang
gleitenden Fingers bequem in Drehung ersetzt werden kann.
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Die Erfindung ist an einem Ausführungsbeispiel auf der Zeichnung veranschaulicht.
Es zeigt Fig. t eine Seitenansicht mit teilweisem Schnitt eines geöffneten Feuerzeugs,
Fig. 2 einen Schnitt nach A-A der Fig. i, Fig. 3 einen Schnitt nach B-B der Fig.
2.
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In dem Gehäuse a befindet sich der Füllraum b,
welcher einen
saugfähigen Stoff, z. B. Watte o. dgl., aufnimmt, der mit Brennstoff, wie Benzin
usw., getränkt wird. Der Brennstoff kann durch die mit der Schraube c verschließbare
Bodenöffnung eingefüllt werden.
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Den Füllraum b durchsetzt das Röhrchen d,
welches zur
Führung des Zündsteins e dient, der unter Wirkung der Feder f steht, die mittels
der Stiftschraube g mehr oder weniger gespannt werden kann.
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Der Füllraum bist oben durch die Deckwand h abgeschlossen, in welcher
die Führungsöse i für den Docht k sitzt. Einerseits in der Deckwand
h, andererseits in einem darüberliegenden Steg L ist die Achse m des Reibrads
ri gelagert. Dieses ist an seiner unteren Stirnseite o mit einer Reibfläche versehen,
die mit dem Zündstein e zusammenwirkt. Es legt sich deshalb das Reibrad, wie Fig.
2 zeigt, mit dieser Stirnfläche auf den Zündstein auf. Den nötigen Anpreßdruck bewirkt
in üblicher Weise die Feder d. Die stirnseitige Reibfläche des Rades n kann
in jeder geeigneten Weise, z. B. durch Riefung, Zahnung oder sonstige Aufrauhung,
erzeugt sein. Beim gezeichneten Ausführungsbeispiel ist sie, wie Fig.3 erkennen
läßt, durch eine Vielzahl radialer Einschnitte gebildet.
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Das Reibrad n dient zugleich als Betätigutigsglied der :. Funkenerzeugungsvorrichtung.
Es ist also Drehglied und Reibrad. Deshalb ist es so angeordnet, daß es das Gehäuse
a seitlich etwas überragt. Aus diesem Grunde ist es außerdem mit einer griffigen
Umfangsfläche p versehen, so daß der an der Seitenwand des Gehäuses entlang geführte
Finger das Reibrad bequem zwecks Funkenerzeugung in Drehung versetzen kann. Die
Griffigkeit der Umfangsfläche des Drehrads kann durch Riefung, Rippung o. dgl. herbeigeführt
werden.
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Das Reibrad kann je nach der sonstigen Ausbildung des Feuerzeugs auch
in einem Deckel untergebracht sein. Beim gezeichneten Ausführungsbeispiel ist nur
eine die Brennstelle abdeckende Kappe q vorgesehen, welche mittels eines Schwenkarmes
r geöffnet und geschlossen werden kann.
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Ein Blick auf die Zeichnung zeigt bereits, in welchem Maße erfindungsgemäß
eine Verringerung der Abmessungen und eine bauliche Vereinfachung erreichbar ist,
indem einerseits über dem Zündstein nicht ein Aufbau nötig ist, der der Höhe nach
wenigstens dein Reibraddurchmesser entspricht, und indem andererseits außer dem
zugleich das Drehglied bildenden Reibrad keinerlei Betätigungs- oder Übertragungsorgane
nötig sind.