-
Aus miteinander verschlungenen Schraubenfedern gebildeter Polsterkern
Die Erfindung bezieht sich auf einen aus miteinander verschlungenen Schraubenfedern
gebildeten Polsterkern mit einem Rahmen an wenigstens einer Breitfläche und bezweckt
die Schaffung eines die Form beibehaltenden Polsterkernes.
-
Polsterkerne der vorerwähnten Art sind bekannt. Für Sitzpolster bestimmte
Polsterkerne dieser Art sind bereits mit einem Oberrahmen und einem Unterrahmen
versehen worden, welche die Aufrechterhaltung der kantigen Polsterform begünstigen.
Beim Platznehmen auf einem Polster tritt jedoch eine Polsterbeanspruchung ein, die
eine Verzerrung der Polsterform herbeizuführen bestrebt ist und im Laufe der Zeit
auch herbeiführt, indem die Belastung auf Zurückschieben des Polsters wirkt und
den Polsterkern dementsprechend verformt. Bei in der Fläche quer gekrümmten Rückenpolstern
ist es schwierig, dem Polsterkern unter Wahrung einer guten Nachgiebigkeit aller
beanspruchten Stellen der gepolsterten Fläche die notwendige Krümmung zu geben.
-
Nach der Erfindung ist die eine Schmalseite des Kernes von einem als
Kantenstütze wirkenden und mit benachbarten Federwindungen verbundenen Bügel mit
nach dem Rahmen zu schräg abgebogenen und an sich gegenüberliegenden Rahmenseiten
befestigten Schenkelenden gefaBt. Eine solche Kantenstütze wirkt einerseits dem
Deformieren des Polsterkernes unter der Wirkung der Belastung entgegen, so daB eine
stets formgetreue Polsterung gewährleistet ist, und gibt andererseits die Möglichkeit,
Polsterkerne gekrümmter Form mit unbeschränkter
Nachgiebigkeit
in der beanspruchten Polsterfläche und den als Rückenlehne beanspruchten Kanten
zu bilden.
-
Bei für Sitzkissen bestimmten Polsterkernen mit Ober- und Unterrahmen
ist die Kantenstütze an der vorderen Schmalseite in einer Teilhöhe der letzteren
vorgesehen. Durch die Kantenstütze tritt hier eine vollkommen neuartige Wirkung
ein, die darin besteht, daß bei einer Belastung des Polsters die Kantenstütze nach
unten gedrückt wird, wobei die am Unterrahmen befestigten Schenkel der Kantenstütze
nach unten schwenken und der Belastung entsprechend mehr oder weniger weit in die
Strecklage gelangen mit der Folge, daß sich auf Grund der eintretenden Schenkelverlängerung
die Kantenstütze etwas nach vorn verschiebt und die Federn des Polsterkernes entgegen
der Belastungswirkung nach vorn zieht, also die Deformierung des Kernes nach hinten
verhindert. Umgekehrt wird die Federung nach Aufheben der Belastung von der Kantenstütze
wieder in die Ursprungslage zurückgeführt.
-
Bei für Rückenpolster, insbesondere für in der Fläche quer gekrümmtes
Rückenpolster bestimmten Polsterkernen mit nur einem Rahmen auf ihrer Rückseite
faßt die Kantenstütze den vorderen Oberrand der Aufstellschmalfläche. Auch hier
wirkt die Kantenstütze als Mittel zur Aufrechterhaltung einer stets formgetreuen
Polsterung. Außerdem ermöglicht diese Kantenstütze überhaupt erst ein quer gekrümmtes
Rückenpolster mit ungehemmter Nachgiebigkeit der als Rückenlehne beanspruchten Polsterfläche,
denn die Kantenstütze gibt in Verbindung mit dem rückseitigen Rahmen dem Polsterkern
an als Lehne nicht beanspruchter Stelle die quer gekrümmte Form, während der Oberteil
des Kernes, der als Lehne die Beanspruchungen aufnehmen muß, frei von einem Rahmen
in der Lehnfläche ist, so daß die Federung selbst in den Kanten stellenweise unbeeinträchtigt
wirksam ist.
-
Es empfiehlt sich, die Bügelschenkel etwas nach dem Befestigungsrahmen
zu zu neigen. Dies begünstigt das Eintreten einer verlängerten Strecklage der Schenkel
beim Belasten des Polsters.
-
Die Zeichnung veranschaulicht schematisch zwei Ausführungsbeispiele
der Erfindung.
-
Abb. i läßt einen Polsterkern für ein Sitzpolster mit angedeuteter
Federung erkennen; Abb.2 gibt einen Polsterkern für ein Rückenpolster wieder.
-
Der in Abb. i veranschaulichte Polsterkern für ein Sitzpolster ist
aus den ineinander geschlungenen Schraubenfedern i und dem Oberrahmen 2 sowie dem
Unterrahmen 3 gebildet. Die vordere Schmalfläche 4 des Polsterkernes ist durch einen
Bügel 5 gefaßt, der als Kantenstütze wirkt. Der Bügel 5 ist in einer Teilhöhe
der Schmalfläche vorgesehen und mit den ihm benachbarten Federwindungen sowohl im
Steg als auch in den Schenkeln 6 verbunden. Die Schenkel 6 sind leicht nach dem
Unterrahmen 3 zu geneigt, während die Schenkelenden 7 schräg nach unten abgebogen
und am Unterrahmen befestigt sind.
-
Abb. 2 zeigt den Kern für ein quer gekrümmtes Rückenpolster. Der Kern
weist lediglich auf der Rückseite einen Rahmen 8 auf. Hier ist die Kantenstütze
5 an dem vorderen Oberrand der als Auf stellfläche dienenden Schmalfläche 9 vorgesehen.
Die Schenkel 6 der Kantenstütze sind leicht nach dem Rahmen 8 zu geneigt, während
die Schenkelenden 7 schräg nach dem Rahmen zu abgebogen und am Rahmen befestigt
sind. Dem Bügel benachbarte Federwindungen sind auch hier mit dem Bügelsteg und
den Bügelschenkeln verbunden.
-
Die Kantenstütze 5 verleiht in Verbindung mit dem Rahmen 8 dem Polsterkern
die quer 'gekrümmte Form. Hierbei tritt jedoch keinerlei Beeinträchtigung der Nachgiebigkeit
des Polsterkernes in der oberen Hälfte ein, die bei Rückenlehnen beansprucht wird.
Insbesondere ist an den Randungen und den Kanten die Nachgiebigkeit nicht beeinträchtigt.
Letztere sind an jeder Stelle nachgiebig federnd.