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DE7348C - - Google Patents

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Publication number
DE7348C
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DE
Germany
Prior art keywords
cutlery
universal
matchbox
sleeve
construction
Prior art date
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Active
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DENDAT7348D
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English (en)
Publication of DE7348C publication Critical patent/DE7348C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C11/00Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
    • A45C11/24Etuis for purposes not covered by a single one of groups A45C11/02 - A45C11/22, A45C11/26, A45C11/32 - A45C11/38
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C11/00Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
    • A45C2011/007Receptacles for personal medical or care products, e.g. drugs, condoms or patches; Small first-aid kits

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  • Table Equipment (AREA)

Description

1879.
Klasse SS.
HERMANN GRINGMUTH in DRESDEN. Neuerungen an einem Universalbesteck.
Zusatz-Patent zu No. 2520 vom 15. März 1878.
Patentirt im· Deutschen Reiche vom 12. März 1879 ab. Längste Dauer: 14. März 1893.
An dem unter No. 2520 in Deutschland patentirten Universalbesteck habe ich die nachstehenden Neuerungen angebracht.
Der dritte Constructionstheil, welchen ich in meinem Patent unter No. 2520 in den Fig. 44 und 45 dargestellt und in Fig. 2- an seinem Platz im Besteck gezeigt habe, wird von mir. durch ein Futteral α ersetzt, welches ich aus Leder oder einem sonstigen Material anfertige und mittelst Nieten und Kitt an die Innenwand des Deckels befestige.
Dieses. Futteral, welches auf Fig. 1 der beiliegenden Zeichnung ersichtlich ist, dient zur Aufnahme der Scheere b und des Kammes c, welche Gegenstände bisher durch den dritten Constructionstheil gehalten wurden, aufserdem aber noch zur Aufnahme eines Zahnstochers d, eines Ohrlöffels e und einer Nagelfeile /, wie aus Fig. ι zu ersehen ist. Ich habe die Neuerung aus Reinlichkeitsgründen angebracht, da bei meiner früheren Ausführung der gebrauchte Kamm bei geschlossenem Besteck mit den Efsgeräthen (Messer und Gabel) in Berührung kam.
Wie aus der Fig. 1, Grundplan, und Fig. 2, Seitenansicht, zu ersehen ist, habe ich den Deckel des Bestecks dahin verändert, dafs ich ihn anstatt wie früher zweitheilig, d. h. aus zwei übereinanderklappenden Theilen, die durch eine beliebige Verschlufsmethode nach dem Zusammenklappen aneinandergehalten wurden, nunmehr aus einem Theil anfertige, dessen umgebogenes Ende g beim Zuklappen über das umgebogene Ende h des beweglichen Theiles der Wand i greift und so den Verschlufs des Bestecks bildet. Der bewegliche Theil der Wand i ist mit dem festen Theil dieser Wand durch ein Scharnier verbunden, jedoch so, dafs der bewegliche Theil stets von selbst nach aufsen klappt, wenn das Deckelende g nicht mehr hinter h greift.
Eine weitere Neuerung besteht darin, dafs ich die Zündholzbüchse k aufser dem bereits im Haupt-Patent angegebenen Deckel mit einem zweiten Deckel versehe (s. /, Fig. 1 und 5), der als Streichplatte dient. Dieser zweite Deckel, die Streichplatte /, hat in Verbindung mit dem ersten Deckel," Fig. 4, den Zweck, eine selbstständige Zündholzbüchse zu bilden, die den mit k in Fig. ι bezeichneten Raum auszufüllen im Stande ist.
Den durch Verkürzung der Zündholzbüchse gewonnene Raum im Besteck benutze ich zur Ausführung der folgenden Neuerung.
Der in dem Haupt-Patent als fünfter Constructionstheil bezeichnete Theil enthält in dem zusammenlegbaren Löffel, dem Korkzieher und der Hülse für Höllenstein etc. solche Gegenstände, welche auf kürzeren Reisen nichr nothwendig zur Verwendung kommen werden. Ich habe deshalb mein Etui für den praktischen Gebrauch dadurch vervollständigt, dafs ich den Raum des herausnehmbaren fünften Constructionstheils zusammen mit dem durch die Verkürzung der Zündholzbüchse gewonnenen Raum durch ein Toilettenbürstchen ausfülle, für dessen Unterbringung ich in dem gefüllten Etui nach meinem Patent No. 2520 einen Raum nicht disponibel hatte. Wenn jedoch der fünfte Constructionstheil mit seinen Gegenständen statt eines ToiUettenbürstchens zur Verwendung kommt, so behalte ich mir vor, statt der in diesem Constructionstheil enthaltenen Hülse für Höllenstein, die im geschlossenen Zustand in Fig. 6, im geöffneten Zustand in Fig. 7 dargestellte kleine Büchse aus zweckentsprechendem Material in das Etui aufzunehmen, welche Pillen oder sonstige kleine medicinische oder aufsermedicinische Gegenstände aufnehmen kann.
In meinem Haupt-Patent hatte ich die Leinenbinde, No. 15, um ein Blechtäfelchen gewickelt, um derselben besseren Halt zu geben; ich lasse nunmehr dieses Blechtäfelchen fort und schlage das Pinghawar Yambi in einen Carton ein, um den ich die Leinenbinde wickele.
In meinem Haupt-Patent hielt ich das Verbandtuch, No. 17, einfach durch einen Gummiring zusammen und legte dasselbe auf den Spiegel. Ich bringe hier eine Neuerung an, die darin besteht, dafs ich das Verbandtuch in einen wasserdichten Umschlag lege und dann das erhaltene kleine Packet in einen flachen
Trinkbecher stecke, den ich in Fig. 3 der Zeichnung dargestellt habe. Diesen Trinkbecher fertige ich vorzugsweise aus dünnem Leder an, das einen Einsatz aus Gummi erhält. Durch den Gummieinsatz wird der Becher wasserdicht, während die Lederumhüllung den Gummieinsatz vor Beschädigung schützt. Ich behalte mir vor, einen Trinkbecher lediglich aus Gummi oder sonstigem Material in meinem Etui Aufnahme finden zu lassen. Der Trinkbecher mit darin geborgenem, eingeschlagenem Verbandtuch findet über dem Spiegel Platz. Es ist durch die veränderte Construction des Deckels der kleine rechtwinklige Ansatz (als Platte χ im Haupt-Patent · bezeichnet) an dem einen Deckeltheil weggefallen, der sich bei meiner Construction nach dem Haupt-Patent zwischen Verbandtuch und Efsgeräthe einschob, um letzteres gegen die rosterzeugende Einwirkung des etwa feuchten Verbandtuches zu schützen.
Die in dem Haupt-Patent No. 2520 gemachte Gewichtsangabe bezüglich des gefüllten Bestecks nehme ich hiermit zurück.

Claims (4)

Pate nt-Ansprüche:
1. Die Aufbewahrungsweise des Kammes und der Scheere in Verbindung mit meinem Universalbesteck, sowie die Hinzufügung zu letzterem von Ohrlöffel, Zahnstocher und Nagelfeile.
2. Der Trinkbecher in Verbindung mit meinem Universalbesteck.
3. Die Art und Weise und die Einrichtung der Verkürzung der Zündholzbüchse zur Raumgewinnung für ein Toilettenbürstchen an Stelle des herausnehmbaren fünften Constructionstheiles und der gröfseren Zündholzbüchse in meinem Universalbesteck.
4. Der Ersatz der Höllensteinhülse durch eine Büchse zur Aufnahme von Pillen etc. in meinem Universalbesteck.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
DENDAT7348D Active DE7348C (de)

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