DE806389C - Baustein zur Herstellung von Gebaeudemauern - Google Patents
Baustein zur Herstellung von GebaeudemauernInfo
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Classifications
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Description
- Baustein zur Herstellung von Gebäudemauern Die Erfindung betrifft einen Baustein zur Herstellung von Gebäudemauern, deren Verwendungsart ähnlich ist jener der gebräuchlichen Ziegel, da sie jedwede Kombination und kreuzweise Verbindung zwischen den einzelnen Bauelementen sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung zulassen.
- Das Grundelement gemäß der Erfindung besteht aus einem Vollkörper oder einem Hohlkörper aus geeignetem Material, z. B. Konglomerat, plastischer Masse, es kann aber auch durch Brenner oder Gießen erzeugt werden. Dieses Grundelement hat die Form eines üblichen Mauerziegels und weist in bestimmter Entfernung voneinander angeordnete Durchlochungen auf, deren Lochachsen zueinander parallel sind und senkrecht zu den beiden größten Parallelflächen des Elementes. Auf diesen Flächen sind, entsprechend den erwähnten Durchlochungen, je eine Erhöhung und eine Vertiefung abwechselnd vorgesehen, derart, daß jeder Lochung an einem Ende eine Erhöhung und am anderen Ende eine Vertiefung zugeordnet ist, wobei gleichzeitig jede durchlochte Bauelementfläche eine Vertiefung bei einer Lochung und eine Erhöhung bei der zweiten Lochung aufweist. Die Formgebung der Erhöhungen und Vertiefungen ist derart, daß beim Übereinanderlegen der Elemente je eine Erhöhung eines Bauelementes in die Vertiefung des benachbarten Bauelementes eingreift, sich aber dabei nicht an die Wandungen der Vertiefung anlegt, so daß zwischen den Erhöhungen und Vertiefungen ein Zwischenraum verbleibt, der dann mit Mörtel o. dgl. ausgefüllt Nverden kann. Die Durchlochungen haben kegelstuinpfartige oder dieser ähnliche Form, wobei die Basisflächen der Lochungen mit Bezug auf die Nebenlochung versetzt sind, so daß sich auf jeder größten Bauelementefläche je eine kleine und eine große Lochöffnung befinden, und zwar so, daß der entgegengesetzten Elementefläche der kleinen Lochöffnung der anderen Seite eine große Öffnung entspricht, während der großen Öffnung der anderen Seite eine kleine Öffnung entspricht. Die Kanten der Bauelemente sind abgestumpft, und die durchlochten Flächen der Elemente, die an die Flächen der benachbarten Bauelemente anschließen, treten mit Bezug auf die Ränder zurück, derart, daß sich zwischen den benachbarten Elementenflächen ein Zwischenraum bildet, der mit jenem zwischen den Erhöhungen und Vertiefungen in Verbindung steht.
- Es ist aber auch möglich, Bauelemente herzustellen, welche die kennzeichnenden Merkmale der erwähnten Bauelemente aufweisen, dabei jedoch mehr als zwei Durchlochungen aufweisen, entsprechend der Notwendigkeit oder der praktischen Erfordernisse und gemäß der Art der Baukonstruktion, zu der diese Bauelemente benutzt werden sollen. Bei Bauelementen mit mehr als zwei Durchlochungen sind die Lochachsen aller Lochungen in einer Linie oder parallel zueinander oder senkrecht zueinander angeordnet. Die Entfernung von Lochachse zu Lochachse ist in jeder Richtung gleich groß, so daß beim Aufeinandersetzen der Bauelemente jede Erhöhung in die entsprechende Vertiefung des benachbarten Elementes eingeführt werden kann. Die Gesamtheit aller Lochungen der zwecks Bildung einer Mauer übereinander verlegten Bauelemente bilden miteinander eine die Mauer durchsetzende rohrartige Aushöhlung.
- Wenn zur Herstellung dieser Bauelemente kein natürliches Ausgangsmaterial, sondern ein Konglomerat oder plastische Massen verwendet werden bzw. wenn es sich um durch Brennen, Gießen oder Legieren herzustellende Bauelemente handelt, so verwendet man zu deren Herstellung entsprechend geformte Gesenke oder Matrizen.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel eines Bauelementes mit zwei Lochungen und eines mit drei Lochungen gezeigt. Ferner ist ein Mauerstück dargestellt, welches aus Bauelementen der erfindungsgemäßen Art zusammengesetzt ist. In der Zeichnung ist Fig. i die seitliche Ansicht eines Bauelementes mit zwei Durchlochungen, Fig. z eine Draufsicht auf das Bauelement nach Fig. i, Fig. 3 ein Schnitt nach der Linie X-Y der Fig. i ; Fig..I ist ein Schnitt durch ein Bauelement mit drei Durchlochungen, und Fig. 5 zeigt schaubildlich einen Teil einer Mauer, die aus den erfindungsgemäßen Bauelementen zusammengesetzt ist.
- In dem dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. i bis 3 weist das Bauelement A zwei Durchlochungen i auf, welche kegelstumpfmantelförmige Wandungen besitzen. Die kleinen Basisöffnungen der Lochungen a sind von den Erhöhungen 3 umgeben, während die großen Bauöffnungen 4 der Lochungen i in die Vertiefungen 5 zu liegen kommen. Die Kanten 6 sind abgerundet, und die Flächen 7, die sich bei Bildung der Mauer an die Flächen des jeweils benachbarten Bauelementes anschließen, liegen tiefer als die Kantenränder.
- Das Bauelement B (Fig. .4), das drei Lochungen aufweist, zeigt alle kennzeichnenden Merkmale des Bauelementes A, wobei beim Bauelement B sich die Lochungen i in gleicher Entfernung voneinander befinden, während die Abmessung dieses Bauelementes um die Hälfte größer ist als das Bauelement A. so daß dieses zusammen mit Elementen der Größe A oder B verwendet Nverden kann. In der Fig. 4 ist gestrichelt das Profil eines Bauelementes eingezeichnet, welches unterhalb des Elementes B zu liegen kommt.
- B.ei der Herstellung einer Mauer «erden die einzelnen Bauelemente übereinandergelegt, ohne daß dazwischen eine Mörtellage gebracht wird. Wenn die Mauer so in trockenem Zustande zusammengefügt ist, wird in die rohrförmig die Mauer durchsetzenden Hohlräume, die aus den Lochungen der übereinanderliegenden Bauelemente gebildet sind, ein zementartiges Material unter Druck eingebracht, und zwar in flüssigem oder halbflüssigem Zustande. Dieses Material füllt die Zwischenräume zwischen den Erhöhungen 3 und den Vertiefungen 5 aus; es breitet sich auch in den Zwischenräumen zwischen den Bauelementen aus, die zwischen den Flächen 7 je zwei übereinanderliegender Elemente gebildet sind, ohne daß es dabei an der Xaueraußenseite ausrinnen kann, da es daran durch die Kanten 6, die dicht aufeinanderliegen, gehindert ist. Die Außenseiten der Mauer zeigen eine einheitlich überall gleiche Farbe, entsprechend dem Material der Bauelemente, zwischen denen keinerlei lförtelteile sickt= bar werden. Diese Außenseiten der Mauer, welche somit nur aus Bauelementeflächen ohne Mörtelzwischenlagen sich zusammensetzen, können entsprechend den ästhetischen Anforderungen und entsprechend dem Material der Elemente auch in beliebigerArtgefärbt oder emailliert undgegebenenfalls mit plastischen Reliefs versehen werden, wodurch polychrome Dekorationen und plastische Reliefwirkungen erzielt werden können.
- Mit den erfindungsgemäßen Bauelementen kann man jedes beliebige Bauwerk auf festem oder schwankendem Boden herstellen, insbesonders auch in Erdbebengebieten. Die Stabilität der mit diesen Bauelementen errichteten Mauern wird besonders dadurch erhöht, daß die Elemente in zusammengebautem Zustand eine horizontale und gleichzeitig eine vertikale Verzahnung erhalten. Die Horizontalverzahnung wird durch das System der Erhöhungen 3 und der korrespondierenden Vertiefungen 5 gebildet, wodurch Verschiebungen in horizontaler Richtung der Elemente gegeneinander verhindert sind; die vertikale Verfestigung erfolgt durch den Zementkörper, der in dem rohrförmigen Hohlraum, welcher aus den übereinanderliegenden Lochungen gebildet ist, erstarrt und nach Erhärtung Säulen mit vorspringenden Wülsten an den Stellen zwischen den Basispunkten 4 bzw. a jeder Lochung bildet. Diese Wülste verhindern die Verschiebung der Bauelemente gegeneinander in vertikaler Richtung. Falls eine noch höhere Stabilität des Bauwerkes erwünscht ist, also in Erdbebengebieten, in bombenexponierten Lagen u. dgl., dann wird in die von den Durchlochungen i gebildeten rohrförmigen Höhlungen ein Rundeisen gleichzeitig mit dem zementartigen Material eingefügt, das im Zement eingeschlossen bleibt.
- Die erfindungsgemäßen Bauelemente bieten eine beträchtliche Arbeitsersparnis, da sich die Rufmauerung auf ein einfaches Aufeinanderlegen der Bauelemente beschränkt und eine genaue Einstellung der einzelnen Elemente gegeneinander sich von selbst durch die Erhöhungen 3 und die Vertiefungen 5 ergibt. Infolgedessen kann die Errichtung von Mauern in kürzester Zeit auch durch ungeschulte Arbeitskräfte vorgenommen werden. Außerdem ist auch die benötigte Menge von zementartigem 'Mörtel oder Kalk o. dgl., die zur Verbindung der Bauelemente dient, wesentlich geringer als die Mörtelmengen, die zur Herstellung gewöhnlicher Ziegelbauten erforderlich sind.
Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHE: i. Baustein zur Herstellung von Gebäudemauern, aus einem vollen oder einem hohlen Baustein bestehend und aus beliebigem Material hergestellt, dadurch gekennzeichnet, daß er mit zwei oder mehr voneinander in gleichen Entfernungen angeordneten Durchlochungen (i) versehen ist, deren Lochachsen zueinander parallel und senkrecht zu den größten Flächen des Bauelementes gerichtet sind, wobei an den durchlochten Stellen der Bauelementeflächen Erhöhungen (3) bzw. Vertiefungen (5) vorgesehen sind, die derart miteinander abwechseln, daß jede Durchlochung am Lochende eine Erhöhung und am zweiten Lochende eine Vertiefung aufweist, und gleichzeitig auf den gelochten Flächen des Bauelementes eine Erhöhung und eine Vertiefung vorgesehen sind, welche den Lochungen zugeordnet sind, wobei diese Erhöhungen und Vertiefungen so geformt sind, daß bei Übereinanderlegen der Bauelemente jede Erhöhung eines Elementes in eine Vertiefung des benachbarten Elementes eingreift und die im Bauwerk übereinanderliegenden Lochungen zusammen eine die ganze Mauer durchsetzende rohrförmige Aushöhlung bilden. z. Baustein nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß derselhe mehr als zwei Lochungen aufweist und in seinen Abmessungen ein Eineinhalbfaches oder Mehrfaches des Zweilochelementes darstellt, während die Lochungen in jeder Richtung in gleicher Entfernung voneinander angeordnet und abwechselnd mit Erhöhungen und Vertiefungen versehen sind. 3. Baustein nach Anspruch i und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochungen kegelstumpfmantelförmige `'Wandungen haben und die kleineren Lochbasisflächen in die Erhöhungen und die größeren in die Vertiefungen münden. 4. Baustein nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die Erhöhungen und Vertiefungen aufweisenden Bauelementeflächen gegenüber den Elementekanten vertieft liegen. 5. Baustein nach Anspruch i bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beim Vermauern der Steine sich bildenden Röhren mit einem zementartigen Material ausgegossen werden, welches auch eingepreßt werden kann und zugleich die Zwischenräume ausfüllt, die zwischen den Flächen (j) der übereinanderliegenden Elemente gebildet sind, wobei gegebenenfalls auch in die Röhren Rundeisen o. dgl. mit eingegossen werden können.
Priority Applications (1)
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