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Kantenschutz für Holzplatten oder dgl.
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Zusatz zu Patent (Patentanmeldung P 22 41 135.4) Die Erfindung bezieht
sich auf einen Kantenschutz für Holzplatten oder dgl., bestehend aus einem Profil,
dessen Gurt den Stirnrand der Platte schützend überdeckt sowie einen die Bauhöhe
des Gurtes vergrößernden, mit einer Aussteifung versehenen hohlen Ansatz aufweist
und dessen Stege in Ein- oder Mehrzahl in Nuten oder Falzen der Platte geführt sind.
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Mit dem Hauptpatent wurde die Aufgabe gestellt, bei mit Kantenschutz
versehenen Holzplatten eine Maßnahme zu ergreifen, die es erlaubt, Bretter mit handelsüblicher
Länge, also ohne Preisaufschlag, zu verwenden und dennoch Holzplatten in dem gewünschten
Format herstellen zu können. Zur Lösung dieser Aufgabe
schlägt
das Hauptpatent vor, die Bauhöhe des den Stirnrand der Holzplatte abdeckenden Gurtes
durch einen Ansatz des Kantenschutzes zu vergrößern. Darüberhinaus schlägt das Hauptpatent
vor, den Ansatz hohl auszubilden und mit einem Fällstoff oder einer Aussteifung,
z, B. Metallschiene, zu versehen.
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Die zusätzliche Erfindung bezieht sich auf eine Weitergestaltung der
Lehre nach dem Hauptpatent und setzt sich zur Aufgabe, den Kantenschutz so zu gestalten,
daß unter minimalem Material- und Kostenaufwand eine maximale Versteifung des über
den Stirnrand der Holzplatte hinausragenden Ansatzes des Kantenschutzes erzielt
werden kann.
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Diese Aufgabe löst die zusätzliche Erfindung dadurch, daß in den hohlen
Ansatz ein den Anschlag aussteifendes, einen oder mehrere leere Zwischen- oder Hohlräume
aufweisendes Profil, insbesondere aus Metall, eingesetzt ist.
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Der wesentliche Gedanke dieser zusätzlichen Erfindung besteht darin,
den Hohlraum des Ansatzes nicht vollständig auszufüllen, was einer erheblichen Materialeinsparung
zugute kommt, und dennoch eine wesentliche Versteifung des Ansatzes herbeizuBhren.
Besonders vorteilhaft, weil einfach, erweist sich hierbei in den meisten Fällen
die Verwendung eines U-Profiles.
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Es wurde ferner mit der Erfindung erkannt, daß es nicht sinnvoll ist,
den im Ansatz befindlichen Hohlraum gänzlich auszufüllen, weil dann erhebliche Schwierigkeiten
beim Einsatz der Versteifung entstehen, zumal die Ausfüllung über eine beträchtliche
Profillänge hinweg eingeschoben werden muß. Es erweist sich auch nicht als kosteng;unstig,
die Aussteifung des Kantenahutzes
in einem Arbeitsgang zit der Herstellung
des Kantenschutzes vorzunehmen, weil dadurch erhebliche Mehrkosten an Produktionseinrichtungen
entstehen. Wenn man aber im Sinne der Erfindung ein U-Profil in den Hohlraum den
Kantenschutzansatzes einführt, dann wird dieser Vorgang wesentlich dadurch erleichtert,
daß das U-Profil einen geringeren Querschnitt als der Hohlraum im Ansatz einnimmt
und dennoch eine ausreichende Stabilität des Kantenschutzes gewährleistet.
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Im Rahmen von Ausgestaltungen ist vorgesehen, daß das U-Profil in
Richtung zum Plattenrand hin offen eingesetzt ist. Dadurch wird bewirkt, daß der
Gurt des U-Profils parallel zum Stirnrand des Kantenschutzes außenseitig liegt.
Wenn eine schwere Holzplatte, die mit dem Kantenschutz vesehen ist, aus einer beträchtlichen
Entfernung auf den Boden fällt, dann nimmt der Gurt des U1-Profils die Stoßbelastung
auf und übertrag; diese über seine Stege in Richtung zum Holzplattenrand, so daß
ein derartiger Stoß ohne irgendwelche Beschädigung aufgefangen werden kann.
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Es empfiehlt sich im Rahmen der Erfindung, die freien Schenkelenden
des U-Profils mit parallel zum Gurt sich erstreckenden Ansätzen zu versehen, wobei
vorteilhafterweise die Ansätze nach innen gerichtet sind. Dadurch wird der Vorteil
erreicht, daß das U-Profil unter Stoßeinwirkung sich mit größerer Fläche am Stirnrand
der Holzplatte abstützen kann. Wäre kein solcher Ansatz vorgesehen, dann könnte
der unter Stoßbelastung stehende einzelne Schenkel des U-Profils eine Art Keilspaltwirkung
auf die Holzplatte ausüben.
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Es empfiehlt sich ferner, die Schenkel des U-Profiles schräg nach
Art eines Trapezes anzuordnen. Vorteilhafterweise ist diese Schräge so gewählt,
daß das U-Profil im Bereiche seines Gurtes schmäler als im Bereiche seiner Schenkelenden
ist.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung besteht darin, daß der Profilansatz
des Kantenschutzes von seinen Seitenwänden nach innen ragende Stegansätze als Zentriermittel
für das U-Profil aufweist. Diese Stegansätze unterteilen den Hohlraum des Profil
ansatzes. Das U-Profil läßt sich dann leichter in den Hohlraum des Profilansatzes
einschieben, weil die Flächenberührung mit den Innenwänden des Kantenschutzes verringert
wird. Darüberhinaus ist dadurch die Möglichkeit geboten, das U-Profil schmaler als
den Kantenschutz zu dimensionieren und dennoch eine zentrische Halterung des U-Profiles
im Kantenschutz zu erreichen.
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Einzelheiten der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch und beispielsweise
dargestellt. Es zeigen: Fig. 1: Einen Längsschnitt durch einen Kantenschutz mit
einem eingesetzten U-Profil, Fig. 2 und 3: Längsschnitte durch einen Eantenschutz
gemäß Figur 1 in. verschiedenen Varianten mit Zentrierung der U-Profilet Fig. 4:
einen Längsschnitt durch einen Kantenschutz mit gewölbtem, innenliegenden Gurt des
Kantenschutzes,
Fig. 5: einen Lsngsschnitt durch einen Kantenschutz
mit einem geschlossenen Profil und Fig. 6: einen Längsschnitt durch einen Kantenschutz
mit einem Mehrfach-U-Profil.
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In allen Ausführungsbeispielen der Erfindung wird in vereinfachter
Weise davon ausgegangen, daß die holzplatte 1 an ihrem Stirnrand von einem aus Kunststoff
bestehenden Kantenschutz 2 abgedeckt ist, der einen in einer Nut der Holzplatte
1 geführten Steg 5 mit Hinterschneidung aufweist, so daß der Kantenschutz 2 stirnseitig
in die für den Steg 5 vorgesehene Nut der Holzplatte 1 einschibbar ist. Über den
Rand 4 der Holzplatte 1 erstreckt sich der Kantenschutz 2 mit einem Ansatz 8, der
einen Hohlraum 9- aufweist. Auf diese Weise ist es möglich, an sich zu kurze Bretter
für die Holzplatte 1 zu verwenden und durch die Dimensionierung des Ansatzes 8 dennoch
das geforderte Endmaß der gesamten Holzplatte 1 zu erreichen.
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Damit der Ansatz 8 die genügende Steifigkeit besitzt und einen ausreichenden
Schutz des Randes 4 der Holzplatte 1 gewährleistet, ist mit dem Kantenschutz 2 eine
Aussteifung 15 in Form eines U-Profiles verbunden.
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Im Beispiel der Figur 1 ist das U-Profil 15 im Querschnitt trapezförmig
gestaltet. Sein Gurt 16 befindet sich außenliegend und stützt sich am äußeren Steg
des Ansatzes 8 innenseitig ab. Die Schenkel 17 des U-Profies 15 sind trapezförmig
schräg angeordnet, die Schenkelenden weisen nach außen abgewinkelte Schenkelansätze
18 auf. Die Bauhöhe des U-Profiles ist so bemessen, daß der Ab-18 and der Schenkelansätzervou
Gurt 16 der lichten Höhe des Hohlraumes 9 entspricht. Die Breite des U-Profiles
15 kann der lichten Weite des Hohlraumes 9 entsprechen.
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Wenn auf den außenliegenden Gurt des Ansatzes 8 eine Stoßbelaatung
einwirkt, dann wird diese über das U-Profil 15 auf den innenliegenden Gurt des Ansatzes
8 und damit auf den Rand 4 der Holzplatte weitergeleitet. Die Steifigkeit des U-Profiles
ist so groß, daß es sich unter dieser Stoßbelastung nicht deformiert. Aus diesem
Grunde ist das U-Profil vorzugsweise aus Metall, Isbesondere Eisen oder Stahl hergestellt.
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In den Beispielen der Figuren 2 und 3 sind m Querschnitt anders gestaltete
U-Profileßgezeigt, deren Breite geringer als die lichte Weite des Hohlraumes 9 ist.
Damit diese U-Profile dennoch innerhalb des Hohlraumes 9 ordnungsgemäß zentriert
sind, sind am Kantenschutz 2 nach innen vorragende Stegansätze 19 vorgesehen, an
denen sich die Schnnkel 17 des U-Profiles 15 abstützen.
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Beim Ausführungsbeispiel der Figur 2 ist lediglich ein etwas aufgeweitetes
reines U-Profil dargestellt, während in Figur 3 ein im Querschnitt trapezförmiges
U-Profll gezeigt ist, dessan Schenkelansätze 18 nach innen gerichtet sind. Die Ausführung
gemäß Figur 3 ist in gewisser Hinsicht vorzuziehen, weil eine auf den Kantenschutz
2 bzw. den Ansatz 8 einwirkende erhebliche Stoßbelastung weder zum Ausweiten des
Ansatzes 8 noch zum Spalten der Holzplatte 1 führt, da die Schenkelansätze 18 so
breit ausgebildet sind, daß sie keine Keilwirkung hervorrufen können. Durch die
Stegansätze 19 des Kantenschutzes 2 ist außerdem erreicht, daß die Kanten des U-Profiles
nicht seitlich nach außen einschneidend wirken können.
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In Figur 4 ist ein Kantenschutz 2 dargestellt, dessen am Rand 4 der
Holz platte 1 anliegender Gurt 20 gewölbt ausgebildet ist.
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Einerseits wird durch die W5lbungen eine Zentrierung des U-
Profiles
herbeigefahrt, dessen Schenkel 17 ähnlich wie in Figuren 1 und 3 ausgebildet sein
können. Andererseits wird durch diese Gestaltung erreicht, daß bei Stoßeinirkung
auf die außenliegenden Kanten des Kantenschutzes 2 eine elastische Nachgiebigkeit
dieser Kantenbereiche möglich ist, ohne daß der Mittelbereich des Kantenschutzes
2 davon beeinträchtigt wird.
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Dies hat nämlich zur Folge, daß die auf die Kanten einwirkende Stoßbelastung
nicht zu einer Beschädigung des Kantenschutzes 2 selbst führen kann.
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Weitere Varianten des erfindungsgemäßen Kantenschutzes zeigen die
Figuren 5 und 6. In Figur 5 ist das Profil 15 als ein geschlüssenes Profil ausgebildet,
das an den beiden Seiten entsprechend den seitlichen Ansätzen 19 eingezogen ist.
Es bildet hier gewissermaßen ein 0-Profil. Bei dem Beispiel gemäß Figur 6 ist das
Profil 15 zu einem mehrfachen U gebogen.
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Es versteht sich von selbst, daß im Sinne der erfindungsgemäßen Offenbarung
noch zahlreiche andere Varianten der Querschnittsausbildung von Kantenschutz und
dem inneren Profil, das z. B.
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auch die Form eines M oder W o. ä. aufweisen kann, gefunden werden
können. Die Erfindung beschränkt sich daher nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele
sondern erstreckt sich auch auf alle anderen Lösungen der gestellten Aufgabe.
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Patentansprüche: