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Die
vorliegende Erfindung hat als Gegenstand ein Schutzelement für von Hand
aus verwendete Geräte,
insbesondere bereitgestellt zur Aufnahme mindestens eines flüssigen Stoffes.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist auch ein Schreibgerät wie zum
Beispiel eine Schreibfeder oder eine ähnliche mit dem Schutzelement
versehene Aufnahmevorrichtung eines flüssigen Stoffes.
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Die
vorliegende Erfindung ist geeignet, in einem beliebigen Warenbereich
und an einem beliebigen Schreibgerät verwendet zu werden, was
die Außenabdeckung
eines besonders empfindlichen und/oder heiklen Abschnittes erfordert.
Unter Bezugnahme zum Beispiel auf die Schreibwaren, kann der Gegenstand
der vorliegenden Erfindung an Federn, Filzstiften, Korrektoren,
Klebestoffen und/oder ähnlichen
Produkten angewendet werden, um deren Spitze bei Nichtverwendung
zu schützen.
Die vorliegende Erfindung findet auch eine weite Verwendung im Bereich
der Schönheitsprodukte,
wie Lippenstifte, Wimpertuschen und ähnlichen Produkten in Tuben und/oder
als "Stick". Es liegt nahe,
dass der Anwendungsfächer
der vorliegenden Erfindung einen solchen Umfang aufweist, dass sie
nicht auf irgend einen besonderen Warenbereich begrenzt werden kann,
sondern in den verschiedensten, unterschiedlichen Bereichen Platz
findet.
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Wie
bekannt ist die Abdeckung von besonders empfindlichen und/oder heiklen
Abschnitten, wie jenen, bei einem Gebrauch, normalerweise Deckeln,
Kappen, Korken und/oder ähnliche
Schutzelementen überlassen,
die im allgemeinen durch Verschrauben und/oder gegenseitiges Ineinanderstecken
angewendet werden. Insbesondere wird das Schutzelement am Körper des
entsprechenden Artikels im Bereich des Abschnittes desselben beim
Gebrauch gesetzt. Durch Einwirken von Hand aus, wird das Schließelement
aufgeschraubt oder in Richtung des entsprechenden Artikelkörpers geschoben,
bis der gewünschte
Eingriff erhalten wird.
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Ähnlich der
Anwendung des Schließelementes
am entsprechenden Artikel, erfolgt die Freigabe des Gebrauchabschnittes,
indem das Schutzelement abgeschraubt oder entfernt wird, bis es
selbst vom ergriffenen Artikel losgelöst wird. Sowohl die Anwendung
als auch die Freigabe des Schutzelementes erfolgen von Hand aus
unter Verwendung von zwei oder mehreren Fingern, indem der vollständige Gebrauch
der entsprechenden Hand verlangt wird.
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Weist
der Artikel Schraubeingriffsmittel auf, benötigen die oben erwähnten Anwendungs-
und Freigabevorgänge
auch die Zuhilfenahme der anderen Hand, welche die erste unterstützen muss,
um dem Artikel eine Drehung um die eigene Längsachse zu erteilen, die der
Einwirkung der am Schutzelement wirksamen Hand entgegengesetzt ist.
In Anwesenheit hingegen von Steckmitteln, ist es notwendig, den Körper des
Artikels in eine Richtung zu ziehen, die zur Hand entgegengesetzt
ist, die dessen Trennung durchführt.
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Aus
dem Dokument
EP 0703096 ist
auch ein Schreibinstrument mit einer gleitend und drehbar angeordneten
Kappe bekannt, welche die Schreibspitze abdeckt. Die, die Kappe
bildenden Mittel können abgenommen
werden und in ihrer offenen Stellung über eine stetige Bewegung der
Hand, die das Instrument haltet, angeordnet werden. Das die Kappe
bildende Organ umfasst auch ein Mittel, um die Kappe vom Federkörper durch
den Finger einer Person abzunehmen. Diese Abnahmemittel der Kappe
sind bevorzugter Weise ein für
die Aufnahme eines Fingers bestimmter Vorsprung.
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Angesichts
der obigen Ausführungen,
hat die Anmelderin gefunden, dass, auch wenn die bekannten Schutzelemente
für Schreibgeräte auf zufriedenstellende
Weise die sensiblen und/oder delikaten Abschnitte der Produkte,
an denen sie üblicherweise angebracht
sind, sie jedoch nicht frei von einigen Nachteilen und unter verschiedenen
Aspekten verbesserbar sind.
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Insbesondere
hat die Anmelderin verstanden, dass die erwähnten Schutzelemente bezüglich der
Freigabe derselben von den entsprechenden Artikeln und der Bequemlichkeit
in der Ausführung
dieses Vorganges verbesserbar sind.
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Die
Anmelderin hat nämlich
gefunden, dass die heutigen Schreibartikel zwangsweise den Gebrauch
beider Hände
benötigen,
um die Freigabe des Schutzelementes und/oder die Anbringung desselben
zu bewirken. Diese, üblicherweise
auf einfache Weise gelöste
Notwendigkeit, ist besonders schwierig im Augenblick, in dem mindestens
eine Hand des Benutzers bei der Ausführung der erwähnten Vorgänge belegt
ist. Mit anderen Worten, gestaltet die Unmöglichkeit eine Hand zu verwenden
einen augenscheinlich einfachen Vorgang als eher schwierig. Die
Anmelderin hat schließlich
erfasst, dass die heutigen Techniken der Anbringung und/oder Freigabe der
erwähnten
Schutzelemente weiter erleichtert und vereinfacht werden können.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die im heutigen Stand der
Technik gefundenen Nachteile zu beseitigen, indem ein Schutzelement
für insbesondere
für die
Aufnahme mindestens eines Stoffes bereitgestellte Schreibwaren geliefert
wird, das einfach und leicht anzubringen und zu trennen ist, und
gleichzeitig die Verwendung nur einer einzigen Hand seitens des
Benutzers verlangt. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Schutzelement für insbesondere
für die
Aufnahme mindestens eines Stoffes bereitgestellten Geräte, oder
ein Schreibgerät
erhalten, das mit dem erwähnten
Schutzelement versehen ist, gemäß dem in
den nachstehenden Patentansprüchen
Beschriebenen und Beanspruchten.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben, die eine bevorzugte, jedoch nicht ausschließliche Ausführungsform
eines Schutzelementes für
insbesondere für
die Aufnahme mindestens eines Stoffes bereitgestellte Geräte und/oder
ein Schreibgerät
erläutern,
das mit dem erwähnten Schutzelement
gemäß der vorliegenden
Erfindung versehen ist. Es zeigen,
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1 ein
Schaubild eines Schutzelementes, das an einem entsprechenden Handgerät gemäß der vorliegenden
Erfindung angebracht ist;
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2 ein
Schaubild des Schutzelementes nach der vorhergehenden Figur, im
einzelnen dargestellt;
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3 schematisch
die Freigabe des Schutzelementes aus den vorhergehenden Figuren,
durchgeführt
unter manueller Schubeinwirkung;
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4 schematisch
die Koppelung zwischen dem Schutzelement und dem entsprechenden
Artikel, durchgeführt
durch ein Schubeinwirken von Hand aus, das ihnen entgegengesetzt
ist, das die Freigabe verursacht;
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5 einen
Aufriss des Schutzelementes gemäß der vorliegenden
Erfindung, dargestellt gemäß einer
weiteren Ausführungslösung.
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Unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren, ist mit 1 insgesamt ein Schutzelement für Schreibgeräte angegeben,
das insbesondere für
die Aufnahme mindestens eines Stoffes gemäß der vorliegenden Erfindung
bereitgestellt ist.
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Insbesondere
ist das den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildende Schutzelement 1 geeignet,
an einer beliebigen Artikelart 2 (1 und von 3 bis 5)
unter manuellem Gebrauch verwendet zu werden, wie in verschiedenen
Warenbereichen, wie etwa im Bereich der Schreibwaren, der Schönheitsprodukte,
von Artikeln für
die Pflege mit Arzneimitteln und und/oder des Körpers usw. vorfindbar. Mit
anderen Worten kann das Schutzelement 1 in einem beliebigen
Warenbereich Verwendung finden, wo mindestens teilweise abzudeckende
und schützende
Geräte 2 vorhanden
sind.
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Unter
besonderen Bezug auf 1 und von 3 bis 5,
stellt der nur beispielsweise und daher nicht in irgend eine Weise
die vorliegende Erfindung begrenzende Artikel 2 bevorzugter
Weise einen zylindrischen Schreibartikel 2 dar, wie z.
B. eine Feder, einen Filzstift, einen Klebestoff und/oder ähnlichen
Artikeln.
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Immer
unter Bezug auf 1 und von 3 bis 5,
umfasst der Artikel 2 einen Körper 2a im Wesentlichen
länglicher
Form, der im Bereich des ersten Endes 2b mindestens einen
Gebrauchsabschnitt 2c (teilweise in 3 sichtbar)
aufweist, der dazu bestimmt ist, mindestens teilweise bei Nichtgebrauch
durch das erwähnte
Schutzelement 1 abgedeckt zu werden. Auf der gegenüber dem
ersten Ende 2b abgewandten Seite weist der Artikel 2 ein zweites,
im Wesentlichen schlankes und abgerundetes Ende 2d auf,
dessen Querschnitt sich allmählich verringert,
um mit einem Abschnitt 2d zu enden, der imstande ist, durch Überschneiden
das Schutzelement 1 während
der Verwendung des Artikels selbst aufzunehmen.
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Immer
unter Bezug auf die beigefügten
Figuren, umfasst das Schutzelement 1 mindestens eine Hülle 3,
deren Form im Wesentlichen länglich
und schlank ist. Im Detail weist die hohle Hülle 3 ein erstes Ende 3a auf,
das mit einer geeigneten Zugangsöffnung 4 versehen
ist, um den Gebrauchsabschnitt 2c durch Einführen aufzunehmen,
wenn der Artikel 2 nicht verwendet wird, und ein zweites,
dem ersten 3a abgewandtes, im Wesentlichen abgerundetes
Ende 3b auf, das bei Bedarf mit geeigneten Entlüftungsspalten 3c (1, 2 und 5)
versehen ist.
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Das
Schutzelement 1 umfasst überdies Koppelmittel (nicht
dargestellt, da bekannt), die der hohlen Hülle 3 zugeordnet sind,
um für
einen stabilen Eingriff das Schutzelement 1 am entsprechenden
Artikel 2 sicherzustellen. Bevorzugter Weise weisen die Koppelelemente
mindestens ein schnappartiges Kopplungssystem auf, das mit entsprechenden Kopplungselementen
(nicht dargestellt) zusammenwirken, die am ersten Ende 2b des
Artikels 2 derart angeordnet sind, dass der eventuellen
Trennung des Schutzelementes 1 entgegengewirkt wird.
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Das
Schutzelement 1 umfasst der hohlen Hülle 3 zugeordnete
Anschlagmittel, um zufolge mindestens einer Handbewegung seitens
eines Benutzers, eine Verschiebung des Schutzelementes 1 zwischen
einer Kupplungsstellung (1, 4 und 5),
in der der entsprechende Artikel 2 erfasst wird, und einer
Freigabestellung (2 und 3) zu bewirken,
der von demselben getrennt ist.
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Wie
in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt, sehen die Anschlagmittel 5 die
Anwesenheit mindestens eines Ansatzes 6 vor, der außen von der Hohlhülle 3 quer
zur Längsabwicklung
derselben vorkragt. Insbesondere weist der Ansatz 6 eine
erste Anschlagfläche 7 auf,
die in Richtung des Artikels 2 gerichtet ist, wenn das
Schutzelement 1 in der Kupplungsstellung (1, 4 und 5)
angeordnet ist. Die erste Anschlagfläche 7 zeigt sich von
der gegenüber
der Hülle 3 abgewandten
Seite gemäß einer geneigten
Abwicklung gegenüber
der Längsabwicklung
des Abdeckelementes 1, in der die erste Anschlagfläche 7 sich
radial von der hohlen Hülle 3 ausgehend
vom ersten Ende 3a dieses letzteren gegen das zweite Ende 3b entfernt.
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Immer
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen, erstreckt sich die erste Anschlagfläche 7 gemäß einer
bogenförmigen
Abwicklung. Bevorzugter Weise ist die erste Anschlagfläche 7 im Wesentlichen
konkav, wobei ein entsprechender vertiefter, mittiger Bereich und
erhobene Umfangsbereiche festgelegt werden.
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Wie
aus 2 ersichtlich, weist die erste Anschlagsfläche 7 einen
im Wesentlichen abgerundeten Rand 7a auf, dessen Profil
eine zumindest teilweise ellipsenförmige Abwicklung aufweist.
Die erste Anschlagfläche 7 ist
vorteilhafter Weise einer Fingerbeere 8a eines Fingers,
bevorzugter Weise dem Daumen 8b einer Hand 8 gegenprofiliert
und ist fähig, den
entsprechenden Finger gemäß einem
ergonomischen Eingriff aufzunehmen.
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Der
Ansatz 6 weist überdies
eine zweite Anschlagfläche 9 auf,
die sich zwischen der ersten Anschlagfläche 7 und der hohlen
Hülle 2 quer
gegenüber
dieser letzteren und der ersten Anschlagfläche 7 erstreckt. Im
Detail entwickelt sich die zweite Anschlagfläche 7 ausgehend vom
Umfangsrand 7a der ersten Anschlagfläche 7 ab, um sich
mit der Außenfläche der
Hülle 3 zu
vereinen. Mit anderen Worten, erstreckt sich die zweite Anschlagfläche 9 in
Umfangsrichtung um die erste Anschlagfläche 7, wobei diese
letztere teilweise umgeben wird.
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Auch
die zweite Anschlagfläche 9 erstreckt sich
gemäß einer
bogenförmigen,
bevorzugter Weise konkaven Abwicklung. Vorteilhafter Weise geht
die zweite Anschlagfläche 9 auf
die hohle Hülle 3 ohne Unterbrechung
der Kontinuität
derart über,
dass die Grenze zwischen der zweiten Anschlagfläche 9 und der Außenfläche der
hohlen Hülle 3 nicht
durch das Taktgefühl
fühlbar
ist.
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Gemäß einer
weiteren, in 5 erläuterten Ausführungslösung der
vorliegenden Erfindung, umfasst das Schutzelement 1 mindestens
einen Kupplungsanhang 10, der sich von der hohlen Hülle 3 für das Ergreifen
des Schutzelementes 1 an mindestens einem im Wesentlichen
platten Abschnitt einer Bekleidung, wie etwa einer Tasche, einer
Schlaufe oder ähnlichen
ab.
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Wie
aus 5 ersichtlich, wickelt sich der Kupplungsanhang 10 von
der hohlen Hülle 3 auf
der dem Ansatz 6 abgewandten Seite ab und erstreckt sich
vom zweiten Ende 3b der hohlen Hülle 3 in Richtung
des ersten Endes 3a dieser letzteren, um in einer der Zugangsöffnung 4 angenäherten Stellung
zu enden.
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Die
Betriebsweise der vorliegenden, oben vor allem in der Struktur beschriebenen
Erfindung ist wie folgt.
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Wie
aus 3 ersichtlich, kann der Artikel 2, der
mit dem erwähnten
Schutzelement 1 versehen ist, von einer Hand 8 derart
ergriffen werden, dass die gesamten Finger, mit Ausnahme des Daumens 8b den
Körper 2a des
Artikels umfassen, in dem sie sich um diesen selben herum schließen. Vorteilhafter Weise,
sieht diese Stellung die natürliche
Auflage des Daumens 8b auf dem Ansatz 6 der Hülle 3 des Schutzelementes 1 vor.
Folglich legt sich der Daumen 8b auf die erste Anschlagfläche 7,
deren besondere Form das beste Verhältnis einer gegenseitigen Anpassung
zwischen dem Finger des Benutzers und dem Schutzelement 1 sicherstellt.
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Zufolge
eines geeigneten Schubs (angegeben in der 3 mit den
Richtungspfeilen "A"), der dazu neigt,
das Schutzelement 1 vom Artikel 2 zu entfernen,
wird das Schutzelement 1 längs der Längsachse des Artikels 2 verschoben,
wobei es sich vom Gebrauchsabschnitt 2c dieses letzteren
entfernt.
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Klarerweise
erlaubt die Form der ersten Anschlagfläche 7 die Durchführung eines
Schubes des Daumens 8b ausreichender Stärke, um den von den Kupplungsmitteln
des Schutzelementes 1 ausgeübten Widerstand zu überwinden
und die Verschiebung des Schutzelementes 1 von der Kupplungsstellung
in die Freigabestellung zu bewirken.
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Die
Trennung des Schutzelementes 1 wird durch die Rückhaltewirkung
des Artikels 2 erleichtert, die durch das Einschließen der
Finger des Benutzers um den Körper 2a desselben
erfolgt.
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Unter
Bezugnahme hingegen auf 4, wird die Verschiebung des
Schutzelementes 1 aus der Freigabestellung in die Kupplungsstellung
durch einen weiteren Schub des Schutzelementes 1 in umgekehrter
Richtung (Richtungspfeile "B" angegeben in 4)
zur Freigabestellung bewirkt. In dieser Situation wird die Hand
des Benutzers um den Artikel 2 herum geschlossen gehalten,
während
der Daumen 8b den Umfangsrand 7a überspringt,
um auf die zweite Anschlagfläche 9 aufgelegt
zu werden und diese letztere in Richtung des Artikels 2 zu
drücken.
Das Schutzelement 1 wird dem Artikel 2 angenähert bis die
Kupplungsmittel die stabile Kupplung zwischen demselben bewirken.
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Unter
Bezug auf die in 5 dargestellten Ausführungslösungen,
bleibt die Betriebsweise des Schutzelementes unverändert. Die
Anwesenheit des Kupplungsanhanges 10 erlaubt jedoch die
Anbringung des Schutzelementes 1 zusammen mit dem an demselben
gekoppelten Artikel 2 an einer Bekleidung des Benutzers.
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Die
vorliegende Erfindung löst
die im Stand der Technik vorgefundenen Probleme und erreicht die
vorgeschlagenen Ziele.
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Die
besondere Ausbildung der Anschlagmittel des oben beschriebenen Schutzelementes
erleichtert vor allem den Freigabevorgang desselben vom entsprechenden
Artikel.
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Die
genannten Anschlagmittel können überdies
auch dazu verwendet werden, um den Kupplungsvorgang des Schutzelementes
mit dem entsprechenden Artikel zu vereinfachen.
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Insbesondere
ist es vorteilhaft, den Freigabe- und/oder
Kupplungsvorgang des Schutzelementes unter Verwendung einer einzigen
Hand, über
eine einfache und rasche Geste durchzuführen. Mit anderen Worten erlaubt
das so projektierte Schutzelement die Trennung vom Gebrauchsabschnitt
des entsprechenden Artikels ohne Zuhilfenahme der zweiten Hand,
wobei so auch ein beliebiger körperlich
in diesem Sinne belegte Gebraucher erleichtert wird.