DE7006295U - Vorrichtung zum verbinden eines grubenstempels mit einer kappe oder sohlschiene. - Google Patents
Vorrichtung zum verbinden eines grubenstempels mit einer kappe oder sohlschiene.Info
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- E21D—SHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
- E21D15/00—Props; Chocks, e.g. made of flexible containers filled with backfilling material
- E21D15/50—Component parts or details of props
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Description
PATENTANWALT BODE ■ 4033 HOSEl' · POStfACH'1140 · TELEFON 02102 - «Ml · TELEX 8585166
R 1 - 284
G 7o o6 295.2
28. August 1973
GULLICK DOBSON LIMITED
Ince, Wigan, Lancashire, England
Ince, Wigan, Lancashire, England
Vorrichtung zum Verbinden eines Grubenstempels mit einer Kappe oder Sohlschiene
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden eines Grubenstempels mit einer Kappe oder Sohlschiene,-mit einem
der Kappe oder der Sohlschiene zugeordneten Aufnahmeteil, das ein Ende des Grubenstempels aufnimmt, wobei in dem
Stempel eine durchgehende Querbohrung vorgesehen ist, die sich von einer Stelle zwischen ihren Enden her zu den Enden
hin erweitert und durch die ein am Aufnahmeteil befestigtes Verbindungselement durchgesteckt ist, und wobei an dem Stempel
ein mit einer Zuleitung verbundener Druckmittelanschluß vorgesehen ist, der radial in den Stempel einmündet.
Es ist eine Verbindungsvorrichtung der genannten Art bekannt, bei der sich die Querbohrung von der Mitte zu den Enden hin
trichterförmig erweitert. Diese Verbindungsvorrichtung dient dazu, eine Kappe gegen Abheben von einem Grubenstempel zu
sichern, dabei jedoch gleichzeitig eine Winkelbewegung zwischen Kappe und Grubenstempel zu ermöglichen. Die bekannte Vorrichtung
hat jedoch den Nachteil, daß sich die Kappe gegenüber dem Stempel bzw. der Stempel gegenüber der Kappe um die Längsachse
des Stempels verdrehen kann. Dabei kann z.B. der Druckmittelanschluß des Stempels verlagert und beschädigt werden
. «βοή
und die Kappe kann in den Bereich einer benachbarten Kappe geschwenkt werden, wodurch ebenfalls Beschädigungen verursacht
werden können. Außerdem wird der Stempel durch die trichterförmig erweiterte Bohrung in seinem tragenden Querschnitt
erheblich geschwächt, so daß es bei seiner üblichen starken Belastung leicht zu bleibenden Verformungen im Bereich
der Bohrung kommen kann.
Bei einer anderen bekannten Verbindungsvorrichtung ist vorgesehen,
daß der Kugelkopf eines Grubenstempels eine sich über eine Stufe verengende Querbohrung aufweist, deren weiterer
Abschnitt länger ist als der engere Abschnitt und durch die ein Haltestab durchgesteckt ist. Auf den Haltestab
ist eine Kugel aufgeschoben, die innerhalb der Querbohrung
im Kugelzentrum des Kugelkopfes des Grubenstempel? arretiert ist. Auch hier sind Stempel und Kappe gegeneinander um die
Längsachse des Stempels verdrehbar, und der tragende Querschnitt des Stempelkopfes wird ebenfalls in erheblichem
Maße geschwächt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die eingangs genannte Verbindungsanordnung
derart weiterzubilden, daß die Stützstrebe und der Aufnahmeteil zwar gegeneinander winkelbeweglich sind,
daß sie sich jedoch- nicht um die Längsachse der Stützstrebe gegeneinander verdrehen können und daß keine übermäßige
Schwächung des tragenden Querschnittes des Stempels auftritt.
Erfindundungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
die Ouerbohrung sich nur in einer Ebene erweitert, die von der Längsachse des Stempels und von der Längsachse der Ouerbohrung
aufgespannt wird, während sie in einer dazu senkrechten, die erste Ebene in der Längsachse der Querbohrung
schneidenden Ebene eine gleichbleibende lichte Weite aufweist, welche für das Verbindungselement einen Gleit sitz darstellt.
Bei einer solchen Verbindungsvorrichtung findet keine wesentliche Schwächung des tragenden Querschnittes des Stempels
statt, da sich die Querbohrung nur in Längsrichtung des Stempels erweitert. Gleichzeitig wird eine gegenseitige
Verdrehung von Stempel und Aufnahmeteil um die Längsachse des Stempels vermieden. Die Winkelbeweglichkeit zwischen
Stempel und Aufnahmeteil wird dagegen nicht beeinträchtig*:.
Auch werden Stempel und Aufnahmtteil in ständigem Kontakt
miteinander oder in enger Nachbarschaft gehalten. Ein Abheben des Aufnahmeteils von dem Stempel ist nicht möglich.
Das Verbindungselement ist zweckmäßig als stc-rrer Bolzen oder
sonstiges starres Bauteil ausgebildet. Es kann aber auch als Abschnitt eines Seiles oder eines sonstigen Zugmittels ausgebildet
sein, woraus sich ggf. eine zusätzliche Beweglichkeit infolge der Biegsamkeit des Zugmittels ergeben kann.
Das Verbindungselement ist zweckmäßig an dem Stempel und/oder an dem Aufnahmeteil gesichert.
Der Stempel ist zweckmäßig in dem Aufnahmeteil in einer konkav-konvexen Lagervorrichtung gelagert. Beispielsweise
kann am Enae des Stempels eine konvexe Auflagefläche vorgesehen
sein, die an einer dem Aufnahmeteil zugeordneten konkaven Lagerschale anliegt. Die Öffnung in dem Stempel kann
sich in an sich bekannter Weise von der Mitte zwischen ihren Enden her zu den Enden hin erweixern.
Eine beispielsweise Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung
wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert, in der
ν. ir. it
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-H-
Fig. I in perspektivischer Ansicht ein selbstvorrückendes
Grubenausbauelement, das mit Verbindungsvorrichtunp.en gemäß der Erfindung versehen ist,
Fig. 2 einen Schnitt durch einen Stempelkopf und die daran befestigte Kappe,
Fig. 3 eine Saitenansicht eines Stempelkopfes mit einer
eisten Ausführungsform der öffnung und
(Hieran schließt sich die ursprünglich vorgelegte Beschreibung
beginnend mit Seite 5 der ursprünglich vorgelegten Unterlagen unverändert an.)
PATENTANWALT BODE . 4033 HÖSEL · POSTFACH · TELEFON 02102-61701 · TELEX 8585166
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Stempelkopfes mit einer zweiten Ausführungsform der öffnung
zeigt.
Das in Fig. 1 dargestellte Grubenausbauelement weist eine Grundplatte 7, eine am Hangenden anliegende Kappenkonstruktion
8 sowie eine Vorpfändkappe 9 auf, die gelenkig an der Kappenkonstruktion
8 befestigt ist. Die Kappenkc;>struktion 8 und die
Vorpfändkappe 9 werden von doppeltwirkenden hydraulischen Grubenstempeln 11 getragen, die auf einer Grundplatte 7 montiert
s ind,
Der Kopf 10 eines oder aller Grubenstempel 11 ist mit einer konvexen Auflagefläche 12 versehen, die an einer konkaven Lagerschale
13 anliegt, die an der Unterseite der Kappenkonstruktion 8 angeordnet ist (s. Fig. 2). Auf diese Weise wird eine allseitig
bewegliche Verbindung zwischen der Kappenkonstruktion 8 und dem Stempelkopf 10 hergestellt, so daß eine Anpassung
der Kappenkonstruktion an Unregelmäßigkeiten im Verlauf des Hangenden möglich ist.
Der Stempelkopf 10 ist mit einei öffnung 15 versehen, die zur
Aufnahme eines Bolzens 17 dient, der beidseitig an zwei Tragekonsolen 18 befestigt ist, die mit der Kappenkonstruktion 8
verbunden sind oder ein Teil derselben bilden.
Die öffnung 15 ist in einer Ebene aufgeweitet, in der die
Längsachse des Stempels 11 und die Längsachse des Bolzens 17 verlaufen (s. Fig. 2 und 3). Die oberen und unteren Wandungen
der öffnung 15 divergieren von der Achse des Stempels 11 her zu den Enden der öffnung 15 hin, wie bei 16 dargestellt
ist.
PATENTANWALT BODE · 4033 HÖSEL · POSTFACH · TELEFON 02102-61701 · TELEX 8585166
Die Breite der Öffnung 15 ist so bemessen, daß sich ein hinreichend
enger Gleitsitz am Schaft des Bolzens 17 ergibt.
Der Bolzen 17 soll eine Verbindung zwischen der Kappenkons cruktion 8 und dem Stempelkopf herstellen, die eine Lösung
beider Teile voneinander verhindert und die es ermöglicht, beim Vorrücken des Ausbauelementes die Kappenkonstruktion 3
durch Verkürzen oder Einfahren des Stempels 11 vom Hangenden abzuziehen, wobei die Verbindung zwischen der Kappenkonstruktion
8 und dem Stempelkopf auch Zugkräfte aufnehmen muß.
Hierbei kann die Kappenkonstruktion 8 sich in begrenzten Ausmaß auf dem Stempelkopf bewegen. Diese Bewegungsmöglichkeit
ist von der vertikalen Erstreckung der Aufweitungen der Öffnung 15 an ihren beiden Enden abhangig. Infolge der geringen Breite
der Öffnung kann sich der Stempel 11 jedoch nicht um seine Längsachse relativ zur Kappenkonstruktion 8 verdrehen.
Die erfindungsgemäße Ausführung der Öffnung 15, 16 gestattet
einen bestmöglichen Kompromiß zwischen der erforderlichen Festigkeit und der erforderlichen Gelenkigkeit der Verbindung.
Außerdem wird eine Knickbeanspruchung unter Last vermieden, die dann auftreten würde, wenn ein Schlitz mit gleichbleibendem
Querschnitt verwendet würde.
Der Stempel 11 kann vorteilhaft mit weiteren Bauteilen versehen werden, beispielsweise mit einem Druckmittelanschluß 19.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform sind die
parallelen Soitenwände der Öffnung 15 nicht völlig eben ausgeführt,
sondern hier ist die Öffnung 15 mittig mit einer Aufweitung versehen, wie bei 15a dargestellt ist. Diese Aufweitung
15a erstreckt sich über die gesamte Länge der» öffnung
— 7 —
PATENTANWALT «ODE . 4033 HÖSEL · POSTFACH · TELbFON 02102-61701 · TELEX 8585166
und soll das Einführen des Bolzens 17 bei der Herstellung
und Montage der Verbindung erleichtern«
Die unteren Enden der Stempel 11 können in der gleichen Weise an der Grundplatte 7 befestigt sein, wie die Stempelköpfe an
der Kappenkonstruktion 8 befestigt sind»
Der in der Beschreibung verwendete Ausdruck "Stützstrebe" soll nicht nur Druckmittelzylinder bezeichnen, sondern alle
denkbaren Bauteile, die auf abzustützende Teile Kräfte ausüben.
-Patentjinspruche:
II/Bo
Claims (1)
- PATENTANWALT BODE · 4033 HOSEL · POSTFACH 1140 ■ TELRFON 02102-βΗβ ■ TELEX 8585166Rl- 284G 7ο ο6 295.228. August 19 7 3(Neue) Schut ζanSprüche:1. Vorrichtung zum Verbinden eines Grubenstempels mit einer Kappe oder Schischiene, mit einem der Kappe oder der Sohlschiene zugeordneten Aufnahmeteil, das ein Ende des Grubenstempels aufnimmt, wobei in dem Stempel eine durchgehende Querbohrung vorgesehen ist, die sich von einer Stelle zwischen ihren Enden her zu den Enden hin erweitert und durch die ein am Aufnahmeteil befestigtes Verbindungselement durchgesteckt ist, und wobei ar> dem Stempel ein mit einer Zuleitung verbundener Druckmittelanschluß vorgesehen ist, der radial in den Stempel einmündet ,dadurch gekennzeichnet, daß die Querbohrung (15) sich nur in einer Ebene erweitert, die von der Längsachse des Stempels (11) und von der Längsachse der Querbchrung (15) aufgespannt wird, während sie in einer dazu senkrechten, die erste Eb'ne in der Längsachse der Querbohrung (15) schneidenden Ebene eine gleichbleibende lichte Weite aufweist, welche für das Verbindungselement (17) einen Gleitsitz darstellt.2. Vorrichtung nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet , daß das Verbindungselement (17) ein starres Bauteil ist.3. Vorrichtung nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet , daß das Verbindungselement (17) Abschnitt eines Seiles oder sonstigen Zugmittels ist.PATENTANWALT BODE · 4033 nOSEl ■ POSVrACH 1140 1TELEhON 02102-βΒΒ· TELEX 8585166■+. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (8) und der Stempel (11) in ständigem Kontakt miteinander oder in enger Nachbarschaft gehalten werden.5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, ■' '3 der Stempel (11) in dem Aufnahmeteil (8) in einer konkavkonvexen Lagervorrichtung (12, 13) gelagert ist.5. Vorrichtung nach inem oder mehrere· rir.r Ansprüche 1 - 5 , dadurch gekennzeichnet, daß sich die Öffnung (15, 16) in dem Stempel (11) in an sich bekannter Weiss von der Mitte zwischen Enden her zu den Enden hiu erweitert.7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (15, 16) in dem Stempel (11) zusätzlich eine über ihre Länge erstreckende seitliche Aufweitung (15a) aufweist8. Vorrichtung nach Anspruch 7,dadurch gekennzeichnet , daß die Aufweitung (15a) als eine sich über die Länge der öffnung erstreckende axiale Bohrung ausgeführt ist.II/sch
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Cited By (1)
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