DE69220501T2 - Verpackung für Schädlingsbekämpfungsmittel - Google Patents
Verpackung für SchädlingsbekämpfungsmittelInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Verpackung, die eine Pestizidzusammensetzung enthält, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Verpackung.
- Pestizide, z. B. Herbizide, sind häufig potentiell schädliche Materialien und werden üblicherweise als konzentrierte Lösung oder Dispersion in einer organischen Flüssigkeit, als Gel oder in fester Form hergestellt. Solche Chemikalien werden typischerweise in einem Metall- oder blasgeformten Kunststoffbehälter bereitgestellt. Um chemische Pestizide, z. B. Herbizide, zu verwenden, wird eine Menge der Pestizide aus dem Behälter in konzentrierter Form abgemessen und anschließend mit einem großen Volumen an Wasser vermischt, bevor es auf die zu behandelnde Stelle oder auf Pflanzen gespritzt wird. Solche konzentrierten Materialien sind häufig hochtoxisch, so daß beim Abmessen und Mischen sehr vorsichtig vorgegangen werden muß, um einen Abfüllverlust bzw. eine Spillage zu vermeiden und um einen Kontakt von Menschen oder Tieren mit dem konzentrierten Pestizid zu vermeiden.
- Es wurden Anstrengungen in bezug auf die Konstruktion der Behälter unternommen, um das Risiko von unbeabsichtigter Spillage ihres Inhalts bei ihrer Verwendung zu minimieren und auch um die in den Behältern nach Gebrauch zurückbleibenden Rückstände zu vermindern. Es wurden Kunststoffbehälter mit weiten Ausgießhälsen verwendet, um das Ausgießen ihres Inhalts zu erleichtern. Blasgeformte Kunststoffbehälter mit hohlen Griffen wurden verwendet, bei welchen die hohlen Griffe von dem Körper des Behälters getrennt sind, um ein Zurückhalten des Materials in dem Griff zu vermeiden.
- Nichtsdestotrotz ist es bei den derzeitigen Verpackungen relativ einfach, den Inhalt während des Mischvorgangs zu verschütten mit dem daraus resultierenden Risiko der Verschmutzung der Umwelt und dem Risiko des Kontakts mit Menschen oder Tieren. Auch kommt es relativ selten vor, daß Behälter geleert werden, so daß leicht teilweise gefüllte Behälter herumliegen gelassen werden. Diese stellen eine weitere Gefahr dar. Selbst wenn der gesamte Inhalt verbraucht wurde, ist es schwierig, den leeren Behälter zu entsorgen. Es ist auch schwierig, die Behälter und Meßinstrumente ausreichend zu waschen, in welchen die konzentrierten Pestizide befördert werden. Diese Geräte stellen eine weitere Gefahr für das Personal und die Umgebung dar.
- Es wurde vorgeschlagen, landwirtschaftliche Chemikalien in einem Behälter zu verpacken, welcher eine Verschraubung, die zum Aufschrauben auf ein entsprechendes Verbindungsstück auf einem Sprühtank bestimmt ist, umfaßt. Der Inhalt des Behälters sollte nur freigesetzt werden, wenn eine ausreichender Verschluß zwischen dem Tank und dem Behälter besteht. Praktische Schwierigkeiten existieren bei der Sicherstellung eines weitverbreiteten Einsatzes eines solchen Systems im Hinblick auf das Erfordernis einer Standardisierung der Verschraubungsgrößen und der Möglichkeit des Auslaufens, wenn ein ausreichend fester Verschluß nicht erreicht ist.
- Es wurde ebenfalls vorgeschlagen, Chemikalien in einem wasserlöslichen Behälter zu verpacken, welcher die verpackte Chemikalie nur nach Kontakt mit Wasser freisetzt. Thermoplastische Polyvinylalkoholzusammensetzungen, die gegenüber starken Säuren beständig sind, werden in dem europaischen Patent Nr. 155606 beschrieben. Solche Anwendungen waren jedoch durch die Einsatzmöglichkeiten bekannter wasserlöslicher Behälter beschränkt, welche häufig allzu leicht reißen. Es stellte sich auch als schwierig heraus, kleine Löcher an heißverschweißten Verbindungsnähten bei Behältern zu vermeiden, was zu einem Auslaufen des Inhalts und einer unakzeptablen Materialschwäche des an die heißverschweißten Verbindungsnähte angrenzenden Behälters führt.
- Das Verpacken von Produkten in einer Hülle aus einer wasserlöslichen Polymerfolie wurde auch in der FR-A-244 084 beschrieben.
- Die vorliegende Erfindung versucht die Nachteile bekannter Verpackungen zu bewältigen und eine Verpackung bereitzustellen, welche eine Pestizidzusammensetzung enthält und eines oder mehrere der nachstehenden Merkmale besitzt:
- Die verpackte Chemikalie wird nur nach Kontakt mit Wasser freigesetzt, in welchem diese gelöst oder dispergiert werden soll, womit die Möglichkeit eines unbeabsichtigten Kontakts des unverdünnten Materials mit der Umgebung oder mit Menschen oder Tieren minimiert wird;
- die Chemikalie kann in Form einer Einheitsdosierung bereitgestellt werden, die sich zur Verdünnung mit einer vorbestimmten Menge an Wasser eignet, womit die Notwendigkeit entfällt, unverdünnte Chemikalie abzumessen;
- die verpackte Chemikalie ist leicht anzuwenden: die verpackte Chemikalie kann einfach in Wasser vor der Verwendung der Chemikalien eingebracht werden;
- die Notwendigkeit des Auswaschens der restlichen Chemikalie aus den Behältern, um diese für die Entsorgung sicher zu machen, entfällt: Behälter, die mit der verpackten Chemikalie in Kontakt standen, bleiben frei von Kontamination, was ihre Entsorgung erleichtert.
- Wir konstruierten nun eine neue Verpackung, die sich in Wasser auflöst, die billig und einfach hergestellt werden kann und die unerwartet fest und reiß- oder bruchbeständig ist.
- Folglich stellt die vorliegende Erfindung eine Verpackung bereit, die eine Pestizidzusammensetzung enthält, wobei die Verpackung eine erste Schicht eines nichtplanaren, wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials und eine zweite Schicht eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials, das über der ersten Schicht angeordnet ist und mit dieser über eine einzelne kontinuierliche geschlossene, wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Hitzeversiegelung entlang eines kontinuierlichen Bereichs der übereinander angeordneten Schichten verschweißt ist, aufweist, wobei die Versiegelung nicht irgendwelche winkelförmigen Überkreuzungen mit sich selbst aufweist. Der kontinuierliche Bereich der übereinander angeordneten Schichten ist vorzugsweise im wesentlichen planar.
- Die Erfindung stellt weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung, die eine Pestizidzusammensetzung enthält, bereit, wobei die Verpackung eine erste Schicht eines nichtplanaren, wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials und eine zweite Schicht eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials, das über der ersten Schicht angeordnet ist und mit dieser über eine einzelne kontinuierliche geschlossene, wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Versiegelung verschweißt ist, wobei die Versiegelung entlang eines kontinuierlichen Bereichs der übereinander angeordneten Schichten verläuft, aufweist, wobei das Verfahren umfaßt:
- Formen einer ersten Schicht eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials zur Bildung einer nicht-planaren Schicht, die mindestens eine Aussparung aufweist, die zur Aufnahme einer Pestizidzusammensetzung bestimmt ist; Einbringen einer Pestizidzusammensetzung in die mindestens eine Aussparung; Anordnen einer zweiten Schicht eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials über die oder jede Aussparung; und Heißverschweißen der ersten und zweiten Schicht unter Bildung einer kontinuierlichen, wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Versiegelung, wobei die oder jede Aussparung durch einen Flansch begrenzt ist, auf dem die zweite Schicht des wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials angeordnet ist, und die erste und die zweite Schicht entlang des Flansches miteinander verschweißt sind.
- Das Pestizid kann beispielsweise ein Insektizid, Fungizid, Herbizid, Akarizid oder Nematozid sein.
- Die Pestizidzusammensetzung kann in flüssiger Form oder fester Form, oder in Gelform vorliegen. Sie kann jeden beliebigen herkömmlichen Träger oder Verdünnungsmittel oder oberflächenaktive Substanz umfassen. Wo die Zusammensetzung in flüssiger Form vorliegt, kann sie die Form einer Lösung oder einer Dispersion in einer organischen Flüssigkeit, z. B. einer Emulsion oder einer Suspension, haben. In ähnlicher Weise kann die Zusammensetzung in Gelform ein Pestizid enthalten, das entweder gelöst ist oder dispergiert ist in dem im wesentlichen trockenen Medium.
- Die Verpackungen der vorliegenden Erfindung enthalten im allgemeinen 0,1 g bis 7 kg, vorzugsweise 1 g bis 5 kg, wo die Zusammensetzung in fester Form vorliegt. Wo die Zusammensetzung in flüssiger oder in Gelform vorliegt, enthält die Verpackung typischerweise 1 ml bis 10 Liter, vorzugsweise 0,5 bis 5 Liter (0,1 Liter bis 1,5 Liter ist besonders bevorzugt); in einem kleineren Maßstab ist auch ein Bereich von 5 ml bis 1 Liter zweckmäßig.
- Im allgemeinen enthält die Verpackung mindestens einen kleinen Zwischenraum, z. B. mindestens etwa 5 Vol.-%, um die Wahrscheinlichkeit einer Spillage der Zusammensetzung während der Herstellung der Verpackung zu minimieren.
- Insbesondere wenn der Inhalt der Verpackung fest ist, beispielsweise als Pulver oder Granulat, kann es vorteilhaft sein, sicherzustellen, daß die hergestellte Verpackung von Luft abgesaugt wird oder der Inhalt sich unter einem verminderten Druck befindet. Die auf diese Weise hergestellte Verpackung hat eine Reihe von Vorteilen, beispielsweise eine im wesentlichen verbesserte Stoßfestigkeit. Ein Pulver oder Granulat in einer solchen Verpackung ist kompaktiert und wird, in wirksamer Weise, in der Folie sicht- bzw. skinverpackt. Durch die Kompaktierung des Produkts sinkt die Verpackung leichter, wenn man sie in Wasser fallen läßt, und die Verpackung beansprucht weniger Platz während der Lagerung. Somit schließen die Vorteile der Verpackung unter vermindertem Druck ein:
- a) das Fehlen von die Pestizidzusammensetzung umgebendem Gas vermindert die Möglichkeit, daß die Verpackung, beispielsweise bei niedrigen Temperaturen, versagt bzw. zerreißt. Normalerweise werden bei niedrigen Temperaturen, z. B. nahe 0ºC, wasserlösliche Kunststoffolien, beispielsweise Polyvinylalkohol, die eine Verpackung bilden, brüchig, wodurch die Verpackung leichter zerreißt. Durch Verringern des Zwischenraums, in dem sich die in der Verpackung eingeschlossene Zusammensetzung frei bewegen kann, wird die Wahrscheinlichkeit eines Versagens der Verpackung vermindert;
- b) wo die Pestizidzusammensetzung in der Form eines Granulats vorliegt, wird die Wahrscheinlichkeit, daß die Granalien in der Verpackung in Staub zerfallen (was beispielsweise zu einem Zerfall der Aktivbestandteile führen kann) vermindert, wenn die Verpackung skinversiegelt ist;
- c) die Dichte der Verpackung kann je nach dem Grad, wie die Verpackung unter vermindertem Druck steht, verändert werden. Dies bietet weitere Vorteile, beispielsweise die Erhöhung der Auflösegeschwindigkeit der Verpackung, indem gewährleistet wird, daß die Verpackung untergeht, wenn sie beispielsweise in einen Sprühtank gegeben wird;
- d) wo die Pestizidzusammensetzung ein teilchenförmiger Feststoff ist, welcher kein Bindemittel, wie einen Weichmacher, umfaßt, kann es vorteilhaft sein, wenn die Verpackung die Zusammensetzung im wesentlichen in einem unbewegten Zustand in der Verpackung hält, um eine Abtrennung bzw. Entmischung und einen möglichen Zerfall zu verhindern (was sich mit bestimmten Weichmachern nicht verträgt: die Weichmacher in der Zusammensetzung können ebenfalls mit der Folie unverträglich sein).
- Typischerweise sind die zwei Schichten eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials aus demselben Material, sie können jedoch unterschiedlich sein. Eine Schicht des wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials kann leicht bedruckbar sein.
- Wenn die Pestizidzusammensetzung in flüssiger oder in Gelform vorliegt und ein organisches Losungsmittel umfaßt, ist das wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Material derart beschaffen, daß es in dem organischen Lösungsmittel unlöslich ist.
- Geeignete wasserlösliche oder dispergierbare Materialien sind Polyethylenoxid und Methylcellulose. Insbesondere wird eine Polyvinylalkohol-(PVOH-)folie verwendet. Eine solche PVOH-Folie kann eine teilweise oder vollständig alkoholisierte oder hydrolysierte, z.B. zu 40-99 %, vorzugsweise 70-92 %, alkoholisierte oder hydrolysierte Polyvinylacetatfolie sein. Die Folie kann eine Gießfolie oder, stärker bevorzugt, eine Blas- oder extrudierte Folie sein.
- Die Polyvinylalkoholfolie kann nichtorientiert, monoaxial orientiert oder biaxial orientiert sein. Wasserlösliche Materialien werden bevorzugt, da sie weniger Entsorgungsprobleme mit sich bringen. Die verwendeten Materialien sind im allgemeinen in kaltem Wasser löslich; in kaltem Wasser löslicher Polyvinylalkohol ist bevorzugt. Es versteht sich, daß andere Materialien verwendet werden können, wenn die Verpackung in Wasser oder in heißem Wasser gelöst oder dispergiert werden soll. Im allgemeinen ist das wasserlösliche oder in Wasser dispgergierbare Material flexibel.
- Die maximale Zugfestigkeit des Materials der Hülle beträgt vorzugsweise mindestens 20, stärker bevorzugt 30 bis 80 N/mm² und kann bis zu 200N/mm² oder mehr betragen; und die Reißdehnung beträgt vorzugsweise 200 bis 380 %, stärker bevorzugt 220 bis 350 % und kann bis zu 500 % oder mehr betragen. Das Bestimmen dieser Werte wird im allgemeinen bei 23ºC und 50 % relativer Feuchtigkeit durchgeführt.
- Wenn die Pestizidzusammensetzung in flüssiger oder Gelform vorliegt, ist es besonders wichtig, kleine Löcher in der Verpackung zu vermeiden, durch welche die Zusammensetzung austreten kann. In solchen Fällen ist das wasserlösliche oder in Wasser dispgergierbare Material daher typischerweise ein Laminat, im allgemeinen aus zwei Schichten (layers) aus verschiedenem oder vorzugsweise dem gleichen wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Material, da es unwahrscheinlich ist, daß kleine Löcher in zwei Materialschichten zusammenfallen bzw. übereinanderliegen. Typischerweise bestehen die Laminate aus zwei Schichten (layers) mit einer Dicke von jeweils 20 µm bis 1 mm, vorzugsweise etwa 40 µm. Im allgemeinen jedoch wird die Dicke der Schichten auf ein Minimum beschränkt, das erforderlich ist, um ein Zerreißen der Verpackung zu verhindern, so daß das wasserlösliche oder dispergierbare Material so schnell wie möglich aufgelöst oder dispergiert wird und das Pestizid dann freigesetzt wird.
- Wenn die Pestizidzusammensetzung in fester Form vorliegt, umfassen die Schichten aus wasserlöslichem oder in Wasser dispergierbarem Material typischerweise eine einzelne Materialschicht (layer). In einem solchen Fall ist das Material im allgemeinen 20 bis 500 µm, vorzugsweise 30 bis 100 µm, dick. Jedoch kann in Fällen, da es besonders wünschenswert ist, kleine Löcher in der Verpackung zu vermeiden, z. B. um das Austreten unangenehmer Gerüche zu verhindern, ein Laminatmaterial des obenstehend beschriebenen Typs verwendet werden. Wie bei Verpackungen, die Flüssigkeiten und Gele enthalten, wird die Dicke des wasserlöslichen dispergierbaren Materials im allgemeinen bei Verpackungen, die feste Zusammensetzungen enthalten, auf ein Minimum beschränkt.
- Wenn die Verpackungen durch Thermoverformung hergestellt werden, wie es bevorzugt ist, beträgt die Dicke der ersten Schicht im allgemeinen nicht weniger als 20 µm und (der leichteren Verarbeitbarkeit wegen) im allgemeinen nicht mehr als 1 mm. Ein bevorzugter Bereich ist 80 - 400 µm, z.B. 100 - 400 µm, am stärksten bevorzugt ist etwa 250 µm.
- Die Dicke der zweiten Schicht kann weniger als die der ersten Schicht betragen, da die zweite Schicht im allgemeinen nicht thermoverformt wird, so daß es nicht zu einer lokalen Verdünnung der Schicht kommt. Die Dicke der zweiten Schicht beträgt im allgemeinen nicht weniger als 10 µm, vorzugsweise nicht weniger als 20 µm. Der leichteren Verarbeitbarkeit wegen ist die Folie im allgemeinen nicht mehr als 1 mm dick, wobei ein Bereich von 20 µm bis 250 µm bevorzugt ist und etwa 150 µm am meisten bevorzugt ist.
- Bei einer speziellen Ausführungsform ist die Verpackung mit einem Bereich ausgestattet, welcher sich in Wasser leichter auflöst als der Rest der Verpackung. Dies bietet Vorteile, beispielsweise durch eine Beschleunigung der Dispergierung der in der Verpackung enthaltenen Pestizidzusammensetzung. Der Bereich kann beispielsweise derart vorgesehen werden, daß eine Schicht des wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials dünner gemacht wird als die andere oder ein Teil der Verpackung dünner gemacht wird als der Rest.
- Bei den Verpackungen der vorliegenden Erfindung besitzt die Verpackung keine Nahtstelle, die entlang der Mitte einer der Oberflächen der Verpackung verläuft. Dies bietet Vorteile gegenüber bekannten Verpackungen, beispielsweise durch eine Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Zerreißens, die bei der Verpackung auftritt, wenn diese einem Stoß ausgesetzt wird, da Verpackungen mit einer entlang der Mitte einer der Verpackungsoberflächen verlaufenden Nahtstelle notwendigerweise einen Punkt aufweisen, an welchem sich zwei oder mehr Versiegelungen schneiden, welcher bei einem Aufprall eher aufgeht als die entsprechende Verpackung, die diesen Schnittpunkt nicht aufweist.
- Die zwei wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Schichten bei den Verpackungen werden durch eine geschlossene kontinuierliche Hitzeversiegelung verschweißt. Um sicherzustellen, daß die Versiegelung wasserlöslich und nicht undicht ist, ist diese eine einzelne kontinuierliche Versiegelung und weist keine geometrischen Diskontinuitäten auf, d.h. sie weist nicht irgendwelche winkelförmigen Überkreuzungen mit sich selbst auf. Daher ist die Hitzeversiegelung in der Regel gekrümmt, zumindest in bestimmten Bereichen, beispielsweise an den Kanten der Verpackung: der Krümmungsradius der Hitzeversiegelung beträgt im allgemeinen nicht weniger als 1 mm, vorzugsweise nicht weniger als 5 mm, und nicht mehr als die halbe Breite der Verpackung.
- Geeignete Pestizide, die bei der Verpackung der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, schließen Fungizide, Insektizide und Herbizide (beispielsweise Hydroxybenzonitril-Herbizide, z. B. Bromoxynil oder Ioxynil oder Derivate hiervon, wie Salze oder Ester, z. B. Heptanoate oder Octanoate), ein. Molluscizide, die sich als Zugabe beispielsweise zu Teichen oder Flüssen bzw. Bächen eignen, können ebenfalls eingesetzt werden.
- Die Erfindung ist nicht auf spezifische Pestizide beschränkt. Pestizide, die bei der Erfindung verwendet werden können, schließen ein:
- Fungizide, wie Triadimefon, Tebuconazol, Prochloraz, Triforin, Tridemorph, Propiconazol, Pirimicarb, Iprodion, Metalaxyl, Bitertanol, Iprobenfos, Flusilazol, Fosetyl, Propyzamid, Chiorothalonil, Dichlon, Mancozeb, Anthrachinon, Maneb, Vinclozolin, Fenarimol, Bendiocarb, Captafol, Benalaxyl, Thiram, Captan, Fosetyl-Al, Zineb, Schwefel, Quintozen, Kupfersalze, Thiophanatmethyl, Tricyclazol, Dichloran, Chloroneb, Cyproconazol, Hexaconazol, Imazalil, Dodin, Diniconazol, Guazatin, Thiabendazol, Carboxin, Ferban, Glyodin, Fentin (Triphenylzinn), Terrachlor, Terrazol und Benomyl;
- Herbizide (oder Defoliationsmittel), wie Quizalofob und seine Derivate, Acetochlor, Metolachlor, Imazapur und Imazapyr, Glyposat und Gluphosinat, Butachlor, Acifluorfen oder Acifluorfennatrium, Oxyfluorfen, Butralin, Fluazifopbutyl, Bifenox, Bomoxynil und Ioxynil und Ester hiervon, Diflufenican, Phenmedipham, Desmedipham, Oxadiazon, Mecoprop MCPA, MCPB, Linuron, Isoproturon, Flamprop und seine Derivate, Ethofumesat, Diallat, Carbetamid, Alachlor, Chorpyralid, 2,4-D, Tribufos, Triclopyr, Diclofopmethyl, Sethoxydim, Pendimethalin, Trifluralin, Ametryn, Chloramben, Amitrol, Asulam, Dicamba, Bentazon, Atrazin, Cyanazin, Thiobencarb, Prometryn, 2-(2-Chlorbenzyl)-4,4-dimethyl-1,2-oxazolidin-3-on, Fluometuron, Napropamid, Paraquat, Bentazon, Molinat, Propachlor, Imizaquin, Metribuzin, Tebuthiuron, Oryzalin, Pursuit, Norflurazon, Simazin, Linuron, Trichlopyr, Aclonifen, Flurtamon, Sulfonylharnstoffe, z. B. Nicosulfuron, Chlorsulfuron, Sulfometuronmethyl, Metsulfuronmethyl, Bensulfuronmethyl, Chlorimuronethyl, Tribenuronmethyl, Thifensulfüronmethyl, Primisulfuronmethyl, Ethametsulfüronmethyl und Rimsulfuron und Trialkoxydim und
- Insektizide, Mitizide, Acarizide oder Nematizide, wie Ebufos, Carbosulfan, Amitraz, Vamidothion, Ethion, Triazophos, Propoxur, Phosalon, Permethrin, Cypermethrin, Parathion, Methylparathion, Diazinon, Metomyl, Malathion, Lindan, Fenvalerat, Ethoprophos, Endrin, Endosulfan, Dimethoat, Dieldrin, Dicrotophos, Dichloroprop, Dichlorvos, Azinophos und seine Derivate, z. B. Azinophosmethyl, Aldrin, Cyfluthrin, Deltamethrin, Disulfoton, Chlordimeform, Chloropyrifos, Carbaryl, Dicofol, Thiodicarb, Propargit, Demeton, Phosalon, Acephat, Carbofuran, Methamidophos, Fenbutalinoxid, Trichlorfon, Abamectin, Aldicarb, Pyrethroide, wie α-Cypermethrin und Bacillus thuringiensis.
- Wo die Pestizidzusammensetzung in flüssiger Form vorliegt, schließen geeignete organische Lösungsmittel, die als Träger bei der Pestizidzusammensetzung verwendet werden können, Lösungsmittel auf Petroleum- bzw. Erdölbasis, z. B. Petroleumether, Mineralöle, aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffe, z. B. Hexan, Octan, Cyclohexan, Benzol, Xylol und Naphthalin, halogenierte aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffe, z. B. Tetrachlorkohlenstoff, Chloroform, Methylenchlorid und Chlorbenzol, Ester, z.B. Amylacetat, Ketone, z.B. Cyclohexanon, 1-Methyl-2-pyrrolidinon (NMP), Ether, oder einen höheren Alkohol (niedere Alkohole können durch die obenstehend beschriebenen wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materialien migrieren: dies kann dazu führen, daß ein Produkt auf der Außenseite der Hülle erscheint), ein. Es versteht sich, daß Mischungen von Lösungsmitteln, z. B. Mischungen eines Kohlenwasserstofflösungsmittels mit einem anderen Lösungsmittel, wie einem Keton oder einem höheren Alkohol, ebenfalls verwendet werden können. Die organische Flüssigkeit muß ziemlich trocken sein und enthält typischerweise weniger als 2 bis 3 % Wasser, um sicherzustellen, daß sie nicht vorzeitig aus der Verpackung austritt.
- Solche Zusammensetzungen können zusätzlich zu - oder in einigen Fällen an Stelle von - organischem Lösungsmittel als einem Träger oder Verdünnungsmittel eine oberflächenaktive Substanz umfassen, die ziemlich trocken ist, indem sie weniger als 2 bis 3 % Wasser enthält. Geeignete oberflächenaktive Substanzen können vom ionischen oder nicht-ionischen Typ sein: zum Beispiel Sulphoricinoleate, quaternäre Ammoniumderivate, Produkte, basierend auf Kondensaten von Ethylenoxid mit Alkyl- und Polyarylphenolen, z. B. Nonyl- oder Octylphenole, oder Carbonsäureestem von Anhydrosorbitolen, die durch Verethern der freien Hydroxygruppen durch Kondensation mit Ethylenoxid löslich gemacht wurden, Alkali- und Erdalkalimetallsalzen von Schwefelsäureestern und Sulfonsäuren, wie Dinonyl- und Dioctylnatriumsulfonsuccinaten, und Alkali- und Erdalkalimetallsalze hochmolekulargewichtiger Sulfonsäurederivate, wie Natrium- und Calciumlignosulfonate und Natrium- und Calciumalkylbenzolsulfonate, sowie Blockethylenoxid/Propylenoxid-Copolymere.
- Geeigneterweise kann die Pestizidzusammensetzung bis zu 10 %, z. B. 0,05 bis 10 % einer oberflächenaktiven Substanz, umfassen, sie kann aber auf Wunsch höhere Anteile der oberflächenaktiven Substanz, zum Beispiel bis zu 15 % in flüssigen emulgierbaren Suspensionskonzentraten und bis zu 25 % in wasserlöslichen Konzentraten umfassen.
- Der Inhalt der Verpackung kann eingedickt werden oder thixotrop gemacht werden, um ein Gel bereitzustellen. Eine erhöhte Viskosität des Inhalts kann die Wahrscheinlichkeit des Zerreißens vermindern, wenn die Verpackung einem mechanischen Stoß ausgesetzt wird. Der Inhalt der Verpackung kann viskoser oder thixotrop gemacht werden durch den Einschluß von Additiven, zum Beispiel einem modifizierten Organophil, oder Bentonit, Lecithin, Polymethylenoxid oder Silicagel.
- Die Konzentrationen von Pestizid oder Herbizid, die in der organischen Flüssigkeit oder in dem Gel gelöst oder dispergiert sind, sind im allgemeinen die herkömmlicherweise verwendeten: um das Volumen jeder Verpackung zu verringern, können aber die Konzentrationen erhöht werden. Jede Verpackung enthält vorzugsweise 100 ml bis 1,5 Liter, vorzugsweise mindestens etwa 500 ml, und enthält vorzugsweise ein zweckmäßiges Standardvolumen, zum Beispiel 500 ml oder 1 Liter, obwohl anerkannt wird, daß jedes beliebige zweckmäßige Standardvolumen gewählt werden kann.
- Wenn die Pestizidzusammensetzung in fester Form vorliegt, kann sie jeden herkömmlichen Träger oder Verdünnungsmittel umfassen, welche ziemlich trocken sind, indem sie weniger als 2 bis 3 % Feuchtigkeit enthalten. Beispiele für geeignete feste Verdünnungsmittel oder Träger sind Aluminiumsilikat, Talk, calciniertes Magnesiumoxid, Kieselguhr, Tricalciumphosphat, pulverisierter Kork, adsorbierender Ruß und Tone, wie Kaolin und Bentonit. Feste Zusammensetzungen können oberflächenaktive Substanzen, wie Dispergiermittel, beispielsweise die zuvor erwähnten oberflächenaktiven Substanzen, umfassen. In einigen Fällen können solche oberflächenaktiven Substanzen auch als Verdünnungsmittel oder Träger verwendet werden.
- Wie bei Zusammensetzungen in flüssiger Form, kann die Konzentration an Pestizid in den festen Pestizidzusammensetzungen die herkömmlich verwendete sein: die Konzentrationen können jedoch erhöht werden, um das Volumen der Verpackung zu verringern.
- Die bei der Verpackung der vorliegenden Erfindung verwendeten Pestizidzusammensetzungen können durch herkömmliche Methoden hergestellt werden.
- Die Verpackungen der vorliegenden Erfindung können sich in einem zusätzlichen äußeren Behälter befinden. Ein solcher Behälter kann für zusätzliche Festigkeit sorgen, und wenn dieser wasserbeständig ist, kann er zum Schutz der Verpackung der vorliegenden Erfindung vor unbeabsichtigtem Ausgesetztsein an Wasser dienen. Der äußere Behälter ist vorzugsweise verschweißt, um ein Ausgesetztsein der Verpackung der vorliegenden Erfindung an übermäßige Feuchtigkeit zu vermeiden.
- Es wird anerkannt, daß die Verpackung der vorliegenden Erfindung mehr als eine Kammer umfassen kann, welche dieselben oder verschiedene Pestizidzusammensetzungen enthält. Solche Mehrkammer-Verpackungen sind insbesondere dort nützlich, wo eine Kombination von Komponenten zusammen verwendet werden soll und wo die Komponenten über einen längeren Zeitraum miteinander unverträglich sind, zum Beispiel, wenn sie chemisch reagieren.
- Vorzugsweise sollten die Verpackungen gemäß der Erfindung ihren Inhalt in weniger als etwa 10 Minuten freisetzen. Typischerweise werden die Verpackungen in dem Sprühtank einer herkömmlichen Sprühvorrichtung untergebracht. Der Tank wird im allgemeinen teilweise mit Wasser gefüllt und die Verpackung hinzugefügt. Wenn der Tank mit Einrichtungen zum Aufrühren bzw. Bewegen des Wassers ausgerüstet ist, wird der Inhalt des Beutels rascher freigesetzt. Es ist bevorzugt, daß die Freisetzung in weniger als etwa 1 Minute, beispielsweise in 30 bis 40 Sekunden, erfolgen sollte. Es versteht sich, daß die zur Freisetzung des Pestizids benötigte Zeit von einer Reihe von Faktoren neben der Beschaffenheit des Beutels, einschließlich der Temperatur des Wassers und dem Grad des Bewegens, abhängt.
- Die Verpackungen der vorliegenden Erfindung können erhalten werden, indem zuerst eine Schicht aus wasserlöslichem oder dispergierbarem Material verformt wird, um eine Aussparung zu bilden, die zur Aufnahme einer Pestizidzusammensetzung bestimmt ist. Dies kann beispielsweise durch Vakuumformen erreicht werden, wobei die Schicht so verformt wird, daß sie sich der Form eines geeigneten Formwerkzeugs anpaßt, und dies kann, falls gewünscht, ein Thermoverformungsverfahren sein, um zu bewirken, daß die Schicht ihre Form nach Freisetzung aus dem Formwerkzeug beibehält.
- Wo die Verformung durch Vakuumformen erfolgt, kann das Formwerkzeug mit kleinen Löchern versehen sein, durch welche der Zwischenraum zwischen dem Formwerkzeug und der Schicht evakuiert werden kann.
- Wo die Verformung durch Thermoverformung erfolgt, kann das Formwerkzeug gegen die Preßform durch Vakuumformen gedrückt werden oder indem ein überatmosphärischer Druck auf die andere Seite der Schicht angewandt wird (dies kann durch Verwendung eines Betriebsdrucks von beispielsweise 4 1/2 bis 6 Bar geschehen) oder durch mechanische Verdrängung bzw. Verschiebung der Schicht (Formverfahren mit Stempelvorstreckung). Die Thermoverformung wird im allgemeinen unter Anwendung einer Temperatur von nicht weniger als 40ºC und nicht mehr als 110ºC durchgeführt. Eine Temperatur von 70 - 110ºC ist bevorzugt, am stärksten bevorzugt ist etwa 90ºC.
- Nach der Verformung der ersten Schicht aus wasserlöslichem oder dispergierbarem Material wird die Pestizidzusammensetzung in die durch die Verformung gebildete Aussparung eingebracht, und eine zweite im wesentlichen planare Schicht aus wasserlöslichem oder in Wasser dispergierbarem Material wird dann quer über die Aussparung gelegt. Die zwei Schichten aus wasserlöslichem oder dispergierbarem Material werden danach unter Bildung einer kontinuierlichen geschlossenen Hitzeversiegelung heißverschweißt. Die Breite der Hitzeversiegelung selbst ist vorzugsweise 1 - 10 mm, vorzugsweise etwa 5 mm. Die Verweilzeit für die Hitzeversiegelung hängt beispielsweise von dem verwendeten Material, seiner Dicke und der Hitzeversiegelungstemperatur ab. Eine Verweilzeit von etwa 3 Sekunden ist im allgemeinen zweckmäßig, wenn die Dicke des Materials etwa 80 µm beträgt. Auf diese Weise wird eine versiegelte Kammer gebildet.
- Um eine optimale Verarbeitbarkeit zu gewährleisten, wird die Hitzeversiegelung im allgemeinen bei 15 bis 25ºC und 15 bis 85 % relativer Feuchtigkeit (RH) durchgeführt. Die relative Feuchtigkeit beträgt vorzugsweise 35 bis 55 %. Es können einige Routineexperimente erforderlich sein, um eine geeignete Heißversiegelung in Abhängigkeit von dem Verpackungsmaterial, z.B. der speziellen Güteklasse und der Dicke des gewählten PVOH, zu erhalten. Die Qualität der Versiegelung kann geprüft werden, zum Beispiel durch visuelle Begutachtung auf opake bzw. nichttransparente Bereiche oder auf Blasenbildung hin. Fehlerhafte Stellen in der Versiegelung können zu einer mangelhaften Wasserlöslichkeit oder Dispergierbarkeit in Wasser der Versiegelung führen. Das Heißversiegelungsverfahren kann mit einer herkömmlichen Heißversiegelungsgerätschaft durchgeführt werden, welche die Regelung der Siegelklammertemperatur, des Klammerdrucks und der Verweilzeit ermöglicht.
- Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung. In den Beispielen beziehen sich die Werte für die Zugfestigkeit auf eine Versiegelung von 25 mm Breite mit einer Klammertrennungsgeschwindigkeit von 300 mm / min.
- Eine erste Schicht aus Polyvinylalkohol (Vinex 2144: Dicke 225 µm) wird auf 90ºC erhitzt und anschließend zu einem Formwerkzeug thermoverformt, wobei die Zugtiefe 80 mm bei einer Formungszeit von 6 Sekunden beträgt. Das zu verpackende Produkt wird in die auf diese Weise gebildete Aussparung eingebracht. Eine zweite Schicht aus Polyvinylalkohol (Solublon KA40/KA40, ein Laminat aus zwei Schichten (layers) mit jeweils 40 µm Dicke: gesamte Dicke 80 µm) wird quer über die auf diese Weise gebildete Aussparung gelegt und unter Anwendung einer Versiegelungstemperatur von 180ºC bei einer Verweilzeit von 8 Sekunden heißversiegelt. Der Betriebsluftdruck der Thermoverformungsvorrichtung ist 4,5 bar.
- Die Zugfestigkeit der Versiegelung in den auf diese Weise hergestellten wasserlöslichen Beuteln beträgt 32,4 N (Mittelwert). Die Herstellung der wasserlöslichen Beutel wird bei 21ºC (Raumtemperatur) und einer relativen Feuchtigkeit von 38 % durchgeführt.
- Eine erste Schicht aus Polyvinylalkohol (Vinex 2144: Dicke 225µm) wird auf 90ºC erhitzt und anschließend in einem Formwerkzeug thermoverformt, wobei die Zugtiefe 80 mm bei einer Formungszeit von 6 Sekunden beträgt. Das zu verpackende Produkt wird in die auf diese Weise gebildete Aussparung eingebracht. Eine zweite Schicht aus Polyvinylalkohol (Vinex 2144: Dicke 75 µm) wird quer über die auf diese Weise gebildete Aussparung gelegt und unter Anwendung einer Versiegelungstemperatur von 200ºC bei einer Verweilzeit von 6 Sekunden heißversiegelt. Der Betriebsluftdruck der Thermoverformungsvorrichtung ist 4,5 bar.
- Die Zugfestigkeit der Versiegelung in den auf diese Weise hergestellten wasserlöslichen Beuteln beträgt 28,7 N (Mittelwert). Die Herstellung der wasserlöslichen Beutel wird bei 21ºC (Raumtemperatur) und einer relativen Feuchtigkeit von 38 % durchgeführt.
Claims (33)
1. Verpackung, die eine Pestizidzusammensetzung enthält, wobei
die Verpackung eine erste Schicht eines nicht-planaren,
wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials und eine
zweite Schicht eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren
Materials, das über der ersten Schicht angeordnet ist und mit
dieser über eine einzelne kontinuierliche geschlossene,
wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Hitzeversiegelung entlang
eines kontinuierlichen Bereichs der übereinander angeordneten
Schichten verschweißt ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Versiegelung nicht irgendwelche winkelförmige Überkreuzungen
mit sich selbst aufweist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, worin die
Pestizidzusammensetzung ein Insektizid, Fungizid, Akarizid oder Nematozid umfaßt.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, worin die Versiegelung im
wesentlichen planar ist.
4. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die
Dicke der zweiten Schicht geringer ist als diejenige der ersten
Schicht.
5. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die
erste und die zweite Schicht aus dem gleichen Material
hergestellt ist.
6. Verpackung nach Anspruch 5, wobei die erste und die zweite
Schicht jeweils ein Laminat aus mindestens zwei Schichten
(layers) eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren
Materials aufweist.
7. Verpackung nach Anspruch 6, die zwei Schichten (layers)
jeweils mit einer Dicke von 20 µm bis 1 mm aufweist.
8. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die
Pestizidzusammensetzung in flüssiger oder in Gelform vorliegt.
9. Verpackung nach Anspruch 8, wobei die
Pestizidzusammensetzung eine oberflächenaktive Substanz umfaßt.
10. Verpackung nach Anspruch 9, worin die oberflächenaktive
Substanz ionisch ist.
11. Verpackung nach Anspruch 9, worin die oberflächenaktive
Substanz nicht-ionisch ist.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, die eine
Pestizidzusammensetzung in fester Form enthält, wobei die erste
und die zweite Schicht (sheets) jeweils eine einzelne Schicht
(layer) eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren
Materials umfaßt.
13. Verpackung nach Anspruch 12, wobei jede Schicht (sheet) eine
Dichte von 20 bis 500 µm hat.
14. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, die von
1 ml bis 10 l einer Pestizidzusammensetzung in flüssiger oder
Gelform oder 0,1 g bis 7 kg einer Pestizidzusammensetzung in
fester Form enthält.
15. Verpackung nach Anspruch 14, die 0,1 l bis 1,5 l einer
Pestizidzusammensetzung in flüssiger oder Gelform enthält.
16. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die
Versiegelung gekrümmt ist.
17. Verpackung nach Anspruch 16, worin die Versiegelung gekrümmt
ist und der Krümmungsradius der Versiegelung 1 mm bis zur halben
Breite der Verpackung ist.
18. Verpackung nach Anspruch 17, worin die Versiegelung gekrümmt
ist mit einem Krümmungsradius der Versiegelung von 5 mm bis zur
halben Breite der Verpackung.
19. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das
wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Material
Polyethylenoxid, Methylcellulose oder einen Polyvinylalkohol umfaßt.
20. Verpackung nach Anspruch 19, wobei das wasserlösliche oder
in Wasser dispergierbare Material einen im kalten Wasser
löslichen Polyvinylalkohol aufweist, der zu 40 bis 99 % hydrolysiert
ist, oder alkoholisiertes Polyvinylacetat.
21. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der
Inhalt in weniger als 10 Minuten nach Kontakt mit Wasser
freigesetzt wird.
22. Verpackung nach Anspruch 21, wobei der Inhalt in weniger als
1 Minute freigesetzt wird.
23. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, die einen
Bereich aufweist, der sich leichter auflöst als der Rest der
Verpackung.
24. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, die die
Innenseite eines zusätzlichen äußeren Behälters ist.
25. Verpackung nach Anspruch 24, worin der äußere Behälter
verschweißt ist.
26. Verfahren zur Herstellung einer Verpackung, die eine
Pestizidzusammensetzung enthält, wobei die Verpackung eine erste
Schicht eines nicht-planaren, wasserlöslichen oder in Wasser
dispergierbaren Materials und eine zweite Schicht eines
wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Materials, das über der
ersten Schicht angeordnet und mit diesem über eine einzelne
kontinuierliche geschlossene, wasserlösliche oder in Wasser
dispergierbare
Versiegelung verschweißt ist, wobei die Versiegelung
entlang eines kontinuierlichen Bereichs der übereinander
angeordneten Schichten verläuft, aufweist, wobei das Verfahren
umfaßt:
Formen einer ersten Schicht eines wasserlöslichen oder in
Wasser dispergierbaren Materials zur Bildung einer nicht-planaren
Schicht, die mindestens eine Aussparung aufweist, die zur
Aufnahme einer Pestizidzusammensetzung bestimmt ist; Einbringen einer
Pestizidzusammensetzung in die mindestens eine Aussparung;
Anordnen einer zweiten Schicht eines wasserlöslichen oder in Wasser
dispergierbaren Materials über die oder jede Aussparung und
Heißverschweißen der ersten und zweiten Schicht unter Bildung einer
kontinuierlichen, wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren
Versiegelung, dadurch gekennzeichnet, daß die oder jede
Aussparung durch einen Flansch begrenzt wird, auf dem die zweite
Schicht des wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren
Materials angeordnet ist, und die erste und die zweite Schicht sind
entlang des Flansches miteinander verschweißt.
27. Verfahren nach Anspruch 26, wobei die Aussparung durch einen
im wesentlichen planaren Flansch begrenzt wird.
28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, wobei die erste
wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Schicht durch
Vakuumverformen so verformt wird, daß sie sich an eine Form anpaßt.
29. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, worin die erste
wasserlösliche oder in Wasser dispergierbare Schicht durch
Thermoverformung verformt wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 29, worin die
erste und die zweite Schicht bei einer Verschweißungstemperatur
von 140 bis 220ºC heißverschweißt werden.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 30, worin die
erste und die zweite Schicht bei einem Siegelklammerdruck von
1 x 10&supmin;&sup4; bis 3,5 x 10&supmin;&sup4; kg/m² heißverschweißt werden.
32. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 31, worin die
erste und die zweite Schicht mit einer Verweilzeit von 0,2 bis
1,5 Sekunden heißverschweißt werden.
33. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 32, worin die
erste und die zweite Schicht bei einer relativen Feuchtigkeit von
15 bis 85 % heißverschweißt werden.
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