DE69907001T2 - Verschluss für flüssigkeitsbehälter - Google Patents
Verschluss für flüssigkeitsbehälterInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kapsel zum Verschließen eines Behälters für ein flüssiges Produkt und zum Austeilen dieses Produkts. Die Erfindung betrifft insbesondere das Verschließen von wichen und elastisch verformbaren Behältern.
- Das Verschließen von Behältern für flüssige Produkte und insbesondere für kosmetische Produkte (Milche, Gele, Cremes ...) erfolgt bei der traditionellen Ausführungsform mittels einer Kappe, die auf den Hals eines weichen oder starren Behälters aufgeschraubt oder eingerastet werden kann. Diese Art des Verschließens macht jedoch eine systematische Arbeitsweise erforderlich, bei dem die Kappe nach jeder Produktentnahme wieder an Ort und Stelle aufgesetzt werden muss.
- Unter bestimmten Umständen kommt es jedoch vor, dass der Verwender (Verbraucher) die Durchführung dieses Arbeitsganges vergisst und/oder die Kappe verliert, sodass der Behälter dauerhaft offen bleibt, was schwerwiegende Risiken bezüglich der Verschlechterung der Produktqualität mit sich bringt.
- Außerdem ist das Verschließen des Behälters manchmal schwierig, wenn sich eine Restmenge des Produkts um den Hals des Behälters herum befindet und das Aufschrauben oder Einrasten der Kappe stört. Es ist dann erforderlich, den Hals zu reinigen, bevor man ihn verschließt.
- Darüber hinaus müssen bei den traditionellen Verschlussarten an dem Hals des Behälters Organe zum Zurückhalten der Kappe, wie z. B. ein Gewinde, oder Verankerungsvorsprünge, vorgesehen sein, wodurch das Herstellungsverfahren kompliziert wird.
- Bei einer Ausführungsvariante besteht die Kappe aus einem festen Teil, der mit einer Austragsleitung versehen ist, und einem beweglichen Teil, der mittels eines Scharniers mit dem festen Teil verbunden ist und eine Einrichtung zum Verschließen der Rohrleitung darstellt.
- Diese Variante erfordert jedoch einen beträchtlichen Raumbedarf, weil die beiden Teile außerhalb des Behälters angeordnet sind und in der offenen Position der bewegliche Teil aus dem Hals hervorsteht.
- Außerdem kann die Austeilung des Produkts durch den beweglichen Teil, der mit dem festen Teil verbunden bleibt, behindert sein.
- Beiden Ausführungsformen mit einem Gewinde besteht die Kappe manchmal aus einem beweglichen Teil, der auf einen festen Teil axial aufgeschraubt werden kann.
- Das Verschließen der Kappe erfolgt dann durch Kooperation zwischen der Ejektionsöffnung der Austragsleitung und einem Stift.
- Im Verlaufe der axialen Verschiebung des beweglichen Teils in die Verschluss- Position, wird jedoch eine zusätzliche und unerwünschte Produktmenge ausgetragen.
- Es ist auch bereits eine Ausführungsvariante bekannt, wie sie in EP 0 452 196 beschrieben ist, die umfasst
- - ein inneres Trägerelement, das auf dem Hals des Behälters fixiert sein soll und eine zentrale Hülse umfasst, deren Seitenwand mit einer Ejektionsöffnung ausgestattet ist, und
- - ein äußeres Verschließelement, das an dem inneren Element befestigt ist, ohne dass eine axiale Verschiebung möglich ist und das eine zentrale Krone (Ring) aufweist, die mit einer Austragsleitung ausgestattet ist, welche die Hülse koaxial und drehbar so abdecken soll, dass mindestens eine Position, in der die Ejektionsöffnung direkt verschlossen ist, und mindestens eine Austeilungsposition entstehen, in der diese Öffnung mit der Austragsleitung in Verbindung steht.
- Diese Variante erlaubt jedoch keine Verriegelung des äußeren Verschlusselements in einer Position zum dichten Verschließen der Austragsleitung.
- Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die technischen Probleme zu lösen, die bei den bekannten Verschlussarten auftreten.
- Dieses Ziel wird erfindungsgemäß erreicht mit einer Kapsel des vorstehend beschriebenen Typs, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die innere Seitenwand der Krone (des Ringes) auf einem angulären Abschnitt mit einer Ausnehmung ausgestattet ist, deren Seitenränder jeweils zwei Anschläge bilden, die dazu bestimmt sind, mit einem Vorsprung zu kooperieren, der von der äußeren Seitenwand der Hülse getragen wird und mit einem Sprengring ausgestattet ist, der mit dem Vorsprung elastisch kooperieren kann unter Bildung einer Einrasteinrichtung, die dem Übergang des äußeren Elements in die dichte Verschlussposition der Austragsleitung entspricht, die durch die Ausnehmung begrenzt ist.
- Gemäß einer vorteilhaften Charakteristik ist vorgesehen, dass beiderseits der Austeilungsposition die innere Seitenwand der Krone (des Ringes) in dichtem Gleitkontakt steht mit der äußeren Seitenwand der Hülse.
- Unter diesen Bedingungen ist der anguläre Abstand, der auf der Hülse den Vorsprung von der Ejektionsöffnung trennt, kleiner oder gleich der Länge des angulären Abschnitts, der die Austragsleitung der Krone (des Ringes) trägt.
- Gemäß einer anderen Charakteristik erstreckt sich die Krone (der Ring) nach außen mittels einer ringförmigen Lippe, die einen im Wesentlichen kegelstumpfförmigen Ansatz begrenzt.
- Gemäß anderen Charakteristika umfasst das innere Element einen Umfangsflansch mit einem U-förmigen Querschnitt, der aufliegt und verriegelt ist auf dem Hals des Behälters.
- Bei einer besonders vorteilhaften Variante ist die zentrale Hülse integral im Innern des Halses des Behälters angeordnet, der durch einen Steg (Abstandhalter) mit dem inneren Zweig des genannten Flansches verbunden ist.
- Bei einer anderen Variante ist die Innenwand des Flansches mit Rippen ausgestattet, welche die Blockierung des inneren Elements gegen Rotation gewährleisten.
- Darüber hinaus ist es vorgesehen, dass die zentrale Krone (Ring) seitlich über eine Schulter mit einem peripheren Mantel verbunden ist, der mit einem Befestigungsorgan auf dem inneren Element ausgestattet ist.
- Bei einer vorteilhaften Variante wird die Ejektionsöffnung durch eine Lücke gebildet, die in der Seitenwand der zentralen Hülse vorgesehen ist.
- Die erfindungsgemäße Kapsel ist ergonomisch gestaltet, wobei sie einen verminderten Platzbedarf hat und passt sich sehr leicht an Hälse von genormten Behältern anpasst.
- In der geschlossenen Position gewährleistet sie eine vollständige Abdichtung und in der geöffneten Position gewährleistet sie eine regelmäßige und genaue Austeilung.
- Der Übergang in die dichte geschlossene Position erfolgt durch Drehen des äußeren Elements auf dem inneren Element und ist von einem Einrastmechanismus begleitet, der die Verriegelung und den hermetischen Verschluss garantiert.
- Im übrigen stellen das Zusammenfügen der inneren und äußeren Elemente sowie die Montage der Gesamtheit auf dem Hals des Behälters schnell und leicht durchzuführende Arbeitsgänge dar, die leicht automatisiert werden können.
- Die Erfindung wird besser verständlich anhand der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, wobei zeigen:
- Fig. 1 eine axiale Schnittansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kapsel;
- Fig. 2 eine partielle Schnittansicht entlang II-I I der Ausführungsform der Fig. 1 in der geöffneten Position.
- Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Kapsel dient dazu, das Verschließen eines Behälters R für ein flüssiges Produkt und insbesondere für kosmetische Produkte vom Milch-, Gel- oder Creme-Typ zu gewährleisten und sie ermöglicht auch die Austeilung des Produkts in einer geöffneten Position.
- Die Kapsel umfasst ein Trägerelement 1, das an dem Hals C des Behälters R befestigt wird und eine zentrale Hülse 11 umfasst, deren Seitenwand mit einer Ejektionsöffnung 10 für das Produkt ausgestattet ist. Diese Kapsel umfasst außerdem ein Verschlusselement 2, das durch äußere Befestigung an dem Trägerelement montiert werden kann. Das Element 2 ist jedoch relativ zu dem Trägerelement 1 in axialer Richtung nicht verschiebbar. Zu diesem Zweck umfasst das äußere Verschlusselement 2 eine zentrale Krone (Ring) 21, welche die Hülse 11 koaxial und drehbar in einer einzigen transversalen Ebene abdeckt. Die Krone 21 umfasst eine Abzugsleitung 20, die mit der Ejektionsöffnung 10 in mindestens einer so genannten Austeilungsposition in Verbindung gebracht werden kann. Beiderseits dieser Position steht die innere Seitenwand der Krone in dichtem Gleitkontakt mit der äußeren Seitenwand der Hülse und verschließt die Öffnung 10 auf hermetische Weise.
- Das innere Element 1 umfasst außerdem einen peripheren Flansch 12 mit einem U-förmigen Querschnitt, der auf dem Rand des Halses C des Behälters R aufliegt und verriegelt ist.
- Zu diesem Zweck ist der Flansch 12 mit Befestigungsorganen 12a ausgestattet, die mit dem Wulst B des Halses C kooperieren sollen.
- Die zentrale Hülse 11 ist integral im Innern des Halses C so angeordnet, dass sie durch einen Steg (Abstandhalter) 14 mit dem inneren Zweig des Flansches 12 verbunden ist, wodurch das ästhetische Aussehen des Behälters aufrechterhalten wird und ein verminderter Platzbedarf besteht.
- Bei der dargestellten Ausführungsform steht die äußere Seitenwand der Krone (des Ringes) 21 mit der Wand des inneren Zweigs des Flansches 12 in Kontakt.
- Darüber hinaus ist der innere Rand der Krone (des Ringes) 21 abgeschrägt, um ihre Einführung in das ringförmige Gehäuse zwischen der Hülse 11 und dem Flansch 12 zu erleichtern.
- Um jede Drehung der Hülse 11 relativ zudem Hals C zu vermeiden, ist die Innenwand des Flansches 12 mit Rippen 16 ausgestattet, die radial gegen die Innenwand des Halses angepresst sind, um auf diese Weise eine Blockierung des inneren Elements 1 gegen Drehen sicherzustellen. Daher ist nur das äußere Element 2 mit seiner Krone 21 beweglich.
- Das Drehen der Krone (des Ringes) 21 kann erfolgen über 360º oder, wie in der Ausführungsform dargestellt, über mindestens einen Umfangsabschnitt q.
- In der Fig. 2 ist das äußere Element 2 in der geöffneten Position nach dem Drehen in Richtung des Pfeils O dargestellt. Ab dieser Position ist es möglich, die Ejektionsöffnung 10 der Hülse 11 zu verschließen durch Drehen der Krone (des Ringes) 21 in Richtung des Pfeils F.
- Ein angulärer Abschnitt a ist dort begrenzt durch die Seitenränder, die Anschläge einer Ausnehmung 21a bilden, welche die Rohrleitung 20 begrenzt. Diese Anschläge sollen mit einem Vorsprung 13 kooperieren, der von der äußeren Seitenwand der Hülse 11 getragen wird, sodass jeweils eine dicht verschlossene Position der Kapsel und eine vollständig offene Position der Ejektionsöffnung 10 für die Verteilung des Produkts entstehen:
- Die Breite des Vorsprungs 13 bestimmt den Abschnitt q der freien Drehbarkeit der Krone (des Ringes) 21 im Innern des Abschnitts a.
- Der anguläre Abstand, der auf der Hülse 11 den Vorsprung 13 von der Ejektionsöffnung 10 trennt, ist somit kleiner oder gleich der angulären Länge des Abschnitts a, der die Rohrleitung 20 bildet.
- Die Ausnehmung 21a ist mit einem Sprengring 23 ausgestattet, der sich parallel zu der Mantellinie der Hülse 21 erstreckt. Der Sprengring 23 dient dazu, durchelastische Verformung mit dem Vorsprung 13 zu kooperieren unter Bildung eines Einrastmechanismus, der dem Übergang in die dicht verschlossene Position der Ejektionsöffnung 10 entspricht.
- Die zentrale Krone (Ring) 21 steht über eine Schulter 22 seitlich in Verbindung mit einer peripheren Verkleidung 24.
- Die Verkleidung 24 ist mit einem Befestigungsorgan 25 ausgestattet, das mit einem radialen Vorsprung 15 kooperiert, der von dem äußeren Zweig des Flansches 12 des inneren Elements 1 getragen wird, um die Befestigung des äußeren Elements 2 daran zu gewährleisten.
- Vorzugsweise ist die Verkleidung 24 mit Rillen 27 ausgestattet, um das manuelle Ergreifen beim Drehen des äußeren Elements 2 zu verbessern.
- Die Austragsleitung 20 mündet longitudinal nach außen (bzw. nach unten in der Darstellung der Fig. 1 und 2) und kann transversal mit dem Produkt beschickt werden durch die Ejektionsöffnung 10, die in der Seitenwand der Hülse 11 in Form einer Lücke vorgesehen ist. Die Krone (der Ring) 21 erstreckt sich nach außen über die Schulter 22 hinaus durch eine ringförmige Lippe 26. Die Lippe 26 begrenzt einen kegelstumpfförmigen Ansatz 30, der ein Fließen des Produkts in der Art eines Trichters in einer Richtung und somit eine genaue Austeilung erlaubt.
Claims (9)
1. Kapsel zum Verschließen eines Behälters (R) für ein flüssiges Produkt
und zum Austeilen des Produkts, die umfasst
- ein inneres Trägerelement (1), das an dem Hals (C) des Behälters (R)
befestigt werden soll und eine zentrale Hülse (11) aufweist, deren Seitenwand
mit einer Austrittsöffnung (10) versehen ist, und
- ein äußeres Verschließelement (2), das auf dem inneren Element (1) so
befestigt ist, dass es axial nicht verschoben werden kann, und das eine
zentrale Krone (21) aufweist, die mit einer Austragsleitung (20) versehen ist, die dazu
bestimmt ist, die Hülse (11) koaxial und in Drehrichtung so zu bedecken, dass
mindestens eine dichte Verschlussposition der Austrittsöffnung (10) und
mindestens eine Austeilungsposition entstehen, in der die Öffnung mit der
Austragsleitung (20) in Verbindung steht,
dadurch gekennzeichnet, dass die innere Seitenwand der Krone (21) auf einem
angulären Abschnitt (a) mit einer Verengung (21a) ausgestattet ist, deren
Seitenränder jeweils zwei Anschläge bilden, die mit einem Vorsprung (13), der auf
der äußeren Seitenwand der Hülse (11) vorgesehen ist, kooperieren soll und
der mit einem Sprengring (23) ausgestattet ist, der elastisch mit dem Vorsprung
(13) kooperieren kann unter Ausbildung eines Ausklinkmechanismus, der dem
Übergang des äußeren Elements (2) in die dichte Verschlussposition der
Austragsleitung (20), die durch die Verengung begrenzt ist, entspricht.
2. Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beiderseits der
Austeilungsposition die innere Seitenwand der Krone (21) in dichtem
Gleitkontakt mit der äußeren Seitenwand der Hülse (11) steht.
3. Kapsel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
anguläre Abstand, der auf der Hülse (11) den Vorsprung (13) von der
Austrittsöffnung (10) trennt, kleiner oder gleich der Länge des angulären Abschnitts (a) ist,
der die Austragsleitung (20) der Krone (21) bildet.
4. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Krone (21) durch eine ringförmige Lippe (26) nach außen
verlängert ist, die einen im wesentlichen kegelstumpfförmigen Stutzen
begrenzt.
5. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das innere Elemente (1) einen peripheren Kragen (12) mit U-
Querschnitt aufweist, der sich an den Hals (C) des Behälters (R) anlegt und
einrastet.
6. Kapsel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale
Hülse (11) integral im Innern des Halses (C) des Behälters (R) angeordnet und
mittels einer Aussteifung (14) mit dem inneren Zweig des genannten Kragens
(12) verbunden ist.
7. Kapsel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
Innenwand des Kragens (12) mit Rippen (16) zur Blockierung der Rotation
ausgestattet ist.
8. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die zentrale Krone (21) über eine Schulter (22) seitlich mit einer
peripheren Verkleidung (24) verbunden ist, die mit einem Einklinkorgan (25) auf
dem inneren Element (1) ausgestattet ist.
9. Kapsel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (10) die Form einer Lücke hat, die auf der
Seitenwand der zentralen Hülse (11) vorgesehen ist.
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