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Polsterkern aus miteinander verschlungenen Schraubenfedern für Sitz
und Rückenlehne von Sesseln u. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf einen aus miteinander
verschlungenen Schraubenfedern gebildeten Polsterkern für Sitz und Rückenlehne mit
Sesseln u. dgl. und bezweckt die Schaffung eines Polsterkernes, der die Relativbewegungen
zwischen Sitz und Rückenlehne beim Federn vermeidet und eine geschlossene Federungsfläche
für Sitz und Rückenlehne ergibt.
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Bei den bisher bekannten Polsterungen für sesselartige Sitzmöbel ist
eine besondere Polsterung der Sitzfläche und eine von dieser getrennten besondere
Polsterung für die Rückenlehne vorgesehen. Dementsprechend weist die Sitzfläche
für sich einen federnden Polsterkern auf, und ebenso die Rückenlehne. Beide Federungen
führen bei ihrer Beanspruchung eine Relativbewegung gegeneinander aus, die die Annehmlichkeit
des Sitzens in einem Sessel stört; denn beim Platznehmen und Verändern seiner Lage
auf dem Sessel rutscht der Benutzer mit seinem Rücken in der einen oder anderen
Richtung an dem Rückenpolster entlang, weil die Rückenfederung nur in waagerechter
Richtung und die Sitzfederung im wesentlichen nur in senkrechter Richtung wirksam
ist und beide Federungen unabhängig voneinander wirken. Bei Autopolsterungen ist
dieser Umstand besonders unangenehm, da bekanntlich in Kraftfahrzeugen alle nicht
fest miteinander verbundenen Teile selbst bereits bei schwachen Wagenerschütterungen
Relativbewegungen gegeneinander unterworfen sind. Dies hat zur Folge, daß der Wageninsasse
beim Fahren über weniger gute Straßen das Empfinden hat, in einem sich verwindenden
Sitz zu sitzen, weil Sitz und Rückenlehne sich gegeneinander bewegen. Hinzu
kommt
noch die durch die Änderungen der Sitzlage der Insassen verursachte Verschiebung
der Sitz- und Rückenfederung gegeneinander. Diese Umstände beeinträchtigen die durch
die Wagenpolsterung gegebenen Fahrannehmlichkeiten.
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Vorgenannte Übelstände sind nach der Erfindung dadurch behoben, daß
für Sitz und Rückenlehne ein durchlaufender, über eine Krümmung vom Sitz in die
Lehne übergehender Polsterkern zwischen einem Oberrahmen und einem Unterrahmen entsprechend
gekrümmter Form vorgesehen ist. Hierdurch ist ein für Sitz und Lehne einheitlicher
Polsterkern geschaffen, welcher für den Sitz und die Rückenlehne eine durchgehende
Federfläche ergibt, so daß Relativverschiebungen der Polsterflächen gegeneinander
und die hierdurch bedingten Unannehmlichkeiten nicht mehr auftreten können, sowie
Sitz und Rücken wie eine einheitliche in sich elastische Fläche wirken. Die Folge
hiervon ist, daß der Polsterkern gemäß der Erfindung eine erheblich angenehmere
und in sich weichere Polsterung ergibt als die vorbekannten Polsterkerne bzw. die
voneinander getrennten Sitz- und Mückenpolsterungen. Vor allen Dingen bildet der
Sitzende keine Brücke mehr zwischen zwei sich gegeneinander bewegenden Polsterflächen,
was gerade bei den vorbekannten Autopolsterungen so unangenehm empfunden wurde.
Der Sitz in einem Polstersessel mit dem neuen Polsterkern läßt sich mit dem Sitz
in einer elastischen Schale vergleichen, in welcher der Körper nur mit elastischen
Stellen in Berührung kommt.
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Zweckmäßig weisen der Oberrahmen und der Unterrahmen an jedem Krümmungsende
des überganges vom Sitz zur Rückenlehne ein den Kern querendes Querstück auf. Diese
Querstücke geben dem Kern flächenmäßigen Halt an den Übergängen in die Krümmung,
so daß der Kern in der ganzen Breite der Krümmung unterworfen ist und nicht die
Gefahr einer sehnenartigen Überbrückung der Übergangsstelle durch den Kern in der
Breitenmitte besteht.
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Es empfiehlt sich, sowohl den Oberrahmen als auch den Unterrahmen
innerhalb der Krümmung durch einen mit ihm vereinigten Rahmen auf die Länge der
Krümmung zu verstärken. Dies bietet den Vorteil, daß die Rahmen im Krümmungsbogen
widerstandsfähiger gegen bleibende Verformungen sind und die Krümmung besser aufrechterhalten
wird. Außerdem ergeben sich durch die Verstärkungsrahmen Querstücke mit sicherer
Befestigung.
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Auf der Unterseite des Polsterkernes können die Querstücke die oberste
Windung der Federn durchgreifen. Auf diese Weise wird die Federung in der Krümmung
festgelegt, so daß eine Verdrängung des federnden Kernes aus der Krümmung nicht
erfolgen kann.
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Von besonderem Vorteil ist es, die vordere Schmalseite des Polsterkernteiles
für den Sitz mit einer Kantenstütze zu versehen. Die Kantenstütze kann in einem
Bügel bestehen, der die vordere Schmalseite in einer Teilhöhe der letzteren faßt
und mit benachbarten Federwindungen verbunden ist sowie schräg nach dem Unterrahmen
zu abgebogene Schenkelenden aufweist, die an sich gegenüberliegenden Seiten des
Unterrahmens befestigt sind. Die Kantenstütze ist hier deshalb von besonderer Bedeutung,
weil durch sie bei einer Belastung des Sitzteils des Polsterkernes die Federn des
Polsterkernes nach vorn gezogen werden, also eine Deformierung des Kernes nach hinten
und Anstauung der Federwindungen nach dem gekrümmten übergang zu verhindert wird,
indem beim Zusammendrücken des Polsterkernes die am Unterrahmen befestigten Schenkel
der Kantenstütze nach unten schwenken und der Belastung entsprechend mehr oder weniger
weit in die Strecklage gelangen mit der Folge, daß eine Schenkelverlängerung der
Kantenstütze eintritt, die sich in einem Vorziehen der Federn äußert. Nach dem Aufheben
der Belastung wird die Federung von der Kantenstütze in die Ursprungslage zurückgeführt.
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Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Es zeigt Abb. i den Polsterkern von der Seite gesehen im Aufriß und Abb. 2 eine
perspektivische Darstellung des Polsterkernes.
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Der Polsterkern i besteht aus miteinander verschlungenen Schraubenfedern
und weist einen Oberrahmen 2 sowie einen Unterrahmen 3 auf. Der Polsterkern geht
über eine Krümmung 4 von dem Sitz in die Lehne über. Der Oberrahmen und der Unterrahmen
sind entsprechend gekrümmt. Die Zahl der Federn in der Übergangskrümmung kann nach
Bedarf vermindert sein. Ebenso lassen sich auch weniger hohe Federn in der Krümmung
vorsehen. Der Krümmungsbogen kann dem jeweiligen Bedarfsfall entsprechend mehr oder
weniger flach gehalten werden, wobei auch Abweichungen des Außenbogens vom Innenbogen
möglich sind.
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In der Krümmung und auf die Länge der letzteren sind der Oberrahmen
und der Unterrahmen durch je einen Verstärkungsrahmen 5 verstärkt. Die ungekrümmten
Seiten dieser Rahmen bilden auf der Ober- und Unterseite den Polsterkern querende
Querstücke. Während die Querstücke den Polsterkern auf der Oberseite überqueren,
durchgreifen die Querstücke auf der Unterseite die oberste Windung der Federn.
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Die vordere Schmalseite 6 des Polsterkernteiles für den Sitz ist mit
einer Kantenstütze ausgerüstet. Diese besteht aus einem Bügel 7, der in einer Teilhöhe
der Schmalseite vorgesehen und mit den benachbarten Federwindungen verbunden ist.
Die Schenkelenden 8 sind schräg nach dem Unterrahmen 3 zu abgebogen und an sich
gegenüberliegenden Seiten des Unterrahmens befestigt.