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DE7314867U - Kantenschutzanordnung an Holzplatten od. dgl - Google Patents

Kantenschutzanordnung an Holzplatten od. dgl

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Publication number
DE7314867U
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DE
Germany
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edge
approach
protection according
Prior art date
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Expired
Application number
DE7314867U
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English (en)
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HEGGENSTALLER ANTON HOLZINDUSTRIE
Original Assignee
HEGGENSTALLER ANTON HOLZINDUSTRIE
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Publication date
Publication of DE7314867U publication Critical patent/DE7314867U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Neuerung bezieht sich auf einen Kantenschutz für Holzplatten oder dgl., bestehend aus einem Profil, dessen Gurt den Stirnrand der Platte schützend überdakt sowie einen die Bauhöhe des Gurtes vergrößernden, mit einer Aussteifung versehenen hohlen Ansatz aufweist und dessen'-Stege in Ein- oder Mehrzahl in Nuten oder Falzen der Platte geführt sind.
Mit dem GM 7 230 936 wurde die Aufgabe gestellt, bei mit Kantenschutz versehenen Holzplatten eine Maßnahme zu ergreifen, die es erlaubt, Bretter mit handelsüblicher Länge, also ohne Preisaufschlag, zu verwenden und dennoch Holaplatten in dem gewünschten Format herstellen zu können. Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt das Gebrauchsmuster vor, die Bauhöhe des den Stirnrand der Holzplatte abdeckenden Gurte durch einen Ansatz des
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Kantenschutzes zu vergrößern. Darüberhinaus schlägt das Gebrauchsmuster vor, den Ansatz hohl auszubilden und mit einem Füllstoff oder einer Aussteifung, z. B. Metallschiene, zu versehen.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Weitergestaltung der Lehre nach dem obigen Gebrauchsmuster und setzt sich zur Aufgabe, den Kantenschutz so zu gestalten, daß unter minimalem Material- und Kostenaufwand eine maximale Versteifung des über den Stirnrand der Holzplatte hinausragenden Ansatzes des Kantenschutzes erzielt werden kann.
Diese Aufabe löst die vorliegende Erfindung dadurch, daß in den
hohlen Ansatz ein den Ansatz aussteifendes, einen oder mehrere
leere Bv*lachen- oder Hohlräume aufweisendes Profil, insbesondere aus Metall, eingesetzt ist.
Der wesentliche Gedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, den Hohlraum des Ansatzes nicht vollständig auszufüllen, was einer erheblichen Materialeinsparung zugute kommt, und dennoch eine wesentliche Versteifung des Ansatzes herbeizuführen· Besonders vorteilhaft, weil einfach, erweist sich hierbei in den meisten Fällen die Verwendung eines U-Profiles.
Es wurde ferner mit der Erfindung erkannt, daß es nicht sinnvoll ist, den im Ansatz befindlichen Hohlraum gänzlich auszufüllen, weil dann erhebliche Schwierigkeiten beim Einsatz der Versteifung entstehen, zumal die Ausfüllung über eine beträchtliche Profillänge hinweg eingeschoben werden muß. Es erweist sich auch nicht als kostengünstig, die Aussteifung des Kantenschutz©s in einem Arbeitsgang tat· alP'Hei&tJ&JUng des Kanteneohutzes vor-
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in einem Arbeitsgang mit der Herstellung des Kantenschutzes vorzunehmen, weil dadurch erhebliche Mehrkosten an Produktionseinrichtungen entstehen. Wenn man aber im Sinne der Erfindung ein U-Profil in den Hohlraum des Kantenschutzansatzes einführt, dann wird dieser Vorgang wesentlich dadurch erleichtert, daß das U-Profil einen geringeren Querschnitt als der Hohlraum im Ansatz einnimmt, und dennoch eine ausreichende Stabilität des Eantenschutzes gewährleistet.
Im Rahmen von Ausgestaltungen ist vorgesehen, daß das U-Profil in Richtung zum Plattenrand hin offen eingesetzt ist. Dadurch wird bewirkt, daß der Gurt des U-Profils parallel zum Stirnrand des Eantenschutzes außenseitig liegt. Wenn eine schwere Holzplatte, die mit dem Kantenschutz vesehen ist, aus einer beträchtlichen Entfernung auf den Boden fällt, dann nimmt der Gurt des U-Profils die Stoßbelastung auf und übertrag; diese über seine Stege in Richtung zum Holzplattenrand, so daß ein derartiger Stoß ohne irgendwelche Beschädigung aufgefangen werden kann.
Es empfiehlt sich im Rahmen der Erfindung, die freien Schenkelenden des U-Profils mit parallel zum Gurt sich erstreckenden Ansätzen zu versehen, wobei vorteilhaftorweise die Ansätze nach innen gerichtet sind. Dadurch wird der Vorteil erreicht, daß das U-Profil unter Stoßeinwirkung sich mit größerer Fläche am Stirnrand der Holzplatte abstützen kann. Wäre kein solcher Ansatz vorgesehen, dann könnte der unter Stoßbelastung stehende einzelne Schenkel des U-Profils eine Art Keilspaltwirkung auf die Holzplatte ausüben.
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Es empfiehlt sich ferner, die Schenkel des U-Profiles schräg nach Art eines Trapezes anzuordnen. Vorteilhafterweise ist diese Schräge so gewählt, daß das U-Profil im Bereiche seines Gurtes schmäler als im Bereiche seiner Schenkelenden ist.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung besteht darin, daß der Profilansatz des Kantenschutzes von seinen Seitenwänden nach innen ragende Stegansätze als Zentriermittel für das U-Profil aufweist. Diese Stegansätze unterteilen den Hohlraum des Profilansatzes. Das U-Profil läßt sich dann leichter in den Hohlraum des Profilansatzes einechieben, weil die Flächenberührung mit den Innenwänden des'Kantenschutzes verringert wird. Darüberhinaus ist dadurch die Möglichkeit geboten, das U-Profil schmaler als den Kantenschutz zu dimensionieren und dennoch eine zentrische Halterung des U-Profiles im Kantenschutz zu e..reichen.
Einzelheiten der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch und beispielsweise dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1: Einen Längsschnitt durch einen Kantenschutz mit einem eingesetzten U-Profil,
Fig. 2 und 3: Längsschnitte durch einen Kantenschutz gemäß Figur 1 in ν verschiedenen Varianten mit Zentrierung der U-Profile/
Fig. 4-: einen Längsschnitt durch einen Kantenschutz ait
gewölbtem, innenliegenden Gurt des Kantenschutzes,
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Pig. 5: einen Längsschnitt durch einen Kantenschutz mit einem geschlossenen Profil und
Fig. 6: einen Längsschnitt durch einen Kantenschutz mit einem Mehrfach-U-Profil.
In allen Ausführungsbeispielen der Erfindung wird in vereinfachter Weise davon ausgegangen, daß die Holzplatte 1 an ihrem Stirnrand von einem aus Kunststoff bestehenden Kantenschutz 2 abgedeckt ist, der einen in einer Nut der Holzplatte 1 geführten Steg 5 mit Hinterschneidung aufweist, so daß der Kantenschutz 2 stirnseitig in die für den Steg 5 vorgesehene Nut der Holzplatte 1 einschjöjbar ist. Über den Rand 4- der Holzplatte 1 erstreckt sich der Kantenschutz 2 mit einem Ansatz 8, der einen Hohlraum 9 aufweist. Auf diese Weise ist es möglich, an sich zu kurze Bretter für die Holzplatte 1 zu verwenden und durch die Dimensionierung des Ansatzes 8 dennoch das geforderte Endmaß der gesamten Holzplatte 1 zu erreichen. Damit der Ansatz 8 die genügende Steifigkeit besitzt und einen ausreichenden Schutz des Randes 4 der Holzplatte 1 gewährleistet, ist mit dem Kantenschutz 2 eine Aussteifung 15 in Form eines U-Profiles verbunden.
Im Beispiel der Figur 1 ist das U-Profil 15 im Querschnitt trapezförmig gestaltet. Sein Gurt 16 befindet sich außenliegend und stützt sich am äußeren Steg des Ansatzes 8 innenseitig ab. Sie Schenkel 17 des U-Profiles 15 sind trapezförmig schräg angeordnet, die Schenkelenden weisen nach außen abgewinkelte Schenkelansätze 18 auf. Die Bauhöhe des U-Profiles ist so bemessen, daß der Ab-
18
stand der Schenkelansätze'Vom Gurt 16 der lichten Höhe des Hohlraumes 9 entspricht. Die Breite des U-Profiles 15 kann der-lichten Weite des Hohlraumes 9 entsprechen.
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Wenn auf den außenliegenden Gurt des Ansatzes 8 eine Stoßbelaatung einwirkt, dann wird diese Über das U-Profll 15 auf den innenliegende:: Gurt des Ansatzes 8 und damit auf den Band 4 der Holzplatte weitergeleitet. Die Steifigkeit des U-Frofilee ist so groß, daß es sich unter dieser Stoßbelastung nicht deformiert. Aus diesem Grunde ist das U-Profil vorzugsweise aus Metall, tobesondere Eisen oder Stahl hergestellt.
In den Beispielen der Figuren 2 und 3 sind im Querschnitt anders
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gestaltete U-Profile'gezeigt, deren Breite geringer als die lichte Weite des Hohlraumes 9 ist. Damit diese U-Profile dennoch innerhalb des Hohlraumes 9 ordnungsgemäß zentriert sind, sind am Kantenschutz 2 nach innen vorragende Stegansätze 19 vorgesehen, an denen sich die Schenkel 17 des U-Profiles 15 abstützen. Beim Ausfiihrungsbeispiel der Figur 2 ist lediglich ein etwas aufgeweitetes reines U-Profil dargestellt, während in Figur 3 ein im Querschnitt trapezförmiges U-Profil gezeigt ist, dessen Schenkelansätze 18 nach innen gerichtet sind. Sie Ausführung gemäß Figur 3 ist in gewisser Hinsicht vorzuziehen, weil eine auf den Kantenschutz 2 bzw. den Ansatz 8 einwirkende erhebliche Stoßbelastung weder zum Ausweiten des Ansatzes 8 noch zum Spalten der Holzplatte 1 führt, da die Schenkelansätze 18 so breit ausgebildet sind, daß sie keine Keilwirkung hervorrufen können. Durch die Stegansätze 19 des Kantenschutzes 2 ist außerdem erreicht, daß die Kanten des U-Profiles nicht seitlich nach außen einschneidend wirken können.
In Figur 4- ist ein Kantenschutz 2 dargestellt, dessen am Rand M-der Holzplatte 1 anliegender Gurt 2o gewölbt ausgebildet ist.
Einerseits wird durch die Wölbungen eine Zentrierung des U-
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Profiles herbeigeführt, dessen Schenkel 17 ähnlich wie in Figuren 1 und 5 ausgebildet' sein können. Andererseits wird durch diese Gestaltung erreicht, daß bei Stoßeinwirkung auf die außenliegenden Kanten des Kantenschutzes 2 eine elastische Nachgiebigkeit dieser Kantenbereiche möglich ist, ohne daß der Mittelbereich des KantenSchutzes 2 davon beeinträchtigt wird. Dies hat nämlich zur Folge, daß die auf die Kanten einwirkende Stoßbelastung nicht zu einer Beschädigung des Kantenschutzes 2 selbst führen kann.
Weitere Varianten des erfindungsgemäßen Kantenschutzes zeigen die Figuren 5 und 6. In Figur 5 ist das Profil 15 als ein geschlüssenes Profil ausgebildet, das an den beiden Seiten entsprechend den seitlichen-Ansätzen 19 eingebogen ist. Es bildet hier gewissermaßen ein O-Profil. Bei dam Beispiel gemäß Figur ist das Profil 13 zu einem mehrfahen U gebogen.
Es versteht sich von selbst, daß im Sinne der erfindungsgemäßen Offenbarung noch zahlreiche andere Varianten der Querschnitts-ausbildung von Kantenschutz und dem inneren Profil, das z. B. auch die Form eines M oder W o. ä. aufweisen kann, gefunden werden können. Die Erfindung beschränkt sich daher nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele sondern erstreckt sich auch auf alle anderen Lösungen der gestellten Aufgabe.
Schutzansprüche:
731486713.1Z73
DIpI. Ing. H.-D. Ernicke 89 Augsburg Schwibbogenplatz 2b
Dipl. Ing. H.-D. Ernicke Patentanwalt
ToI. (0821)551035 Telegr.Towl.nlkrat Augsburg
Augsburg 18. April 1973 Ihr Zeichen Akt« 467-53,54 ern/bw Pa. A. Heggenstaller s = = ss s = s = S = SSSSs: = = = =:
STÜCKLISTE
1 Holzplatte
2 Kantenschutz
3 -
4- Rand der Holzplatte
5 Steg
6 -
7 -
δ Ansatz
9 Hohlraum
10
11 -
12 -
13 -
14- -
15 U-Profil
16 Gurt
17 Schenkel
18 Schenkelansatz
19 Stegansatz
20 geviöltter unterer Gurt

Claims (8)

SCHUTZANSPRÜCHE «■■BsssaaBsasasasaasssssssssB
1.) Kantenschutz für Holzplatten oder dgl., bestehend aus einem Profil, dessen Gurt den Stirnrand der Platte schützend überdeckt sowie einen die Bauhöhe des Gurtes vergrößernden, mit einer Aussteifung versehenen, hohlen Ansatz aufweist und dessen Stege in Ein- oder Mehrzahl in Nuten oder Falzen der Platte geführt sind, dadurch gekennzeichnet, daß in den hohlen Ansatz (8) ein den Ansatz aussteifendes, einen oder mehrere leere Zwischen- oder Hohlräume aufweisendes Profil (15), insbesondere aus Metall, eingesetzt ist.
2.) Kantenschutz nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß das Profil als ein U-Profil ausgebildet list, das in Richtung zum Plattenrand hin offen eingesetzt ist.
3.) Kantenschutz nach Anspruch 2, dadurch gekenn zeichnet, daß die freien Schenkelenden des
- II -
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- II1-
U-Profiles (15) parallel zum Gurt (16) sich erstreckende Ansätze (18) aufweist.
4.) Kantenschutz naoh Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansätze (18) nach innen gerichtet sind.
5.) Kantenschutz nach Anspruch 2 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (17) des U-Profiles (15) schräg nach Art eines Trapezes angeordnet sind.
6.) Kantenschutz nach Anspruch 2 oder folgenden, dadurch gekennz eichnet, daß der Profilansatz (8) von seinen Seitenwänden nach innen ragende Stegansätze (19) als Zentriermittel für das Ü-Profil (15) aufweist.
7.) Kantenschutz nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel des Profiles (15) den Stegansätzen (19) entsprechend gebo gen sind.
8.) Kantenschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil als ein Mehrfach-U-Profil ausgebildet ist.
Dipl,-Ing.H.D.Ernicke Patentanwalt
DE7314867U 1973-04-18 Kantenschutzanordnung an Holzplatten od. dgl Expired DE7314867U (de)

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DE2319747 1973-04-18

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DE7314867U true DE7314867U (de) 1973-12-13

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