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DE7113058U - Servierbrett - Google Patents

Servierbrett

Info

Publication number
DE7113058U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
board according
serving board
stiffening
serving
elements
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE7113058U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Plastics Inc
Original Assignee
Plastics Inc
Publication date
Publication of DE7113058U publication Critical patent/DE7113058U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Containers Having Bodies Formed In One Piece (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE ' · £~~
MANITZ. FINSTERWALD & G RAM KOW
G 71 130 5<·..Ο HüneUen, den 12. K-V. 1974
PLASTICS, INC. 224 Hyan Avenue, St. Paul, Minnesota 55102, USA
Servierbrett
Die Erfindung betrifft ein Servierbrett, bzw. ein Serviertablett und insbesondere ein Gebrauchstablett, welches zum Servieren von Speisen, Getränken und ähnlichem verwendet wird. Die Verwendung von Plastikmaterial für Servierbretter ist in höchstem riaße erwünscht, und zwar aufgrund der leichten Verarbeitbarkeit, des guten Aussehens und der leichten Reinigungsmöglichkeit des Tabletts. Um jedoch ein Tablett herzustellen, welches insgesamt aus Plastikmaterial besteht, das weiterhin eine ausreichende Servierfläche aufweist und schließlich hinreichend starr ist, um die erforderlichen Gegenstände zu cremen, erfordert eine lienge an Plastikmaterial, welche in vielen !Fällen die Kosten des Tabletts für Gebrauchszwecke unvertretbar hoch werden läßt.
Es ist daher ein Ziel der Erfindung, ein Servierbrett zu schaffen. welches i^ wesentlichen alle Vorteile und das Aussehen eines Tabletts aufweise
DR. C. MANlTZ · DI PL.-1 NC. M. FINSTERWALD DIPL. -INC. W. G R A M K O W ZENTRALKASSE BAYER. VOLKSBANKEN MÖNCHEN 22. R O B E R T-KOCH - STR ASS E I 7 STUTTCART 50 < BAD CANNSTATTI MÖNCHEN. KONTO-NUMMER 7270 TEL. (0891 22 42 II. TELEX 5-29672 PATMF SEELBERCSTR. 23/25. TEL. 10711)56 72 61 POSTSCHECK : MONCH EN 7 7 O 6 2 - 8 O
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aus Plastik besteht, dessen Kosten jedoch wesentlich geringer
liegen. Wenn die Kosten wesentlich gesenkt werden können, isu das Tablett vom wirtschaftlichen Standpunkt aus brauchbar. Wei-"cerhin soll gemäß der Erfindung ein Tablett geschaffen werden, welches aus Plastikmaterial mit einer derartigen Stärke besteht, daß eine externe Stützeinrichtung erforderlich ist, welche einen Boden und Seitenwände mit einer peripheren Rippe aufweist, welche auf dem Boden ausgebildet ist, innerhalb welcher ein Versteifungsteil mitteis eines Klebstoffes angebracht ist. Die Rippe trägt dazu bei, eine Verlagerung des Versteifungsteils zu verhindern und verdeckt die Kanten des Versteifungsteils. Das Versteifungsteil schafft eine ausreichende Festigkeit für das Tablett, obwohl das übrige Tablett aus e±>~~~A. Plastikmaterial besteht, welches eine Stärke aufweist, die in sich für ein Tablett nicht ausreichend wäre.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt;
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Tablett gemäß der Erfindung, Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie 2-2 der Fig. 1, und
Fig. 3 einen vergrößerten Teilschnitt entlang der Linie 3-3 der Fig. 1 und stellt einen Schnitt an einer beliebi gen ähnlichen Stelle am Umfang des Tabletts dar. ·
Gemäß der Darstellung in der Zeichnung umfaßt das Tablett A den Körper 10, welcher aus einem Plastikmaterial mit solcher Stärke besteht, daß es eine äußere Stütze für die Verwendung als Tablett erfordert. Der Tablettkörper umfaßt einen flachen Boden 12-, auf dessen Unterseite sich die Rippe 14 nach unten erstreckt, die im wesentlichen um die Peripherie des Bodens herumgeführt ist, wobei die Rippe von der Außenkante des Bo-
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dens leicht nach innen gerückt ist. Die Rippe 14 kann hohl und nach oben offen ausgebildet sein, wie es insbesondere in den Pig. 2 und 3 zu erkennen ist oder kann einen vollen Querschnitt besitzen. Von den üauleu ue» Bodens 1? steiit der is wesentlichen, um dessen Peripherie herumgeführte hochstehende Rand nach oben.
Weiterhin ist ein Versteifungsteil 18 vorgesehen, welches eine flache Platte aus verhältnismäßig billigem Material wie beispielsweise Wellpappe darstellt. Das Versteifungsteil 18 hat eine Stärke, die im wesentlichen mit der Höhe der Rippe 14 übereinstimmt, wobei die Kantendes Teils 16 abgedeckt sind. Die Rippe 14 verhindert auch ein Verrücken des Teils ic . Der Umriß des Teils 1ü fällt mit demjenigen zusammen, welcher dirch die Innenkante der Rippe umschrieben wird, so daß das Versteifungsteil bequem an allen Kanten innerhalb der peripheren Rippe 14 angeordnet werden kann. Das Teil 16 ist innerhalb der peripheren Rippe durch Klebstoff 20 befestigt, welcher auf die Oberseite des Teils 13 und/oder die Unterseite des Bodens 12 gebracht wird.
Wenn das Teil 18 in die beschriebene Stellung gebracht ist, wird der gesamte Boden des Tabletts starr, so daß beim Gebrauch nur eine geringeDurchbiegung des Tabletts auftritt.
Wenn das Versteifungsteil 18 angebracht ist, ist das Tablett vollständig und kann mit einer Hand in einer horizontal ausgestreckten Stellung gehalten werden, wobei sich mehrere Gegenstände auf dem Tablett befinden, beispielsweise Gläser, Teller, usw., wobei nur eine sehr geringe Durchbiegung auftritt. Dies ist aufgrund der beschriebenen Konstruktion möglich, obwohl der Boden aus sehr dünnem Plastikmaterial besteht. Wenn das gesamte Tablett aus genügend Plastikmaterial hergestellt wäre, um unter Belastung und in horizontal ausgestreckter Stellung nur eine geringe Durchbiegung zuzulassen, würden die Kosten
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des Flastik^ateriais wesonllid! höher lic^.^n als oir IZo3"L--n
•!es beschriebenen lab!"Cu π. Diese Kosten würben sui der; j-.^en··· wärti^en liarkb und. für vi-le AnIOr^-TUn1 />n nicliu üra^bar sein. V/": ■ L f:.;'hin ist be.L Gi; j.· beschi-i ebenen Κοηεΐι-ikijion ei as VerFtc-i-
xung3eletr;ent von eben nicht zu sehen, noch ist es vom Sand des Tabletts aus zu sehen.
- bcnutζanSOrucne -
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Claims (12)

PATENTANWÄLTE ■■ '■■· MANITZ. FINSTERWALD & GRÄN4KOW G ?1 130 58.0 München, den Plastics, Inc. S/Sv-P 3015 ί8. APR. 1975 Schutzansprüche
1. Servierbrett mit einem Bodenteil void, damit einstückigen Seitenrändern, welches aus nichtselbsttragendem dünnem Material und dieses abstützenden Verstärkungselementen "besteht, dadurch g e k e η η ζ ei chnet , daß das mit nach unten herausragenden Verstärkungsrändern (14) versehene Bodenteil (12) von unten mit einer zwischen, diesen Rändern (14) sich erstreckenden Verstärkungsplatte (16) zusammengebaut ist=
2. Servierbrett nach. Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet t daß der Boden (12) -"nd der Sand (16) aus Kunststoff bestehen.
$. Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Versteifungselemente eine endlose Rippe (14) bilden.
4. Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 3i dadurch gekennzeichnet , daß sich der Versteifungsteil (18) über die gesamte von den Versteifungselementen (14) umgebene Fläche des Bodens (12) erstreckt.
5. Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekannzeichnet , daß die Verbindung zwischen Boden (12) und Versteifungsteil (18) durch Verklebung hergestellt ist.
DR. O. MANITZ · DIPL.-INO. M. PINSTERWALD D I P L. · I N O. W. CRAMKOW ZENTRALKASSI BAYER. VOLKSBANKgN
β MÖNCHEN 39, ROBERT-KOCH-STRASSE I 7 STUTTOART SO IBAD CANNSTATT) MÜNCHEN. KONTO-NUMMER 7370
TEL. 10891 33 43 II. TELEX 8-29672 PATMF SEELBERCSTR.3.V95. TEL. 10711156 73 61 POSTSCHECK! MÖNCHEN 77063-808
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6. Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 "bis ^, dadurch gekennzeichnet , daß die Stärke des Versteifungsteils (18) gleich der 1 ehe der v^rstei-tungseJ.emente (14) ist.
7· Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 "bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß der Vernteifungst-.il (18) aus einem anderen Werkstoff besteht als der Boden (12) und Rand (16).
8. Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 7» d&durcn gekennzeichnet , daß der Versteifungsteil (18) aus Wellpappe besteht.
9· Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Versteifungselemente (14) geringfügig von der Außenkante des Bodens (12) bzw. von dem Rand (16) hinweg auf der Bodenfläche angeordnet sind.
10. Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 9> dadurch gekennzeichnet , daß die Versteifungselemente einen U-förmigen Querschnitt aufweisen.
11. Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß die Versteifungselemente (14) massiv sind.
12. Servierbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß am Rand (16) ein angeformt er Wulst vorhanden ist.
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DE7113058U Servierbrett Expired DE7113058U (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE7113058U true DE7113058U (de) 1975-08-07

Family

ID=1266524

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE7113058U Expired DE7113058U (de) Servierbrett

Country Status (1)

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DE (1) DE7113058U (de)

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