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DE7103178U - Portemonnaie aus Leder oder dgl fur Papiergeld - Google Patents

Portemonnaie aus Leder oder dgl fur Papiergeld

Info

Publication number
DE7103178U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pocket
wallet
folded
leather
edges
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE7103178U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BOEDIGE P
Original Assignee
BOEDIGE P
Publication date
Publication of DE7103178U publication Critical patent/DE7103178U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

ν.R./Li. Hamburg, den 27c Januar 1971
Anmelder: Firma Paul A. Dödige, 2 Hamburg 1, Steindanim 9
Portemonnaie aus Leder oder dgl. für Papiergeld,
Die Neuerung betrifft ein Portemonnaie aus Leder oder dgl. für Papiergeld mit einer faltbaren und an einer Kante offenen Tasche zur Aufnahme der Geldscheine.
Ein derartiges Portemonnaie ist bekannt. Dieses weist eine
i?i ..
an der einen/Längsrichtung verlaufenden Kante offene Tasche auf, in die der rechteckige Geldschein eingeschoben wird. Nach dem Einschieben des Geldscheines wird die Tasche einmal in Querrichtung ungefähr in der Mitte gefaltet, so daß sie nur noch die Hälfte ihrer Gesamtfläche beansprucht .
Der Neuerung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Portemonnaie der eingangs genannten Art zu schaffen, das kleiner ausgebildet ist als das bekannte Portemonnaie und gleichzeitig mit weniger Material hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird grundsätzlich dadurch gelöst. daß die faltbare Tasche im aufgefalteten Zustand eine Länge, die mindestens der größeren Abmessung des rechteckigen Geldscheines entspricht und eine Höhe aufweist, die mindestens der Hälfte der kleineren Abmessung des rechteckigen Geldscheines entf;pricht und daß die in Querrichtung verlaufende Faltlinie der Tasche ca. in der Mitte der Tasche und parallel zu den kürzeren Ksnten derselben verläuft.
Das Portemonnaie nach der Neuerung kann aber auch so ausgebilflct »pin. daß die Tasche aus einem rechteckigen Wer-k~ stück aus Leder oder dgl. gebildet ist, das etwas größer als der aufzunehmende, rechteckige Geldschein ist und daß das Werkstück zur Bildung der Tasche einmal in Längsrichtung umgefaltet an den nach dem Umfalten einander gegenüberliegenden Kanten verbunden und in Querrichtung zusammengefaltet ist.
Die Tasche des Portemonnaies nach der Neuerung ist nur wenig größer als der in Längsrichtung einmal zusammengefaltete rechteckige Geldschein. Dieser Geldschein wird vor dem Einschieben in die Tasche in Längsrichtung einmal gefaltet und dann mit- dieser Paltkante zuerst in die Tasche eingeschoben. Die Tasche ist in bekannter Weise an einer der beiden längeren, in Längsrichtung verlaufenden Kanten offen. Nach dem Einschieben des oder der Geldscheine wird diese in Querrichtung in bekannter Weise zusammengefaltet, um den Geldschein festzuhalten und die Fläche entsprechend zu halbieren. Im zusammengefalteten und geschlossenen Zustand ist das Portemonnaie nach der Neuerung daher nur wenig größer als ein Viertel des größten aufzunehmenden, rechteckigen Geldscheines» Die Größe des Geldscheines hängt von der entsprechenden Landeswährung. Da die Tasche im aufgefalteten Zustand nur halb so groß ist wie der Geldschein, wird zur Herstellung dieser Tasche auch nur ca. die Hälfte an Material benötigt, bei dem es sich um Leder oder einen entsprechenden Trsatzwerkstoff handelt. In weiterer Ausgestaltung der Neuerung kann das Portemonnaie so ausgebildet sein, daß in der in Querrichtung verlaufenden Faltlinie ein Loch vorgesehen ist, das im zusammengefalteten Zustand der Tasche innen liegt. Dieses Loch erleichtert das Zusammenfalten, da in dem Bereich, der am meisten gestaucht wird, kein Material vorhanden ist.
In bekannter Weise können verschiedene Verschlußeinrichtungen für die zusammengefaltete Tasche vorgesehen sein. Als zweck-
iiiüwig hat zieh »in Versrhlußlappen mit einer entsprechenden Druckknopfanordnung herausgestellt.
Auch ist es in bekannter Weise möglich, auf der Außenseite der zusammengefalteten Tasche eine Kleingeldtasche vorzusehen. Diese ist dann nur halb so groß wie die Flache der aufgefalteten Tasche.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Neuerung u\is der Zeichnung ersichtlich, in der diese an Hat Ausführungsbeispieles veranschaulicht ist.
Fig.
1 zeigt eine Draufsicht auf ein Portemonnaie nach der Neuerung im zusammengefalteten Zustand;
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf das Porteraonncio
der Fig. 1, jedoch im aufgefalteten Zustand; und
Fig. 3 zeigt eine "Abwicklung" des Leders zur Herstellung des Portemonnaies nach den Figo 1 und 2 vor dem Umfalten und Zusammennähens
Das in der Zeichnung dargestellte Portemonnaie aus einem Stück Leder 1 gebildet, das bis auf den Verachlußlappen 2, der auch gesondert angenäht werden kann, wenig größer als der größte aufzunehmende, rechteckige Geldschein. Dieses Stück Leder läßt sich in vier Rechtecke la, Ib, Ic und Id aufteilen. Durch diese Aufteilung entsteht eine in Querrichtung verlaufende Falt««iinie 6 und eine in Längsrichtung verlaufende Falteelinie 7·
Durch Umfalten des Leders 1 um die Faltlinie 7 und Zusammennähen der Kanten 8a, 8b einerseits und der Kanten 9a und 9b andererseits entsteht die in Fig. 2 gezeigte und an der
einen Längskante oben offene Tasche. Diese Tasche ist wonig gi öfter als der in Längsric-htune-einmal .eefaltete. größte aufzunehmende Geldscheine
Innen ist in der Mitte im Bereich der Faltlinie 6 ein Loch 5 dort vorgesehen, wo die größte Materialstauchung stattfindet.
Der Verschlußlappen 2 dient - wie aus Fig. 1 ersichtlich zum Zusammenhalten der zusammengefalteten Tasche, die im aufgefalteten Zustand in Fig. 2 dargestellt ist. Ein Druckknopf 3 und ein Gegenknopf k sichern den Verschlußlappen im geschlossenen Zustand. Der Ge; iknopf k befindet sich auf der Rückseite des Rechteckes la des Leders 1.
Wenn es gewünscht wird, kanii auf der Außenseite des Rechteckes Ib eine Kleingeldtasche vorgesehen sein, deren Größe der Fläche dieses Rechteckes 1 entspricht.

Claims (5)

7 - 5 - S c . tzansprüche :
1. Portemonnaie aus Leder oder dgl. für Papiergeld mit einer faltbaren und an einer Kante offenen Tasche zur Aufnahme der Geldscheine, dadurch gekennzeichnet, daß die faltbare Tasche im aufgefalteten Zustand eine Länge, die mindestens der größeren Abmessung des rechteckigen Geldscheines entspricht und eine Höhe aufweist, die mindestens der Hälfte der kleineren Abmessung des rechteckigen Geldscheines entspricht und daß die in Querrichtung verlaufende Faltlinie (6) der Tasche ca. in der Mitte der Tasche und parallel zu den kürzeren Kanten derselben verläuft.
2. Portemonnaie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dio Tasche aus einem rechteckigen Werkstück aus Leder oder dgl. gebildet ist, das etwas größer als der aufzunehmende, rechteckige Geldschein ist und daß das Werkstück zur Bildung der Tasche einmal in Längsrichtung umgefaltet (bei 7)ι ^n den nach dem Umfalten einander gegenüberliegenden Kanten (8a, 8b und 9a, 9b) verbunden und in Querrichtung (bei 6) zusammengefaltet ist.
3«. Portemonnaie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der in Querrichtung verlaufenden Faltlinie (6) ein Loch (5) vorgesehen ist, das im zusammengefalteten Zustand der Tasche innen liegt.
k. Portemonnaie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einer der nach dem Umfalten einander gegenüberliegenden Kanten (z.B. 8a) ein Verschlußlappen (2) ausgebildet ist.
5. Portemonnaie nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußlappen (2) mit einem Druckknopf (3) ausgerüstet ist, dessen Gegenknopf (k) neben den anderen nach dem Umfalten einander gegenüberliegenden Kanten (9a) liegt.
6„ Portemonnaie nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite eine Kleingeldtasche vorgesehen ist, deren Fläche halb r gx'oß ist wie die Fläche der aufgefalteten Tasche zum Aufnehmen der Geldscheine.
DE7103178U Portemonnaie aus Leder oder dgl fur Papiergeld Expired DE7103178U (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE7103178U true DE7103178U (de) 1971-07-01

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DE7103178U Expired DE7103178U (de) Portemonnaie aus Leder oder dgl fur Papiergeld

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